Die Inschriften der Stadt Hildesheim

4. Die Überlieferung der Hildesheimer Inschriften

Von den 781 erfaßten Inschriften sind 318 komplett und 37 teilweise im Original erhalten, 426 Inschriften können nur noch aufgrund von Abschriften, Zeichnungen oder Photographien ediert werden. Differenziert nach den drei großen Inschriftengruppen51) stellen sich die Anteile von originaler und kopialer Überlieferung folgendermaßen dar: Von den 255 Inschriften an kirchlichen Gebäuden und auf kirchlichen Ausstattungsstücken liegen 154 im Original und 101 in kopialer Überlieferung vor. In der zweiten Gruppe, den 204 Grabinschriften, sind 100 erhalten und 104 kopial überliefert. Für die in der dritten Gruppe zusammengefaßten 166 Hausinschriften ist das Verhältnis von originaler zu kopialer Überlieferung bedingt durch die Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg 23 zu 143.52) Die nicht mehr im Original erhaltenen Hildesheimer Inschriften sind in Handschriften und Zeichnungen, in handschriftlichen und gedruckten Chroniken, in gedruckten Inventaren und Inschriftensammlungen sowie in zahlreichen Einzelpublikationen überliefert. Hinzu kommen die Photoarchive des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege in Hannover, des Dom-Museums, des Roemer-Museums und des Stadtarchivs in Hildesheim, die hier nicht eigens beschrieben werden.

4. 1. Beschreibung der Textzeugen

Archivalien und Sammlungen

Göttingen, Akademie der Wissenschaften, Archiv in der Arbeitsstelle der Inschriftenkommission, Slg. Rieckenberg

Einzelblätter. 1107 gezählte Seiten. Maschinenschriftliche Entwürfe mit handschriftlichen Ergän­zungen zu 488 Inschriftenartikeln (einschließlich Jahreszahlen), die der im Januar 2003 verstorbene [Druckseite 32] Historiker Hans Jürgen Rieckenberg im Auftrag der Göttinger Akademie der Wissenschaften spätestens seit 1945 bis Anfang 1983 im Hinblick auf eine Edition der Hildesheimer Inschriften in der Reihe „Die Deutschen Inschriften“ angelegt hat. Zu wenigen Inschriften aus der Zeit von 1100 bis 1300 enthält die Sammlung auch handschriftliche Ausführungen von Wilhelm Berges, der bereits 1938 mit der Erfassung der Hildesheimer Inschriften beauftragt worden war. Die Artikel­entwürfe Rieckenbergs werden ergänzt durch umfangreiche Materialien (Exzerpte, Fotokopien, Abriebe, Zeichnungen) und Photos, die zum Teil von den Hildesheimer Photographen Wegener und Wehmeyer für die Publikation im Hildesheimer Inschriftenband angefertigt worden sind. Uni­kale Überlieferung der Inschriften Nr. 75, 90, 133 u. 331.

Hannover, Landesbibliothek MS XXI, Nr. 1242 Miscellanea Hildesiensia

Doppelblatt. Handschriftliche Aufzeichnung von Grabinschriften aus dem Alten Paradies des Doms und aus St. Godehard. Unikale Überlieferung der Inschriften Nr. 191, 210 u. 221.

Hannover, Landesbibliothek, OY – HV, 42 Sammlung Oeynhausen

Einzelblätter. Handschriftliche Sammlung von „Grabinschriften in deutschen Kirchen“ des Grafen Julius Karl Adolf von Oeynhausen (vor 1886), die vorwiegend unter genealogischen und heral­dischen Gesichtspunkten angelegt worden ist. Für den Standort Hildesheim sind 18 Grab­schriften für Mitglieder des Domkapitels und Angehörige adeliger Familien aus dem Dom überliefert, außer­dem sechs53) der unter den acht Bildern des Gemäldezyklus im Dom angebrachten Grabschriften, drei weitere Grabschriften aus St. Michaelis (Nr. 374f. u. 382) und sieben aus St. Paul (Nr. 376, 420, 429, 439, 471, 483 u. 530). Die Grabschriften der beiden zuletzt genannten Standorte sind nur bei Oeynhausen überliefert. Mitgeteilt wird jeweils nur der Sterbe- oder Begräbnisvermerk im engeren Sinn; so fehlen z. B. bei den Inschriften des Gemäldezyklus die zugehörigen Bildbeischriften. Ob eine regestenartige Verkürzung der Texte, wie sie an den in der Oeynhausenschen Sammlung über­lieferten Braunschweiger Inschriften beobachtet werden konnte,54) auch für die Hildesheimer Inschriften zutrifft, läßt sich aufgrund der fehlenden Parallelüberlieferung nicht sicher feststellen. Die Aufzeichnung erfolgte wahrscheinlich nicht nach Autopsie, sondern nach einer älteren, nicht bestimmbaren Vorlage.

Hildesheim, Dombibliothek, HS 114b

Faszikel einer Handschrift. Von Johann Franz Spickermann im Jahr 1768 angefertigte Abschrift einer älteren Handschrift mit Quellen zur Geschichte Hildesheims. Darin: fol. 55v–76r: Monumenta et Antiquitates Ecclesiae cathedralis Hildesiensis notatu digna et Patriae filiis pergrata lectu. Monumenta et Antiquitates Caeterae urbis Hildesiensis, Antiquitates quaedam Dioeceseos Hildesiensis. Enthält Inschriften der Ausstattungsstücke des Doms, nicht systematisch verzeichnete Grabinschriften aus dem Dom und aus dem Kreuzgang, Inschriften des Gemäldezyklus im Dom, Bau- und Glockeninschriften aus St. Andreas, Inschriften u. a. der bernwardinischen Ausstattung aus St. Michaelis, Inschriften aus St. Martini u. a. vom Grab des heiligen Konrad (Nr. 184), einzelne Inschriften aus der Kartause (Nr. 130) und anderen Hildesheimer Kirchen. Parallelüberlieferung zu HS 116, S. 116–167. Texte nicht nach Autopsie, zahlreiche Abschreibfehler.

Hildesheim, Dombibliothek, HS 116

Faszikel einer Handschrift. Durch Franz Joseph Blum beglaubigte, 1774 angefertigte Abschrift einer auf Johann Arnold Schacken, Kanoniker an St. Maria Magdalena im Schüsselkorb, zurückge­henden Quellensammlung aus dem Jahr 1715 zur Geschichte des Doms, der Stadt und der Diözese Hildesheim. Enthält S. 116–167 Monumenta et Antiquitates Ecclesiae Cathedralis Hildesiensis Notatu digna et Patriae Filiis pergrata lectu, Monumenta et Antiquitates Caeterae urbis Hildesiensis, Antiquitates quaedam Dioeceseos Hildesiensis. Der Inhalt entspricht der Handschrift HS 114b, fol. 55v–76r. Texte nicht nach Autopsie, zahlreiche Abschreibfehler. [Druckseite 33]

Hildesheim, Dombibliothek, HS 123b55)

Sammelhandschrift. 133 Blätter. Mehrere Hände. Als Redaktor und Hauptschreiber der Hand­schrift ist Henning Rose, Profeß an St. Michaelis zu Anfang des 16. Jahrhunderts nachgewiesen. Provenienz St. Michaelis. Die Handschrift enthält u. a. fol.: 1r–42v Vita Bernwardi in einer von Thangmars Vita abweichenden Fassung mit einzelnen inserierten Inschriftenzitaten (z. B. Nr. 5, 12, 17 u. 18), fol. 43r–110r Texte zur Kanonisierung Bennos von Meißen, fol. 27v das Benno von Meißen als Verfasser zugeschriebene Bernward-Epitaph (Nr. 19), fol. 126r am Schluß einer biogra­phischen Notiz über Benno von Oldenburg das Epitaph für diesen Bischof (Nr. 20), fol. 113r–117r Verzeichnisse von Heiligenreliquien und isolierte Überlieferung einzelner Inschriften aus St. Michaelis (Nr. 13 bernwardinische Kapitelle) und aus dem Dom (Nr. 22 u. 25 kleiner und großer Rad­leuchter, Nr. 40f. Godehard- und Epiphaniusschrein, Nr. 67 Domtaufe). Die Hand­schrift über­liefert unikal die Inschriften Nr. 13 (teilweise), 17f. u. 61. Die Textwiedergabe ist flüchtig und fehler­haft (vgl. Apparat zu Nr. 5, 13 u. 25).56) Die zahlreichen Fehler sprechen eher gegen die Wieder­gabe nach Autopsie; die Inschriften der bernwardinischen Kapitelle kann Henning Rose nicht mehr im Original gesehen haben, weil sie bereits im 12. Jahrhundert abgetragen worden waren.

Hildesheim, Dombibliothek, HS 269 Materialien zur Geschichte der Cathedrale in Hildesheim

Handschrift. Miscellaneen zur Hildesheimer Geschichte mit verstreuter Überlieferung einzelner Inschriften (z. B. Nr. 365, 381 u. 384). Redaktor und Hauptschreiber der Handschrift war Franz Ignaz Zeppenfeldt (1760–1831), der von 1815 bis 1831 als bischöflicher Archivar in Hildesheim tätig war. Der Text enthält Ergänzungen u. a. von Johann Michael Kratz. Inhalt: S. 137–232 Grab­denkmäler im Dom, S. 233–297 weitere Denkmäler aus dem Dom. Aus der Zeit vor 1650 ca. 60 überwiegend verlorene Inschriften; systematische Aufzeichnung der Grabinschriften, beginnend im Südflügel des Kreuzgangs mit Durchnumerierung der Steine; zu einzelnen Grabdenkmälern ist vermerkt: „Ist die Inschrift unleserlich geworden“ oder „vacat“. Die Überlieferung beschränkt sich im Unterschied zu HS 271 nicht nur auf die Grabschriften im engeren Sinn, z. B. sind vom Grab­denkmal für Levin von Veltheim (Nr. 319) auch die Künstlersignatur und die Beischriften zu den Tugenden überliefert. Die Denkmäler werden in knapper Form beschrieben, die Ahnenproben hin und wieder von Kratz ergänzt. Die Inschriftenwiedergabe weist zahlreiche Korrekturen und Ergän­zungen auf, auch zunächst als unlesbar ausgewiesene Inschriften werden in einigen Fällen in der Korrekturschicht nachgetragen. Die Überlieferung läßt Originalnähe erkennen, in den meisten Fällen dürfte sie auf Autopsie beruhen. Unikale Überlieferung der Inschriften Nr. 570 u. 748.

Hildesheim, Dombibliothek, HS 271

Sammelhandschrift mit Inventaren des Doms und einem Ordo officii (18. Jh. mit Nachträgen von Johann Michael Kratz). Auf einer vorgebundenen Lage fol. 2r–15v (Bleistiftfoliierung) 47 aus dem Erfassungszeitraum stammende Inschriften von heute zum großen Teil verlorenen Grabdenkmälern aus dem Dom. Aufgezeichnet sind nur die Grabschriften im engeren Sinn, so fehlen z. B. in Nr. 319, dem Grabdenkmal für Levin von Veltheim, die Künstlersignatur und die Beischriften zu den Tugenden; fol. 13r–15v u. a. Tituli und Stiftungsinschriften zu dem Gemäldezyklus im Dom; fol. 52r–53v einzelne Inschriften von Ausstattungsstücken und Grab­denkmälern im Dom. Die Wiedergabe der Texte erfolgte wohl nicht nach Autopsie, sondern auf der Grundlage älterer Aufzeichnungen. Angaben zu Schriftart und Ausführungstechnik der Inschriften fehlen. Die Textüberlieferung ist im Wortlaut weitgehend zuverlässig. Sie wurde auch von Bertram in seiner Monographie „Die Bischöfe von Hildesheim“ als Grundlage für die Edition der seinerzeit bereits verlorenen Inschriften benutzt. Zusammen mit HS 269 bietet die Handschrift HS 271 die umfangreichste Überlieferung der Inschriften von Grabdenkmälern aus dem Dom.

Hildesheim, Dombibliothek, HS 273 Franz Wilhelm Schlüter: Abbildungen der im Dohme zu Hildesheim befindlichen Grabschriften, bevor das Pflaster 1787 und 1788 gänzlich aufgenommen und durch ein neues ersetzt ist

Handschrift. 57 Blätter, auf den recto-Seiten jeweils Federzeichnung einer Grabplatte, teilweise mit [Druckseite 34] Beigabe eines Maßstabs in Zoll und Angabe der Liegerichtung. Im hinteren Deckel ein Plan der ehemaligen Standorte der Grabplatten. Insgesamt sind 57 Grabplatten gezeichnet, davon vier aus dem Erfassungszeitraum (Nr. 70, 77, 97 u. 169). Die drei letztgenannten sind nicht mehr im Original erhalten.57) Die Inschriften sind, abgesehen von den paläographischen Details, zuverlässig wiedergegeben.

Hildesheim, Dombibliothek, HS 789 Sammelhandschrift mit historischen Arbeiten des Cordt von Brandis

Faszikel einer Handschrift. Auf den Blättern fol. 358r–456v und einzelnen eingeklebten Zetteln: Inschriften an Hildesheimer Bauwerken, zusammengestellt von Cordt von Brandis (1876). Die Aufzeichnung der Inschriften wurde straßenweise vorgenommen und folgt den alten Häusernum­mern. Vereinzelt sind auch Inschriften aus den Hildesheimer Kirchen überliefert. Die Textwiedergabe wird ergänzt durch knappe Angaben zum Anbringungsort. Als Quellen nennt Brandis u. a. Mithoff, Kunstdenkmale und das Hildesheimer Sonntagsblatt von 1868 sowie nicht genauer spezifizierte Aufzeichnungen von Johann Michael Kratz, u. a. „Kratz Skizzenbuch“, womit wahrscheinlich die Notizbücher DBHi, HS 1598a–c gemeint sind. Unikale Überlieferung zahlreicher Baudaten und Hausinschriften. Einzelne zeichnerische Wieder­gaben und Angaben zu den Schriftarten deuten auf Erfassung der Texte nach Autopsie. Die Überlieferung ist im wesentlichen zuverlässig, Unsicherheiten in der Lesung sind kenntlich gemacht. Bei Kapitalis-Inschriften ist oft nur der Anfangsbuchstabe des Wortes als Großbuchstabe wiedergegeben. Diese Graphie wird in der folgenden Edition beibehalten. Wappeninhalte und Hausmarken sind sorgfältig wiedergegeben. Die Inschriftensammlung wird ergänzt durch die genealogische und heraldische Sammlung Brandis: StaHi, Bestand 856, Nr. 50/268/1–15, Kasten 1–32.

Hildesheim, Dombibliothek, Bestand HS C

Die Handschriften des Bestands HS C der Dombibliothek vereinigen den schriftlichen Nachlaß des Hildesheimer Historikers und Bibliothekars Johann Michael Kratz (1807–1885).58) Die Handschrif­ten der Signaturenreihe HS C 23 bis HS C 35 enthalten die verschiedenen Abschriften und Fassun­gen der unveröffentlichten Manuskripte von Johann Michael Kratz zur „Gründung und Entwick­lung der Stadt Hildesheim“.59) In diesen historischen Darstellungen über die Kirchen, Kurien, Hospi­täler, städti­schen Bauwerke und über einzelne Kunstobjekte werden zahlreiche Inschriften als Quellen­belege angeführt in einer Form, die einer kritischen Edition nahekommt (Auflösungen der Abkürzun­gen, Emendationsvorschläge, Erklärungen zum Textverständnis, Beigabe von Über­setzungen, ein­zelne Quellennachweise). Grundlage dieser Inschriftenpräsentation sind umfang­reiche Sammlungen, die Kratz teils an den seinerzeit noch erhaltenen Originalen teils auf der Grund­lage meist ungenannter älterer Aufzeichnungen angelegt hat. Die Aufnahmen am Original sind überwiegend in Zeichnungen festgehalten, welche die Abkürzungen bewahren und einen sehr ge­nauen Blick für die paläographi­schen Besonderheiten erkennen lassen. Vielfach hat Kratz von diesen Aufzeichnungen am Original mehrere Reinschriften angefertigt. Die herausragende Bedeu­tung der Kratzschen Inschriften­überlieferung liegt nicht nur in der großen Zahl detailgetreu und zuverlässig festgehaltener Inschriften, sondern auch in den eingehenden Beschreibungen der Objekte und ihrer Standorte. Das Nebeneinander von eher vorläu­fig angelegten Sammlungen, Rein­schriften und kompletten, mit Fußnoten versehenen Darstellun­gen bringt es mit sich, daß viele Inschriften mehrfach auf verschieden stark bearbeiteten Stufen überliefert sind.60) Neben den von Kratz selbst angelegten Aufzeichnungen enthält der C-Bestand auch Inschriftensammlungen frem­der Herkunft. Dazu gehören u. a. die systematische Überliefe­rung der Grabschriften aus Heilig Kreuz (HS C 1037) und einzelne Blätter innerhalb größerer Konvolute wie z. B. die Überlieferung der Inschriften auf zwei Gemälden in St. Magdalenen (Nr. 153), die weder in der für Kratz typi­schen Schrift aufgezeichnet sind noch mit ihrer bloßen Wieder­gabe der Texte der für ihn charakte­ristischen Notierung von Inschriften entspricht. Zu diesem „Fremdgut“ im C-Bestand ist auch das [Druckseite 35] Inventar des Hildesheimer Kunstsammlers Franz Engelke (HS C 1533) zu rechnen. Fremdgut und vor allem die Abschriften älterer Quellen ohne nähere Angaben erschweren in vielen Fällen die Entscheidung, ob eine im C-Bestand überlieferte Inschrift im 19. Jahrhundert tatsächlich noch im Original vorhanden war. Für die Hildesheimer Inschriften­überlieferung sind aus diesem Bestand folgende Handschriften besonders wichtig:

Hildesheim, Dombibliothek, HS C 761 Inschriften an Hildesheimer Bauwerken

98 beschriftete Blätter (Einzelblätter, Zettel, zwei Faszikel), unpaginiert mit teils unsystematischen Notizen, teils sorgfältig angelegten Materialsammlungen. Wiedergegeben sind Inschriften von Grabdenkmälern, Mühlen, Toren, Kurien, Klostergebäuden und Privatbauten in Form von Zeich­nungen und Abschriften, die am Original angefertigt oder verifiziert worden sind; sie gehen überwiegend auf Johann Michael Kratz zurück und stammen aus den Jahren 1852–1869. Die Maße der inschriftentragenden Objekte sind in Zoll angegeben, die Schriftarten sind bezeichnet oder aus den Buchstabenformen der Wiedergabe erschließbar. Ahnenproben und Wappeninhalte sind zum Teil in Zeichnungen wiedergegeben.

Hildesheim, Dombibliothek, HS C 1030 Verzeichnis der Dechanten von Heilig Kreuz

Faszikel und Einzelblätter, unpaginiert. Handschriftliches Verzeichnis der Dechanten des Heilig-Kreuz-Stifts, das überwiegend von der Hand Franz Ignaz Zeppenfeldts stammt. Mitgeteilt sind die Grabinschriften der Dechanten des Heilig-Kreuz-Stifts und die Inschriften auf ihren Stiftungen. Der Vergleich mit den erhaltenen Inschriften erweist einzelne Ungenauigkeiten in der Wiedergabe des Wortlauts (vgl. Nr. 157) und der originalen Graphien. Die Abkürzungen wurden nicht bewahrt. Unikal überliefert sind Nr. 360, 555A u. 773.

Hildesheim, Dombibliothek, HS C 1037 Nachrichten über einzelne Mitglieder und Epitaphien des Kreuzstifts

Handschriftliche Überlieferung von sieben Inschriften aus dem Kreuzgang des Heilig-Kreuz-Stifts. Der Vergleich mit den erhaltenen Inschriften ergibt, daß der Wortlaut der Texte getreu wiederge­geben ist, während Graphien und Abkürzungen nicht bewahrt wurden. Unikale Überlieferung der Inschrift Nr. 89B.

Hildesheim, Dombibliothek, HS C 1527 Zeichnungen verschiedener Kunstdenkmäler aus Hildesheim u. a.

Einzelblätter, unpaginiert. Zeichnungen, Pausen und Notizen von verschiedenen Händen (über­wiegend drittes Viertel 19. Jahrhundert). Überliefert sind u. a. die Inschriften der Cusanustafel (Nr. 167) im Zustand von 1866. Unikale Überlieferung der Inschriften Nr. 66, 109 u. 622.

Hildesheim, Dombibliothek, HS C 1530 Aufzeichnungen über Glocken von Dr. Kratz

Einzelblätter, unpaginiert. Handschriftliche Aufzeichnungen der Glockeninschriften in Hildesheim von Kratz. Die Sammlung bietet eine Reinschrift und systematische Ordnung der Materialsamm­lung zu den Glockenbeständen der einzelnen Kirchen mit Wiedergabe der Inschriften in original­naher Schrift sowie Angaben zu Gewicht und Maßen, außerdem knappe Beschreibungen des bildlichen Schmucks. Unikale Überlieferung der Inschriften Nr. 212, 292, 727 u. 745747.

Hildesheim, Dombibliothek, HS C 1533 Inventar der Kunstsammlung des Hildesheimer Advokaten Franz Engelke (1778–1856)61)

Drei Kataloghefte, drei Faszikel und ein Konvolut von Einzelblättern und Zetteln mit Notizen zu Reliquien. Drei Kataloghefte: 1. Byzantinische Kunstsachen, Emaillierte Arbeiten auf Kupfer; 2. Byzantinische Kunstsachen, Schnitzarbeit in Elfenbein; 3. Gotische Kunstsachen bis 1520. Engelke beschreibt einzelne, heute überwiegend in Museumsbesitz befindliche Stücke Hildesheimer Schatzkunst und gibt deren Inschriften teils in Zeichnungen mit Bewahrung der Abkürzungen und der paläographi­schen Eigenheiten (eckiges C, V-Schreibung) wieder.

Drei Faszikel: 1. Glasmalereien; 2. u. 3. Metallkompositionen. Der erste Faszikel enthält einen in mehrere Abteilungen gegliederten tabellarischen Katalog der 533 ehemals in Engelkes Besitz [Druckseite 36] befindlichen Glasmalereien. Angegeben sind Form, Maße (in Zoll),62) Entstehungszeit, Bildinhalte, Wappenbilder, Ausführungstechnik, Erhaltungszustand und gegebenenfalls die Inschriften. Im Einzelfall ist nicht sicher zu entscheiden, ob tatsächlich eine Inschriftenüberlieferung vorliegt, oder ob Engelke mit dem hervorgehobenen Schriftgrad im Katalog lediglich den Bildinhalt bezeichnen wollte. Zweifelsfälle bleiben in der vorliegenden Inschriftenedition unberücksichtigt. Die Zuverläs­sigkeit der Inschriftenüberlieferung läßt sich nicht einschätzen, da keine der Scheiben aus Engelkes Besitz als erhalten nachgewiesen werden konnte. Die Angaben zu Entstehungszeit und Wappenbe­schreibungen sind ungenau. Unikale Überlieferung der Inschriften von ca. 20 mehrteiligen Glasscheiben.

Hildesheim, Dombibliothek, HS C 1598a-c Notizbücher des Johann Michael Kratz

Handschriften. Drei zeitlich parallel (ca. 1850–1870) geführte Notizbücher des Johann Michael Kratz mit handschriftlichen Aufzeichnungen von Inschriften (besonders Glockeninschriften), vor­wiegend aus Hildesheim und Umgebung, wobei der Standort oft nicht oder nicht genau genannt wird. Neben Abschriften der Inschriften enthalten die Notizbücher am Original angefertigte detail­getreue Zeichnungen der Inschriften und einzelner Wappen.

Hildesheim, Roemer-Museum, Aquarellsammlung Heyer63)

Aquarelle. Die Aquarellsammlung Heyer ist das Ergebnis einer im Auftrag des Vereins zur Erhal­tung der Baudenkmale in den Jahren 1892 bis 1919 erfolgten Dokumentation der Hildesheimer Fachwerkhäuser. Die Aquarelle stammen überwiegend von der Hand des Architekten und Zeichenlehrers Friedrich Richard Heyer, außerdem von Heinrich Quint, Hermann Maier, Erich Bayer u. a. Sie geben die ehemals an den Fachwerkfassaden angebrachten Inschriften neben der Baukonstruktion und dem figürlichen und ornamentalen Schmuck meist wortgetreu (Fehler z. B. in Nr. 373E) und in der Schriftart des Originals wieder.

Hildesheim, Stadtarchiv, Bestand 100-91, Nr. 167 Acta betreffend die Streitigkeiten zwischen dem Rathe und dem Godehardikloster [...] 1727–173764)

Faszikel. Darin ein Notariatsinstrument für die Kirchenprovisoren von St. Paul (1663) die Bele­gungsrechte des Kirchhofs betreffend. Im laufenden handschriftlichen Text zitierende Wiedergabe von insgesamt sieben Inschriften auf Grabdenkmälern des Friedhofs von St. Godehard aus der Zeit von 1566 bis 1614 und ein Übersichtsplan zur Lage der Grabdenkmäler. Die Inschriftentexte sind nur in Auszügen wiedergegeben und sprachlich stark normalisiert. Unikale Überlieferung der Inschriften Nr. 403f., 457, 536, 588 u. 625.

Hildesheim, Stadtkirchenarchiv, Bestand St. Lamberti, P 101

Faszikel von sechs Seiten, mit einer isolierten Überlieferung von sechs Inschriften auf Gegenstän­den der Kirchenausstattung und auf einem Epitaph in St. Lamberti. Die Aufzeichnung stammt aus dem ersten Viertel des 19. Jahrhunderts. Unikale Überlieferung der verlorenen Inschriften Nr. 369, 470, 619, 713 u. 771.

Handschriftliche und gedruckte Chroniken

Letzner, Hildesheimische Chronik = Johannes Letzner Hardessianus (1531–1613): Chronica undt außführliche Historische Beschreibung deß Loblichen Hohen Bischofflichen Stifts Hildesheim

Benutztes und zitiertes Exemplar: Göttingen SUB MS 4° Hist. 439 (enthält nur die drei ersten Bücher, Abschrift 17. Jahrhundert). [Druckseite 37]

Handschriftliche Chronik in sechs Büchern, von denen nur die ersten drei für die Überlieferung der Hildesheimer Inschriften relevant sind. In der chronikalischen Darstellung Letzners sind einzelne Inschriften in mangelhafter Qualität und ohne authentische Überprüfung des Originals mit mehreren Wortauslassungen und einzelnen Fehlern wiedergegeben (vgl. Nr. 46 Anm. c).65)

Hildesheim, Dombibliothek HS 101 Johann Georg Elbers (1607–1673)66), Chronicon Hildesiense bis 1573

Abschrift des 17. u. 18. Jahrhunderts. In den Chroniktext inserierte Inschriften der Bernward-Grabplatte, des Bernward-Epitaphs (Nr. 12 u. 19), der Bernward-Leuchter (Nr. 5), Inschriften vom Dammtor (Nr. 201), vom Hezilo-Leuchter (Nr. 25), nicht aber vom kleinen Radleuchter, einzelne prominente Bischofsgrabschriften (z. B. Nr. 45, 97 u. 169) u. a. Die benutzten Quellen (z. B. Letzner; Chronik des Asche von Heimburg; Chronik des Bürgermeisters Wildefüer; Krantz, Metropolis; Bruschius) werden am Rand mit Fundstellen genannt. Die Wiedergabe der Inschriften weist Fehler im Wortlaut auf und beruht nicht auf Autopsie.

Hildesheim, Dombibliothek HS 141a, 141b Chronik des Hildesheimer Arztes Dr. Andreas Behrens bis zum Jahr 1662, zwei Bände. Abschrift von J. B. Steding 1716

Handschriftliche Chronik mit Prolegomena. Die Prolegomena (S. 1–15) geben eine Zusammen­stellung von Inschriften aus dem Dom (Nr. 25, 40,67 u. 353), aus St. Michaelis und vom Dammtor (Nr. 201), darunter eine frühe Überlieferung der Inschriften auf dem kleinen Radleuchter (Nr. 22). Der erste Teil der Chronik ist als Bischofschronik angelegt, auf jede Vita folgen mehrere als „Memorabilia“ bezeichnete Abschnitte, die historische Daten aus der entsprechenden Zeit ver­zeichnen. Sowohl die Viten als auch die Memorabilia enthalten weitere Inschriften wie z. B. die von einer verlorenen Tafel im Rathaus (Nr. 706). Der zweite Teil (HS 141b) enthält eine Geschichte der Stadt Hildesheim und verschiedener kirchlicher Institutionen, ebenfalls mit zahlreichen Inschriften­zitaten. Die Textwiedergabe ist im Wortlaut zuverlässig, die Namen sind jedoch häufig entstellt.

Chronica S. Michaelis, ed. Meibom Chronica Monasterii S. Michaelis in Hildesheim. In: Heinrich Meibom: Rerum Germanicarum Tomi III. Helmstedt 1688, Bd. 2, S. 517–525

Gedruckte Chronik des Klosters St. Michaelis in der Reihenfolge der Abtsviten vom ersten Abt Goderam († 1030) bis zum 31. Abt Johannes Lof († 1521) ohne Nennung der dem Druck zugrundeliegenden Handschrift. Innerhalb der Abtsviten sind sechs Grab- und Stiftungsinschriften über­liefert. Die Textüberlieferung ist unzuverlässig.

Gedruckte Inventare und Inschriftensammlungen

Kratz, Hochstift = Johann Michael Kratz: Das Hochstift Hildesheim im siebenjährigen Kriege [...]. Hildesheim 1874. Benutztes Exemplar: DBHi, HS C 83

Sonderdruck aus dem Hildesheimer Sonntagsblatt, separate Seitenzählung. Das Separatum enthält S. 11–15 die von Kratz besorgte Edition eines Verzeichnisses der Geschütze, die sich im Jahr 1760 auf den Hildesheimer Stadtwällen befanden. Dieses Verzeichnis gibt 34 heute komplett verlorene Inschriften von Geschützen vor 1650 wieder, deren genaue Anbringungsorte und Schriftarten bezeichnet sind. Außer Standort und Größe der Geschütze wird auch das Gewicht der Geschosse angegeben und die auf den Stücken angebrachten bildlichen Darstellungen einschließlich der Wappen beschrieben.

Hildesheimer Sonntagsblatt von 1868

Sonntagszeitung. Darin ohne Angabe des Autors eine Sammlung der Inschriften an Gebäuden der Stadt Hildesheim in drei Fortsetzungen: S. 221–223, S. 229–231, S. 237–239. Aus der Zeit vor 1650 [Druckseite 38] sind insgesamt 12 Inschriften aus den Hildesheimer Kirchen (nach Johann Michael Kratz), 13 Inschriften an öffentlichen städtischen Gebäuden und Hospitälern und 98 Inschriften und Baudaten an Privathäusern wiedergegeben. Es handelt sich um die älteste gedruckte Überlieferung der Hildesheimer Hausinschriften. Die Texte sind im Wortlaut meist korrekt aufgezeichnet, einzelne Wortauslassungen (vgl. z. B. Nr. 220 u. 571) und Fehler bei der Angabe der Baudaten (vgl. z. B. Nr. 220 u. 177) sowie bei den Namen (Nr. 430) sind festzustellen. Die Schreibweise der Inschriften wurde nicht exakt bewahrt, Angaben zur Ausführung und zur Schriftart fehlen. Die Inschriften der Privathäuser sind wahrscheinlich nach Autopsie wiedergegeben.

Kratz, Dom = Der Dom zu Hildesheim. Teil 2: Seine Kostbarkeiten, Kunstschätze und sonstige Merkwürdigkeiten beschrieben von Dr. Johann Michael Kratz. Teil 3: Seine beiden ausgezeichneten Bischöfe St. Bernward und St. Godehard. Ein separater Tafelband mit 13 Tafeln. Hildesheim 1840

Verzeichnis der Kunstschätze des Doms (ohne Grabdenkmäler) mit ausführlicher Beschreibung, Angabe der Maße (in Zoll), Wiedergabe der Inschriften mit Übersetzungen sowie theologischen und historischen Kommentaren zu den Stücken und ihren Inschriften. Im Tafelband Zeichnungen einzelner Inschriften. Zur Überlieferungsqualität vgl. oben die allgemeinen Ausführungen zu den Handschriften des Bestands DBHi, HS C.

Mithoff, Kunstdenkmale = Kunstdenkmale und Alterthümer im Hannoverschen, dargestellt von Hector Wilhelm Heinrich Mithoff. Dritter Band Fürstenthum Hildesheim. Hannover 1875, S. 92–185

Wiedergegeben werden die Inschriften aus den Hildesheimer Kirchen sowie von städtischen und privaten Bauten, eingebunden in eine die Standorte beschreibende Darstellung. Die Inschriften sind teils nach älteren Quellen, zum größeren Teil aber (Grabplatten) wahrscheinlich nach Autopsie oder autopsienaher Überlieferung wiedergegeben,67) wie aus der exakten Wiedergabe der ungewöhnli­chen Kürzungen u. a. in Nr. 319 zu schließen ist. Die authentische Überlieferung Mithoffs zeichnet sich durch Texttreue und paläographische Genauigkeit aus, größere Ensembles von Inschriften an Hausfassaden oder auf Stücken der Kirchenausstattung sind allerdings oft nicht vollständig verzeichnet worden (vgl. Nr. 467 u. 619), die Beischriften der Tugenden auf den Brüstungsfeldern der Hildesheimer Häuser sind nur in einer Zusammenfassung wiedergegeben. Worttrenner, scriptura continua, Insertionen und Kürzungen wurden teilweise original beibehalten, die Schriftarten sind teils genannt, teils werden sie durch die Wiedergabe in verschiedenen, dem Original nahestehenden Drucktypen angedeutet.

Buhlers, Hildesheimer Haussprüche. Sonderabdruck aus der Zeitschrift des Harzvereins für Geschichte und Alterthumskunde 1891. Hildesheim o. J., S. 1–29

Sonderdruck. In vier Epochen (bis 1540, 1541–1580, 1580–1624, 1624–Ende 18. Jh.) gegliederte Überlieferung von insgesamt etwa 60 Hausinschriften, überwiegend nach einer Sammlung, die Buhlers vor dem Abbruch der Häuser angelegt hat, ohne dabei – nach eigener Angabe – auf die Schriftart und die mundartlichen Besonderheiten zu achten. Die Bezeichnung der Häuser erfolgt nach Straßen und alten Hausnummern. Anlaß für die Aufzeichnung der Inschriften war „die Zerstörung unserer alten Städte“ (S. 1).

Buhlers, Zerstörte Hildesheimer Haussprüche. In: Zeitschrift des Harzvereins für Geschichte und Altertumskunde 27 (1894), S. 210–234

Überlieferung von insgesamt 121 bereits am Ende des 19. Jahrhunderts zerstörten Hausinschriften auf der Grundlage der im Zweiten Weltkrieg verlorenen Handschrift Hannover, Staatsarchiv, MS F 36 Syllabus inscriptionum in Hildesiensibus portis, templis, campanis, sepulchris, tormentis, aedibus. Die Hand­schrift bestand aus zwei von verschiedenen Verfassern stammenden Teilen, die den Ausführungen Buhlers zufolge inhaltlich parallel angelegt waren. Der Verfasser des ersten Teils ist unbekannt, der zweite Teil stammt von Johann Christoph Lossius und ist um 1706 entstanden. Buhlers’ Wiedergabe, vielleicht aber auch bereits Lossius’ Aufzeichnung, verzichtet in vielen Fällen auf Daten und Namen und überliefert die Inschriften in sprachlich stark geglätteter Form. Niederdeutsche Inschriften sind hochdeutsch normalisiert. Die nach dem Syllabus benannten [Druckseite 39] Anbringungsorte der Inschriften sind nur schwer verifizierbar, da sie überwiegend ungenau (z. B. „an des Obersten Haus auf der Jakobistraße“) bezeichnet sind. Da die meisten der von Buhlers hier überlieferten Inschriften zeitlich nicht einzuordnen waren, wurden nur diejenigen Inschriften für die vorliegende Edition berücksichtigt, die einigermaßen wahrscheinlich vor 1650 entstanden sind.

Kd. Hildesheim, Bürgerliche Bauten = Die Kunstdenkmäler der Provinz Hannover. II. Regierungsbezirk Hildes­heim. 4. Stadt Hildesheim. Bürgerliche Bauten. Bearbeitet von Adolf Zeller. Hannover 1912

Denkmälerinventar der Privatbauten, Gildehäuser, Kurien, der städtischen Bauten und Hospitäler (einschließlich Ausstattung) mit ausführlicher Dokumentation der Inschriften, teilweise nach älteren Überlieferungen (u. a. Buhlers, Hildesheimer Haussprüche; Bertram, Bischöfe). Die Inschriften sind vielfach in Zeichnungen oder Abbildungen wiedergegeben; die Abkürzungen wurden dabei teils auf­gelöst, teils beibehalten. Wappen und Hausmarken sind in einigen Fällen zeichnerisch oder auch in oft fehlerhaften Beschreibungen dokumentiert worden. Die Überlieferung der Inschriftentexte läßt ein­zelne Lese- und Druckfehler erkennen (z. B. Nr. 591E, 598 u. 628). Die für die Wiedergabe benutzte Drucktype entspricht nicht in allen Fällen der Schrift­art der Inschriften. Ergänzungen zu Kd. Hildesheim, Bürgerliche Bauten bieten die

Bemerkungen und Ergänzungen des Oberbürgermeisters Dr. Struckmann Hildesheim zum Zellerschen Werk – Stadt Hildesheim, Bürgerliche Bauten vom 12. Juli 1918

Maschinenschriftliche Arbeit. Exemplar: StaHi, WB 23103. Struckmann wertet das von dem Architekten Haass angelegte „Verzeichnis der für die Denkmalpflege in Betracht kommenden nicht öffentlichen Gebäude in der Stadt Hildesheim“ aus, ergänzt allgemeine Informationen zu einzelnen Häusern einschließlich der in Kd. fehlenden Inschriften und nimmt einzelne Korrekturen an der Textwiedergabe in Kd. Hildesheim, Bürgerliche Bauten (z. B. Nr. 534) vor.

Kd. Hildesheim, Kirchen = Die Kunstdenkmäler der Provinz Hannover. II. Regierungsbezirk Hildesheim. 4. Stadt Hildesheim. Kirchliche Bauten. Bearbeitet von Adolf Zeller. Hannover 1911

Denkmälerinventar der Hildesheimer Kirchen mit ausführlicher Dokumentation der Inschriften, teilweise nach älteren Überlieferungen (Bertram, Bistum; Bertram, Bischöfe; Mithoff, Kunstdenk­male), teilweise nach Autopsie. Die Inschriftentexte weisen einzelne Lese- oder Druckfehler (vgl. Nr. 41, 343 u. 406) auf, Abkürzungen sind teils beibehalten, teils aufgelöst. Angaben zur Schriftart werden nur in Einzelfällen gemacht.

Sonstige Publikationen

Beiträge zur Hildesheimischen Geschichte = Beiträge zur Hildesheimischen Geschichte enthaltend die darauf Bezug habenden Aufsätze der sämmtlichen Hildesheimischen Wochen- und einiger kleinen Gelegenheitsschriften bis z. J. 1828. Bd. 1–2 Hildesheim 1829; Bd. 3 Hildesheim 1830

124 vor dem Jahr 1829 entstandene Aufsätze von verschiedenen Autoren u. a. von Franz Ignaz Zeppenfeldt und Franz Wilhelm Schlüter, in denen zahlreiche Inschriften im Wortlaut zitiert sind. Die Inschriften sind eher unzuverlässig wiedergegeben (vgl. Nr. 16, 71 u. 103). Da die Aufsätze vor dem Einsetzen der Sammeltätigkeit von Kratz entstanden sind und zum Teil Erinnerungen der Autoren festhalten, bieten sie wertvolle Informationen über den ursprünglichen Anbringungsort vieler Objekte, der aus den jüngeren Quellen bereits nicht mehr hervorgeht (vgl. z. B. Nr. 132 mit Anm. 1).

Bertram, Bischöfe = Die Bischöfe von Hildesheim. Ein Beitrag zur Kenntniss der Denkmäler und Geschichte des Bisthums Hildesheim von Adolf Bertram (Domkapitular). Hildesheim 1896

Nach den Viten der Hildesheimer Bischöfe gegliederte umfangreiche historische Darstellung über das Bistum Hildesheim, in deren Zusammenhang zahlreiche Inschriften als Quellen wiedergegeben werden. Am Schluß jeder Bischofsvita stehen die Grabschriften der in der einschlä­gigen Zeit bezeugten Angehörigen der geistlichen Institutionen. Bertrams Darstellung ist die wichtigste Publikation der Inschriften aus dem Dombereich, in der kopiale und originale Überlieferung gleichermaßen berücksichtigt sind. Seine mit Übersetzungen versehene Wiedergabe der Texte ist zuverlässig.

4. 2. Profil der kopialen Überlieferung

Am Beginn der abschriftlichen Überlieferung stehen zwei bisher nicht erwähnte Handschriften aus dem Ende des 12. Jahrhunderts: zum einen die 1193 entstandene Handschrift der Vita Bernwardi, in der am Schluß die Grabschriften Bischof Bernwards überliefert sind (Nr. 11, 12 u. 19), zum anderen die Weiheinschrift vom Hochaltar des Doms (Nr. 24), die in den Notae ecclesiae maioris Hildensemensis aufgezeichnet ist. Die Notae sind Bestandteil des in seiner Grundschicht eben­falls am Ende des 12. Jahrhunderts angelegten Gedenkbuchs des Hildesheimer Domkapitels.68) Diese frühen Überliefe­rungen einzelner Inschriften haben im Mittelalter keine Fortsetzung gefunden.

Erst am Anfang des 16. Jahrhunderts folgt die unsystematische und flüchtige Aufzeichnung ein­zelner älterer Inschriften aus dem Dom und aus St. Michaelis in der Handschrift DBHi, HS 123b. Im 16. und 17. Jahrhundert bleibt die Überlieferung im wesentlichen auf die großen Hildes­heimer Chroniken beschränkt, deren Verfasser oft eine beträchtliche Zahl von inschriftlichen Quellen als Belege in ihre Darstellungen hineingenommen und auf diese Weise bewahrt haben. Abgesehen von den „Chronica S. Michaelis“, deren handschriftliche Vorlage die Grundschicht der spärlichen Überlieferung mittelalterlicher Inschriften aus St. Michaelis darstellt, haben die Chroniken aller­dings nur geringen textkritischen Wert; denn ihre Überlieferung beschränkt sich zum großen Teil auf ein einheitliches Corpus meist prominenter Inschriften, die sich entweder bis heute erhalten haben oder die in zwar jüngeren, aber originalnäheren Sammlungen parallel überliefert sind.69) Im übrigen erlauben die chronikalischen Überlieferungen heute verlorener Texte meist keine Entschei­dung darüber, ob der Chronist sie noch im Original gesehen hat. Die insge­samt eher schmale kopiale Überlieferung aus der Zeit vor 1650 dürfte auch dafür verantwortlich sein, daß die vor allem bei Inschriftenträgern aus wertvollem Material zu vermutenden Verluste durch die folgen­schweren Besetzungen Hildesheims im Dreißigjährigen Krieg nicht durch abschriftliche Aufzeich­nungen ausgeglichen werden. Vor diesem Hintergrund sind die beiläufig in einem Notariatsinstru­ment von 1663 abgeschriebenen sieben Grabschriften für Bürger vom St. Godehard-Friedhof als besonders glücklicher Umstand der Überlieferung zu werten, zumal die sicher vom Original ab­geschriebenen Texte nur hier festgehalten sind.

Umfangreiche und auf die Bewahrung der Inschriftentexte selbst gerichtete Aufzeichnungen setzen in Hildesheim erst zu Beginn des 18. Jahrhunderts ein. Die älteste Sammlung ist die im Zweiten Weltkrieg zerstörte, um 1706 entstandene Handschrift Hannover, Staatsarchiv F 36 Syllabus inscriptionum in Hildesiensibus portis, campanis, sepulchris, tormentis, aedibus. Sie ist nur noch für den beschränkten Bereich der Hausinschriften greifbar in der Publikation „Zerstörte Hildesheimer Haussprüche“ von Buhlers aus dem Ende des 19. Jahrhunderts. Der Titel der Sammlung und auch der beträchtliche Umfang allein des von Buhlers publizierten kleinen Teilbereichs läßt vermuten, daß es sich dabei um eine umfassende Aufnahme des gesamten Hildesheimer Inschriftenbestands kurz nach 1700 gehandelt hat. Aus St. Andreas enthielt die Handschrift jedenfalls wenigstens 14 Grabinschriften – davon sieben aus dem Erfassungszeitraum –, die in keiner späteren kopialen Überlieferung vorkommen.70) Möglicherweise haben aber auch andere spätere Sammler wie z. B. Oeynhausen ohne ausdrücklichen Verweis und vielleicht auch nur mittelbar den Syllabus benutzt; denn auffallenderweise kennt Oeynhausen Inschriften aus St. Michaelis und aus St. Paul, die in [Druckseite 41] anderen zeitgleichen Inschriftenaufzeichnungen dieser Standorte fehlen,71) und die, wie sich aus der Geschichte der Institutionen schließen läßt, damals auch wahrscheinlich schon nicht mehr vorhan­den waren.

Der Verlust des Syllabus dürfte wesentlich dafür verantwortlich sein, daß für die mittel­alterlichen und frühneuzeitlichen Grabinschriften aus den Hildesheimer Kirchen nur eine verhält­nismäßig schmale und lückenhafte kopiale Überlieferung vorliegt. Lediglich zufällige Aufzeichnungen wie die eines Epitaphs aus St. Michaelis (Nr. 525) oder eines in der Handschrift P 101 überlieferten Grabdenkmals aus St. Lamberti (Nr. 619) lassen erahnen, daß auch in den Hildesheimer Kirchen aufwendige Grabdenkmäler für die Angehörigen der städtischen Ober­schicht angebracht waren.72) Diesem Defizit für die Pfarrkirchen stehen vergleichsweise umfangrei­che Sammlungen73) von Inschriften aus dem Dom gegenüber. Zeitlich parallel zum Syllabus wurde am Anfang des 18. Jahrhunderts im Dom mit der Aufzeichnung von Inschriften begonnen. Diese Sammlungen sind in den jüngeren Abschriften HS 114b und HS 116 aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts erhalten. Für die Edition der Inschriften werden sie allerdings nur ergänzend herange­zogen, weil die späteren Handschriften vom Ende des 18. und aus dem frühen 19. Jahrhundert dieselben Texte innerhalb eines insgesamt größeren Überlieferungsbestandes enthalten und zumin­dest Zeppenfeldt (HS 269) die Inschriftentexte am Original überprüft hat. Am Ende des 18. Jahr­hunderts gab die damals bevorstehende Reparatur des Dompflasters in den Jahren 1787/88 Anlaß für die Anfertigung gezeichneter Kopien der dadurch betroffenen Grabplatten und ihrer Inschriften (HS 273). Auch für die übrigen Kirchen lassen sich seit dem Beginn des 18. Jahrhun­derts Veränderungen in der Ausgestaltung nachweisen, die beträchtliche Einbußen bei den inschriftentragenden Objekten, vor allem bei den Grabplatten, mit sich brachten.

Den großen Verlusten steht – obwohl die Zahl der oben beschriebenen Handschriften zunächst einen anderen Eindruck vermittelt – bei genauerem Hinsehen aus der Zeit bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts doch nur eine schmale kopiale Überlieferung gegenüber, so daß insgesamt von großen Lücken in der Gesamtüberlieferung der Hildesheimer Inschriften ausgegangen werden muß. Evident werden diese Lücken vor allem vor dem Hintergrund der 48 erhaltenen Fragmente von Inschriften auf ehemaligen Grabplatten, die entweder als Spolien verbaut sind (St. Andreas, Mauer am Pfaffen­stieg, Mauern am Domhof) oder in den Lapidarien des Roemer-Museums und des Dom-Museums (oberer Kreuzgang) aufbewahrt werden. In keinem einzigen Fall konnten die auf diesen Fragmenten angebrachten Inschriften mit Hilfe der kopialen Überlieferung ergänzt oder ihrem ursprünglichen Standort zugeordnet werden. Das spricht dafür, daß diese Inschriftenträger bereits vor dem Einsetzen der kopialen Überlieferung zerstört und als Baumaterial verwendet worden sind. Eine Bemerkung in der Handschrift HS 269 bestätigt diesen Eindruck: „man siehet in den Mauern welche den Friedhof des Doms einschließen, daß die früheren Leichensteine des Domkreuzgangs zu diesen verbaut sind.“74) Auch das Beispiel der beiden bei Grabungen im Turmbereich von St. Andreas im Jahr 1964 aufgefundenen, bis dahin unbekannten Grabplatten für Angehörige der Familie Brandis (Nr. 193 u. 195) zeigt, daß selbst die qualitätvoll ausgeführten Grabdenkmäler der führenden Hildesheimer Familien zerstört waren, bevor ihre Inschriften abge­schrieben worden sind.75) Vergleicht man das Überlieferungsprofil der Inschriften Hildesheims mit anderen Städten der Region, dann zeigt sich, daß dort, wo die systematisch angelegte Überlieferung bereits im 18. Jahrhundert oder früher in großem Umfang einsetzt, in einigen Fällen (Ausnahme Osnabrück) ein [Druckseite 42] einigermaßen geschlossener Bestand rekonstruiert werden kann.76) Fehlt diese frühe Überlieferung wie in Minden oder in Goslar,77) dann ist, vor allem bei den durch die Renovierungs­maßnahmen des 18./19. Jahrhunderts besonders gefährdeten älteren Grabdenkmälern, nur noch ein durch Überlie­ferungszufälle geprägter, lückenhafter Bestand zu verzeichnen.

Um die Mitte des 19. Jahrhunderts setzt mit Johann Michael Kratz (Dombibliothek, Bestand C-Handschriften) eine zwar unsystematisch angelegte kopiale Überlieferung ein, die aber durch die große Zahl der über einen langen Zeitraum zusammengetragenen Quellen alle Bereiche der Stadt und sämtliche Inschriftenträger erfaßt und dabei auch das inschriftentragende Denkmal als Ganzes berücksichtigt hat. Systematisch und auf Vollständigkeit angelegt schließen sich zeitlich die Hausin­schriftensammlung des Cordt von Brandis (HS 789), die Publikationen Max Buhlers’ und vor allem die Kunstdenkmälerinventare Mithoffs und Zellers an. Mit der detailgetreuen Dokumentation der Hausfassaden in Aquarellen von Richard Heyer aus der Zeit von 1892 bis 1919 wird die auf den reinen Text beschränkte Überlieferung durch die zeichnerische Wiedergabe des ikonographischen Zusammenhangs erweitert. Gerade für den durch zahlreiche umfangreiche Text-Bild-Programme gekennzeichneten Hildesheimer Hausinschriftenbestand bietet eine solche Überlieferung eine besonders wichtige Grundlage sowohl für die Edition der Inschriften als auch für die Beschreibung und den Kommentar. Dies gilt in noch stärkerem Maße für die um 1880 einsetzende photographi­sche Aufnahme der Hausfassaden, die eine Bearbeitung der Inschriften wie am Original gestattet. Diese Dokumentationen sind als Reaktion auf den seit der Mitte des 19. Jahrhunderts in allen Bereichen der Altstadt registrierten Verfall der älteren Bausubstanz zu werten.78) Ein Plan sämtlicher Holzhäuser aus dem Jahr 1924 zeigt, daß bereits im ersten Viertel des 20. Jahrhunderts ganze Passagen entlang der Almsstraße und des Hohen Wegs nicht mehr von Fachwerkhäusern gesäumt waren.79)

Der Bombenangriff vom 22. März 1945 zerstörte die Fachwerkbauten der Hildesheimer Alt­stadt nahezu vollständig, das Rathaus und zahlreiche Kirchen – darunter der Dom, St. Michaelis und St. Andreas – wurden bis auf wenige Mauerreste vernichtet. Für die Inschriftenedition bedeutet dies den fast vollständigen Verlust der originalen Hausinschriftenüberlieferung. Erhalten blieben lediglich Teile einzelner Steinhäuser sowie die etwas abseits vom Zentrum gelegenen Fachwerkhäu­ser am Brühl und am Godehardsplatz (z. B. Nr. 578), außerdem die Bauteile von früher abgebroche­nen Häusern, die im 1893 eingerichteten Andreasmuseum aufbewahrt wurden. Glücklicherweise wird dieser Verlust für die Inschriftenedition nahezu vollständig kompensiert durch die reiche kopiale und photographische Überlieferung, die dem seit der Mitte des 19. Jahr­hunderts erwachten Interesse an der Stadtgeschichte Hildesheims zu verdanken ist. Da Buhlers mit seinem Rückgriff auf die in der verlorenen Handschrift F 36 (Syllabus) von 1706 auch die im 19. Jahrhun­dert bereits nicht mehr vorhandenen Inschriften mitteilt, ist für die Hildesheimer Haus­inschriften von einer weitgehend geschlossenen Überlieferung auszugehen. Lediglich die Inschrif­ten an den während des Dreißig­jährigen [Druckseite 43] Krieges verlassenen und folglich verfallenen und abgebro­chenen Häusern sind verloren. Überraschenderweise hat die katastrophale Zerstörung der bedeutendsten Hildesheimer Kirchen bei den Inschriften auf kirchlichen Ausstattungsstücken nur geringe Verluste zur Folge gehabt. Dank vorausschauender Auslagerung80) sind im Zweiten Weltkrieg lediglich 16 der am Anfang des 20. Jahrhunderts noch verzeichneten Inschriften kirchlicher Provenienz verlorengegangen, darunter vier abtransportierte Glocken und zwei Stücke, die sich außerhalb Hildesheims befanden (Nr. 2 u. 73). Dasselbe gilt für die ohnehin nur wenigen Grab­denkmäler, von denen das Arneken-Epitaph in St. Andreas (Nr. 535) und wahrscheinlich auch das Blecker-Epitaph in St. Lamberti (Nr. 619) zer­stört wurden, während das Bothmer-Epitaph in St. Michaelis (Nr. 661) starke Beschädigungen erlitten hat.

Zitationshinweis:

DI 58, Stadt Hildesheim, Einleitung, 4. Die Überlieferung der Hildesheimer Inschriften (Christine Wulf), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di058g010e006.

  1. Für die einzelnen Standorte ist die Überlieferung in Kapitel 3. ‚Die Standorte der Inschriften’ dargestellt. »
  2. Für die übrigen Inschriften ist eine Aufschlüsselung nicht sinnvoll. Festzuhalten ist, daß die Inschriften auf den Hildesheimer Geschützen vollständig verloren sind, ebenso die Inschriften auf den Glasbildern der Sammlung Engelke. »
  3. Vgl. Nr. 495, 510, 516, 520, 527 u. 558»
  4. Vgl. DI 56 (Stadt Braunschweig II), S. XXIV»
  5. Zu der Handschrift vgl. Hans Jakob Schuffels in: Kat. Bernward 2, S. 538; Fidel Rädle, Benno von Meißen, passim. »
  6. Vgl. Schuffels in: Kat. Bernward 2, S. 538f. Schuffels bezeichnet die Mitteilungen Henning Roses „als überaus zuverlässig und hilfreich.“ »
  7. Vgl. Abb. 180–182. »
  8. Zu Johann Michael Kratz vgl. Wulf, Kratz, passim. »
  9. Zu den Inhalten der einzelnen Handschriften s. das Verzeichnis der Archivalien und Handschriften S. 135–140. »
  10. Die verschiedenen Stufen der Überlieferung im C-Bestand sind für die Inschriften an den Chorschranken von St. Michaelis dokumentiert in: Christine Wulf: Die Inschriften auf der nördlichen Chorschranke. In: Kat. Der vergrabene Engel, S. 123–126. »
  11. Zu Engelkes Inventar vgl. Brandt, Engelke, passim. »
  12. Brandt hat ermittelt, daß 1 Zoll in Engelkes Angaben 2,6 cm entspricht. Dieses Verhältnis wird bei der Umrechnung der Maßangaben bei den Stücken der Sammlung Engelke zugrundegelegt, vgl. Brandt, Engelke, S. 16 mit Anm. 23. »
  13. Vgl. Alt-Hildesheim in Aquarellen. Friedrich Richard Heyer und seine Nachfolger. Zusammengestellt und bearbeitet von Helga Stein. Hildesheim 2002. »
  14. Vgl. Helmut von Jan: Zwei alte Pläne der Godehardikirche und ihre Vorgeschichte. In: Alt-Hildesheim 40 (1969), S. 6–11. »
  15. Zu Letzners Arbeitsweise vgl. Hans Klinge: Johannes Letzner: Ein niedersächsischer Chronist des 16. Jahrhun­derts. In: Niedersächsisches Jahrbuch 24 (1952), S. 36–96, zur flüchtigen Wiedergabe der Quellenauszüge bei Letzner ebd., S. 89. »
  16. Lebensdaten Elbers’ nach Bibliothèque de la compagnie de Jésus. Teil 1, Abt. 2, bearb. von Augustin und Aloys de Backer. Neue Ausgabe von Carlos Sommervogel S. J. Bibliographie Bd. 3, Brüssel 1892, Sp. 373. »
  17. Mithoff hatte für seine Kunstdenkmälerinventare Aufnahmeformulare an Kirchengemeinden versandt. Für diesen Hinweis danke ich Frau Dr. Sabine Wehking, Inschriftenarbeitsstelle Göttingen. »
  18. Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek, Cod. Guelf. 83.30. Aug. fol., fol. 197–200. »
  19. Für die in der Chronik Letzners mitgeteilten Inschriften stellt sich der Überlieferungsbefund folgendermaßen dar: im Original erhalten: Nr. 5 Bernward-Leuchter, Nr. 9 Bernwardtür, Nr. 39 Deckplatte vom Hochgrab des Hermannus, Nr. 45 Grabdenkmal des Bischofs Adelog, Nr. 46 Grabdenkmal des Priesters Bruno, Nr. 58 Marienleuchter. Zwei weitere hat Schlüter (HS 273) abgezeichnet (Nr. 77 u. 97), vier gehören zum Bestand der Chronica S. Michaelis (Nr. 83, 85, 136 u. 159). Die im Zusammenhang einer Wandmalerei im Dom angebrachten Inschriften Nr. 199 sind u. a. in den Handschriften DBHi, HS 114b u. HS 116 überliefert, die Inschriften im Gewölbe der Laurentiuskapelle (Nr. 237) waren teilweise bis zum Zweiten Weltkrieg erhalten und sind im Photo überliefert. »
  20. Vgl. Hildesheim, Ev. Stadtkirchenarchiv, St. Andreas, 2. Archivkarton, Sig. 122 Abschrift aus der Handschrift Hann. Staatsarchiv F 36 Johann Christoph Lossius 1706. Die Abschrift enthält nur ein Verzeichnis der in der Handschrift F 36 überlieferten Inschriften von den ehemaligen Epitaphien in St. Andreas, nicht aber die Texte selbst. Wahrscheinlich ist das Verzeichnis nicht vollständig, da die zitierte Numerierung Lücken aufweist. »
  21. Vgl. DBHi, HS C 1104 Kratz, Historische Darstellung über St. Paul mit der Überlieferung von lediglich einer Glockeninschrift (Nr. 689). »
  22. Auch das Verzeichnis der Begräbnisstellen aus St. Andreas erwähnt zahlreiche Grabdenkmäler aus dem 16. und 17. Jahrhundert, vgl. Härtel, St. Andreas, Anhang 3, Verzeichnis der Begräbnisstellen. »
  23. Vgl. dazu die Verlustgeschichte für die einzelnen Standorte in Kapitel 3. »
  24. DBHi, HS 269, S. 211. »
  25. Lediglich zwei Grabinschriften für Angehörige der Hildesheimer städtischen Oberschicht sind aus schriftlicher Überlieferung bekannt. Wie bereits erwähnt sind ihre Texte aber nicht im Sinne einer kopialen Überlieferung von den jeweiligen Grabdenkmälern abgeschrieben worden. Das Gedicht auf dem Grabmal der Anna Kleinenberg (Nr. 476) wurde vom Auftraggeber, ihrem Ehemann Joachim Brandis, in seinem Tagebuch festgehalten. Das von Anton Moeker für Justus Kniphoff (Nr. 463) verfaßte Grabgedicht hat der Autor in ein anderes Werk als Selbstzitat eingefügt. »
  26. Für die Stadt Lüneburg (DI 24) überliefert z. B. der aus dem Jahr 1587 stammende ‚Libellus omnium Epitaphiorum Luneburgensium’ Jakob Rikemanns 357 Grabdenkmäler der Lüneburger Kirchen. Die etwa 80 kopial überlieferten Grabinschriften des Bestands Stadt Osnabrück (DI 26) stammen aus Sammlungen, die spätestens um 1800 angelegt worden sind. Die Inschriftenüberlieferung der Stadt Hameln (DI 28) gründet sich wesentlich auf die in den Jahren 1757 bis 1763 angelegten Collectanea des Magisters Johann Daniel Gottlieb Herr (ebd., S. XVI). In Hannover (DI 36) ist seit dem 17. Jahrhundert ein reges Interesse an der Aufnahme von Inschriften zu verzeichnen (ebd., S. XVI), das u. a. die für die Inschriftenüberlieferung bedeutsame, im Jahr 1762 abgeschlossene Sammlung Redecker hervorgebracht hat. Für Braunschweig sind die umfangreichen Inschriftenaufzeichnungen der Kupferstecher Johann Georg Beck (1676–1722) und Anton August Beck (1713–1787) von zentraler Bedeutung für die geschlossene Inschriftenüberlieferung, vgl. DI 35 (Stadt Braunschweig I), S. XXXVIII; DI 56 (Stadt Braunschweig II), S. XXIII»
  27. Vgl. DI 36 (Stadt Minden), S. XIX; DI 45 (Stadt Goslar), S. XXI: Die Inschriftenüberlieferung setzt hier mit dem Kunstdenkmälerinventar Mithoffs ein. »
  28. Vgl. Buhlers, Hildesheimer Haussprüche, S. 1. Buhlers zählt Anfang der neunziger Jahre des 19. Jahrhunderts noch kaum ein halbes Dutzend Fachwerkhäuser auf dem Hohen Weg; s. a. Helga Stein: Hermann Roemer und sein Hildesheim. Heimat- und denkmalpflegerische Initiativen. In: Gesammelte Welten. Das Erbe der Brüder Roemer und die Museumskultur in Hildesheim 1844–1914. Hildesheim 1998, S. 243–275, hier S. 249–259. »
  29. Vgl. Christoph Gerlach: Alte Stadt – neues Gesicht?. In: Der Hildesheimer Dom. Zerstörung und Wiederauf­bau, hg. von Ulrich Knapp. Petersberg 1999 (Kataloge des Dom-Museums 2), S. 13–28, hier S. 15. »
  30. Vgl. Ulrich Knapp: Zerstörung und Wiederaufbau des Hildesheimer Domes. In: Der Hildesheimer Dom. Zerstö­rung und Wiederaufbau, hg. von Ulrich Knapp (Kataloge des Dom-Museums 2), S. 29–91, hier S. 29–32. Zur Auslagerung der Decke von St. Michaelis vgl. die von Rüdiger Lilge zusammengestellten Archivalien in: Grote, Bilderdecke, S. 146. »