Die Inschriften des Grosskreises Karlsruhe

2. Historischer Überblick

Das Bearbeitungsgebiet des vorliegenden Bandes umfaßt den Stadt- und Landkreis Karlsruhe, d.h. die seit der – mit dem 1. Januar 1973 in Kraft getretenen – großen Kreisreform zu den Verwaltungseinheiten „Kreis Karlsruhe“ und „Stadtkreis Karlsruhe“ zusammengefaßten Gebiete1). Es handelt sich um die ehemaligen Amtsbezirke Bretten, Bruchsal und Karlsruhe-Land (seit 1936 mit dem ehemaligen Amtsbezirk Ettlingen und einigen Orten des früheren Amtes Bretten vereinigt) sowie um den Stadtkreis Karlsruhe einschließlich der neuerdings mit ihm vereinigten Gemeinden. Zur Gebietsabrundung wurden darüberhinaus folgende Orte dem Kreis Karlsruhe angegliedert: Eichelberg, Kürnbach, Landshausen, Sulzfeld, Tiefenbach, Zaisenhausen (alle zuletzt Kreis Sinsheim), Oberderdingen mit Unterderdingen (zuletzt Kr. Vaihingen), Ittersbach (zuletzt Kr. Pforzheim) und Waldprechtsweier (zuletzt Kr. Rastatt). Innerhalb des Regionalverbandes „Nördlicher Oberrhein“ nimmt der Großkreis Karlsruhe den nördlichen Teil ein; der südliche Teil, der Landkreis Rastatt mit dem von ihm eingeschlossenen Stadtkreis Baden-Baden, wird in einem gesonderten Band der Editionsreihe „Die Deutschen Inschriften“ bearbeitet werden.

Es liegt auf der Hand, daß die durch die Kreisreform neu geschaffenen, modernen Verwaltungsgrenzen sich keineswegs mit den historischen Grenzen des Gebietes decken. Das gilt sowohl für das Kreisgebiet insgesamt als auch für die einzelnen Gemeinden. Besonders gravierend für eine systematische Inventarisierung ist der Zusammenschluß mehrerer historisch gewachsener Gemeinden zu einer größeren Verwaltungseinheit [Druckseite XI] mit neuer Namensgebung. Zur besseren Orientierung für den Benutzer wird im vorliegenden Band jede Inschrift unter dem Namen ihrer alten Gemeindezugehörigkeit aufgeführt, die neue Gemeindezugehörigkeit wird in () beigefügt; im Anhang wird der Standort zusätzlich im Register nach der neuen Gemeindezugehörigkeit aufgeschlüsselt2).

Die namengebende Stadt des neuen Großkreises geht auf die planmäßige Gründung „Carols-Ruh(e)“ im Jahr 1715 durch den Markgrafen Karl Wilhelm von Baden-Durlach zurück3). Ihr Aufstieg zur Hauptstadt der Markgrafschaft Baden-Durlach, später zur Hauptstadt und Residenz des gesamten Herzogtums Baden, erfolgte somit erst nach der für die Bearbeitung der Inschriften maßgeblichen Zeitgrenze. Daher sind – abgesehen von den in das Badische Landesmuseum gelangten Denkmälern – nur in den älteren, heute eingemeindeten Vororten Inschriften-Denkmäler zu erwarten. Unter diesen Vororten nimmt Durlach, das erst 1938 mit Karlsruhe vereinigt wurde, aber schon 1196 als Stadt genannt ist, eine Sonderstellung ein, denn es rückte 1565 nach der badischen Landesteilung anstelle von Pforzheim zur Residenz der „Unteren Markgrafschaft“ auf und verlor seine Bedeutung erst mit dem Aufstieg Karlsruhes.

Der neue Landkreis grenzt geographisch im Westen an den Rhein, der die natürliche Landesgrenze gegen Rheinland-Pfalz bildet. Mit dem Bruhrain hat der Kreis Teil an der nordbadischen Rheinebene. Kerngebiet des Kreises ist das Kraichgauer Hügelland, im Osten begrenzt durch das Stromberggebiet. Im Südosten erstreckt sich der Kreis mit dem unteren Albtal und Pfinztal bis in das Randgebiet des Nordschwarzwaldes hinein. Scharf ausgeprägte natürliche Grenzen sind – abgesehen vom Rheinlauf – demnach nicht für den Kreiszusammenschluß entscheidend gewesen.

Ebensowenig haben ältere historische Gegebenheiten die neue Grenzziehung wesentlich beeinflußt. Daher ist das Gebiet im historischen Sinne äußerst heterogen, geprägt von jahrhundertelangem Ringen verschiedener Interessen und von häufigem Besitzerwechsel, aufgesplittert in kleine und kleinste Territorialherrschaften und bis in die Neuzeit hinein zerrissen durch unterschiedliche Konfessionszugehörigkeit. Nur die östliche Abgrenzung gegen das württembergische Hoheitsgebiet ist mit der heutigen Grenze gegen den Kreis Heilbronn und den – zur Hälfte aus ehemals württembergischen Anteilen zusammengesetzten – Enzkreis in etwa konstant geblieben. Die übrigen Grenzen im Norden, Westen und Süden laufen durch die ehemaligen Herrschaftsgebiete der Pfalzgrafen bei Rhein, der Bischöfe von Speyer und der Markgrafen von Baden, womit die drei wichtigsten Territorialmächte bezeichnet sind, die vor 1650 für das Kreisgebiet relevant waren.

Die Niederungen des Oberrheingrabens und der muldenartigen Kraichgausenke zwischen Odenwald und Schwarzwald zeichnen sich gegenüber den bergigen Randgebieten durch eine ausgesprochene Siedlungskontinuität aus. Es sind alte Durchgangslandschaften, die – wie Bodenfunde ausweisen – schon in früher Zeit besiedelt waren und eine verkehrsmäßige Erschließung begünstigten. Die rechtsrheinische Okkupation durch die Römer setzte um 50–80 n. Chr. ein und war unter Domitian (81–96 n. Chr.) abgeschlossen4). Ausgehend von den Militärlagern und den in ihrem Schutz angelegten Siedlungen sowie entlang der Fernstraßen Mainz-Straßburg, Speyer-Stettfeld-Cannstatt und Speyer-Ettlingen-Pforzheim (Portus) erfolgte die Ausbreitung der römischen Zivilisation, wovon Funde in Ettlingen, Wössingen und Stettfeld zeugen.

Über die alemannischen und merowingischen Siedlungen, faßbar vor allem in Reihengräber-Friedhöfen, sind wir weniger gut unterrichtet. Jedoch geht zweifellos die nachhaltigste geschichtliche Prägung des Bearbeitungsgebietes auf das Eindringen der Franken um 500 zurück: seitdem gehört das heute im Regierungsbezirk Karlsruhe aufgegangene Gebiet zum fränkischen Stammesgebiet. Bei aller Vorsicht gegenüber stammesmäßigen Abgrenzungen ist die fränkische Färbung von Sprache und Volkstum für diesen Bereich charakteristisch und durchaus verschieden von der schwäbischen bzw. alemannischen Prägung der übrigen Landesteile Baden-Württembergs. Konkret faßbare Zeugnisse aus fränkisch-karolingischer Zeit sind die frühesten urkundlichen Belege für die Mehrzahl der damals schon längere Zeit bestehenden und auch im Mittelalter und in der Neuzeit maßgebenden Orte. In den Güterverzeichnissen der Klöster [Druckseite XII] Lorsch und Weißenburg aus dem 8. Jahrhundert ist ein großer Teil der bis zur Kreisreform gültigen Ortsnamen bereits genannt5).

Aus denselben Schriftquellen geht zugleich die ehemalige Gauzugehörigkeit vieler Orte hervor. Diese Gaubezeichnungen haben sich bis heute als Landschaftsbezeichnungen erhalten. Der neue Großkreis Karlsruhe teilt sich mit dem Kreis Rastatt in den bis Murg und Oos reichenden „Ufgau“, mit dem Enzkreis in den „Pfinzgau“ und er umfaßt das Kerngebiet des „Kraichgaues“6). Ufgau und Kraichgau sind zugleich als Grafschaften des Hochmittelalters eindeutig gesichert, während dies für die Teilgebiete „Elsenzgau“ (mit Sinsheim als Zentrum) und „Anglachgau“ (Gebietsstreifen entlang des Rheins südlich der Schwetzinger Hardt) nicht zutrifft. Im Laufe des Mittelalters bürgerte sich für die ganze Landschaft zwischen Neckar und Schwarzwald der Name Kraichgau ein und lebte noch im 18. Jahrhundert in der Bezeichnung für den „Ritterkanton Kraichgau“7) fort. Durch die Kreisreform von 1973 wurde der Kraichgau, der bereits durch die alten Oberamtsgrenzen in verschiedene Verwaltungsbereiche aufgeteilt war, weiter zerstückelt, wobei die einzelnen Teile – quasi „zentrifugal“ – den historisch und geographisch andersartigen Nachbarlandschaften zugeschlagen wurden. So ist der Nordteil mit der alten Kraichgaustadt Sinsheim – annähernd identisch mit dem Elsenzgau – mit dem Rhein-Neckar-Kreis vereinigt worden8); der nordöstliche Teil mit Eppingen wurde dem Kreis Heilbronn und damit dem Regierungsbezirk Nord-Württemberg zugeordnet; der südöstliche Teil um Maulbronn und Knittlingen ging im Enzkreis auf; das Kerngebiet mit Bretten bildet zusammen mit dem größten Teil der ehemaligen „Unteren Markgrafschaft“ Baden und dem Bruhrain um Bruchsal den neuen Kreis Karlsruhe.

Der Kraichgau als politische Einheit war im 11. Jahrhundert als Lehen von den Saliern in der Hand der Familie Zeisolf-Wolfram, deren Erbe 1100 die Grafen von Lauffen und Ende des 12. Jahrhunderts die Grafen von Katzenelnbogen und von Eberstein antraten. Der Pfinzgau, ursprünglich ebenfalls ein Teil des Herrschaftsbereichs der Zeisolf-Wolfram, kam um 1100 in den Besitz der auf dem Turmberg bei Durlach ansässigen Grafen von Hohenberg, die zugleich das Vogtamt des Klosters Lorsch innehatten9). Beide Familien sind durch eine von Hirsau abhängige Klostergründung hervorgetreten: die Hohenberger 1094 durch die Gründung von Gottesau (heute innerhalb des Karlsruher Stadtgebiets; vgl. nr. 11), die Lauffener Grafen durch die Gründung von Odenheim zwischen 1110 und 1118 (vgl. nr. 176). Als dritte Klosterstiftung innerhalb des Bearbeitungsgebietes folgte 1180 das Benediktinerinnen-Kloster Frauenalb als Gründung der Grafen von Eberstein, die um 1148 bereits das – knapp außerhalb der heutigen politischen Kreisgrenzen liegende – Zisterzienser-Kloster Herrenalb (Kr. Calw) gegründet hatten10). Das Erbe der alten Grafschaften fiel im 12. Jahrhundert an die Staufer, auf deren Initiative hin eine Reihe von Städten im Bearbeitungsgebiet wenn nicht neugegründet, so doch mit einer städtischen Verfassung ausgestattet wurden (z.B. Ettlingen, Durlach, Heidelsheim). Die Klosterstiftungen des Adels bewirkten ebenso wie die Verleihung von Markt- und Stadtrechten eine Vermehrung der kulturellen und politisch-wirtschaftlich relevanten Zentren. Mit dem Niedergang der staufischen Macht ging der Aufstieg der Markgrafen von Baden, einer Seitenlinie der Zähringer-Herzöge im Breisgau, und der Pfalzgrafschaft bei Rhein mit ihren Zentren in Bacharach, Alzey und Heidelberg Hand in Hand. Die Herrschaftsansprüche beider überschnitten sich im Kraichgau.

Die Markgrafen, 1112 erstmals nach ihrer Stadt Baden im Ufgau benannt11), operierten zunächst von dort aus und erwarben durch Tausch die Städte Durlach und Ettlingen sowie das wichtige Pforzheim, ferner die Kraichgaustädte Sinsheim, Eppingen und Lauffen a. N. Innerhalb des Bearbeitungsgebietes kamen 1326 Heidelsheim und 1330 Bretten ebenfalls an Baden. Dieses Vordringen Badens nach Norden führte im 14. Jahrhundert zu einem markgräflich-pfälzischen Machtkampf um den Kraichgau, wobei das Ringen um die Städte im Vordergrund stand. Denn die pfälzische Herrschaft im Neckar- und Elsenzgebiet [Druckseite XIII] suchte ihrerseits die Südausdehnung, die durch die Verleihung der Landvogtei im Elsaß und der Hälfte der Landvogtei in der Ortenau an Pfalzgraf Ruprecht III. (1398–1410; als König Ruprecht I.) gelang12). Im Laufe der Auseinandersetzung gingen die Kraichgaustädte Sinsheim (1315), Heidelsheim (1333) und Bretten (1335) – zunächst als Pfandbesitz – an Kurpfalz über. Mit der Gründung der Heidelberger Universität 1386 und der Verlegung der pfalzgräflichen Grablege vom linksrheinischen Neustadt in die 1398ff. neu errichtete Heidelberger Stifts- und Universitätskirche zum Heiligen Geist wurde Heidelberg zu einem geistigen und wirtschaftlichen Zentrum am nördlichen Oberrhein, mit dem die badischen Markgrafen vergeblich zu konkurrieren suchten13). Unter Kurfürst Friedrich I. dem Siegreichen (1449–76) erreichte die pfälzische Vormachtstellung einen Höhepunkt in der Schlacht bei Seckenheim 1462, die zur Gefangennahme des Markgrafen Karl I. von Baden führte14). Die badische Niederlage zog eine weitere Schwächung Badens im Kraichgau nach sich: Bretten, Sinsheim und Eppingen wurden endgültig pfälzisch. Damit war die pfälzische Vorherrschaft im Kraichgau praktisch konsolidiert, zumal der Heidelberger Hof für die Kraichgauer Ritterschaft zum unbestrittenen Zentrum geworden war15). Erst durch die Niederlage im Landshuter Erbfolgekrieg 1504 wurde die Südausdehnung der Pfalz aufgehalten, wobei aber nicht der Markgraf von Baden, sondern der Herzog von Württemberg als Gewinner eine Reihe von Städten im Randgebiet des Kraichgaues an sich bringen konnte16).

Die katastrophalen Folgen der pfälzischen Niederlage hatten im 16. Jahrhundert unter Kurfürst Ludwig V. (1508–44) eine durch Zurückhaltung, Beharrlichkeit und vorsichtiges Lavieren zwischen Habsburg und dessen Hauptgegner Frankreich gekennzeichnete Politik zur Folge17). Im Kraichgau konnten die pfälzischen Ansprüche auf die Umgebung von Bretten auch nach 1504 behauptet werden, jedoch gelang Württemberg die Besitznahme einer Reihe von Orten im Gefolge der Schirmherrschaften über die Klöster Herrenalb und Maulbronn nach deren Auflösung durch die Reformation18). Besonders charakteristisch für die Verteilung der Besitzverhältnisse bis 1650 war im Kraichgau die seit dem 13. Jahrhundert ungewöhnlich dichte Reihung von ritterschaftlichen Orten. Ihre Grundherren, der bodenständige Adel, waren durch Dienst- und Lehensverhälmisse zwar eng mit Kurpfalz verbunden, jedoch gleichzeitig Mitglieder des Ritterkantons Kraichgau und als solche bemüht, ihre reichsunmittelbare Position zu erhalten. Bis zur Neuordnung in der Napoleonischen Zeit gelang es den Dörfern in den Händen der Sickingen, Gemmingen, Menzingen, Göler von Ravensburg – um nur einige führende Familien zu nennen –, ihre politische (und religiöse) Eigenständigkeit zu bewahren. Ein aus der Grafenherrschaft im Hochmittelalter überkommenes Relikt war das württembergisch-hessische Kondominat in Kürnbach (vgl. nrr. 90, 193, 273, 282, 407). Auch das im 13. Jahrhundert von den Grafen von Eberstein gegründete Gochsheim – seit 1504 unter württembergischer Lehnshoheit – blieb bis zum Tod der letzten Ebersteinerin 1728 im Besitz des Grafenhauses und bis 1806 beim Haus Württemberg (vgl. nrr. 82, 104). Diese Beispiele verdeutlichen die territoriale Zersplitterung, die bis zum Ende des alten Reiches geradezu ein Charakteristikum der hier bearbeiteten Region war.

Die Verhältnisse im Südteil des Kreisgebietes konsolidierten sich unter dem Markgrafen Christoph I. (1475–1515)19), dem „Vollender des badischen Territorialstaates“. Das pfälzisch-badische Ringen um den Kraichgau hatte zur Folge gehabt, daß Baden seinen Expansionsdrang in andere Richtung, nämlich nach Süden, lenkte und dort – u. a. als Rechtsnachfolger der Grafen von Eberstein – bedeutende Gebiete hinzugewann. [Druckseite XIV] Die neue „Achse der Markgrafschaft“20) verlief nicht mehr über die alte Hauptstadt Pforzheim, sondern über die dem Bearbeitungsgebiet angehörenden Orte Graben, Durlach, Ettlingen nach Baden-Baden und bis hin zu den südbadischen Besitzungen. Waren frühere Teilungen der Markgrafschaft ohne Einfluß auf die Territorialentwicklung geblieben, wurde die Landesteilung von 1535 entscheidend: im Bearbeitungsgebiet fielen das Amt Ettlingen und mit ihm später die Oberherrschaft über Frauenalb sowie über das herrenalbische Malsch an die katholische Linie Baden-Baden; das Ettlinger Schloß wurde deren Nebenresidenz21). Die evangelische Pforzheimer Linie vollzog 1565 die Verlegung der Residenz nach Durlach als Hauptstadt der „unteren Markgrafschaft“ (nr. 231). Unter der Herrschaft Baden-Durlach wurden die Ämter Durlach (mit Rüppurr, dem Pfinztal und Wössingen) und Mühlburg (mit Staffort und Graben) vereinigt; 1603 kam noch das ehemals herrenalbische Langensteinbach hinzu. Die weiteren politischen Ereignisse bis zum Eintritt der Markgrafschaft in den Dreißigjährigen Krieg scheinen keinen unmittelbaren Einfluß auf den Inschriftenbestand gehabt zu haben und können daher unberücksichtigt bleiben. Festzuhalten ist, daß die Markgrafschaft ihr Interesse seit dem Spätmittelalter zunehmend vom Kraichgau abwandte und daß sie im Südteil des Bearbeitungsgebietes ab 1535 durch zwei getrennte, auch konfessionell unterschiedene Linien repräsentiert wurde.

Neben den weltlichen Territorialherren war als geistliche Territorialmacht vor allem das Bistum Speyer von Bedeutung. Das heutige Kreisgebiet gehörte kirchenrechtlich ohnehin zum rechtsrheinischen Bereich der Speyerer Diözese, womit eine vielfache politische Einflußnahme des Klerus – etwa bei der Vergabe von Patronaten und Pfründen – verbunden war. Für den Ausbau der Herrschaft des Hochstifts rechts des Rheins war der Erwerb von Bruchsal mit dem Lußhardtwald im 11. Jahrhundert entscheidend22). Am Ende der Stauferzeit bot sich Gelegenheit zu weiterem Gebietserwerb durch Aussterben oder Niedergang einzelner Adelsgeschlechter; so kamen das Walzbachtal mit Jöhlingen und Wössingen, Mingolsheim, Obergrombach und Udenheim an das Bistum. Udenheim, das schon 1338 Stadtrechte erhalten hatte, wurde vom späteren 14. Jahrhundert an zur Bischofsresidenz ausgebaut, weil das Domkapitel zunehmend mit der Stadt Speyer in Streit lag. Einen späten und kurzlebigen Höhepunkt als Bischofsresidenz erlebte Udenheim unter dem Bischof Philipp Christoph von Sötern (1610–1652) durch die von diesem erbaute und nach ihm benannte Feste Philippsburg, im Dreißigjährigen Krieg Einfallstor der französischen Truppen. Erst im 18. Jahrhundert wurde Philippsburg durch den Ausbau von Bruchsal zur Residenz überflügelt. Zusammenfassend ist festzustellen, daß die mittelalterliche Geschichte des Bistums so eng mit Kurpfalz verbunden war, daß von einer „Satellitenrolle“ Speyers gesprochen werden konnte23), weil die pfälzischen Kurfürsten praktisch über die Besetzung des Bischofssitzes verfügten.

Die drei dem Benediktinerorden angehörenden Klöster des Bearbeitungsgebietes – Odenheim, Gottesau und Frauenalb – konnten niemals bedeutenden Güterbesitz in ihrer Hand vereinen; daher blieb ihr politischer Einfluß gering. Die Abtei Odenheim wurde bald nach ihrer Umwandlung in ein weltliches Ritterstift 1494 nach Bruchsal verlegt; Gottesau und Frauenalb wurden im Gefolge der Reformation aufgehoben (nur Frauenalb erlebte im 18. Jahrhundert eine Neublüte). Andere Orden – wie z.B. die Antoniter- und Kapuzinergründungen in Bruchsal und Waghäusel – haben vor 1650 keine Bedeutung erlangt, da volkreiche Städte als Nährboden fehlten. Lediglich die Deutschordenszugehörigkeit hat in Kürnbach und Weingarten Spuren hinterlassen (nrr. 79, 128, 396). Daß auch außerhalb des Betrachtungsgebietes liegende Klöster hier Besitztum hatten, bezeugen einige Inschriften in den ehemals herrenalbischen Orten Ober- und Unterderdingen und Langensteinbach (nrr. 169, 170, 204).

Mit dem Zeitalter der Reformation verschärfte sich die territoriale Zersplitterung durch die Probleme der Bekenntnisfrage. Bis zur Katastrophe des Dreißigjährigen Krieges fiel der Kurpfalz die Führerrolle unter den protestantischen Fürstentümern im Reich zu24). Die Reformation wurde offiziell zwar erst unter den Kurfürsten Friedrich II. und Ottheinrich durchgeführt, aber die Mehrzahl der Kraichgauer Adligen hatte sich zu diesem Zeitpunkt schon längst entschieden dem Luthertum zugewandt. Als der Heidelberger Hof unter Friedrich III., dem Schöpfer des Heidelberger Katechismus (1563), zur Hochburg des Calvinismus in Deutschland wurde, vertieften sich die Spannungen sowohl gegenüber dem lutherischen Adel als auch gegenüber dem Bistum Speyer und den anderen geistlichen Herrschaften.

Die Markgrafschaft Baden öffnete durch ihre unentschiedene und schwankende Kirchenpolitik der Reformation zunächst die Tore25). Nach 1535 teilte sie sich auch der Konfession nach in verschiedene [Druckseite XV] Lager: der zu Baden-Durlach gehörige Landesteil nahm unter Karl II. (1553–1577) das evangelische Bekenntnis in der württembergischen Form an; in der „oberen Markgrafschaft“ Baden-Baden bekannte man sich seit dem Regierungsantritt Philipps II. (1577–1588) zur Gegenreformation, nachdem die von Bayern aus geführten Vormundschaftsregierungen zuvor bereits einen entschieden katholischen Kurs eingeschlagen hatten.

Bevor sich die Verhältnisse konsolidierten, war um 1525 in Oberdeutschland der Bauernkrieg ausgebrochen als unmittelbare Folge der alle Volksschichten aufwühlenden und geistige und soziale Umschichtungen bewirkenden Glaubensfragen. Kriegerische Aufstände waren im Kraichgau und im Neckargebiet rasch und grausam niedergeworfen worden. Daß sich die neuen Verhältnisse gravierend auf den Inschriftenbestand auswirkten, ist weniger auf die lokal begrenzten Zerstörungen durch aufständische Bauern zurückzuführen als vielmehr auf die Bilderfeindlichkeit der reformierten Kirche überhaupt. Nachdem in Württemberg und in einigen Reichsstädten – wie Ulm und Esslingen – schon seit 1535/40 der Bildersturm die Kirchen von allem beweglichen Kunstgut entlehrt hatte, wurde nach der Jahrhundertmitte im protestantischen Bereich des Bearbeitungsgebietes die Vernichtung der gesamten liturgisch bedingten Ausstattung der Gotteshäuser – wie Retabel, Sakramentshaus, Lettner, Altargerät, Chorgestühl – sowie z.T. auch der Grabdenkmäler und Votivtafeln mit aller Härte durchgeführt; die Wandgemälde wurden systematisch übertüncht, die Glasgemälde offenbar zerschlagen26). Gleichzeitig erfolgte die Aufhebung der Klöster und Stifte und die Einziehung ihrer Kunstschätze. Auf diese Weise ging vermutlich die Ausstattung der Klosterkirchen Gottesau und Frauenalb verloren. Wieviel Kulturgut der verschiedensten Art hier vernichtet wurde, vergegenwärtigt ein Vergleich mit der heute noch reichen Ausstattung des Zisterzienserinnen-Klosters Lichtental bei Baden-Baden, das seinen Kunstbesitz unter dem Schutz der katholischen Linie des markgräflichen Hauses bewahren konnte.

Dem Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges ging eine kulturelle Blüte voraus, die nicht auf die fürstlichen Residenzen und wirtschaftlich potenten Reichsstädte beschränkt war, sondern auch in zahlreichen Schloßbauten des Adels einen Niederschlag fand. Das prunkvolle Hofleben von internationalem Zuschnitt, das in Kurpfalz unter Kurfürst Friedrich V. und seiner englischen Gemahlin einen Höhepunkt erreichte, zog neben einheimischen auch zunehmend Künstler aus Frankreich und den Niederlanden ins Land. Die Renaissancehöfe im Umkreis des Bearbeitungsgebietes – Kurpfalz, Baden und Württemberg, untereinander verwandtschaftlich verbunden, – wetteiferten in einer bis dahin hier nicht gekannten Prachtentfaltung27). Diese fand vor allem in repräsentativen Schloßbauten ihren Ausdruck. Es entstanden die markgräflichen Schlösser in Durlach (nr. 231), Ettlingen, Graben, Grötzingen (nr. 364) und Mühlburg (nr. 236) sowie Gottesau auf dem ehemaligen Klostergelände; keines dieser Schlösser ist in der ursprünglichen Form erhalten geblieben. Typische Renaissanceschöpfungen sind ferner die ausgedehnten Sepultur-Anlagen der Herrscherfamilien. Die durch die Reformation funktionslos gewordenen Chöre der ehemaligen Stiftskirchen – wie in Tübingen, Stuttgart, Pforzheim und Baden-Baden – erhielten durch die Umgestaltung zu fürstlichen Grablegen eine neue Zweckbestimmung. Der Adel imitierte diese Grabanlagen in bescheidenerer Form in seinen Eigenkirchen (vgl. Sickingen, Kürnbach; nicht erhalten in Flehingen, Sulzfeld, Wössingen usw.).

Die Hofkultur der Spätrenaissance wurde im Verlauf des Dreißigjährigen Krieges nahezu ausgelöscht. Insbesondere das Bearbeitungsgebiet wurde durch seine Funktion als Pufferzone zwischen den Macht- und Konfessionsblöcken zu einem der Hauptschauplätze der kriegerischen Auseinandersetzung27a). In der Schlacht bei Wimpfen im Kraichgau siegte 1622 zunächst die katholische Partei; 1631 wendete sich das Blatt durch den Vormarsch der siegreichen Schweden, die jedoch ihrerseits in der Schlacht bei Nördlingen 1634 unterlagen. Bis zum Eintritt Frankreichs in den Krieg beherrschte Bayern mit Habsburg ganz Süddeutschland. Als Zeugnis der kriegerischen Verwicklungen haben sich nur wenige Inschriftendenkmäler erhalten (nrr. 389, 405, 410, 413). Der Friede von 1648 stellte zwar die alten Territorialverhältnisse wieder her, hinterließ jedoch weite Teile des Landes im Zustand der Verwüstung. Die auffallend geringe Anzahl von Inschriften aus den Jahrzehnten vor und nach 1650 zeigt, daß der schleppend voranschreitende Wiederaufbau keine künstlerischen Unternehmungen zuließ.

Die nach der – hier maßgeblichen – Zeitgrenze von 1650 eingetretenen historischen Ereignisse sollen [Druckseite XVI] wenigstens skizziert werden, da sie zur Erklärung der auffallend geringen Zahl von überlieferten Inschriften beitragen, die angesichts der historischen Kontinuität der Region seit dem frühen Mittelalter überrascht. Ehe sich das Land erholen konnte, brach mit dem Pfälzischen Erbfolgekrieg (1688–1697) erneut eine Katastrophe herein, die zur weitgehenden Zerstörung des Oberrheingebietes und des Kraichgaues führte. Die systematische Vernichtung, deren Ausmaß durchaus mit den Folgen des 2. Weltkriegs in manchen Gegenden vergleichbar ist, fügte dem ohnehin bereits dezimierten Denkmälerbestand größten Schaden zu. Erst der Friede von Ryswyk 1697 leitete eine dauerhafte Wiederaufbauphase ein. Typisch für den Neubeginn ist, daß die Erbauung neuer Residenzschlösser durch die Territorialherren meist mit der Verlegung der bisherigen Residenz und mit Städteneugründungen Hand in Hand ging (Rastatt 1699, Karlsruhe 1715, Ludwigsburg 1718, Mannheim 1720, Bruchsal 1720). Diese politisch-geographischen Veränderungen blieben für den Denkmälerbestand nicht ohne Folgen, da die alten weltlichen und geistlichen Zentren z.T. ihre Bedeutung verloren. Der allgemeine Aufschwung im 18. Jahrhundert – in Kurpfalz mit einer verspätet eintretenden Gegenreformation verbunden – führte auch im kirchlichen Bereich zu zahlreichen Neubauten und Kirchenerweiterungen sowie zur barocken Neuausstattung der Kirchenräume; diesen Maßnahmen ist in vielen Fällen die ältere Ausstattung – einschließlich der als Baumaterial willkommenen Grabsteine – zum Opfer gefallen. Besonders gilt dies für die Städte Bruchsal und Durlach; sie sind praktisch als Neuschöpfungen des Barock wiedererstanden, in denen sich nur eine verschwindend geringe Zahl von Inschriften aus vorbarocker Zeit erhalten hat.

Im kurpfälzischen Teil des Bearbeitungsgebietes wirkte sich das 1698 durch die katholische Linie Pfalz-Neuburg verordnete Simultaneum verhängnisvoll aus28). Mit der Kirchenteilung wurde der Chor meist den Katholiken, das Langhaus den Protestanten zugesprochen, was zu einer – in manchen Fällen bis zum heutigen Tage – getrennten Entwicklung beider Bauteile und schließlich meist zu Neubauten beider Konfessionen führte29).

Die Verlustrate des 19. Jahrhunderts dürfte gegenüber der des 18. Jahrhunderts kaum geringer anzusetzen sein. Sie ist einmal dem Aufschwung im Landkirchenbau zuzuschreiben, an dem beide Konfessionen gleichermaßen beteiligt waren, zum andern der Säkularisierung der Klöster, die z.B. zur Verschleuderung der Frauenalber Grabsteine (nrr. 175, 258, 322, 372) führte30). Auf die Neuorganisation des badischen Staates 1806ff., der durch die Einverleibung der rechtsrheinischen Gebiete der ehemaligen Kurpfalz und des Bistums Speyer als neu geschaffenes Großherzogtum eine bedeutende Gebietserweiterung erfuhr, folgte auch eine Neuordnung der kirchlichen Organe. Nach dem Prinzip eines Landesbistums wurde das Erzbistum Freiburg 1819 neu errichtet; die evangelische Landeskirche Badens entstand 1820 durch die Union der bis dahin selbständigen lutherischen und reformierten Gemeinden. Dem entsprach eine straffe Organisation des kirchlichen Bauwesens, die eine große Zahl von Kirchenneubauten im neugotischen Stil der ersten Jahrhunderthälfte entstehen ließ; die Vorgängerbauten verschwanden meist spurlos, zugleich auch ihre alte Ausstattung31). Die Erkenntnis, daß Denkmäler der Vergangenheit – auch in fragmentarischem Zustand – als Geschichtsdenkmäler unersetzlich sind, hat sich erst langsam im weiteren Verlauf des 19. Jahrhunderts durchgesetzt. Obwohl ab 1853 auch in Baden die ersten Schritte in Richtung einer staatlichen Denkmalpflege-Organisation zu verzeichnen sind, traten auch in der zweiten Jahrhunderthälfte noch beträchtliche Verluste an Inschriftendenkmälern ein32). Immerhin scheinen das Aufkommen denkmalpflegerischer Überlegungen und der Einfluß von überall im Lande aufblühenden heimatgeschichtlichen Vereinigungen zuweilen die Wiederverwendung alter Bauteile mit Inschriften bewirkt zu haben – z.B. in Stettfeld (1891; nr. 67) und Kirrlach (1904; nr. 136); in Sulzfeld (Neubau 1886) wurde – vermutlich durch Einflußnahme des Ortsadels – der größte Teil der Grabmäler erhalten. [Druckseite XVII] Im 20. Jahrhundert sind trotz der Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs, die u. a. das alte Bruchsal als Stadtdenkmal abermals vernichteten und das Wasserschloß Menzingen in eine Ruine verwandelten, verhältnismäßig wenig Abgänge zu verzeichnen. Erst in der Nachkriegszeit sind die Verluste besonders auf dem Gebiet der Hausinschriften angewachsen, da im Zuge der Umstrukturierung der alten Ortskerne Fachwerkhäuser abgerissen wurden, ohne daß beschriftete Balkenteile vorschriftsmäßig geborgen wurden33).

Zitationshinweis:

DI 20, Großkreis Karlsruhe, Einleitung, 2. Historischer Überblick (Anneliese Seeliger-Zeiss), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di020h007e002.

  1. 1.Vgl. dazu: Das Land Baden-Württemberg. Amtl. Beschreibung nach Kreisen u. Gemeinden, hrsg. von der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg. Bd. 1: Allgemeiner Teil. Stuttgart 1974. – Über die Gemeindereform speziell Band 2: Die Gemeinden vor und nach der Gebietsreform. Stuttgart 1975. »
  2. 2.Vgl. dazu auch die Karte des Bearbeitungsgebietes Tafel LXII. »
  3. 3.Die im folgenden in groben Zügen skizzierte Übersicht über die historische Entwicklung des Bearbeitungsgebietes soll lediglich als Einführung zum Verständnis der durch die Inschriften-Denkmäler bezeugten Ereignisse dienen; entsprechend sind die Literaturangaben nur zur ersten Orientierung gedacht. – Übersicht b. K. S. Bader, Der deutsche Südwesten in seiner territorialstaatlichen Entwicklung. Sigmaringen 19782; ferner stets AmtlKreisbeschreibung (s. Anm. 1) I 126ff. (landesgeschichtliche Einführung) und V 21 ff. (Regierungsbezirk Karlsruhe). Zur Geschichte Badens bis 1535 und als Übersicht nützlich: Sütterlin (s. Literaturverzeichnis), ferner – mangels einer Gesamtdarstellung – noch immer F. v. Weech, Badische Geschichte. Karlsruhe 1890. – Für den ehemals pfälzischen Teil des Bearbeitungsgebiets vgl. Häusser (passim); M. Schaab, Die Festigung der pfälzischen Territorialmacht im 14.Jh. In: Vorträge u. Forschungen XIV (1971) 171–198; zusammenfassend R.Haas, Die Pfalz am Rhein. Mannheim 1967. – Zu einzelnen Orten: Hb. d. Hist. Stätten 6: Baden-Württemberg. Stuttgart 1965. »
  4. 4.Zusammenfassend: Die Römer in Baden-Württemberg. Stuttgart, Aalen 1976. »
  5. 5.Vgl. Codex Laureshamensis. Hrsg. v. K. Glöckner. 3 Bde. Darmstadt 1929–36, 19642; Traditiones possessionesque Wizenburgenses ed. C. Zeuss. Speyer 1842. »
  6. 6.Zu den einzelnen Gauen zuletzt M. Schaab, in: Die Reichsabtei Lorsch. Festschr. z. Gedenken an ihre Stiftung 764. Bd. 1. Darmstadt 1973, 539ff. – Zur geographischen Abgrenzung des Begriffes Kraichgau vgl. F. Metz, Der Kraichgau. Karlsruhe 1922 (Abhandl. z. badischen Landeskunde 4). – Bibliographie bei A. Schlitt, in: Kraichgau (1968) 9ff. »
  7. 7.Zum Kraichgau-Begriff im 16. Jahrhundert vgl. Becher, Chytraeus (passim). Ferner V. Press, Die Ritterschaft im Kraichgau, in: ZGO NF. 83 (1974) 35–98. – Als Beleg für das Selbstverständnis der Heimatforschung kann die Neugründung der Zeitschrift Kraichgau, Sinsheim 1968ff., gelten. »
  8. 8.Vgl. DI. XVI (Mannheim, Sinsheim) Einleitung S. Xff. »
  9. 9.Vgl. A. Schäfer, Das Schicksal des Weißenburgischen Besitzes im Uf- und Pfinzgau. In: ZGO NF. 72 (1963) 77ff.; ders., Staufische Reichslandpolitik u. hochadlige Herrschaftsbildung im Uf- und Pfinzgau. In: ebd. NF. 78 (1969) 179ff. »
  10. 10.Eine Monographie fehlt; vgl. Die Cistercienser. Hrsg. v. A. Schneider, Köln 19772»
  11. 11.Zum folgenden vor allem: G. Haselier, Die Markgrafen von Baden und ihre Städte. In: ZGO NF. 68 (1959) 263ff. »
  12. 12.Vgl. M. Schaab, in: AmtlKreisbeschreibung I 176ff. (s. Anm. 1). »
  13. 13.Die Bestrebungen des Markgrafen Karl I., ebenfalls eine Universität auf badischem Territorium zu errichten, schlugen fehl; vgl. D. Brosius, Papst Pius II. und Markgraf Karl I. von Baden. In: FDA 3. F. 24 (1972) 161ff. »
  14. 14.Zusammenfassend zu Friedrich dem Siegreichen: H. Grüneisen, in: NDB 5 (1961) 526–528 (m. ausf. Literaturangaben). »
  15. 15.Vgl. Press (s. Anm. 7); ferner A. G. Kolb, Die Kraichgauer Ritterschaft unter der Regierung des Kurfürsten Philipp von der Pfalz. Stuttgart 1909; K. J. Svoboda, in: ZGO NF. 77 (1968) 253ff. »
  16. 16.Besigheim, Weinsberg, Neuenstadt a. K., Möckmühl, die Schutzvogtei über Maulbronn und die Hoheit über die Grafschaft Löwenstein; vgl. Ulrich Müller, Die politischen Beziehungen zwischen der Kurpfalz u. d. Grafschaft Wirtemberg im 15. Jahrhundert. Diss. phil. Tübingen 1970, 95f. »
  17. 17.Häusser I 501ff.; M. Steinmetz, Die Politik der Kurpfalz unter Ludwig V. (1508–1544). Diss. phil. Freiburg i. Br. 1942 (Ms.). »
  18. 18.Oberacker, Oberderdingen, Bahnbrücken, Langensteinbach, Malsch, Ruit und Unteröwisheim; vgl. H. Pflüger, Schutzverhältnisse und Landesherrschaft der Reichsabtei Herrenalb etc. Stuttgart 1958, 32ff.; K. Schreiner, Altwürttembergische Klöster im Spannungsfeld landesherrlicher Territorialpolitik. In: Bll. f. dt. Landesgeschichte 109 (1973) 234ff. (zu Herrenalb). »
  19. 19.F. Wielandt, Markgraf Christoph I. von Baden (1475–1515) und das Badische Territorium. In: ZGO NF. 46 (1933) 527ff. – Der Territorialgewinn Badens mit der Grafschaft Sponheim (1437), den luxemburgischen Herrschaften Rodemachern und Hesperingen im Nordwesten, Lahr, Mahlberg, Rütteln usw. im Süden, ist für den Inschriftenbestand des Betrachtungsgebietes ohne Belang und bleibt hier unberücksichtigt. »
  20. 20.So bei Haselier (s. Anm. 11), 282. »
  21. 21.Zu Frauenalb gehörten die Orte Pfaffenrot, Schielberg, Burbach, Völkersbach und Spessart. »
  22. 22.Vgl. dazu H. Schwarzmaier, Bruchsal und Brüssel. Zur geschichtlichen Entwicklung zweier mittelalterlicher Städte. In: Oberrheinische Studien 3 (1975) 209ff. »
  23. 23.Vgl. M. Schaab, in: AmtlKreisbeschreibung I 216. »
  24. 24.Vierordt I 148ff., 344ff.; Häusser II 3ff. »
  25. 25.Für die Vorgeschichte vgl. H. Bartmann, Die badische Kirchenpolitik unter den Markgrafen Philipp I., Ernst und Bernhard III. von 1515 bis 1536. In: ZGO NF. 69 (1960) Iff. »
  26. 26.Für Baden vgl. J. Sauer, in: FDA NF. 19 (1919) 323–506; für Kurpfalz vgl. H. Rott, in: Neues Archiv f. die Gesch. d. Stadt Heidelberg 6 (1905) 229ff. – Die Eigenkirchen des lutherischen Adels blieben verschont; daraus erklärt sich das Vorhandensein einzelner unversehrter Kirchenausstattungen, z.B. in Schwaigern (Kr. Heilbronn), bis heute Besitz der Gr. von Neipperg. »
  27. 27.Für Württemberg vgl. Fleischhauer, Renaissance; für die untere Markgrafschaft vgl. Rott, Baden-Durlach. Für Kurpfalz fehlt eine zusammenfassende Untersuchung; verwiesen sei auf J. Gamer, in: AmtlKreisbeschreibung I 397ff. »
  28. 27a.Speziell z. Bearbeitungsgebiet vgl. W. Bickel, in: Der Pfeiferturm Jg. 1949, 7ff.; Wolfg. Müller, in: Archiv f. mittelrheinische Kirchengeschichte 20 (1968) 271–273; Schäfer, Geschichte Bretten 326ff. »
  29. 28.Zur Kirchenpolitik der pfälzischen Kurfürsten im 17. u. 18. Jahrhundert vgl. Häusser II 805ff.; M. Schaab, in: ZGO NF. 75 (1966) 147ff. »
  30. 29.Eine Scheidemauer ist bis heute in den Stadtkirchen von Bretten und Heidelsheim erhalten; in Weingarten führte das Simultaneum zum Kuriosum zweier – mit den Chören gegeneinander gerichteter – Neubauten (1896 u. 1904). »
  31. 30.Vgl. Hermann Schmid, Die Säkularisierung der Klöster in Baden. Teil 1 (Oberbaden). In: FDA 3. F. 30 (1978) 171ff.; ebd. 31 (1979). »
  32. 31.So z.B. in Kleinsteinbach (1817), Wössingen (1821/22), Malsch (1824/27), Flehingen (1825), Unteröwisheim (1825/26), Zaisenhausen (1834/36), Bulach (1837), Gondelsheim (1842), Menzingen (1846), Münzesheim (1856) etc. – Die Zusammenstellung für das gesamte badische Gebiet bei J. Sauer, in: FDA NF. 30 (1930) 1ff.; 31 (1930) 243ff.; 32 (1931) 47ff. »
  33. 32.Kirchenneubauten, die die Erinnerung an den Vorgängerbau auslöschten, sind z.B. Untergrombach (1867), Rußheim (1874/76), Weingarten (1896 u. 1904). – Zur Geschichte der Denkmalpflege-Organisation vgl. zusammenfassend A. Gebeßler, in: Eine Zukunft für unsere Vergangenheit. Kat. d. Ausst. München 1975, 157ff.; speziell für Baden vgl. Das Großherzogtum Baden I. Karlsruhe 1912 (2. Aufl.), 315–318. »
  34. 33.Folgende Hausinschriften sind erst in jüngster Zeit verlorengegangen: Kürnbach nrr. 109, 282, Bruchsal nrr. 305, 320, 418, Odenheim nr. 343, Unteröwisheim nr. 368, Bahnbrücken nr. 377»