Der Band bietet eine kommentierte Edition der Texte von insgesamt 781 Inschriftenträgern sowie Jahreszahlen und Initialen von weiteren 178 Objekten. Die Inschriften stammen aus einem Zeitraum vom 8. Jahrhundert bis 1650. Aufgenommen sind nicht nur die im Original erhaltenen Texte, sondern auch diejenigen, die nur noch in älteren Abschriften, Zeichnungen oder Photographien vorliegen.

Die Schwerpunkte der mittelalterlichen Überlieferung bilden zum einen die Inschriften der Stiftermemorie Bischof Bernwards aus dem frühen 11. Jahrhundert, zum anderen die Texte auf den kunsthandwerklich herausragenden Stücken der Kirchenausstattungen mit ihren theologisch und sprachlich raffiniert konzipierten Text-Bild-Programmen. Aus der frühen Neuzeit sind besonders die zahlreichen von bürgerlicher Gelehrsamkeit geprägten Inschriften an den Hildesheimer Bürgerhäusern von Interesse. Für diesen im Zweiten Weltkrieg nahezu vollständig zerstörten Bestand bietet die Edition auf der Grundlage älterer Quellen ein sehr dicht gefügtes Bild der alten Fachwerkstadt Hildesheim.

Die Edition bietet eine genaue Wiedergabe der Texte unter Auflösung der Abkürzungen. Lateinische Texte werden übersetzt. Eine Beschreibung des jeweiligen Inschriftenträgers vermittelt einen Eindruck von dem Zusammenhang, in dem die Inschrift steht. Im Kommentar werden wichtige die Inschrift oder den Inschriftenträger betreffende Fragestellungen erörtert.

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1. Vorwort, Vorbemerkung und Benutzungshinweise

1.1 Vorwort

Der vorliegende Band wurde in den Jahren 1990 bis 2003 im Auftrag der Inschriftenkommission der Göttinger Akademie der Wissenschaften erarbeitet. Dabei boten die von Hans Jürgen Rieckenberg († 17. Januar 2003) und Wilhelm Berges für eine frühere Edition der Hildesheimer Inschriften gesammelten Materialien eine wertvolle Grundlage.

Im Laufe der Arbeiten an diesem Band habe ich von vielen Seiten Unterstützung erfahren, für die ich an dieser Stelle herzlich danken möchte. In Hildesheim haben mir die Küsterinnen und Küster der evangelischen und katholischen Kirchengemeinden immer wieder geduldig das genaue Studium der Objekte ermöglicht und mit technischen Mitteln vielfältige Hilfestellung geleistet. Die Bestände des Dom-Museums hat mir Herr Dr. Michael Brandt zugänglich gemacht und mich in vielen Gesprächen immer wieder an seiner langjährigen Forschungserfahrung mit den Stücken der Hildesheimer Kirchenschätze teilhaben lassen. Frau Dr. Elisabeth Scholz († 22. August 2002) hat meine Arbeit im Dom-Museum über lange Jahre organisiert und viele Diskussionen an den Objekten mit ihrer kunsthistorischen Sachkenntnis bereichert. Im Roemer-Museum hat Frau Dr. Helga Stein meine Arbeit betreut und mir vielfach Rat und Hilfe bei der Einordnung der einzelnen Stücke zukommen lassen. Beide Museen haben im übrigen die Photovorlagen für den Abbildungsteil kostenlos zur Verfügung gestellt.

Neben der Aufnahme der Objekte waren für diesen Band in großem Umfang Bibliotheks- und Archivrecherchen nötig. Benutzt wurden die Bestände des Niedersächsischen Hauptstaatsarchivs Hannover im Magazin Pattensen, des Staatsarchivs und der Herzog August Bibliothek in Wolfen¬büttel, des Evangelischen Stadtkirchenarchivs Hildesheim, des Diözesanarchivs Hildesheim und des Niedersächsischen Landesamts für Denkmalpflege Hannover. Die wichtigsten für diesen Band auszuwertenden Bestände konnte ich im Stadtarchiv Hildesheim und in der Dombibliothek bearbeiten. Im Stadtarchiv hat Herr Dr. Michael Schütz meine Arbeit betreut und mir bei der Auffindung von Archivalien hilfreich zur Seite gestanden. Frau Claudia Gaßmann und Herr Harald Braem haben mir immer wieder große Mengen an Archivalien vorgelegt. Der Leiter des Archivs, Herr Dr. Herbert Reyer, hat diese Quellenedition stets mit förderndem Interesse begleitet. In der Dombibliothek haben Herr Dombibliothekar Jochen Bepler, Herr Dr. Bernhard Gallistl als Handschriftenbibliothekar und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Frau Anna Eunike Röhrig, Frau Karin Bury-Grimm, Herr Christoph Koschinski und Herr Christoph Schreckenberg die langwierige Durchsicht der Handschriften und der Akten des C-Bestands „tragend“ unterstützt und meine Arbeit in jeder Phase mit freundlichem Interesse sehr gefördert. Große Hilfe habe ich auch im Amt für Kirchliche Denkmalpflege durch Frau Dr. Monika Tontsch erfahren, deren Inventare der kirchlichen Kunst im Bistum Hildesheim sich bei der Auffindung und der kunsthistorischen Einordnung vieler Stücke als überaus nützlich erwiesen haben.

Als ein besonderer Glücksfall erwies sich, daß Frau Elisabeth Kampen (Hildesheim) und ein Kreis historisch Interessierter in Zusammenarbeit mit dem Stadtarchiv und dem Roemer-Museum die gesamte Überlieferung isolierter Steindokumente in Hildesheim zeitgleich mit der Bearbeitung der Inschriften erfaßt haben. Das aus diesem Projekt hervorgegangene Inventar hat mich auf einige verloren geglaubte Inschriftenträger aufmerksam gemacht und ihre Bearbeitung am Original ermöglicht. Hinweise auf inschriftentragende Objekte habe ich auch immer wieder von Studierenden des Studiengangs Konservierung und Restaurierung an der Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen bekommen. Gefördert hat meine Arbeit nicht zuletzt das Interesse, das den Hildesheimer Inschriften einerseits im Rahmen meiner Mitarbeit an den großen Hildes¬heimer Aus¬stellungen der letzten zehn Jahre von Fachkollegen und andererseits durch die Anfragen historisch interessierter Laien entgegengebracht wurde. Vielfältige Anregungen verdanke ich auch den parallel zu meinen Arbeiten mit Hildesheimer Themen befaßten Kollegen, Frau Dr. Maren-Christine Härtel (Göttingen), Herrn Dr. Harald Wolter-von dem Knesebeck (Göttingen) und Herrn PD Dr. Thomas Klingebiel (Göttingen).

Für die freundlich gewährte Unterstützung bei der Lösung fachspezifischer Fragen danke ich den Kolleginnen und Kollegen aus den anderen deutschen Inschriftenarbeitsstellen Frau Dr. Helga Giersiepen, Herrn Clemens Bayer M. A. (beide Bonn) und Herrn Dr. Hans Fuhrmann (Halle). Der Bearbeiter der Bände Worms und Trier, Herr Dr. Rüdiger Fuchs (Mainz), war mir vor allem in Datierungsfragen immer wieder ein kompetenter Ratgeber. Die Photographin der Heidelberger Inschriftenarbeitsstelle, Frau Elke Schneider, hat im Rahmen einer freundlich gewährten Amtshilfe von einzelnen schwer zu photographierenden Objekten qualitativ hochwertige Abbildungsvorlagen hergestellt. Herr Dr. Harald Drös (Heidelberg) hat den gesamten Band durchgesehen und viele Lesungen, Datierungen sowie vor allem Wappenblasonierungen und -zuweisungen beigesteuert. Er war besonders in der Schlußphase ein stets ansprechbarer Partner, dem ich zu ganz besonderem Dank verpflichtet bin.

Die Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen hat in gewohnt zuverlässiger Weise über die gesamte Zeit ihre Bestände für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt. In der Göttinger Akademie der Wissenschaften habe ich immer wieder die Fachkompetenz der Kollegen aus den benachbarten Forschungsvorhaben in Anspruch nehmen können: Herr Detlef Fraenkel und Herr Udo Quast (Septuaginta-Institut) haben mich bei der Edition der hebräischen Inschriften unterstützt und mich in bibelphilologischen Fragen beraten. Wertvolle Auskünfte gewährten weiterhin Herr Professor Dr. Ekkehard Mühlenberg (Patristische Kommission) und Frau Dr. Adelheid Wellhausen (Bayerische Akademie der Wissenschaften, Mittellateinisches Wörterbuch). Die Kollegen der Greifswalder Inschriftenarbeitsstelle, Frau Dr. Christine Magin und Herr Jürgen Herold M. A., haben freundlicherweise die Schlußkorrekturen mitgelesen. Herrn Dr. Christian Fischer (Kommission für Mundart- und Namenforschung Westfalens, Münster) danke ich für die hilfreiche Unterstützung bei der Auswertung der niederdeutschen Inschriftenüberlieferung. Der Dr. Ludwig-Reichert-Verlag und die Offizin Scheufele haben in bewährter Zuverlässigkeit die Herstellung dieses umfangreichen Buches geleistet. Mein ausdrücklicher Dank gilt Ursula Reichert für ihre diesem Band in besonderem Maße gewährte verlegerische Aufmerksamkeit und für ihre freundschaftliche Förderung vor allem in der Schlußphase des Drucks. Dem Bistum Hildesheim und der Klosterkammer Hannover ist für einen namhaften Beitrag zur Finanzierung der beträchtlichen Druckkosten zu danken.

Der ehemalige Vorsitzende der Göttinger Inschriftenkommission, mein Lehrer Herr Professor Dr. Dr. h. c. Karl Stackmann, hat mir diese Arbeit zugetraut, und der derzeitige Vorsitzende, Herr Professor Dr. Ulrich Schindel, hat sie mit viel geduldiger Ermunterung gefördert und sich insbesondere der lateinischen Inschriften und ihrer Übersetzung immer wieder angenommen. Wertvolle Hinweise verdanke ich auch Herrn Professor Dr. Wolfgang Petke. Dieser Band hat in ganz besonderem Maße von der konstruktiven Arbeitsatmosphäre in der Göttinger Arbeitsstelle profitiert. Sein großer Umfang war nur durch die tatkräftige und engagierte Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen Magdalena und Frederik Czech, Dr. Falk Eisermann, Anika Ilse, Dr. Henning Jürgens, Dr. Christine Magin, Irene Mayer, Dr. Stephan Reinke und Meike Willing zu bewältigen. Die Bearbeiterin der Bandes Helmstedt, Frau Dr. Ingrid Henze, hat das gesamte Manuskript in kollegialer Kooperation durchgesehen. Frau Dr. Sabine Wehking war von den Außenarbeiten bis hin zu den Korrekturen eine kritische und tatkräftige Begleiterin des gesamten Projekts und hat ihre große epigraphische Kompetenz dem Band an vielen Stellen zugutekommen lassen. Für diese „alltägliche“ Unterstützung danke ich meinen Göttinger Kollegen ganz besonders.

Göttingen im Sommer 2003

Christine Wulf

1.2 Vorbemerkung und Benutzungshinweise

Der vorliegende Band enthält die Inschriften der Stadt Hildesheim bis zum Jahr 1650 in den damaligen Stadtgrenzen. Aufgenommen wurden sowohl die erhaltenen als auch die nur noch in Abschriften oder Photographien überlieferten Texte. Dabei ist Vollständigkeit angestrebt, angesichts der Vielfalt und Größe des Bestands ist aber nicht ausgeschlossen, daß nach Abschluß der Sammlung weitere Inschriften bekannt werden.

Als Kriterium für die Aufnahme in diesen Band gilt das Provenienzprinzip, d. h. berücksichtigt werden nur solche Stücke, für die einigermaßen sicher nachweisbar ist, daß sie sich vor 1651 in Hildesheim befunden haben. Ausgeschlossen bleiben also Inschriften auf Objekten, die allein aufgrund stilistischer Parallelen Hildesheimer Werkstattzusammenhängen zugeordnet werden, für die sich aber nicht nachweisen läßt, daß sie tatsächlich vor 1651 in Hildesheim waren. Lediglich wenn sachliche Indizien, wie etwa die Erwähnung signifikanter Heiliger, oder archivalische Nach­weise auf Hildesheimer Besitz vor 1651 hindeuten, werden die Inschriften hier verzeichnet. Die wenigen Fälle zweifelhafter Provenienz aus den Beständen des Roemer-Museums sowie aus den Sammlungen des Advokaten Franz Engelke (1778–1856) und des Bischofs Eduard Jakob Wedekin (1796–1870) werden weitgehend aufgenommen. Alle übrigen sind zusammen mit den unsicher bezeugten oder als Fälschung erwiesenen Inschriften am Schluß der Einleitung (S. 68–72) nachgewiesen.

Die Aufnahme und Anordnung der Inschriften sowie die Einrichtung der einzelnen Artikel folgt den Richtlinien der Reihe „Die Deutschen Inschriften“. Dementsprechend werden nur die Schriftzeugnisse erfaßt, die ursprünglich auf dauerhaften Materialien angebracht und nicht mit einer Feder auf Papier oder Pergament (wie z. B. Reliquienschedulae) geschrieben worden sind. Unbe­rücksichtigt bleiben weiterhin Inschriften auf Siegeln, Münzen und Medaillen sowie seriell auf Ofenplatten, Kacheln und Bucheinbänden angebrachte Texte. Jahreszahlen und Initialen, die nicht in Verbindung mit anderen Inschriften stehen, sind chronologisch S. 869–900 aufgeführt. Auf sie wird mit der Sigle JZ ... verwiesen. Haus- und Meistermarken werden nur dann berücksichtigt, wenn sie in Verbindung mit Inschriften erscheinen. In diesem Fall sind sie in Nachzeichnungen S. 155–158 wiedergegeben. Auf die Marken wird durch Signaturen (M1..., H1...) in den Beschreibungen verwiesen.

Die Inschriften sind chronologisch angeordnet. Für undatierte Inschriften wurde eine möglichst enge Eingrenzung ihres Entstehungszeitraums vorgenommen. Sie sind jeweils an das Ende des ermittelten Zeitraums gestellt. Konnte ein terminus post oder ante quem ermittelt werden, ist der Artikel vor bzw. nach der Inschrift, deren Datum am nächsten liegt, eingeordnet. Wenn mehrere Inschriften die gleiche Datierung tragen, werden sie nach der alphabetischen Abfolge ihrer Stand­orte eingeordnet.

Der Aufbau der Katalogartikel

Die Katalogartikel sind untergliedert in Kopfzeile, Beschreibung, Wiedergabe des Inschriftentextes, Kommentar und Apparat.

Die K o p f z e i l e enthält die laufende Nummer, die Bezeichnung des Standortes und die Datierung(en) der Inschrift(en). Bei erhaltenen Inschriften ist der aktuelle, bei verlorenen der letzte nachweisbare Standort genannt.

Ein Kreuz neben der laufenden Nummer kennzeichnet Inschriften, deren Original verloren ist. [Druckseite 10]
(†) Ein Kreuz in Klammern steht 1. wenn der Inschriftenträger zwar vorhanden, die Inschrift als Ganze jedoch nicht original überliefert ist, 2. wenn der Träger eines Inschriften­ensembles verloren, aber ein Teil der Inschrift(en) im Original vorhanden ist oder 3. wenn ein erheblicher Teil der Inschriften eines erhaltenen Trägers nur kopial überliefert ist.
† ? Ein Kreuz mit Fragezeichen steht bei photographisch oder kopial überlieferten Inschrif­ten, deren Original möglicherweise noch erhalten ist, aber nicht zugänglich war und folg­lich nicht nach Autopsie wiedergegeben werden kann.
1465? Ein Fragezeichen bezeichnet eine zweifelhafte Datierung.

Die B e s c h r e i b u n g enthält Angaben zur Ausführung des Inschriftenträgers und der Inschrift(en), zu ihren früheren Standorten und gegebenenfalls zu den Verlustumständen. Alle Richtungsangaben verstehen sich vom Blickpunkt des Betrachters aus, nur für die Wappen-beschreibungen wird entsprechend den Regeln der heraldischen Fachsprache umgekehrt verfahren. Mehrere Inschriften auf einem Inschriftenträger werden mit A, B, C etc. bezeichnet. Für original überlieferte Inschriften werden die Maße des Inschriftenträgers, die Buchstabenhöhe und die Schriftart angegeben. Bei kopial überlieferten Inschriften ist die für die Edition maßgebliche Quelle genannt. Entsprechendes gilt für photographisch oder zeichnerisch überlieferte Inschriften. Soweit aus der kopialen Überlieferung Maße und Schriftart bekannt sind, werden diese mit einem entsprechenden Verweis übernommen.

Die I n s c h r i f t e n t e x t e sind eingerückt. Sie werden fortlaufend wiedergegeben. Texte in gebundener Sprache sind versweise abgesetzt, auch wenn das Original die Inschrift fortlaufend wiedergibt. Für die Edition nach der kopialen Überlieferung gilt, daß die vom Kopisten gewählte Wiedergabe in Groß- oder Kleinbuch­staben beibehalten wird. Die Interpunktion der kopialen Überlieferung wird getilgt.

[ ] Eckige Klammern markieren Textverlust bei einer original überlieferten Inschrift und schließen die Ergänzungen der Bearbeiterin ein.
[...] Punkte in eckigen Klammern bezeichnen Textverlust, der nicht ergänzt werden kann. Läßt sich die Länge des verlorenen Textes feststellen, markiert ein Punkt jeweils einen ausgefal­lenen Buchstaben.
[ - - - ] Läßt sich die Länge des verlorenen Textes nicht feststellen, stehen drei durch Spatien getrennte Striche.
( ) Runde Klammern schließen aufgelöste Abkürzungen ein. Bei der Auflösung der Abkürzungen ist AE- oder E-Schreibung je nach Usus der Inschrift eingesetzt, ebenso U und V. Wenn die Inschrift keinen Anhaltspunkt gibt, wird nach klassischem Gebrauch verfahren. Punkte auf der Grundlinie oder hochgestellte Punkte werden nach Abkür-zungen nur dann beibehalten, wenn die Inschrift durchgehend mit Worttrennern versehen ist. Abkürzungen von Bibelstellenangaben innerhalb einer Inschrift werden nicht aufgelöst. S für S(ANCTUS), S(ANCTA), S(ANKT), S(UNTE) etc. werden beibehalten, wenn keine sprachlich eindeutige Auflösung möglich ist.
< > Spitze Klammern bezeichnen spätere Nachträge auf einem Inschriftenträger oder schließen für Nachträge freigelassene Stellen ein. In Einzelfällen weisen spitze Klammern auch die Textpassagen aus, die bei Restaurierungen ergänzt worden sind.
/ Ein Schrägstrich markiert das Zeilenende.
// Doppelte Schrägstriche markieren den Wechsel des Inschriftenfeldes.
_ Ein unter mehrere Buchstaben gesetzter Strich bezeichnet eine Ligatur von zwei oder mehreren Buchstaben.

Lateinischen, griechischen und hebräischen Inschriften werden Übersetzungen beigegeben. Eckige Klammern schließen in den Übersetzungen Zusätze ein, die dem Textverständnis dienen, aber keine wörtliche Entsprechung im Ausgangstext haben. Im Anschluß an die Übersetzung wird bei [Druckseite 11] metrischen Inschriften das Versmaß und gegebenenfalls die Reimform genannt. Erläuterungen zum Verständnis der niederdeutschen Inschriften finden sich in den Ziffernanmerkungen.

Die W a p p e n z e i l e verzeichnet die im Zusammenhang mit den Inschriften überlieferten Wappen. Bei Ahnenproben gibt das Druckbild die Anordnung der Wappen wieder. Die Wappen werden in den zugehörigen Ziffernfußnoten beschrieben. Häufig vorkommende Wappenbeschrei­bungen (gekennzeichnet durch *) sind am Ende des Wappenregisters (S. 90–93) zusammengefaßt.

Der K o m m e n t a r t e i l enthält Erläuterungen zu verschiedenen mit der Inschrift oder dem Inschriftenträger zusammenhängenden Fragen. Sie können sich beispielsweise auf Besonderheiten der Schrift,1) der Sprache oder des Inhalts einer Inschrift beziehen, historische oder biographische Angaben enthalten oder der Erklärung ikonographischer Zusammenhänge dienen.

Der A p p a r a t besteht aus Buchstaben- und Ziffernanmerkungen sowie Nachweisen der kopialen Überlieferung.
Die B u c h s t a b e n a n m e r k u n g e n beziehen sich auf textkritische Probleme der Inschrift. Sie enthalten abweichende Lesarten der kopialen Überlieferung, soweit sie relevant sind, und weisen auf orthographische Besonderheiten oder fehlerhafte Stellen in der Inschrift hin.
Die Z i f f e r n a n m e r k u n g e n enthalten Erläuterungen und Literaturnachweise.
Die am Schluß der Inschrift aufgeführten Literaturangaben stellen in chronologischer Folge die wichtigsten kopialen Überlieferungen und Abbildungen der Inschrift zusammen. Vollständigkeit ist hier nicht angestrebt. Ist die Inschrift lediglich abschriftlich, zeichnerisch oder photographisch überliefert, steht an erster Stelle die Quelle, aus der die Inschrift zitiert wird.

2. Historisch-chronologischer Überblick

Die Hildesheimer Inschriften spiegeln die historische Entwicklung der Stadt und ihrer geistlichen und weltlichen Institutionen besonders in der Frühzeit keineswegs lückenlos, sie erhellen vielmehr schlaglichtartig – wie es für diese Quellengattung typisch ist – die Geschichte in den verschiedenen Jahrhunderten auf unterschiedliche Art und Weise. Die im Folgenden zusammengestellte Übersicht stellt die wesentlichen Ereignisse aus der Geschichte Hildesheims für die Zeit von 815 bis 1650 zusammen. Im Anschluß daran soll ein chronologischer Überblick zeigen, für welche Zeiten und für welche Bereiche die zum einen durch ihre eigenen Gesetze geprägte und zum anderen in starkem Maße vom Überlieferungszufall abhängige Quellengattung Inschriften für die Hildesheimer Geschichtsschreibung von Bedeutung ist.

2. 1 Historischer Überblick2)

815 Im Zuge der Eingliederung Sachsens in das Frankenreich wird unter Ludwig dem Frommen auf der Reichsversammlung in Paderborn das Bistum Hildesheim kon­stituiert. Das neue, verkehrsgünstig am Schnittpunkt einer West-Ost- und einer Süd-Nord-Achse in altbesiedeltem Gebiet3) gelegene Bistum gehört zusammen mit Paderborn, Verden und Halberstadt zur Kirchenprovinz Mainz.4) Es erhält als Gründungsgeschenk Ludwigs des Frommen Reliquien aus der Aachener Hof­kapelle (Nr. 1). [Druckseite 12]
851–874 Bischof Altfrid.
993–1022 Bischof Bernward. 1010 Grundsteinlegung St. Michaelis (Nr. 6).
1022–1038 Bischof Godehard. Anfänge des späteren Augustiner-Chorherrenstifts St. Bartholo­mäus zur Sülte.
1038 Erste Erwähnung von St. Andreas. Zwischen dem Dom und St. Michaelis entwickelt sich in der Gegend des Alten Marktes eine Siedlung, die als Keimzelle der Stadt Hildesheim angesehen werden kann. Östlich von dieser Siedlung in einem neuen Marktbereich die St. Andreas-Kirche.
1038–1044 Bischof Thietmar.
1046 Zerstörung des Doms durch einen Brand.
1054–1079 Bischof Hezilo. 1061 Neuweihe des Doms durch Bischof Hezilo (Nr. 24). 1079 Weihe des Heilig-Kreuz-Stifts durch Bischof Hezilo.
1079–1114 Bischof Udo. Erbauer der Laurentiuskapelle am südlichen Kreuzgangflügel des Doms, in der er auch bestattet wird (Nr. 29, 30).
1119–1130 Bischof Berthold.
1130–1153 Bischof Bernhard I. (Nr. 35).
1131 Bischof Bernhard bewirkt die Heiligsprechung Godehards. Translation im Jahr 1132. Hauptort der Verehrung ist der Dom (Nr. 40).
1133 Grundsteinlegung für das Benediktinerkloster St. Godehard durch Bischof Bernhard.
1146 Hildesheim zum ersten Mal urkundlich als civitas bezeugt.
1153–1161 Bischof Bruno.
1161 Gründung des Johannishospitals als Ersatz für das Domhospital durch Dompropst Rainald von Dassel.
1170/71–1190 Bischof Adelog (Nr. 45).
1192–1194 Heiligsprechung Bernwards 1192/93. Translation 1194. Die Reliquien verbleiben teils in St. Michaelis, teils gelangen sie in den Dom. Hauptort der Verehrung ist St. Michaelis.
1196 Gründung der Dammstadt für flandrische Kolonisten.
1204 Einrichtung eines Kollegiatstifts am Johannishospital.
um 1215 Gründung der Neustadt, 1221 erste urkundliche Erwähnung. Stadtherr ist der Dompropst.
1221–1246 Bischof Konrad II. Neue Ordensniederlassungen: erste Aufnahme von Franziska­nern (1223, späteres Kloster St. Martini) und Dominikanern (1231, Kloster St. Paul) in Hildesheim. Gründung des Reuerinnen-Klosters St. Maria Magdalena (1235 päpstlicher Schutzbrief).
ca. 1249 Erstes Hildesheimer Stadtrechtsprivileg.
1260–1279 Bischof Otto I. (Nr. 69, Nr. 70).
1268 Bau eines neuen Rathauses am neuen, nordöstlich von St. Andreas gelegenen Großen Markt (heutiger Marktplatz).
1279–1310 Bischof Siegfried II. (Nr. 77). 1307 Gründung des Schüsselkorbstifts im Bischofs­hof mit vier Kanonikaten.
1332 Zerstörung der im Westen der Altstadt gelegenen Dammstadt. Die 1196 gegrün­dete Tuchmacherstadt entwickelt sich wirtschaftlich zu einer Konkurrenz für die Altstadt. Nach einer zwiespältigen Bischofswahl, bei der Altstadt und Dammstadt zwei verschiedenen Kandidaten anhängen, nutzt die Altstadt die Gelegenheit zu einem vernichtenden Überfall auf die Dammstadt, bei dem auch das Johannis­hospital stark in Mitleidenschaft gezogen wird.
1365–1398 Bischof Gerhard vom Berge. 1367 Schlacht bei Dinklar zwischen Herzog Magnus von Braunschweig und dem Bischof von Hildesheim, der im Bündnis mit der Stadt aus der Schlacht siegreich hervorgeht. 1388 Gründung der Hildesheimer Kartause.
1367 Eintritt in die Hanse.
1424–1452 Bischof Magnus.
1439–1480 Klosterreform in Hildesheim durch Johannes Busch. 1465 Reform des Godehard-Klosters unter Abt Lippold von Stemmen.
1451 Nikolaus von Kues als Gesandter des Papstes in Hildesheim u. a. zum Zweck der Kirchen- und Klosterreform. 1453 tritt das St. Michaelis-Kloster der Bursfelder Union bei. [Druckseite 13]
1460, 1463 u. 1473 Pest.
1484–1486 Große Fehde zwischen der Stadt Hildesheim und dem bischöflichen Landesherrn.
1519–1523 Hildesheimer Stiftsfehde. Bei dem Bemühen, verpfändete Rechte, Stiftsburgen und -güter einzulösen und dadurch seine wirtschaftliche Macht wiederherzustellen, gerät Bischof Johann IV. von Sachsen-Lauenburg (1504–1527) in Konflikt mit dem Stiftsadel, der sich durch die Revindikation der seit Generationen über­lassenen Besitzungen und Rechte in seiner Existenzgrundlage bedroht sieht. Der Adel sucht Hilfe bei Herzog Heinrich dem Jüngeren von Braunschweig-Wolfenbüttel (1516, 1518), und die Fehde weitet sich zu einer kriegerischen Aus­einandersetzung zwischen den beiden konkurrierenden Landesherren aus: Auf der einen Seite stehen der Bischof im Bund mit der Stadt Hildesheim und Herzog Heinrich von Lüneburg, auf der anderen Seite die Herzöge Heinrich der Jüngere und Erich I. von Calenberg sowie der Bischof Franz von Minden, der ebenfalls aus welfischem Hause stammt. Der Partei Herzog Heinrichs des Jüngeren gelingt es schließlich, große Teile des bischöflichen Territoriums zu besetzen.
1523 Quedlinburger Rezeß: Erhebliche Verkleinerung des bischöflichen Territoriums auf das „Kleine Stift“, dem nur noch die Ämter Steuerwald, Marienburg und Peine mit den Städten Hildesheim und Peine sowie die Dompropstei angehören. Das „Große Stift“ fällt an die welfischen Herzöge, die auf diese Weise ihr Territorium arrondieren können. Sie werden mit diesem Teil der ehemals bischöflichen Besitzungen im Jahr 1530 offiziell belehnt.
1528 Kaiser Karl V. verleiht der Stadt ein neues Wappen: geteilt, oben wachsender schwarzer Adler in silbernem Feld, unten quadriert in Rot und Gold. In der Helmzier die Hildesheimer Jungfrau.
1542 Einführung der Reformation (Nr. 339), 1543 Eintritt in den Schmalkaldischen Bund. Katholisch bleiben das Domkapitel, die Klöster St. Michaelis und St. Gode­hard, das Stift Heilig Kreuz, das Kollegiatstift St. Andreas, St. Johannis, das Augu­stinerchorherrenstift St. Bartholomäus zur Sülte, St. Magdalenen und St. Maria Magdalena im Schüsselkorb. Die Kirchen St. Andreas, St. Martini, St. Paul und St. Michaelis wie auch die übrigen Pfarrkirchen in der Stadt werden evangelisch. Politisch-soziale Umwälzungen gehen in Hildesheim mit der Reformation nicht einher. Die Einführung des evangelischen Bekenntnis­ses bleibt während der gesamten frühen Neuzeit in Hildesheim umkämpft, da die geistlichen Immunitäts­bezirke von den gegenreformatorischen Kräften als Basis für Rekatholisierungs­bemühungen genutzt werden.
1553 „Hildesheimer Religionsfrieden“:5) Der Hildesheimer Bischof Friedrich von Holstein (1551–1556) erkennt die 1542 geschaffenen konfessionellen Verhältnisse an, während die Stadt Besitzstand und Rechte der katholischen Klöster und Stifte akzeptiert.
1566 Pest.
1583 Vereinigung von Alt- und Neustadt.
1573–1612 Bischof Ernst II. von Bayern, der erste Angehörige der Wittelsbacher Herzöge auf dem Hildesheimer Bischofssitz.
1586 Einrichtung eines kath. Konsistoriums oder Geistlichen Rats mit den Aufgaben eines Generalvikars und eines Offizials. Verstärkte Bemühungen um Rekatholisierung.
1587 Berufung der Jesuiten nach Hildesheim. 1595 Eröffnung des Gymnasiums, das auch von Protestanten besucht wird.
1597–1598, 1609 Pest.
1612–1650 Ferdinand von Bayern wird Bischof von Hildesheim und residiert in Köln. Um­fangreiche Rekatholisierungs­bemühungen.
1626 Pest.
1618–1648 Dreißigjähriger Krieg: 1626 Sieg Tillys bei Lutter am Barenberge. 1628 Forderun­gen der siegreichen kaiserlichen Truppen an die Stadt Hildesheim. 1632 rückt [Druckseite 14] Pappenheim mit den kaiserlichen Truppen in die Stadt ein und fordert bis 1634 hohe Kon­tributionszahlungen, die für die Stadt verheerende Folgen haben. 1634 zieht der lutherische Herzog Georg von Lüneburg in die Stadt ein und residiert bis 1641 am Domhof. Der Dom wird zur fürstlichen Schloßkirche (luthe­risches Interim).
1631–1634 Einführung des Gregorianischen Kalenders (Nr. 661).
1643 Restitution des „Großen Stifts“, nachdem das Reichskammergericht 1629 die Restitution und Rückgabe der katholischen Güter in der Stadt verfügt hat. Die Stadt wird von ihren Verpflichtungen gegenüber den welfischen Herzögen ent­bunden. Der Dom wird wieder katholisch, die St. Michaelis-Kirche bleibt evange­lisch, der Konvent hält am katholischen Bekenntnis und an der monastischen Lebensform fest.
1648 Im Westfälischen Frieden werden die konfessionellen Verhältnisse und die Besitz­stände entsprechend der Situation im Normaljahr 1624 geregelt. Die Stadt bleibt daher evangelisch. Die Diözesangewalt der Hildesheimer Bischöfe beschränkt sich danach auf die katholischen Reste im Stiftsgebiet; als Landesherren regieren sie eine im wesentlichen evangelische Bevölkerung.

2. 2. Chronologie der Inschriften

Aus der Frühzeit des Bistums sind außer dem Keilförmigen Reliquiar (Nr. 3), das in Hildesheim entstanden sein könnte, keine autochthonen Inschriften bekannt. Erst mit Bischof Bernward beginnt die eigentliche Hildesheimer Inschriftenüberlieferung. Insgesamt 15 zum Teil mit einem ungewöhnlichen Maß an Reflexion des eigenen Tuns (Nr. 5 u. 12) formulierte Inschriften nennen ihn als Gründer des zu seiner Grablege bestimmten Benediktinerklosters St. Michaelis, als Bauherrn der zugehörigen Kirche (Nr. 6) und als Stifter einer künstlerisch herausragenden Ausstattung (Nr. 4f., 9, 1315 u. 17f.). Für keinen der späteren Hildesheimer Bischöfe gibt es eine so dichte Überlie­ferung erhaltener Inschriften, was sicher auch der Tatsache zu verdanken ist, daß die von Bernward gestifteten Objekte mit seiner Heiligsprechung den Charakter von Reliquien angenommen haben. Die übrigen Inschriften des 11. Jahrhunderts dokumentieren u. a. die Neuweihe des Doms nach dem Brand von 1046 (Nr. 24) und vor allem die reichen Stiftungen der Bischöfe für den Dom (Nr. 22 u. 25). Unter ihnen fallen die Inschriften des Hezilo-Leuchters und des für Heilig Kreuz gestifteten sogenannten Hezilo-Kreuzes (Nr. 26) besonders auf, da sie nicht nur den Stifter in den Mittelpunkt stellen, sondern die Objekte, auf denen sie angebracht sind, in der Tradition der patristischen Bibel­exegese und der spätantiken Literatur ausdeuten. Die wenigen Grabinschriften öffnen den Blick auf im Umkreis von Dom und St. Michaelis lebenden Personen: ein Exilbischof (Nr. 20), zwei Geist­liche (Nr. 8 u. 23) und eine Stifterin (Nr. 27). Ferner weisen die Inschriften auf den reichen Hildesheimer Reliquienbesitz hin (Nr. 3, 13f. u. 24).

Während die Inschriften auf den im 11. Jahrhundert entstandenen Stücken der kirchlichen Ausstattung deutlich im Sinne einer Stiftermemoria formuliert sind, ist die namentliche Nennung eines Stifters im 12. und 13. Jahrhundert nur in vier (Nr. 31, 53, 59 u. 67) von insgesamt 30 Inschriften auf entsprechenden Objekten anzutreffen. Da sich auch die Grabschriften auf sieben beschränken, von denen zwei weder Namen noch Datum (Nr. 30 u. 39) tragen, ist der prosopo­graphische Ertrag der Inschriften für diesen Zeitraum eher gering. Der weit überwiegende Teil der Inschriften bezieht sich auf ihnen zugeordnete Bilder, deutet diese nach dem vierfachen Schriftsinn (Nr. 41A, 52, 54 u. 64) und bindet sie in ihren liturgischen Zusammenhang ein (Nr. 67). Andere Inschriften versuchen meist mit Bezug auf die Objekte, auf denen sie angebracht sind, die wichtig­sten Themen des christlichen Glaubens, wie z. B. die Menschwerdung Christi (Nr. 56), die Taufe (Nr. 67) oder das Himmelreich (Nr. 39f.), in pointierten und gedanklich einfallsreichen Formu­lierungen verstehbar zu machen.6) Die zwei für die Hildesheimer Kirchengeschichte zentralen Heilig­sprechungen der Bischöfe Godehard und Bernward lassen sich in der Inschriftenüberliefe­rung [Druckseite 15] nur mittelbar greifen. Für die Gebeine des heiligen Godehard wird ein Schrein angefertigt (Nr. 40), und das nach der Heiligsprechung gegründete Kloster St. Godehard tritt neben Dom und St. Michaelis als weiterer Inschriftenstandort (Nr. 35, 43, 54, 59, 60 u. 64) her­vor. Im Gefolge der zunächst gestatteten lokalen Verehrung Bernwards und seiner späteren Heilig­sprechung werden in St. Michaelis umfangreiche Umbaumaßnahmen vorgenommen, in deren Rahmen am Ende des 12. Jahrhunderts die Stuckausstattung (Nr. 44 u. 48) und bald danach die reich mit Inschriften versehene Bilderdecke (Nr. 65) entstanden sind. Ein großer Teil der Inschriften besteht nach wie vor aus Reliquienbezeichnungen (Nr. 32, 38, 40, 41, 42, 47 u. 52f.). Die wenigen in den Inschriften genannten Personen gehören noch ausschließlich den geistlichen Institutionen an: Neben den Bischöfen (Nr. 35, 45 u. 6971) und den Angehörigen des Domkapi­tels (Nr. 46 u. 71) sind die Äbte der Benediktinerklöster St. Michaelis (Nr. 31) und St. Godehard (Nr. 43 u. 59) namentlich bezeugt. Eine einzige Bauinschrift dokumentiert Bauarbeiten am Johannisstift (Nr. 71).

Im 14. Jahrhundert setzen gewisse Verschiebungen in der Inschriftenüberlieferung ein: Zum ersten Mal gewinnen die Grabschriften mit 26 von insgesamt 45 Texten einen erheblichen Anteil am Bestand. Neben den Angehörigen des Domkapitels, des Heilig-Kreuz-Stifts (sechs Grabschrif­ten) und des Kollegiatstifts St. Andreas sind jetzt auch zwei Mitglieder der ratsfähigen Hildesheimer Familien inschriftlich nachzuweisen: die 1301 verstorbene Offenia, Mutter des Bruno Insanus (Nr. 76), und der 1329 verstorbene Arnold von Minden (Nr. 84) sowie ein im Franziska­nerkloster St. Martini begrabener Angehöriger des Stiftsadels, Burchard von Steinberg (Nr. 103). Im Laufe des 15. Jahr­hunderts bis zur Reformation im Jahr 1542 nimmt der prosopographische Informations­wert der Inschriften stark zu, da die Zahl der überlieferten Grabschriften steigt und nun auch ver­mehrt die Ämter der Verstorbenen (besonders Nr. 319) genannt werden. Allerdings kommen nach wie vor nur die Angehörigen der geistlichen Institutionen vor, da aufgrund einer Überlieferungslücke (s. S. 41) die Grabinschriften für das städtische Bürgertum und für den Adel weitgehend fehlen.7) Auch die wenigen Inschriften auf bürgerlichen Stiftungen (Nr. 225, 252, 289, 296 u. 327) und die in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts einsetzenden und seit dem Anfang des 16. Jahrhunderts häufiger werdenden Hausinschriften (Nr. 177, 226, 236, 325f. u. 329) füllen diese Lücke nicht, zumal ein Teil auf die Kurien der Domherren entfällt (Nr. 216, 219, 220 u. 222f.). Während der Ablaß in einzelnen Inschriften direkt thematisiert wird (Nr. 240 u. 248), sind die Reformbemühun­gen des späten Mittelalters eher indirekt zu fassen: Eine Bildbeischrift aus St. Magdalenen bezeugt die Wiedereinführung des gemeinsamen Tisches (Nr. 153), einige Inschriften bewahren das Grün­dergedenken (Nr. 120, 130, 153, 218 u. 254), andere bezeugen die Erneuerung der Bausub­stanz (Nr. 214) und der Ausstattung (Nr. 182 u. 314). Aus dem nicht-monastischen Bereich stellt die Katechismustafel (Nr. 167) ein zentrales Zeugnis für das Bemühen um eine Verbesserung der reli­giösen Laienunterweisung dar. Insgesamt ist die Hildesheimer Inschriftenüberlieferung des späten Mittelalters durch eine beträcht­liche Zahl von Text-Bild-Programmen religiösen Inhalts (Nr. 109, 115, 137139, 141 u. a.) geprägt. Im Unterschied zu den gelehrten Tituli des 12. und 13. Jahr­hunderts bezeichnen die Beischriften dieser späteren Text-Bild-Ensembles die Darstellungen jedoch nur auf der Ebene des Litteralsinns oder geben dem Bild ein Zitat aus der Bibel bzw. aus einem Hymnus (Nr. 165, 206 u. 314) bei. Eine für die Hildesheimer Kirchen singuläre kontinuierliche Reihe von Bauinschriften und -daten (Nr. 105, 125, 135, 282 u. JZ 1504) dokumentiert den Umbau von St. Andreas zu einer gotischen Basilika in den Jahren von 1389 bis 1515.

Die Hildesheimer Stiftsfehde, das bedeutendste Ereignis der Hildesheimer Geschichte im ersten Viertel des 16. Jahrhunderts, ist unmittelbar in den Grabinschriften (Nr. 300 u. 303) für zwei im Dienst des Bischofs gefallene Stiftsadelige präsent. Die Stiftsfehde dürfte wohl auch der Anlaß für die drei in den Jahren 1519–1521 gegossenen neuen Geschütze gewesen sein (Nr. 295 u. 301f.), wenngleich diese Inschriften die aktuellen kriegerischen Ereignisse nicht erwähnen. Anders verhält es sich in der Reformation: Die Einführung des neuen Glaubens wird in einer vom Rat veranlaßten Inschrift an der St. Andreas-Kirche jedermann zur Kenntnis gegeben (Nr. 339). In der Folgezeit sind einzelne Inschriften des Hildesheimer Bestands vom jeweiligen Bekenntnis ihrer Auftraggeber [Druckseite 16] geprägt. Die Stiftungsinschrift auf dem Dom-Lettner (Nr. 353) von 1546 ist im Sinne der Werk­gerechtigkeit formuliert, während die Inschriften auf der 1547 gegossenen Andreas-Taufe ein dem sola scriptura-Prinzip verpflichtetes Bibelverständnis deutlich machen (Nr. 358). Als die schärfsten Formulierun­gen der konfessionellen Selbstvergewisserung finden sich evangelischerseits das Bekenntnis zur rein warhafftig Gotes Lehr (Nr. 358) auf der Taufe in St. Andreas und die Umschrei­bung des Jahres 1546 „als der Papst den Krieg gegen die Evangelischen begann“ (Papa inferente bellum in Profitentes Evangelium Nr. 352) sowie das sogenannte Luther-Epitaph Pestis eram vivus ... als Unter­schrift zu einem nicht in Hildesheim entstandenen Luther-Porträt (Nr. 365). Auf katholischer Seite steht dem lediglich die Klage des Dechanten an Heilig Kreuz, Johannes Oldecop (Nr. 222), von 1549 gegen­über, der die eigene Zeit als tempus persecutionis bezeichnet. Als deutlicher Ausdruck der Gegen­reformation am Ende des 16. Jahrhunderts ist die Darstellung der Kirche als Spenderin der Gnade (Nr. 496) zu verstehen, allerdings eher in den Bildern als in den beigegebenen Texten. Ausdrückliche reformatorische Kampfsprüche wie Si Deus pro nobis quis contra nos oder Verbum Domini manet in eternum, die seit der Mitte des 16. Jahrhunderts in vielen südniedersächsischen Be­ständen wie Einbeck, Duderstadt, Göttingen und Braunschweig an den Häusern angebracht worden sind, fehlen in Hildesheim mit einer Ausnahme (Nr. 367). Stattdessen sind die Hildeshei­mer Hausinschriften dieses Zeitraums in auffallender Weise vom bürgerlichen Spät­humanismus geprägt (z. B. Nr. 177, 452, 467 u. 528). Viele der umfangreichen, meist mit Bildern kombinierten Programme greifen teils direkt auf antike Quellen zurück, teils rezipieren sie diese vermittelt über zeitgenössische Druckgraphik und Sprich­wörtersammlungen.8) Dieser Bestand, der nach Qualität und Umfang in der niedersächsischen Inschriftenüberlieferung singulär ist, verrät die Bildung, vor allem aber das Bildungsbewußtsein der städtischen Oberschicht. Die große Zahl der überlieferten Baudaten dokumentiert die rege Bautä­tigkeit von der zweiten Hälfte des 16. bis in die Anfänge des 17. Jahrhunderts und vermittelt den Ein­druck einer prosperierenden Stadt. Zusammen mit den quantitativ wesentlich schwächer überlieferten Grab- und Stiftungsinschriften ergeben die Texte aus der zweiten Hälfte des 16. Jahr­hunderts bis 1650 ein recht dichtes Geflecht von Informationen über die Angehörigen der städtischen Oberschicht und ihre familiären Beziehungen. In diesem Zeitraum sind zum ersten Mal die Inschriften, in denen Namen von Angehörigen der katholischen geistlichen Institutionen genannt sind, in der Minderzahl (100) gegenüber denen aus dem bürgerli­chen (152) und adeligen Milieu (23).9) Die Inschriften der Kanoniker an Heilig Kreuz und in besonde­rem Maße jene der Domherren enthalten reiches prosopographisches und genealogisches Material, das allerdings wenig Aufschlüsse über die Familien des regionalen Adels gibt, da nach der Reformation der überwiegende Anteil der Domka­pitulare aus Westfalen und aus dem Rheinland stammte.

Aus der Zeit des Dreißigjährigen Krieges sind nur einzelne Ereignisse wie die Einnahme der Stadt Hildesheim durch General von Pappenheim im Jahr 1632 auf einem Fenster in St. Michaelis inschriftlich festgehalten (Nr. 698). Eine Geschützinschrift aus dem Jahr 1647 erwähnt die neuerli­che Kriegsgefahr für die Stadt, und die im Nürnberger Friedensexekutionshauptrezeß formulierte Ergänzung zum Westfälischen Frieden im Jahr 1650 wird in einer Hausinschrift (Nr. 740A) thema­tisiert. Die allgemeine Befindlichkeit der Bevölkerung, die aufgrund der hohen Kontri­butionszah­lungen völlig verarmt und durch Krieg und Krankheit stark dezimiert war, läßt sich an den Inschriften hingegen nicht ablesen. Lediglich eine vom Rat an einem Stadttor angebrachte Bitte um Frieden von 1631 (Nr. 695) und die Grabschrift für den Kartäuserpater Matthias von 1635 (Nr. 701) lassen die Bedrängnis durch den Krieg erkennen. Indirekt ist die katastrophale Lage vielleicht noch daran ablesbar, daß das sogenannte „Pfeilerhaus“ von 1623 (Nr. 658) das letzte große Renais­sance-Fachwerkhaus im nachgewiesenen Bestand darstellt, sofern die Überlieferung ein zuverlässi­ges Bild von der Bautätigkeit vermittelt.

3. Die Standorte der Inschriften

Als die bedeutendsten Inschriftenstandorte der Hildesheimer Sakraltopographie sind neben dem Dom die zwei Benediktinerabteien St. Michaelis und St. Godehard anzusehen. Hinzu kommen die Kollegiatstifte Heilig Kreuz und das im Bischofshof gelegene Stift St. Maria Magdalena im Schüsselkorb sowie das Johannisstift auf dem Damm und die Hauptpfarrkirche der Altstadt St. Andreas, die beide ebenfalls mit einem Kollegiatstift verbunden waren.10) Die übrigen Pfarr­kirchen der Altstadt wie St. Jakobi und St. Georg haben nur geringen Anteil an der Inschriften­überliefe­rung, ebenso St. Lamberti und St. Annen in der Neustadt sowie St. Nikolai auf dem Damm als Pfarrkirche der ehemaligen Dammstadt. Als weitere Inschriftenstandorte sind die Nie­derlassungen der Bettelorden zu nennen: das Franziskanerkloster St. Martini und das Dominikaner­kloster St. Paul, außerdem St. Magdalenen als Kloster der Büßenden Schwestern (Reuerinnen) und die zunächst außerhalb der Mauern vor dem Dammtor gelegene Kartause. Aus dem Augustiner­chorherrenstift St. Bartholomäus zur Sülte sind keine Inschriften überliefert,11) ebenso­wenig aus der Niederlassung der Fraterherren am Lüchtenhof. Die reiche Inschriftenüberlieferung des bürgerlichen Hildesheim wird dominiert von der Altstadt mit ihrem Rathaus, den Befestigungsanlagen, Geschützen, Brücken und Toren sowie den zahlreichen Inschriften an Bürger­häusern. Aus der Neustadt sind vergleichsweise wenige Inschriften überliefert, für die bereits 1332 zerstörte Damm­stadt fehlen sie gänzlich.

3. 1. Die Kirchen

Dom

Patrozinium: St. Mariae Himmelfahrt; Cäcilia, Epiphanius u. Godehard.

Keimzelle der Dombauten war die im Zusammenhang mit der Bistumsgründung im Jahr 815 errichtete Marienkapelle Ludwigs des Frommen.12) Südlich dieses Marienheiligtums baute der erste Hildesheimer Bischof Gunthar den ersten, der heiligen Cäcilia geweihten Dom; ein zweiter, nörd­lich des ersten gelegener Dombau Bischof Altfrids wurde im Jahr 872 geweiht. Bischof Godehard (1022–1038) ließ im Westteil dieses Baus umfangreiche Veränderungen vornehmen, in deren Rahmen auch die bronzenen Türflügel Bischof Bernwards (Nr. 9) neu aufgehängt wurden. Im Jahr 1046 wurde dieser Dombau durch einen Brand weitgehend zerstört, nur der Westriegel Godehards mit den Bernwardtüren und der Radleuchter Bischof Thietmars (Nr. 22) haben diesen Brand überstanden. Bischof Azelin (1044–1054) begann einen Neubau, der jedoch von seinem Nachfolger nicht weitergeführt wurde. Stattdessen errichtete Hezilo auf den Fundamenten des früheren Altfridbaus einen neuen Dom und weihte ihn im Jahr 1061 (Nr. 24). Zur Ausstattung gehörte u. a. der große Radleuchter (Nr. 25). Der Hezilodom hatte die Grundform einer dreischif­figen Kirche mit Querhaus und Chorquadrat, die Apsis kam Anfang des 12. Jahrhunderts unter Bischof Berthold (1119–1130) dazu und wurde von Bischof Bruno (1153–1161) mit einem Gips­fußboden versehen (Nr. 37).

Zu Anfang des 12. Jahrhunderts ließ Bischof Udo (1079–1114) die dreischiffige Laurentiuska­pelle an der Südostecke des südlichen Querhauses erbauen (Nr. 29). Aus dem 12. Jahrhundert stammen weiterhin der zweigeschossige Kreuzgang und der alte, bis zum 17. Jahrhundert erhalten gebliebene Vierungsturm sowie das Alte Paradies, dessen Obergeschoß mit Gewölbemalereien (Nr. 33) geschmückt war. Von der reichen Ausstattung des Doms im 12. und [Druckseite 18] 13. Jahrhundert sind unter den inschriftentragenden Objekten der Marienleuchter (Nr. 58), die beiden großen Schreine für die Reliquien des heiligen Godehard und für die Dompatrone (Nr. 40f.), der Bischofsstab Ottos I. (Nr. 69), die Domtaufe (Nr. 67) und die Kleine Madonna (Nr. 56) hervorzuheben. Im 14. Jahrhundert wurden die Seitenschiffe durch Kapellenanbauten erweitert und u. a. ein neues Chor­gestühl (Nr. 109) sowie der Große Goldkelch mit Patene (Nr. 110) von Bischof Gerhard vom Berge nach der Schlacht bei Dinklar gestiftet. Die Annenkapelle im Kreuzgang ist 1321 entstanden. Im Jahr 1412 wurde als Stiftung des Domcellerars Lippold von Steinberg an das nördliche Quer­haus das Neue Paradies mit der Kapelle aller Patrone (Nr. 129 u. 134) angebaut. Das nordwestliche Portal erhielt durch den 1429 verstorbenen Arzt Nikolaus Burchardi von Höxter seine besondere Ausgestaltung (Nr. 145). Aus den Schatzverzeichnissen dieser Zeit läßt sich insgesamt eine reiche spätmittelalterliche Ausstattung des Doms erkennen, von der nur noch ein Bruchteil vorhanden ist.

Die an den östlichen Teil des südlichen Kreuzgangflügels grenzende Antoniuskirche entstand Anfang des 15. Jahrhunderts als Stiftung des Cellerars Borchard von Steinhoff (Nr. 171). Sie wurde im 17. Jahrhundert zur Kirche des Jesuitenkollegs ausgebaut. Kurz nach der Einführung der Reformation, die den katholischen Kultus im Dom kurzfristig unterbrochen hatte, stiftete der Domherr Arnold Freitag im Jahr 1546 den großen, mit einem umfangreichen Text-Bild-Programm versehenen Renaissance-Lettner (Nr. 353). Gegen Ende des 16. Jahrhunderts wurde der Dom mit einem Zyklus von wenigstens sieben heute verlorenen Gemälden (Nr. 495, 510, 516, 520, 527, 589 u. 618) ausgestattet, die Szenen aus dem Leben Christi und der Gottesmutter mit exegetischen Tituli und Stiftungsinschriften zeigten und zum Teil von sechzehnteiligen Ahnenproben der Stifter umgeben waren. Im weiteren Sinn gehört zu diesen Gemäldestiftungen auch das erhaltene monu­mentale Bild der Kirche als Spenderin der Gnade (Nr. 496).

Eine wesentliche Umgestaltung des Dominneren brachte die Barockisierung in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts mit sich, in deren Rahmen zahlreiche Ausstattungsstücke aus dem Dom entfernt wurden. Am Ende des 18. Jahrhunderts wurden die im Fußboden liegenden Grabplatten aufgehoben und mit einer Ausnahme (Nr. 70) verkauft. Im Zweiten Weltkrieg wurde der Dom zerstört. Sein 1960 mit der Neuweihe abgeschlossener Wiederaufbau orientiert sich in seiner Grundform an der Gestalt des Hezilodoms.

Einen Domklerus gab es in Hildesheim seit Bischof Altfrid (851–874). Im Laufe des Mittelalters entwickelte sich das Domkapitel zu einer verfaßten Korporation, die nach und nach ein deutliches Gegengewicht zu der bischöflichen Amts­gewalt bildete.13) Im 12. Jahrhundert konnten sich die Domkapitulare die Besetzung der Archidiakonate sichern und hatten folglich als Stellvertreter des Bischofs in den ihnen übertragenen Sprengeln u. a. das kirchliche Vermögen, die Stellenbesetzun­gen und die Ausübung der Disziplinar­gewalt zu regeln sowie die Sendgerichtsbarkeit auszuüben. Im „Großen Privileg“ Bischof Adelogs von 1179 wurde den Domherren das ius consentiendi zugestan­den, aufgrund dessen der Bischof in allen Fragen der Diözesanregierung den Rat und die Einwilli­gung des Domkapitels ein­holen mußte. Seit dem 13. Jahrhundert oblag auch die Wahl des Bischofs ausschließlich dem Dom­kapitel, außerdem waren die wichtigsten Ämter der übrigen Kollegiatstifte, u. a. das Dechantenamt an St. Andreas und die Propstei des Stifts Heilig Kreuz, mit Domherren besetzt. Die Ämter des Domkapitels gliederten sich in die Dignitäten – Propst und Dechant – und die Officia, zu denen der Scholaster, der Cellerar, der Kantor und der Thesaurar oder Custos gehörten. Während der Propst das Stift in Verwaltungsangelegenheiten und Rechtsfragen nach außen vertrat, war der Domdechant für die Vertretung der Interessen der Kanoniker gegenüber dem Propst, für die Leitung des Gottesdienstes und für die Regulierung der inneren Verhältnisse zuständig. Der Cellerar leitete die grundherrliche Wirtschaftsverwaltung des Stifts,14) der Scholaster sorgte für die Leitung der Domschule, der Thesaurar hatte den Domschatz zu beaufsichtigen, und der Kantor war für den liturgischen Gesang zuständig.

Das Hildesheimer Domkapitel bestand nach dem Statut Bischof Hezilos aus 52 Domherren; seit 1606 wurde Lauenstein zufolge die Zahl auf 42 Kanonikate reduziert. Um in den Genuß eines [Druckseite 19] der Kanonikate im Hildesheimer Domkapitel zu kommen, mußte im späten Mittelalter ein zu kooptierender Kandidat von adeligen Eltern in ehelicher Geburt abstammen oder einen akademischen Grad erworben haben. Im Jahr 1569 beschloß das Kapitel, daß die erste Kollation eines Kanonikats ein Mindestalter von 14 Jahren erforderte; der Providierte hatte bis zum Erreichen des 21. Lebensjahrs seine schulische und universitäre Ausbildung zu absol­vieren und nahm am Chordienst teil. Frühestens mit Errei­chen des 21. Lebensjahrs wurde der Kandidat emanzipiert, d. h. aus der Aufsicht des Scholasters entlassen, und erhielt, sofern er seine Studien vollendet und die Subdiakonatsweihe erhalten hatte, die vollen Ein­künfte aus seinem Kanonikat. Abstimmungsberechtigt im Kapitel war er allerdings erst mit 25 Jahren. Die Zeit vom 21. bis zum 25. Lebensjahr sollte mit dem Studium der Jurisprudenz oder der Theologie auf einer „rechtgläubigen Akademie“ verbracht werden. Bürgerliche konnten, wie schon gesagt, zunächst nur dann in das Domkapitel aufgenommen werden, wenn sie über einen akademi­schen Grad verfügten. Dieses Aufnahmekriterium wurde 1575 dahingehend verschärft, daß sie drei bis vier Jahre das Lehramt an einer katholischen Universität ausgeübt haben mußten, wodurch Bürgerliche von der Mitgliedschaft im Domkapitel nahezu ausgeschlossen waren.15) Adelige mußten bei der Aufschwörung seit 1575 zunächst acht, seit dem Anfang des 17. Jahrhunderts 16 ritterbürtige Vorfahren nachweisen. Da nach der Reformation der Hildesheimer Stiftsadel auf wenige Familien zusammengeschrumpft war, rekrutierte sich das Dom­kapitel im 16. und 17. Jahrhundert überwiegend aus den westfälischen Gebieten und dem Rhein­land. Neben dem Domkapitel existierte am Dom auch eine Vikarienkommunität, die dem Domde­chanten unterstand. Die Vikare waren meist bürgerlicher Herkunft, verfügten über eine theologische Ausbildung und versahen die geistlichen Aufgaben, während die Mitglieder des Dom­kapitels für die Verwaltung des Vermögens und für die Abwicklung der weltlichen Geschäfte sorgten. Im Dezember des Jahres 1810 wurde das Domstift aufgehoben.

Am Dom bestanden fünf Begräbnisorte: 1. die Kirche selbst mit der Krypta, dem westlichen Paradies, den Seitenkapellen und den in den Domnebengebäuden befindlichen Kapellen, 2. der Kreuzgang, 3. der vom Kreuzgang umschlossene Annenfriedhof, 4. die Flächen nördlich und südlich des Doms, 5. ein in nordöstlicher Richtung zwischen Kläperhagen und Kreuzstraße gelegener weiterer Friedhof. Von den Anfängen bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts war der Dom, und hier vor allem das Mittelschiff, der bevorzugte Begräbnisplatz der Bischöfe, die übrigen Geistlichen wurden in dieser Zeit in der Regel außerhalb des Doms, in seinen Nebenräumen und auf dem Friedhof bestattet. Sofern Kanoniker oder auch Laien in einer der Seitenkapellen oder den gottesdienstlich genutzten Nebenräumen des Doms begraben wurden, hatten sie zumeist eine besondere Beziehung als Stifter zu diesen Räumen oder zu den in ihnen befindlichen Ausstattungsstücken: Einzelne Angehörige der Familie von Hanensee hatten ihre Grablege beispielsweise im westlichen Paradies, für das der Dompropst Eckhard I. von Hanensee einen Maria-Magdalenen-Altar gestiftet hatte; das Grab des Bischofs Udo (Nr. 29) lag in der von ihm gestifteten Laurentius-Kapelle. Begräbnisplatz der Domkanoniker war der in den Quellen als atrium oder als Coemeterium dominorum bezeichnete Kreuzgang mit dem Annenfriedhof. Den Laien blieben die Friedhöfe an der Nord- und an der Südseite des Doms, wobei die Südseite, das Coemeterium equestre (Ritterfriedhof), zunächst den Angehörigen des Adels vorbehalten war, später wurden dort auch die bischöflichen Beamten mit ihren Familien beerdigt (Nr. 553). Die übrigen Laien wurden wahrscheinlich auf dem sogenannten Plebejerfriedhof (Coemeterium plebeiorum) bestattet. Von diesem Friedhof haben sich keine Grabinschriften erhalten, ebensowenig von dem nordöstlich der Kirche gelegenen Begräbnisplatz. Die heutigen Anbringungsorte der Grabdenkmäler entsprechen in den meisten Fällen nicht mehr den ursprünglichen Standorten. Heute sind die Grabdenkmäler aus der Zeit vor 1650 zum größten Teil an den Wänden des unteren Kreuzgangs angebracht, zwei Metall-Grabplatten hängen im nordöstlichen Querhaus des Doms, die übrigen werden im Dom-Museum aufbewahrt. Lediglich die an der Außenwand des südlichen Seitenschiffs angebrachten Epitaphien (Nr. 300, 480 u. 553) befinden sich wahrscheinlich noch an ihrem ursprünglichen Standort.

Mit insgesamt 66 erhaltenen und 98 verlorenen Inschriftenträgern entfällt auf den Dom der bedeutendste Anteil der Hildesheimer Inschriftenüberlieferung. Der Bestand setzt sich zusammen [Druckseite 20] aus 92 Grabinschriften, 11 Stiftungsinschriften, 14 Reliquienbezeichnungen und 33 Tituli,16) die Bildprogramme bezeichnen oder deuten. Diese Zahlenverhältnisse machen deutlich, daß die Inschriften dieses Teilbestands vor allem Informationen über die vom 11. Jahrhundert bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts im Umfeld des Doms lebenden Menschen vermitteln. Für die Zeit bis 1350 sind 13 Grabinschriften überliefert und weitere sechs Texte, die Namen von zum Dom gehörenden Personen enthalten; bis zum Jahr 1500 kommen 20 prosopographisch auswertbare Inschriften hinzu. Die große Masse der personenbezogenen Texte stammt aus dem 16. und frühen 17. Jahrhundert mit 67 Belegen. Sie werden ergänzt durch die Inschriften an den Domkurien (Nr. 220, 380, 428, 444, 487, 529, 571 u. 743), die neben Baudaten auch Angaben über ihre Besitzer und deren Ämter überliefern, sowie Grabinschriften für Bischöfe und Angehörige des Domkapitels, die sich an anderen Standorten befinden. Dies sind z. B. die Grabplatten der Bischöfe Bernward und Bernhard in St. Michaelis bzw. in St. Godehard (Nr. 11, 12 u. 35).17) Der in den Inschriften genannte Personenkreis besteht aus den Bischöfen, den Dignitären und Inhabern der Officia sowie einzelnen Archidiakonen. Deut­lich weniger Inschriften entfallen auf Kanoniker ohne Amt, Vikare und bischöfliche Beamte sowie auf die nicht dem Domkapitel angehörenden Mitglieder der stiftsadeligen Familien. Bemerkenswert sind zwei Grabinschriften für bedeutende Stifterinnen (Nr. 27 u. 150), das Epitaph für den dem Domkapitel eng verbundenen Stadtarzt Nikolaus Burchardi von Höxter (Nr. 144), ein Epitaph für ein bürgerliches Ehepaar (Nr. 441) und die Grabschrift für den Bäcker des Domkapitels, Dietrich Boving (Nr. 709).

St. Michaelis, Benediktinerkloster, heute ev. Pfarrkirche. Die Bernwardkrypta gehört zur kath. Pfarr­gemeinde St. Magdalenen.

Patrozinium: Heilig Kreuz, Maria, Michael.18)

Im Nordwesten der Domburg gründete Bischof Bernward das Benediktinerkloster St. Michaelis und dotierte es großzügig mit seinem gesamten Eigenbesitz und herausragenden Kunstschätzen. Die Anfänge dieses Klosters bestanden in einer Heilig-Kreuz-Kapelle, die Bernward im September 996 zur Verehrung der ihm von Kaiser Otto III. geschenkten Kreuzpartikel eingerichtet hatte. Spätestens 1010 (Nr. 6) begannen die Arbeiten am Bau der neuen Klosterkirche, die von ihrem Stifter als zentraler Ort seiner Memoria angelegt wurde. Im Jahr 1015 wurde die Krypta geweiht (Nr. 10). Am Tag des heiligen Michael, dem 29. September 1022, weihte Bischof Bernward auch die noch unvollendete Kirche, in deren Krypta er nach seinem Tod am 20. November 1022 begraben wurde (Nr. 11f.). Im Jahr 1033 fand die abschließende Konsekration von St. Michaelis durch Bischof Godehard statt. Der ottonische Bau war als doppelchörige, dreischiffige, flachgedeckte Basilika mit zwei Querhäusern angelegt. Der Hauptchor lag im Westen, ebenso die dreischiffige, mit einem Umgangschor versehene, gewölbte Krypta. Die Klausur schloß sich an das nördliche Seitenschiff an. In der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts wurden infolge der 1150 erteilten Erlaubnis zur liturgischen Verehrung Bischof Bernwards und nach einem Brand von 1162 umfang­reiche Baumaßnahmen eingeleitet, die mit der Neuweihe sämtlicher Altäre durch Bischof Adelog im Jahr 1186 zunächst ihren Abschluß fanden. In den Rahmen dieser Bauarbeiten gehören u. a. die Stuckausstattung mit den Seligpreisungen (Nr. 44) und die Errichtung eines neuen Kreuzgangflü­gels. Nach der Heiligsprechung Bernwards im Jahr 1192/1193 und der ein Jahr später erfolgten Translation setzte eine weitere Bauphase ein, in der St. Michaelis zu einer Pilgerkirche umgebaut [Druckseite 21] wurde mit dem Ziel, die Grablege des neuen Heiligen liturgisch in den Mittelpunkt zu rücken. In diese Bauphase gehören die Chorschranken (Nr. 48) und die im ersten Viertel des 13. Jahrhunderts entstandene bemalte Holzbalkendecke (Nr. 65). Zu den Stiftungen dieser Zeit zählen zwei Reli­quiare in Emailarbeit (Nr. 52f.) und der aus St. Michaelis stammende, später nach St. Godehard verpfändete Kelch mit Patene (Nr. 64). Bauablässe der Jahre 1289 und 1335 lassen erkennen, daß in der Folgezeit immer wieder Maßnahmen zur Stabilisierung der Michaeliskirche notwendig wurden.

Die Einführung der Reformation im Jahr 1542 war in St. Michaelis wie in keiner der sonstigen Hildesheimer Kirchen von Verwüstung und Zerstörung begleitet. Zerschlagen wurden u. a. der Lettner des Westchors und das die Bernwardsäule bekrönende Kruzifix; 21 Altäre wurden zerstört, die Paramente verkauft, die Gold- und Silberschmiedearbeiten eingeschmolzen. 1543 erklärte der Rat die Klosterkirche zur evangelischen Pfarrkirche und überließ dem Konvent lediglich die Krypta, die Klausur und den Nordarm des westlichen Querhauses. Die Baulast für die jetzt evangelische Pfarrkirche und die Zahlung der Gehälter für die Prediger blieben beim Kon­vent. Die Folgezeit ist gekennzeichnet von fortschreitendem Verfall der Bausubstanz. Um 1600 mußte die Kirche baulich gesichert werden; 1650 wurde der Ostchor wegen Baufälligkeit abgebro­chen, dabei stürzte ein Teil des Vierungsturms ein und beschädigte den Ostteil der Holz­balken­decke. 1662 mußte auch der westliche Vierungsturm abgebrochen werden, wobei einstür­zende Mauern u. a. den Radleuchter Bernwards und die südliche Chorschranke zerstörten. Im 18. Jahr­hundert wurden der Westchor instandgesetzt und das südliche Seitenschiff renoviert.

Im Jahr 1803 wurde das Kloster aufgehoben und das gesamte Kircheninventar verkauft (Nr. 68); die Michaeliskirche wurde im Jahr 1809 geschlossen. Der letzte Abt Wilhelm Rören († 1820) setzte sich unermüdlich für die Einrichtung von St. Michaelis als katholische Pfarrkirche ein, weiterhin versuchte er, Teile des ehemaligen Klosterschatzes zurückzukaufen. Da sein Bemühen scheiterte, fiel der gesamte Klosterschatz (u. a. Nr. 204 u. 242) mitsamt den bernwardinischen Stücken (Nr. 5, 14 u. 63) entsprechend der testamentarischen Verfügung Rörens an die katholische Pfarrgemeinde St. Magdalenen, die auch die Bernwardkrypta bis heute verwaltet. Um die Mitte des 19. Jahrhunderts erwarb die evangelische St. Martinigemeinde die heruntergekommene Kirche und ließ sie als Gotteshaus restaurieren. Im Zweiten Weltkrieg wurde die Kirche durch Bomben schwer beschädigt, wobei aus der Sicht der Inschriftenüberlieferung lediglich die kurz vorher wiederaufgefundene Weiheinschrift von 1015 (Nr. 10) zerstört wurde. Die Holzbalkendecke war 1941 ausgelagert worden, Chorschranke und Bernwardsgrab durch Ummauerung geschützt. Der Wiederaufbau erfolgte bis 1960 als Rekonstruktion des ursprünglichen Bernwardbaus.

Das Kloster hatte den Status eines bischöflichen Eigenklosters. Der erste Abt, Goderam (Nr. 159), kam aus St. Pantaleon in Köln und wurde 1022 berufen. Als Ämter des Klosters sind im 12. Jahrhundert ein Kämmerer, ein Cellerar und ein Custos bezeugt. Der Konvent dürfte aus etwa 20–30 Mönchen bestanden haben. Als Pfarrkirche des Klosters diente bis zur Reformation eine aus der Heilig-Kreuz-Kapelle hervorge­gangene, dem heiligen Lambertus geweihte Kirche. Seit 1131 folgte das Kloster den Hirsauischen Reformideen. Um 1300 allerdings verfiel die monastische Disziplin bereits kontinuier­lich, eine Entwicklung, die erst mit der Einführung der Bursfelder Reform durch Nikolaus von Kues 1451 beendet wurde. Zwei Jahre später erfolgte der offizielle Anschluß des St. Michaelis-Klosters an die Bursfelder Union. Die Reformation bedeutete, wie bereits dargestellt, einen erhebli­chen Einschnitt in das klösterliche Leben, dennoch blieb der Konvent bis zur Auflösung im Jahr 1803 bestehen. Im Rahmen der Restitution des Jahres 1643 erhielt der Abt das Kloster mit seinem Besitz zurück, die Kirche aber blieb evangelisch.

Die frühe Inschriftenüberlieferung des St. Michaelisklosters dokumentiert in ungewöhnlicher Dichte die glanzvollen Anfänge der Stiftung Bischof Bernwards. Neben Bau- und Weiheinschriften (Nr. 6 u. 10) sind es vor allem die Stiftungsinschriften auf den überwiegend im Dom-Museum erhaltenen Objekten der Kirchenausstattung (Nr. 4, 5, 9, 14f. u. 17f.), die Bernwards persönliche Nähe zu seiner Stiftung erkennen lassen. Er präsentiert sich in diesen Texten nicht nur als „materieller“ Stifter, er dokumentiert darin auch ausdrücklich seine inspirierende Verantwortung für die technische und künstlerische Ausarbeitung sowie besonders für das theologische Konzept der gestifteten Kunstwerke. Bernward hat, was noch genauer auszuführen ist, seine Stiftungen als Bausteine eines Gebäudes aus verdienstvollen Leistungen verstanden, das Resultat seines irdischen [Druckseite 22] Lebens und Grundlage seiner systematisch angestrebten künftigen Heiligkeit sein sollte. Die bernwardinischen Inschriften belegen die reiche Ausstattung des Klosters mit Reliquien (Nr. 13f.), die während des gesamten Mittelalters immer wieder erweitert wurde (Nr. 52, 53, 63, 80, 241f. u. 249). Von den Angehörigen des Klosters sind neben den Mönchen Ratmann (Nr. 36) und Welandus (Nr. 53) nur noch die Äbte in Stiftungs- und Grabinschriften präsent (Nr. 21, 80, 83, 85, 136, 147, 159, 371 u. 400). Daß St. Michaelis auch als Grablege für Angehörige der Familien des regionalen Adels (Nr. 285, 304, 374, 375 u. 382) und der Hildesheimer Bürgerfamilien (Nr. 448 u. 525) gedient hat, wird nur in wenigen, heute komplett verlorenen Inschriften greifbar, von denen die älteste (Nr. 448) aus dem Jahr 1516 stammt. Die vereinzelten aus dem späten Mittelalter überlieferten Inschriften sind dem Gedenken an den heiligen Stifter gewidmet (Nr. 120, 218 u. 254), eine Tafel mit einer deut­schen gereimten Fassung der Zehn Gebote (Nr. 258) läßt Bemühungen um die Kirchen- und Kloster­reform erkennen.

Aus der Zeit, in der die Klosteranlage durch beide Konfessionen genutzt wurde, sind in der katholischen Bernwardkrypta immerhin zwei Grabplatten für Äbte erhalten (Nr. 371 u. 400), wäh­rend für die evangelische Pfarrkirche St. Michaelis lediglich sieben Grabinschriften kopial über­liefert sind und bis auf eine kleine Glocke (Nr. 718) keine weitere Inschrift im Original vorliegt. Die wenigen heute in der Michaeliskirche befindlichen Inschriftenträger, wie z. B. das Taufbecken, das Bothmer-Epitaph oder das Nettlingen-Epitaph, stammen aus der ehemaligen Martinikirche und sind erst mit deren Umzug im Jahr 1857 nach St. Michaelis gekommen (Nr. 297, 314 ursprünglich Johannisstift, 315, 642, 661 u. 725). Abschließend ist festzuhalten, daß sich die hier nur knapp skiz­zierte Verfalls- und Verlustgeschichte des Klosters in starkem Maße auf die Inschriftenüberliefe­rung ausgewirkt hat. Die großen Lücken insbesondere aus der Zeit nach der Reformation können auch durch die kopiale Überlieferung nicht gefüllt werden, da die ohnehin spärliche Aufzeichnung der Inschriften von St. Michaelis mit dem Ende der Chronica S. Michaelis im Jahr 1521 (vgl. unten S. 37), abgesehen von einzelnen verstreut überlieferten späteren Grabinschriften, praktisch aufhört.

St. Andreas, Kollegiatstift und Hauptpfarrkirche der Altstadt, heute ev. Pfarrkirche.

Patrozinium: St. Andreas, Maria.19)

Die St. Andreas-Kirche wird in den publizierten Quellen zum ersten Mal im Jahr 1038 erwähnt. Sie war die Hauptpfarrkirche der Stadt, hatte aber zugleich den Status einer bischöflichen Eigenkirche. Um 1201 gründete Bischof Hartbert (1199–1216) an St. Andreas ein Kollegiatstift mit 12 Kanonikaten. Der Dechant – ein Angehöriger des Domkapitels – war gleichzeitig Pfarrer; der Propst hatte das Amt des Archidiakons für die Stadt Hildesheim (archidiaconus forensis) inne und war als solcher Mit­glied des Domkapitels. Mit dem Bau der gotischen Kirche wurde 1389 begonnen (Nr. 105). Sie war als dreischiffiger gotischer Bau ohne Querhaus ausgeführt und mit einem Umgangschor ausgestattet, an den fünf Kapellen grenzten. Die einzelnen Bauabschnitte sind in Bauinschriften bezeugt (Nr. 105 u. 135), weitere Daten sind aus zwei im Zusammenhang mit Skulpturen an der Westanlage angebrachten Inschriften (Nr. 267 u. 282) zu gewinnen. Finanzie­rungsschwierigkeiten und ein unsicherer Baugrund führten dazu, daß die Bauarbeiten an der Kirche im Jahr 1537 eingestellt wurden. Mit der Einführung der Reformation (Nr. 339) im Jahr 1542 wurde St. Andreas evangelische Pfarrkirche, das Kollegiatstift blieb aber bestehen.

St. Andreas war, wie aus dem Verzeichnis der in der Kirche vorhandenen Begräbnisstellen20) hervorgeht, einer der wichtigsten Begräbnisorte für die Familien der städtischen Oberschicht. Überliefert sind für den Zeitraum von 1301 bis 1650 aber lediglich elf Grabinschriften für Bürgerliche und Adelige (Nr. 76, 84, 168, 193, 195, 463, 476, 535, 543, 649 u. 666) und drei Frag­mente von Grabdenkmälern (Nr. 75, 95 u. 229). Dieses krasse Mißverhältnis beruht darauf, daß die Denkmäler schon ziemlich früh aus der Kirche entfernt worden sind, während die kopiale Überlie­ferung erst spät einsetzt. Bereits um 1700 beklagten Angehörige der Familie von Hagen, daß die Epitaphien und Bilder ihrer Familienbegräbnisse in St. Andreas abgenommen worden seien.21) In großem Umfang wurden die Grabdenkmäler im 18. und frühen 19. Jahrhundert entfernt und über­wiegend [Druckseite 23] zur Nivellierung des durch das Einbrechen einzelner Grüfte uneben gewordenen Bodens genutzt.22) Da die einzige frühe Überlieferung von Inschriften der städtischen Pfarrkirchen, der 1706 entstandene Syllabus (s. S. 40f.), verloren ist, existiert nur für wenige Grabdenkmäler überhaupt eine kopiale Überlieferung. Die beiden einzigen für Angehörige der städtischen Oberschicht aus der Zeit des bürgerlichen Späthumanismus im Hildesheimer Bestand bezeugten lateinischen Versgrab­inschriften sind nicht etwa als Abschriften der inschriftlich ausgeführten Texte im eigentlichen Sinn „kopial“ aufgezeichnet, sondern von ihrem Autor (Nr. 463) bzw. ihrem Stifter (Nr. 476) schriftlich festgehalten worden. Für die Angehörigen des Stifts St. Andreas ist keine einzige Grabschrift über­liefert.23) Allerdings lassen sich die Ämter einzelner Kanoniker des Stifts St. Andreas, die auch Mitglieder des Domkapitels waren, aus ihren im Dom angebrachten Grabinschriften ermitteln. In einer (Nr. 327) der wenigen bürgerlichen Stiftungsinschriften (Nr. 296, 327, 704 u. 717) wird auf einen Kanoniker an St. Andreas verwiesen. Ursache dieser gravierenden Überlieferungslücke ist, anders als in St. Michaelis, wo sich ein protestantischer Bildersturm gegen die überkommenen monastischen Besitztümer richtete, weniger der durch die Reformation erfolgte Umbruch als vielmehr die im 18. und frühen 19. Jahrhundert vorgenommene Umgestaltung des Kirchenraums, die für die Grabdenkmäler keinen Platz ließ.24)

Heilig Kreuz, Kollegiatstift, heute: kath. Pfarrkirche.

Patrozinium: Kreuzerhöhung, Peter und Paul.24)

Der baugeschichtliche Ausgangspunkt des östlich der Domburg gelegenen Stifts Heilig Kreuz war ein ehemaliger Wehrbau (domus belli), den Bischof Hezilo unter Einbeziehung einer bereits beste­henden Kirchenanlage in eine domus pacis umwandelte, indem er dort ein Kollegiatstift für 15 (später: 17 bzw. 19) Kanoniker gründete und ausstattete, u. a. mit dem heute im Dom-Museum aufbewahrten Kreuzreliquiar (Nr. 26). An die kreuzförmige, dreischiffige Kirchenanlage mit Haupt­apsis und zwei Querhausapsiden schließt sich im Süden der als Begräbnisplatz für die Kanoniker in den achtziger Jahren des 12. Jahrhunderts erbaute Kreuzgang mit den angrenzenden Stiftsgebäuden an: im Osten die Sakristei, im Westen die als Wohngebäude der Chorschüler dienende Choralei (Ende 12. Jahrhundert, im 14. Jahrhundert umgebaut) und im Südwesten die Propstei, die der Propst Tilo Brandis (Nr. 207) im Jahr 1491 erneuern ließ. Im Zusammenhang mit dieser Baumaß­nahme ist auch der Südflügel des Kreuzgangs neu eingewölbt worden (Nr. 192). Die Propstei wurde im Jahr 1587 durch einen Brand zerstört und 1596 wiederaufgebaut; im Jahr 1613 schloß sich der Bau eines Hinterhauses an (Nr. 616). Am Anfang des 17. Jahrhunderts stiftete Moritz von Sode die beiden zunächst am Nordportal aufgestellten Apostelfiguren (Nr. 564). In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts setzte die Barockisierung der Kreuzkirche ein. Der reiche mittelalter­liche Kirchenschatz, der in den reformationszeitlichen Inventaren noch dokumentiert ist, ging im Laufe der Jahrhunderte verloren. In einem Visitationsprotokoll aus dem 17. Jahrhundert heißt es, zahlreiche durch Alter schadhaft gewordene Reliquiare seien durch neue ersetzt worden. Das Stift wurde im Jahr 1810 aufgehoben; 1824 war nur noch ein kleiner Teil des Kirchenschatzes zu ver­zeichnen.25) Im Zweiten Weltkrieg wurde die Kirche samt ihren Anbauten zerstört und anschließend wiederaufgebaut. Das Stiftskapitel bestand aus den Dignitären, zu denen Propst und Dechant gehörten, den fest­besetzten Ämtern (Personate) Scholaster und Thesaurar und den Kano­nikern mit wechselnden Kapitelsämtern. Die Pröpste kamen bis zum Ende des 14. Jahrhunderts aus den adeligen Familien des Umlands und waren üblicherweise Mitglieder des Domkapitels. Am Ende des 15. Jahrhunderts allerdings konnte auch ein durch akademische Würden „geadelter“ Angehöriger der Hildesheimer Ratsfamilie Brandis (Nr. 307) dieses Amt bekleiden. Die übrigen Kanoniker stammten anders als im Domkapitel überwiegend aus dem Niederadel oder dem Bür­gertum, z. B. aus den Hildesheimer Familien Brandis (Nr. 307), Oldecop (Nr. 222 u. 383) und von Alten (Nr. 222). Als Wohngebäude standen ihnen die meist im Bereich der Stiftsimmunität, u. a. im [Druckseite 24] Kläperhagen 7 (Nr. 222), im Brühl (Nr. 219, 383, 359, 415 u. 503) oder in der Kreuzstraße (Nr. 664) gelegenen Kurien zur Verfügung.

Aus den Inschriften läßt sich im wesentlichen nur etwas über die Inhaber des Dechantenamtes erfahren: Für die Zeit von 1343 bis 1650 sind insgesamt sieben Grabinschriften für Dechanten überliefert (Nr. 88, 99, 104, 107, 127, 157 u. 555), die überwiegend auf den für Heilig Kreuz typi­schen schlichten querrechteckigen Tafeln im Kreuzgang angebracht waren. Weitere vier Dechanten sind in einer Bauinschrift an einer ehemaligen Kurie (Nr. 222), in zwei Stiftungsin­schriften (Nr. 694 u. 773) und auf einer Fensterbierscheibe (Nr. 662) genannt. Von den übrigen Amtsträgern lassen sich noch zwei Pröpste (Nr. 307 u. 616) und drei Scholaster (Nr. 176, 222 u. 492) inschriftlich nachweisen. Weitere 12 Grab- und Bauinschriften nennen Kanoniker, einen Chorschüler (Nr. 647), zwei Vikare (Nr. 186 u. 460) und einen Kartäuserpater (Nr. 701). Die über­wiegend kurzen Inschriften auf den wenigen Stücken des ehemals umfangreichen Kirchenschatzes sind für die Geschichte des Stifts und des Kapitels von geringem Ertrag, erwähnenswert sind ledig­lich die Stiftung eines Kelchs durch die Magd eines Domherrn für die Matthiasvikarie (Nr. 263) und das von Moritz von Sode gestiftete Taufbecken von 1590 (Nr. 500).

St. Godehard, Benediktinerkloster, heute: kath. Pfarrkirche.

Patrozinium: Maria und Godehard.26)

Zwei Jahre nach der Heiligsprechung Godehards im Jahr 1131 (Nr. 40) legte Bischof Bernhard südlich des Doms den Grundstein für das zweite Hildesheimer Benediktinerkloster St. Godehard und bestimmte es zu seiner Grablege (Nr. 35). Am 24. Juni 1136 zogen die ersten Mönche unter Abt Friedrich ein. Als Weihedatum für die unvollendete Kirche gilt das Jahr 1172, sicherer bezeugt ist erst die Weihe des in der Westapsis gelegenen Magdalenen-Altars im Jahr 1187 durch Bischof Adelog (Nr. 117). Der Gründungsbau bestand aus einer flachgedeckten, doppelchörigen Basilika mit dreischiffigem Langhaus und einem Querhaus im Osten sowie einem Vierungsturm und einem zweitürmigen Westriegel. Im Süden der Kirche schloß sich der in seinem Kern noch aus dem 12. Jahrhundert stammende Kreuzgang mit den traditionell angeordneten Klausurgebäuden an. Im Zuge der Klosterreform wurde der Südflügel des Kreuzgangs unter Abt Henning Kalberg (1493–1535) umgebaut (Nr. 213f.). Nach 1800 wurden die Kreuzgangarkaden abgebrochen; die angren­zenden Gebäude des Ost- und Südflügels – u. a. mit dem mittelalterlichen Bibliotheksraum (Nr. 316) und dem aufwendig gewölbten Keller (Nr. 214) – sind erhalten.

Das Kloster hatte den Status eines bischöflichen Eigenklosters. Kirche und Klostergebäude unterstanden allein dem Abt. Die Besitzungen standen unter der Herrschaft eines von Abt und Konvent gewählten Vogtes. Um 1300 gehörten dem Kloster neben Abt und Prior zwölf Priester, fünf Diakone und drei Subdiakone an, 1330 wurde die Zahl der Mönche auf 20 beschränkt und der Ertrag aus den übrigen zwei Pfründen für den Unterhalt der Kirche verwendet. Als Pfarrkirche des Klosters diente die bis zur Säkularisation St. Godehard inkorporierte, 1146 oder 1150 zunächst als Hospital­kirche geweihte Kapelle St. Nikolai im Brühl (Nr. 299, 311, 727 u. 762). An diese Kapelle grenzte das klösterliche Hospital, das zunächst nördlich der St. Nikolaikapelle lag und im 15. Jahrhundert auf die Südseite verlegt wurde.

Die erste Blütezeit des Klosters dauerte etwa bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts. Aus dieser Zeit sind einzelne Inschriften auf zum Teil herausragenden Stücken des Kirchenschatzes überliefert (Nr. 54, 59 u. 62). Sie dokumentieren vor allem die Stiftungstätigkeit der frühen Äbte Arnold († 1180), Dietrich († 1204) und Heinrich († 1218). Eine zweite bedeutende Phase der Inschriftenüberliefe­rung ist die Zeit der Klosterreform. Im Jahr 1466 wurde St. Godehard unter Abt Lippold von Stemmen, der aus dem reformierten Kloster Huysburg stammte, Mitglied der Bursfelder Union. Die Reform brachte in vielen Bereichen einen Neubeginn: z. B. wurden – soweit die Inschriften­überlieferung diese Veränderung erkennen läßt – die Klausurgebäude umgebaut (Nr. 213f.), die Bestände der Bibliothek erweitert (Nr. 316) und ein neues Chorgestühl (Nr. 182) sowie ein Reli­quiar [Druckseite 25] (Nr. 283) gestiftet. Eventuell sind auch die bereits 1464 gegossenen Glocken, von denen eine Reformacio vitae heißt, mit Reformgedanken in Verbindung zu bringen. Möglicherweise ist in dieser Zeit auch der kostbare, aus St. Michaelis stammende Kelch mit der zugehörigen Patene (Nr. 64 sog. Bernhard-Kelch) nach St. Godehard verpfändet und mit dem Gedenken an den Klostergründer Bernhard verbunden worden. Als Bauherr und Stifter ist in den Inschriften vor allem der von 1493 bis 1535 regierende Abt Henning Kalberg vielfach genannt. In seine Amtszeit fällt auch die bedeu­tende Stiftung eines Retabels für den Benediktaltar (Nr. 289) durch ein bürgerliches Ehepaar, dessen Sohn zum Konvent von St. Godehard gehörte.

Die im Jahr 1542 eingeführte Reformation zwang Abt und Konvent, das Kloster für sechs Jahre zu verlassen. In dieser Zeit dürften der reiche Bestand an Paramenten und der Kirchenschatz erheb­lich dezimiert worden sein. 1548 wurde die Stadt durch ein Urteil des Reichskammergerichts veranlaßt, das Kloster zu restituieren. Unter Abt Hermann II. von Dannhausen (1565/66–1618) gelang es dem Kloster, sich allmählich von den Folgen der Reformation zu erholen und seine Verhältnisse zu konsolidieren. Aus der Amtszeit Dannhausens weisen zwei Inschriften auf Baumaßnahmen hin (Nr. 426 u. 488), eine weitere bezeugt die Anschaffung einer neuen Orgel (Nr. 639). Im Jahr 1634, als die Stadt von den welfischen Truppen eingenommen wurde, mußte der Konvent erneut das Kloster verlassen und die Gebäude bis 1637 dem herzoglichen Kommissar als Quartier zur Verfü­gung stellen. In dieser Zeit sind sicherlich noch einmal wertvolle Bestände des Klosterinventars abhanden gekommen, obwohl der Kirchenschatz zusammen mit dem Archiv im Jahr 1633 nach Hameln ausgelagert worden war. Im Rahmen der Säkularisation wurde das Kloster 1803 aufgehoben, der Klosterkirche wurden die Pfarrechte der Nikolai-Kapelle übertragen.

Von den 18 für St. Godehard überlieferten Grabinschriften entfallen lediglich vier auf Äbte (Nr. 43, 101, 191 u. 667) und zwei weitere auf Mönche (Nr. 128, 160) des Klosters. Die beiden zuletzt genannten erhaltenen Grabschriften belegen, daß der Kreuzgang zumindest im 15. Jahrhundert als Begräbnisplatz für die Mönche gedient hat. Die übrigen Grabinschriften jedoch sind mit Ausnahme des Stiftergrabs (Nr. 35) für Verstorbene angefertigt worden, deren Beziehung zum Begräbnisort nicht feststellbar ist. Dazu gehören z. B. die erhaltenen Grabdenkmäler für die Adeli­gen Christopher von Halle (Nr. 337) und Christoph Dietrich Bock von Northolz (Nr. 692). Die acht vom St. Godehard-Friedhof überlieferten Grabinschriften für bürgerliche Verstorbene (Nr. 403, 404, 409, 457, 524, 536, 588 u. 625) dürften, da St. Godehard keine Pfarrechte besaß, für Angehörige der katholischen Nikolai-Gemeinde bestimmt gewesen sein oder aber für Mitglieder der evangelischen Gemeinde St. Paul, die ihre Toten ebenfalls auf dem Godehard-Friedhof begraben ließ.

St. Nikolai im Brühl s. St. Godehard.

St. Jakobi, Filialkirche der Pfarrkirche St. Andreas, nach der Reformation ev. Pfarrkirche, heute: ev. Kirche ohne Parochie.

Die älteste Erwähnung der Kapelle datiert aus dem Jahr 1204. Die in der Almsstraße gelegene Kirche wurde allerdings erst um die Wende zum 16. Jahrhundert erbaut, wie eine Bauinschrift von 1503 (Nr. 264) bezeugt. Ein Schlußstein in der Erdgeschoßhalle des Turms trägt das Datum 1510, der Turm selbst wurde 1514 fertiggestellt (Nr. 279) und mußte 1536, nachdem der Wind die Spitze heruntergeweht hatte, erneuert werden (Nr. 398). Seit der Reformation gehört die Kirche zu den evangelischen Pfarrkirchen der Altstadt. Aus der nachreformatorischen Zeit sind die Stiftung einer Weinkanne (Nr. 489) und der Guß einer Glocke (Nr. 636) inschriftlich bezeugt.

St. Martini,Franziskanerkonvent, ab 1542 ev. Pfarrkirche, seit 1857 Teil des Roemer-Pelizaeus-Museums.

Patrozinium: St. Martin.27) [Druckseite 26]

Im Jahr 1223 ließen sich die ersten Franziskanerbrüder in Hildesheim nieder, nachdem bereits zwei Jahre vorher der Versuch, Angehörige eines Mendikantenordens in der Stadt anzusiedeln, geschei­tert war. Der den neuen Orden gegenüber aufgeschlossene Bischof Konrad II. schenkte den Fran­ziskanern um 1240 ein Grundstück westlich der Domburg, wo die Brüder eine Kirche und die Konventsgebäude bauen konnten. Im Jahr 1246 waren die Baumaßnahmen abgeschlossen, ein Konvent der Franziskaner ist erstmals 1253 bezeugt. Die Kirche wurde in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts durch einen Neubau ersetzt, dessen Langhaus aus einem Haupt- und einem Nebenschiff bestand. Die Portiuncula-Kapelle trägt das Baudatum 1490 (JZ 1490). Zum Konvent gehörten etwa 25–35 Mönche. Mit Ausnahme der Taufe hatten die Franziskaner volle Pfarrechte. Zahlreiche Schenkungen und Stiftungen von Seelgeräten weisen darauf hin, daß die Brüder großen Rückhalt in der Bevölkerung hatten. Die Inschriftenüberlieferung läßt von diesen Stiftungen aller­dings fast nichts mehr erkennen, abgesehen von der Grabplatte des 1379 verstorbenen Burchard von Steinberg, der ausdrücklich als benefactor der Franziskanerbrüder bezeichnet wird. Ein Friedhof ist nicht nachgewiesen. Von den für Mitglieder des Konvents gestifteten Grabplatten ist als einzige die des als heilig verehrten Bruders Konrad erhalten (Nr. 184). Nach Einführung der Reformation wurde St. Martini evangelische Pfarrkirche. Kloster und Kirche wurden einer späteren Quelle zu­folge verwüstet und insbesondere das Grab des Bruders Konrad (Nr. 184) sehr in Mitleiden­schaft gezogen. Soweit die silbernen und goldenen „Kleinodien“ des Klosters erhalten geblieben waren, mußten sie 1544 auf dem Rathaus abgeliefert werden. Auch in evangelischer Zeit war die Martini­kirche ein beliebter Begräbnisort, wie das große erhaltene Epitaph für die Familie von Bothmer (Nr. 661) und die heute am Rathaus angebrachte Grabplatte der Lucia von Rheden (Nr. 708) zeigen. Die evangelische Martinigemeinde zog im Jahr 1857 in die St. Michaelis-Kirche um und nahm dabei die noch vorhandenen Epitaphien (Nr. 297 u. 661) und Ausstattungsstücke (Nr. 315, 642 u. 725) mit. Das Grabdenkmal des Bruders Konrad ist im nördlichen Seitenschiff der Andreaskirche angebracht, die Grabplatte des Burchard von Steinberg befindet sich im Roemer-Pelizaeus-Museum und ist damit an ihrem ursprünglichen Ort geblieben, da die ehemalige St. Mar­tinikirche in die Ausstellungsräume des Museums integriert wurde. Das Kirchengebäude wurde im Zweiten Weltkrieg zerstört und anschließend wiederaufgebaut.

St. Paul, Dominikanerkonvent, später ev. Pfarrkirche, heute Altenheim der Vinzentinerinnen.

Patrozinium: Paulus.

Die Dominikaner im Brühl wurden im Jahr 1231 zum ersten Mal erwähnt, zwei Jahre später schenkte ihnen Bischof Konrad II. sieben Hausstellen und 1240 einen Hof der Dompropstei als Grundausstattung für den Bau eines Klosters im Brühl. Über die Anlage dieser ersten Klosterkirche ist nichts bekannt; erst aus dem 15. Jahrhundert liegen Nachrichten über Baumaßnahmen vor, die auf eine dreischiffige Hallenkirche schließen lassen. Die personelle Stärke des Konvents dürfte wie bei den Franziskanern etwa 25–35 Personen betragen haben. Auch St. Paul wurde in der Reformation zur evangelischen Pfarrkirche. Der Kirchenschatz wurde 1544 vom Rat eingezogen, und der Konvent trat geschlossen zum evangelischen Bekenntnis über. In der Folgezeit hatte die Kirche offenbar eine wichtige Funktion als Grablege für die Angehörigen der adeligen Familien und der städtischen Oberschicht, wie die ausschließlich von Oeynhausen (vgl. S. 32) überlieferten, bisher nicht bekannten Grabinschriften (Nr. 376, 420, 429, 439, 471, 483, 530 u. 682) bezeugen. Die Kirche wurde in den zwanziger Jahren des 18. Jahrhunderts grundlegend renoviert, ihr Kirchenschatz im Jahr 1809 verkauft, der Verkauf des Kirchengebäudes folgte zwölf Jahre später.28) Von der ehemals reichen Kirchenausstattung der evangelischen Zeit ist nur noch eine Inschrift von einer verlorenen Glocke überliefert (Nr. 689). Die Kirche wurde im Zweiten Weltkrieg zerstört und anschließend wiederaufgebaut.

St. Magdalenen, Augustinernonnenkonvent, Büßerinnen (Reuerinnen) der heiligen Maria Magdalena, heute: kath. Pfarrkirche.

Patrozinium: Maria Magdalena.29)

Der Inschrift auf einem im 15. Jahrhundert entstandenen Gemälde (Nr. 153) zufolge wurde das Kloster im Jahr 1224 unter Bischof Konrad II. erbaut. Es lag westlich der Ummauerung der [Druckseite 27] Altstadt an der Innerste. Zum Konvent gehörten im Jahr 1331 maximal 60 Nonnen. Im Jahr 1440 wurde das Kloster von Johannes Busch reformiert (Nr. 153). Es bestand bis zur Säkularisation.

St. Lamberti, Pfarrkirche der Neustadt, seit der Reformation ev. Pfarrkirche.

Patrozinium: St. Lambertus.

Der Neubau der seit der Mitte des 13. Jahrhunderts in der Neustadt bezeugten Pfarrkirche wurde mit der Grundsteinlegung des Chors 1473 begonnen (Nr. 190). Die Fertigstellung des Chors ist für 1488 (JZ 1488) inschriftlich bezeugt. Der weitere Bau der dreischiffigen Hallenkirche zog sich noch bis in die Anfangsjahre des 16. Jahrhunderts hin. Wahrscheinlich stellt die Anschaffung des neuen Taufbeckens im Jahr 1504 (Nr. 266) den terminus ante quem für den Abschluß der Bauarbeiten dar. Aus der mittelalterlichen St. Lamberti-Kirche hat sich die Katechismus-Tafel des Nikolaus von Kues im Roemer-Museum erhalten (Nr. 167). Der heute in St. Lamberti aufgestellte Mittelteil des Peter-Paul-Altars (Nr. 141) aus dem Anfang des 15. Jahrhunderts stammt mit großer Wahr­scheinlichkeit nicht aus dieser Kirche. Von der vorreformatorischen Kirchenausstattung sind lediglich drei Glockeninschriften (Nr. 175, 305 u. 324) und eine Kelchinschrift überliefert (Nr. 269), aus der evangelischen Zeit stammen Inschriften auf einem Kelch (Nr. 576) und Stiftungsinschriften auf drei Leuchtern (Nr. 470, 713 u. 771). Eine einzige eher zufällig überlieferte,30) in lateinischer, griechischer und hebräischer Sprache ausgeführte Inschrift von einem offenbar großen Epitaph von 1577 oder 1613 (Nr. 619) läßt erkennen, daß auch St. Lamberti als Begräbnisort für die Angehörigen der bürgerlichen Hildesheimer Familien gedient hat. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts war die Kirche in schlechtem baulichen Zustand und wurde grundlegend renoviert. Im Rahmen dieser Erneuerung wurden 1828 die im Boden liegenden Grabplatten, deren Zahl Gebauer mit „an hundert“ angibt, verkauft.31)

St. Annen, ev. Pfarrkirche der Neustadt in der Annenstraße gelegen.32)

S. Kommentar zu Nr. 595.

St. Maria Magdalena im Schüsselkorb, Kollegiatstift.

S. Kommentar zu Nr. 148.

Kartäuserkloster.

S. Kommentar zu Nr. 130.

St. Georg, Filialkirche der Pfarrkirche St. Andreas, nach der Reformation ev. Pfarrkirche, 1809 aufgehoben.33)

Im Jahr 1368 wurde die St. Georgskapelle an der Osterstraße durch den Bau eines Chors erweitert, 1500 kam ein Turm hinzu. Nach der Einführung der Reformation wurde 1546 zur Bezahlung der durch den Schmalkaldischen Bund geforderten Kriegsabgaben der Kirchenschatz geplündert, und die Kirche wurde evangelisch. Sie diente als Grablege für Bürgerliche und Adelige, deren Grab­platten den Fußboden der Kirche bedeckten bzw. an den Wänden angebracht waren. Ein Friedhof befand sich außerdem nördlich der Kirche an der Osterstraße. Zwei der Grabplatten aus St. Georg sind, sofern die Überlegungen zur Provenienz zutreffen, heute noch im Roemer-Museum erhalten (Nr. 663 u. 696). Ein weiteres Epitaph ist kopial überliefert (Nr. 518). Von der mittelalterlichen Ausstattung sind die Inschriften zweier Glocken bezeugt (Nr. 73 u. 212). Die Pfarrgemeinde wurde im Jahr 1809 aufgelöst; vier Jahre später wurden Gebäude und Friedhof verkauft, wobei die „Leichen­steine“ ausdrücklich zum veräußerten Inventar gehörten.

3. 2. Altstadt, Neustadt und Hospitäler

Altstadt

Die Entwicklung der Stadt Hildesheim34) hatte ihren Ausgangspunkt in dem zwischen Dom und St. Michaelis gelegenen Gebiet, das bis heute der „Alte Markt“ heißt. Im 11. Jahrhundert dehnte sich diese Siedlung nach Osten aus, und es entstand ein neuer Markt um die Andreaskirche herum. 1167 war die Stadt vollständig ummauert. Um die Mitte des 14. Jahrhunderts hatte die Altstadt zwei Zentren: Zum einen den um die Andreaskirche herum gelegenen Kleinen Markt mit einem am Hohen Weg zu vermutenden älteren Rathaus, zum andern den neuen Großen Markt, der sich mit dem 1325 fertiggestellten Rathaus,35) den Gildehäusern und dem 1540 in Betrieb genommenen Rathausbrunnen (Nr. 334) zum Mittelpunkt der Stadt entwickelte. Bau- und Erweiterungsmaßnah­men am Rathaus sind für die Jahre 1443 und 1444 bezeugt; in ihrem Rahmen wurde u. a. eine neue Rathauskapelle gebaut und der an der Nordostecke gelegene, in späterer Zeit als Gefängnis dienende (Nr. 697) Lilie-Turm aufgestockt. Außerdem erhielt das Ostfenster des Ratssaales um diese Zeit neue Wappenscheiben (Nr. 170). Die im Jahr 1638 über den Türen des Saales angebrachten Inschriften (Nr. 705) lassen auf größere Reparaturmaßnahmen nach der Belagerung im Dreißigjährigen Krieg schließen. Zu den städtischen Gebäuden gehörten außer dem Rathaus noch die Ratsapotheke (Nr. 445), die Ratsweinschenke (Nr. 611), das Syndikushaus (Nr. 585) am Hohen Weg 5, die städtische Münze am Andreasplatz 11 (vgl. JZ 1530), der Ratsbauhof in der Scheelenstraße (Nr. 194), das Kornhaus am Brühltor (Nr. 577) sowie die Befestigungsanlagen mit den Stadttoren und mehrere Mühlen.

Seit dem Beginn des 13. Jahrhunderts lassen sich erste Ansätze einer städtischen Verfassung erkennen. Im Jahr 1236 werden zum ersten Mal Ratsherren genannt, die selbständig die Belange der Stadt vertraten. Damit begann ein Prozeß der kontinuierlichen Befreiung der Stadt von der stadt­herrlichen Vormachtstellung, die durch den vom Bischof eingesetzten Vogt wahrgenommen wurde. Einen wichtigen Schritt in dieser Entwicklung stellt das erste, um 1249 von Bischof Heinrich I. besiegelte Hildesheimer Stadtrechtsprivileg dar, das die Position des Rats gegenüber dem Vogt erheblich stärkte und dazu führte, daß der Vogt im 14. Jahrhundert nur noch für die hohe Gerichtsbarkeit zuständig war. Um 1300 wurde vom Hildesheimer Rat nun ohne Beteiligung des Bischofs ein zweites, jetzt in mittelniederdeutscher Sprache niedergeschriebenes Stadtrecht entworfen. 1345 folgte eine Neuordnung der städtischen Ratsverfassung, so daß neben den alten Familien der städtischen Oberschicht nun auch die Handwerkerzünfte mit einer festen Quote ver­treten waren. Die neue Verfassung sah drei Ratsgremien (Vorrat, Sitzender Rat, Nachrat) aus jeweils 12 Mitgliedern vor. 12 Ratsherren kamen aus der städtischen Oberschicht, 12 aus den Ämtern und Innungen und weitere 12 aus der Meinheit,36) d. h. aus den nicht in Zünften organisier­ten Teilen der Bürgerschaft. 1436 erfolgte eine weitere grundlegende Reform der Ratsverfassung: Die wichtigste Neuerung bestand darin, daß bei der Erstwahl Meinheit und Ämter je sechs Vertre­ter der Gegenseite zu einem Zwölfer-Kollegium wählten, das sich um weitere 12 Mann ergänzte und so das Vierundzwanziger-Kollegium bildete. Dieses Vierundzwanziger-Kollegium „lutterte“, d. h. überprüfte und ergänzte die Ratsgremien und hatte gemeinsam mit dem Rat über Bündnisse, Feh­den, Finanzverwaltung und Steuern zu beraten. Eine erneute Reform wurde im Jahr 1460 notwen­dig. Sie war darauf ausgerich­tet, die wechselseitige Kontrolle der Gremien zu optimieren und größere Ausgewogenheit unter den verschiedenen Bevölkerungsgruppen im Rat herzustellen: Ein Älterleutegremium (Nr. 546) aus Vertretern der Meinheit sowie den Ämtern und den Innungen lutterte nun das Vierundzwanziger-Kollegium und ersetzte ausgeschiedene Mitglieder der Vierund­zwanziger durch Angehörige dersel­ben Bevölkerungsgruppe. Das Vierundzwanziger-Kollegium lutterte wie bisher den Rat. Diese Ratsverfassung blieb bis 1635 in Kraft; danach wurden die Rats­gremien von je 12 auf neun und das Vierundzwanziger-Kollegium auf 18 Mitglieder reduziert. In der zweiten Hälfte des 15. Jahr­hunderts lassen sich personelle Veränderungen in den Ratslisten [Druckseite 29] beobachten. Neben den „alten Geschlechtern“ wie von Huddessem, Luceke, vom Damme und Vernevessen waren nun auch neue Familien im Rat vertreten: Behrens, Brandis, Süstermann, Konerding, Wildefüer, Lübbern, von Hagen, Lüdeken, Tappen, Dörrien, Wiesenhaver und Willerding. Sie bestimmten für die nächsten 200 Jahre weitgehend die Geschicke der Stadt. Das wichtigste Amt im Rat war das des Bürger­meisters, der turnusmäßig jedes zweite Jahr mit einem weiteren Amtsinhaber alternierend dieses Amt innehatte. Ihm standen zwei Riedemeister zur Seite, die für die auswärtigen Angelegenheiten des Rates zuständig waren. Die beiden Ratskämmerer gehörten dem Vierundzwanziger-Kollegium an (Nr. 464), ihre sechs Beikämmerer wurden seit 1460 gewählt und unter der Bezeichnung „Sechsmannen“ geführt (Nr. 642).37)

Handel und Gewerbe wurden in Hildesheim seit dem 13. Jahrhundert von den Ämtern und Innungen geregelt.38) Die älteste Korporation dieser Art ist das Schuhmacheramt, das 1236 vom Bischof privilegiert wurde und das sich 1287 mit den Gerbern zusammenschloß. Es folgten die Knochenhauer und die Bäcker. Zwischen 1310 und 1325 erhielten fünf weitere Innungen nun vom Rat ihre Zunftordnungen: die Kramer, die Hut- und Filzmacher, die Tuchmacher, die Wollenweber und die Wandschneider. Später kamen noch die Kürschner, die Schmiede und die Schneider hinzu und im 15. Jahrhundert die Höker und die Barbiere. Am Ende des 16. Jahrhunderts bestanden in Hildesheim 20 Ämter und Innungen, zu denen u. a. die Leineweber, die Tischler und die Ladenma­cher gehörten. Die Knochenhauer hatten ihre Amtshäuser am Großen Markt (Nr. 318), in der Burgstr. 1 (JZ 1573) und am Kleinen Markt bei St. Andreas (Nr. 335). Die Amtshäuser der Gerber und Schuhmacher lagen in der Rathausstr. 19 (Nr. 613) und an der Innerstebrücke, Dammstr. 8 (JZ 1595). Das Amtshaus der Bäcker stand am Großen Markt, das der Kramergilde am Andreasplatz 3 (Nr. 196). In der inschriftlichen Überlieferung sind die Zünfte vor allem als Stifter von Geschützen präsent,39) da Ämter und Gilden einen erheblichen Teil der städtischen Verteidigung zu übernehmen hatten. Außerdem sind im Roemer-Museum mit Inschriften versehene Laden (Nr. 699, 711 u. 728), Krüge (Nr. 688) und ein Zepter (Nr. 722) vorhanden, die u. a. die Vorsteher der einzelnen Zünfte nennen.

Die Altstadt war spätestens seit dem 14. Jahrhundert in sechs Bäuerschaften aufgeteilt, an deren Spitze jeweils ein Bauermeister stand, dessen Aufgabe es war, die Ratsbeschlüsse in seinem Quartier umzusetzen. Die sogenannte Majoris-Bäuerschaft umfaßte das Gebiet des Andreaskirchhofs und den neuen Großen Markt. Um diese Große Bäuerschaft herum gruppierte sich die Schuhstraßen-Bäuerschaft (Sutorum-Bäuerschaft); der nördliche, in Richtung auf das Almstor gelegene Bereich gehörte zu der um die Jakobi-Kirche gelegenen Jakobi-Bäuerschaft; der westliche, zum Ostertor hin gelegene Bereich bildete die St. Georgen-Bäuerschaft; der nordwestliche Bereich und das Gebiet um St. Michaelis gehörte zur Hagenbäuerschaft (Indago), und der letzte Bereich, zu dem u. a. die Straßen Am Steine, Pfaffenstieg, Burgstraße und der Alte Markt gehörten, bildete die sogenannte Steinbäu­erschaft (Lapides). Außerdem existierte noch eine selbständige Brühlbäuerschaft (Brulo).40) In diesen Bäuerschaften waren um die Wende vom 14. zum 15. Jahrhundert etwa 1100 zur Steuer veranlagte Bürger verzeichnet. Im Jahr 1893 wurde eine Änderung der Hausnummern vorgenommen, indem die 1852 dem Steuerumgang folgenden Häusernummern (im Folgenden: no.) straßenweise nach Nummern aufgeteilt wurden.41)

Auf die Altstadt entfällt mit mehr als 300 Nummern ein großer Teil der inschriftlichen Über­lieferung Hildesheims. Den Hauptanteil daran haben seit dem ersten Viertel des 15. Jahrhunderts die Häuser des privaten Wohnbaus mit 112 Inschriften, die 1418 (JZ 1418) einsetzen. Sie bieten für das späte Mittelalter und die frühe Neuzeit reichhaltiges Quellenmaterial und lassen anhand der Baudaten verschiedene Phasen der Fassadengestaltung erkennen, wie z. B. den Anbau von mehr­geschossigen Erkern oder die Verwendung bestimmter Schmuckformen. Besonders aufschlußreich für das Selbstverständnis und die Selbstdarstellung der bürgerlichen Oberschicht sind die für den [Druckseite 30] Hildesheimer Fachwerkbau typischen Text-Bild-Programme. Sie brin­gen ein ausgeprägtes Bildungsbewußtsein des Hildesheimer Bürgertums in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts zum Ausdruck (vgl. Kapitel 5. 2.). Neben dem reichen personengeschichtlichen Material der Haus­inschriften steht ein überlieferungsbedingt (vgl. unten S. 41) kleiner Bestand von nur 31 textlich auswertbaren Grabinschriften für Angehörige des städtischen Bürgertums, der mit der für Offenia Insanus im Jahr 1301 gestifteten Grabplatte (Nr. 76) einsetzt. Umfangreiches Namenmaterial über­liefern die teils von Engelke kopial überlieferten, teils im Roemer-Museum im Original vorhandenen Inschriften auf Fensterbierscheiben.42) Das sind kleine Glasmalereien, auf denen meistens ein Wappen mit einer Namenbeischrift und einer Jahreszahl, seltener auch ein sprichwörtlicher Text angebracht ist. Diese Scheiben wurden als Zeichen nachbarschaftlicher Verbundenheit dem Haus­herrn vorwiegend beim Einzug geschenkt, der sich dafür mit einem (Bier)fest revanchieren mußte.43) Namen von Bürgern und zum Teil auch ihre Ämter sind ferner in den Stiftungsinschriften und Fertigungsvermerken auf den Ausstattungsgegenständen in den Alt­städter Pfarrkirchen44) sowie auf einzelnen Porträts45) genannt. Von der Mitte des 16. Jahrhunderts an stellt sich die Stadt demon­strativ dar als ein vom christlich fundierten Humanismus geprägtes Gemeinwesen. Das äußert sich u. a. in den lateinischen Sentenzen (Nr. 201 u. 286D) und einer ausführlichen ebenfalls lateinischen, metrisch gefaßten Inschrift (Nr. 352), die an den Stadttoren angebracht waren. Hingegen blieb eine entsprechende ältere Inschrift am Dammtor von 1410 auf einen knappen, in niederdeutscher Sprache gehaltenen Fertigungsvermerk beschränkt (Nr. 132). Die umfangreichen Stadttor­inschriften beziehen sich vor allem auf die Bewahrung von Freiheit, Frieden, Wehrhaftigkeit und Wohlstand (Nr. 286, 422 u. 695). Auch weniger exponierte Standorte städtischer Inschriften, wie beispielsweise die Ratsschenke, die Ratsapotheke oder die ratseigenen Mühlen, sind in der entspre­chenden Zeit mit metrisch gefaßten lateinischen Inschriften (Nr. 442, 445 u. 611) versehen worden. Sofern allerdings nur die Ausbesserung des Grundwerks der Mühlen dokumentiert oder auf ein Normmaß hingewiesen bzw. der Versammlungsort der Älterleute bezeichnet wird (Nr. 149, 202, 310, 405 u. 445), geschieht dies in kurzen Texten in niederdeutscher Sprache.

Neustadt

Im Südosten des Doms gründete der Dompropst zwischen der Altstadt und dem Dorf Losebeck die Hildesheimer Neustadt.46) Die erste urkundliche Nachricht über die Neugründung datiert aus dem Jahr 1221; fünf Jahre später bestätigt König Heinrich (VII.) Stadt- und Marktrecht. Mittel­punkt der von einer eigenen Befestigung umgebenen Neustadt waren die Pfarrkirche St. Lamberti und das Rathaus (Nr. 200) am Neustädter Markt. Die Neustadt bestand aus drei Bäuerschaften. Im Jahr 1583 wurden Alt- und Neustadt nach langwierigen Auseinandersetzungen vereinigt (Nr. 508). Die Inschriftenüberlieferung der Hildesheimer Neustadt besteht im wesentlichen aus den zahl­reichen Baudaten und Texten von den heute vollständig verlorenen bürgerlichen Bauten in der Wollenweber- und Goschenstraße sowie in der Braunschweiger Straße und am Neustädter Markt. Zur Neustadt gehörte neben St. Lamberti noch die Pfarrkirche St. Annen.

Hospitäler

Bis zum 13. Jahrhundert sind in Hildesheim bereits sechs Hospitäler bezeugt,47) die den Kloster- und Kollegiatkirchen St. Michaelis, St. Godehard, St. Andreas, St. Mauritius (in Hildesheim-Moritzberg), dem Dom und dem Stift St. Bartholomäus zur Sülte zugeordnet waren. Die von bru­derschaftlich lebenden Spitalgemeinschaften geführten Hospitäler dienten der Armenfürsorge, der Beherbergung von Pilgern und Reisenden sowie der Aufnahme von alten und kranken Menschen. [Druckseite 31] Von den älteren Hospitalgründungen sind nur zwei in den Inschriften faßbar: das zum Dom gehö­rende, später mit einem eigenen Kollegiatstift versehene St. Johannishospital (Nr. 71 u. 96)48) und das dem St. Godehard-Kloster inkorporierte Hospital St. Nikolai im Brühl.49) Im 13. Jahrhundert setzte allgemein eine Kommunalisierung des Hospitalwesens ein. 1334 gründete der Hildesheimer Rat am Andreaskirchhof das Trinitatis-Hospital (Großes-Heilig-Geist-Hospital) als Nachfolgeinsti­tution des St. Andreas-Hospitals. Im 15. Jahrhundert wurden zwölf weitere Hospitäler gegründet. Zu dieser im Vergleich mit anderen norddeutschen Städten großen Zahl von Hospitälern gehörten das 1452 zum ersten Mal erwähnte Hospital St. Barbara im Hückedahl, das dem Inhaber der Vika­rie St. Barbara am Dom unterstand (Nr. 599), und das Von Altensche Hospital im Brühl, dessen finanzielle Grundlage eine testamentarische Verfügung des aus einer Hildesheimer Bürgerfamilie stammenden Kanonikers und Thesaurars an St. Mauritius, Johannes von Alten, bildete. Dieses Hospital, dessen Aufsicht sich der Rat und die Stifte St. Mauritius und Heilig Kreuz (Nr. 482) teil­ten, ist inschriftlich zum ersten Mal im Jahr 1497 (Nr. 217) bezeugt. Hinzu kamen noch das Fünf-Wunden-Hospital im Brühl und das im Jahr 1587 von dem ehemaligen Bürgermeister Henni Arneken gegründete Arneken-Hospital (Nr. 477 u. 561f.). Abgesehen von den Inschriften, auf die im Voraufgehenden verwiesen wurde, handelt es sich bei den aus den Hospitälern überlieferten Inschriften vor allem um Tituli auf Altarretabeln und Antependien (Nr. 138f., 311 u. 313f.) sowie um Glockeninschriften (Nr. 251, 265, 291, 292 u. 727), die nur wenig standortspezifische Informa­tionen enthalten. Im Jahr 1840 wurden das Von Altensche Hospital und die Hospitäler St. Barbara, St. Katharina und St. Trinitatis zu den Vereinigten Hospitälern am Brühl zusammengefaßt.

4. Die Überlieferung der Hildesheimer Inschriften

Von den 781 erfaßten Inschriften sind 318 komplett und 37 teilweise im Original erhalten, 426 Inschriften können nur noch aufgrund von Abschriften, Zeichnungen oder Photographien ediert werden. Differenziert nach den drei großen Inschriftengruppen50) stellen sich die Anteile von originaler und kopialer Überlieferung folgendermaßen dar: Von den 255 Inschriften an kirchlichen Gebäuden und auf kirchlichen Ausstattungsstücken liegen 154 im Original und 101 in kopialer Überlieferung vor. In der zweiten Gruppe, den 204 Grabinschriften, sind 100 erhalten und 104 kopial überliefert. Für die in der dritten Gruppe zusammengefaßten 166 Hausinschriften ist das Verhältnis von originaler zu kopialer Überlieferung bedingt durch die Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg 23 zu 143.51) Die nicht mehr im Original erhaltenen Hildesheimer Inschriften sind in Handschriften und Zeichnungen, in handschriftlichen und gedruckten Chroniken, in gedruckten Inventaren und Inschriftensammlungen sowie in zahlreichen Einzelpublikationen überliefert. Hinzu kommen die Photoarchive des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege in Hannover, des Dom-Museums, des Roemer-Museums und des Stadtarchivs in Hildesheim, die hier nicht eigens beschrieben werden.

4. 1. Beschreibung der Textzeugen

Archivalien und Sammlungen

Göttingen, Akademie der Wissenschaften, Archiv in der Arbeitsstelle der Inschriftenkommission, Slg. Rieckenberg

Einzelblätter. 1107 gezählte Seiten. Maschinenschriftliche Entwürfe mit handschriftlichen Ergän­zungen zu 488 Inschriftenartikeln (einschließlich Jahreszahlen), die der im Januar 2003 verstorbene [Druckseite 32] Historiker Hans Jürgen Rieckenberg im Auftrag der Göttinger Akademie der Wissenschaften spätestens seit 1945 bis Anfang 1983 im Hinblick auf eine Edition der Hildesheimer Inschriften in der Reihe „Die Deutschen Inschriften“ angelegt hat. Zu wenigen Inschriften aus der Zeit von 1100 bis 1300 enthält die Sammlung auch handschriftliche Ausführungen von Wilhelm Berges, der bereits 1938 mit der Erfassung der Hildesheimer Inschriften beauftragt worden war. Die Artikel­entwürfe Rieckenbergs werden ergänzt durch umfangreiche Materialien (Exzerpte, Fotokopien, Abriebe, Zeichnungen) und Photos, die zum Teil von den Hildesheimer Photographen Wegener und Wehmeyer für die Publikation im Hildesheimer Inschriftenband angefertigt worden sind. Uni­kale Überlieferung der Inschriften Nr. 75, 90, 133 u. 331.

Hannover, Landesbibliothek MS XXI, Nr. 1242 Miscellanea Hildesiensia

Doppelblatt. Handschriftliche Aufzeichnung von Grabinschriften aus dem Alten Paradies des Doms und aus St. Godehard. Unikale Überlieferung der Inschriften Nr. 191, 210 u. 221.

Hannover, Landesbibliothek, OY – HV, 42 Sammlung Oeynhausen

Einzelblätter. Handschriftliche Sammlung von „Grabinschriften in deutschen Kirchen“ des Grafen Julius Karl Adolf von Oeynhausen (vor 1886), die vorwiegend unter genealogischen und heral­dischen Gesichtspunkten angelegt worden ist. Für den Standort Hildesheim sind 18 Grab­schriften für Mitglieder des Domkapitels und Angehörige adeliger Familien aus dem Dom überliefert, außer­dem sechs52) der unter den acht Bildern des Gemäldezyklus im Dom angebrachten Grabschriften, drei weitere Grabschriften aus St. Michaelis (Nr. 374f. u. 382) und sieben aus St. Paul (Nr. 376, 420, 429, 439, 471, 483 u. 530). Die Grabschriften der beiden zuletzt genannten Standorte sind nur bei Oeynhausen überliefert. Mitgeteilt wird jeweils nur der Sterbe- oder Begräbnisvermerk im engeren Sinn; so fehlen z. B. bei den Inschriften des Gemäldezyklus die zugehörigen Bildbeischriften. Ob eine regestenartige Verkürzung der Texte, wie sie an den in der Oeynhausenschen Sammlung über­lieferten Braunschweiger Inschriften beobachtet werden konnte,53) auch für die Hildesheimer Inschriften zutrifft, läßt sich aufgrund der fehlenden Parallelüberlieferung nicht sicher feststellen. Die Aufzeichnung erfolgte wahrscheinlich nicht nach Autopsie, sondern nach einer älteren, nicht bestimmbaren Vorlage.

Hildesheim, Dombibliothek, HS 114b

Faszikel einer Handschrift. Von Johann Franz Spickermann im Jahr 1768 angefertigte Abschrift einer älteren Handschrift mit Quellen zur Geschichte Hildesheims. Darin: fol. 55v–76r: Monumenta et Antiquitates Ecclesiae cathedralis Hildesiensis notatu digna et Patriae filiis pergrata lectu. Monumenta et Antiquitates Caeterae urbis Hildesiensis, Antiquitates quaedam Dioeceseos Hildesiensis. Enthält Inschriften der Ausstattungsstücke des Doms, nicht systematisch verzeichnete Grabinschriften aus dem Dom und aus dem Kreuzgang, Inschriften des Gemäldezyklus im Dom, Bau- und Glockeninschriften aus St. Andreas, Inschriften u. a. der bernwardinischen Ausstattung aus St. Michaelis, Inschriften aus St. Martini u. a. vom Grab des heiligen Konrad (Nr. 184), einzelne Inschriften aus der Kartause (Nr. 130) und anderen Hildesheimer Kirchen. Parallelüberlieferung zu HS 116, S. 116–167. Texte nicht nach Autopsie, zahlreiche Abschreibfehler.

Hildesheim, Dombibliothek, HS 116

Faszikel einer Handschrift. Durch Franz Joseph Blum beglaubigte, 1774 angefertigte Abschrift einer auf Johann Arnold Schacken, Kanoniker an St. Maria Magdalena im Schüsselkorb, zurückge­henden Quellensammlung aus dem Jahr 1715 zur Geschichte des Doms, der Stadt und der Diözese Hildesheim. Enthält S. 116–167 Monumenta et Antiquitates Ecclesiae Cathedralis Hildesiensis Notatu digna et Patriae Filiis pergrata lectu, Monumenta et Antiquitates Caeterae urbis Hildesiensis, Antiquitates quaedam Dioeceseos Hildesiensis. Der Inhalt entspricht der Handschrift HS 114b, fol. 55v–76r. Texte nicht nach Autopsie, zahlreiche Abschreibfehler. [Druckseite 33]

Hildesheim, Dombibliothek, HS 123b54)

Sammelhandschrift. 133 Blätter. Mehrere Hände. Als Redaktor und Hauptschreiber der Hand­schrift ist Henning Rose, Profeß an St. Michaelis zu Anfang des 16. Jahrhunderts nachgewiesen. Provenienz St. Michaelis. Die Handschrift enthält u. a. fol.: 1r–42v Vita Bernwardi in einer von Thangmars Vita abweichenden Fassung mit einzelnen inserierten Inschriftenzitaten (z. B. Nr. 5, 12, 17 u. 18), fol. 43r–110r Texte zur Kanonisierung Bennos von Meißen, fol. 27v das Benno von Meißen als Verfasser zugeschriebene Bernward-Epitaph (Nr. 19), fol. 126r am Schluß einer biogra­phischen Notiz über Benno von Oldenburg das Epitaph für diesen Bischof (Nr. 20), fol. 113r–117r Verzeichnisse von Heiligenreliquien und isolierte Überlieferung einzelner Inschriften aus St. Michaelis (Nr. 13 bernwardinische Kapitelle) und aus dem Dom (Nr. 22 u. 25 kleiner und großer Rad­leuchter, Nr. 40f. Godehard- und Epiphaniusschrein, Nr. 67 Domtaufe). Die Hand­schrift über­liefert unikal die Inschriften Nr. 13 (teilweise), 17f. u. 61. Die Textwiedergabe ist flüchtig und fehler­haft (vgl. Apparat zu Nr. 5, 13 u. 25).55) Die zahlreichen Fehler sprechen eher gegen die Wieder­gabe nach Autopsie; die Inschriften der bernwardinischen Kapitelle kann Henning Rose nicht mehr im Original gesehen haben, weil sie bereits im 12. Jahrhundert abgetragen worden waren.

Hildesheim, Dombibliothek, HS 269 Materialien zur Geschichte der Cathedrale in Hildesheim

Handschrift. Miscellaneen zur Hildesheimer Geschichte mit verstreuter Überlieferung einzelner Inschriften (z. B. Nr. 365, 381 u. 384). Redaktor und Hauptschreiber der Handschrift war Franz Ignaz Zeppenfeldt (1760–1831), der von 1815 bis 1831 als bischöflicher Archivar in Hildesheim tätig war. Der Text enthält Ergänzungen u. a. von Johann Michael Kratz. Inhalt: S. 137–232 Grab­denkmäler im Dom, S. 233–297 weitere Denkmäler aus dem Dom. Aus der Zeit vor 1650 ca. 60 überwiegend verlorene Inschriften; systematische Aufzeichnung der Grabinschriften, beginnend im Südflügel des Kreuzgangs mit Durchnumerierung der Steine; zu einzelnen Grabdenkmälern ist vermerkt: „Ist die Inschrift unleserlich geworden“ oder „vacat“. Die Überlieferung beschränkt sich im Unterschied zu HS 271 nicht nur auf die Grabschriften im engeren Sinn, z. B. sind vom Grab­denkmal für Levin von Veltheim (Nr. 319) auch die Künstlersignatur und die Beischriften zu den Tugenden überliefert. Die Denkmäler werden in knapper Form beschrieben, die Ahnenproben hin und wieder von Kratz ergänzt. Die Inschriftenwiedergabe weist zahlreiche Korrekturen und Ergän­zungen auf, auch zunächst als unlesbar ausgewiesene Inschriften werden in einigen Fällen in der Korrekturschicht nachgetragen. Die Überlieferung läßt Originalnähe erkennen, in den meisten Fällen dürfte sie auf Autopsie beruhen. Unikale Überlieferung der Inschriften Nr. 570 u. 748.

Hildesheim, Dombibliothek, HS 271

Sammelhandschrift mit Inventaren des Doms und einem Ordo officii (18. Jh. mit Nachträgen von Johann Michael Kratz). Auf einer vorgebundenen Lage fol. 2r–15v (Bleistiftfoliierung) 47 aus dem Erfassungszeitraum stammende Inschriften von heute zum großen Teil verlorenen Grabdenkmälern aus dem Dom. Aufgezeichnet sind nur die Grabschriften im engeren Sinn, so fehlen z. B. in Nr. 319, dem Grabdenkmal für Levin von Veltheim, die Künstlersignatur und die Beischriften zu den Tugenden; fol. 13r–15v u. a. Tituli und Stiftungsinschriften zu dem Gemäldezyklus im Dom; fol. 52r–53v einzelne Inschriften von Ausstattungsstücken und Grab­denkmälern im Dom. Die Wiedergabe der Texte erfolgte wohl nicht nach Autopsie, sondern auf der Grundlage älterer Aufzeichnungen. Angaben zu Schriftart und Ausführungstechnik der Inschriften fehlen. Die Textüberlieferung ist im Wortlaut weitgehend zuverlässig. Sie wurde auch von Bertram in seiner Monographie „Die Bischöfe von Hildesheim“ als Grundlage für die Edition der seinerzeit bereits verlorenen Inschriften benutzt. Zusammen mit HS 269 bietet die Handschrift HS 271 die umfangreichste Überlieferung der Inschriften von Grabdenkmälern aus dem Dom.

Hildesheim, Dombibliothek, HS 273 Franz Wilhelm Schlüter: Abbildungen der im Dohme zu Hildesheim befindlichen Grabschriften, bevor das Pflaster 1787 und 1788 gänzlich aufgenommen und durch ein neues ersetzt ist

Handschrift. 57 Blätter, auf den recto-Seiten jeweils Federzeichnung einer Grabplatte, teilweise mit [Druckseite 34] Beigabe eines Maßstabs in Zoll und Angabe der Liegerichtung. Im hinteren Deckel ein Plan der ehemaligen Standorte der Grabplatten. Insgesamt sind 57 Grabplatten gezeichnet, davon vier aus dem Erfassungszeitraum (Nr. 70, 77, 97 u. 169). Die drei letztgenannten sind nicht mehr im Original erhalten.56) Die Inschriften sind, abgesehen von den paläographischen Details, zuverlässig wiedergegeben.

Hildesheim, Dombibliothek, HS 789 Sammelhandschrift mit historischen Arbeiten des Cordt von Brandis

Faszikel einer Handschrift. Auf den Blättern fol. 358r–456v und einzelnen eingeklebten Zetteln: Inschriften an Hildesheimer Bauwerken, zusammengestellt von Cordt von Brandis (1876). Die Aufzeichnung der Inschriften wurde straßenweise vorgenommen und folgt den alten Häusernum­mern. Vereinzelt sind auch Inschriften aus den Hildesheimer Kirchen überliefert. Die Textwiedergabe wird ergänzt durch knappe Angaben zum Anbringungsort. Als Quellen nennt Brandis u. a. Mithoff, Kunstdenkmale und das Hildesheimer Sonntagsblatt von 1868 sowie nicht genauer spezifizierte Aufzeichnungen von Johann Michael Kratz, u. a. „Kratz Skizzenbuch“, womit wahrscheinlich die Notizbücher DBHi, HS 1598a–c gemeint sind. Unikale Überlieferung zahlreicher Baudaten und Hausinschriften. Einzelne zeichnerische Wieder­gaben und Angaben zu den Schriftarten deuten auf Erfassung der Texte nach Autopsie. Die Überlieferung ist im wesentlichen zuverlässig, Unsicherheiten in der Lesung sind kenntlich gemacht. Bei Kapitalis-Inschriften ist oft nur der Anfangsbuchstabe des Wortes als Großbuchstabe wiedergegeben. Diese Graphie wird in der folgenden Edition beibehalten. Wappeninhalte und Hausmarken sind sorgfältig wiedergegeben. Die Inschriftensammlung wird ergänzt durch die genealogische und heraldische Sammlung Brandis: StaHi, Bestand 856, Nr. 50/268/1–15, Kasten 1–32.

Hildesheim, Dombibliothek, Bestand HS C

Die Handschriften des Bestands HS C der Dombibliothek vereinigen den schriftlichen Nachlaß des Hildesheimer Historikers und Bibliothekars Johann Michael Kratz (1807–1885).57) Die Handschrif­ten der Signaturenreihe HS C 23 bis HS C 35 enthalten die verschiedenen Abschriften und Fassun­gen der unveröffentlichten Manuskripte von Johann Michael Kratz zur „Gründung und Entwick­lung der Stadt Hildesheim“.58) In diesen historischen Darstellungen über die Kirchen, Kurien, Hospi­täler, städti­schen Bauwerke und über einzelne Kunstobjekte werden zahlreiche Inschriften als Quellen­belege angeführt in einer Form, die einer kritischen Edition nahekommt (Auflösungen der Abkürzun­gen, Emendationsvorschläge, Erklärungen zum Textverständnis, Beigabe von Über­setzungen, ein­zelne Quellennachweise). Grundlage dieser Inschriftenpräsentation sind umfang­reiche Sammlungen, die Kratz teils an den seinerzeit noch erhaltenen Originalen teils auf der Grund­lage meist ungenannter älterer Aufzeichnungen angelegt hat. Die Aufnahmen am Original sind überwiegend in Zeichnungen festgehalten, welche die Abkürzungen bewahren und einen sehr ge­nauen Blick für die paläographi­schen Besonderheiten erkennen lassen. Vielfach hat Kratz von diesen Aufzeichnungen am Original mehrere Reinschriften angefertigt. Die herausragende Bedeu­tung der Kratzschen Inschriften­überlieferung liegt nicht nur in der großen Zahl detailgetreu und zuverlässig festgehaltener Inschriften, sondern auch in den eingehenden Beschreibungen der Objekte und ihrer Standorte. Das Nebeneinander von eher vorläu­fig angelegten Sammlungen, Rein­schriften und kompletten, mit Fußnoten versehenen Darstellun­gen bringt es mit sich, daß viele Inschriften mehrfach auf verschieden stark bearbeiteten Stufen überliefert sind.59) Neben den von Kratz selbst angelegten Aufzeichnungen enthält der C-Bestand auch Inschriftensammlungen frem­der Herkunft. Dazu gehören u. a. die systematische Überliefe­rung der Grabschriften aus Heilig Kreuz (HS C 1037) und einzelne Blätter innerhalb größerer Konvolute wie z. B. die Überlieferung der Inschriften auf zwei Gemälden in St. Magdalenen (Nr. 153), die weder in der für Kratz typi­schen Schrift aufgezeichnet sind noch mit ihrer bloßen Wieder­gabe der Texte der für ihn charakte­ristischen Notierung von Inschriften entspricht. Zu diesem „Fremdgut“ im C-Bestand ist auch das [Druckseite 35] Inventar des Hildesheimer Kunstsammlers Franz Engelke (HS C 1533) zu rechnen. Fremdgut und vor allem die Abschriften älterer Quellen ohne nähere Angaben erschweren in vielen Fällen die Entscheidung, ob eine im C-Bestand überlieferte Inschrift im 19. Jahrhundert tatsächlich noch im Original vorhanden war. Für die Hildesheimer Inschriften­überlieferung sind aus diesem Bestand folgende Handschriften besonders wichtig:

Hildesheim, Dombibliothek, HS C 761 Inschriften an Hildesheimer Bauwerken

98 beschriftete Blätter (Einzelblätter, Zettel, zwei Faszikel), unpaginiert mit teils unsystematischen Notizen, teils sorgfältig angelegten Materialsammlungen. Wiedergegeben sind Inschriften von Grabdenkmälern, Mühlen, Toren, Kurien, Klostergebäuden und Privatbauten in Form von Zeich­nungen und Abschriften, die am Original angefertigt oder verifiziert worden sind; sie gehen überwiegend auf Johann Michael Kratz zurück und stammen aus den Jahren 1852–1869. Die Maße der inschriftentragenden Objekte sind in Zoll angegeben, die Schriftarten sind bezeichnet oder aus den Buchstabenformen der Wiedergabe erschließbar. Ahnenproben und Wappeninhalte sind zum Teil in Zeichnungen wiedergegeben.

Hildesheim, Dombibliothek, HS C 1030 Verzeichnis der Dechanten von Heilig Kreuz

Faszikel und Einzelblätter, unpaginiert. Handschriftliches Verzeichnis der Dechanten des Heilig-Kreuz-Stifts, das überwiegend von der Hand Franz Ignaz Zeppenfeldts stammt. Mitgeteilt sind die Grabinschriften der Dechanten des Heilig-Kreuz-Stifts und die Inschriften auf ihren Stiftungen. Der Vergleich mit den erhaltenen Inschriften erweist einzelne Ungenauigkeiten in der Wiedergabe des Wortlauts (vgl. Nr. 157) und der originalen Graphien. Die Abkürzungen wurden nicht bewahrt. Unikal überliefert sind Nr. 360, 555A u. 773.

Hildesheim, Dombibliothek, HS C 1037 Nachrichten über einzelne Mitglieder und Epitaphien des Kreuzstifts

Handschriftliche Überlieferung von sieben Inschriften aus dem Kreuzgang des Heilig-Kreuz-Stifts. Der Vergleich mit den erhaltenen Inschriften ergibt, daß der Wortlaut der Texte getreu wiederge­geben ist, während Graphien und Abkürzungen nicht bewahrt wurden. Unikale Überlieferung der Inschrift Nr. 89B.

Hildesheim, Dombibliothek, HS C 1527 Zeichnungen verschiedener Kunstdenkmäler aus Hildesheim u. a.

Einzelblätter, unpaginiert. Zeichnungen, Pausen und Notizen von verschiedenen Händen (über­wiegend drittes Viertel 19. Jahrhundert). Überliefert sind u. a. die Inschriften der Cusanustafel (Nr. 167) im Zustand von 1866. Unikale Überlieferung der Inschriften Nr. 66, 109 u. 622.

Hildesheim, Dombibliothek, HS C 1530 Aufzeichnungen über Glocken von Dr. Kratz

Einzelblätter, unpaginiert. Handschriftliche Aufzeichnungen der Glockeninschriften in Hildesheim von Kratz. Die Sammlung bietet eine Reinschrift und systematische Ordnung der Materialsamm­lung zu den Glockenbeständen der einzelnen Kirchen mit Wiedergabe der Inschriften in original­naher Schrift sowie Angaben zu Gewicht und Maßen, außerdem knappe Beschreibungen des bildlichen Schmucks. Unikale Überlieferung der Inschriften Nr. 212, 292, 727 u. 745747.

Hildesheim, Dombibliothek, HS C 1533 Inventar der Kunstsammlung des Hildesheimer Advokaten Franz Engelke (1778–1856)60)

Drei Kataloghefte, drei Faszikel und ein Konvolut von Einzelblättern und Zetteln mit Notizen zu Reliquien. Drei Kataloghefte: 1. Byzantinische Kunstsachen, Emaillierte Arbeiten auf Kupfer; 2. Byzantinische Kunstsachen, Schnitzarbeit in Elfenbein; 3. Gotische Kunstsachen bis 1520. Engelke beschreibt einzelne, heute überwiegend in Museumsbesitz befindliche Stücke Hildesheimer Schatzkunst und gibt deren Inschriften teils in Zeichnungen mit Bewahrung der Abkürzungen und der paläographi­schen Eigenheiten (eckiges C, V-Schreibung) wieder.

Drei Faszikel: 1. Glasmalereien; 2. u. 3. Metallkompositionen. Der erste Faszikel enthält einen in mehrere Abteilungen gegliederten tabellarischen Katalog der 533 ehemals in Engelkes Besitz [Druckseite 36] befindlichen Glasmalereien. Angegeben sind Form, Maße (in Zoll),61) Entstehungszeit, Bildinhalte, Wappenbilder, Ausführungstechnik, Erhaltungszustand und gegebenenfalls die Inschriften. Im Einzelfall ist nicht sicher zu entscheiden, ob tatsächlich eine Inschriftenüberlieferung vorliegt, oder ob Engelke mit dem hervorgehobenen Schriftgrad im Katalog lediglich den Bildinhalt bezeichnen wollte. Zweifelsfälle bleiben in der vorliegenden Inschriftenedition unberücksichtigt. Die Zuverläs­sigkeit der Inschriftenüberlieferung läßt sich nicht einschätzen, da keine der Scheiben aus Engelkes Besitz als erhalten nachgewiesen werden konnte. Die Angaben zu Entstehungszeit und Wappenbe­schreibungen sind ungenau. Unikale Überlieferung der Inschriften von ca. 20 mehrteiligen Glasscheiben.

Hildesheim, Dombibliothek, HS C 1598a-c Notizbücher des Johann Michael Kratz

Handschriften. Drei zeitlich parallel (ca. 1850–1870) geführte Notizbücher des Johann Michael Kratz mit handschriftlichen Aufzeichnungen von Inschriften (besonders Glockeninschriften), vor­wiegend aus Hildesheim und Umgebung, wobei der Standort oft nicht oder nicht genau genannt wird. Neben Abschriften der Inschriften enthalten die Notizbücher am Original angefertigte detail­getreue Zeichnungen der Inschriften und einzelner Wappen.

Hildesheim, Roemer-Museum, Aquarellsammlung Heyer62)

Aquarelle. Die Aquarellsammlung Heyer ist das Ergebnis einer im Auftrag des Vereins zur Erhal­tung der Baudenkmale in den Jahren 1892 bis 1919 erfolgten Dokumentation der Hildesheimer Fachwerkhäuser. Die Aquarelle stammen überwiegend von der Hand des Architekten und Zeichenlehrers Friedrich Richard Heyer, außerdem von Heinrich Quint, Hermann Maier, Erich Bayer u. a. Sie geben die ehemals an den Fachwerkfassaden angebrachten Inschriften neben der Baukonstruktion und dem figürlichen und ornamentalen Schmuck meist wortgetreu (Fehler z. B. in Nr. 373E) und in der Schriftart des Originals wieder.

Hildesheim, Stadtarchiv, Bestand 100-91, Nr. 167 Acta betreffend die Streitigkeiten zwischen dem Rathe und dem Godehardikloster [...] 1727–173763)

Faszikel. Darin ein Notariatsinstrument für die Kirchenprovisoren von St. Paul (1663) die Bele­gungsrechte des Kirchhofs betreffend. Im laufenden handschriftlichen Text zitierende Wiedergabe von insgesamt sieben Inschriften auf Grabdenkmälern des Friedhofs von St. Godehard aus der Zeit von 1566 bis 1614 und ein Übersichtsplan zur Lage der Grabdenkmäler. Die Inschriftentexte sind nur in Auszügen wiedergegeben und sprachlich stark normalisiert. Unikale Überlieferung der Inschriften Nr. 403f., 457, 536, 588 u. 625.

Hildesheim, Stadtkirchenarchiv, Bestand St. Lamberti, P 101

Faszikel von sechs Seiten, mit einer isolierten Überlieferung von sechs Inschriften auf Gegenstän­den der Kirchenausstattung und auf einem Epitaph in St. Lamberti. Die Aufzeichnung stammt aus dem ersten Viertel des 19. Jahrhunderts. Unikale Überlieferung der verlorenen Inschriften Nr. 369, 470, 619, 713 u. 771.

Handschriftliche und gedruckte Chroniken

Letzner, Hildesheimische Chronik = Johannes Letzner Hardessianus (1531–1613): Chronica undt außführliche Historische Beschreibung deß Loblichen Hohen Bischofflichen Stifts Hildesheim

Benutztes und zitiertes Exemplar: Göttingen SUB MS 4° Hist. 439 (enthält nur die drei ersten Bücher, Abschrift 17. Jahrhundert). [Druckseite 37]

Handschriftliche Chronik in sechs Büchern, von denen nur die ersten drei für die Überlieferung der Hildesheimer Inschriften relevant sind. In der chronikalischen Darstellung Letzners sind einzelne Inschriften in mangelhafter Qualität und ohne authentische Überprüfung des Originals mit mehreren Wortauslassungen und einzelnen Fehlern wiedergegeben (vgl. Nr. 46 Anm. c).64)

Hildesheim, Dombibliothek HS 101 Johann Georg Elbers (1607–1673)65), Chronicon Hildesiense bis 1573

Abschrift des 17. u. 18. Jahrhunderts. In den Chroniktext inserierte Inschriften der Bernward-Grabplatte, des Bernward-Epitaphs (Nr. 12 u. 19), der Bernward-Leuchter (Nr. 5), Inschriften vom Dammtor (Nr. 201), vom Hezilo-Leuchter (Nr. 25), nicht aber vom kleinen Radleuchter, einzelne prominente Bischofsgrabschriften (z. B. Nr. 45, 97 u. 169) u. a. Die benutzten Quellen (z. B. Letzner; Chronik des Asche von Heimburg; Chronik des Bürgermeisters Wildefüer; Krantz, Metropolis; Bruschius) werden am Rand mit Fundstellen genannt. Die Wiedergabe der Inschriften weist Fehler im Wortlaut auf und beruht nicht auf Autopsie.

Hildesheim, Dombibliothek HS 141a, 141b Chronik des Hildesheimer Arztes Dr. Andreas Behrens bis zum Jahr 1662, zwei Bände. Abschrift von J. B. Steding 1716

Handschriftliche Chronik mit Prolegomena. Die Prolegomena (S. 1–15) geben eine Zusammen­stellung von Inschriften aus dem Dom (Nr. 25, 40,67 u. 353), aus St. Michaelis und vom Dammtor (Nr. 201), darunter eine frühe Überlieferung der Inschriften auf dem kleinen Radleuchter (Nr. 22). Der erste Teil der Chronik ist als Bischofschronik angelegt, auf jede Vita folgen mehrere als „Memorabilia“ bezeichnete Abschnitte, die historische Daten aus der entsprechenden Zeit ver­zeichnen. Sowohl die Viten als auch die Memorabilia enthalten weitere Inschriften wie z. B. die von einer verlorenen Tafel im Rathaus (Nr. 706). Der zweite Teil (HS 141b) enthält eine Geschichte der Stadt Hildesheim und verschiedener kirchlicher Institutionen, ebenfalls mit zahlreichen Inschriften­zitaten. Die Textwiedergabe ist im Wortlaut zuverlässig, die Namen sind jedoch häufig entstellt.

Chronica S. Michaelis, ed. Meibom Chronica Monasterii S. Michaelis in Hildesheim. In: Heinrich Meibom: Rerum Germanicarum Tomi III. Helmstedt 1688, Bd. 2, S. 517–525

Gedruckte Chronik des Klosters St. Michaelis in der Reihenfolge der Abtsviten vom ersten Abt Goderam († 1030) bis zum 31. Abt Johannes Lof († 1521) ohne Nennung der dem Druck zugrundeliegenden Handschrift. Innerhalb der Abtsviten sind sechs Grab- und Stiftungsinschriften über­liefert. Die Textüberlieferung ist unzuverlässig.

Gedruckte Inventare und Inschriftensammlungen

Kratz, Hochstift = Johann Michael Kratz: Das Hochstift Hildesheim im siebenjährigen Kriege [...]. Hildesheim 1874. Benutztes Exemplar: DBHi, HS C 83

Sonderdruck aus dem Hildesheimer Sonntagsblatt, separate Seitenzählung. Das Separatum enthält S. 11–15 die von Kratz besorgte Edition eines Verzeichnisses der Geschütze, die sich im Jahr 1760 auf den Hildesheimer Stadtwällen befanden. Dieses Verzeichnis gibt 34 heute komplett verlorene Inschriften von Geschützen vor 1650 wieder, deren genaue Anbringungsorte und Schriftarten bezeichnet sind. Außer Standort und Größe der Geschütze wird auch das Gewicht der Geschosse angegeben und die auf den Stücken angebrachten bildlichen Darstellungen einschließlich der Wappen beschrieben.

Hildesheimer Sonntagsblatt von 1868

Sonntagszeitung. Darin ohne Angabe des Autors eine Sammlung der Inschriften an Gebäuden der Stadt Hildesheim in drei Fortsetzungen: S. 221–223, S. 229–231, S. 237–239. Aus der Zeit vor 1650 [Druckseite 38] sind insgesamt 12 Inschriften aus den Hildesheimer Kirchen (nach Johann Michael Kratz), 13 Inschriften an öffentlichen städtischen Gebäuden und Hospitälern und 98 Inschriften und Baudaten an Privathäusern wiedergegeben. Es handelt sich um die älteste gedruckte Überlieferung der Hildesheimer Hausinschriften. Die Texte sind im Wortlaut meist korrekt aufgezeichnet, einzelne Wortauslassungen (vgl. z. B. Nr. 220 u. 571) und Fehler bei der Angabe der Baudaten (vgl. z. B. Nr. 220 u. 177) sowie bei den Namen (Nr. 430) sind festzustellen. Die Schreibweise der Inschriften wurde nicht exakt bewahrt, Angaben zur Ausführung und zur Schriftart fehlen. Die Inschriften der Privathäuser sind wahrscheinlich nach Autopsie wiedergegeben.

Kratz, Dom = Der Dom zu Hildesheim. Teil 2: Seine Kostbarkeiten, Kunstschätze und sonstige Merkwürdigkeiten beschrieben von Dr. Johann Michael Kratz. Teil 3: Seine beiden ausgezeichneten Bischöfe St. Bernward und St. Godehard. Ein separater Tafelband mit 13 Tafeln. Hildesheim 1840

Verzeichnis der Kunstschätze des Doms (ohne Grabdenkmäler) mit ausführlicher Beschreibung, Angabe der Maße (in Zoll), Wiedergabe der Inschriften mit Übersetzungen sowie theologischen und historischen Kommentaren zu den Stücken und ihren Inschriften. Im Tafelband Zeichnungen einzelner Inschriften. Zur Überlieferungsqualität vgl. oben die allgemeinen Ausführungen zu den Handschriften des Bestands DBHi, HS C.

Mithoff, Kunstdenkmale = Kunstdenkmale und Alterthümer im Hannoverschen, dargestellt von Hector Wilhelm Heinrich Mithoff. Dritter Band Fürstenthum Hildesheim. Hannover 1875, S. 92–185

Wiedergegeben werden die Inschriften aus den Hildesheimer Kirchen sowie von städtischen und privaten Bauten, eingebunden in eine die Standorte beschreibende Darstellung. Die Inschriften sind teils nach älteren Quellen, zum größeren Teil aber (Grabplatten) wahrscheinlich nach Autopsie oder autopsienaher Überlieferung wiedergegeben,66) wie aus der exakten Wiedergabe der ungewöhnli­chen Kürzungen u. a. in Nr. 319 zu schließen ist. Die authentische Überlieferung Mithoffs zeichnet sich durch Texttreue und paläographische Genauigkeit aus, größere Ensembles von Inschriften an Hausfassaden oder auf Stücken der Kirchenausstattung sind allerdings oft nicht vollständig verzeichnet worden (vgl. Nr. 467 u. 619), die Beischriften der Tugenden auf den Brüstungsfeldern der Hildesheimer Häuser sind nur in einer Zusammenfassung wiedergegeben. Worttrenner, scriptura continua, Insertionen und Kürzungen wurden teilweise original beibehalten, die Schriftarten sind teils genannt, teils werden sie durch die Wiedergabe in verschiedenen, dem Original nahestehenden Drucktypen angedeutet.

Buhlers, Hildesheimer Haussprüche. Sonderabdruck aus der Zeitschrift des Harzvereins für Geschichte und Alterthumskunde 1891. Hildesheim o. J., S. 1–29

Sonderdruck. In vier Epochen (bis 1540, 1541–1580, 1580–1624, 1624–Ende 18. Jh.) gegliederte Überlieferung von insgesamt etwa 60 Hausinschriften, überwiegend nach einer Sammlung, die Buhlers vor dem Abbruch der Häuser angelegt hat, ohne dabei – nach eigener Angabe – auf die Schriftart und die mundartlichen Besonderheiten zu achten. Die Bezeichnung der Häuser erfolgt nach Straßen und alten Hausnummern. Anlaß für die Aufzeichnung der Inschriften war „die Zerstörung unserer alten Städte“ (S. 1).

Buhlers, Zerstörte Hildesheimer Haussprüche. In: Zeitschrift des Harzvereins für Geschichte und Altertumskunde 27 (1894), S. 210–234

Überlieferung von insgesamt 121 bereits am Ende des 19. Jahrhunderts zerstörten Hausinschriften auf der Grundlage der im Zweiten Weltkrieg verlorenen Handschrift Hannover, Staatsarchiv, MS F 36 Syllabus inscriptionum in Hildesiensibus portis, templis, campanis, sepulchris, tormentis, aedibus. Die Hand­schrift bestand aus zwei von verschiedenen Verfassern stammenden Teilen, die den Ausführungen Buhlers zufolge inhaltlich parallel angelegt waren. Der Verfasser des ersten Teils ist unbekannt, der zweite Teil stammt von Johann Christoph Lossius und ist um 1706 entstanden. Buhlers’ Wiedergabe, vielleicht aber auch bereits Lossius’ Aufzeichnung, verzichtet in vielen Fällen auf Daten und Namen und überliefert die Inschriften in sprachlich stark geglätteter Form. Niederdeutsche Inschriften sind hochdeutsch normalisiert. Die nach dem Syllabus benannten [Druckseite 39] Anbringungsorte der Inschriften sind nur schwer verifizierbar, da sie überwiegend ungenau (z. B. „an des Obersten Haus auf der Jakobistraße“) bezeichnet sind. Da die meisten der von Buhlers hier überlieferten Inschriften zeitlich nicht einzuordnen waren, wurden nur diejenigen Inschriften für die vorliegende Edition berücksichtigt, die einigermaßen wahrscheinlich vor 1650 entstanden sind.

Kd. Hildesheim, Bürgerliche Bauten = Die Kunstdenkmäler der Provinz Hannover. II. Regierungsbezirk Hildes­heim. 4. Stadt Hildesheim. Bürgerliche Bauten. Bearbeitet von Adolf Zeller. Hannover 1912

Denkmälerinventar der Privatbauten, Gildehäuser, Kurien, der städtischen Bauten und Hospitäler (einschließlich Ausstattung) mit ausführlicher Dokumentation der Inschriften, teilweise nach älteren Überlieferungen (u. a. Buhlers, Hildesheimer Haussprüche; Bertram, Bischöfe). Die Inschriften sind vielfach in Zeichnungen oder Abbildungen wiedergegeben; die Abkürzungen wurden dabei teils auf­gelöst, teils beibehalten. Wappen und Hausmarken sind in einigen Fällen zeichnerisch oder auch in oft fehlerhaften Beschreibungen dokumentiert worden. Die Überlieferung der Inschriftentexte läßt ein­zelne Lese- und Druckfehler erkennen (z. B. Nr. 591E, 598 u. 628). Die für die Wiedergabe benutzte Drucktype entspricht nicht in allen Fällen der Schrift­art der Inschriften. Ergänzungen zu Kd. Hildesheim, Bürgerliche Bauten bieten die

Bemerkungen und Ergänzungen des Oberbürgermeisters Dr. Struckmann Hildesheim zum Zellerschen Werk – Stadt Hildesheim, Bürgerliche Bauten vom 12. Juli 1918

Maschinenschriftliche Arbeit. Exemplar: StaHi, WB 23103. Struckmann wertet das von dem Architekten Haass angelegte „Verzeichnis der für die Denkmalpflege in Betracht kommenden nicht öffentlichen Gebäude in der Stadt Hildesheim“ aus, ergänzt allgemeine Informationen zu einzelnen Häusern einschließlich der in Kd. fehlenden Inschriften und nimmt einzelne Korrekturen an der Textwiedergabe in Kd. Hildesheim, Bürgerliche Bauten (z. B. Nr. 534) vor.

Kd. Hildesheim, Kirchen = Die Kunstdenkmäler der Provinz Hannover. II. Regierungsbezirk Hildesheim. 4. Stadt Hildesheim. Kirchliche Bauten. Bearbeitet von Adolf Zeller. Hannover 1911

Denkmälerinventar der Hildesheimer Kirchen mit ausführlicher Dokumentation der Inschriften, teilweise nach älteren Überlieferungen (Bertram, Bistum; Bertram, Bischöfe; Mithoff, Kunstdenk­male), teilweise nach Autopsie. Die Inschriftentexte weisen einzelne Lese- oder Druckfehler (vgl. Nr. 41, 343 u. 406) auf, Abkürzungen sind teils beibehalten, teils aufgelöst. Angaben zur Schriftart werden nur in Einzelfällen gemacht.

Sonstige Publikationen

Beiträge zur Hildesheimischen Geschichte = Beiträge zur Hildesheimischen Geschichte enthaltend die darauf Bezug habenden Aufsätze der sämmtlichen Hildesheimischen Wochen- und einiger kleinen Gelegenheitsschriften bis z. J. 1828. Bd. 1–2 Hildesheim 1829; Bd. 3 Hildesheim 1830

124 vor dem Jahr 1829 entstandene Aufsätze von verschiedenen Autoren u. a. von Franz Ignaz Zeppenfeldt und Franz Wilhelm Schlüter, in denen zahlreiche Inschriften im Wortlaut zitiert sind. Die Inschriften sind eher unzuverlässig wiedergegeben (vgl. Nr. 16, 71 u. 103). Da die Aufsätze vor dem Einsetzen der Sammeltätigkeit von Kratz entstanden sind und zum Teil Erinnerungen der Autoren festhalten, bieten sie wertvolle Informationen über den ursprünglichen Anbringungsort vieler Objekte, der aus den jüngeren Quellen bereits nicht mehr hervorgeht (vgl. z. B. Nr. 132 mit Anm. 1).

Bertram, Bischöfe = Die Bischöfe von Hildesheim. Ein Beitrag zur Kenntniss der Denkmäler und Geschichte des Bisthums Hildesheim von Adolf Bertram (Domkapitular). Hildesheim 1896

Nach den Viten der Hildesheimer Bischöfe gegliederte umfangreiche historische Darstellung über das Bistum Hildesheim, in deren Zusammenhang zahlreiche Inschriften als Quellen wiedergegeben werden. Am Schluß jeder Bischofsvita stehen die Grabschriften der in der einschlä­gigen Zeit bezeugten Angehörigen der geistlichen Institutionen. Bertrams Darstellung ist die wichtigste Publikation der Inschriften aus dem Dombereich, in der kopiale und originale Überlieferung gleichermaßen berücksichtigt sind. Seine mit Übersetzungen versehene Wiedergabe der Texte ist zuverlässig.

4. 2. Profil der kopialen Überlieferung

Am Beginn der abschriftlichen Überlieferung stehen zwei bisher nicht erwähnte Handschriften aus dem Ende des 12. Jahrhunderts: zum einen die 1193 entstandene Handschrift der Vita Bernwardi, in der am Schluß die Grabschriften Bischof Bernwards überliefert sind (Nr. 11, 12 u. 19), zum anderen die Weiheinschrift vom Hochaltar des Doms (Nr. 24), die in den Notae ecclesiae maioris Hildensemensis aufgezeichnet ist. Die Notae sind Bestandteil des in seiner Grundschicht eben­falls am Ende des 12. Jahrhunderts angelegten Gedenkbuchs des Hildesheimer Domkapitels.67) Diese frühen Überliefe­rungen einzelner Inschriften haben im Mittelalter keine Fortsetzung gefunden.

Erst am Anfang des 16. Jahrhunderts folgt die unsystematische und flüchtige Aufzeichnung ein­zelner älterer Inschriften aus dem Dom und aus St. Michaelis in der Handschrift DBHi, HS 123b. Im 16. und 17. Jahrhundert bleibt die Überlieferung im wesentlichen auf die großen Hildes­heimer Chroniken beschränkt, deren Verfasser oft eine beträchtliche Zahl von inschriftlichen Quellen als Belege in ihre Darstellungen hineingenommen und auf diese Weise bewahrt haben. Abgesehen von den „Chronica S. Michaelis“, deren handschriftliche Vorlage die Grundschicht der spärlichen Überlieferung mittelalterlicher Inschriften aus St. Michaelis darstellt, haben die Chroniken aller­dings nur geringen textkritischen Wert; denn ihre Überlieferung beschränkt sich zum großen Teil auf ein einheitliches Corpus meist prominenter Inschriften, die sich entweder bis heute erhalten haben oder die in zwar jüngeren, aber originalnäheren Sammlungen parallel überliefert sind.68) Im übrigen erlauben die chronikalischen Überlieferungen heute verlorener Texte meist keine Entschei­dung darüber, ob der Chronist sie noch im Original gesehen hat. Die insge­samt eher schmale kopiale Überlieferung aus der Zeit vor 1650 dürfte auch dafür verantwortlich sein, daß die vor allem bei Inschriftenträgern aus wertvollem Material zu vermutenden Verluste durch die folgen­schweren Besetzungen Hildesheims im Dreißigjährigen Krieg nicht durch abschriftliche Aufzeich­nungen ausgeglichen werden. Vor diesem Hintergrund sind die beiläufig in einem Notariatsinstru­ment von 1663 abgeschriebenen sieben Grabschriften für Bürger vom St. Godehard-Friedhof als besonders glücklicher Umstand der Überlieferung zu werten, zumal die sicher vom Original ab­geschriebenen Texte nur hier festgehalten sind.

Umfangreiche und auf die Bewahrung der Inschriftentexte selbst gerichtete Aufzeichnungen setzen in Hildesheim erst zu Beginn des 18. Jahrhunderts ein. Die älteste Sammlung ist die im Zweiten Weltkrieg zerstörte, um 1706 entstandene Handschrift Hannover, Staatsarchiv F 36 Syllabus inscriptionum in Hildesiensibus portis, campanis, sepulchris, tormentis, aedibus. Sie ist nur noch für den beschränkten Bereich der Hausinschriften greifbar in der Publikation „Zerstörte Hildesheimer Haussprüche“ von Buhlers aus dem Ende des 19. Jahrhunderts. Der Titel der Sammlung und auch der beträchtliche Umfang allein des von Buhlers publizierten kleinen Teilbereichs läßt vermuten, daß es sich dabei um eine umfassende Aufnahme des gesamten Hildesheimer Inschriftenbestands kurz nach 1700 gehandelt hat. Aus St. Andreas enthielt die Handschrift jedenfalls wenigstens 14 Grabinschriften – davon sieben aus dem Erfassungszeitraum –, die in keiner späteren kopialen Überlieferung vorkommen.69) Möglicherweise haben aber auch andere spätere Sammler wie z. B. Oeynhausen ohne ausdrücklichen Verweis und vielleicht auch nur mittelbar den Syllabus benutzt; denn auffallenderweise kennt Oeynhausen Inschriften aus St. Michaelis und aus St. Paul, die in [Druckseite 41] anderen zeitgleichen Inschriftenaufzeichnungen dieser Standorte fehlen,70) und die, wie sich aus der Geschichte der Institutionen schließen läßt, damals auch wahrscheinlich schon nicht mehr vorhan­den waren.

Der Verlust des Syllabus dürfte wesentlich dafür verantwortlich sein, daß für die mittel­alterlichen und frühneuzeitlichen Grabinschriften aus den Hildesheimer Kirchen nur eine verhält­nismäßig schmale und lückenhafte kopiale Überlieferung vorliegt. Lediglich zufällige Aufzeichnungen wie die eines Epitaphs aus St. Michaelis (Nr. 525) oder eines in der Handschrift P 101 überlieferten Grabdenkmals aus St. Lamberti (Nr. 619) lassen erahnen, daß auch in den Hildesheimer Kirchen aufwendige Grabdenkmäler für die Angehörigen der städtischen Ober­schicht angebracht waren.71) Diesem Defizit für die Pfarrkirchen stehen vergleichsweise umfangrei­che Sammlungen72) von Inschriften aus dem Dom gegenüber. Zeitlich parallel zum Syllabus wurde am Anfang des 18. Jahrhunderts im Dom mit der Aufzeichnung von Inschriften begonnen. Diese Sammlungen sind in den jüngeren Abschriften HS 114b und HS 116 aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts erhalten. Für die Edition der Inschriften werden sie allerdings nur ergänzend herange­zogen, weil die späteren Handschriften vom Ende des 18. und aus dem frühen 19. Jahrhundert dieselben Texte innerhalb eines insgesamt größeren Überlieferungsbestandes enthalten und zumin­dest Zeppenfeldt (HS 269) die Inschriftentexte am Original überprüft hat. Am Ende des 18. Jahr­hunderts gab die damals bevorstehende Reparatur des Dompflasters in den Jahren 1787/88 Anlaß für die Anfertigung gezeichneter Kopien der dadurch betroffenen Grabplatten und ihrer Inschriften (HS 273). Auch für die übrigen Kirchen lassen sich seit dem Beginn des 18. Jahrhun­derts Veränderungen in der Ausgestaltung nachweisen, die beträchtliche Einbußen bei den inschriftentragenden Objekten, vor allem bei den Grabplatten, mit sich brachten.

Den großen Verlusten steht – obwohl die Zahl der oben beschriebenen Handschriften zunächst einen anderen Eindruck vermittelt – bei genauerem Hinsehen aus der Zeit bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts doch nur eine schmale kopiale Überlieferung gegenüber, so daß insgesamt von großen Lücken in der Gesamtüberlieferung der Hildesheimer Inschriften ausgegangen werden muß. Evident werden diese Lücken vor allem vor dem Hintergrund der 48 erhaltenen Fragmente von Inschriften auf ehemaligen Grabplatten, die entweder als Spolien verbaut sind (St. Andreas, Mauer am Pfaffen­stieg, Mauern am Domhof) oder in den Lapidarien des Roemer-Museums und des Dom-Museums (oberer Kreuzgang) aufbewahrt werden. In keinem einzigen Fall konnten die auf diesen Fragmenten angebrachten Inschriften mit Hilfe der kopialen Überlieferung ergänzt oder ihrem ursprünglichen Standort zugeordnet werden. Das spricht dafür, daß diese Inschriftenträger bereits vor dem Einsetzen der kopialen Überlieferung zerstört und als Baumaterial verwendet worden sind. Eine Bemerkung in der Handschrift HS 269 bestätigt diesen Eindruck: „man siehet in den Mauern welche den Friedhof des Doms einschließen, daß die früheren Leichensteine des Domkreuzgangs zu diesen verbaut sind.“73) Auch das Beispiel der beiden bei Grabungen im Turmbereich von St. Andreas im Jahr 1964 aufgefundenen, bis dahin unbekannten Grabplatten für Angehörige der Familie Brandis (Nr. 193 u. 195) zeigt, daß selbst die qualitätvoll ausgeführten Grabdenkmäler der führenden Hildesheimer Familien zerstört waren, bevor ihre Inschriften abge­schrieben worden sind.74) Vergleicht man das Überlieferungsprofil der Inschriften Hildesheims mit anderen Städten der Region, dann zeigt sich, daß dort, wo die systematisch angelegte Überlieferung bereits im 18. Jahrhundert oder früher in großem Umfang einsetzt, in einigen Fällen (Ausnahme Osnabrück) ein [Druckseite 42] einigermaßen geschlossener Bestand rekonstruiert werden kann.75) Fehlt diese frühe Überlieferung wie in Minden oder in Goslar,76) dann ist, vor allem bei den durch die Renovierungs­maßnahmen des 18./19. Jahrhunderts besonders gefährdeten älteren Grabdenkmälern, nur noch ein durch Überlie­ferungszufälle geprägter, lückenhafter Bestand zu verzeichnen.

Um die Mitte des 19. Jahrhunderts setzt mit Johann Michael Kratz (Dombibliothek, Bestand C-Handschriften) eine zwar unsystematisch angelegte kopiale Überlieferung ein, die aber durch die große Zahl der über einen langen Zeitraum zusammengetragenen Quellen alle Bereiche der Stadt und sämtliche Inschriftenträger erfaßt und dabei auch das inschriftentragende Denkmal als Ganzes berücksichtigt hat. Systematisch und auf Vollständigkeit angelegt schließen sich zeitlich die Hausin­schriftensammlung des Cordt von Brandis (HS 789), die Publikationen Max Buhlers’ und vor allem die Kunstdenkmälerinventare Mithoffs und Zellers an. Mit der detailgetreuen Dokumentation der Hausfassaden in Aquarellen von Richard Heyer aus der Zeit von 1892 bis 1919 wird die auf den reinen Text beschränkte Überlieferung durch die zeichnerische Wiedergabe des ikonographischen Zusammenhangs erweitert. Gerade für den durch zahlreiche umfangreiche Text-Bild-Programme gekennzeichneten Hildesheimer Hausinschriftenbestand bietet eine solche Überlieferung eine besonders wichtige Grundlage sowohl für die Edition der Inschriften als auch für die Beschreibung und den Kommentar. Dies gilt in noch stärkerem Maße für die um 1880 einsetzende photographi­sche Aufnahme der Hausfassaden, die eine Bearbeitung der Inschriften wie am Original gestattet. Diese Dokumentationen sind als Reaktion auf den seit der Mitte des 19. Jahrhunderts in allen Bereichen der Altstadt registrierten Verfall der älteren Bausubstanz zu werten.77) Ein Plan sämtlicher Holzhäuser aus dem Jahr 1924 zeigt, daß bereits im ersten Viertel des 20. Jahrhunderts ganze Passagen entlang der Almsstraße und des Hohen Wegs nicht mehr von Fachwerkhäusern gesäumt waren.78)

Der Bombenangriff vom 22. März 1945 zerstörte die Fachwerkbauten der Hildesheimer Alt­stadt nahezu vollständig, das Rathaus und zahlreiche Kirchen – darunter der Dom, St. Michaelis und St. Andreas – wurden bis auf wenige Mauerreste vernichtet. Für die Inschriftenedition bedeutet dies den fast vollständigen Verlust der originalen Hausinschriftenüberlieferung. Erhalten blieben lediglich Teile einzelner Steinhäuser sowie die etwas abseits vom Zentrum gelegenen Fachwerkhäu­ser am Brühl und am Godehardsplatz (z. B. Nr. 578), außerdem die Bauteile von früher abgebroche­nen Häusern, die im 1893 eingerichteten Andreasmuseum aufbewahrt wurden. Glücklicherweise wird dieser Verlust für die Inschriftenedition nahezu vollständig kompensiert durch die reiche kopiale und photographische Überlieferung, die dem seit der Mitte des 19. Jahr­hunderts erwachten Interesse an der Stadtgeschichte Hildesheims zu verdanken ist. Da Buhlers mit seinem Rückgriff auf die in der verlorenen Handschrift F 36 (Syllabus) von 1706 auch die im 19. Jahrhun­dert bereits nicht mehr vorhandenen Inschriften mitteilt, ist für die Hildesheimer Haus­inschriften von einer weitgehend geschlossenen Überlieferung auszugehen. Lediglich die Inschrif­ten an den während des Dreißig­jährigen [Druckseite 43] Krieges verlassenen und folglich verfallenen und abgebro­chenen Häusern sind verloren. Überraschenderweise hat die katastrophale Zerstörung der bedeutendsten Hildesheimer Kirchen bei den Inschriften auf kirchlichen Ausstattungsstücken nur geringe Verluste zur Folge gehabt. Dank vorausschauender Auslagerung79) sind im Zweiten Weltkrieg lediglich 16 der am Anfang des 20. Jahrhunderts noch verzeichneten Inschriften kirchlicher Provenienz verlorengegangen, darunter vier abtransportierte Glocken und zwei Stücke, die sich außerhalb Hildesheims befanden (Nr. 2 u. 73). Dasselbe gilt für die ohnehin nur wenigen Grab­denkmäler, von denen das Arneken-Epitaph in St. Andreas (Nr. 535) und wahrscheinlich auch das Blecker-Epitaph in St. Lamberti (Nr. 619) zer­stört wurden, während das Bothmer-Epitaph in St. Michaelis (Nr. 661) starke Beschädigungen erlitten hat.

5. Inschriften und Inschriftenträger

5. 1. Grabinschriften80)

Von den 204 Grabinschriften des Hildesheimer Bestands sind 100 erhalten und 104 kopial überlie­fert. 15 davon stammen aus dem 11. und 12. Jahrhundert, eine weitere (Nr. 70) aus dem 13. und 62 aus dem 14. und 15. Jahrhundert. Der größte Teil mit 126 Grabinschriften entfällt auf die Zeit von 1500 bis 1650. Diese angesichts des großen Überlieferungszeitraums geringe Zahl – für die Stadt Braunschweig sind allein aus den Jahren 1529 bis 1671 332 Grabinschriften überliefert – ist bedingt durch die früh einsetzende Entfernung der Grabdenkmäler aus den Kirchen, die durch Abschriften und Zeichnungen nur in sehr geringem Maße ausgeglichen wurde. Abgesehen von den Grabdenk­mälern für die Domkanoniker aus dem 16. und 17. Jahrhundert ist der überlie­ferte Bestand durch­aus uneinheitlich und ohne historische Kontinuität. Doch weist er einige Einzelstücke auf, die im Hinblick auf die Texte wie auf die künstlerische Gestaltung der Denkmäler Beachtung verdienen.

Bei den Hildesheimer Grabdenkmälern handelt es sich überwiegend um Platten, mit denen die Gräber bedeckt waren. Epitaphien und Totenschilde, deren Anbringung nicht an den Begräbnis­platz gebunden ist,81) sind in geringerer Zahl bezeugt. Für die Zeit vor 1300 sind nahezu aus­schließlich hochrechteckige Grabplatten überliefert, die, wie ihre Ausführung mit abgeschrägten Rändern zeigt, ursprünglich wohl überwiegend als Deckplatten von Hochgräbern gedient haben. Zwei davon bilden den Verstorbenen ab (Nr. 27 u. 45), eine weitere (Nr. 46) zeigt den Toten als in Tücher gehüllten Leichnam, während seine Seele als „Eidolon“ von Engeln in den Himmel getra­gen wird. Die übrigen Grabplatten sind mit verschiedenartigen Darstellungen versehen wie etwa den Symbolen der vier Evangelisten (Nr. 12 u. 29), einem Kreuz des arbor vitae-Typs (Nr. 12) oder der Dextera Dei (Nr. 29). Auf dem Deckel des Bernward-Sarkophags stehen neun Engel zwischen Wolken als Bild für den Himmel mit den himmlischen Engelchören (Nr. 11). Die übrigen Grab­platten (Nr. 8, 23 u. 39), wie auch die zwei ursprünglich in das Innere des Grabes gelegten Stein­tafeln (Nr. 35 u. 43), tragen keine bildlichen Darstellungen.

Die auf den Grabdenkmälern angebrachten Sterbevermerke entsprechen bis zum Ende des 12. Jahrhunderts der Form eines Nekrologeintrags: Sie bestehen aus dem Namen des Verstorbe­nen, dem Prädikat obiit und der Angabe des Todestages (Nr. 8, 23, 27 u. 35B). Damit enthalten sie die wichtigsten Daten für eine eindeutige Identifizierung der Grabstätte und für die Feier der [Druckseite 44] liturgi­schen Memoria. Das vollständige Todesdatum, das auch das Todesjahr einschließt, ist im Hildes­heimer Bestand zum ersten Mal auf der Sargtafel Bischof Bernhards († 1153) belegt, die im Inneren des Grabes lag.82) Das erste sichtbare komplette Todesdatum befindet sich auf der Grab­platte des 1190 verstorbenen Bischofs Adelog (Nr. 45). Unsicher bezeugt ist ein älterer Beleg für die Nen­nung eines Todesjahrs auf der angeblichen Grabplatte des Bischofs Godehard (Nr. 21). Außer den individuellen Daten enthalten die frühen Grabinschriften meist bibel- und liturgienahe Texte, die sich auf das Himmelreich (Nr. 39), das Jüngste Gericht (Nr. 46D) und die Auferstehung (Nr. 12) beziehen. Den originellsten Text dieser Art bilden die sechs kämpferischen Hexameter (Nr. 39), die dem Menschen die Eroberung des Himmels durch ernsthafte christliche Pflichterfül­lung empfeh­len. Die drei aus diesem Zeitraum überlieferten verlorenen Versepitaphien für die Hildes­heimer Bischöfe Bernward (Nr. 19) und Bernhard (Nr. 35C) sowie für Bischof Benno von Oldenburg (Nr. 20) binden nur die biographischen Daten in die üblichen Grabschriftentopoi ein. Vor dem Hinter­grund dieser drei konventionellen Versepitaphien hebt sich das individuell formu­lierte Grabgedicht Bischof Bernwards (Nr. 12 Pars hominis... ) deutlich ab als ein wirkliches Selbst­zeugnis, das von christlicher Demut wie von menschlichem Stolz gleichermaßen geprägt ist.

Aus dem 13. Jahrhundert ist nur die Grabplatte für den 1279 verstorbenen Bischof Otto I. überliefert (Nr. 70). Sie setzt mit der ganzfigurigen Darstellung des Verstorbenen und der Erwäh­nung seiner wichtigsten Erwerbung die bereits an der Adelog-Grabplatte zu beobachtenden Ele­mente eines bischöflichen Grabdenkmals fort. Andere Charakteristika wie die Anbringung der Inschrift als vierseitige Umschrift, die Verwendung des Formulars Anno Domini, der Verweis auf die hohe Abkunft des Verstorbenen und die Ausführung des Textes auf einer hochwertigen Metall­grabplatte stellen die Grabplatte Bischof Ottos I. an den Anfang einer schmalen Tradition des bis in das späte Mittelalter fortgesetzten typischen Hildesheimer Bischofsgrabdenkmals (Nr. 77, 97 u. 169). Das einzige frühneuzeitliche Grabmal für einen Bischof (Nr. 424) ist von anderer Art.

Die einigermaßen kontinuierliche Überlieferung der Grabinschriften für die Angehörigen der geistlichen Institutionen setzt mit dem Beginn des 14. Jahrhunderts ein. Aus der ersten Jahrhun­derthälfte sind überwiegend fragmentarische Inschriften überliefert, die aber bereits die bis zum Ende des Erfassungszeitraums nahezu konstante Textstruktur der üblichen Grabschriften für Kanoniker erkennen lassen: Sie sind in lateinischer Prosa formuliert und bestehen meistens aus einem schlichten Sterbevermerk – Begräbnisvermerke sind deutlich seltener – mit Angabe des Todestages nach dem Heiligen- und Festkalender, der Nennung der wichtigsten Ämter und des Weihegrades sowie einer seit 1375 (Nr. 100) meistens in der Form requiescat in pace ausgedrückten Fürbitte. Im 16. Jahrhundert wird dieses Formular erweitert um die erworbenen akademischen Grade (z. B. Nr. 262, 307 u. 319) oder um ausführlicher registrierte Ämter (z. B. Nr. 319). Detail­liertere Angaben zur Biographie der Verstorbenen sind diesen Grabinschriften nicht zu entnehmen. Dieser Form entsprechen etwa 75 Grabinschriften aus dem Zeitraum von 1400 bis 1650. Da sie überwiegend kopial überliefert sind, könnte der Verdacht aufkommen, daß die Abschreiber die Inschriften auf die bloßen Sterbevermerke reduziert haben. Der Vergleich mit den wenigen erhaltenen Grabdenkmälern für Kanoniker aus dieser Zeit (z. B. Nr. 211 u. 484) zeigt aber, daß die Grabinschriften tatsächlich in diesem schlichten Formular gehalten waren. Devisen und Bibelzitate sind offenbar nur in Ausnahmefällen auf den Denkmälern angebracht gewesen und werden dem­entsprechend auch in der kopialen Überlieferung berücksichtigt (Nr. 148 u. 527).

Neben den Prosatexten sind für einige wenige Angehörige der kirchlichen Institutionen auch Versgrabschriften überliefert. Im 14. und frühen 15. Jahrhundert sind diese Texte mit ihren umständlichen, müh­sam in das hexametrische Versmaß gepreßten Umschreibungen des Todesjahrs (Nr. 78, 88, 97, 104, 126 u. 136) der Struktur nach meistens nichts anderes als metrisch gefaßte Sterbe- und Begräbnisvermerke. Ausführlichere Versinschriften mit biographischen Informationen sind die Ausnahme (Nr. 126 u. 159). Isoliert steht das 22 Verse umfassende, nicht näher datierte Grabge­dicht für Lippold von Stöckheim (Nr. 89). In der frühen Neuzeit wird die Tradition des [Druckseite 45] lateinischen Versepitaphs für die Angehörigen der geistlichen Institutionen mit Ausnahme der Grabschrift für den 1546 verstorbenen Domkanoniker Arnold Freitag (Nr. 354) nicht fortgesetzt.

Über die Ausführung der Grabdenkmäler lassen sich aufgrund der sehr knappen Beschreibun­gen in der kopialen Überlieferung und der zudem geringen Zahl erhaltener Beispiele nur wenige Angaben machen. Im 14. Jahrhundert stehen Umschriftplatten, in deren Innenfeld ein Scheiben­kreuz auf einem Bogensockel angebracht ist (Nr. 81, 86, 92 u. 93), neben figürlichen Dar­stellungen des Verstorbenen als Stand- oder Liegefigur. Hinsichtlich der Qualität sowohl der Darstellungen wie auch der Inschriften sind die ursprünglich im Alten Paradies des Doms ange­brachten Metall­grabplatten für die Kanoniker aus der Familie von Hanensee (Nr.126, 174 u. 211) aus dem 15. Jahrhundert und für die Domherren Dietrich von Alten (Nr. 262), Hermann Berkenfeld (Nr. 293) und Levin von Veltheim (Nr. 319) aus dem 16. Jahrhundert besonders hervorzuheben. Die zuletzt genannte, 1531 gegossene Metallplatte ist die letzte dieser Art im Bestand. Die Überlieferungssitua­tion läßt vermuten, daß nach dem ersten Drittel des 16. Jahrhunderts die Ganz-Metallplatte von Grabplatten aus Stein mit eingelegten Metallteilen abgelöst wurde. Bei diesen befand sich üblicher­weise in der Mitte eine Metalltafel mit einem Wappen und der Grabschrift (z. B. Nr. 287) sowie in den meisten Fällen eine vierteilige Ahnenprobe in den Ecken der Platte (z. B. Nr. 515 u. 590). In einzelnen Fällen wird die Grabschrift auch als vierseitige Umschrift auf einem Metallrahmen ausge­führt gewesen sein. Von solchen Platten hat sich aus der Zeit vor 1650 aller­dings kein Exemplar erhalten. Sie dürften in Form und Ausführungstechnik etwa den späteren Grabdenkmälern für Franz Anton von Wissocque († 1665) oder für Theodor von Kettler († 1668) entsprochen haben.83) Eine Sonderform innerhalb der Hildesheimer Grabdenkmäler bilden die im Kreuzgang des Stifts Heilig Kreuz erhaltenen querrechteckigen Steintafeln mit zeilenweise angebrachten Inschriften (z. B. Nr. 100, 104 u. 106f.).

Für Angehörige des städtischen Bürgertums und für Adelige sind bis zur Reformation nur 19 Grabinschriften überliefert, insgesamt 14 davon sind im Original erhalten. Die Inschriften, deren älteste sich auf der Grabplatte der Offenia von 1301 (Nr. 67) befindet, sind überwiegend als schlichte Sterbevermerke mit einer Fürbitte formuliert, lediglich für zwei im Rahmen der Hildesheimer Stiftsfehde Gefallene (Nr. 300 u. 303) sind Grabschriften in deutschem Reimvers bezeugt. Über die Ausführung der Grabdenkmäler sind aus der sporadischen Überliefe­rung kaum generelle Erkenntnisse zu gewinnen. Die vier für bürgerliche Ehepaare angefertigten Grabplatten (Nr. 193, 195, 229 u. 235) aus dem letzten Drittel des 15. Jahrhunderts sind mit flacherhabenen Figuren der Verstorbenen versehen. Die Adeligen Burchart von Steinberg († 1379, Nr. 103) und Schonetta von Nassau († 1436, Nr. 150) sind auf ihren Grabdenkmälern als Ganzfiguren dargestellt: Burchart von Steinberg in Rüstung, zu seinen Füßen ein Hund, zu Füßen der Schonetta von Nassau ein Löwe.

In der nachreformatorischen Zeit sind die Grabinschriften für Bürgerliche und für Angehörige des Adels im Unterschied zu denen der Geistlichkeit überwiegend in deutscher Prosa abgefaßt, lediglich die Devisen einzelner Familien bleiben lateinisch (z. B. Nr. 448, 480 u. 716). Für lateini­sche Grabinschriften, wie sie in einigen anderen niedersächsischen Städten durchaus reprä­sentativ für die Angehörigen der städtischen Führungsschicht oder für evangelische Pastoren sind,84) gibt es in Hildesheim aufgrund der bereits beschriebenen Überlieferungssituation nur einige wenige Bei­spiele: Zwei lateinische Versepitaphien sind für Angehörige der Familien Kniphoff (Nr. 463) und Brandis (Nr. 476) bezeugt, hinzu kommen insgesamt vier lateinische Prosagrabschriften (Nr. 525, 535, 659 u. 696). Ein besonderes Bildungsbewußtsein demonstriert das viersprachige Epitaph für das Ehepaar Alexander Blecker und Katharina Farken (Nr. 619) aus der Neustädter St. Lamberti-Kirche. Über die Formen der Grabdenkmäler für Bürgerliche und Adelige läßt sich wegen der lückenhaften Überlieferung nur wenig Sicheres sagen. Das mehrteilige Renaissance-Epi­taph ist lediglich in zwei Exemplaren (Nr. 535 u. 661) nachzuweisen. Die meisten der erhaltenen Denkmäler sind als hochrechteckige Grabplatten mit einer Darstellung der Verstorbenen im Innen­feld ausgeführt (z. B. Nr. 480, 507, 649 u. 708). Ausschließlich mit dem Text der Grabschrift und [Druckseite 46] dem Wappen des Verstorbenen versehen ist die Grabplatte für Hans Wildefüer (Nr. 666) aus dem Jahr 1625. Eine Ahnenprobe für bürgerliche Verstorbene findet sich nur auf dem für den Bürger­meister Henni Arneken und seine Ehefrau errichteten Grabdenkmal (Nr. 535).

5. 2. Hausinschriften

Von den 166 Inschriften an privaten Wohnbauten und Kurien sind nur noch 23 erhalten, davon befinden sich acht Inschriften zumindest teilweise noch an ihrem originalen Standort, die übrigen werden im Roemer-Museum aufbewahrt oder sind als Spolien vermauert. Hinzu kommen noch etwa 90 Initialen und Baudaten, die auf den Seiten 869–900 zusammengefaßt sind. Trotz der hohen Verluste infolge der Abrißmaßnahmen des 18. und 19. Jahrhunderts und der Zerstörung der Stadt im Zweiten Weltkrieg bilden die Hausinschriften dank günstiger Überlieferungsumstände (vgl. S. 42f.) einen einigermaßen geschlossenen Teilbestand, der etwa das Bild wiedergibt, das sich in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts präsentiert hat.

Die bürgerlichen Wohnbauten und die Kurien waren überwiegend in Fachwerk,85) zum Teil mit massivem Untergeschoß gebaut, Steinhäuser waren die Ausnahme (Nr. 226, 379 u. 467). Die teils giebelständig, teils traufenständig zum Straßenverlauf stehenden Fachwerkhäuser hatten in der Regel ein hohes Untergeschoß, das oft von einer Durchfahrt zu den hinteren Gebäudeteilen unter­brochen war, ein niedriges Zwischengeschoß und mehrere vorkragende, durch Konsolen (Knaggen) gestützte Obergeschosse. Seit dem letzten Viertel des 16. Jahrhunderts wurden die Fassaden der Hildesheimer Fachwerkhäuser analog zu den Steinbauten (Nr. 379, 444 Stein u. Fachwerk u. 467) durch Erker plastisch gestaltet. Der älteste inschriftentragende Erker aus dem Jahr 1577 ist im Brühl 7 erhalten (Nr. 437). Die Inschriften der Fachwerkfassaden waren üblicher­weise auf den Schwellbalken und den Türstürzen sowie meist in Kombination mit figürlichen Darstellun­gen in den Brüstungstafeln der einzelnen Geschosse angebracht. Der durch Erkervor­bauten cha­rakterisierte Zeitraum von 1575 bis 1625 ist in Hildesheim die produktivste Zeit des privaten Wohnbaus. Entsprechend reich und vielfältig ist auch der Inschriftenbestand dieser Jahre,86) zumal die Erker dank ihrer exponierten Position bevorzugte Orte für die Anbringung von Inschriften waren. Nach dem ersten Viertel des 17. Jahrhunderts läßt sich in Folge der Belagerungen und der hohen Kontributionszahlungen während des Dreißigjährigen Kriegs ein Stillstand in der Bautätig­keit beobachten.

Die Hausinschriftenüberlieferung setzt mit einem am ehemaligen Haus Alter Markt 54 im Jahr 1418 angebrachten Baudatum ein (JZ 1418). Eine weitere, ausführlichere Bauinschrift, in der auch der Name des Bauherrn genannt ist, stammt aus dem Jahr 1463 (Nr. 177). Bis etwa 1525 bieten die wenigen überlieferten Inschriften an Privatbauten nicht mehr als Erbauernamen und Baudaten.87) Auch die aus diesem Zeitraum von den Kurien überlieferten Texte gehen inhaltlich nicht wesent­lich darüber hinaus, präsentieren diese Informationen aber textlich breiter entfaltet und im Einzel­fall sogar in Versform. Zusätzlich erwähnen sie hin und wieder die Vorbesitzer (Nr. 222 u. 309) und weisen ausdrücklich darauf hin, daß der Bauherr sein Werk aere suo (Nr. 220, 380 u. 428), also aus eigenen Mitteln, finanziert habe. Seit dem zweiten Viertel des 16. Jahrhunderts finden sich an den Häusern neben den reinen Bauinschriften die ersten Sprüche und sprichwörtlichen Texte (z. B. Nr. 200 u. 222). Thematisch sind sie um die Mitte des 16. Jahrhunderts vor allem von einer alge­meinen Klage über die Zeit bestimmt (Nr. 323), die im einzelnen den Verlust an Einheit im Glauben (Nr. 351), die Erschütterung der Kirche (Nr. 222) oder den Verlust zuverlässiger und [Druckseite 47] einheitlicher Maße (Nr. 351) zum Gegenstand hat. Besondere Betroffenheit durch die Zeitum­stände bringen die Inschriften an der Kurie des Dechanten an Heilig Kreuz, Johannes Oldecop, zum Ausdruck, der 1549 seine eigene Zeit als tempus persecutionis bezeichnet (Nr. 222). Am Haus Neustädter Markt 15 wird die Zeitklage in das antike Bild von den aus der Welt auswandernden Tugenden (Nr. 368) gefaßt. Die übrigen sprichwörtlichen Texte, die nach der Mitte des 16. Jahr­hunderts reichlich belegt sind, beziehen sich zu einem großen Teil auf das Bauen selbst, wie z. B. der seit 1559 (Nr. 386) insgesamt 13mal belegte Spruch Wer Gott vertraut hat wohl gebaut – in der Hildesheimer Version Wol Gott vortruwet hefft woll gebuwet dat ohme nich geruwet (Nr. 597) – oder die den Anfang von Psalm 126/127 paraphrasierende Sentenz Wenn Gott nicht selbst bauet das Haus (Nr. 596). Das Thema des „irdischen“ Bauens gibt öfter Gelegenheit, im Sinne der Bibel an die nötige Sorge um die künftige Wohnung im Himmel zu gemahnen (Nr. 591, 644 u. 653). Die übrigen Haus­sprüche nehmen im weitesten Sinn das menschliche Leben in den Blick (z. B. Nr. 207, 438 u. 669), wobei die deutschsprachigen zu einem großen Teil aus mehrfach überlieferten, festgefügten Texten bestehen, die lateinischen hingegen meist nur einmal im Bestand auftreten und individuell ausge­wählt, in vielen Fällen sogar eigenständig formuliert sind. Dies läßt sich an den zahlreichen Neid­inschriften zeigen: Die Version des deutschen Sprichworts Abgunst der lude kann dich nich schaden, was Gott will das muß geraden ist in Hildesheim elfmal belegt, während die lateinischen Neid­sprüche (z. B. Nr. 380, 415, 416G u. 768) sich in keinem einzigen Fall wiederholen. Bibelzitate lassen sich etwa seit der Mitte des 16. Jahrhunderts in deutscher (Nr. 177C und F, 203 u. 396), lateinischer (Nr. 341 u. 383) und in einem Fall auch in hebräischer Sprache (Nr. 342) nach­weisen. Die protestantischen Devisen Si deus pro nobis quis contra nos und Dat Wort Gottes blift ewig, die man aus dieser Zeit in ande­ren südniedersächsischen Städten wie Einbeck, Duderstadt und Goslar88) häufig an den Fassaden findet, kommen nur einmal vor (Nr. 367). Gegen Ende des Erfas­sungs­zeitraums sind neben den kurzen Sprüchen religiösen Inhalts auch strophisch erweiterte, meistens sechs Verse umfassende Formen zu beobachten, die, ohne daß ihre Quelle89) im einzelnen nachgewie­sen werden konnte, an Gesangbuchstrophen erinnern (z. B. Nr. 736 u. 755).

Um 1600 treten zum ersten Mal die für den Hildesheimer Renaissance-Fachwerkbau charakteri­stischen, auf den Brüstungstafeln der Geschosse angebrachten figürlichen Bildprogramme mit Beischriften auf. Sie können bis zu 36 Einzelbilder (Nr. 658) umfassen und zeigen in farbig gefaß­tem Flachrelief allegorische Darstellungen der jeweils mit ihren Attributen90) versehenen Musen, der Tugenden und Laster, der Sieben Freien Künste, der fünf Sinne, der Elemente sowie die Planeten­götter, die neun guten Helden und andere Figurenreihen. Personen des Neuen Testaments sind im Unterschied beispielsweise zum Eickeschen Haus in Einbeck91) in Hildesheim nicht in diese Reihen aufgenommen worden, auch die beiden Ortsheiligen Bernward und Godehard sowie histo­rische Figuren aus der Gründungszeit des Bistums sind nur am Haus des stiftshildesheimischen Regierungs­sekretärs Philipp Werner (Nr. 578) und am Haus des Domvikars Lucas Amelung (Nr. 632) zu finden. Grundlage für die allegorischen Darstellungen sind die bereits in der spätantiken Literatur zusam­mengestellten Kataloge von Tugenden und Lastern sowie der Sieben Freien Künste, die vermittelt durch zeitgenössische Druckgraphik und Musterbücher (u. a. die 1593 in Rom erschienene Iconologia des Cesare Ripa) in der Renaissance wiederaufgegriffen wurden. Ins­gesamt sind aus dem Zeitraum von 1598 bis zum ersten Viertel des 17. Jahrhunderts für etwa 40 Hildesheimer Häuser derartige mehr oder weniger umfangreiche Text-Bild-Programme überliefert.

Neben den in ihrem Grundbestand gleichförmig gestalteten Beischriften zu den Allegorien wurden in Hildesheim in der Spätrenaissance auffallend viele individuell ausgesuchte Zitate aus Werken der klassischen Antike (z. B. Nr. 528 u. 774) oder einzelne mit antiker Metaphorik durch­setzte, oft in ungewöhnlichen Versmaßen abgefaßte Texte an den Fassaden angebracht. Sie stehen zum Teil im Zusammenhang mit Darstellungen aus der antiken Medizin, Historiographie und [Druckseite 48] Mythologie bzw. aus der Emblematik. Die meisten dieser gelehrten Inschriftenprogramme dürften ihre direkte Vorlage nicht in den antiken Schriften selbst, sondern in zeitgenössischen Sprichwör­tersammlungen (z. B. Nr. 450), in der Druckgraphik, in Emblembüchern (Nr. 397) und in neulatei­nischen Bearbeitungen antiker Werke haben. Andere Beispiele erlauben die Vermutung, daß sie als Gelegenheitsdichtungen von den jeweiligen Bauherren selbst stammen oder in Auftrag gegeben worden sind, wie z. B. die in verschiedenen Metren verfaßten Sprüche am Haus des Sebastian Trescho (Nr. 416 D–H) oder das anspruchsvolle Text-Bild-Programm am Haus des Professor poetices Johann Reiche (Nr. 452). Das aufwendigste Beispiel für derartige Inschriften hat der Syn­dikus des Domkapitels Kaspar Borcholt für seine von 1585–1587 errichtete Hofanlage im Langen Hagen entworfen. Die heute am Haus Alter Markt 1 rekonstruierte Fassade zeigt in münzähnlichen Medaillons 46 römische Kaiser mit Beischriften und allegorische Darstellungen der vier Jahres­zeiten, die in je einem Hexameter erklärt werden (Nr. 467). Zu dieser Hofanlage gehörte ein Brun­nen mit Szenen aus den Metamorphosen des Ovid (Nr. 478), die sich auf die „Tetrasticha in Ovidii Metamorphoseon libros“ des neulateinischen Autors Johannes Posthius von Germersheim zurück­führen lassen, dessen Ausgabe mit Holzschnitten des Virgil Solis ausgestattet ist. Auf dieselbe Quelle geht ein Text-Bild-Programm am Haus Rathausstr. 24 (Nr. 598) zurück. Als Urheber dieser gelehrten Inschriftenprogramme lassen sich nicht nur in Hildesheim nahezu ausschließlich Absol­venten der höheren Fakultäten Theologie, Medizin und vor allem der Jurisprudenz nachweisen, ein Personen­kreis, der sich in den neueren Forschungen als die eigentliche Trägerschicht des bürgerli­chen Späthumanismus erwiesen hat.92) Der Bildungsgang dieser Personen begann in der Regel in einem Gymnasium illustre bzw. einem Jesuitenpädagogium, wo den Schülern neben der Kenntnis der Heiligen Schrift vor allem der antike Lektürekanon und der aktive Umgang mit der lateinischen Sprache vermittelt wurde. Die wesentliche Lernform bestand im Sammeln und Aus­wendiglernen von loci communes aus den antiken Schriften.93) An dieses schulische Propädeutikum schloß sich in der Regel ein Studium an mehreren deutschen, italienischen und französischen Uni­versitäten an, das im günstigsten Fall mit einem Examen, normalerweise dem doctor utriusque iuris, abgeschlossen wurde. Diese universitäre Ausbildung führte – meist außerhalb der Heimatstadt – zu einer Karriere in der Verwaltung des Landes, der Stadt oder der Kirche. Vor diesem Hintergrund darf es nicht verwundern, daß gerade die Juristen mit Vorliebe selbstgefertigte lateinische Epigramme und Sprichwörter entlegener Quellen an ihren Hausfassaden angebracht haben, um so ihre Bildung zu demonstrieren. In Hildesheim gehörten zum Kreis dieser späthumanistischen Gelehrten – zumindest soweit die aus der Inschriftenüberlieferung zu gewinnenden Informationen reichen – der Arzt Joachim Middendorf (Nr. 177), der ehemalige herzogliche Rat Johann Reiche (Nr. 452) sowie die Syndici Kaspar Borcholt (Nr. 467), Sebastian Trescho (Nr. 416) und Christian Kegel (Nr. 585).

5. 3. Kirchliche Ausstattungsstücke

Mit 226 Nummern stellen die Inschriften auf kirchlichen Ausstattungsstücken den größten und auch den besonders für die mittelalterliche Überlieferung inhaltlich bedeutendsten Teilbereich der Hildesheimer Inschriften dar. Sie gliedern sich nach ihrer Funktion in Stiftungsinschriften und Beischriften zu bildlichen Darstellungen. Hinzu kommen die zahlreichen Reliquienbezeichnungen, die aufgrund ihrer Kürze und Gleichförmigkeit keiner eingehenden Darstellung bedürfen.

Stiftungsinschriften

Am Anfang der Hildesheimer Inschriftenüberlieferung steht die bedeutende Stiftermemorie Bischof Bernwards,94) zu der neben dem Bau von St. Michaelis vor allem eine eigenwillig konzi­pierte, künstlerisch bedeutende Kirchenausstattung gehört. Nahezu alle seine Stiftungen hat der konsequent und entschieden um seine Memoria bemühte Bernward mit Inschriften versehen. Sie stellen ihn, indem sie das klassische Formular einer Künstlerinschrift fecit hoc (Nr. 14) bzw. me fudit oder me fecit (Nr. 17f.) benutzen, weniger als einen den Objekten fernen Mäzen dar, sondern rücken ihn in die unmittelbare Nähe zu den ausführenden Künstlern (vgl. den Kommentar zu Nr. 14). Damit bestätigen sie die in seiner Vita kontrastierend zu seinem hohen Amt besonders betonten Fertigkeiten in den mechanischen Künsten. Wie Bernward sich dieses Zusammenwirken von bischöflichem Auftraggeber und dem ausführenden Künstler dachte, bringen die Inschriften auf den beiden Silberleuchtern (Nr. 5) zum Ausdruck: Während der Auftraggeber Bernward das, was der Betrachter sieht – conflare iubebat (sc. Bernwardus) ut cernis –, also die figürliche und ornamentale Gestaltung der Leuchter und damit ihre spirituelle Aussage verantwortete, oblag dem hier als puer bezeichneten Ausführenden dessen materielle Realisierung (Nr. 5). Auch in der Stiftungsinschrift auf dem Kostbaren Evangeliar (Nr. 4) verweist Bernward darauf, daß seine Kunst dieses Werk hervorgebracht habe opus eximium ... factum praesulis arte und bittet als Gegenleistung für seine Stif­tung um die Gnade Gottes Sis pia quaeso tuo Bernwardo trina potestas. Die Kombination von Verweis auf die Stiftung mit einer Bitte um den entsprechenden himmlischen Lohn ist charakteristisch für das mittelalterliche Stiftergebet,95) wie auch die Inschriften auf den beiden Radleuchtern Thietmars und Hezilos (Nr. 22 u. 25) und auf der Kleinen Madonna zeigen: Die Stifter hoffen auf ein dauer­haftes Leben in der Ewigkeit (infinitam vitam per saecula) bzw. auf die Anschauung Gottes (hunc regat ad speciem [Dei]) im ewigen Leben (Nr. 25) oder darauf, daß Maria bei der Seelenwägung den vom Stifter erbrachten Leistungen etwas hinzufügt (Nr. 56).

Insgesamt ist die Mehrzahl der Stiftungsinschriften durch formale und inhaltliche Homogenität gekennzeichnet. In ihrer knappsten Form bestehen sie aus reinen Namen (Nr. 269, 480, 622 u. 704), aus dem Namen und der bildlichen Darstellung eines seine Gabe überreichenden Stifters (Nr. 53) oder aus dem Namen und einem den Vorgang des Stiftens bezeichnenden Prädikat (Nr. 59, 449, 564 u. 665). Andere Inschriften nennen auch die Kirchen- oder Altarpatrone, denen die Stiftung zugedacht ist (Nr. 62, 67, 131, 180, 225, 263 u. 327). Eine genaue Darlegung der Kosten und die Aufzählung aller an der Stiftung Beteiligten findet sich auf dem 1489 entstan­denen Magerkol-Kelch (Nr. 204). Unter den frühneuzeitlichen Beispielen fällt die Stiftungsinschrift des Arnold Freitag auf dem Domlettner von 1546 (Nr. 353) dadurch auf, daß sie nicht nur auf den Lettner als konkretes Objekt der Stiftung, sondern auch auf die umfangreichen karitativen Wohltaten des Domherrn verweist.96) Dieser präsentiert sich ganz im Sinne der Werkgerechtigkeit durch seine guten Taten als mit Gott versöhnt und rechnet fest, nämlich im Indikativ, mit dem entsprechenden himmlischen Lohn: In coelo precium, qui benefecit, habet. Ganz für sich stehen auch die in der Funktion von Stiftungsinschriften zu sechs Ölgemälden im Dom angebrachten Texte, die als Sterbevermerke mit einer Fürbitte formuliert sind (Nr. 516, 520, 589, 558 u. 618). Auch auf der evangelischen Seite ist, obwohl mit einer Stiftung keine Heilserwartung mehr verbunden war, das Stiftungswesen keineswegs zum Erliegen gekommen: Ähnlich wie im benachbarten Braunschweig haben die Hildesheimer Bürger nach wie vor Ausstattungsstücke für ihre Kirchen gestiftet (z. B. Nr. 465, 595 u. 642) und diese inschriftlich bezeichnet. Diese Stiftungen erfolgten, wie es auf der von dem Ehepaar Storre für St. Andreas gestifteten Kanzel heißt, zur Ehre Gottes vndt Christlicher Gedechtnus (Nr. 717).

Beischriften zu bildlichen Darstellungen

Beischriften zu bildlichen Darstellungen finden sich im Hildesheimer Bestand auf Wand- und Deckenmalereien, Textilien, an Reliquienschreinen, Taufkesseln, Leuchtern, im Zusammenhang mit Tafelmalerei und auf Vasa sacra. Die Texte dienen zum größten Teil der Identifikation der bildli­chen Darstellungen, außerdem erschließen sie den Sinn von symbolischen und allegorischen Bil­dern bzw. legen als exegetische Tituli die zugehörigen Bilder aus.97)

Bei der ersten Gruppe, den identifizierenden Tituli, handelt es sich überwiegend um Namen oder um knappe überschriftartige Texte, die eine Darstellung unmittelbar benennen (z. B. Nr. 2 u. 496), seltener auch ausführlich beschreiben (Nr. 41A, B). Sie können darüber hinaus insbesondere in szenischen Darstellungen den Blick des Betrachters auf die Hauptfigur lenken, wie z. B. der ins­gesamt dreizehnmal über der zentralen Heiligenfigur angebrachte Titulus margareta in jeder Einzel­szene der in 15 Bildern dargestellten Margareten-Legende auf einem Antependium in St. Michaelis (Nr. 123). Zur Identifizierung von Darstellungen dienen neben den Namen auch Zitate aus den Schriften der abgebildeten Personen (Nr. 48), mit deren Hilfe eine unspezifisch dargestellte Figur beispielsweise als ein ganz bestimmter Prophet erwiesen wird. Diese Beischriften stellen zudem eine Verbindung zwischen der bildlichen Darstellung und der zugrundeliegenden Wortüberliefe­rung her, wie z. B. die Schriftbänder zu den Wandmalereien in der Westvorhalle des Doms (Nr. 33): Sie legen einerseits die Einzelelemente der Darstellung eindeutig fest und strukturieren damit das Gesamtbild, andererseits verdeutlichen sie ihre Herkunft aus der Heiligen Schrift und legitimieren so die Bilder neben dem Wort als Mittel der Verkündigung. Andere bezeichnende Tituli, wie z. B. die Anfänge des Hymnus auf einen bestimmten Heiligen, leisten neben der eindeutigen Festlegung zusätzlich die Verbindung zum gesungenen Wort im Gottesdienst (Nr. 314).

Eine formal anders geartete Form der elementaren Bilderklärung bieten die zumeist mit hic oder in deutschsprachigen Inschriften mit hie beginnenden Texte (Nr. 233), die mit einer deiktischen Geste auf die Darstellung bzw. auf deren Einzelbestandteile hinweisen. Die kunstvollsten Beispiele dieses Typs stellen zwei auf Emailreliquiaren angebrachte Hexameter dar, deren einzelne Aussagen wie Überschriften die Handlungselemente einer Kreuzigungsdarstellung erläutern (Nr. 52 u. 54): Hec parit hec credit obit hic fugit hec hic obedit. Als ein sehr spezieller Fall der bildidentifizierenden Inschriften sind die auf der Taufe in St. Andreas innerhalb der Bilder angebrachten Stellenangaben zu sehen, die nicht selbst das Bild erklären, sondern auf eine außerhalb von Bild und Inschrift liegende Instanz – entsprechend dem lutherischen sola scriptura-Prinzip auf die Bibel – verweisen (Nr. 358, 500 u. 642).

Bildbeischriften, die den Sinn symbolischer oder allegorischer Darstellungen erschließen, sind in ihrer äußeren Form weitgehend mit den identifizierenden Tituli identisch. Sie verweisen nur auf eine andere Ebene, als in der Darstellung sichtbar wird. Auch sie bestehen aus Namen wie etwa den Benennungen der Kardinaltugenden (Nr. 67), aus einem überschriftartigen Titel Dextera Domini über einer entsprechend gestalteten Hand (Nr. 30) oder auch aus Bibelzitaten wie bei den figürlichen Darstellungen der Seligpreisungen (Nr. 44). Im letzten Beispiel werden auf einer zweiten inschriftlichen Deutungsebene die Figuren als Allegorien der Tugenden präsentiert.

Die exegetischen Tituli verzichten weitgehend auf die erzählende Begleitung des Bildes und richten sich vornehmlich auf den spirituellen Gehalt der Darstellungen. Sie stehen entweder als Beischriften zu einzelnen Bildern oder deuten wie im Fall des Hezilo-Leuchters (Nr. 25), des Hezilo-Kreuzes (Nr. 26) und der „Kleinen Madonna“ (Nr. 56) ein insgesamt als Bild gestaltetes [Druckseite 51] Objekt.98) Die Exegese erfolgt selten auf nur einer Ebene, wie bei der christologischen Auslegung von vier alttestamentlichen Medaillonbildern auf dem sogenannten Bernhardkelch (Nr. 64A), son­dern nutzt verschiedene Deutungsebenen mit zum Teil theologisch komplexen Sinnverbindungen. Die herausragenden Beispiele dieses Typs bilden neben den Hexametern auf dem Hezilo-Leuchter (Nr. 25) und auf der „Kleinen Madonna“ (Nr. 56) die gelehrten Inschriften auf der Domtaufe (Nr. 67) aus dem zweiten Viertel des 13. Jahrhunderts. Die Texte verbinden z. B. die altestamentlichen Szenen mit der neutestamentlichen Offenbarung und beziehen auf einer wei­teren Ebene Bilder aus dem Neuen Testament auf die glaubenspraktische Erfahrung zumindest des lateinkundigen Christen, indem die Inschriften direkt zum Betrachter sprechen. Dabei unter­stützt ein sinnfällig strukturiertes System der Bildparallelen die in den Inschriften gegebene Text­exegese. Dieser pointiert formulierte Texttyp des exegetischen Titulus ist charakteristisch für die Hildeshei­mer Überlieferung bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts. Die Beischriften eines Bildteppichs mit typologischen Darstellungen aus der Zeit um 1400 (Nr. 115) hingegen begleiten die Bilder aus­nahmslos auf der Ebene des Litteralsinns, leisten aber ebenso wie die Inschriften auf einem Ante­pendium (Nr. 139) aus dem Heilig-Geist-Spital keine exegetische Erklärung. Auch die zahlrei­chen Inschriften auf den seit etwa 1400 in größerer Zahl überlieferten Altarretabeln und sonstigen Tafelmalereien (Nr. 122, 137, 138, 141, 276, 296, 311 u. 313f.) bezeichnen nur die dargestellten Figuren. Die Unterschiede zwischen den Tituli der frühen Bildprogramme und denen der spätmit­telalterlichen Darstellungen sind möglicherweise Ausdruck einer grundlegend veränderten Bedeu­tung der Bilder für die Glaubenserfahrung im Rahmen der seit dem 13. Jahrhundert wirksam wer­denden neuen Form von Laienreligiosität. Sie suchte den Zugang zu Religion und religiösem Wis­sen unabhängig von der an die lateinische Sprache gebundenen theologischen Gelehrsamkeit, eine frömmigkeitsgeschichtliche Richtung, die auf anderem Gebiet in einer lebhaften Rezeption der volkssprachigen Erbauungsliteratur Ausdruck fand. Dementsprechend war auch die Bildrezeption von einer stärker sinnlichen, kontemplativen Erfahrung bestimmt,99) die der alten gelehrten, sprach­lich mit den raffiniertesten Mitteln der Rhetorik durchgebildeten Auslegung keinen Raum mehr ließ. Mit dieser religiösen Emanzipation der Laien wandelte sich auch der Kreis der Stifter. Während die frühen Hildesheimer Bildobjekte vornehmlich von Bischöfen oder Angehörigen der hohen Geistlichkeit in Auftrag gegeben und damit auch konzipiert wurden, scheinen die spätmittel­alterlichen Stiftungen von Kirchenausstattung doch eher aus bürgerlichen Familien zu kommen, die sicherlich in ihrem Sinn auf die Gestaltung Einfluß genommen haben.

Auch in der frühen Neuzeit erfahren die gelehrten exegetischen Tituli zunächst keine Wieder­belebung, wie die Inschriften des 1546 gestifteten Domlettners zeigen (Nr. 353). Sein umfangrei­ches typologisches Bildprogramm wird in den beigegebenen Inschriften nur bezeichnet und iden­tifiziert, nicht aber ausgelegt. Exegetische Tituli, die in Hexameter gefaßt sind und dem Betrachter eine vor allem glaubenspraktisch akzentuierte Auslegung der zugehörigen Darstellung bieten, sind erst wieder im Zusammenhang mit Gemälden des späten 16. Jahrhunderts (z. B. Nr. 495, 510 u. 618) überliefert. Sie sind Ausdruck der theologisch-akademischen Bildung der Domherren in der Zeit des Späthumanismus.

5. 4. Glocken und Geschütze

Im Hildesheimer Bestand sind 33 Inschriften von Glocken überliefert, davon sind fünf erhalten (Nr. 68, 94, 305, 324 u. 718). Angesichts der großen Zahl von Kirchen, Kapellen und Hospitälern, die allesamt mit wenigstens einer Glocke ausgestattet gewesen sein dürften, zeichnet sich auch für diesen Inschriftenträger eine große Verlustrate ab. Von den im Inschriftenbestand noch faßbaren Glocken sind nach der Schließung der zugehörigen Pfarrkirchen im 19. Jahrhundert einzelne an [Druckseite 52] andere Orte gekommen (Nr. 68, 73 u. 143), einige sind bei Kratz oder Mithoff in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts,100) weitere sechs in dem 1911 abgeschlossenen Kunstdenkmälerin­ventar Zellers zum letzten Mal nachgewiesen (Nr. 178, 179, 180, 238 u. 330). Die zuletzt genannten können im Rahmen der Glockenabgabe der beiden Weltkriege verloren gegangen sein oder sind den Bombenangriffen des Zweiten Weltkriegs zum Opfer gefallen.

Die älteste, allerdings unsicher bezeugte Glocke (Nr. 17) stammt aus bernwardinischer Zeit und trägt eine der typischen Stifterinschriften Bischof Bernwards. Vier weitere stammen aus der Zeit vor 1400. Von besonderem Interesse unter diesen mittelalterlichen Glocken ist die 1350 von Jan van Halberstadt für den Dom gegossene „Maria“ (Nr. 91), auf der zum ersten Mal die gotische Minuskel und die deutsche Sprache verwendet worden sind. Die meisten – insgesamt elf – Glocken stammen aus dem 15. Jahrhundert, eine Beobachtung, die sich auch an anderen Beständen bestätigen läßt. Vermutlich haben technische Verbesserungen im Glockenguß und daraus resultierend erhebliche Verbesserungen des Klangs im 15. Jahrhundert zu einer weitgehenden Erneuerung des Glockenbestands geführt.101) Die Glockeninschriften sind mit Ausnahme von Nr. 175 nach wie vor in lateinischer Sprache abgefaßt und bestehen überwiegend nur aus dem Gußdatum und einem knap­pen Gebet zu den Patronen der Glocke. Von zwei metrisch gefaßten Inschriften auf Glocken aus St. Godehard, die im Jahr 1464 gegossen wurden, ist eine als Stif­tungsinschrift formuliert (Nr. 180), die andere (Nr. 179) scheint – ohne daß der Text vollkommen verständlich wäre – mit der Kloster­reform in Beziehung zu stehen. Im 16. Jahrhundert werden die Inschriften ausführlicher und nen­nen in Ich-Form neben den Glckennamen auch klassische Funktionen der Glocke (Nr. 291) sowie die Gießer. Dabei handelt es sich um Meister wie Hermann Koster (Nr. 265 u. 291f.), Brant Helmes (Nr. 324 u. 330), Hans Pelckinck (Nr. 453) und Cord Bargen (Nr. 513), die in der Region auch sonst gut bezeugt sind. Im 17. Jahrhundert sind die Glockeninschriften von größerer inhaltlicher Vielfalt: Neben die Gießervermerke und die zum Teil sehr differenzierten Funktionsbezeichnungen (Nr. 745747) treten jetzt auch Bibelzitate (Nr. 689) oder religiöse Sentenzen (Nr. 636).

Von den Hildesheimer Geschützen sind insgesamt 31 Inschriften überliefert, hinzu kommen acht in der Liste der Jahreszahlen und Initialen S. 869–900 edierte Kurztexte.102) Keine der Inschrif­ten ist in Hildesheim im Original erhalten, da die Geschütze im Jahr 1760 der Kriegskanzlei in Hannover zur Verfügung gestellt und im Laufe der Zeit ausnahmslos eingeschmolzen worden sind. Im Rahmen dieser Überführungsmaßnahme nach Hannover wurde glücklicherweise ein Verzeich­nis mit detaillierten Beschreibungen der auf den Wällen stationierten Kanonen ange­legt, das Kratz (Hochstift) (vgl. S. 37) und später noch einmal Hartmann publiziert haben. Ein älteres Verzeichnis wurde von Doebner ausgewertet. Textfragmente von Geschützinschriften sind darüber hinaus aus dem tabellarisch angelegten Zeughausinventar von 1644 zu gewinnen. Sie sind für die Edition aller­dings nicht berücksichtigt worden, weil keine kohärente Inschrift rekon­struiert werden konnte.103)

Die Überlieferung setzt ein mit einem wahrscheinlich im Jahr 1514 von Hermann Koster gegossenen Geschütz (Nr. 281). Im Jahr 1544 läßt sich mit insgesamt fünf von Cord Mente ange­fertigten [Druckseite 53] Stücken (Nr. 344, 346 u. 348350) eine intensive Produktion an den Inschriften ablesen. Die Texte geben allerdings keinerlei Auskunft über die historischen Hintergründe für diese Erhöhung der Verteidigungsbereitschaft, da sie die Bestimmung der Geschütze nur sehr allgemein benennen: sta den Heren von Hildesheim bei (Nr. 362), sta der gerechtikeit bei (Nr. 361), dvrch meinen snellen schvs vnd sterke / zerbreche ich oft der feinde werke (Nr. 601) oder meinen vleis will ich nit sparen / ihre stadt wol helfen bewaren (Nr. 560). Lediglich zwei allerdings erst aus der Zeit des Dreißigjährigen Kriegs stammende Inschriften (Nr. 721 u. 723) deuten den historischen Zusammenhang des Gusses an, indem sie auf eine konkrete Entwicklung des Kriegsgeschehens verweisen.

Als Gießer nennen sich in den Inschriften neben Cord Mente (Nr. 344, 346, 348350 u. 361f.) und den auch als Glockengießer inschriftlich bezeugten Hans Pelckinck (Nr. 436, 443 u. 454), Hermann Koster (Nr. 295) und Dietrich Mente (Nr. 601, 606, 608 u. 610?) der sonst in Hildesheim nicht nachzuweisende Hinrich Koch (Nr. 301) sowie Hans Fricke (Nr. 560 u. 582) und Heinrich Quenstedt (Nr. 703, 719, 721, 723, 732 u. 734) mit seinem in mehreren Varianten belegten Gießer­spruch Aus dem Feuer floß ich, Meister Heinrich Quenstedt gos mich. Sofern nicht die lückenhafte Überlieferung für diesen Befund verantwortlich ist, fällt auf, daß es keine zeitlichen Überschnei­dungen in der Tätigkeit der einzelnen Gießer gibt, woraus zu schließen wäre, daß die Stadt nur jeweils einen Stückgießer beschäftigt hat.

Finanziert wurden die Geschütze, wie die Inschriften und ihre Wappen zeigen, in der weit überwiegenden Zahl von den Ämtern und Gilden. Diese hatten einer von Joachim Brandis zitierten Ratsverordnung zufolge ein iglicher na fürmogen und gelegenheit ein gros stücke geschützes up eines idern unkostunge dem rade und gemeiner stat tom besten ... geten und fürfertigen laten wollen, wozu sie willich gefunden worden sin.104) Lediglich einmal ist in den Inschriften ausdrücklich gesagt, daß der Rat der Altstadt selbst ein Geschütz finanziert hat (Nr. 732). Die Bürger der Neustadt dürften für ihre Verteidi­gungsausgaben selbst ohne Mithilfe der Gilden aufgekommen sein (Nr. 346 u. 560).

Ähnlich den Glockeninschriften sind auch die Geschützinschriften überwiegend in Form einer Rede in der 1. Person Singular formuliert worden. Sofern sie aus umfangreicheren Texten bestehen, die nicht nur den Geschütznamen, den Gießer und das Gußjahr nennen, sind sie meistens in der Volkssprache abgefaßt und haben die Form paargereimter Vierheber, wie z. B. Der fleigende Drake het ick fri /vnde sta den heren von Hildensem Bi / Helpe one vordeghen ore feste / wan se krighen fromde geste (Nr. 362). Die lateinische Sprache wurde lediglich von Cord Mente und Hans Pelckinck (Nr. 348350 u. 436) für die Mehrzahl ihrer Gießersignaturen benutzt sowie für zwei Inschriften von 1607 und 1610 (Nr. 582 u. 601), welche die Geschütznamen Salomon und Gabriel etymologisch aus­deuten. In den deutschen Texten begegnet vielfach durch den Reim gebundenes Formular, wie z. B. ... sta ick bi mit sceten, dat et orren Finden wart vordreten (Nr. 348f.), ... hete ick fri, ... sta ick bi (Nr. 348f. u. 361f.), das sich auch in Einbeck auf einem ebenfalls von Cord Mente gegossenen Geschütz wiederfindet.105) In späterer Zeit sind die Inschriften eher individuell formuliert, wie auf einem von der Wollenwebergilde gestifteten Geschütz des Gießers Hans Pelckinck, in dessen Inschrift die Funktion des Geschützes – wenn auch sprachlich sehr unbeholfen – in das Bild tobender Spulen gefaßt wird (Nr. 436).

5. 5. Zitate aus Bibel und Liturgie

Nahezu auf allen Arten von Inschriftenträgern des Hildesheimer Bestands kommen Texte vor, die sich auf die Bibel zurückführen lassen. Ein Teil dieser Texte weicht im Wortlaut jedoch charakteri­stisch von der Vulgata-Fassung der lateinischen Bibel ab und läßt sich eher an Textfas­sungen anschließen, wie sie im liturgischen Gebrauch üblich waren. Das bekannteste Beispiel dieser Art ist der Anfang des Engelsgrußes aus der Verkündigung (Lc. 1,28), der in den mittelalterlichen [Druckseite 54] Inschriften oft in seiner liturgisch gebräuchlichen Form Ave Maria gratia plena belegt ist, während der Bibelwortlaut an der entsprechenden Stelle Ave gratia plena lautet. Die Hildesheimer Beispiele zeigen, daß nicht nur Formelhaftes wie das Ave Maria in der liturgisch üblichen Fassung in die Inschriften übernommen wurde, sondern auch individuell ausgewählte Texte: z. B. die auf der Lipsanotheca (Nr. 1) angebrachte Inschrift Corpora sanctorum in pace sepulta sunt, die auf Sir. 44,14 corpora ipsorum in pace sepulta sunt zurückgeht, aber hier in der Fassung einer liturgienahen spanischen Vulgata-Rezension verwendet ist, die später auch in das Brevier und das Missale übernommen wurde. Ein anderes Beispiel bietet die Inschrift auf dem Bernward-Sarkophag (Nr. 11) nach Iob 19,25–27, deren auf Christus bezogener Zusatz salvator meus signifikant vom Wortlaut der Bibel abweicht und damit einer Fassung entspricht, die später auch im Officium defunctorum des Bre­viers belegt ist. Die Inschriften auf der Bilderdecke in St. Michaelis verwenden, soweit sie bibli­sches bzw. heilsgeschichtliches Geschehen betreffen, zu einem großen Teil nicht den genauen Bibeltext, sondern entsprechende Fassungen aus der Liturgie, vor allem aus Antiphonen (Nr. 65). Auch in den Inschriften der Gewölbemalereien aus der Westvorhalle des Doms (Nr. 33) ist in einer Reihe von Schriftbändern mit Prophetenzitaten dem Propheten Habakuk zwar ein Text aus Hab. 3,3 zugeordnet, aber in einer charakteristisch abweichenden Fassung, die dem Canticum Abacuc aus den Cantica der altlateinischen Bibelübersetzung Vetus Latina entspricht. Diese Cantica hatten als Anhang zum mittelalterlichen Psalter eine breite Tradition und waren jedem Geistlichen ver­traut, da das Brevier für jede Woche einen kompletten Durchgang durch den Psalter einschließlich der Cantica verbindlich machte.106) Diese wenigen, insgesamt aus dem hohen Mittelalter stammenden Beispiele des Hildesheimer Bestands zeigen, daß in der einschlägigen Zeit die Rezep­tion der Bibel zu einem wesentlichen Teil über die im Gottesdienst und in der privaten Rezitation des Priesters gebräuchlichen Fassungen erfolgte.107)

Deutsche Bibelzitate sind in den Hildesheimer Inschriften erst mit dem Erscheinen von Luthers Bibelübersetzung nachzuweisen. Die vorlutherischen Bibelübersetzungen sind wie üblich nicht zitiert worden.108) Das älteste Bibelzitat in deutscher Sprache ist auf dem Epitaph für Christopher von Halle von 1541 angebracht (Nr. 337). Es folgt der niederdeutschen Ausgabe De Biblie vth der vthlegginge Doctoris Martin Luthers yn dyth duedesche vlitich vthgesettet mit svndergen vnd vnderrichtingen alse men seen mach, Lübeck Ludwig Dietz 1533. Hinzu kommen zwei hochdeutsche Bibelzitate am Haus Marktstr. 25/26 von 1609 (Nr. 170). Die etwas reicher bezeugten lateinischen Bibelzitate des 16. und 17. Jahrhunderts bewahren mit einer unspezifischen Ausnahme (Nr. 678) den Wortlaut der Vulgata.

Viele der Inschriften auf kirchlichen Ausstattungsstücken lassen sich als Zitate aus liturgischen Texten erweisen, wie z. B. der Vers Ecce panis angelorum aus dem Hymnus ‚Lauda Sion Salvatorem’ auf einem Ziborium (Nr. 165) oder Tu cibus panisque noster und andere eucharistische Hymnenan­fänge auf der großen Silberpatene des Doms (Nr. 206). In größerem Umfang nehmen die Inschriften auf der Bilderdecke von St. Michaelis (Nr. 65) die Antiphonen aus der Adventszeit auf. Gerade die Decke von St. Michaelis zeigt, wie die aus den Prophetenbüchern abgeleiteten Antiphonen auf der einen Ebene konkrete Figuren bezeichnen, zugleich aber im Ensemble des gesamten Bild­programms auf einer zweiten Ebene den Inschriftenträger in seinen liturgischen Kontext einbin­den. In vielen Fällen bleibt die Verbindung nicht auf die Verknüpfung von gehörtem Wort und parallel oder erinnernd gelesener Inschrift beschränkt, sondern wird durch die gleichzeitig mit der liturgischen Handlung zu erfassende Bildstruktur und -aussage des [Druckseite 55] Inschriftenträgers ergänzt. Eine solche aus Hören, Lesen und Sehen gemischte Rezeption ist sicher für die Domtaufe (Nr. 67) vorauszusetzen, deren Aufbau unmittelbar mit den liturgischen Handlungen bei der Weihe des Taufwassers korrespondiert. Für die Inschriften auf den Vasa sacra konnten – mit Ausnahme der erwähnten großen Silberpatene – keine unmittelbaren Korrespondenzen mit gesungenen oder gesprochenen Teilen der Liturgie nachgewiesen werden. Ihre Inschriften thematisieren das Geheimnis des Altarsakraments, eine Tradition, die offenbar auch im protestantischen Bereich nicht verlorengeht; dies zeigt jedenfalls die Inschrift einer aus St. Andreas stammenden Oblaten­dose (Nr. 567), die mit den Worten Augustins das Sakrament als Sichtbarmachung des Wortes darstellt.

6. Die Sprache der Inschriften

6. 1. Latein

Bis zum Jahr 1350 sind die 326109) Inschriften des Hildesheimer Bestands ausnahmslos in lateini­scher Sprache verfaßt, davon 63 in Versen. Bei den Versinschriften handelt es sich mit wenigen Ausnahmen, die aus anderen Quellen übernommen sind, um eigenständige Kleindichtungen von unterschiedlicher Qualität. Die vorherrschenden Versformen sind der daktylische Hexameter und das elegische Distichon (daktylischer Zweizeiler aus Hexameter und Pentameter). In den Hildes­heimer Inschriften dieses Zeitraums ist der Hexameter häufiger belegt, hin und wieder steht auch ein Pentameter neben mehreren hexametrischen Versen (Nr. 35 u. 88). Hexameter und elegische Distichen sind häufig mit Reimen verziert, wobei der zwei Versenden verbindende Reim seltener verwendet wurde als der Binnenreim, der sogenannte leoninische Reim, der zwischen der Versmitte (Zäsur) und dem Versende eine Reimbindung herstellt. Leoninische Verse können ent­weder in der einsilbig gereimten Form vorkommen, bei der die dritte Hebung mit der Schlußsilbe überein­stimmt, oder in der höchstentwickelten Form des reinen zweisilbig gereimten Leoniners, bei dem die letzte Silbe des zweiten und die erste Silbe des dritten Versfußes mit den beiden Endsilben reimen. Eine dritte Form stellen die Trinini salientes dar, in denen drei Teile des Hexameters durch den Reim verbunden sind: cuncta regens / adversa premens / inimica coercens (Nr. 36). In den sicher datierten Inschriften des 11. Jahrhunderts sind mit der charakteristischen Ausnahme einzelner Verse auf dem kleinen Radleuchter (Nr. 22) ausschließlich einsilbig gereimte leoninische Verse überliefert (Nr. 12 u. 25). Die unsicher datierten Beispiele (Nr. 19, 20, 28 u. 58) müssen aus metho­dischen Gründen außer acht bleiben. Sie enthalten einzelne, überwiegend unrein gereimte zwei­silbige Leoniner. Die einsilbig gereimte Form wird nicht durch den zweisilbigen Leoniner abgelöst, sondern bleibt als Reimform neben den artifizielleren zweisilbig gereimten Versen, deren Entwick­lung erst im 12. Jahrhundert zum Abschluß kommt,110) nach wie vor bestehen. Beispiele für voll ausgebildete zweisilbige Leoniner bieten u. a. die Inschriften Nr. 35f., 40 u. 60f. Aber auch die anderen Formen wie Endreim und Zäsurreim einzeln und in Kombination sowie Trinini salientes sind neben reimlosen Versen den Verfassern der Hildesheimer Inschriften geläufig. Rhythmische Verse, wie sie in der christlichen Hymnik üblich waren, haben in den Inschriften bis 1350 hingegen keine Verwendung gefunden.

Die anspruchsvolleren Versformen korrespondieren mit der qualitätvollen künstlerischen Aus­führung der Objekte wie auch mit den ausgeklügelten Inhalten und der einfallsreichen Rhetorik der Texte. Einige Beispiele dazu wurden bereits im Rahmen der exegetischen Tituli (vgl. S. 50f.) vorgestellt. Exemplarisch sind hier die aus asyndetisch gereihten Gliedern bestehenden Hexameter [Druckseite 56] zu nennen: Hec parit hec credit obit hic fugit hec hic obedit (Nr. 52) und Ista flet hec surgit obit hic cadit hec dolet iste (Nr. 54). Diese deuten, dem Ideal der Brevitas verpflichtet, in knappster und äußerst pointierter Form den Fall des Judentums als eine der Konsequenzen aus der Kreuzigung Christi. In ähnlicher Form versuchen die vier leoninisch gereimten Hexameter auf der Ende des 12. Jahrhunderts entstandenen „Kleinen Madonna“ mit dem rhetorischen Mittel der Paradoxie das Geheimnis der Menschwerdung Christi in Antithesen zu fassen (Nr. 58): Christus einerseits vom Vater vor aller Zeit gegeben, andererseits in der Zeitlichkeit von der Mutter geboren. Auch in den metrischen Grabinschriften dieser Zeit sind außergewöhnliche metrische und reimtechnische Phänomene kombiniert mit sprachlichen Spielereien, wie die paronomastische Kombination der Homophone es (für aes ‚Erz’) und es (2. Singular Indikativ Präsens von esse) in dem für Bischof Otto I. (Nr. 70) verfaßten Grabgedicht. Nach dem Prinzip singula singulis ist das Grabgedicht auf dem Epitaph für Bischof Adelog (Nr. 45A) gebaut, in dem auf drei Substantive im ersten Halbvers des Hexameters im zweiten drei Adjektive folgen, zu denen drei Prädikate im Pentameter gehören. Auch die Inschriften auf der Domtaufe zeigen mit ihrer Kombination von Wörtern gleichen Stamms und gleichen Klangs (Nr. 67: S, T4, U2), daß die Verfasser die raffiniertesten Mittel der hochmittelalter­lichen lateinischen Poesie beherrschten.

In der Zeit vor 1350 werden für den Ausdruck komplexer Glaubensinhalte deutlich häufiger metrische Inschriften benutzt, die Prosa bleibt in dieser Zeit Weiheinschriften, Stiftungs-, Sterbe- und Begräbnisvermerken sowie Reliquienbeischriften und Gebetsaufforderungen vorbehalten. Im folgenden Zeitabschnitt von 1350 bis 1550 bleibt dieses Verhältnis von lateinischen Vers- und Prosainschriften in etwa bestehen, allerdings entfallen jetzt – wie bereits in den Ausführungen zu den exegetischen Tituli dargestellt – diejenigen Inschriften, die komplexe Inhalte in aufwendig gereimten daktylischen Versmaßen ausdrücken. Hexametrische und elegisch distichische Formen werden in dieser Zeit überwiegend für Grabinschriften der höheren Geistlichkeit (Nr. 97, 104, 126, 136, 159, 221 u. 354) eingesetzt und dienen nach wie vor als Bildbeischriften (Nr. 199, 296 u. 353), jedoch ohne exegetische Intention. Die Versform findet außerdem Verwendung in von Geistlichen veranlaßten Bauinschriften, wie z. B. in den Schlußsteininschriften von St. Godehard (Nr. 214) oder in zwei entsprechenden Texten an Kurien (Nr. 219f.). Ebenfalls von zwei Kurien stammen die frühesten Belege für Zitate metrisch gefaßter Sentenzen (Nr. 222 u. 323).

Aus dem bürgerlich privaten Bereich sind für diesen Zeitraum noch keine frei formulierten lateinischen Texte überliefert, lediglich der Rat benutzte das Lateinische (Nr. 199, 339 u. 352) bis zum Ende des Erfassungszeitraums für repräsentative Inschriften (z. B. Nr. 442 u. 445). Eine besondere Vorliebe für den gereimten Vers, wenn auch wenig dichterisches Talent, lassen die Inschriften auf dem prachtvollen turmförmigen Reliquiar des Lippold von Steinberg (Nr. 131) erkennen, in denen nicht nur die Stiftungsinschrift in Versen formuliert, sondern auch die Reli­quieninhalte in ein- und zweisilbig gereimten leoninischen Hexametern und Pentametern bezeichnet werden. Mit dem Vers Ecce panis angelorum auf einem Ziborium (Nr. 165) ist zum ersten Mal ein mittelalterliches Hymnenversmaß nachzuweisen, allerdings nur im Zitat. Abgesehen von zwei Inschriften in Stabat-mater-Strophen (Nr. 254 u. 701) und einer ambrosianischen Strophe (Nr. 747), bei denen es sich möglicherweise um eigenständige Dichtungen handelt, sind die klassischen Formen des mittelalterlichen Hymnus nirgends verwendet worden.

Von der Mitte des 16. Jahrhunderts an sind außer einem elegischen Distichon für Bischof Burchard von Oberg (Nr. 424) keine lateinischen Versepitaphien für Geistliche mehr nachzuwei­sen. Die Grabschriften für die Domkapitulare sind insgesamt in Prosa gefaßt. Hingegen lassen zwei zufällig überlieferte Epitaphien für Angehörige der städtischen Oberschicht erahnen, daß um diese Zeit auch in Hildesheim das späthumanistische Grabgedicht für Mitglieder dieser Gesellschafts­schicht üblich gewesen sein muß (Nr. 463 u. 476). Erfreulicherweise kennt man die Verfasser bei­der Gedichte, es handelt sich zum einen um den Professor für Poetik, griechische Sprache und Ethik in Erfurt Anton Moeker und zum anderen um den ehemaligen Marburger Professor poetices Johann Reiche.

In dieser Zeit werden auch an Bürgerhäusern neben lateinischer Spruchweisheit frei konzipierte Hausinschriftenprogramme in lateinischer Sprache angebracht, einzelne auch in metrischer Form (Nr. 452, 467F–I u. 478B), wobei auffällt, daß nach wie vor bildliche Darstellungen sowohl [Druckseite 57] religiöser als auch weltlicher Thematik bevorzugt von metrisch gefaßten Texten begleitet werden (Nr. 452, 467F–I, 478B, 495, 510, 516 u. 589). Dem bildlichen Schmuck entsprach in den Vorstellungen der Zeit die „geschmückte Rede“ offenbar eher als die schlichte Prosa. So sind die Bildbeischriften zu dem Gemäldezyklus des Doms in elegischen Distichen, die ebenfalls unter den Bildern angebrachten Stiftungs- bzw. Sterbeinschriften aber in Prosa gefaßt (Nr. 495, 510, 516, 520, 527, 589 u. 618). Die verwendeten Versmaße bleiben bis zum Ende des 16. Jahrhunderts auf den Hexameter und das elegische Distichon beschränkt, erst im 17. Jahrhundert werden einzelne Inschriften auch in selteneren antiken Metren zitiert oder verfaßt. Beispiele dafür sind das Inschriftenprogramm des Joachim Middendorf von 1609, der an seinem Haus Zitate in vier ver­schiedenen Metren anbringen ließ (Nr. 177), oder auch die wahrscheinlich von dem juristisch gebil­deten Bauherrn Sebastian Trescho selbst verfaßten Inschriften in jambischen Trimetern und verschieden gereimten Hexametern, deren zahlreiche Wortspiele insgesamt eine virtuose Sprachbe­herrschung und ein beträchtliches Bildungsbewußtsein erkennen lassen (Nr. 416). In diese Reihe gehört auch die in fünf Phaläkeen verfaßte Inschrift am Syndikus-Haus (Nr. 585). Die Verwendung entlegenerer Versmaße bleibt auf wenige Einzelfälle beschränkt, insgesamt dominiert in den lateinischen Texten des Hildesheimer Bestands in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts klar die Prosa.

6. 2. Niederdeutsch und Hochdeutsch

Die deutschsprachigen Inschriften bleiben in der Hildesheimer Überlieferung während des gesamten Erfassungszeitraums quantitativ deutlich hinter der lateinischen Überlieferung zurück.111) Dies ist in einer durch den Bischofssitz geprägten Stadt zwar nicht verwunderlich und stimmt auch mit den Beständen anderer Bischofsstädte aus dem niederdeutschen Raum wie Osnabrück und Minden überein, dürfte aber im vorliegenden Fall auch und zu einem nicht geringen Teil auf die fehlende Überlieferung für die Pfarrkirchen der Stadt und auf die frühen Verluste an Hausin­schriften während des Dreißigjährigen Kriegs zurückzuführen sein (vgl. oben S. 40). Die erste niederdeutsche Inschrift des Hildesheimer Bestands stammt aus dem Jahr 1350, es ist die Meister­inschrift des Gießers Jan van Halberstadt auf einer Glocke im deutschen Reimvers (Nr. 91). Sie steht geradezu idealtypisch für die von Renate Neumüllers-Klauser mit reichem Material belegte Kombination der Merkmale Meisterinschrift, frühe Verwendung der Volkssprache und früheste Belege der gotischen Minuskel.112)

Bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts sind nur acht weitere volkssprachige Inschriften zu verzeich­nen. In der Folgezeit nimmt die Zahl der deutschen Texte kontinuierlich zu, von 155 der in der Zeit zwischen 1450 und 1525 bezeugten Inschriften sind immerhin 41 in deutscher Sprache über­liefert. Unter ihnen können die aus dem Jahr 1451 stammenden umfangreichen Texte des Vater­unsers, des Ave Maria und des Glaubensbekenntnisses auf der Cusanus-Tafel (Nr. 167), wenn es um Belege für regionalsprachliche Formen geht, besonderes sprachhistorisches Interesse bean­spruchen. Bei den übrigen Texten handelt es sich meistens um knappe Bauinschriften (Nr. 177A, 190, 208, 263 u. 310). Ähnlich geringe Textmengen bieten einzelne niederdeutsche Grabinschriften (Nr. 193, 195 u. 297), von denen zwei im deutschen Reimvers verfaßt sind (Nr. 300 u. 303), außer­dem die Beischriften auf dem Katharinenteppich (Nr. 233) und eine Ablaßinschrift (Nr. 248). Aus dem Anfang des 16. Jahrhunderts kommen an deutschsprachigem Material noch wenige nieder­deutsche [Druckseite 58] Stiftungs- und Meisterinschriften (Nr. 291 u. 301f.) sowie ein einzelner metrisch gefaßter Geschützspruch (Nr. 295) hinzu.

Um die Mitte des 16. Jahrhunderts setzt in den Inschriften der Sprachwechsel vom Nieder­deutschen zum Hochdeutschen ein. Für die Untersuchung dieses Übergangs können prinzipiell nur die im Original erhaltenen Inschriften herangezogen werden, mit Vorbehalt auch diejenigen kopia­len Überlieferungen, die den lautlichen Befund der Inschrift zuverlässig bewahren. Das sind im wesentlichen die Aufzeichnungen von Kratz und Mithoff. Sie bieten zwar die Inschriften weit­gehend in ihrer originalen lautlichen Gestalt, doch lassen sich spontane Abschreibfehler nicht aus­schließen. Andere kopiale Überlieferungen wie die von Oeynhausen aufgezeichneten deutschen Grabinschriften und die eher beiläufig mitgeteilten Inschriften vom St. Godehard-Friedhof113) müs­sen aus der Untersuchung des Sprachwechsels grundsätzlich ausgeklammert werden, weil sie die originale Graphie erkennbar nicht bewahrt haben. Da diese beiden kopialen Quellen den wesentlichen Teil des Bestands an deutschsprachigen Grabinschriften mitteilen, fällt diese Gruppe, die andernorts oft den größten Teil der deutschsprachigen Texte ausmacht, im Hildesheimer Bestand fast völlig aus. Lediglich 18 original erhaltene, davon 13 Fragmente mit nur wenigen Wör­tern, und neun zuverlässig kopial überlieferte deutsche Grabinschriften mit zudem überwiegend geringem Wortbestand stehen für eine sprachhistorische Auswertung im Zeitraum von 1525 bis 1650 zur Verfügung. Neben den wenigen Grabinschriften verbleiben als Träger volkssprachiger Inschriften zum einen die komplett zerstörten Geschütze, zum anderen wenige Stücke der Kirchenausstattung, deren Inschriften zumeist nicht mehr im Original vorliegen, und als dritte Gruppe die große Zahl der nahezu vollständig zerstörten Privathäuser, deren Inschriften allerdings in einigen Fällen in zuverlässigen Photographien bewahrt sind. Insgesamt bietet der Hildesheimer Bestand aus der Zeit von 1525 bis 1650 nur 44 erhaltene deutsche Einzeltexte. Diese problematische Beleglage schränkt die sprachhistorische Auswertung der deutschsprachigen Hildesheimer Inschriften in starkem Maße ein.

Als früheste hochdeutsche Texte sind die im Original erhaltenen Versinschriften auf der 1547 für St. Andreas gegossenen Taufe (Nr. 358) des Braunschweiger Gießers Hans Sievers anzusehen, die nur noch einzelne niederdeutsche Elemente (Rade für ‚Rat’, dorch Cristi Blut) bzw. einzelne hoch­deutsch-niederdeutsche Mischformen aufweisen: besneidunge, Dreifaldicheit. Für diese Inschriften konnte zwar keine Quelle nachgewiesen werden, einzelne sprachliche Formen lassen aber ostmittel­deutschen Charakter erkennen (gedeuffet ‚getauft’, gleubet ‚glaubt’). Vermutlich wurden die Inschriften aus einem mitteldeutsch geprägten Zusammenhang zitiert. Die Inschriften der Folgezeit bis etwa 1575 halten mit Ausnahme der drei in Halle/Saale, also außerhalb des ostfälischen Sprachraums, entstandenen Texten auf den von Jobst Camerer gefertigten Kupferbildnissen (Nr. 365, 381 u. 384) noch am Niederdeutschen fest (Nr. 361, 362, 367, 390A, 398, 405 u. 411). Dabei verwenden sie allerdings auch in andere Quellengattungen früh eindringende hochdeutsche Einzelformen,114) wie z. B. die Nachsilbe -lich in den Wörtern ewichlich und sekerlich in einer Hausinschrift von 1563 (Nr. 396 †), die auch nebeneinander ick und mich aufweist.

Die entscheidende Phase für den Übergang zum Hochdeutschen stellt die Zeit von 1575 bis etwa 1600 dar, an deren Anfang die erste hochdeutsche Hausinschrift von 1577 (Nr. 437 original) und zwei im deutschen Reimvers verfaßte Inschriften an der Ratsapotheke von 1579 (Nr. 445 original und Photo) stehen, die mit Wilt du und Olderman in sechzehn Versen lediglich noch zwei niederdeutsche Elemente aufweisen. Auch die einzige aus dieser Zeit erhaltene deutschsprachige Grabschrift für den 1588 verstorbenen Burchard von Landesberg (Nr. 480) ist hochdeutsch, aller­dings läßt die Formulierung ihn Godt den Hern ‚in Gott dem Herrn’ Unsicherheiten eines niederdeut­schen Sprechers in der korrekten Verwendung des Dativs im Hochdeutschen erkennen. Die hier verwendete Form entslafen kann als hochdeutsch-niederdeutsche Mischform gedeutet werden, kommt allerdings auch im Mitteldeut­schen des 16. Jahrhunderts vor. In den Grabschriften ist sie [Druckseite 59] bis ins zweite Viertel des 17. Jahrhunderts anzutreffen (Nr. 619 † u. 731). Für das erste Viertel des 17. Jahrhunderts gestatten die wenigen Belege keine eindeutige Aussage: Die erhaltene Grabschrift für die Wernerschen Kinder (Nr. 553) von 1601 weist keine niederdeutschen Formen mehr auf, während sich in der hochdeut­schen Grabschrift für den Ratsherrn Hans Loges von 1620 (Nr. 649) noch Niederdeutsches findet: van statt von, slege für ‚Schläge’ und wohl auch vorscheiden für ‚verschieden’. Die Hausinschriften weisen nach der Wende zum 17. Jahrhundert ebenfalls noch niederdeutsche Einsprengsel auf, z. B. Nr. 585 †: der deit dich din gut vermehren u. Nr. 626 E: Ach got wie geit das immer zu, wobei besonders die gereimten Haussprüche115) wie: Wol Godt vortruwet der heft woll gebuwet dat ohme nich geruwet (Nr. 597 †) oder der in Hildesheim beliebte Zweizeiler: Affgunst der Lude kann nicht schaden /Wat got wil dat mot geraden116) das Niederdeutsche oft lange bewahren. Ähnlich wie die Hausinschriften verhalten sich die Geschützinschriften zum Hochdeutschen. Die frühesten hochdeutschen Beispiele waren auf den Stücken des Gießers Hans Fricke aus den Jahren 1602 und 1607 angebracht (Nr. 560 † u. 582 †), in den Inschriften der anderen Gießer lassen sich noch einzelne niederdeutsch-hochdeutsche Mischformen erkennen (Nr. 606 Sneider, im Reim bruchn statt ‚brauchen’). Nach 1625 sind keine durchgängig niederdeutschen Inschriften mehr nachweisbar, lediglich einzelne niederdeutsche Relikte treten noch in den nun grundsätzlich hochdeutschen Texten auf (Nr. 738: Creutz und Dodt, Nr. 764 Lob Pris und Ehr).

Eine genauer nach den Inschriftengattungen spezifizierte Analyse der Beobachtungen zum Sprachwechsel gestattet der Bestand nicht. Lediglich im Vergleich mit den Nachbarstädten Hannover und Braunschweig117)gewinnen die Einzelbeobachtungen eine gewisse Kontur: Wie in Hildesheim stellen auch dort die Jahre von 1575 bis 1600 die entscheidende Phase für den Sprach­wechsel dar, wobei die Grabschriften zumindest teilweise schon seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts in hochdeutscher Sprache verfaßt worden sind, während sich in den Hausinschriften das Hochdeutsche erst mit der Wende zum 17. Jahrhundert durchsetzt. Diese Phasenverschiebung bei den Haus­inschriften konnte für die Braunschweiger Inschriften darauf zurückgeführt werden, daß die Haus­inschriften überwiegend von den Bauherren selbst konzipiert worden sein dürften, wäh­rend die wahrscheinlich eher akademisch gebildeten und meist von außen in die Stadt gekom­menen Urheber der Grabinschriften wie Schreiber, Pastoren und Lehrer früh mit dem überregional gebräuchlichen Hochdeutsch vertraut waren, das sie auch schreiben konnten. Der relativ späte Zeitpunkt des Übergangs zum Hochdeutschen bei den Hildesheimer Hausinschriften entspricht etwa den am Braunschweiger Material beobachteten Verhältnissen. Ob diese späte Ablösung auch in Hildesheim zeitlich mit dem Übergang der Unterrichtssprache in den städtischen Schulen118) korrespondiert, bedarf noch der vergleichenden Untersuchung an den Hildesheimer Schulordnun­gen und an den im Unterricht eingesetzten Texten.

7. Schriftformen

Der Hildesheimer Inschriftenbestand bietet für die Zeit vom Ende des 10. Jahrhunderts bis 1650 eine kontinuierliche Überlieferung und damit scheinbar eine breite Grundlage für die paläogra­phische Auswertung.118) Durch den großen Anteil an nur noch kopial überlieferten Texten erfährt das Material jedoch eine erhebliche Einschränkung, da selbst die zeichnerischen Wiedergaben nicht in allen Fällen die paläographischen Eigenheiten einer Inschrift mit ausreichender Genauigkeit erfassen.119)

7. 1. Romanische Majuskelschriften

Die mit dem Begriff „romanische Majuskel“ bezeichneten epigraphischen Schriften entfalten sich zwischen der Karolingischen Kapitalis mit ihren an linearen antiken Kapitalis-Schriften orientierten Formen und Proportionen auf der einen Seite und der gotischen Majuskel, einer Mischmajuskel, die „vom Element des Runden ... getragen wird“ auf der anderen Seite.120) Im Bereich der Deutschen Inschriften wird der Begriff für epigraphische Schriftformen verwendet, die etwa zwischen der Ottonischen Renaissance und der Mitte des 13. Jahrhunderts entstanden sind. Kenn­zeichnend für die romanischen Majuskelschriften ist, daß ausgehend von einem wesentlich kapital bestimmten Alphabet runde Formen – vor allem aus der Unziale, aber auch aus anderen Schriftarten – sowie eckige Sonderformen (vor allem bei C und G) aufgenommen werden. Außer­dem werden die Buch­stabenkörper zunehmend flächig gestaltet, wozu auch die Ausrundung der Übergänge von Bögen und Hasten gehören.121) Der Anteil der zusätzlichen Buchstabenformen nimmt im Laufe der Entwick­lung der romanischen Majuskel generell zu. Einzelbeobachtungen zeigen aber, daß die Aufnahme dieser Formen keineswegs als „stetige Steigerung“ zu verstehen ist.122) Eine kontinuier­liche Entwicklung hin zu einer kanonischen Schriftform ist für die romani­schen Majuskelschriften ohnehin nicht gegeben, vielmehr beschreibt der Begriff das „Potential an Möglichkeiten, das den einzelnen Herstellern von Inschriften“123) im 11. und 12. Jahrhundert zur Verfügung stand, wozu nicht nur die Einbindung von Sonderformen gehört, sondern auch die Verwendung eingestellter Buchstaben (Enklaven, Insertionen) und Buchstabenverbindungen (Nexus litterarum, Ligaturen) sowie die verschiedene Ausführung der Strichstärke (linear, verstärkt, beginnende Schwellungen). Hinzu kommt eine sich verändernde Proportionierung der Buchstaben, die als Abkehr von der klassisch quadratischen Proportion entweder zu einer schlanken Schrift mit schmalerer Ausführung der breiteren Buchstaben O, D, G und M oder zu einer gedrungenen Schrift mit einer stärkeren Breitenausdehnung der schmaleren Buchstaben führt.124) Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten bot außerdem die Ausführung von Sporen, Abschlußstrichen und deko­rativen Elementen.

Im Hildesheimer Bestand sind 39 Beispiele für romanische Majuskelschriften im Original er­halten und vier weitere in relativ zuverlässigen Zeichnungen überliefert. 23 davon sind auf Metall ausgeführt, elf in Stein, zwei in Gips und je eine in Elfenbein, Bronze und auf Leder. 28 gehören dem 11. Jahrhundert an, 31 dem 12. Jahrhundert, wobei die Zeit vom späten 12. Jahrhundert bis etwa zur Mitte des folgenden Jahrhunderts als Übergangszeit von der romanischen zur gotischen Majuskel anzusehen ist. Unter den insgesamt 43 paläographisch auswertbaren Beispielen enthalten lediglich vier ein Datum, nämlich die Inschriften auf der Bernwardtür (Nr. 9) und auf dem Grund­stein von St. Michaelis (Nr. 6) sowie zwei Grabinschriften (Nr. 43 u. 45). In weiteren neun Inschriften ist die Entstehungszeit über die Nennung eines Stifters oder über die Zuweisung einer Inschrift zu einem bestimmten Verstorbenen relativ genau festzulegen. Alle übrigen sind mehr oder weniger unsicher datiert, d. h. ihre zeitliche Einordnung mußte durch eine Kombination von epigraphischen, stilkritischen und sonstigen historischen Datierungsindizien vorgenommen werden. Dieses Datierungsdilemma erschwert die schriftgeschichtliche Strukturierung des Belegmaterials [Druckseite 61] vor 1200 noch zusätzlich, zumal auch in anderen Beständen für diese Zeit nur wenige exakt datierte Inschriften überliefert sind. Eine erste schriftgeschichtliche Einschätzung des sowohl quantitativ als auch hinsichtlich der verschiedenen Ausführungstechniken reichen Hildesheimer Materials der frühen Zeit kann daher nicht mehr leisten, als die Beobachtungen zu den verschiedenen Entwick­lungstendenzen auf dem Weg zur gotischen Majuskel zusammenzustellen.

Am Beginn der Überlieferung steht das mit elf Inschriften wohl größte geschlossene epigraphi­sche Ensemble dieser Zeit auf den Stücken der berwardinischen Stiftungen.125) Die Buchstabenfor­men werden von der Kapitalis dominiert, die gekennzeichnet ist durch spitze bis leicht trapez­förmige A mit nur nach links überstehendem Deckbalken126) und M mit unter die Mittellinie gezogenem Mittelteil.127) An Sonderformen werden eckige C,128) unziale E,129) unziales A (Nr. 16 mit Abb. 14) und – in beiden Fällen unsicher bezeugt bzw. nicht komplett erhalten – symmetrisches unziales M (Nr. 10, Nr. 16 mit Abb. 14) verwendet. Auch in nachbernwardinischer Zeit stellt die Kapitalis noch immer den Grundbestand der Buchstabenformen. Bis zur Mitte des 12. Jahrhun­derts kommen an Sonderformen lediglich noch das unziale und das runde U (Nr. 26 mit Abb. 23) hinzu, sieht man von den Inschriften des Hezilo-Leuchters ab (Nr. 25). Diese nehmen in bezug auf die Formenvarianz eine Sonderstellung unter den Inschriften des 11. Jahrhunderts ein. Eckige C und G, unziale A, E, H, Q und U wechseln ab mit den rein kapitalen Ausformungen derselben Buchstaben und erweisen diese Inschriften zumindest hinsichtlich der Grundform der Buchstaben als früheste Beispiele für eine in diesem Entwicklungsstrang ausgeprägte romanische Majuskel. Daneben sind aber bis zum Beginn des 12. Jahrhunderts auch reine Kapitalisinschriften nachweisbar.130)

Nach der Mitte des 12. Jahrhunderts nimmt die Zahl der Sonderformen in den Inschriften erheblich zu, wobei nur noch vereinzelt eckige C vorkommen (Nr. 38 mit Abb. 39 u. Nr. 53 mit Abb. 34), während die runden und unzialen Formen in vielen Inschriften bereits regelmäßig mit den kapitalen Entsprechungen alternieren oder auch ausschließlich die runden Varianten eines Buchstabens verwendet werden, wie z. B. in den gravierten Inschriften auf den beiden großen Schreinen (Nr. 40f. mit Abb. 35–38) oder in den in Stein ausgeführten Grabinschriften des Hermannus decanus (Nr. 39 mit Abb. 40) und des Priesters Bruno (Nr. 46 mit Abb. 44). Die zuletzt genannte Inschrift ist außerdem durch eine besonders variantenreiche Ausführung des A gekennzeichnet. Daneben gibt es aber mit den Inschriften auf dem Oswald-Reliquiar (Nr. 47 mit Abb. 41) auch aus dem späten 12. Jahrhundert noch ein Beispiel für kapital bestimmte Schriften, in denen außer dem ausschließlich in der unzialen Form verwendeten E und dem eingerollten G keine runden Formen vorkommen. Diese mit feinem Strich besonders qualitätvoll gearbeitete Inschrift zeigt, daß auch unter den vielfach von modernen Elementen geprägten Inschriften auf Gold­schmiedearbeiten (Nr. 40f. mit Abb. 35–38) innerhalb der romanischen Majuskelschriften gewisse „retardierende“ Ausführungen zu beobachten sind.

Ansätze zu einem Wechsel in der Strichstärke der Buchstabenkörper lassen sich bei den bern­wardinischen Inschriften nur selten in leicht keilförmig angelegten Hasten, Balken und Bogenenden erkennen.131) Hin und wieder enden die Buchstaben in Dreiecksporen. Die Strichstärke bleibt mit den genannten Ausnahmen und abgesehen von einzelnen leichten Bogenverstärkungen besonders bei den runden (Nr. 14 mit Abb. 9) und leicht spitzovalen O132) noch überwiegend linear.133) Ausge­prägtere Flächigkeit beschränkt sich auf die Bögen und die Sporenansätze des S und auf die [Druckseite 62] Schwellungen der R-Cauden.134) Seit der Mitte des 12. Jahrhunderts lassen sich gewisse Tendenzen einer zunehmenden Flächigkeit und Rundung in der Gestaltung des Buchstabenkörpers beobachten, wie z. B. ausgeprägtere Schwellungen an den Cauden von R und Q.135) In einzelnen Inschriften ist rundes wie eckiges E mit großen Sporen versehen, so daß fast der Eindruck eines geschlossenen Buchstabens entsteht.136) Die meisten Beispiele sind allerdings mit linearer Strich­stärke ausgeführt, wie z. B. die hinsichtlich der Buchstabenformen ausgesprochen fortschrittliche Inschrift auf dem Grabdenkmal des Hermannus decanus (Nr. 39 mit Abb. 40).

Enklaven und Ligaturen werden sparsam und überwiegend zum Zweck der Platzersparnis verwendet mit Ausnahme der Inschriften auf der Bernwardtür (Nr. 9 mit Abb. 12f.), die mit der ausführungstechnischen Nähe zur Mainzer Willigistür137) auch von deren Schriftgestaltung angeregt worden sein könnte.138) In größerer Zahl sind Ligaturen und Enklaven nur für die Inschriften der Gewölbemalereien aus der westlichen Vorhalle des Doms bezeugt, die allerdings nicht mehr im Original, sondern in einer Zeichnung überliefert sind (Nr. 33). An Zierformen lassen sich in den Inschriften der Bernwardzeit lediglich Ausbuchtungen am Querbalken des H und am Kürzungs­strich beobachten (Nr. 4 mit Abb. 8 u. Nr. 14 mit Abb. 9). Seit dem zweiten Drittel des 12. Jahr­hunderts sind einzelne Buchstaben mit kleinen Blättchen verziert (z. B. Nr. 40f. – teilweise erneuert – mit Abb. 35–38 u. Nr. 48), die auch in der gotischen Majuskel der Domtaufe (Nr. 67) und bei den Inschriften der Kaselstäbe (Nr. 82) als Schriftschmuck verwendet worden sind. Eine Verdoppelung der Schrägschäfte ist nur bei den N der Schreininschriften zu beobachten, allerdings in einem teil­weise erneuerten Abschnitt der Inschrift (Nr. 40f. mit Abb. 35–38).

7. 2. Gotische Majuskel

Die gotische Majuskel ist eine Mischmajuskel aus kapitalen und runden Formen mit einem zuneh­menden Anteil runder Buchstaben. Typisch sind ausgeprägte keilförmige Verbreiterungen von Schaft- und Bogenenden, Bogenschwellungen und eine gesteigerte Flächigkeit des Buchstabenkör­pers. Hinzu kommt die Vergrößerung der Sporen an Schaft-, Balken- und Bogenenden, die zu einem Abschlußstrich zusammenwachsen und damit den Buchstaben vollständig abschließen können.

Im Hildesheimer Bestand ist diese Schriftform vom zweiten Viertel des 13. Jahrhunderts bis zum Jahr 1404 (Nr. 125) in 27 erhaltenen und fünf einigermaßen zuverlässigen zeichnerischen Wie­dergaben bzw. einem Photo überliefert. Nach diesem Zeitraum wird sie nur noch vereinzelt für Christusnamen (IHESVS, INRI, XPC) verwendet.139) Von den 33 paläographisch auswertbaren Inschriften sind 16 in Metall oder Elfenbein graviert, zwei gegossen, eine gemalt und 14 in Stein gehauen, drei davon erhaben. In der ersten Zeit bis 1280 begegnet die gotische Majuskel im vorliegenden Bestand nur auf Metall,140) in Stein ist diese Schriftform zum ersten Mal im Jahr 1280 auf der in die Wand des ehemaligen Johannisstifts eingelassenen Tafel ausgeführt (Nr. 71, heute Mauer am Dammtor).

Bei den Grundformen der Buchstaben setzt sich zunächst der Entwicklungsstrang des regel­mäßigen Alternierens von kapitalen und runden Formen der romanischen Majuskel fort (Nr. 64 mit Abb. 47f.). Er erreicht seinen Höhepunkt in den Inschriften der Domtaufe (Nr. 67 mit Abb. 49f.), in denen elf Buchstaben in beiden noch in sich variierten Grundformen ausgeführt wurden. Auch die in Stein gehauene Grabinschrift der Offenia von 1301 (Nr. 76 mit Abb. 70) ist noch vom Formprinzip des Alternierens geprägt. Dies ist hier offenbar sehr bewußt als Schriftschmuck einge­setzt worden, da dieselben Buchstaben, wenn sie nahe beieinander stehen, jeweils in verschiedenen [Druckseite 63] Formen gehauen worden sind. Gleiches gilt für die nur noch zeichnerisch überlieferte Inschrift auf der für Bischof Siegfried († 1310) angefertigten Metallgrabplatte (Nr. 77 mit Abb. 181). In den späteren Inschriften hingegen kommt dieses variierende Prinzip weitaus seltener zur Anwendung, oft wird nur noch ein einziger Buchstabe (Nr. 80: F, Nr. 99: I/J, Nr. 102: T) in zwei Formen ausge­führt oder die kapitalen Alternativen (Nr. 84) werden zugunsten der durchgängig verwendeten runden aufgegeben.

Die Enden der Hasten, Balken und Bögen sind mit Sporen versehen, wobei die feinen Strich­sporen lediglich in den frühen gotischen Majuskeln vorkommen (Nr. 64 mit Abb. 47f. u. Nr. 67 mit Abb. 49f.), während in späterer Zeit die Sporen ausladender konstruiert sind.141) L mit großem Balkensporn findet sich in Nr. 68f., Nr. 88 mit Abb. 56 u. Nr. 96. Die Sporen des unzialen E sind bereits bei den frühen Beispielen der gotischen Majuskel zu einem Abschlußstrich verbunden (Nr. 64 mit Abb. 47f. u. Nr. 67 mit Abb. 49f.), C hingegen wird zum ersten Mal in der gravierten Inschrift auf der Grabplatte Bischof Ottos von 1279 (Nr. 70 mit Abb. 52) in geschlossener Form ausgeführt. Abschlußstriche am unzialen M, am runden T und am runden U sind erst im 14. Jahr­hundert zu beobachten.142) Die Tendenz zum kompakten, abgeschlossenen Einzelbuchstaben spart auch die eckig-spitzen Formen nicht aus, so sind z. B. spitze V und eckige E in einzelnen Fällen mit Abschlußstrichen versehen (Nr. 70 mit Abb. 52 u. Nr. 88 mit Abb. 56).

Die meisten gotischen Majuskeln des Bestands weisen nur mäßige Varianz in der Strichstärke auf.143) Flächigere Bereiche bleiben auf die Bogenschwellungen und die Verbreiterung der Hasten­enden beschränkt. Lediglich in den mit ausgeprägt ornamentalem Anspruch ausgeführten Inschriften der Domtaufe (Nr. 67 mit Abb. 49f.) und der Glocke von 1270 (Nr. 68) kontrastieren dünne Linien mit zum Teil üppigen Schwellungen und verbreiterten Hasten. Auch die Inschrift auf der Bodenplatte des 1312 oder später entstandenen Silvester-Kopfreliquiars (Nr. 80 mit Abb. 55) ist durch verschiedene Strichstärken gekennzeichnet, wobei die flächigen Bereiche den Schrifteindruck bestimmen. Noch deutlicher ausgeprägt ist diese Tendenz zur Variation der Strichstärke in der Inschrift auf dem Großen Bernwardkreuz aus dem ersten Viertel des 13. Jahrhunderts (Nr. 63). Als Zierformen sind in den gotischen Majuskelschriften einzelne in doppelter Kontur ausgeführte Bal­ken und Schräghasten144) sowie Nodi an den Hasten von T oder I 145) und Zierhäkchen an Hasten und Balken nachzuweisen.146)

7. 3. Frühhumanistische Kapitalis

Der Begriff „frühhumanistische Kapitalis“ bezeichnet eine Mischschrift, die auf das Formenreper­toire verschiedener Großbuchstabenschriften zurückgreift. Neben kapitalen, runden und unzialen Formen stehen eckige Buchstaben (C, G und O), gelegentlich werden auch Minuskeln und Elemente aus byzantinisch-griechischen Schriften einbezogen bzw. zusätzlich besondere Einzel­formen kreiert. Ihre Bezeichnung erhielt diese Schriftform, weil sie wahrscheinlich durch gelehrte humanistische Kreise im Umfeld der Reformkonzilien von Konstanz und Basel in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts in den deutschen Sprachraum transferiert wurde.147) Zum Formenkanon dieser Schrift gehören: epsilonförmiges (zweibogiges) E, retrogrades (spiegelverkehrtes) N, M in der Form [Druckseite 64] des byzantinischen M148) oder als konisches M mit durchgebogenen Hasten und sehr kurzem, über der Buchstabenmitte endendem Mittelteil sowie offenes kapitales D. An Schmuckformen kommen Ausbuchtungen, Nodi und Halbnodi an Hasten, Balken und Schräghasten, vornehmlich bei H, I, N und Z, vor. Sofern im Zusammenhang mit der frühhumanistischen Kapitalis arabische Ziffern begegnen, sind diese ebenfalls durch besondere Formen gekennzeichnet, wie z. B. die 5 mit links­gewendeter Fahne (Nr. 278) oder die Schlingenvier (Nr. 280 u. Nr. 283 mit Abb. 89).

Im vorliegenden Bestand wird dieser Schrifttyp vor allem für Inschriften auf Goldschmiede­arbeiten sowie in der Tafelmalerei und auf gefaßten Holzskulpturen verwendet.149) Hier sind es in der Regel die Blattgoldnimben und Gewandsäume der dargestellten Heiligen, die mit Buchstaben der frühhumanistischen Kapitalis verziert sind. Die Ausführungen in Stein beschränken sich auf wenige Beispiele mit meist geringem Buchstabenbestand (Nr. 216, 217B, 226, 280 u. 379). Das früheste Beispiel für die frühhumanistische Kapitalis stammt von dem 1489 für das Kloster Marien­rode angefertigten Kelch aus der Werkstatt des Bartold Magerkol (Nr. 204 mit Abb. 85), dessen Inschrift durch ein charakteristisch gestaltetes kapitales G gekennzeichnet ist. Dasselbe G findet sich auch auf der Großen Silberpatene des Domschatzes (Nr. 206 mit Abb. 88), die dadurch der Werkstatt Magerkols zugeordnet und zeitlich in die Nähe des datierten Kelchs gestellt werden kann. Kennzeichnend für die Schriften des Bartold Magerkol sind weiterhin die sehr weit offenen C und unzialen E, die spitzen A mit senkrechter rechter Haste (vor allem auf der Patene) und meist nur nach links überstehendem Deckbalken. Die überwiegende Zahl der frühhu­manistischen Kapita­lisschriften sowohl auf Goldschmiedearbeiten (Nr. 228 mit Abb. 86f.) wie auch in den Blattgold­nimben und auf den Gewandsäumen sind in verschiedenen Techniken konturiert ausgeführt, wobei sich die Buchstabenkörper glatt vor dem bearbeiteten Hintergrund abheben. Aus dem Anfang des 16. Jahrhunderts sind Holzskulpturen und ein Tafelbild überliefert, auf denen die Inschriften der Gewandsäume zum Teil aus einer sinnlosen Folge von Buchstaben bestehen (Nr. 273f., 276150) u. 312), was für diese vor allem ornamentalen Ansprüchen genü­gende Inschriftengattung nicht unge­wöhnlich ist.151) Die zeitgleichen umfangreichen Inschriften auf den gemalten Altären (Nr. 313 mit Abb. 115f. u. Nr. 314 mit Abb. 114) schöpfen den variantenreichen Vorrat an Grundformen voll aus, verzichten aber auch in den Gewandsaumin­schriften auf rein ornamentale Buchstabenfolgen.

Neben den für diese Schriftart typischen Zierformen sind in einem Fall auch spitz ausgezogene Schwellungen an den Bögen von C und P (Nr. 228 mit Abb. 86f.) zu beobachten. Ausgeprägte Sporen finden sich, bedingt durch die meist feinstrichige Ausführung der Buchstabenkörper, nur bei den beiden gravierten Inschriften (Nr. 283 mit Abb. 89 u. Nr. 317), wobei an den Inschriften auf dem Kopfreliquiar des heiligen Vincentius (Nr. 283 mit Abb. 89) einzelne dreizackige Sporen auffallen. In den übrigen frühhumanistischen Kapitalisinschriften enden die Buchstaben ohne besondere Betonung, vereinzelt sind feine Strichsporen zu beobachten (Nr. 313 mit Abb. 115f.).

7. 4. Kapitalis

Die Kapitalis wird im Hildesheimer Bestand zum ersten Mal152) in einer gravierten Inschrift auf der Unterseite der Sockelplatte eines um 1505 entstandenen Kelchs verwendet. Sie ist in leicht schräg­liegenden, teilweise konturierten Buchstaben ausgeführt (Nr. 269 mit Abb. 112). Die erste sicher datierte aufrecht stehende Kapitalis befindet sich auf der 1531 entstandenen Metallgrabplatte für den Dompropst Levin von Veltheim (Nr. 319 mit Abb. 101f.). Während für die eigentliche Grab­schrift eine gotische Minuskel verwendet wird, sind die Künstlerinschrift des Gießers Cord Mente [Druckseite 65] und die Beischriften zu vier Tugenden erhaben in Kapitalis gegossen. Eine Reminiszenz an die Formen der frühhumanistischen Kapitalis bietet lediglich das offene kapitale D in CORDT. Es folgen die ebenfalls erhaben, aber in Stein ausgeführten Inschriften von der Kurie Steinberg aus dem Jahr 1534 (Nr. 323 mit Abb. 118). Wie diese beiden frühen Beispiele sind die in Holz oder Stein ausgeführten Kapitalisinschriften und auch die in Messing oder Bronze gegossenen nahezu ausnahmslos erhaben ausgeführt. Einzelne Inschriften weisen deutliche Linksschrägen- und Bogenverstärkungen auf (z. B. Nr. 352 mit Abb. 126) sowie Wechsel von Haar- und Schattenstri­chen zwischen Hasten und Balken (Nr. 365 mit Abb. 133). Die Buchstabenformen beschränken sich mit wenigen Ausnahmen (Nr. 327 mit Abb. 110 unziales E, Nr. 609, Nr. 777) auf den Bestand des Kapitalis-Alphabets. Der Mittelteil des in der Regel konischen M endet deutlich unterhalb der Buchstabenmitte (Ausnahme Nr. 442 mit Abb. 140), erreicht jedoch in den meisten Fällen nicht die Grundlinie. Die Schriftbeispiele aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts vermit­teln überwiegend den Eindruck eines sorgfältig gestalteten ausgewogenen Schriftbildes, obgleich durch die gestreckte Ausführung der Buchstaben in keinem Fall das Bestreben nach klassischer Proportion erkennbar ist. Auch die Verwendung schrägliegender Kapitalisschriften bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts zeigt deutlich, daß das klassische Schriftideal hier wie auch in anderen nieder­sächsischen Beständen für die Renaissance-Kapitalis nicht normgebend war. Eine Sonderstellung innerhalb des Hildeshei­mer Bestands nehmen die 1546 entstandenen Inschriften auf dem Epitaph des Arnold Freitag und auf dem von ihm gestifteten Domlettner ein (Nr. 353f. mit Abb. 121, 125 u. 120). Sie sind teils erhaben teils vertieft ausgeführt. Ihre Einzelformen, vor allem die in einer Renaissance-Kapitalis ungewöhnliche E-caudata und das charakteristische, den gesamten Buchstaben durchschneidende Q(UE)-Kürzel schließen beide Arbeiten eng an zeitgleiche Steininschriften im Dom zu Münster an, die einer Werkgruppe um den westfälischen Meister Johann Brabender zugeordnet werden. Im Hildesheimer Bestand haben diese Beispiele keine Parallele.

Unter den Kapitalisinschriften aus dem letzten Drittel des 16. Jahrhunderts fällt eine kleine Gruppe von Inschriften an Steinhäusern auf, deren Schriftgestaltung und Ausführung deutlich unter dem Niveau der sonstigen liegt. Sie sind in schmal proportionierten Schriften ausgeführt und oft sehr gedrängt in den knappen zur Verfügung stehenden Raum eingepaßt.153) Einzelne der frühhu­manistischen Kapitalis entlehnte Formen fügen sich nicht harmonisch in die Schriftumge­bung ein. Zudem bewirken Wechsel in der Ausrichtung einzelner Buchstaben den Eindruck eines unruhigen Schriftbildes (Nr. 428 u. 379). Erstaunlicherweise gehören zu diesen Fällen auch die Inschriften des Kaiserhauses, deren epigraphische Ausführung deutlich hinter den anspruchsvollen Textinhalten zurückbleibt. Abgesehen davon stören auch zahlreiche Haufehler das Verständnis in erheblichem Maße (Nr. 467 mit Abb. 142–145). Von diesen Kapitalisschriften hebt sich eine andere Gruppe durch deutlich höhere Ausführungsqualität ab. Sie ist gekennzeichnet durch E mit sehr kurzen mittleren Balken, durch große Sporen an den oberen Bogenenden von C, G und S, eine spitzwinklige aufgerichtete 7 mit langem Schrägschaft, Q mit ausgeprägten nach unten verlaufenden Cauden und leicht nach links geneigten S. Diese Buchstabencharakteristika finden sich in den Inschriften auf dem Stein von der ehemaligen Godehardimühle (Nr. 442 mit Abb. 140) sowie auf den Grabdenkmälern für Burchard von Landesberg (Nr. 480) und für Kaspar von Dechau (Nr. 484 mit Abb. 141). Da das Grabmal des 1588 verstorbenen Burchard von Landesberg aus stilistischen Gründen der Hildesheimer Bild­hauerwerkstatt Wolf, speziell Ebert Wolf d. J., zugeschrieben wird, machen die übereinstimmenden durchaus spezifischen Schriftmerkmale wahrscheinlich, daß auch die beiden anderen Objekte aus dieser Werkstatt stammen. Ob die Inschrift auf dem Stein an der ehemaligen Godehardimühle aus dem Jahr 1578 eventuell auch von seinem gleichnamigen und zur selben Zeit arbeitenden Vater angefer­tigt worden sein könnte, läßt sich nicht klären, da beide Meister sowohl in der Kapitalis wie auch in der Fraktur (vgl. S. 68) weitgehend dieselben Schrifttypen verwendet haben. Im Unterschied zu den Einbecker154) und Braunschweiger Arbeiten der Wolfschen Werkstatt sind die Hildesheimer Objekte sämtlich nicht signiert. Auch haben die in der Braunschweiger Grabinschrift für Ludolf Schrader von 1589 verwendeten Häkchen am oberen Bogen des S in den Hildesheimer Beispielen keine Parallele. [Druckseite 66]

Die erhabenen, auf Holz oder in Stein angebrachten Kapitalisschriften vom Ende des 16. bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts sind in der Regel aufrecht und mit Ausnahme einzelner qualitätvol­ler Schriften, die Wechsel von Haar- und Schattenstrichen aufweisen (Nr. 647 mit Abb. 160 u. Nr. 665), in einheitlicher Strichstärke ausgeführt. In den gravierten Inschriften sind die Schattenstriche durch konturierte Ausführung hervorgehoben.155) M ist seit Beginn des 17. Jahrhun­derts überwie­gend mit geraden Hasten,156) selten noch in der konischen Form ausgeführt (Nr. 642, 677 u. 694). Rundes U statt V zur Bezeichnung des Vokals u ist ähnlich wie im Bestand Hannover157) erst seit dem Anfang des 17. Jahrhunderts vereinzelt (Nr. 609 u. 714) zu beobachten, dominant bleibt in Hildesheim jedoch die V-Schreibung. Ligaturen und Enklaven werden gelegentlich zum Zweck der Platzersparnis gesetzt (Nr. 578 mit Abb. 171, Nr. 725 u. Nr. 728 mit Abb. 163).

7. 5. Gotische Minuskel

Die gotische Minuskel entspricht innerhalb der epigraphischen Schriften im Idealfall der Textura der Buchschrift. Kennzeichen dieses Schrifttyps ist die Brechung der Schäfte und Bögen (vgl. Abb. 65). Die im Mittelband stehenden Schäfte (z. B. von i, m, n, u, v etc.) werden an der Oberlinie des Mittelbandes und an der Grundlinie gebrochen, Bögen durch stumpfwinklige Brechung oder spitz­winkliges Abknicken in senkrechte und schräge Bestandteile umgeformt. Die Umformung der Bögen in schräge und parallel ausgerichtete senkrechte Elemente gibt der Schrift einen von der Vertikalen dominierten, gleichförmigen Charakter, der in vielen Fällen den Eindruck einer gitter­artigen Buchstabenfolge vermittelt.

Im Hildesheimer Bestand ist die neue Schriftart zum ersten Mal im Jahr 1350 in einer zuver­lässig kopial überlieferten Meistersignatur bezeugt, die gleichzeitig als erste deutschsprachige Inschrift des Bestands zu verzeichnen ist (Nr. 91). Den frühesten erhaltenen Beleg bietet das Epi­taph für den 1375 verstorbenen Dietrich Digni (Nr. 100 mit Abb. 60). Das Aufkommen der goti­schen Minuskel in Hildesheim entspricht damit den Erstbelegen in den bislang edierten Inschrif­tenbe­ständen aus der Region.158) Sie wird fast bis zum Ende des 16. Jahrhunderts kontinuier­lich verwen­det, allerdings nehmen die Belege nach 1540 deutlich ab. Die letzte kopiale Bezeugung stammt aus dem Jahr 1589 (Nr. 487 D), die jüngste erhaltene sicher datierte gotische Minuskel, die ausschließ­lich Buchstabenformen dieser Schriftart verwendet, ist 1573 (Nr. 426 mit Abb. 134) entstanden. Die gotische Minuskel kommt in verschiedenen Ausführungstechniken auf unter­schiedlichen Beschreibstoffen vor: Neben wenigen gemalten und gestickten Inschriften domi­nieren die in Holz geschnitzten oder in Stein gehauenen Beispiele, bei denen – wie in den niedersäch­sischen Beständen allgemein zu beobachten – die Ausführung in erhabenen Buchstaben vor­herrscht. Hinzu kommen die teils erhaben gegossenen, teils glatt vor bearbeitetem Hintergrund gravierten gotischen Minuskeln der Messing- oder Bronzegrabplatten und eine nicht unbeträchtliche Zahl von Gold­schmiedearbeiten, deren Inschriften entweder dünnstrichig graviert oder – wie bereits für die Metallgrabplatten beschrieben – als konturierte glatte Buchstabenkörper vor meist schraffiertem Schriftgrund ausgeführt sind. In ähnlicher Technik sind auch die im Rahmen der Tafelmalerei in Blattgold angebrachten Inschriften der Nimben von Heiligen und biblischen Personen gearbeitet.

Die frühen in Stein oder Holz ausgeführten Buchstaben stehen noch weitgehend in dem für Großbuchstabenschriften üblichen Zweilinienschema: Ober- und Unterlängen ragen meistens nur wenig über das Mittelband hinaus. Erst die Belege des 16. Jahrhunderts haben zum Teil ausgeprägte, oft gegabelte Oberlängen,159) während die Unterlängen in den meisten Fällen wenig unter das Mittel­band reichen. Unter den bis zum ersten Viertel des 15. Jahrhunderts entstandenen [Druckseite 67] gotischen Minuskeln gibt es sowohl bei den erhabenen als auch bei den eingehauenen Schriften einzelne Fälle, in denen die Buchstabenenden von u und/oder n ohne Brechung ausgeführt sind.160) Werkstatt­zusammenhänge lassen sich innerhalb dieser Gruppe aber nur für die beiden aus Heilig Kreuz stammenden, auf gleichgestalteten querrechteckigen Steintafeln erhaben ausgeführten Grab­schriften für Dietrich Digni (Nr. 100 mit Abb. 60) und Aschwin von Barum (Nr. 107) feststellen. Die eingehauenen Bauinschriften an der St. Andreaskirche von 1389 und 1415, die auch beide erst im Jahr 1415 entstanden sein können, sind durch nach oben verlängerte und nach links abgeknickte Hasten bei v und w charakterisiert (Nr. 105 u. Nr. 135 mit Abb. 61 u. 62), was man neben den zum Teil stumpf endenden u auch in den erhabenen Inschriften der Figuren vom nordwestlichen Portal des Doms aus der Zeit vor 1429 wiederfindet (Nr. 145 mit Abb. 75).161) Auch in den späten Minuskelschriften des 16. Jahrhunderts endet bisweilen der rechte Schaft des u oben abgeschrägt oder stumpf, jedenfalls ohne Brechung.162) In manchen dieser späten Beispiele sind über­haupt die Brechungen nicht mehr konsequent durchgeführt worden (vgl. z. B. Nr. 343 mit Abb. 130). Die übrigen Inschriften entsprechen dem für diese Schriftart typischen Formenreper­toire und der üblichen Gestaltung.163) Die Verwendung von Versalien bietet in Hildesheim keine Anhaltspunkte für eine bestandsinterne Datierung, da bereits die frühen gotischen Minuskeln des 14. Jahrhunderts Versalien aufweisen, während in den späteren oft auf dieses Mittel der Schriftgestaltung verzichtet wird.164) Im frühesten Beispiel (Nr. 100 mit Abb. 60) ist lediglich das M der Jahreszahl als Versal – wenn auch noch vollständig im Mittelband – ausgeführt, während in der nur vier Jahre später ent­standenen Grabinschrift des Burchard von Steinberg bereits mehrere Versalien (Nr. 103) eingesetzt werden. Die oft aus verschiedenen Alphabeten importierten Versalien der späten gotischen Minuskelschriften verleihen manchen Inschriften einen ausgeprägt ornamentalen Charakter (vgl. z. B. Nr. 400 mit Abb. 135).

Die frühesten gotischen Minuskeln auf Metall (Goldschmiedearbeiten und gegossene Grab­platten) finden sich auf dem Abendmahlsgerät der Hildesheimer Kartause, das Bischof Gerhard zwischen 1388 und 1398 gestiftet hat (Nr. 108). Während die auf dem Kelch angebrachte Inschrift eingraviert und durch Versalien der gotischen Majuskel mit Binnenschraffur und feinen Zier­linien gestaltet ist, sind die Buchstaben der Patene in der für die Goldschmiedearbeiten des späten Mittelalters typischen konturierten Form graviert.165) Ihre Buchstabenkörper heben sich glatt vor einem schraffierten Hintergrund ab,166) die Balken von t und x, in anderen Inschriften auch der untere Bogenansatz des p, sind durch die Haste gesteckt und vermitteln einen ansatzweise drei­dimensionalen Schrifteindruck.167) Die Kontur der senkrechten Buchstabenteile trägt oft kleine Zacken (z. B. Nr. 110 mit Abb. 66f.). Einzelne Buchstaben sind mit Zierstrichen oder Anschwün­gen versehen. Der Balken des e ist auf einen oft geschwungenen Zierstrich reduziert. Variantenreich gestaltete Worttrenner und gegabelte Enden der Oberlängen, die oft geringfügig über das Schrift­band hinausragen, unterstreichen den ornamentalen Charakter dieser Schriften. Besonders gestaltet ist eine als einziger Schmuck auf einem Ziborium angebrachte Inschrift (Nr. 165), die in der übli­chen Form glatt erhaben vor schraffiertem Hintergrund ausgeführt ist, deren zum Quadrangel reduzierte Brechungen aber optisch vor die Haste gelegt sind und zusätzlich durch Schattenschraf­fur betont werden. Eine ähnliche bandförmige Gestaltung der Minuskel zeigt auch eine der Inschriften auf dem Bernward-Pedum (Nr. 218C). Aus den konturierten, glatt vor bear­beitetem Hintergrund ausgeführten Inschriften der gegossenen Grabplatten ragen u. a. die für zwei Angehö­rige der Familie von Hanensee angefertigten Inschriften durch ihre ästhetische Qualität hervor. Die ältere verwendet in variantenreicher Form i-Punkte und zeichnet sich durch Zierstriche und Blätt­chenverzierung aus (Nr. 126 mit Abb. 96), während auf der jüngeren die Buchstaben mit gespalte­nen, an den Enden eingerollten oder mit Blättchen verzierten Oberlängen gestaltet sind (Nr. 174 [Druckseite 68] mit Abb. 97). Von vergleichbar hoher Qualität ist auch die mit Versalien aus verschiedenen Alpha­beten und drei verschiedenen a-Formen ausgeführte gestreckte gotische Minuskel auf der Grab­platte für Dietrich von Alten (Nr. 262 mit Abb. 99). Bei den Inschriften der Goldschmiedearbeiten ist die Technik der konturiert ausgeführten glatten Buchstabenkörper im Hildesheimer Bestand nur bis in die Anfänge des 16. Jahrhunderts nachzuweisen. In der Folgezeit haben die Goldschmiede nur noch dünnstrichige Inschriften (z. B. Nr. 263 mit Abb. 92, Nr. 290 mit Abb. 107) graviert.

7. 6. Fraktur und humanistische Minuskel

Charakteristisch für die epigraphische Ausprägung der Fraktur sind Schwellzüge und Schwell­schäfte sowie die spitzovale Form der geschlossenen Bögen. Die Schäfte von f und langem s reichen bis unter die Grundlinie, die Oberlängen sind meist gespalten oder laufen in Zierlinien aus. a ist in den Hildesheimer Beispielen immer einstöckig ausgeführt. Die Fraktur wurde zum ersten Mal auf einem nicht am Ort entstandenen Kupferbild mit dem Porträt Martin Luthers verwendet (Nr. 365 mit Abb. 133). Der früheste autochthone Beleg stammt von einer Glasscheibe aus dem Jahr 1561 (Nr. 393). Das zentrale Corpus der Hildesheimer Frakturinschriften bilden die sowohl in Holz als auch in Stein ausgeführten Beispiele aus der Werkstatt der Bildhauerfamilie Wolf (vgl. S. 65). Kennzeichen der Wolfschen Frakturschriften sind die zum Dorn reduzierten kleinen Anstriche an den Hasten von b, l und h sowie die aufwendige Gestaltung der Versalien (Nr. 437 mit Abb. 137 u. Nr. 445 mit Abb. 138). Die Unterlänge des g hat in den Hildesheimer Inschriften durchgehend die geschwungene Form, während in den von Ewert Wolf d. J. stammenden Braunschweiger Inschrif­ten die Unterlänge des g in eingerollter Form ausgeführt worden ist.168) Möglicherweise deutet dieser Unterschied darauf hin, daß die Hildesheimer Beispiele Ewert Wolf d. Ä. zuzuschrei­ben sind. Zwei Inschriften aus der Zeit um 1625 lassen ebenfalls Werk­stattzusammenhänge erken­nen: Die Grabinschrift für Katharina Mebesius (Nr. 663) von 1624 weist dieselben Schrift­charakteristika auf wie die Fraktur auf dem Grabdenkmal des 1615 verstorbenen Hans Wildefüer (Nr. 666 mit Abb. 157). Vor allem die verbundenen und nach oben spitz ausgezo­genen oberen Bogenenden bei Doppel-f (Nr. 663) bzw. Doppel-Schaft-s (Nr. 666) und die Ausführung des Datums in Kapitalis weisen auf denselben Meister. Seit dem Anfang des 17. Jahrhunderts sind einzelne Beispiele für schrägliegende Fraktur überliefert (Nr. 521 mit Abb. 167, Nr. 553 mit Abb. 161).

Die humanistische Minuskel kennzeichnen runde Bögen und ohne Brechung endende Schäfte, f und Schaft-s sowie h enden in der Regel auf der Grundlinie (Ausnahme Nr. 585 mit Abb. 174), d wird mit senkrechtem Schaft ausgeführt. Diese Schriftform wird in Hildesheim seit dem Ende des 16. Jahrhunderts überwiegend in gemalten Inschriften verwendet169) und tritt oft in Kombination mit einzelnen Wörtern in Kapitalis oder Versalien dieses Schrifttyps auf. Vereinzelt sind wie bei der Fraktur auch schrägliegende Formen belegt (Nr. 699 u. Nr. 757). Als typisch humanistische Schrift­form wird sie für die gelehrten Hausinschriftenprogramme aus der Zeit um 1600 verwendet (Nr. 598 mit Abb. 170, Nr. 585 mit Abb. 174), wobei in einem Fall (Nr. 598) die Schriftform der gedruckten Vorlage exakt in die Inschrift übernommen wurde.

8. Nicht aufgenommene Inschriften

8. 1. Inschriften fremder Provenienz

Dom-Museum. Glocke, zum Zeitpunkt der Aufnahme im Durchgang zur Antoniuskirche vor dem Eingang zur Sakristei. Die im Jahr 1354 gegossene Glocke, auf der die Namen der vier Evangelisten angebracht sind, stammt nicht aus Hildesheim, sondern aus Schellerten-Dinklar (freundliche Aus­kunft von Frau Dr. Elisabeth Scholz †, Dom-Museum Hildesheim). [Druckseite 69]

Hannover, Kestner-Museum, Inv. Nr.: Hist. Slg. 552–554. Drei gewebte Borten, jeweils mit der Inschrift: memoriale fratris iohannis de ruden. Es ist nicht erweisbar, ob die Borten bereits vor 1650 in Hildesheim im Gebrauch waren. Näheres dazu s. Kat. Schatzkammer auf Zeit, S. 169–171.

„Hildesheimer Pergamenttafel“ (vgl. Rieckenberg, Katechismus-Tafel, S. 570f.). Die Tafel ist im Original erhalten in Berlin, Deutsche Staatsbibliothek Stiftung Preußischer Kulturbesitz: Ms. lat. fol. 325. Auf acht Pergamentblättern auf Eichenholztafeln ist eine Weltchronik aufgezeichnet, die am Schluß chronikalische Mitteilungen aus Hildesheim und Braunschweig enthält. Die Hildes­heimer Provenienz ist nicht sicher erweisbar; die regionalgeschichtlichen Einträge deuten eher darauf hin, daß die Tafel aus Braunschweig stammt.

Roemer-Museum. Gobelin mit einer Darstellung der Opferung Isaaks und einer Ahnenprobe der Anna Elisabeth von Schachten aus dem Jahr 1600. Vgl. Der Deutsche Herold XVIII (1887), S. 103 mit Abb. nach S. 110. Die Ahnenprobe gibt keinen Hinweis auf Hildesheimer Familien.

Hannover, Niedersächsisches Landesmuseum, Landesgalerie, Inv. Nr. HS 944. Wandelaltar aus Markoldendorf vom Ende des 15. Jahrhunderts, nachgewiesen bei Mithoff, Kunstdenkmale, S. 201 und Slg. Rieckenberg, S. 473. Der Altar befand sich im Erfassungszeitraum nicht in Hildesheim.

St. Andreas. Reliquiar der Makkabäer. Die von Kratz, Notizbuch (DBHi, HS C 1589a, S. 79) über­lieferten Inschriften auf einem Reliquiar der Makkabäer in St. Andreas sind dem Überlieferungs­kontext zufolge auf einer Reise durch das Rheinland (wahrscheinlich in Köln) und nicht in Hildesheim aufgezeichnet worden.

Roemer-Museum. Schlichthobel mit der Inschrift paitl /walher // 1580.

Roemer-Museum. Türaufsatz des Schuhhofs mit Darstellung einer Schuhmacherwerkstatt. Die Türbekrönung ist nicht vor dem frühen 19. Jahrhundert in Hildesheim nachzuweisen170) und stammt wahrscheinlich nicht aus Hildesheim.

Roemer-Museum. Inv. Nr.: H 8153. Pulverhörnchen von 1621. Das auf dem Pulverhörnchen angebrachte Wappen ähnelt zwar dem des Bistums Hildesheim, tatsächlich handelt es sich aber nicht um dieses Wappen. Folglich ist kein Indiz für die Hildesheimer Provenienz dieses Stücks gegeben.

Roemer-Museum. Inv. Nr.: 372. Pulverhörnchen.

Roemer-Museum. Inv. Nr. 1013. Mörser.

8. 2. Inschriften außerhalb des Erfassungszeitraums

Gemme auf der Goldenen Madonna Bischof Bernwards. Sie stammt nicht aus dem Erfassungszeit­raum, sondern aus dem 2./3. Jahrhundert (Auskunft Dr. Antje Krug, Berlin).

St. Andreas, ehem. südöstliche Kapelle. Schlußstein aus dem 15. Jahrhundert mit dem Symbol des Evangelisten Johannes und der in Kapitalis ausgeführten Beischrift S. IOHANNES. Die Buchsta­benformen legen eine Entstehung deutlich nach 1650 nahe. Dasselbe gilt für die Beischriften auf zwei Schlußsteinen mit den Symbolen der Evangelisten Matthäus und Markus.

Kurzer Hagen 15 (no. 1838). Die in Kd. Hildesheim, Bürgerliche Bauten, S. 290 für dieses Haus überlieferte Jahreszahl 1534 ist nach Struckmann, S. 104, Nr. 751 erst im Rahmen der Renovierung im Jahr 1890 angebracht worden und gehört nicht ursprünglich zu diesem Haus. [Druckseite 70]

Roemer-Museum. Wappenscheiben mit den Inschriften: ALBERDT DICKBEIN / CATTARINA NEVELANDT (Inv. Nr.: H 1490); S(ANCTI) IOHANNIS EVANGELISTE (Inv. Nr.: H 1308); M. Hinrich Ficke (Inv. Nr.: H 1335). Da der Verbleib der Scheiben nicht geklärt werden konnte und folglich keine Autopsie möglich war, muß offenbleiben, ob die Inschriften in den Erfassungs­zeitraum gehören.

Dom. Epitaph des Kanonikers Johannes von Westerholt († 1647). Die in Form eines auf die Spitze gestellten Quadrats ausgeführte Metalltafel ist aus stilkritischen Gründen in die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts zu datieren (vgl. Kat. Ego sum, S. 312, G 67 mit Abb.).

8. 3. Seriell oder für andere Orte gefertigte Inschriften

Bernward-Ziegel. Ziegelbruchstücke vom Dom mit der Prägung: BERNWARD(VS). Es handelt sich hierbei um Prägungen mit Hilfe eines Stempels, nicht um individuell ausgeführte Inschriften. Die Prägungen der Bernward-Ziegel sind ediert von Rieckenberg, in: Berges/Rieckenberg, Nr. 25, S. 150f. mit Abb. 31. Vgl. auch Kruse, Hildesheimer Dom, S. 361–382, Abb. S. 378.

Dom-Museum (DS 20) und Privatbesitz. Zwei Reliquiare mit großem Bergkristall (um 1170/80). Es ist nicht erweisbar, daß die Reliquiare in Hildesheim im liturgischen Gebrauch waren. Sie finden sich in keinem der älteren Domschatzverzeichnisse. Die bescheidene Machart und die gleichartige Gestaltung lassen auf eine serielle Herstellung in einer Hildesheimer Werkstatt schließen, die auch für auswärtige Besteller gearbeitet hat (vgl. Kat. Schatzkammer, S. 134ff.; Kat. Abglanz des Himmels, S. 188f., Abb. S. 164).

Heilig Kreuz. Abdrucke von Hohlpfennigen mit dem Buchstaben S. Vgl. Slg. Rieckenberg, S. 357.

Keramikfunde aus der Grabung Josephinum-Leunishof. Die Inschriften auf den als Importware nach Hildesheim gekommenen Keramikfunden sind wiedergegeben in: Frank Both: Die Keramik der Ausgrabung Josephinum-Leunishof am Hildesheimer Dom. In: Kruse, Hildesheimer Dom, S. 306.

8. 4. Texte, deren inschriftliche Ausführung unsicher ist

Im Reliquienverzeichnis von 1680 (HSTA Hann. Hild. Br. 2 E Nr. 1731) sind Signaturen einzelner capsulae oder auch Reliquienbeischriften (z. T. mit Angabe der Reliquienherkunft) genannt, für die jeweils nicht entschieden werden kann, ob sie inschriftlich ausgeführt oder nur auf beigegebenen Pergament- oder Papier-Schedulae aufgeschrieben waren.

Gedenkinschrift des Pyrgallus auf Bischof Godehard aus dem frühen 16. Jahrhundert. Vgl. Blum, Fürstenthum Hildesheim 2, S. 130.

8. 5. Fälschungen

Die zwei Epitaphien für Bischof Ekkehard von Schleswig († 1026) und für die Äbte von St. Michaelis, Konrad und Segebert († 1079, † 1124), sind ohne weitere Angaben zu Ausführung und Anbringungsort nur in der Handschrift Mscr. Dresd. A 72 (15./16. Jahrhundert) der Sächsischen Landesbibliothek Dresden, die wohl aus dem Kloster St. Michaelis in Hildesheim stammt, überlie­fert (fol. 147r). Die Texte liegen in einer Edition Rieckenbergs (B/R, S. 157f.) vor.

Bischof Ekkehard von Schleswig wurde vermutlich um 1000 von seinem Bischofssitz in Schleswig vertrieben und hielt sich wie Benno von Oldenburg (vgl. Nr. 20) als Exilbischof in Hildesheim auf. Er hat Bischof Bernward bei zahlreichen Gelegenheiten vertreten, unter anderem bei der Weihe Aribos zum Erzbischof von Mainz im Jahr 1020 und auf der Frankfurter Synode vom 15. August 1001. In Hildesheim hat er sowohl an der Weihe der Krypta von St. Michaelis als [Druckseite 71] auch an der Teilweihe der Kirche selbst teilgenommen. Er ist am 2. August 1026 in Hildesheim gestorben.171) Die beiden in dem zweiten Epitaph als Äbte genannten Konrad und Segebert lassen sich mit dem an dritter Stelle der Abtliste von St. Michaelis genannten Sigbert und einem der beiden an fünfter und sechster Stelle genannten Äbte namens Konrad identifizieren. Der erste Abt dieses Namens ist 1108 und 1110 urkundlich bezeugt.172) Abt Segebert ist Rieckenberg zufolge 1079 gestorben (B/R, S. 157). Der fünfte Abt Konrad und Abt Segebert waren nach Auskunft des Nekrologs von St. Michaelis vor dem Kreuz-Altar begraben.173)

Die beiden Epitaphien sind mit Ausnahme der Verse, in denen die Namen und die eigentliche Todes- oder Begräbnisnachricht enthalten sind, nach Art eines Cento aus Vergil- und Ovid-Versen zusammengesetzt. Mit den Übernahmen gerade aus der Aeneis ließ sich das Exilantenschicksal des von seinem Bischofssitz in Schleswig vertriebenen Bischofs Ekkehard einigermaßen einleuchtend in ein Grabgedicht fassen. Das zweite Epitaph hingegen erweist sich als sprachlich unkoordiniertes System von Zitaten, die bis auf die letzten drei Verse keinen faßbaren Sinn ergeben. Daß ein solches Epitaph auf einer Grabplatte des 12. Jahrhunderts ausgeführt war, ist unwahrscheinlich. Im übrigen finden sich derartige Centones unter den mittelalterlichen Grabschriften durchaus selten. Um so erstaunlicher ist es, daß in Hildesheim gleich zwei Beispiele dieser Art ausgeführt gewesen sein sollen. Bereits Rieckenberg (B/R, S. 159) hat beide Epitaphien aufgrund stilistischer Gemein­samkeiten einem einzigen Autor zugeschrieben. Da Abt Segebert im Jahr 1079, sein Neffe Konrad aber erst 1124 gestorben ist, kann nicht derselbe Autor sowohl beim Tod des Ekkehard († 1026) als auch beim Tod des Konrad jeweils ein Grabgedicht verfaßt haben.

Insbesondere die Art der Aufzeichnung dieser beiden Texte in der Dresdener Handschrift legt nahe, die beiden „Grabgedichte“ nicht als kopiale Überlieferung zweier verlorener Inschriften an­zusehen. Beide Texte weisen auffallend viele Korrekturen auf. Rieckenberg hat diesen Sachver­halt damit zu erklären versucht, daß der Schreiber eine mangelhafte Vorlage zu kopieren hatte (B/R, S. 159). Der Befund ist aber vermutlich anders zu deuten. Die Autopsie der Dresdener Handschrift läßt erkennen, daß die grobe Adaptierung der Vergil- und Ovid-Verse auf die Viten Bischof Ekkehards und der Äbte Konrad und Segebert beim Schreiben dieser Handschrift stattge­funden hat. Zahlreiche Korrekturen zeigen graphisch die zum Teil schrittweise erfolgte oberflächliche An­passung der Zitate an den neuen Verwendungszusammenhang. Insbesondere dann, wenn Orts- oder Personennamen in den Hexameter integriert werden mußten, häufen sich die größtenteils metrisch bedingten Korrekturen. Das deutet klar darauf hin, daß nicht eine schwer lesbare inschriftliche Vorlage die Fehler veranlaßt hat, sondern daß der Dresdener Codex zwei vom Ver­fasser oder Schreiber der Handschrift stammende, weitgehend unsinnige Grabgedichte überliefert, die aus dem Rohmaterial antiker Klassiker zusammengestellt worden sind und in dieser Form sicher niemals inschriftlich ausgeführt waren.

8. 6. Sonstiges

Hohe Domkirche/Roemer-Museum. Markierungsbuchstaben A, D und G auf drei Zungenblattka­pitellen aus dem Westriegel des Doms. Die unterschiedliche Buchstabenhöhe und die Tatsache, daß sämtliche Buchstaben dem ersten Teil des Alphabets entnommen sind, legen nahe, sie nicht für Reste einer über mehrere Kapitelle verlaufenden Inschrift, sondern für Markierungsbuchstaben zu halten. Vgl. Karl Bernhard Kruse: Zungenblattkapitelle aus dem Westriegel Bischof Godehards 1022–1038. In: Kat. Ego sum, S. 93–100; Kruse, Hildesheimer Dom, S. 116f.

Die Bernward-Patene aus der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts ist in DI 35 (Stadt Braunschweig I), Nr. 20 bearbeitet worden.

Wandmalereien in einer Kapelle des Gymnasium Josephinum, die heute zum Bereich des Dom-Museums gehört. Die geringen Reste der mit Inschriften versehenen, heute vollständig verlorenen [Druckseite 72] Wandmalerei überliefert das um 1900 entstandene Photo NLD Fotothek, Repro 20104. Von den Inschriften ist kein Buchstabe sinnvoll zu transkribieren.

Hohe Domkirche, St. Annenkapelle. Schlußstein mit Darstellung des Löwen, der sein Junges er­weckt. Nach Zeller (Kd. Hildesheim, Kirchen, S. 138), der sich an dieser Stelle auf Mithoff beruft, war der Löwe mit einer Umschrift hodie leo celestis vnicu(m) catulu(m) suu(m) jubilando resuscitavit umge­ben. Bei Mithoff, Kunstdenkmale, S. 122, Anm. 2 heißt es hingegen, daß dieser Text als Unter­schrift unter einem Bild des Löwen in einem Osterbrevier der Bibliothek des Gymnasium Josephinum gestanden hat.

Roemer-Museum. Tafel. Wachs auf Holz. Auf der Tafel sind die Abrechnungen des Hildesheimer Rats angebracht.

Zitationshinweis:

DI 58, Stadt Hildesheim, Einleitung (Christine Wulf), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di058g010e006.

  1. Für die inschriftenpaläographischen Beschreibungen wird das in der Terminologie zur Schriftbeschreibung zusammengestellte Begriffsinventar verwendet, vgl. Deutsche Inschriften. Terminologie zur Schriftbeschrei­bung. Wiesbaden 1999. »
  2. Der Datenübersicht liegen folgende Arbeiten zugrunde: Reyer, Geschichte Stadt Hildesheim; Streich, Klöster, Stifte und Kommenden, S. 74–81; Hans-Georg Aschoff: Das Bistum Hildesheim von seiner Gründung bis zur Säkularisation. In: Kat. Ego sum, S. 11–29; Bertram, Bistum 1 u. 2, passim; Gebauer, Geschichte 1 u. 2; Borck, Bürger­schaft und Stadtregierung. »
  3. Goetting, Bistum Hildesheim, S. 37. »
  4. Streich, Klöster, Stifte und Kommenden, S. 75. »
  5. Vgl. Reyer, Geschichte Stadt Hildesheim, S. 53. »
  6. Ausführlicher befaßt sich mit diesen Texten Fidel Rädle: Philologische Bemerkungen zu den Hildesheimer Inschriften des 12. Jahrhunderts. In: Kat. Abglanz des Himmels, S. 233–235. »
  7. Aus der Zeit von 1400 bis 1542 sind für Bürger folgende Grabinschriften überliefert: Nr. 144, 193, 195 u. 232; für Angehörige adeliger Familien: Nr. 215, 285, 297, 300 u. 303f.  »
  8. Näheres dazu s. im Kapitel 5. 2. ‚Hausinschriften’ »
  9. Künstler- und Meistersignaturen sind nicht gezählt. »
  10. Das Kollegiatstift St. Mauritius auf dem Zierenberg (heute: Hildesheim-Moritzberg) wird im Band „Die Inschrif­ten des Landkreises Hildesheim“ bearbeitet. »
  11. Das Sültekloster wurde in Folge der Einführung der Reformation bereits 1546 abgebrochen und von Hildeshei­mer Bürgern geplündert. Der Konvent blieb in den Ruinen bestehen. Vgl. Stefan Bringer: Das Sültestift Sankt Bartholomäus zwischen Reformation und Säkularisation und seine Beziehungen zur Stadt Hildesheim. In: Diözese 68 (1996), S. 49–82, hier S. 53. »
  12. Die hier präsentierte kurze Darstellung zur baulichen Entwicklung des Doms und zum Domkapitel beruht wesentlich auf folgenden Arbeiten: Bertram, Bistum 1 u. 2 passim; Elbern/Engfer/Reuther, Hildesheimer Dom, passim; Hans-Georg Aschoff: Das Bistum Hildesheim von seiner Gründung bis zur Säkularisation. In: Kat. Ego sum, S. 11–24; Ulrich Knapp: Zur Bau- und Ausstattungsgeschichte des Doms. In: Kat. Ego sum, S. 31–100; Dom zu Hildesheim, bearb. v. Maria Behnke u. Hermann Engfer, 9. Aufl. überarbeitet von Michael Brandt. Regensburg u. Hildesheim 2000 (Schnell Kunstführer 1500). »
  13. Vgl. Aschoff (wie Anm. 12), S. 14. »
  14. Vgl. Bertram, Bistum 1, S. 135. »
  15. Vgl. Bertram, Bistum 1, S. 113 (Hezilo-Statut); Lauenstein, Historia Diplomatica I, S. 226 (Domkapitel 1606); Bertram, Bistum 2, S. 365f. »
  16. Die Zählung der Inschriften erfolgt nicht nach Editionsnummern, die jeweils einem Inschriftenträger entsprechen, sondern nach den einzelnen Texten, da unter einer Editionsnummer mehrere verschiedene Texttypen vereinigt sein können. »
  17. Die nicht am Dom lokalisierten Inschriften, die personengeschichtliche Daten der Bischöfe und der Angehöri­gen des Domkapitels überliefern, sind über das Register 10b. Dom, Domkapitel zu ermitteln. »
  18. Die folgende Zusammenfassung der wichtigsten Daten beruht auf: Germania Benedictina VI, S. 218–252 (Ulrich Faust OSB); Johannes Cramer, Werner Jacobsen u. Dethard von Winterfeld: Die Michaeliskirche. In: Kat. Bernward 1, S. 369–382; Ulrich Faust: Das Hildesheimer Benediktinerkloster Sankt Michael in den monasti­schen Reformbewegungen. Ebd., S. 397–403; Johannes Cramer u. Dethard von Winterfeld: Die Entwicklung des Westchores von St. Michael im Zusammenhang mit der Heiligsprechung Bernwards. In: Kat. Der vergra­bene Engel, S. 13–32; Clemens Kosch u. Gottfried Stracke: Überlegungen zur geistlichen Konzeption der Michaeliskirche vom 11. bis zum 13. Jahrhundert. Ebd., S. 33–43; Cord Alphei: Von der benediktinischen Klosterkirche zur lutherischen Gemeindekirche. Quellen zur Baugeschichte von St. Michael im 16. u. 17. Jahr­hundert. Ebd., S. 45–56. »
  19. Das Folgende beruht auf: Goetting, Bistum Hildesheim, S. 483 u. S. 500; Streich, Klöster, Stifte und Kommenden, S. 79; Härtel, St. Andreas, Kap. III u. IV. »
  20. Härtel, St. Andreas, Anhang 3, Verzeichnis der Begräbnisstellen. »
  21. StaHi, Bestand 100-89, Nr. 50. »
  22. Vgl. Härtel, St. Andreas, Kap. V 2.1.5. »
  23. Es läßt sich nicht entscheiden, ob der als Priester bezeichnete Dietrich Carpentarii (Nr. 102) tatsächlich Mitglied des Stifts St. Andreas war. »
  24. Dem Folgenden liegen die Ausführungen von Zink, Asch, Brandt und Römer in: Kirche zum Heiligen Kreuz zugrunde. »
  25. Vgl. Brandt, Inventar Heilig Kreuz, S. 151f. mit ausführlichen Angaben zu den Inventaren und zur Verlustge­schichte. »
  26. Das Folgende beruht auf: Germania Benedictina VI, S. 200–217; Kat. Schatz von St. Godehard mit Ausführungen zur Geschichte (Wolfgang Schwarz), zur Baugeschichte (Karl Eichwalder) sowie zum Kirchen­schatz und seiner Verlustgeschichte (Michael Brandt, Regula Schorta). »
  27. Zum Folgenden vgl. Stephan Gutowski: Die Minderbrüder in Hildesheim. In: Dieter Berg (Hg.): Franzis­kanisches Leben im Mittelalter. Werl 1994 (Saxonia Franciscana 3), S. 111–145; Peter Müller: Bettelorden und Stadtgemeinde in Hildesheim im Mittelalter. Hannover 1994 (Quellen und Studien zur Geschichte des Bistums Hildesheim 2), passim. »
  28. Vgl. DBHi, HS C 1104, S. 4 u. S. 9. »
  29. Das Folgende nach Streich, Klöster, Stifte und Kommenden, S. 79; Bertram, Bistum 3, S. 209. »
  30. Handschrift Hildesheim, Stadtkirchenarchiv P 101, vgl. S. 36. »
  31. Vgl. Gebauer, Geschichte Neustadt, S. 200. Zum Verkauf der Platten vgl. Hildesheimer Allgemeine Zeitung vom 20. 6. 1828 und vom 24. 6. 1828. »
  32. S. auch Gerland, Aufhebung der vier lutherischen Kirchen, S. 251f. »
  33. Das Folgende nach Bertram, Bistum 1, S. 357 u. S. 445; Bertram, Bistum 2, S. 155; Gerland, Aufhebung der vier lutherischen Kirchen, S. 253–259. »
  34. Soweit nicht anders vermerkt, beruhen die Ausführungen zum Standort Altstadt auf Reyer, Geschichte Stadt Hildesheim. »
  35. Die Ausführungen zum Rathaus beruhen auf Kurd Fleige: Das Rathaus zu Hildesheim. Seine baugeschichtliche Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Marktplatzfront. In: Alt-Hildesheim 52 (1982), S. 3–18. »
  36. Borck, Bürgerschaft und Stadtregierung, S. 8 mit detaillierten Ausführungen zur Entwicklung der Ratsverfas­sung. »
  37. Vgl. Schlotter, Bürgermeister und Ratsherren, S. 324f. »
  38. Zum Folgenden vgl. Reyer, Geschichte Stadt Hildesheim, S. 22. »
  39. Nr. 301f., 347, 436, 443, 454, 582, 606, 608, 733, 734 u. 752»
  40. Vgl. Zeller in Kd. Bürgerliche Bauten, S. 187. »
  41. Konkordanz der Hausnummern in: Adreßbuch der Stadt Hildesheim und des Fleckens Moritzberg auf das Jahr 1894, hg. von M. von Witzleben. Hildesheim 1894, S. 1–29. »
  42. Einzelnachweise s. Register 8 s. v. Fensterbierscheibe, Glasmalerei. »
  43. Vgl. Hubert Günther: Vom Fensterbier – Eine Glasmalerei der niederdeutschen Volkskunst. In: Hildesheimer Heimatkalender 1978, S. 51–59. »
  44. Vgl. Nr. 252, 263, 279, 296, 327, 465, 489, 562, 567, 642, 689, 704, 713, 717 u. 725»
  45. Vgl. Nr. 447, 455, 504, 623, 650, 714 u. 738»
  46. Die folgenden Ausführungen beruhen im wesentlichen auf Gebauer, Geschichte Neustadt. »
  47. Die Ausführungen zu den Hospitälern beruhen auf: Machmer, 1000 Jahre helfender Liebe; Annette Bochynek-Friske: Das mittelalterliche Hospitalwesen in Hildesheim im Vergleich mit anderen niedersächsischen Städten. In: Alt-Hildesheim 57 (1986), S. 29–39; Arne Karsten u. Gregor Rohmann: Hospitäler im hochmittelalterlichen Hildesheim. In: Diözese 62 (1994), S. 91–133. »
  48. Zur Geschichte des St. Johannishospitals und -stifts s. den Kommentar zu Nr. 71 u. 96»
  49. Näheres zur Geschichte des St. Nikolai-Hospitals s. S. 24f. im Abschnitt ‚St. Godehard’. »
  50. Für die einzelnen Standorte ist die Überlieferung in Kapitel 3. ‚Die Standorte der Inschriften’ dargestellt. »
  51. Für die übrigen Inschriften ist eine Aufschlüsselung nicht sinnvoll. Festzuhalten ist, daß die Inschriften auf den Hildesheimer Geschützen vollständig verloren sind, ebenso die Inschriften auf den Glasbildern der Sammlung Engelke. »
  52. Vgl. Nr. 495, 510, 516, 520, 527 u. 558»
  53. Vgl. DI 56 (Stadt Braunschweig II), S. XXIV»
  54. Zu der Handschrift vgl. Hans Jakob Schuffels in: Kat. Bernward 2, S. 538; Fidel Rädle, Benno von Meißen, passim. »
  55. Vgl. Schuffels in: Kat. Bernward 2, S. 538f. Schuffels bezeichnet die Mitteilungen Henning Roses „als überaus zuverlässig und hilfreich.“ »
  56. Vgl. Abb. 180–182. »
  57. Zu Johann Michael Kratz vgl. Wulf, Kratz, passim. »
  58. Zu den Inhalten der einzelnen Handschriften s. das Verzeichnis der Archivalien und Handschriften S. 135–140. »
  59. Die verschiedenen Stufen der Überlieferung im C-Bestand sind für die Inschriften an den Chorschranken von St. Michaelis dokumentiert in: Christine Wulf: Die Inschriften auf der nördlichen Chorschranke. In: Kat. Der vergrabene Engel, S. 123–126. »
  60. Zu Engelkes Inventar vgl. Brandt, Engelke, passim. »
  61. Brandt hat ermittelt, daß 1 Zoll in Engelkes Angaben 2,6 cm entspricht. Dieses Verhältnis wird bei der Umrechnung der Maßangaben bei den Stücken der Sammlung Engelke zugrundegelegt, vgl. Brandt, Engelke, S. 16 mit Anm. 23. »
  62. Vgl. Alt-Hildesheim in Aquarellen. Friedrich Richard Heyer und seine Nachfolger. Zusammengestellt und bearbeitet von Helga Stein. Hildesheim 2002. »
  63. Vgl. Helmut von Jan: Zwei alte Pläne der Godehardikirche und ihre Vorgeschichte. In: Alt-Hildesheim 40 (1969), S. 6–11. »
  64. Zu Letzners Arbeitsweise vgl. Hans Klinge: Johannes Letzner: Ein niedersächsischer Chronist des 16. Jahrhun­derts. In: Niedersächsisches Jahrbuch 24 (1952), S. 36–96, zur flüchtigen Wiedergabe der Quellenauszüge bei Letzner ebd., S. 89. »
  65. Lebensdaten Elbers’ nach Bibliothèque de la compagnie de Jésus. Teil 1, Abt. 2, bearb. von Augustin und Aloys de Backer. Neue Ausgabe von Carlos Sommervogel S. J. Bibliographie Bd. 3, Brüssel 1892, Sp. 373. »
  66. Mithoff hatte für seine Kunstdenkmälerinventare Aufnahmeformulare an Kirchengemeinden versandt. Für diesen Hinweis danke ich Frau Dr. Sabine Wehking, Inschriftenarbeitsstelle Göttingen. »
  67. Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek, Cod. Guelf. 83.30. Aug. fol., fol. 197–200. »
  68. Für die in der Chronik Letzners mitgeteilten Inschriften stellt sich der Überlieferungsbefund folgendermaßen dar: im Original erhalten: Nr. 5 Bernward-Leuchter, Nr. 9 Bernwardtür, Nr. 39 Deckplatte vom Hochgrab des Hermannus, Nr. 45 Grabdenkmal des Bischofs Adelog, Nr. 46 Grabdenkmal des Priesters Bruno, Nr. 58 Marienleuchter. Zwei weitere hat Schlüter (HS 273) abgezeichnet (Nr. 77 u. 97), vier gehören zum Bestand der Chronica S. Michaelis (Nr. 83, 85, 136 u. 159). Die im Zusammenhang einer Wandmalerei im Dom angebrachten Inschriften Nr. 199 sind u. a. in den Handschriften DBHi, HS 114b u. HS 116 überliefert, die Inschriften im Gewölbe der Laurentiuskapelle (Nr. 237) waren teilweise bis zum Zweiten Weltkrieg erhalten und sind im Photo überliefert. »
  69. Vgl. Hildesheim, Ev. Stadtkirchenarchiv, St. Andreas, 2. Archivkarton, Sig. 122 Abschrift aus der Handschrift Hann. Staatsarchiv F 36 Johann Christoph Lossius 1706. Die Abschrift enthält nur ein Verzeichnis der in der Handschrift F 36 überlieferten Inschriften von den ehemaligen Epitaphien in St. Andreas, nicht aber die Texte selbst. Wahrscheinlich ist das Verzeichnis nicht vollständig, da die zitierte Numerierung Lücken aufweist. »
  70. Vgl. DBHi, HS C 1104 Kratz, Historische Darstellung über St. Paul mit der Überlieferung von lediglich einer Glockeninschrift (Nr. 689). »
  71. Auch das Verzeichnis der Begräbnisstellen aus St. Andreas erwähnt zahlreiche Grabdenkmäler aus dem 16. und 17. Jahrhundert, vgl. Härtel, St. Andreas, Anhang 3, Verzeichnis der Begräbnisstellen. »
  72. Vgl. dazu die Verlustgeschichte für die einzelnen Standorte in Kapitel 3. »
  73. DBHi, HS 269, S. 211. »
  74. Lediglich zwei Grabinschriften für Angehörige der Hildesheimer städtischen Oberschicht sind aus schriftlicher Überlieferung bekannt. Wie bereits erwähnt sind ihre Texte aber nicht im Sinne einer kopialen Überlieferung von den jeweiligen Grabdenkmälern abgeschrieben worden. Das Gedicht auf dem Grabmal der Anna Kleinenberg (Nr. 476) wurde vom Auftraggeber, ihrem Ehemann Joachim Brandis, in seinem Tagebuch festgehalten. Das von Anton Moeker für Justus Kniphoff (Nr. 463) verfaßte Grabgedicht hat der Autor in ein anderes Werk als Selbstzitat eingefügt. »
  75. Für die Stadt Lüneburg (DI 24) überliefert z. B. der aus dem Jahr 1587 stammende ‚Libellus omnium Epitaphiorum Luneburgensium’ Jakob Rikemanns 357 Grabdenkmäler der Lüneburger Kirchen. Die etwa 80 kopial überlieferten Grabinschriften des Bestands Stadt Osnabrück (DI 26) stammen aus Sammlungen, die spätestens um 1800 angelegt worden sind. Die Inschriftenüberlieferung der Stadt Hameln (DI 28) gründet sich wesentlich auf die in den Jahren 1757 bis 1763 angelegten Collectanea des Magisters Johann Daniel Gottlieb Herr (ebd., S. XVI). In Hannover (DI 36) ist seit dem 17. Jahrhundert ein reges Interesse an der Aufnahme von Inschriften zu verzeichnen (ebd., S. XVI), das u. a. die für die Inschriftenüberlieferung bedeutsame, im Jahr 1762 abgeschlossene Sammlung Redecker hervorgebracht hat. Für Braunschweig sind die umfangreichen Inschriftenaufzeichnungen der Kupferstecher Johann Georg Beck (1676–1722) und Anton August Beck (1713–1787) von zentraler Bedeutung für die geschlossene Inschriftenüberlieferung, vgl. DI 35 (Stadt Braunschweig I), S. XXXVIII; DI 56 (Stadt Braunschweig II), S. XXIII»
  76. Vgl. DI 36 (Stadt Minden), S. XIX; DI 45 (Stadt Goslar), S. XXI: Die Inschriftenüberlieferung setzt hier mit dem Kunstdenkmälerinventar Mithoffs ein. »
  77. Vgl. Buhlers, Hildesheimer Haussprüche, S. 1. Buhlers zählt Anfang der neunziger Jahre des 19. Jahrhunderts noch kaum ein halbes Dutzend Fachwerkhäuser auf dem Hohen Weg; s. a. Helga Stein: Hermann Roemer und sein Hildesheim. Heimat- und denkmalpflegerische Initiativen. In: Gesammelte Welten. Das Erbe der Brüder Roemer und die Museumskultur in Hildesheim 1844–1914. Hildesheim 1998, S. 243–275, hier S. 249–259. »
  78. Vgl. Christoph Gerlach: Alte Stadt – neues Gesicht?. In: Der Hildesheimer Dom. Zerstörung und Wiederauf­bau, hg. von Ulrich Knapp. Petersberg 1999 (Kataloge des Dom-Museums 2), S. 13–28, hier S. 15. »
  79. Vgl. Ulrich Knapp: Zerstörung und Wiederaufbau des Hildesheimer Domes. In: Der Hildesheimer Dom. Zerstö­rung und Wiederaufbau, hg. von Ulrich Knapp (Kataloge des Dom-Museums 2), S. 29–91, hier S. 29–32. Zur Auslagerung der Decke von St. Michaelis vgl. die von Rüdiger Lilge zusammengestellten Archivalien in: Grote, Bilderdecke, S. 146. »
  80. Der Terminus „Grabinschriften“ meint die Gesamtheit der auf einem Grabdenkmal angebrachten Inschriften, „Grabschrift“ bezeichnet hingegen die verschiedenen Textformen der Sterbe- und Begräbnisinschriften. »
  81. Zur Terminologie der Denkmäler des Totengedächtnisses vgl. DI 36 (Stadt Hannover), S. XXIIIXXIV»
  82. Auch an anderen Orten enthalten die Inschriften auf Sargtafeln früher als die der Grabplatten komplette Anga­ben von Todestag und Todes­jahr, vgl. Maria Glaser, Franz-Albrecht Bornschlegel: Datierungen in mittelalter­lichen Inschriften des deutschen Sprachraums – Ein Zwischenbericht. In: Archiv für Diplomatik 42 (1996), S. 525–556, hier S. 527. »
  83. Vgl. Kat. Ego sum, S. 267 u. S. 270. »
  84. Vgl. u. a. DI 28 (Hameln), S. XXIV mit Verweisen auf die Bestände Osnabrück und Oppenheim; DI 36 (Stadt Hannover), S. XXIVf. »
  85. Der Hildesheimer Fachwerkbau ist mehrfach Gegenstand von Baumonographien gewesen: Carl Lachner: Die Holzarchitektur Hildesheims. Hildesheim 1882; Zeller, Wohnbaukunst; Sonnen, Holzbauten; s. außerdem Kd. Hildesheim, Bürgerliche Bauten. Dem Folgenden liegt im wesentlichen Zeller, Wohnbaukunst zugrunde. »
  86. Vgl. dazu die völlig andere chronologische Struktur der Hausinschriften im benachbarten Braunschweig: DI 56 (Stadt Braunschweig II), S. XXXIIf. »
  87. Die Auswertung der Hildesheimer Hausinschriften basiert auf folgender Studie: Sabine Wehking und Christine Wulf: Hausinschriften. In: Epigraphik 2000. Veröffentlichungen der Österreichischen Akademie der Wissen­schaften (im Druck). »
  88. Vgl. DI 42 (Einbeck), S. XXIf.; DI 45 (Stadt Goslar), S. XXIV. Zu Duderstadt vgl. Akademie der Wissenschaf­ten Göttingen, Inschriftenkommission, Inschriftensammlung Landkreis Göttingen. »
  89. Lediglich Wer Gott vertraut / hat wohl gebaut / im Himmel und auf Erden / wer sich verläßt auf Jesum Christ / dem muß der Himmel werden ist als erste Strophe des gleichnamigen Kirchenlieds, das wahrscheinlich von Johannes Magdeburg stammt, nachzuweisen (vgl. u. a. Nr. 654). »
  90. Zu den Attributen der Einzeldarstellungen vgl. Kd. Hildesheim, Bürgerliche Bauten, S. 129 u. S. 237f. »
  91. Vgl. DI 42 (Einbeck), Nr. 133»
  92. Vgl. Späthumanismus. Studien über das Ende einer kulturhistorischen Epoche, hg. Notker Hammerstein u. Gerrit Walther. Göttingen 2000, hier S. 9–18 (Einleitung); Ernst Schubert: Conrad Dinner. Ein Beitrag zur gei­stigen und sozialen Umwelt des Späthumanismus in Würzburg. In: Jahrbuch für fränkische Landesforschung 33 (1973), S. 213–238, hier S. 213; Walther Ludwig: Latein im Leben: Funktionen der lateinischen Sprache in der frühen Neuzeit. In: Germania latina – Latinitas teutonica, hg. von Eckhard Keßler u. Heinrich C. Kuhn. 2 Bde. München 2003 (Humanistische Bibliothek Texte und Abhandlungen Reihe I, Abhandlungen 54), Bd. 1, S. 73–106. »
  93. Vgl. Anton Schindling: Schulen und Universitäten im 16. und 17. Jahrhundert. Zehn Thesen zu Bildungsexpan­sion, Laienbildung und Konfessionalisierung nach der Reformation. In: Ecclesia militans. Studien zur Konzi­lien- und Reformationsgeschichte. Band II Zur Reformationsgeschichte, hg. von Walter Brandmüller, Herbert Immenkötter und Erwin Iserloh. Paderborn 1988, S. 561–570. »
  94. Eine ausführliche Würdigung der Stiftermemorie Bischof Bernwards gibt Ulrike Bergmann: prior omnibus autor – an höchster Stelle aber steht der Stifter. In: Kat. Ornamenta ecclesiae 1, S. 117–147, hier S. 124–126. »
  95. Ähnlich konkret wird auch die erwartete Gegenleistung auf dem Aachener Barbarossaleuchter formuliert. Die Fürbitte der Jungfrau Maria soll hier den Stifter in das durch den Leuchter symbolisierte Himmlische Jerusalem bringen. Vgl. DI 31 (Aachen, Dom), Nr. 28»
  96. Vgl. die in ihrer Verbindung von Armenstiftung und berechnetem himmlischen Lohn ähnlich formulierte Grab­schrift für Lippold von Stöckheim (Nr. 89B). »
  97. Das Folgende schließt an eine speziell auf die Text-Bild-Programme der niedersächsischen Textilien ausgerich­tete Untersuchung an: Christine Wulf: Bild und Text auf den niedersächsischen Textilien des Mittelal­ters. In: Épigraphie et iconographie. Actes du Colloque tenu à Poitiers les 5–8 octobre 1995. Poitiers 1996 (Civilisation Médiévale II), S. 259–272; zum Begriff Titulus vgl. Clemens M. M. Bayer: Essai sur la disposition des inscriptions par rapport à l’image. Ebd., S. 1–25, hier S. 3; Fidel Rädle: Philologische Bemerkungen zu den Inschriften des 12. Jahrhunderts. In: Kat. Abglanz des Himmels, S. 233–235, hier S. 233. »
  98. Eng verwandt mit den exegetischen Tituli sind die Inschriften, die nicht-bildliche Objekte geistlich ausdeuten, wie z. B. die klassischen Texte der Bischofsstäbe. Sie setzen die drei Abschnitte des Pedums, Krümme, Stab und Spitze, in eine Beziehung zu den drei wesentlichen Amtsaufgaben des Bischofs: attrahe per primum, medio rege, punge per imum (Nr. 69). »
  99. Vgl. Klaus Krüger: Die Lesbarkeit von Bildern. Bemerkungen zum bildungssoziologischen Kontext von kirchli­chen Bildausstattungen im Mittelalter. In: Christian Rittelmeyer und Erhard Wiersing (Hg.): Bild und Bildung. Wiesbaden 1991 (Wolfenbütteler Forschungen 49), S. 105–133, hier S. 116f. »
  100. Vgl. Nr. 91, 181, 205, 212, 251, 265, 291, 292, 453, 513, 636, 689, 742 u. 745747»
  101. Vgl. DI 50 (Stadt Bonn), S. XXXIV unter Berufung auf Jörg Poettgen: Glocken der Spätgotik. Werkstätten von 1380 bis 1550. Köln 1977 (Geschichtlicher Atlas der Rheinlande Beiheft XII,4, Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde XII. Abt. 1b NF 6. Lieferung). »
  102. Das bisher größte Corpus an Geschützinschriften in der Göttinger Reihe der DI enthält mit 22 Inschriften der Bestand Einbeck. Die Einleitung zu diesem Band gibt eine ausführliche Charakterisierung dieses Inschriften­typs, vgl. DI 42 (Einbeck), S. XXIIf. »
  103. Vgl. StaHi, Bestand 100-111, Nr. 69, Faszikel: Inventarium Jn E. E. Raths Zeughaus gehörig (14. April 1640). 7 Blätter. Das Zeughausinventar überliefert in sechs Spalten die laufende Nummer, verschiedene Maßangaben, die Wappen, den Geschütznamen, den Namen des Gießers und das Gußjahr. Die Angaben der beiden letzten Spalten sind – wie der Vergleich mit ausführlich überlieferten Geschützinschriften zeigt – Zitate aus den auf den Geschützen angebrachten Inschriften. Aus dem Zeughausinventar lassen sich für folgende Geschütze Text­fragmente von sonst nicht überlieferten Inschriften gewinnen: Nr. 6 Heinrich Mente 1512; Nr. 44 Finke (ohne Gußjahr), Nr. 27 Cord Mente 1549; Nr. 37 S. Peter, Hans Pelckinck 1575; Nr. 35 S. Andres, Hans Pelckinck 1577; Nr. 11 Salvator mundi, Hans Pelckinck 1578; Nr. 26 Judas Thaddäus, Hans Fricke 1580; Nr. 23 König David, Hans Fricke 1606; Nr. 42 Spes, Dietrich Mente 1611; Nr. 9 Emanuell, Dietrich Mente 1612. »
  104. Vgl. Joachim Brandis’ Diarium, S. 133; s. a. Otto Gerland: Die artilleristische Ausrüstung der Stadt Hildesheim. In: Alt-Hildesheim 1 (1919), S. 12–19, hier S. 19. Auch in Einbeck haben die Gilden Geschütze gießen lassen, vgl. DI 42 (Einbeck), Nr. 56, 5864, 66»
  105. DI 42 (Einbeck), Nr. 47»
  106. Vgl. Pierre-Marie Gy: La Bible dans la liturgie au Moyen Âge. In: Pierre Riché, Guy Lobrichon (Hg.): Le Moyen Âge et la Bible. Paris 1984 (Bible de tous les temps 4), S. 537–552, hier S. 546f. »
  107. Im Rahmen der vorliegenden Edition wurden nur die Texte, deren Wortlaut von der Vulgata abweicht, im Hinblick auf eine mögliche liturgische Quelle untersucht. Ergänzend wäre zu prüfen, ob die mit der Vulgata übereinstimmenden Texte auch in den liturgischen Fassungen identisch sind; so ließe sich feststellen, ob die inschriftliche Rezeption der Bibel vorwiegend über die Liturgie vermittelt wird oder ob die liturgischen Fassun­gen neben dem direkten Zitat lediglich eine der möglichen Rezeptionsformen darstellt. »
  108. In den bisher erschienenen Bänden der DI gibt es lediglich ein Beispiel dafür, daß eine der vorlutherischen deutschen Bibelausgaben in einer Inschrift zitiert wird: DI 34 (Bad Kreuznach), Nr. 261. Auch vielfache Suche nach Rezeption der vorlutherischen Bibelausgaben in verwandten Gattungen zeigt, daß die als Hilfsübersetzung zum Studium der lateinischen Bibel angelegte deutsche Bibel des späten Mittelalters keine Verbindlichkeit als eigenständige Textfassung erlangen konnte. »
  109. Die Zählung der Inschriften erfolgt nicht nach Editionsnummern, die jeweils einem Inschriftenträger entspre­chen, sondern nach den einzelnen Texteinheiten, die in größerer Zahl unter einer Editionsnummer vereinigt sein können. Unberücksichtigt bleiben bloße Personen- oder Heiligennamen sowie Datumsangaben, die nur aus Anno oder Anno domini und einer Jahreszahl bestehen. »
  110. Vgl. Clemens M. M. Bayer: Zur Entwicklung des Reimes in lateinischen metrischen Inschriften vom Ende des 8. bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts. In: Arbor amoena comis. 25 Jahre Mittellateinisches Seminar in Bonn 1965–1990, hg. von Ewald Könsgen. Stuttgart 1990, S. 113–132, hier S. 123. »
  111. Zum Verhältnis der lateinischen und deutschen Inschriften im Bestand Hildesheim: vor 1300 Lat.: 216; 1301–1400 Lat.: 69, Ndd.: 3; 1401–1450 Lat.: 50, Ndd.: 4; 1451–1500 Lat.: 76, Ndd.: 25; 1501–1525 Lat.: 38, Ndd.:16; 1526–1550 Lat.: 52, Dt.: 31; 1551–1575 Lat.: 31, Dt.: 24; 1576–1600 Lat.: 101, Dt.: 54; 1600–1625 Lat.: 102, Dt.: 72; 1625–1650 Lat.: 86, Dt.: 34. Für die Zeit nach 1525 wird, um diese Kurzübersicht nicht zu überlasten, zwischen hochdeutschen und niederdeutschen Inschriften nicht differenziert. Zu den Zahlenverhältnissen Latein/Deutsch in den bisher erschienenen Bänden vgl. die Übersichten bei Christine Wulf: Versuch einer Typologie deutschsprachiger Inschriften. In: Epigraphik 1988, hg. von Walter Koch. Wien 1990 (Österreichi­sche Akademie der Wissenschaften, Denkschriften der phil.-hist. Klasse 213), S. 127–137, hier S. 129f.; Walter Hoffmann: Inschriften und Sprachgeschichte: Auswertungsperspektiven der „Deutschen Inschriften“. Zeit­schrift für deutsche Philologie 119 (2000), S. 1–29, hier S. 22–24. »
  112. Vgl. Renate Neumüllers-Klauser: Schrift und Sprache in Bau- und Künstlerinschriften. In: Deutsche Inschriften, S. 62–81, S. 70 u. S. 75. »
  113. Vgl. oben S. 32 u. S. 36, Hannover, Landesbibliothek, Oy-HV, 42 Sammlung Oeynhausen und StaHi, Best. 100-91, Nr. 167. »
  114. Vgl. Artur Gabrielsson: Die Verdrängung der mittelniederdeutschen durch die neuhochdeutsche Schriftsprache. In: Handbuch zur niederdeutschen Sprach- und Literaturwissenschaft, hg. von Gerhard Cordes und Dieter Möhn. Berlin 1983, S. 119–153, hier S. 127. »
  115. Vgl. auch Nr. 591B–D, 635, 644D u. 672»
  116. Vgl. Nr. 552 † von 1601, Nr. 583 † von 1608, Nr. 603 † von 1611 u. Nr. 645 † von 1619. »
  117. Vgl. DI 36 (Stadt Hannover), S. XXVIf.; DI 56 (Stadt Braunschweig II), S. XXXIV–XXXVII. »
  118. Zu den Möglichkeiten und Grenzen der schriftgeschichtlichen Auswertung einzelner Inschriftenbestände maßgeb­lich DI 29 (Worms), S. LVILVIII»
  119. Vgl. z. B. den Kommentar zu Nr. 44. »
  120. Grundlegend für das Folgende: DI 29 (Worms), S. LVIIILXII; Walter Koch: Auf dem Wege zur Gotischen Majuskel. Anmerkungen zur epigraphischen Schrift in romanischer Zeit. In: Inschrift und Material. Inschrift und Buchschrift. Fachtagung für mittelalterliche und neuzeitliche Epigraphik Ingolstadt 1977, hg. von Walter Koch und Christine Steininger. München 1999 (Abhandlungen der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse NF 117), S. 225–247, Zitat S. 226. »
  121. Vgl. Deutsche Inschriften. Terminologie (wie Anm. 1), S. 28. »
  122. Vgl. Clemens M. M. Bayer: Versuch über die Gestaltung epigraphischer Schriften mit besonderem Bezug auf Materialien und Herstellungstechniken. In: Inschrift und Material (wie Anm. 122), S. 95–125, hier S. 104f., Zitat S. 105. »
  123. Vgl. Koch (wie Anm. 122), S. 240. »
  124. Die Höhe-Breite-Verhältnisse der Buchstaben in den Hildesheimer Inschriften vor 1079 hat Wilhelm Berges zu einer Übersicht zusammengestellt, vgl. Berges/Rieckenberg, S. 17. Berges’ Überlegungen, die Proportionsziffern als objektivierbaren Anhaltspunkt für die Entwicklung von den Schriften der Bernwardzeit hin zur romanischen Majuskel der Amtszeit Bischof Hezilos zu benutzen, wird hier nicht weiter verfolgt, da die Bestimmung der Proportionsziffer nur einen einzigen der vielfältigen Entwicklungsaspekte innerhalb der romanischen Majuskel­schriften herausgreift und sich die Sammlung von Merkmalen aus verschiedenen paläographischen Gesichts­punkten als dem Sachverhalt adäquater erwiesen hat, vgl. Koch (wie Anm. 122), S. 231. »
  125. Die drei früheren Inschriften sind sicher (Nr. 1 u. 2) oder wahrscheinlich (Nr. 3) nicht in Hildesheim entstan­den. »
  126. Vgl. z. B. Nr. 4 mit Abb. 7f., Nr. 9 mit Abb. 12f., Nr. 13 mit Abb. 16, Nr. 14 mit Abb. 9 u. Nr. 16 mit Abb. 14. »
  127. Vgl. Nr. 4 mit Abb. 7f., Nr. 6 mit Abb. 10, Nr. 9 mit Abb. 12f., Nr. 11 mit Abb. 18f., Nr. 13 mit Abb. 16 u. Nr. 14 mit Abb. 9. »
  128. Vgl. Nr. 4 mit Abb. 7f., Nr. 11 mit Abb. 18f. u. Nr. 12 mit Abb. 17. »
  129. Vgl. Nr. 6 mit Abb. 10, Nr. 11 mit Abb. 18f., Nr. 12 mit Abb. 17, Nr. 13 mit Abb. 16, Nr. 14 mit Abb. 9 u. Nr. 16 mit Abb. 14. »
  130. Vgl. Nr. 23 mit Abb. 22, Nr. 28 mit Abb. 26 u. Nr. 30 mit Abb. 27. »
  131. Vgl. Nr. 4 mit Abb. 7f. u. Nr. 5 mit Abb. 11. »
  132. Vgl. Nr. 13 mit Abb. 16 u. Nr. 34 mit Abb. 30f. »
  133. Vgl. Nr. 27 mit Abb. 20, Nr. 29, Nr. 30 mit Abb. 27. »
  134. Vgl. Nr. 14 mit Abb. 9, Nr. 23 mit Abb. 22, Nr. 25 mit Abb. 24f. u. Nr. 28 mit Abb. 26. »
  135. Vgl. Nr. 38 mit Abb. 39 u. Nr. 40 mit Abb. 35f. »
  136. Vgl. Nr. 40f. mit Abb. 35–38, Nr. 46 mit Abb. 44 u. Nr. 59 mit Abb. 42. »
  137. DI 2 (Mainz), Nr. 5. »
  138. Vgl. Nr. 11 mit Abb. 18f., Nr. 12 mit Abb. 17, Nr. 25 mit Abb. 24f., Nr. 38 mit Abb. 39, Nr. 48 u. Nr. 52»
  139. Vgl. Nr. 14 u. Nr. 161f. »
  140. Vgl. Nr. 63, Nr. 64 mit Abb. 47f., Nr. 67 mit Abb. 49f., Nr. 69 mit Abb. 53 u. Nr. 70 mit Abb. 52. »
  141. Vgl. Nr. 68, Nr. 69 mit Abb. 53, Nr. 70 mit Abb. 52, Nr. 76 mit Abb. 70, Nr. 88 mit Abb. 56, Nr. 99 mit Abb. 58 u. Nr. 125»
  142. Vgl. z. B. Nr. 77 mit Abb. 181, Nr. 78, 96, 97 mit Abb. 180 u. Nr. 99 mit Abb. 58. »
  143. Vgl. z. B. Nr. 70 mit Abb. 52 u. Nr. 88 mit Abb. 56. »
  144. Vgl. Nr. 67 mit Abb. 49f., Nr. 68, Nr. 70 mit Abb. 52, Nr. 71 u. Nr. 97 mit Abb. 180. »
  145. Vgl. Nr. 68, Nr. 96 u. Nr. 97 mit Abb. 180. »
  146. Vgl. Nr. 68, Nr. 94 mit Abb. 111 u. Nr. 97 mit Abb. 180. »
  147. Eine ausführliche Charakterisierung dieser Schriftart geben die Grundsatzreferate von Renate Neumüllers-Klauser (Epigraphische Schriften zwischen Mittelalter und Neuzeit), Martin Steinmann (Überlegungen zu „Epigraphische Schriften zwischen Mittelalter und Neuzeit“) und Rüdiger Fuchs (Übergangsschriften) in: Walter Koch (Hg.): Epigraphik 1988. Fachtagung für Mittel­alterliche und Neuzeitliche Epigraphik Graz, 10.–14. Mai 1988. Wien 1990 (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Phil.-Hist. Klasse, Denkschriften 213. Band), S. 315–348; s. a. DI 48 (Wiener Neustadt), S. XLVI–XLVIII. »
  148. Das „byzantinische M“ hat die Form eines kapitalen H mit einem an den Balken angehängten Mittelschaft. »
  149. Zur bevorzugten Verwendung der frühhumanistischen Kapitalis für Inschriften auf Tafelmalerei und gefaßten Holzoberflächen vgl. u. a. DI 34 (Bad Kreuznach), S. XLVII und DI 41 (Göppingen), S. LII»
  150. In Nr. 276 (Tafelmalerei aus der Hildesheimer Kartause, heute in Diekholzen-Barienrode) schmückt eine Folge von Buchstaben, die keinen Sinn ergeben, das Zaumzeug eines Pferdes. »
  151. Zu den Inschriften auf Gewandsäumen, speziell zu den im Verdacht einer Geheimschrift stehenden sinnlosen Buchstabenfolgen, vgl. Werner Arnold: Gemälde-Inschriften. In: Pantheon 34 (1976), S. 116–120. »
  152. Ein früheres Beispiel für die Verwendung der Kapitalis auf dem Wappenstein des Tilo Brandis von 1491 (Nr. 207) bleibt aufgrund des geringen Buchstabenbestands außer acht. »
  153. Vgl. Nr. 428 mit Abb. 139, Nr. 432, Nr. 467 mit Abb. 142–145, Ausnahme Nr. 379 mit Abb. 127. »
  154. Vgl. DI 42 (Einbeck), S. XXVI und Nr. 92, 96–98; vgl. DI 56 (Stadt Braunschweig II), S. XXXIX»
  155. Vgl. z. B. Nr. 595 mit Abb. 153, Nr. 688, Nr. 694, Nr. 722, Nr. 725 u. Nr. 765»
  156. Vgl. Nr. 284, Nr. 578 mit Abb. 171, Nr. 622, Nr. 644, Nr. 647 mit Abb. 160, Nr. 658, Nr. 659, Nr. 661A, Nr. 665, Nr. 673, Nr. 692, Nr. 696 u. Nr. 777»
  157. Vgl. DI 36 (Stadt Hannover), S. XXIX»
  158. Vgl. z. B DI 28 (Stadt Hameln): 1372; DI 35 (Stadt Braunschweig I): 1358; DI 36 (Hannover): 1350; DI 42 (Einbeck): 1416; DI 45 (Stadt Goslar): 1314?. »
  159. Vgl. z. B. Nr. 337 mit Abb. 128 u. Nr. 426 mit Abb. 134. »
  160. Vgl. z. B. Nr. 100 mit Abb. 60, Nr. 104, Nr. 106 mit Abb. 59, Nr. 107, Nr. 134, Nr. 144 mit Abb. 73 u. Nr. 145»
  161. Verlängerte und nach links abgeknickte Hasten an v und w werden im Hildesheimer Bestand erst wieder in den gotischen Minuskeln vom Anfang des 16. Jahrhunderts verwendet (Nr. 300 u. 309 als Versal). »
  162. Vgl. z. B. Nr. 337 mit Abb. 128, Nr. 339 mit Abb. 131 u. Nr. 353 mit Abb. 124. »
  163. Sonderformen einzelner Buchstaben s. Register 10 s. v. „paläographische Besonderheiten“. »
  164. Vgl. z. B. Nr. 192, Nr. 290 mit Abb. 107 u. Nr. 263 mit Abb. 92. »
  165. Vgl. DI 45 (Minden), S. XXVI»
  166. Vgl. auch Nr. 47C mit Abb. 41. »
  167. Vgl. z. B. Nr. 108, Nr. 110 mit Abb. 66f., Nr. 126 mit Abb. 96 u. Nr. 131 mit Abb. 65. »
  168. Vgl. DI 56 (Stadt Braunschweig II), S. XXXIX»
  169. Vgl. Nr. 314, Nr. 496 mit Abb. 156, Nr. 660, Nr. 756 mit Abb. 162, Nr. 757 u. Nr. 762»
  170. Vgl. Wilhelm Knieß: Neues vom Schuster-Christus. In: Hildesheimer Heimat-Kalender (1991), S. 113–118, hier S. 116–118. »
  171. Alle Daten nach Goetting, Bistum Hildesheim, S. 192, 200, 216 u. 227. Weitere Nachweise zur Biographie Bischof Ekkehards bei Rieckenberg in B/R, S. 160. »
  172. Die Abtreihe ist in dieser frühen Zeit nicht sicher belegt, vgl. Germania Benedictina VI, S. 241 (Faust).  »
  173. Leibniz, Scriptores 2, S. 105 u. S. 109. »