Die Inschriften des Hohenlohekreises

Vorwort

Etwas mehr als sechs Jahre hat die Erstellung des vorliegenden Bands in Anspruch genommen, an­gefangen von den ersten Vorarbeiten und Recherchen im Frühjahr 2002 und der ersten Aufnahmefahrt im Juli desselben Jahres bis hin zur Drucklegung im Sommer 2008. Während dieser Zeit wurde mir von vielen Seiten Unterstützung zuteil, für die ich mich sehr herzlich bedanken möchte.

Mein Dank gilt zuvorderst all jenen Personen, die mir bei den Aufnahmearbeiten vor Ort behilflich waren sowie allen Personen und Institutionen, die mir bereitwillig und uneigennützig den Zugang zu Inschriftenträgern in ihrem Besitz gewährt haben. Ich danke allen Pfarrern, Mesnern und Mesnerinnen der katholischen und evangelischen Kirchengemeinden des Kreises, besonders Pfarrer Rainer Scholl (Untersteinbach). Die Aufnahme der Inschriften in Kloster Schöntal genehmigte freundlicherweise Reg.baumeister Ulrich Bleck (Staatliches Vermögens- und Hochbauamt Heilbronn). Den Zutritt zu den Inschriften in und an ihren Schlössern gestatteten mir in großzügiger Weise Götz Freiherr von Berlichingen und Birgit Freifrau von Berlichingen (Schöntal-Rossach), Ingo Eben von Racknitz (Lai­bach), Arnulf Freiherr von Eyb (Dörzbach), S. D. Friedrich Karl Fürst zu Hohenlohe-Waldenburg (Waldenburg), Prof. Dr. Thomas Meyer (Neunstetten), Prof. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (Kocherstetten), Prof. Dr. Reinhold Würth (Niedernhall-Hermersberg) und Ludolf Graf von Zeppelin (Aschhausen). Besonderer Dank gebührt S. D. Kraft Fürst zu Hohenlohe-Oehringen und I. D. Katharina Fürstin zu Hohenlohe-Oehringen für die Genehmigung der Aufnahmearbeiten in Schloß Neuenstein und in dem dort eingerichteten Hohenlohe-Museum sowie Herrn Schloßverwalter Weiß für vielfältige Hilfestellung.

Eigens hervorheben möchte ich die engagierte Unterstützung, die ich bei der Inschriftenaufnahme erhalten habe durch Ulrich Kircher (Beltersrot), Rosemarie Grieb (Bitzfeld), Ortsvorsteher Kurt Häfele (Hohebach), Bürgermeister Emil G. Kalmbach (Niedernhall), Fritz Offenhäuser und Werner Schenk (beide Öhringen). Für wertvolle Hinweise danke ich Karlheinz Messer (Adolzfurt), Stadtarchivar Stefan Kraut (Künzelsau) und den Herren vom Geschichtlichen Arbeitskreis Niedernhall. Rolf Werner (Michel­bach am Wald) überließ mir in großzügiger Weise Material über die Inschriften in der Öhringer Fried­hofskapelle und half mit zahlreichen Auskünften. Ganz besonders um den Band verdient gemacht hat sich Andreas Volk (Kupferzell), der nicht müde wurde, mich mit Informationen über die Inschriften in Kupferzell und in den eingemeindeten Ortsteilen zu versorgen und der mich buchstäblich bis zur letzten Minute über Neufunde von Inschriften auf dem Laufenden hielt.

Dankbar erinnere ich mich der herzlichen Gastfreundschaft und der kompetenten Hilfe, die mir Kreisarchivar Rainer Gross bei den Besuchen im Kreisarchiv des Hohenlohekreises entgegenbrachte. Im Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein durfte ich den Rat von Dr. Peter Schiffer, Wilfried Beutter und Dr. Thomas Kreutzer in Anspruch nehmen. Unterstützung erfuhr ich zudem bei meinen Recherchen im Staatsarchiv Ludwigsburg, im Landeskirchlichen Archiv Stuttgart, im Landesmuseum Württemberg (Dr. Sabine Hesse, Peter Heinrich), im Weygang-Museum Öhringen (Gabi Stöhr, Karin Bertalan) und im Landesamt für Denkmalpflege Esslingen. Darüber hinaus halfen in zuvorkommender Weise bei der Lö­sung von Spezialfragen Prof. Dr. Friedrich Karl Azzola (Trebur), Dr.-Ing. Dankwart Leistikow (Dor­magen) und Dr. Armin Panter (Hällisch-Fränkisches Museum Schwäbisch Hall).

Bei der Klärung epigraphischer und editorischer Probleme konnte ich auf den bewährten Rat meiner Kolleginnen und Kollegen der Schwester-Arbeitsstellen der übrigen am Inschriftenunternehmen beteilig­ten Akademien der Wissenschaften zählen. Für moralische Unterstützung in besonders hektischen Phasen der Bandbearbeitung und für das Diskutieren etlicher Detailfragen danke ich ganz besonders meiner Göttinger Kollegin Dr. Christine Wulf.

Die Fotografen der Heidelberger Inschriften-Arbeitsstelle Axel Schmider (bis 1998) und Elke Schnei­der haben die Laborarbeit in bester Qualität erledigt, Axel Schmider hat zudem in den Jahren 1990 und 1991 einen Teil der Fotoaufnahmen angefertigt. Unsere langjährige Wissenschaftliche Hilfskraft Dr. Lars Adler hat mir den Rücken freigehalten, indem er über Jahre hinweg die von der Arbeitsstelle parallel zu den aktuellen Bandbearbeitungen betriebene Fotoinventarisation der Inschriften in den Regierungsbe­zirken Freiburg und Tübingen weitgehend selbständig geplant und durchgeführt hat. Mein Heidelberger Kollege Dr. Ilas Bartusch war in allen Phasen der Entstehung [Druckseite 8] des Bandes ein geduldiger Gesprächs­partner und half mir, viele epigraphische Klippen zu umschiffen. Er hat zudem den gesamten Katalogteil einer gründlichen Korrektur unterzogen und viele Verbesserungen und Ergänzungen beigesteuert.

Mein abschließender Dank gilt Prof. Dr. Dieter Mertens, dem Vorsitzenden der Inschriftenkommis­sion der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, für seinen steten Einsatz für die Belange der Ar­beitsstelle.

Heidelberg, im August 2008

Harald Drös

1. Vorbemerkungen und Benutzungshinweise

Der vorliegende Band enthält die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften aus dem Gebiet des Hohenlohekreises bis zum Jahre 1650. Dieser Landkreis entstand im Zuge der badenwürttembergischen Gebietsreform 1973 im wesentlichen durch den Zusammenschluß der Landkreise Öhringen und Künzelsau, unter Einschluß des vormals zum badischen Landkreis Buchen gehörenden Krautheim. Sitz des Landratsamts ist Künzelsau. Die badischen Gebiete, die dem neuen Kreis zugeschlagen wurden (Krautheim mit den eingemeindeten Orten Gommersdorf, Horrenbach, Klepsau, Neunstetten und Oberndorf sowie das nach Schöntal eingemeindete Winzenhofen mit Heßlingshof), wurden im Rahmen des Deutschen Inschriftenwerks bereits in dem Band „Die Inschriften der Landkreise Mosbach, Buchen und Miltenberg“ (erschienen 1964 als Band 8 der Gesamtreihe) erfaßt. Die mittlerweile veränderten Aufnahmekriterien und Bearbeitungsrichtlinien, etliche Neufunde sowie notwendige Korrekturen1) rechtfertigen jedoch eine erneute Edition der Inschriften dieser Orte in dem vorliegenden Band. Ihre Zahl ließ sich von 36 auf 61 erhöhen.

Neben den noch heute im Kreisgebiet vorhandenen Inschriften wurden auch nach außerhalb verbrachte, vor 1650 angefertigte Objekte aufgenommen, deren Provenienz aus dem Bearbeitungsgebiet nachgewiesen oder wahrscheinlich gemacht werden kann. Neben den original erhaltenen Inschriften sind auch die nur mehr in ungedruckten oder gedruckten Quellen bzw. in Fotos oder Abzeichnungen überlieferten epigraphischen Texte berücksichtigt. Vollständigkeit der Erfassung wurde angestrebt, ist gleichwohl bei der unübersichtlichen Streuung der nichtoriginalen Überlieferung kaum zu erreichen.

Entsprechend den Bearbeitungsrichtlinien, die für das Inschriftenunternehmen der deutschen Akademien und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften gelten2), blieben konsequent die Inschriften auf Siegeln, Münzen, Medaillen und Bucheinbänden ausgeklammert, da diese Gegenstand eigener Fachdisziplinen (Sphragistik, Numismatik, Einbandkunde) sind. Bloße Jahreszahlen wurden in der Regel nur dann aufgenommen, wenn eine Autopsie und somit eine Überprüfung der Lesung möglich war. Auf die Aufnahme von nicht zuweisbaren Einzel-Initialen und Monogrammen sowie von Hausmarken, Steinmetzzeichen und Meistermarken wurde verzichtet, sofern sie nicht im Verbund mit weiteren Inschriften stehen3).

Die Inschriften sind im Katalogteil chronologisch und nach einem einheitlichen Schema angeordnet:

Die Kopfzeile enthält links die laufende Nummer der Inschrift4). Gelegentlich sind gleichartige Inschriftenträger, die sich am selben Standort befinden, zweckmäßigerweise in einer Sammelnummer zusammengefaßt. Ein lateinisches Kreuz hinter der laufenden Nummer signalisiert, daß die Inschrift im Original verloren ist. Steht das Kreuz zwischen runden Klammern, bedeutet dies entweder, daß der Inschriftenträger zwar erhalten, die gesamte Inschrift aber im Original verloren und nur mehr kopial überliefert ist, oder bei Sammelnummern, daß ein Teil der dort zusammengefaßten Inschriftenträger verloren ist.

[Druckseite 10]

In der Mitte der Kopfzeile steht die Angabe des derzeitigen oder des letzten erschließbaren Standorts. Die Ansetzung erfolgt unter dem alten, vor der 1975 abgeschlossenen Gemeindereform gültigen historischen Ortsnamen, die jetzige Gemeindezugehörigkeit ist in Klammern beigefügt5). Kirchen sind im Normalfall unter ihrer heutigen Bezeichnung angesetzt. Bei Inschriften, die bereits vor einer etwaigen Umwidmung des Gebäudes verlorengegangen sind, erscheint dagegen die ehemalige Bezeichnung der Kirche (z. B. „Klosterkirche“, „Stiftskirche“).

Die Datierung am rechten Rand der Kopfzeile ist in der Regel der Inschrift entnommen6), falls nicht eindeutige Hinweise auf frühere oder spätere Entstehung vorliegen. Die Entstehungszeit undatierter Inschriften ist so eng wie möglich eingegrenzt anhand historischer Belege, paläographischer und philologischer Befunde oder stilistischer Merkmale der Inschriftenträger. Diese Inschriften sind jeweils am Ende des so erschlossenen Zeitraums nach den sicher datierten und datierbaren eingereiht. Unsichere Zeitansätze sind mit Fragezeichen versehen, aus anderen Quellen – d. h. nicht aus der Inschrift selbst – erhobene genaue Datierungen stehen in runden Klammern. Sind auf einem Inschriftenträger Inschriften aus verschiedenen Entstehungsjahren angebracht, werden entsprechend mehrere Datierungen – durch Komma getrennt – in die Kopfzeile gesetzt; die früheste Inschrift bestimmt dabei die Einordnung in den Katalog. Auch bei Sammelnummern erfolgt die Einreihung in den Katalog unter dem Datum der jeweils ältesten Inschrift. Liegt zwischen der Inschrift, die für die zeitliche Ansetzung im Katalog maßgeblich ist, und den späteren Inschriften ein größerer zeitlicher Abstand, erhalten letztere eine eigene, an entsprechender Stelle in den Katalog eingereihte Leernummer mit Querverweis.

Im ersten Absatz des Artikels finden sich die Benennung des Inschriftenträgers7), die (wichtigsten) in der Inschrift genannten Personen, eine präzisierte Standortangabe, gegebenenfalls auch Hinweise zu früheren Standorten und zu Verlustumständen sowie eine Kurzbeschreibung des Inschriftenträgers mit Bemerkungen zu Material, zu Anbringung und Herstellungstechnik der Inschrift(en) und zum Erhaltungszustand8). Die Beschreibung erfolgt vom Betrachter aus, nur für Wappenbeschreibungen ist nach den Regeln der Heraldik umgekehrt verfahren. Mehrere Inschriften auf einem Träger werden mit A, B, C usw. bezeichnet, bei der umfangreichen Katalognummer 394 jedoch der Zweckmäßigkeit halber mit arabischen Zahlen. In Sammelnummern sind die einzelnen Inschriftenträger mit römischen Zahlen durchnumeriert.

Bei nur kopial überlieferten Inschriften ist die für die Textedition maßgebliche Vorlage angegeben.

Es folgen Maßangaben (in cm) von Inschriftenträger, Buchstaben und gegebenenfalls Ziffern sowie die Bestimmung der Schriftart. Die Schrifthöhe orientiert sich am Normalwert des Buchstabens N/n, erhebliche Schwankungen werden durch Angabe der Extremwerte vermerkt.
Eine Abbildungsnummer am Rand außerhalb des Satzspiegels weist auf die Abbildung der betreffenden Inschrift im Tafelteil hin.

Zur Wiedergabe des Inschriftentextes:

Die Texte sind eingerückt. Sie werden fortlaufend wiedergegeben, nur Inschriften in gebundener Sprache sind versweise abgesetzt.

Ein Schrägstrich kennzeichnet das Zeilenende auf dem Inschriftenträger oder – bei Schriftbändern – einen Knick im Band.

Ein doppelter Schrägstrich gibt den Übergang auf eine andere Beschriftungsfläche an; innerhalb einer Zeile markiert er die Unterbrechung der Schrift durch eine Darstellung.

Worttrennstriche an Zeilenenden und -anfängen originaler Inschriften sind durch Doppelstrich (=) wiedergegeben.

Bögen unter der Zeile bezeichnen Nexus litterarum, Bogenverschmelzungen oder Ligaturen. Die Verschmelzung zweier i bzw. I (mit Lautwert ii) zur Y-Form wird nicht als Y, sondern – je nach Erscheinungsbild – als ij-, II- oder IJ-Nexus dargestellt. Andere Formen von Buchstabenverbindungen [Druckseite 11] (Enklaven, Verschränkungen) werden nicht am Text kenntlich gemacht, sondern in Anmerkungen erläutert.

Abkürzungen werden unter Wegfall der Kürzungszeichen zwischen runden Klammern aufgelöst. Der häufig vorkommende Kreuztitulus I(esus) N(azarenus) R(ex) I(udeorum)9) wird, sofern er Teil einer bildlichen Darstellung ist, als feststehendes ikonographisch verwendetes Zeichen unaufgelöst wiedergegeben. Das Fehlen von Kürzungszeichen im Inschriftentext wird vermerkt.

Eckige Klammern schließen Ergänzungen ein. Textverlust, der nicht ergänzt werden kann, ist durch leere eckige Klammern angedeutet. Die Größe der Lücke wird durch eine den fehlenden Buchstaben schätzungsweise entsprechende Zahl von Punkten angegeben.

Ist die Länge einer Fehlstelle ungewiß, so werden drei Gedankenstriche in die Klammern gesetzt: [– – –].

Erhaltene Buchstaben, deren Lesung unsicher ist, sind durch daruntergesetzte Punkte markiert.

Ursprünglich für spätere Nachträge freigelassene Stellen – wie z. B. ausgesparte Sterbedaten – wie auch deren nachträgliche Ausfüllung werden zwischen spitze Klammern eingeschlossen.

Lateinische, griechische, hebräische und französische Inschriften werden übersetzt. Gegebenenfalls werden Versmaß oder Reimform vermerkt. Datierungen nach den römische Fixdaten der Kalenden, Nonen und Iden und nach dem christlichen Festkalender werden aufgelöst. Nach der Gregorianischen Kalenderreform waren von 1582 an im Bearbeitungsgebiet zwei unterschiedliche Kalender in Kraft: Die evangelischen Gebiete (Hohenlohe, Württemberg, die meisten Ritterschaftsorte) behielten den Julianischen Kalender alten Stils bei (bis 18. Februar 1700), während das katholische mainzische, deutschordische, würzburgische und Schöntaler Gebiet zum Kalender neuen Stils überging. Die Differenz zwischen beiden Kalendern betrug zehn Tage. Der Einreihung der einzelnen Inschriften in den Katalog liegt der Kalender neuen Stils zugrunde. Alle „evangelischen“ Daten alten Stils werden daher in der Datumzeile in Daten nach dem Gregorianischen Kalender (n. St.) umgerechnet.

Alle auf dem Inschriftenträger vorkommenden Wappen oder Hausmarken werden angegeben und – soweit möglich – identifiziert. Unbekannte Wappen und Marken werden blasoniert, ebenso solche Wappen, die bislang nicht oder nur an abgelegener Stelle publiziert sind oder die von der üblichen Darstellung abweichen. Auf einen Literaturnachweis wird in der Regel verzichtet bei Wappen, die in den Siebmacher-Bänden zum hohen Adel und zum Adel in Württemberg, Bayern und Baden oder in Albertis Württembergischem Adels- und Wappenbuch10) aufgeführt sind. Bei Ahnenproben gibt das Druckbild die Anordnung der Wappen wieder.

Der anschließende Kommentar enthält Bemerkungen zum paläographischen Befund, zu Sprache und Formular, zum historischen Umfeld der Inschrift, zu Problemen der Datierung sowie gegebenenfalls Überlegungen zur kunsthistorischen Einordnung des Inschriftenträgers. Für die inschriftenpaläographischen Bemerkungen wird das in der „Terminologie zur Schriftbeschreibung“11) bereitgestellte Vokabular verwendet.

Der Apparat gliedert sich in Buchstaben- und Ziffernanmerkungen. Die Buchstabenanmerkungen sind textkritischen Fragen gewidmet (Textvarianten, problematische Lesungen, orthographische und paläographische Besonderheiten oder Fehler im Text), die Ziffernanmerkungen weisen Zitate und Literatur nach und geben zusätzliche Erläuterungen zu Beschreibung und Kommentar.

Das abschließende Literaturverzeichnis listet in chronologischer Folge die wichtigsten kopialen – ungedruckten und gedruckten – Überlieferungen und Abbildungen der Inschrift auf. Dabei ist auch Literatur nachgewiesen, die den Inschriftentext nur teilweise wiedergibt.

Das Register schlüsselt das Inschriftenmaterial nach den verschiedensten Gesichtspunkten auf. Die Inschriften sind nach ihrer laufenden Nummer zitiert. Zur Anlage der einzelnen Register sind die dort gegebenen kurzen Vorbemerkungen zu vergleichen.

Den Abbildungen liegt kein einheitlicher Maßstab zugrunde. Die fotografischen Vorlagen wurden zum Teil bereits im Rahmen einer vorläufigen Fotoinventarisierungsaktion 1990 angefertigt. Der weitaus größte Teil wurde in den Jahren 2002–2007 am Standort neu aufgenommen. Die Reihenfolge der Abbildungen weicht gelegentlich von der der Inschriften im Katalog ab, wenn sachliche Gründe (Zuordnung gleichartiger Inschriftenträger, Werkstattzusammenhänge) das zweckmäßig erscheinen ließen. Die auf den behandelten Inschriftenträgern registrierten Steinmetzzeichen und Marken sind auf vier Tafeln zusammengestellt.

Zitationshinweis:

DI 73, Hohenlohekreis, Einleitung, 1. Vorwort, Vorbemerkungen und Benutzungshinweise (Harald Drös), in: inschriften.net, http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0238-di073h016e006.

  1. Vgl. bereits Vierengel, Ergänzungen, passim. »
  2. Eine Veröffentlichung ist geplant. Eine Einsichtnahme in die derzeit gültige Fassung ist in der Forschungsstelle Deutsche Inschriften der Heidelberger Akademie der Wissenschaften möglich. Die etwas modifizierten Bearbeitungsrichtlinien für die Wiener Reihe der Deutschen Inschriften liegen gedruckt vor: Bearbeitungs- und Editionsgrundsätze für die „Wiener Reihe“ des deutschen Inschriftenwerkes, zusammengestellt v. Walter Koch, Wien 1991. »
  3. Im Kapitel 6 findet sich eine Zusammenstellung weiterer nicht aufgenommener Inschriften mit jeweiliger Begründung. Die hebräischen Inschriften der fünf jüdischen Friedhöfe des Hohenlohekreises, von denen nur der in Berlichingen schon im 17. Jh. bestand, reichen nicht in die Zeit vor 1650 zurück. Sie sind vollständig dokumentiert in: Naftali Bar-Giora Bamberger, Die jüdischen Friedhöfe im Hohenlohekreis. Memor-Buch, hg. v. Landratsamt Hohenlohekreis, 2 Bde., Künzelsau 2002. »
  4. Für drei Inschriften, von denen ich erst in einer späten Phase der Bandherstellung Kenntnis erhielt, mußten drei Zwischennummern eingeschoben werden: nrr. 40a, 465a, 466a»
  5. Im Standortregister werden die Ortschaften nach der neuen Gemeindezugehörigkeit aufgeschlüsselt. »
  6. Dabei wird in Kauf genommen, daß zwischen dem genauen Datum und der tatsächlichen Ausführung der Inschrift eine – im allgemeinen jedoch geringe – Zeitdifferenz liegen kann. »
  7. Bei nicht erhaltenen Inschriften ist eine Klassifizierung oft nicht möglich, in solchen Fällen wird die Textart (z. B. Grabschrift) angegeben. »
  8. Bei eingehauenen Inschriften in Stein sowie bei erhaben gegossenen Glockeninschriften unterbleibt der Hinweis auf die Herstellungstechniken, da sie im Bearbeitungsgebiet den Normalfall darstellen. »
  9. Nach Io 19, 19. »
  10. Vgl. Literaturverzeichnis. »
  11. Deutsche Inschriften. Terminologie zur Schriftbeschreibung, passim. »