Die Inschriften der Stadt Hildesheim

3. Die Standorte der Inschriften

Als die bedeutendsten Inschriftenstandorte der Hildesheimer Sakraltopographie sind neben dem Dom die zwei Benediktinerabteien St. Michaelis und St. Godehard anzusehen. Hinzu kommen die Kollegiatstifte Heilig Kreuz und das im Bischofshof gelegene Stift St. Maria Magdalena im Schüsselkorb sowie das Johannisstift auf dem Damm und die Hauptpfarrkirche der Altstadt St. Andreas, die beide ebenfalls mit einem Kollegiatstift verbunden waren.10) Die übrigen Pfarr­kirchen der Altstadt wie St. Jakobi und St. Georg haben nur geringen Anteil an der Inschriften­überliefe­rung, ebenso St. Lamberti und St. Annen in der Neustadt sowie St. Nikolai auf dem Damm als Pfarrkirche der ehemaligen Dammstadt. Als weitere Inschriftenstandorte sind die Nie­derlassungen der Bettelorden zu nennen: das Franziskanerkloster St. Martini und das Dominikaner­kloster St. Paul, außerdem St. Magdalenen als Kloster der Büßenden Schwestern (Reuerinnen) und die zunächst außerhalb der Mauern vor dem Dammtor gelegene Kartause. Aus dem Augustiner­chorherrenstift St. Bartholomäus zur Sülte sind keine Inschriften überliefert,11) ebenso­wenig aus der Niederlassung der Fraterherren am Lüchtenhof. Die reiche Inschriftenüberlieferung des bürgerlichen Hildesheim wird dominiert von der Altstadt mit ihrem Rathaus, den Befestigungsanlagen, Geschützen, Brücken und Toren sowie den zahlreichen Inschriften an Bürger­häusern. Aus der Neustadt sind vergleichsweise wenige Inschriften überliefert, für die bereits 1332 zerstörte Damm­stadt fehlen sie gänzlich.

3. 1. Die Kirchen

Dom

Patrozinium: St. Mariae Himmelfahrt; Cäcilia, Epiphanius u. Godehard.

Keimzelle der Dombauten war die im Zusammenhang mit der Bistumsgründung im Jahr 815 errichtete Marienkapelle Ludwigs des Frommen.12) Südlich dieses Marienheiligtums baute der erste Hildesheimer Bischof Gunthar den ersten, der heiligen Cäcilia geweihten Dom; ein zweiter, nörd­lich des ersten gelegener Dombau Bischof Altfrids wurde im Jahr 872 geweiht. Bischof Godehard (1022–1038) ließ im Westteil dieses Baus umfangreiche Veränderungen vornehmen, in deren Rahmen auch die bronzenen Türflügel Bischof Bernwards (Nr. 9) neu aufgehängt wurden. Im Jahr 1046 wurde dieser Dombau durch einen Brand weitgehend zerstört, nur der Westriegel Godehards mit den Bernwardtüren und der Radleuchter Bischof Thietmars (Nr. 22) haben diesen Brand überstanden. Bischof Azelin (1044–1054) begann einen Neubau, der jedoch von seinem Nachfolger nicht weitergeführt wurde. Stattdessen errichtete Hezilo auf den Fundamenten des früheren Altfridbaus einen neuen Dom und weihte ihn im Jahr 1061 (Nr. 24). Zur Ausstattung gehörte u. a. der große Radleuchter (Nr. 25). Der Hezilodom hatte die Grundform einer dreischif­figen Kirche mit Querhaus und Chorquadrat, die Apsis kam Anfang des 12. Jahrhunderts unter Bischof Berthold (1119–1130) dazu und wurde von Bischof Bruno (1153–1161) mit einem Gips­fußboden versehen (Nr. 37).

Zu Anfang des 12. Jahrhunderts ließ Bischof Udo (1079–1114) die dreischiffige Laurentiuska­pelle an der Südostecke des südlichen Querhauses erbauen (Nr. 29). Aus dem 12. Jahrhundert stammen weiterhin der zweigeschossige Kreuzgang und der alte, bis zum 17. Jahrhundert erhalten gebliebene Vierungsturm sowie das Alte Paradies, dessen Obergeschoß mit Gewölbemalereien (Nr. 33) geschmückt war. Von der reichen Ausstattung des Doms im 12. und [Druckseite 18] 13. Jahrhundert sind unter den inschriftentragenden Objekten der Marienleuchter (Nr. 58), die beiden großen Schreine für die Reliquien des heiligen Godehard und für die Dompatrone (Nr. 40f.), der Bischofsstab Ottos I. (Nr. 69), die Domtaufe (Nr. 67) und die Kleine Madonna (Nr. 56) hervorzuheben. Im 14. Jahrhundert wurden die Seitenschiffe durch Kapellenanbauten erweitert und u. a. ein neues Chor­gestühl (Nr. 109) sowie der Große Goldkelch mit Patene (Nr. 110) von Bischof Gerhard vom Berge nach der Schlacht bei Dinklar gestiftet. Die Annenkapelle im Kreuzgang ist 1321 entstanden. Im Jahr 1412 wurde als Stiftung des Domcellerars Lippold von Steinberg an das nördliche Quer­haus das Neue Paradies mit der Kapelle aller Patrone (Nr. 129 u. 134) angebaut. Das nordwestliche Portal erhielt durch den 1429 verstorbenen Arzt Nikolaus Burchardi von Höxter seine besondere Ausgestaltung (Nr. 145). Aus den Schatzverzeichnissen dieser Zeit läßt sich insgesamt eine reiche spätmittelalterliche Ausstattung des Doms erkennen, von der nur noch ein Bruchteil vorhanden ist.

Die an den östlichen Teil des südlichen Kreuzgangflügels grenzende Antoniuskirche entstand Anfang des 15. Jahrhunderts als Stiftung des Cellerars Borchard von Steinhoff (Nr. 171). Sie wurde im 17. Jahrhundert zur Kirche des Jesuitenkollegs ausgebaut. Kurz nach der Einführung der Reformation, die den katholischen Kultus im Dom kurzfristig unterbrochen hatte, stiftete der Domherr Arnold Freitag im Jahr 1546 den großen, mit einem umfangreichen Text-Bild-Programm versehenen Renaissance-Lettner (Nr. 353). Gegen Ende des 16. Jahrhunderts wurde der Dom mit einem Zyklus von wenigstens sieben heute verlorenen Gemälden (Nr. 495, 510, 516, 520, 527, 589 u. 618) ausgestattet, die Szenen aus dem Leben Christi und der Gottesmutter mit exegetischen Tituli und Stiftungsinschriften zeigten und zum Teil von sechzehnteiligen Ahnenproben der Stifter umgeben waren. Im weiteren Sinn gehört zu diesen Gemäldestiftungen auch das erhaltene monu­mentale Bild der Kirche als Spenderin der Gnade (Nr. 496).

Eine wesentliche Umgestaltung des Dominneren brachte die Barockisierung in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts mit sich, in deren Rahmen zahlreiche Ausstattungsstücke aus dem Dom entfernt wurden. Am Ende des 18. Jahrhunderts wurden die im Fußboden liegenden Grabplatten aufgehoben und mit einer Ausnahme (Nr. 70) verkauft. Im Zweiten Weltkrieg wurde der Dom zerstört. Sein 1960 mit der Neuweihe abgeschlossener Wiederaufbau orientiert sich in seiner Grundform an der Gestalt des Hezilodoms.

Einen Domklerus gab es in Hildesheim seit Bischof Altfrid (851–874). Im Laufe des Mittelalters entwickelte sich das Domkapitel zu einer verfaßten Korporation, die nach und nach ein deutliches Gegengewicht zu der bischöflichen Amts­gewalt bildete.13) Im 12. Jahrhundert konnten sich die Domkapitulare die Besetzung der Archidiakonate sichern und hatten folglich als Stellvertreter des Bischofs in den ihnen übertragenen Sprengeln u. a. das kirchliche Vermögen, die Stellenbesetzun­gen und die Ausübung der Disziplinar­gewalt zu regeln sowie die Sendgerichtsbarkeit auszuüben. Im „Großen Privileg“ Bischof Adelogs von 1179 wurde den Domherren das ius consentiendi zugestan­den, aufgrund dessen der Bischof in allen Fragen der Diözesanregierung den Rat und die Einwilli­gung des Domkapitels ein­holen mußte. Seit dem 13. Jahrhundert oblag auch die Wahl des Bischofs ausschließlich dem Dom­kapitel, außerdem waren die wichtigsten Ämter der übrigen Kollegiatstifte, u. a. das Dechantenamt an St. Andreas und die Propstei des Stifts Heilig Kreuz, mit Domherren besetzt. Die Ämter des Domkapitels gliederten sich in die Dignitäten – Propst und Dechant – und die Officia, zu denen der Scholaster, der Cellerar, der Kantor und der Thesaurar oder Custos gehörten. Während der Propst das Stift in Verwaltungsangelegenheiten und Rechtsfragen nach außen vertrat, war der Domdechant für die Vertretung der Interessen der Kanoniker gegenüber dem Propst, für die Leitung des Gottesdienstes und für die Regulierung der inneren Verhältnisse zuständig. Der Cellerar leitete die grundherrliche Wirtschaftsverwaltung des Stifts,14) der Scholaster sorgte für die Leitung der Domschule, der Thesaurar hatte den Domschatz zu beaufsichtigen, und der Kantor war für den liturgischen Gesang zuständig.

Das Hildesheimer Domkapitel bestand nach dem Statut Bischof Hezilos aus 52 Domherren; seit 1606 wurde Lauenstein zufolge die Zahl auf 42 Kanonikate reduziert. Um in den Genuß eines [Druckseite 19] der Kanonikate im Hildesheimer Domkapitel zu kommen, mußte im späten Mittelalter ein zu kooptierender Kandidat von adeligen Eltern in ehelicher Geburt abstammen oder einen akademischen Grad erworben haben. Im Jahr 1569 beschloß das Kapitel, daß die erste Kollation eines Kanonikats ein Mindestalter von 14 Jahren erforderte; der Providierte hatte bis zum Erreichen des 21. Lebensjahrs seine schulische und universitäre Ausbildung zu absol­vieren und nahm am Chordienst teil. Frühestens mit Errei­chen des 21. Lebensjahrs wurde der Kandidat emanzipiert, d. h. aus der Aufsicht des Scholasters entlassen, und erhielt, sofern er seine Studien vollendet und die Subdiakonatsweihe erhalten hatte, die vollen Ein­künfte aus seinem Kanonikat. Abstimmungsberechtigt im Kapitel war er allerdings erst mit 25 Jahren. Die Zeit vom 21. bis zum 25. Lebensjahr sollte mit dem Studium der Jurisprudenz oder der Theologie auf einer „rechtgläubigen Akademie“ verbracht werden. Bürgerliche konnten, wie schon gesagt, zunächst nur dann in das Domkapitel aufgenommen werden, wenn sie über einen akademi­schen Grad verfügten. Dieses Aufnahmekriterium wurde 1575 dahingehend verschärft, daß sie drei bis vier Jahre das Lehramt an einer katholischen Universität ausgeübt haben mußten, wodurch Bürgerliche von der Mitgliedschaft im Domkapitel nahezu ausgeschlossen waren.15) Adelige mußten bei der Aufschwörung seit 1575 zunächst acht, seit dem Anfang des 17. Jahrhunderts 16 ritterbürtige Vorfahren nachweisen. Da nach der Reformation der Hildesheimer Stiftsadel auf wenige Familien zusammengeschrumpft war, rekrutierte sich das Dom­kapitel im 16. und 17. Jahrhundert überwiegend aus den westfälischen Gebieten und dem Rhein­land. Neben dem Domkapitel existierte am Dom auch eine Vikarienkommunität, die dem Domde­chanten unterstand. Die Vikare waren meist bürgerlicher Herkunft, verfügten über eine theologische Ausbildung und versahen die geistlichen Aufgaben, während die Mitglieder des Dom­kapitels für die Verwaltung des Vermögens und für die Abwicklung der weltlichen Geschäfte sorgten. Im Dezember des Jahres 1810 wurde das Domstift aufgehoben.

Am Dom bestanden fünf Begräbnisorte: 1. die Kirche selbst mit der Krypta, dem westlichen Paradies, den Seitenkapellen und den in den Domnebengebäuden befindlichen Kapellen, 2. der Kreuzgang, 3. der vom Kreuzgang umschlossene Annenfriedhof, 4. die Flächen nördlich und südlich des Doms, 5. ein in nordöstlicher Richtung zwischen Kläperhagen und Kreuzstraße gelegener weiterer Friedhof. Von den Anfängen bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts war der Dom, und hier vor allem das Mittelschiff, der bevorzugte Begräbnisplatz der Bischöfe, die übrigen Geistlichen wurden in dieser Zeit in der Regel außerhalb des Doms, in seinen Nebenräumen und auf dem Friedhof bestattet. Sofern Kanoniker oder auch Laien in einer der Seitenkapellen oder den gottesdienstlich genutzten Nebenräumen des Doms begraben wurden, hatten sie zumeist eine besondere Beziehung als Stifter zu diesen Räumen oder zu den in ihnen befindlichen Ausstattungsstücken: Einzelne Angehörige der Familie von Hanensee hatten ihre Grablege beispielsweise im westlichen Paradies, für das der Dompropst Eckhard I. von Hanensee einen Maria-Magdalenen-Altar gestiftet hatte; das Grab des Bischofs Udo (Nr. 29) lag in der von ihm gestifteten Laurentius-Kapelle. Begräbnisplatz der Domkanoniker war der in den Quellen als atrium oder als Coemeterium dominorum bezeichnete Kreuzgang mit dem Annenfriedhof. Den Laien blieben die Friedhöfe an der Nord- und an der Südseite des Doms, wobei die Südseite, das Coemeterium equestre (Ritterfriedhof), zunächst den Angehörigen des Adels vorbehalten war, später wurden dort auch die bischöflichen Beamten mit ihren Familien beerdigt (Nr. 553). Die übrigen Laien wurden wahrscheinlich auf dem sogenannten Plebejerfriedhof (Coemeterium plebeiorum) bestattet. Von diesem Friedhof haben sich keine Grabinschriften erhalten, ebensowenig von dem nordöstlich der Kirche gelegenen Begräbnisplatz. Die heutigen Anbringungsorte der Grabdenkmäler entsprechen in den meisten Fällen nicht mehr den ursprünglichen Standorten. Heute sind die Grabdenkmäler aus der Zeit vor 1650 zum größten Teil an den Wänden des unteren Kreuzgangs angebracht, zwei Metall-Grabplatten hängen im nordöstlichen Querhaus des Doms, die übrigen werden im Dom-Museum aufbewahrt. Lediglich die an der Außenwand des südlichen Seitenschiffs angebrachten Epitaphien (Nr. 300, 480 u. 553) befinden sich wahrscheinlich noch an ihrem ursprünglichen Standort.

Mit insgesamt 66 erhaltenen und 98 verlorenen Inschriftenträgern entfällt auf den Dom der bedeutendste Anteil der Hildesheimer Inschriftenüberlieferung. Der Bestand setzt sich zusammen [Druckseite 20] aus 92 Grabinschriften, 11 Stiftungsinschriften, 14 Reliquienbezeichnungen und 33 Tituli,16) die Bildprogramme bezeichnen oder deuten. Diese Zahlenverhältnisse machen deutlich, daß die Inschriften dieses Teilbestands vor allem Informationen über die vom 11. Jahrhundert bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts im Umfeld des Doms lebenden Menschen vermitteln. Für die Zeit bis 1350 sind 13 Grabinschriften überliefert und weitere sechs Texte, die Namen von zum Dom gehörenden Personen enthalten; bis zum Jahr 1500 kommen 20 prosopographisch auswertbare Inschriften hinzu. Die große Masse der personenbezogenen Texte stammt aus dem 16. und frühen 17. Jahrhundert mit 67 Belegen. Sie werden ergänzt durch die Inschriften an den Domkurien (Nr. 220, 380, 428, 444, 487, 529, 571 u. 743), die neben Baudaten auch Angaben über ihre Besitzer und deren Ämter überliefern, sowie Grabinschriften für Bischöfe und Angehörige des Domkapitels, die sich an anderen Standorten befinden. Dies sind z. B. die Grabplatten der Bischöfe Bernward und Bernhard in St. Michaelis bzw. in St. Godehard (Nr. 11, 12 u. 35).17) Der in den Inschriften genannte Personenkreis besteht aus den Bischöfen, den Dignitären und Inhabern der Officia sowie einzelnen Archidiakonen. Deut­lich weniger Inschriften entfallen auf Kanoniker ohne Amt, Vikare und bischöfliche Beamte sowie auf die nicht dem Domkapitel angehörenden Mitglieder der stiftsadeligen Familien. Bemerkenswert sind zwei Grabinschriften für bedeutende Stifterinnen (Nr. 27 u. 150), das Epitaph für den dem Domkapitel eng verbundenen Stadtarzt Nikolaus Burchardi von Höxter (Nr. 144), ein Epitaph für ein bürgerliches Ehepaar (Nr. 441) und die Grabschrift für den Bäcker des Domkapitels, Dietrich Boving (Nr. 709).

St. Michaelis, Benediktinerkloster, heute ev. Pfarrkirche. Die Bernwardkrypta gehört zur kath. Pfarr­gemeinde St. Magdalenen.

Patrozinium: Heilig Kreuz, Maria, Michael.18)

Im Nordwesten der Domburg gründete Bischof Bernward das Benediktinerkloster St. Michaelis und dotierte es großzügig mit seinem gesamten Eigenbesitz und herausragenden Kunstschätzen. Die Anfänge dieses Klosters bestanden in einer Heilig-Kreuz-Kapelle, die Bernward im September 996 zur Verehrung der ihm von Kaiser Otto III. geschenkten Kreuzpartikel eingerichtet hatte. Spätestens 1010 (Nr. 6) begannen die Arbeiten am Bau der neuen Klosterkirche, die von ihrem Stifter als zentraler Ort seiner Memoria angelegt wurde. Im Jahr 1015 wurde die Krypta geweiht (Nr. 10). Am Tag des heiligen Michael, dem 29. September 1022, weihte Bischof Bernward auch die noch unvollendete Kirche, in deren Krypta er nach seinem Tod am 20. November 1022 begraben wurde (Nr. 11f.). Im Jahr 1033 fand die abschließende Konsekration von St. Michaelis durch Bischof Godehard statt. Der ottonische Bau war als doppelchörige, dreischiffige, flachgedeckte Basilika mit zwei Querhäusern angelegt. Der Hauptchor lag im Westen, ebenso die dreischiffige, mit einem Umgangschor versehene, gewölbte Krypta. Die Klausur schloß sich an das nördliche Seitenschiff an. In der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts wurden infolge der 1150 erteilten Erlaubnis zur liturgischen Verehrung Bischof Bernwards und nach einem Brand von 1162 umfang­reiche Baumaßnahmen eingeleitet, die mit der Neuweihe sämtlicher Altäre durch Bischof Adelog im Jahr 1186 zunächst ihren Abschluß fanden. In den Rahmen dieser Bauarbeiten gehören u. a. die Stuckausstattung mit den Seligpreisungen (Nr. 44) und die Errichtung eines neuen Kreuzgangflü­gels. Nach der Heiligsprechung Bernwards im Jahr 1192/1193 und der ein Jahr später erfolgten Translation setzte eine weitere Bauphase ein, in der St. Michaelis zu einer Pilgerkirche umgebaut [Druckseite 21] wurde mit dem Ziel, die Grablege des neuen Heiligen liturgisch in den Mittelpunkt zu rücken. In diese Bauphase gehören die Chorschranken (Nr. 48) und die im ersten Viertel des 13. Jahrhunderts entstandene bemalte Holzbalkendecke (Nr. 65). Zu den Stiftungen dieser Zeit zählen zwei Reli­quiare in Emailarbeit (Nr. 52f.) und der aus St. Michaelis stammende, später nach St. Godehard verpfändete Kelch mit Patene (Nr. 64). Bauablässe der Jahre 1289 und 1335 lassen erkennen, daß in der Folgezeit immer wieder Maßnahmen zur Stabilisierung der Michaeliskirche notwendig wurden.

Die Einführung der Reformation im Jahr 1542 war in St. Michaelis wie in keiner der sonstigen Hildesheimer Kirchen von Verwüstung und Zerstörung begleitet. Zerschlagen wurden u. a. der Lettner des Westchors und das die Bernwardsäule bekrönende Kruzifix; 21 Altäre wurden zerstört, die Paramente verkauft, die Gold- und Silberschmiedearbeiten eingeschmolzen. 1543 erklärte der Rat die Klosterkirche zur evangelischen Pfarrkirche und überließ dem Konvent lediglich die Krypta, die Klausur und den Nordarm des westlichen Querhauses. Die Baulast für die jetzt evangelische Pfarrkirche und die Zahlung der Gehälter für die Prediger blieben beim Kon­vent. Die Folgezeit ist gekennzeichnet von fortschreitendem Verfall der Bausubstanz. Um 1600 mußte die Kirche baulich gesichert werden; 1650 wurde der Ostchor wegen Baufälligkeit abgebro­chen, dabei stürzte ein Teil des Vierungsturms ein und beschädigte den Ostteil der Holz­balken­decke. 1662 mußte auch der westliche Vierungsturm abgebrochen werden, wobei einstür­zende Mauern u. a. den Radleuchter Bernwards und die südliche Chorschranke zerstörten. Im 18. Jahr­hundert wurden der Westchor instandgesetzt und das südliche Seitenschiff renoviert.

Im Jahr 1803 wurde das Kloster aufgehoben und das gesamte Kircheninventar verkauft (Nr. 68); die Michaeliskirche wurde im Jahr 1809 geschlossen. Der letzte Abt Wilhelm Rören († 1820) setzte sich unermüdlich für die Einrichtung von St. Michaelis als katholische Pfarrkirche ein, weiterhin versuchte er, Teile des ehemaligen Klosterschatzes zurückzukaufen. Da sein Bemühen scheiterte, fiel der gesamte Klosterschatz (u. a. Nr. 204 u. 242) mitsamt den bernwardinischen Stücken (Nr. 5, 14 u. 63) entsprechend der testamentarischen Verfügung Rörens an die katholische Pfarrgemeinde St. Magdalenen, die auch die Bernwardkrypta bis heute verwaltet. Um die Mitte des 19. Jahrhunderts erwarb die evangelische St. Martinigemeinde die heruntergekommene Kirche und ließ sie als Gotteshaus restaurieren. Im Zweiten Weltkrieg wurde die Kirche durch Bomben schwer beschädigt, wobei aus der Sicht der Inschriftenüberlieferung lediglich die kurz vorher wiederaufgefundene Weiheinschrift von 1015 (Nr. 10) zerstört wurde. Die Holzbalkendecke war 1941 ausgelagert worden, Chorschranke und Bernwardsgrab durch Ummauerung geschützt. Der Wiederaufbau erfolgte bis 1960 als Rekonstruktion des ursprünglichen Bernwardbaus.

Das Kloster hatte den Status eines bischöflichen Eigenklosters. Der erste Abt, Goderam (Nr. 159), kam aus St. Pantaleon in Köln und wurde 1022 berufen. Als Ämter des Klosters sind im 12. Jahrhundert ein Kämmerer, ein Cellerar und ein Custos bezeugt. Der Konvent dürfte aus etwa 20–30 Mönchen bestanden haben. Als Pfarrkirche des Klosters diente bis zur Reformation eine aus der Heilig-Kreuz-Kapelle hervorge­gangene, dem heiligen Lambertus geweihte Kirche. Seit 1131 folgte das Kloster den Hirsauischen Reformideen. Um 1300 allerdings verfiel die monastische Disziplin bereits kontinuier­lich, eine Entwicklung, die erst mit der Einführung der Bursfelder Reform durch Nikolaus von Kues 1451 beendet wurde. Zwei Jahre später erfolgte der offizielle Anschluß des St. Michaelis-Klosters an die Bursfelder Union. Die Reformation bedeutete, wie bereits dargestellt, einen erhebli­chen Einschnitt in das klösterliche Leben, dennoch blieb der Konvent bis zur Auflösung im Jahr 1803 bestehen. Im Rahmen der Restitution des Jahres 1643 erhielt der Abt das Kloster mit seinem Besitz zurück, die Kirche aber blieb evangelisch.

Die frühe Inschriftenüberlieferung des St. Michaelisklosters dokumentiert in ungewöhnlicher Dichte die glanzvollen Anfänge der Stiftung Bischof Bernwards. Neben Bau- und Weiheinschriften (Nr. 6 u. 10) sind es vor allem die Stiftungsinschriften auf den überwiegend im Dom-Museum erhaltenen Objekten der Kirchenausstattung (Nr. 4, 5, 9, 14f. u. 17f.), die Bernwards persönliche Nähe zu seiner Stiftung erkennen lassen. Er präsentiert sich in diesen Texten nicht nur als „materieller“ Stifter, er dokumentiert darin auch ausdrücklich seine inspirierende Verantwortung für die technische und künstlerische Ausarbeitung sowie besonders für das theologische Konzept der gestifteten Kunstwerke. Bernward hat, was noch genauer auszuführen ist, seine Stiftungen als Bausteine eines Gebäudes aus verdienstvollen Leistungen verstanden, das Resultat seines irdischen [Druckseite 22] Lebens und Grundlage seiner systematisch angestrebten künftigen Heiligkeit sein sollte. Die bernwardinischen Inschriften belegen die reiche Ausstattung des Klosters mit Reliquien (Nr. 13f.), die während des gesamten Mittelalters immer wieder erweitert wurde (Nr. 52, 53, 63, 80, 241f. u. 249). Von den Angehörigen des Klosters sind neben den Mönchen Ratmann (Nr. 36) und Welandus (Nr. 53) nur noch die Äbte in Stiftungs- und Grabinschriften präsent (Nr. 21, 80, 83, 85, 136, 147, 159, 371 u. 400). Daß St. Michaelis auch als Grablege für Angehörige der Familien des regionalen Adels (Nr. 285, 304, 374, 375 u. 382) und der Hildesheimer Bürgerfamilien (Nr. 448 u. 525) gedient hat, wird nur in wenigen, heute komplett verlorenen Inschriften greifbar, von denen die älteste (Nr. 448) aus dem Jahr 1516 stammt. Die vereinzelten aus dem späten Mittelalter überlieferten Inschriften sind dem Gedenken an den heiligen Stifter gewidmet (Nr. 120, 218 u. 254), eine Tafel mit einer deut­schen gereimten Fassung der Zehn Gebote (Nr. 258) läßt Bemühungen um die Kirchen- und Kloster­reform erkennen.

Aus der Zeit, in der die Klosteranlage durch beide Konfessionen genutzt wurde, sind in der katholischen Bernwardkrypta immerhin zwei Grabplatten für Äbte erhalten (Nr. 371 u. 400), wäh­rend für die evangelische Pfarrkirche St. Michaelis lediglich sieben Grabinschriften kopial über­liefert sind und bis auf eine kleine Glocke (Nr. 718) keine weitere Inschrift im Original vorliegt. Die wenigen heute in der Michaeliskirche befindlichen Inschriftenträger, wie z. B. das Taufbecken, das Bothmer-Epitaph oder das Nettlingen-Epitaph, stammen aus der ehemaligen Martinikirche und sind erst mit deren Umzug im Jahr 1857 nach St. Michaelis gekommen (Nr. 297, 314 ursprünglich Johannisstift, 315, 642, 661 u. 725). Abschließend ist festzuhalten, daß sich die hier nur knapp skiz­zierte Verfalls- und Verlustgeschichte des Klosters in starkem Maße auf die Inschriftenüberliefe­rung ausgewirkt hat. Die großen Lücken insbesondere aus der Zeit nach der Reformation können auch durch die kopiale Überlieferung nicht gefüllt werden, da die ohnehin spärliche Aufzeichnung der Inschriften von St. Michaelis mit dem Ende der Chronica S. Michaelis im Jahr 1521 (vgl. unten S. 37), abgesehen von einzelnen verstreut überlieferten späteren Grabinschriften, praktisch aufhört.

St. Andreas, Kollegiatstift und Hauptpfarrkirche der Altstadt, heute ev. Pfarrkirche.

Patrozinium: St. Andreas, Maria.19)

Die St. Andreas-Kirche wird in den publizierten Quellen zum ersten Mal im Jahr 1038 erwähnt. Sie war die Hauptpfarrkirche der Stadt, hatte aber zugleich den Status einer bischöflichen Eigenkirche. Um 1201 gründete Bischof Hartbert (1199–1216) an St. Andreas ein Kollegiatstift mit 12 Kanonikaten. Der Dechant – ein Angehöriger des Domkapitels – war gleichzeitig Pfarrer; der Propst hatte das Amt des Archidiakons für die Stadt Hildesheim (archidiaconus forensis) inne und war als solcher Mit­glied des Domkapitels. Mit dem Bau der gotischen Kirche wurde 1389 begonnen (Nr. 105). Sie war als dreischiffiger gotischer Bau ohne Querhaus ausgeführt und mit einem Umgangschor ausgestattet, an den fünf Kapellen grenzten. Die einzelnen Bauabschnitte sind in Bauinschriften bezeugt (Nr. 105 u. 135), weitere Daten sind aus zwei im Zusammenhang mit Skulpturen an der Westanlage angebrachten Inschriften (Nr. 267 u. 282) zu gewinnen. Finanzie­rungsschwierigkeiten und ein unsicherer Baugrund führten dazu, daß die Bauarbeiten an der Kirche im Jahr 1537 eingestellt wurden. Mit der Einführung der Reformation (Nr. 339) im Jahr 1542 wurde St. Andreas evangelische Pfarrkirche, das Kollegiatstift blieb aber bestehen.

St. Andreas war, wie aus dem Verzeichnis der in der Kirche vorhandenen Begräbnisstellen20) hervorgeht, einer der wichtigsten Begräbnisorte für die Familien der städtischen Oberschicht. Überliefert sind für den Zeitraum von 1301 bis 1650 aber lediglich elf Grabinschriften für Bürgerliche und Adelige (Nr. 76, 84, 168, 193, 195, 463, 476, 535, 543, 649 u. 666) und drei Frag­mente von Grabdenkmälern (Nr. 75, 95 u. 229). Dieses krasse Mißverhältnis beruht darauf, daß die Denkmäler schon ziemlich früh aus der Kirche entfernt worden sind, während die kopiale Überlie­ferung erst spät einsetzt. Bereits um 1700 beklagten Angehörige der Familie von Hagen, daß die Epitaphien und Bilder ihrer Familienbegräbnisse in St. Andreas abgenommen worden seien.21) In großem Umfang wurden die Grabdenkmäler im 18. und frühen 19. Jahrhundert entfernt und über­wiegend [Druckseite 23] zur Nivellierung des durch das Einbrechen einzelner Grüfte uneben gewordenen Bodens genutzt.22) Da die einzige frühe Überlieferung von Inschriften der städtischen Pfarrkirchen, der 1706 entstandene Syllabus (s. S. 40f.), verloren ist, existiert nur für wenige Grabdenkmäler überhaupt eine kopiale Überlieferung. Die beiden einzigen für Angehörige der städtischen Oberschicht aus der Zeit des bürgerlichen Späthumanismus im Hildesheimer Bestand bezeugten lateinischen Versgrab­inschriften sind nicht etwa als Abschriften der inschriftlich ausgeführten Texte im eigentlichen Sinn „kopial“ aufgezeichnet, sondern von ihrem Autor (Nr. 463) bzw. ihrem Stifter (Nr. 476) schriftlich festgehalten worden. Für die Angehörigen des Stifts St. Andreas ist keine einzige Grabschrift über­liefert.23) Allerdings lassen sich die Ämter einzelner Kanoniker des Stifts St. Andreas, die auch Mitglieder des Domkapitels waren, aus ihren im Dom angebrachten Grabinschriften ermitteln. In einer (Nr. 327) der wenigen bürgerlichen Stiftungsinschriften (Nr. 296, 327, 704 u. 717) wird auf einen Kanoniker an St. Andreas verwiesen. Ursache dieser gravierenden Überlieferungslücke ist, anders als in St. Michaelis, wo sich ein protestantischer Bildersturm gegen die überkommenen monastischen Besitztümer richtete, weniger der durch die Reformation erfolgte Umbruch als vielmehr die im 18. und frühen 19. Jahrhundert vorgenommene Umgestaltung des Kirchenraums, die für die Grabdenkmäler keinen Platz ließ.24)

Heilig Kreuz, Kollegiatstift, heute: kath. Pfarrkirche.

Patrozinium: Kreuzerhöhung, Peter und Paul.24)

Der baugeschichtliche Ausgangspunkt des östlich der Domburg gelegenen Stifts Heilig Kreuz war ein ehemaliger Wehrbau (domus belli), den Bischof Hezilo unter Einbeziehung einer bereits beste­henden Kirchenanlage in eine domus pacis umwandelte, indem er dort ein Kollegiatstift für 15 (später: 17 bzw. 19) Kanoniker gründete und ausstattete, u. a. mit dem heute im Dom-Museum aufbewahrten Kreuzreliquiar (Nr. 26). An die kreuzförmige, dreischiffige Kirchenanlage mit Haupt­apsis und zwei Querhausapsiden schließt sich im Süden der als Begräbnisplatz für die Kanoniker in den achtziger Jahren des 12. Jahrhunderts erbaute Kreuzgang mit den angrenzenden Stiftsgebäuden an: im Osten die Sakristei, im Westen die als Wohngebäude der Chorschüler dienende Choralei (Ende 12. Jahrhundert, im 14. Jahrhundert umgebaut) und im Südwesten die Propstei, die der Propst Tilo Brandis (Nr. 207) im Jahr 1491 erneuern ließ. Im Zusammenhang mit dieser Baumaß­nahme ist auch der Südflügel des Kreuzgangs neu eingewölbt worden (Nr. 192). Die Propstei wurde im Jahr 1587 durch einen Brand zerstört und 1596 wiederaufgebaut; im Jahr 1613 schloß sich der Bau eines Hinterhauses an (Nr. 616). Am Anfang des 17. Jahrhunderts stiftete Moritz von Sode die beiden zunächst am Nordportal aufgestellten Apostelfiguren (Nr. 564). In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts setzte die Barockisierung der Kreuzkirche ein. Der reiche mittelalter­liche Kirchenschatz, der in den reformationszeitlichen Inventaren noch dokumentiert ist, ging im Laufe der Jahrhunderte verloren. In einem Visitationsprotokoll aus dem 17. Jahrhundert heißt es, zahlreiche durch Alter schadhaft gewordene Reliquiare seien durch neue ersetzt worden. Das Stift wurde im Jahr 1810 aufgehoben; 1824 war nur noch ein kleiner Teil des Kirchenschatzes zu ver­zeichnen.25) Im Zweiten Weltkrieg wurde die Kirche samt ihren Anbauten zerstört und anschließend wiederaufgebaut. Das Stiftskapitel bestand aus den Dignitären, zu denen Propst und Dechant gehörten, den fest­besetzten Ämtern (Personate) Scholaster und Thesaurar und den Kano­nikern mit wechselnden Kapitelsämtern. Die Pröpste kamen bis zum Ende des 14. Jahrhunderts aus den adeligen Familien des Umlands und waren üblicherweise Mitglieder des Domkapitels. Am Ende des 15. Jahrhunderts allerdings konnte auch ein durch akademische Würden „geadelter“ Angehöriger der Hildesheimer Ratsfamilie Brandis (Nr. 307) dieses Amt bekleiden. Die übrigen Kanoniker stammten anders als im Domkapitel überwiegend aus dem Niederadel oder dem Bür­gertum, z. B. aus den Hildesheimer Familien Brandis (Nr. 307), Oldecop (Nr. 222 u. 383) und von Alten (Nr. 222). Als Wohngebäude standen ihnen die meist im Bereich der Stiftsimmunität, u. a. im [Druckseite 24] Kläperhagen 7 (Nr. 222), im Brühl (Nr. 219, 383, 359, 415 u. 503) oder in der Kreuzstraße (Nr. 664) gelegenen Kurien zur Verfügung.

Aus den Inschriften läßt sich im wesentlichen nur etwas über die Inhaber des Dechantenamtes erfahren: Für die Zeit von 1343 bis 1650 sind insgesamt sieben Grabinschriften für Dechanten überliefert (Nr. 88, 99, 104, 107, 127, 157 u. 555), die überwiegend auf den für Heilig Kreuz typi­schen schlichten querrechteckigen Tafeln im Kreuzgang angebracht waren. Weitere vier Dechanten sind in einer Bauinschrift an einer ehemaligen Kurie (Nr. 222), in zwei Stiftungsin­schriften (Nr. 694 u. 773) und auf einer Fensterbierscheibe (Nr. 662) genannt. Von den übrigen Amtsträgern lassen sich noch zwei Pröpste (Nr. 307 u. 616) und drei Scholaster (Nr. 176, 222 u. 492) inschriftlich nachweisen. Weitere 12 Grab- und Bauinschriften nennen Kanoniker, einen Chorschüler (Nr. 647), zwei Vikare (Nr. 186 u. 460) und einen Kartäuserpater (Nr. 701). Die über­wiegend kurzen Inschriften auf den wenigen Stücken des ehemals umfangreichen Kirchenschatzes sind für die Geschichte des Stifts und des Kapitels von geringem Ertrag, erwähnenswert sind ledig­lich die Stiftung eines Kelchs durch die Magd eines Domherrn für die Matthiasvikarie (Nr. 263) und das von Moritz von Sode gestiftete Taufbecken von 1590 (Nr. 500).

St. Godehard, Benediktinerkloster, heute: kath. Pfarrkirche.

Patrozinium: Maria und Godehard.26)

Zwei Jahre nach der Heiligsprechung Godehards im Jahr 1131 (Nr. 40) legte Bischof Bernhard südlich des Doms den Grundstein für das zweite Hildesheimer Benediktinerkloster St. Godehard und bestimmte es zu seiner Grablege (Nr. 35). Am 24. Juni 1136 zogen die ersten Mönche unter Abt Friedrich ein. Als Weihedatum für die unvollendete Kirche gilt das Jahr 1172, sicherer bezeugt ist erst die Weihe des in der Westapsis gelegenen Magdalenen-Altars im Jahr 1187 durch Bischof Adelog (Nr. 117). Der Gründungsbau bestand aus einer flachgedeckten, doppelchörigen Basilika mit dreischiffigem Langhaus und einem Querhaus im Osten sowie einem Vierungsturm und einem zweitürmigen Westriegel. Im Süden der Kirche schloß sich der in seinem Kern noch aus dem 12. Jahrhundert stammende Kreuzgang mit den traditionell angeordneten Klausurgebäuden an. Im Zuge der Klosterreform wurde der Südflügel des Kreuzgangs unter Abt Henning Kalberg (1493–1535) umgebaut (Nr. 213f.). Nach 1800 wurden die Kreuzgangarkaden abgebrochen; die angren­zenden Gebäude des Ost- und Südflügels – u. a. mit dem mittelalterlichen Bibliotheksraum (Nr. 316) und dem aufwendig gewölbten Keller (Nr. 214) – sind erhalten.

Das Kloster hatte den Status eines bischöflichen Eigenklosters. Kirche und Klostergebäude unterstanden allein dem Abt. Die Besitzungen standen unter der Herrschaft eines von Abt und Konvent gewählten Vogtes. Um 1300 gehörten dem Kloster neben Abt und Prior zwölf Priester, fünf Diakone und drei Subdiakone an, 1330 wurde die Zahl der Mönche auf 20 beschränkt und der Ertrag aus den übrigen zwei Pfründen für den Unterhalt der Kirche verwendet. Als Pfarrkirche des Klosters diente die bis zur Säkularisation St. Godehard inkorporierte, 1146 oder 1150 zunächst als Hospital­kirche geweihte Kapelle St. Nikolai im Brühl (Nr. 299, 311, 727 u. 762). An diese Kapelle grenzte das klösterliche Hospital, das zunächst nördlich der St. Nikolaikapelle lag und im 15. Jahrhundert auf die Südseite verlegt wurde.

Die erste Blütezeit des Klosters dauerte etwa bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts. Aus dieser Zeit sind einzelne Inschriften auf zum Teil herausragenden Stücken des Kirchenschatzes überliefert (Nr. 54, 59 u. 62). Sie dokumentieren vor allem die Stiftungstätigkeit der frühen Äbte Arnold († 1180), Dietrich († 1204) und Heinrich († 1218). Eine zweite bedeutende Phase der Inschriftenüberliefe­rung ist die Zeit der Klosterreform. Im Jahr 1466 wurde St. Godehard unter Abt Lippold von Stemmen, der aus dem reformierten Kloster Huysburg stammte, Mitglied der Bursfelder Union. Die Reform brachte in vielen Bereichen einen Neubeginn: z. B. wurden – soweit die Inschriften­überlieferung diese Veränderung erkennen läßt – die Klausurgebäude umgebaut (Nr. 213f.), die Bestände der Bibliothek erweitert (Nr. 316) und ein neues Chorgestühl (Nr. 182) sowie ein Reli­quiar [Druckseite 25] (Nr. 283) gestiftet. Eventuell sind auch die bereits 1464 gegossenen Glocken, von denen eine Reformacio vitae heißt, mit Reformgedanken in Verbindung zu bringen. Möglicherweise ist in dieser Zeit auch der kostbare, aus St. Michaelis stammende Kelch mit der zugehörigen Patene (Nr. 64 sog. Bernhard-Kelch) nach St. Godehard verpfändet und mit dem Gedenken an den Klostergründer Bernhard verbunden worden. Als Bauherr und Stifter ist in den Inschriften vor allem der von 1493 bis 1535 regierende Abt Henning Kalberg vielfach genannt. In seine Amtszeit fällt auch die bedeu­tende Stiftung eines Retabels für den Benediktaltar (Nr. 289) durch ein bürgerliches Ehepaar, dessen Sohn zum Konvent von St. Godehard gehörte.

Die im Jahr 1542 eingeführte Reformation zwang Abt und Konvent, das Kloster für sechs Jahre zu verlassen. In dieser Zeit dürften der reiche Bestand an Paramenten und der Kirchenschatz erheb­lich dezimiert worden sein. 1548 wurde die Stadt durch ein Urteil des Reichskammergerichts veranlaßt, das Kloster zu restituieren. Unter Abt Hermann II. von Dannhausen (1565/66–1618) gelang es dem Kloster, sich allmählich von den Folgen der Reformation zu erholen und seine Verhältnisse zu konsolidieren. Aus der Amtszeit Dannhausens weisen zwei Inschriften auf Baumaßnahmen hin (Nr. 426 u. 488), eine weitere bezeugt die Anschaffung einer neuen Orgel (Nr. 639). Im Jahr 1634, als die Stadt von den welfischen Truppen eingenommen wurde, mußte der Konvent erneut das Kloster verlassen und die Gebäude bis 1637 dem herzoglichen Kommissar als Quartier zur Verfü­gung stellen. In dieser Zeit sind sicherlich noch einmal wertvolle Bestände des Klosterinventars abhanden gekommen, obwohl der Kirchenschatz zusammen mit dem Archiv im Jahr 1633 nach Hameln ausgelagert worden war. Im Rahmen der Säkularisation wurde das Kloster 1803 aufgehoben, der Klosterkirche wurden die Pfarrechte der Nikolai-Kapelle übertragen.

Von den 18 für St. Godehard überlieferten Grabinschriften entfallen lediglich vier auf Äbte (Nr. 43, 101, 191 u. 667) und zwei weitere auf Mönche (Nr. 128, 160) des Klosters. Die beiden zuletzt genannten erhaltenen Grabschriften belegen, daß der Kreuzgang zumindest im 15. Jahrhundert als Begräbnisplatz für die Mönche gedient hat. Die übrigen Grabinschriften jedoch sind mit Ausnahme des Stiftergrabs (Nr. 35) für Verstorbene angefertigt worden, deren Beziehung zum Begräbnisort nicht feststellbar ist. Dazu gehören z. B. die erhaltenen Grabdenkmäler für die Adeli­gen Christopher von Halle (Nr. 337) und Christoph Dietrich Bock von Northolz (Nr. 692). Die acht vom St. Godehard-Friedhof überlieferten Grabinschriften für bürgerliche Verstorbene (Nr. 403, 404, 409, 457, 524, 536, 588 u. 625) dürften, da St. Godehard keine Pfarrechte besaß, für Angehörige der katholischen Nikolai-Gemeinde bestimmt gewesen sein oder aber für Mitglieder der evangelischen Gemeinde St. Paul, die ihre Toten ebenfalls auf dem Godehard-Friedhof begraben ließ.

St. Nikolai im Brühl s. St. Godehard.

St. Jakobi, Filialkirche der Pfarrkirche St. Andreas, nach der Reformation ev. Pfarrkirche, heute: ev. Kirche ohne Parochie.

Die älteste Erwähnung der Kapelle datiert aus dem Jahr 1204. Die in der Almsstraße gelegene Kirche wurde allerdings erst um die Wende zum 16. Jahrhundert erbaut, wie eine Bauinschrift von 1503 (Nr. 264) bezeugt. Ein Schlußstein in der Erdgeschoßhalle des Turms trägt das Datum 1510, der Turm selbst wurde 1514 fertiggestellt (Nr. 279) und mußte 1536, nachdem der Wind die Spitze heruntergeweht hatte, erneuert werden (Nr. 398). Seit der Reformation gehört die Kirche zu den evangelischen Pfarrkirchen der Altstadt. Aus der nachreformatorischen Zeit sind die Stiftung einer Weinkanne (Nr. 489) und der Guß einer Glocke (Nr. 636) inschriftlich bezeugt.

St. Martini,Franziskanerkonvent, ab 1542 ev. Pfarrkirche, seit 1857 Teil des Roemer-Pelizaeus-Museums.

Patrozinium: St. Martin.27) [Druckseite 26]

Im Jahr 1223 ließen sich die ersten Franziskanerbrüder in Hildesheim nieder, nachdem bereits zwei Jahre vorher der Versuch, Angehörige eines Mendikantenordens in der Stadt anzusiedeln, geschei­tert war. Der den neuen Orden gegenüber aufgeschlossene Bischof Konrad II. schenkte den Fran­ziskanern um 1240 ein Grundstück westlich der Domburg, wo die Brüder eine Kirche und die Konventsgebäude bauen konnten. Im Jahr 1246 waren die Baumaßnahmen abgeschlossen, ein Konvent der Franziskaner ist erstmals 1253 bezeugt. Die Kirche wurde in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts durch einen Neubau ersetzt, dessen Langhaus aus einem Haupt- und einem Nebenschiff bestand. Die Portiuncula-Kapelle trägt das Baudatum 1490 (JZ 1490). Zum Konvent gehörten etwa 25–35 Mönche. Mit Ausnahme der Taufe hatten die Franziskaner volle Pfarrechte. Zahlreiche Schenkungen und Stiftungen von Seelgeräten weisen darauf hin, daß die Brüder großen Rückhalt in der Bevölkerung hatten. Die Inschriftenüberlieferung läßt von diesen Stiftungen aller­dings fast nichts mehr erkennen, abgesehen von der Grabplatte des 1379 verstorbenen Burchard von Steinberg, der ausdrücklich als benefactor der Franziskanerbrüder bezeichnet wird. Ein Friedhof ist nicht nachgewiesen. Von den für Mitglieder des Konvents gestifteten Grabplatten ist als einzige die des als heilig verehrten Bruders Konrad erhalten (Nr. 184). Nach Einführung der Reformation wurde St. Martini evangelische Pfarrkirche. Kloster und Kirche wurden einer späteren Quelle zu­folge verwüstet und insbesondere das Grab des Bruders Konrad (Nr. 184) sehr in Mitleiden­schaft gezogen. Soweit die silbernen und goldenen „Kleinodien“ des Klosters erhalten geblieben waren, mußten sie 1544 auf dem Rathaus abgeliefert werden. Auch in evangelischer Zeit war die Martini­kirche ein beliebter Begräbnisort, wie das große erhaltene Epitaph für die Familie von Bothmer (Nr. 661) und die heute am Rathaus angebrachte Grabplatte der Lucia von Rheden (Nr. 708) zeigen. Die evangelische Martinigemeinde zog im Jahr 1857 in die St. Michaelis-Kirche um und nahm dabei die noch vorhandenen Epitaphien (Nr. 297 u. 661) und Ausstattungsstücke (Nr. 315, 642 u. 725) mit. Das Grabdenkmal des Bruders Konrad ist im nördlichen Seitenschiff der Andreaskirche angebracht, die Grabplatte des Burchard von Steinberg befindet sich im Roemer-Pelizaeus-Museum und ist damit an ihrem ursprünglichen Ort geblieben, da die ehemalige St. Mar­tinikirche in die Ausstellungsräume des Museums integriert wurde. Das Kirchengebäude wurde im Zweiten Weltkrieg zerstört und anschließend wiederaufgebaut.

St. Paul, Dominikanerkonvent, später ev. Pfarrkirche, heute Altenheim der Vinzentinerinnen.

Patrozinium: Paulus.

Die Dominikaner im Brühl wurden im Jahr 1231 zum ersten Mal erwähnt, zwei Jahre später schenkte ihnen Bischof Konrad II. sieben Hausstellen und 1240 einen Hof der Dompropstei als Grundausstattung für den Bau eines Klosters im Brühl. Über die Anlage dieser ersten Klosterkirche ist nichts bekannt; erst aus dem 15. Jahrhundert liegen Nachrichten über Baumaßnahmen vor, die auf eine dreischiffige Hallenkirche schließen lassen. Die personelle Stärke des Konvents dürfte wie bei den Franziskanern etwa 25–35 Personen betragen haben. Auch St. Paul wurde in der Reformation zur evangelischen Pfarrkirche. Der Kirchenschatz wurde 1544 vom Rat eingezogen, und der Konvent trat geschlossen zum evangelischen Bekenntnis über. In der Folgezeit hatte die Kirche offenbar eine wichtige Funktion als Grablege für die Angehörigen der adeligen Familien und der städtischen Oberschicht, wie die ausschließlich von Oeynhausen (vgl. S. 32) überlieferten, bisher nicht bekannten Grabinschriften (Nr. 376, 420, 429, 439, 471, 483, 530 u. 682) bezeugen. Die Kirche wurde in den zwanziger Jahren des 18. Jahrhunderts grundlegend renoviert, ihr Kirchenschatz im Jahr 1809 verkauft, der Verkauf des Kirchengebäudes folgte zwölf Jahre später.28) Von der ehemals reichen Kirchenausstattung der evangelischen Zeit ist nur noch eine Inschrift von einer verlorenen Glocke überliefert (Nr. 689). Die Kirche wurde im Zweiten Weltkrieg zerstört und anschließend wiederaufgebaut.

St. Magdalenen, Augustinernonnenkonvent, Büßerinnen (Reuerinnen) der heiligen Maria Magdalena, heute: kath. Pfarrkirche.

Patrozinium: Maria Magdalena.29)

Der Inschrift auf einem im 15. Jahrhundert entstandenen Gemälde (Nr. 153) zufolge wurde das Kloster im Jahr 1224 unter Bischof Konrad II. erbaut. Es lag westlich der Ummauerung der [Druckseite 27] Altstadt an der Innerste. Zum Konvent gehörten im Jahr 1331 maximal 60 Nonnen. Im Jahr 1440 wurde das Kloster von Johannes Busch reformiert (Nr. 153). Es bestand bis zur Säkularisation.

St. Lamberti, Pfarrkirche der Neustadt, seit der Reformation ev. Pfarrkirche.

Patrozinium: St. Lambertus.

Der Neubau der seit der Mitte des 13. Jahrhunderts in der Neustadt bezeugten Pfarrkirche wurde mit der Grundsteinlegung des Chors 1473 begonnen (Nr. 190). Die Fertigstellung des Chors ist für 1488 (JZ 1488) inschriftlich bezeugt. Der weitere Bau der dreischiffigen Hallenkirche zog sich noch bis in die Anfangsjahre des 16. Jahrhunderts hin. Wahrscheinlich stellt die Anschaffung des neuen Taufbeckens im Jahr 1504 (Nr. 266) den terminus ante quem für den Abschluß der Bauarbeiten dar. Aus der mittelalterlichen St. Lamberti-Kirche hat sich die Katechismus-Tafel des Nikolaus von Kues im Roemer-Museum erhalten (Nr. 167). Der heute in St. Lamberti aufgestellte Mittelteil des Peter-Paul-Altars (Nr. 141) aus dem Anfang des 15. Jahrhunderts stammt mit großer Wahr­scheinlichkeit nicht aus dieser Kirche. Von der vorreformatorischen Kirchenausstattung sind lediglich drei Glockeninschriften (Nr. 175, 305 u. 324) und eine Kelchinschrift überliefert (Nr. 269), aus der evangelischen Zeit stammen Inschriften auf einem Kelch (Nr. 576) und Stiftungsinschriften auf drei Leuchtern (Nr. 470, 713 u. 771). Eine einzige eher zufällig überlieferte,30) in lateinischer, griechischer und hebräischer Sprache ausgeführte Inschrift von einem offenbar großen Epitaph von 1577 oder 1613 (Nr. 619) läßt erkennen, daß auch St. Lamberti als Begräbnisort für die Angehörigen der bürgerlichen Hildesheimer Familien gedient hat. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts war die Kirche in schlechtem baulichen Zustand und wurde grundlegend renoviert. Im Rahmen dieser Erneuerung wurden 1828 die im Boden liegenden Grabplatten, deren Zahl Gebauer mit „an hundert“ angibt, verkauft.31)

St. Annen, ev. Pfarrkirche der Neustadt in der Annenstraße gelegen.32)

S. Kommentar zu Nr. 595.

St. Maria Magdalena im Schüsselkorb, Kollegiatstift.

S. Kommentar zu Nr. 148.

Kartäuserkloster.

S. Kommentar zu Nr. 130.

St. Georg, Filialkirche der Pfarrkirche St. Andreas, nach der Reformation ev. Pfarrkirche, 1809 aufgehoben.33)

Im Jahr 1368 wurde die St. Georgskapelle an der Osterstraße durch den Bau eines Chors erweitert, 1500 kam ein Turm hinzu. Nach der Einführung der Reformation wurde 1546 zur Bezahlung der durch den Schmalkaldischen Bund geforderten Kriegsabgaben der Kirchenschatz geplündert, und die Kirche wurde evangelisch. Sie diente als Grablege für Bürgerliche und Adelige, deren Grab­platten den Fußboden der Kirche bedeckten bzw. an den Wänden angebracht waren. Ein Friedhof befand sich außerdem nördlich der Kirche an der Osterstraße. Zwei der Grabplatten aus St. Georg sind, sofern die Überlegungen zur Provenienz zutreffen, heute noch im Roemer-Museum erhalten (Nr. 663 u. 696). Ein weiteres Epitaph ist kopial überliefert (Nr. 518). Von der mittelalterlichen Ausstattung sind die Inschriften zweier Glocken bezeugt (Nr. 73 u. 212). Die Pfarrgemeinde wurde im Jahr 1809 aufgelöst; vier Jahre später wurden Gebäude und Friedhof verkauft, wobei die „Leichen­steine“ ausdrücklich zum veräußerten Inventar gehörten.

3. 2. Altstadt, Neustadt und Hospitäler

Altstadt

Die Entwicklung der Stadt Hildesheim34) hatte ihren Ausgangspunkt in dem zwischen Dom und St. Michaelis gelegenen Gebiet, das bis heute der „Alte Markt“ heißt. Im 11. Jahrhundert dehnte sich diese Siedlung nach Osten aus, und es entstand ein neuer Markt um die Andreaskirche herum. 1167 war die Stadt vollständig ummauert. Um die Mitte des 14. Jahrhunderts hatte die Altstadt zwei Zentren: Zum einen den um die Andreaskirche herum gelegenen Kleinen Markt mit einem am Hohen Weg zu vermutenden älteren Rathaus, zum andern den neuen Großen Markt, der sich mit dem 1325 fertiggestellten Rathaus,35) den Gildehäusern und dem 1540 in Betrieb genommenen Rathausbrunnen (Nr. 334) zum Mittelpunkt der Stadt entwickelte. Bau- und Erweiterungsmaßnah­men am Rathaus sind für die Jahre 1443 und 1444 bezeugt; in ihrem Rahmen wurde u. a. eine neue Rathauskapelle gebaut und der an der Nordostecke gelegene, in späterer Zeit als Gefängnis dienende (Nr. 697) Lilie-Turm aufgestockt. Außerdem erhielt das Ostfenster des Ratssaales um diese Zeit neue Wappenscheiben (Nr. 170). Die im Jahr 1638 über den Türen des Saales angebrachten Inschriften (Nr. 705) lassen auf größere Reparaturmaßnahmen nach der Belagerung im Dreißigjährigen Krieg schließen. Zu den städtischen Gebäuden gehörten außer dem Rathaus noch die Ratsapotheke (Nr. 445), die Ratsweinschenke (Nr. 611), das Syndikushaus (Nr. 585) am Hohen Weg 5, die städtische Münze am Andreasplatz 11 (vgl. JZ 1530), der Ratsbauhof in der Scheelenstraße (Nr. 194), das Kornhaus am Brühltor (Nr. 577) sowie die Befestigungsanlagen mit den Stadttoren und mehrere Mühlen.

Seit dem Beginn des 13. Jahrhunderts lassen sich erste Ansätze einer städtischen Verfassung erkennen. Im Jahr 1236 werden zum ersten Mal Ratsherren genannt, die selbständig die Belange der Stadt vertraten. Damit begann ein Prozeß der kontinuierlichen Befreiung der Stadt von der stadt­herrlichen Vormachtstellung, die durch den vom Bischof eingesetzten Vogt wahrgenommen wurde. Einen wichtigen Schritt in dieser Entwicklung stellt das erste, um 1249 von Bischof Heinrich I. besiegelte Hildesheimer Stadtrechtsprivileg dar, das die Position des Rats gegenüber dem Vogt erheblich stärkte und dazu führte, daß der Vogt im 14. Jahrhundert nur noch für die hohe Gerichtsbarkeit zuständig war. Um 1300 wurde vom Hildesheimer Rat nun ohne Beteiligung des Bischofs ein zweites, jetzt in mittelniederdeutscher Sprache niedergeschriebenes Stadtrecht entworfen. 1345 folgte eine Neuordnung der städtischen Ratsverfassung, so daß neben den alten Familien der städtischen Oberschicht nun auch die Handwerkerzünfte mit einer festen Quote ver­treten waren. Die neue Verfassung sah drei Ratsgremien (Vorrat, Sitzender Rat, Nachrat) aus jeweils 12 Mitgliedern vor. 12 Ratsherren kamen aus der städtischen Oberschicht, 12 aus den Ämtern und Innungen und weitere 12 aus der Meinheit,36) d. h. aus den nicht in Zünften organisier­ten Teilen der Bürgerschaft. 1436 erfolgte eine weitere grundlegende Reform der Ratsverfassung: Die wichtigste Neuerung bestand darin, daß bei der Erstwahl Meinheit und Ämter je sechs Vertre­ter der Gegenseite zu einem Zwölfer-Kollegium wählten, das sich um weitere 12 Mann ergänzte und so das Vierundzwanziger-Kollegium bildete. Dieses Vierundzwanziger-Kollegium „lutterte“, d. h. überprüfte und ergänzte die Ratsgremien und hatte gemeinsam mit dem Rat über Bündnisse, Feh­den, Finanzverwaltung und Steuern zu beraten. Eine erneute Reform wurde im Jahr 1460 notwen­dig. Sie war darauf ausgerich­tet, die wechselseitige Kontrolle der Gremien zu optimieren und größere Ausgewogenheit unter den verschiedenen Bevölkerungsgruppen im Rat herzustellen: Ein Älterleutegremium (Nr. 546) aus Vertretern der Meinheit sowie den Ämtern und den Innungen lutterte nun das Vierundzwanziger-Kollegium und ersetzte ausgeschiedene Mitglieder der Vierund­zwanziger durch Angehörige dersel­ben Bevölkerungsgruppe. Das Vierundzwanziger-Kollegium lutterte wie bisher den Rat. Diese Ratsverfassung blieb bis 1635 in Kraft; danach wurden die Rats­gremien von je 12 auf neun und das Vierundzwanziger-Kollegium auf 18 Mitglieder reduziert. In der zweiten Hälfte des 15. Jahr­hunderts lassen sich personelle Veränderungen in den Ratslisten [Druckseite 29] beobachten. Neben den „alten Geschlechtern“ wie von Huddessem, Luceke, vom Damme und Vernevessen waren nun auch neue Familien im Rat vertreten: Behrens, Brandis, Süstermann, Konerding, Wildefüer, Lübbern, von Hagen, Lüdeken, Tappen, Dörrien, Wiesenhaver und Willerding. Sie bestimmten für die nächsten 200 Jahre weitgehend die Geschicke der Stadt. Das wichtigste Amt im Rat war das des Bürger­meisters, der turnusmäßig jedes zweite Jahr mit einem weiteren Amtsinhaber alternierend dieses Amt innehatte. Ihm standen zwei Riedemeister zur Seite, die für die auswärtigen Angelegenheiten des Rates zuständig waren. Die beiden Ratskämmerer gehörten dem Vierundzwanziger-Kollegium an (Nr. 464), ihre sechs Beikämmerer wurden seit 1460 gewählt und unter der Bezeichnung „Sechsmannen“ geführt (Nr. 642).37)

Handel und Gewerbe wurden in Hildesheim seit dem 13. Jahrhundert von den Ämtern und Innungen geregelt.38) Die älteste Korporation dieser Art ist das Schuhmacheramt, das 1236 vom Bischof privilegiert wurde und das sich 1287 mit den Gerbern zusammenschloß. Es folgten die Knochenhauer und die Bäcker. Zwischen 1310 und 1325 erhielten fünf weitere Innungen nun vom Rat ihre Zunftordnungen: die Kramer, die Hut- und Filzmacher, die Tuchmacher, die Wollenweber und die Wandschneider. Später kamen noch die Kürschner, die Schmiede und die Schneider hinzu und im 15. Jahrhundert die Höker und die Barbiere. Am Ende des 16. Jahrhunderts bestanden in Hildesheim 20 Ämter und Innungen, zu denen u. a. die Leineweber, die Tischler und die Ladenma­cher gehörten. Die Knochenhauer hatten ihre Amtshäuser am Großen Markt (Nr. 318), in der Burgstr. 1 (JZ 1573) und am Kleinen Markt bei St. Andreas (Nr. 335). Die Amtshäuser der Gerber und Schuhmacher lagen in der Rathausstr. 19 (Nr. 613) und an der Innerstebrücke, Dammstr. 8 (JZ 1595). Das Amtshaus der Bäcker stand am Großen Markt, das der Kramergilde am Andreasplatz 3 (Nr. 196). In der inschriftlichen Überlieferung sind die Zünfte vor allem als Stifter von Geschützen präsent,39) da Ämter und Gilden einen erheblichen Teil der städtischen Verteidigung zu übernehmen hatten. Außerdem sind im Roemer-Museum mit Inschriften versehene Laden (Nr. 699, 711 u. 728), Krüge (Nr. 688) und ein Zepter (Nr. 722) vorhanden, die u. a. die Vorsteher der einzelnen Zünfte nennen.

Die Altstadt war spätestens seit dem 14. Jahrhundert in sechs Bäuerschaften aufgeteilt, an deren Spitze jeweils ein Bauermeister stand, dessen Aufgabe es war, die Ratsbeschlüsse in seinem Quartier umzusetzen. Die sogenannte Majoris-Bäuerschaft umfaßte das Gebiet des Andreaskirchhofs und den neuen Großen Markt. Um diese Große Bäuerschaft herum gruppierte sich die Schuhstraßen-Bäuerschaft (Sutorum-Bäuerschaft); der nördliche, in Richtung auf das Almstor gelegene Bereich gehörte zu der um die Jakobi-Kirche gelegenen Jakobi-Bäuerschaft; der westliche, zum Ostertor hin gelegene Bereich bildete die St. Georgen-Bäuerschaft; der nordwestliche Bereich und das Gebiet um St. Michaelis gehörte zur Hagenbäuerschaft (Indago), und der letzte Bereich, zu dem u. a. die Straßen Am Steine, Pfaffenstieg, Burgstraße und der Alte Markt gehörten, bildete die sogenannte Steinbäu­erschaft (Lapides). Außerdem existierte noch eine selbständige Brühlbäuerschaft (Brulo).40) In diesen Bäuerschaften waren um die Wende vom 14. zum 15. Jahrhundert etwa 1100 zur Steuer veranlagte Bürger verzeichnet. Im Jahr 1893 wurde eine Änderung der Hausnummern vorgenommen, indem die 1852 dem Steuerumgang folgenden Häusernummern (im Folgenden: no.) straßenweise nach Nummern aufgeteilt wurden.41)

Auf die Altstadt entfällt mit mehr als 300 Nummern ein großer Teil der inschriftlichen Über­lieferung Hildesheims. Den Hauptanteil daran haben seit dem ersten Viertel des 15. Jahrhunderts die Häuser des privaten Wohnbaus mit 112 Inschriften, die 1418 (JZ 1418) einsetzen. Sie bieten für das späte Mittelalter und die frühe Neuzeit reichhaltiges Quellenmaterial und lassen anhand der Baudaten verschiedene Phasen der Fassadengestaltung erkennen, wie z. B. den Anbau von mehr­geschossigen Erkern oder die Verwendung bestimmter Schmuckformen. Besonders aufschlußreich für das Selbstverständnis und die Selbstdarstellung der bürgerlichen Oberschicht sind die für den [Druckseite 30] Hildesheimer Fachwerkbau typischen Text-Bild-Programme. Sie brin­gen ein ausgeprägtes Bildungsbewußtsein des Hildesheimer Bürgertums in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts zum Ausdruck (vgl. Kapitel 5. 2.). Neben dem reichen personengeschichtlichen Material der Haus­inschriften steht ein überlieferungsbedingt (vgl. unten S. 41) kleiner Bestand von nur 31 textlich auswertbaren Grabinschriften für Angehörige des städtischen Bürgertums, der mit der für Offenia Insanus im Jahr 1301 gestifteten Grabplatte (Nr. 76) einsetzt. Umfangreiches Namenmaterial über­liefern die teils von Engelke kopial überlieferten, teils im Roemer-Museum im Original vorhandenen Inschriften auf Fensterbierscheiben.42) Das sind kleine Glasmalereien, auf denen meistens ein Wappen mit einer Namenbeischrift und einer Jahreszahl, seltener auch ein sprichwörtlicher Text angebracht ist. Diese Scheiben wurden als Zeichen nachbarschaftlicher Verbundenheit dem Haus­herrn vorwiegend beim Einzug geschenkt, der sich dafür mit einem (Bier)fest revanchieren mußte.43) Namen von Bürgern und zum Teil auch ihre Ämter sind ferner in den Stiftungsinschriften und Fertigungsvermerken auf den Ausstattungsgegenständen in den Alt­städter Pfarrkirchen44) sowie auf einzelnen Porträts45) genannt. Von der Mitte des 16. Jahrhunderts an stellt sich die Stadt demon­strativ dar als ein vom christlich fundierten Humanismus geprägtes Gemeinwesen. Das äußert sich u. a. in den lateinischen Sentenzen (Nr. 201 u. 286D) und einer ausführlichen ebenfalls lateinischen, metrisch gefaßten Inschrift (Nr. 352), die an den Stadttoren angebracht waren. Hingegen blieb eine entsprechende ältere Inschrift am Dammtor von 1410 auf einen knappen, in niederdeutscher Sprache gehaltenen Fertigungsvermerk beschränkt (Nr. 132). Die umfangreichen Stadttor­inschriften beziehen sich vor allem auf die Bewahrung von Freiheit, Frieden, Wehrhaftigkeit und Wohlstand (Nr. 286, 422 u. 695). Auch weniger exponierte Standorte städtischer Inschriften, wie beispielsweise die Ratsschenke, die Ratsapotheke oder die ratseigenen Mühlen, sind in der entspre­chenden Zeit mit metrisch gefaßten lateinischen Inschriften (Nr. 442, 445 u. 611) versehen worden. Sofern allerdings nur die Ausbesserung des Grundwerks der Mühlen dokumentiert oder auf ein Normmaß hingewiesen bzw. der Versammlungsort der Älterleute bezeichnet wird (Nr. 149, 202, 310, 405 u. 445), geschieht dies in kurzen Texten in niederdeutscher Sprache.

Neustadt

Im Südosten des Doms gründete der Dompropst zwischen der Altstadt und dem Dorf Losebeck die Hildesheimer Neustadt.46) Die erste urkundliche Nachricht über die Neugründung datiert aus dem Jahr 1221; fünf Jahre später bestätigt König Heinrich (VII.) Stadt- und Marktrecht. Mittel­punkt der von einer eigenen Befestigung umgebenen Neustadt waren die Pfarrkirche St. Lamberti und das Rathaus (Nr. 200) am Neustädter Markt. Die Neustadt bestand aus drei Bäuerschaften. Im Jahr 1583 wurden Alt- und Neustadt nach langwierigen Auseinandersetzungen vereinigt (Nr. 508). Die Inschriftenüberlieferung der Hildesheimer Neustadt besteht im wesentlichen aus den zahl­reichen Baudaten und Texten von den heute vollständig verlorenen bürgerlichen Bauten in der Wollenweber- und Goschenstraße sowie in der Braunschweiger Straße und am Neustädter Markt. Zur Neustadt gehörte neben St. Lamberti noch die Pfarrkirche St. Annen.

Hospitäler

Bis zum 13. Jahrhundert sind in Hildesheim bereits sechs Hospitäler bezeugt,47) die den Kloster- und Kollegiatkirchen St. Michaelis, St. Godehard, St. Andreas, St. Mauritius (in Hildesheim-Moritzberg), dem Dom und dem Stift St. Bartholomäus zur Sülte zugeordnet waren. Die von bru­derschaftlich lebenden Spitalgemeinschaften geführten Hospitäler dienten der Armenfürsorge, der Beherbergung von Pilgern und Reisenden sowie der Aufnahme von alten und kranken Menschen. [Druckseite 31] Von den älteren Hospitalgründungen sind nur zwei in den Inschriften faßbar: das zum Dom gehö­rende, später mit einem eigenen Kollegiatstift versehene St. Johannishospital (Nr. 71 u. 96)48) und das dem St. Godehard-Kloster inkorporierte Hospital St. Nikolai im Brühl.49) Im 13. Jahrhundert setzte allgemein eine Kommunalisierung des Hospitalwesens ein. 1334 gründete der Hildesheimer Rat am Andreaskirchhof das Trinitatis-Hospital (Großes-Heilig-Geist-Hospital) als Nachfolgeinsti­tution des St. Andreas-Hospitals. Im 15. Jahrhundert wurden zwölf weitere Hospitäler gegründet. Zu dieser im Vergleich mit anderen norddeutschen Städten großen Zahl von Hospitälern gehörten das 1452 zum ersten Mal erwähnte Hospital St. Barbara im Hückedahl, das dem Inhaber der Vika­rie St. Barbara am Dom unterstand (Nr. 599), und das Von Altensche Hospital im Brühl, dessen finanzielle Grundlage eine testamentarische Verfügung des aus einer Hildesheimer Bürgerfamilie stammenden Kanonikers und Thesaurars an St. Mauritius, Johannes von Alten, bildete. Dieses Hospital, dessen Aufsicht sich der Rat und die Stifte St. Mauritius und Heilig Kreuz (Nr. 482) teil­ten, ist inschriftlich zum ersten Mal im Jahr 1497 (Nr. 217) bezeugt. Hinzu kamen noch das Fünf-Wunden-Hospital im Brühl und das im Jahr 1587 von dem ehemaligen Bürgermeister Henni Arneken gegründete Arneken-Hospital (Nr. 477 u. 561f.). Abgesehen von den Inschriften, auf die im Voraufgehenden verwiesen wurde, handelt es sich bei den aus den Hospitälern überlieferten Inschriften vor allem um Tituli auf Altarretabeln und Antependien (Nr. 138f., 311 u. 313f.) sowie um Glockeninschriften (Nr. 251, 265, 291, 292 u. 727), die nur wenig standortspezifische Informa­tionen enthalten. Im Jahr 1840 wurden das Von Altensche Hospital und die Hospitäler St. Barbara, St. Katharina und St. Trinitatis zu den Vereinigten Hospitälern am Brühl zusammengefaßt.

Zitationshinweis:

DI 58, Stadt Hildesheim, Einleitung, 3. Die Standorte der Inschriften (Christine Wulf), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di058g010e006.

  1. Das Kollegiatstift St. Mauritius auf dem Zierenberg (heute: Hildesheim-Moritzberg) wird im Band „Die Inschrif­ten des Landkreises Hildesheim“ bearbeitet. »
  2. Das Sültekloster wurde in Folge der Einführung der Reformation bereits 1546 abgebrochen und von Hildeshei­mer Bürgern geplündert. Der Konvent blieb in den Ruinen bestehen. Vgl. Stefan Bringer: Das Sültestift Sankt Bartholomäus zwischen Reformation und Säkularisation und seine Beziehungen zur Stadt Hildesheim. In: Diözese 68 (1996), S. 49–82, hier S. 53. »
  3. Die hier präsentierte kurze Darstellung zur baulichen Entwicklung des Doms und zum Domkapitel beruht wesentlich auf folgenden Arbeiten: Bertram, Bistum 1 u. 2 passim; Elbern/Engfer/Reuther, Hildesheimer Dom, passim; Hans-Georg Aschoff: Das Bistum Hildesheim von seiner Gründung bis zur Säkularisation. In: Kat. Ego sum, S. 11–24; Ulrich Knapp: Zur Bau- und Ausstattungsgeschichte des Doms. In: Kat. Ego sum, S. 31–100; Dom zu Hildesheim, bearb. v. Maria Behnke u. Hermann Engfer, 9. Aufl. überarbeitet von Michael Brandt. Regensburg u. Hildesheim 2000 (Schnell Kunstführer 1500). »
  4. Vgl. Aschoff (wie Anm. 12), S. 14. »
  5. Vgl. Bertram, Bistum 1, S. 135. »
  6. Vgl. Bertram, Bistum 1, S. 113 (Hezilo-Statut); Lauenstein, Historia Diplomatica I, S. 226 (Domkapitel 1606); Bertram, Bistum 2, S. 365f. »
  7. Die Zählung der Inschriften erfolgt nicht nach Editionsnummern, die jeweils einem Inschriftenträger entsprechen, sondern nach den einzelnen Texten, da unter einer Editionsnummer mehrere verschiedene Texttypen vereinigt sein können. »
  8. Die nicht am Dom lokalisierten Inschriften, die personengeschichtliche Daten der Bischöfe und der Angehöri­gen des Domkapitels überliefern, sind über das Register 10b. Dom, Domkapitel zu ermitteln. »
  9. Die folgende Zusammenfassung der wichtigsten Daten beruht auf: Germania Benedictina VI, S. 218–252 (Ulrich Faust OSB); Johannes Cramer, Werner Jacobsen u. Dethard von Winterfeld: Die Michaeliskirche. In: Kat. Bernward 1, S. 369–382; Ulrich Faust: Das Hildesheimer Benediktinerkloster Sankt Michael in den monasti­schen Reformbewegungen. Ebd., S. 397–403; Johannes Cramer u. Dethard von Winterfeld: Die Entwicklung des Westchores von St. Michael im Zusammenhang mit der Heiligsprechung Bernwards. In: Kat. Der vergra­bene Engel, S. 13–32; Clemens Kosch u. Gottfried Stracke: Überlegungen zur geistlichen Konzeption der Michaeliskirche vom 11. bis zum 13. Jahrhundert. Ebd., S. 33–43; Cord Alphei: Von der benediktinischen Klosterkirche zur lutherischen Gemeindekirche. Quellen zur Baugeschichte von St. Michael im 16. u. 17. Jahr­hundert. Ebd., S. 45–56. »
  10. Das Folgende beruht auf: Goetting, Bistum Hildesheim, S. 483 u. S. 500; Streich, Klöster, Stifte und Kommenden, S. 79; Härtel, St. Andreas, Kap. III u. IV. »
  11. Härtel, St. Andreas, Anhang 3, Verzeichnis der Begräbnisstellen. »
  12. StaHi, Bestand 100-89, Nr. 50. »
  13. Vgl. Härtel, St. Andreas, Kap. V 2.1.5. »
  14. Es läßt sich nicht entscheiden, ob der als Priester bezeichnete Dietrich Carpentarii (Nr. 102) tatsächlich Mitglied des Stifts St. Andreas war. »
  15. Dem Folgenden liegen die Ausführungen von Zink, Asch, Brandt und Römer in: Kirche zum Heiligen Kreuz zugrunde. »
  16. Vgl. Brandt, Inventar Heilig Kreuz, S. 151f. mit ausführlichen Angaben zu den Inventaren und zur Verlustge­schichte. »
  17. Das Folgende beruht auf: Germania Benedictina VI, S. 200–217; Kat. Schatz von St. Godehard mit Ausführungen zur Geschichte (Wolfgang Schwarz), zur Baugeschichte (Karl Eichwalder) sowie zum Kirchen­schatz und seiner Verlustgeschichte (Michael Brandt, Regula Schorta). »
  18. Zum Folgenden vgl. Stephan Gutowski: Die Minderbrüder in Hildesheim. In: Dieter Berg (Hg.): Franzis­kanisches Leben im Mittelalter. Werl 1994 (Saxonia Franciscana 3), S. 111–145; Peter Müller: Bettelorden und Stadtgemeinde in Hildesheim im Mittelalter. Hannover 1994 (Quellen und Studien zur Geschichte des Bistums Hildesheim 2), passim. »
  19. Vgl. DBHi, HS C 1104, S. 4 u. S. 9. »
  20. Das Folgende nach Streich, Klöster, Stifte und Kommenden, S. 79; Bertram, Bistum 3, S. 209. »
  21. Handschrift Hildesheim, Stadtkirchenarchiv P 101, vgl. S. 36. »
  22. Vgl. Gebauer, Geschichte Neustadt, S. 200. Zum Verkauf der Platten vgl. Hildesheimer Allgemeine Zeitung vom 20. 6. 1828 und vom 24. 6. 1828. »
  23. S. auch Gerland, Aufhebung der vier lutherischen Kirchen, S. 251f. »
  24. Das Folgende nach Bertram, Bistum 1, S. 357 u. S. 445; Bertram, Bistum 2, S. 155; Gerland, Aufhebung der vier lutherischen Kirchen, S. 253–259. »
  25. Soweit nicht anders vermerkt, beruhen die Ausführungen zum Standort Altstadt auf Reyer, Geschichte Stadt Hildesheim. »
  26. Die Ausführungen zum Rathaus beruhen auf Kurd Fleige: Das Rathaus zu Hildesheim. Seine baugeschichtliche Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Marktplatzfront. In: Alt-Hildesheim 52 (1982), S. 3–18. »
  27. Borck, Bürgerschaft und Stadtregierung, S. 8 mit detaillierten Ausführungen zur Entwicklung der Ratsverfas­sung. »
  28. Vgl. Schlotter, Bürgermeister und Ratsherren, S. 324f. »
  29. Zum Folgenden vgl. Reyer, Geschichte Stadt Hildesheim, S. 22. »
  30. Nr. 301f., 347, 436, 443, 454, 582, 606, 608, 733, 734 u. 752»
  31. Vgl. Zeller in Kd. Bürgerliche Bauten, S. 187. »
  32. Konkordanz der Hausnummern in: Adreßbuch der Stadt Hildesheim und des Fleckens Moritzberg auf das Jahr 1894, hg. von M. von Witzleben. Hildesheim 1894, S. 1–29. »
  33. Einzelnachweise s. Register 8 s. v. Fensterbierscheibe, Glasmalerei. »
  34. Vgl. Hubert Günther: Vom Fensterbier – Eine Glasmalerei der niederdeutschen Volkskunst. In: Hildesheimer Heimatkalender 1978, S. 51–59. »
  35. Vgl. Nr. 252, 263, 279, 296, 327, 465, 489, 562, 567, 642, 689, 704, 713, 717 u. 725»
  36. Vgl. Nr. 447, 455, 504, 623, 650, 714 u. 738»
  37. Die folgenden Ausführungen beruhen im wesentlichen auf Gebauer, Geschichte Neustadt. »
  38. Die Ausführungen zu den Hospitälern beruhen auf: Machmer, 1000 Jahre helfender Liebe; Annette Bochynek-Friske: Das mittelalterliche Hospitalwesen in Hildesheim im Vergleich mit anderen niedersächsischen Städten. In: Alt-Hildesheim 57 (1986), S. 29–39; Arne Karsten u. Gregor Rohmann: Hospitäler im hochmittelalterlichen Hildesheim. In: Diözese 62 (1994), S. 91–133. »
  39. Zur Geschichte des St. Johannishospitals und -stifts s. den Kommentar zu Nr. 71 u. 96»
  40. Näheres zur Geschichte des St. Nikolai-Hospitals s. S. 24f. im Abschnitt ‚St. Godehard’. »