Die Inschriften der Stadt Hildesheim

1. Vorwort, Vorbemerkung und Benutzungshinweise

1.1 Vorwort

Der vorliegende Band wurde in den Jahren 1990 bis 2003 im Auftrag der Inschriftenkommission der Göttinger Akademie der Wissenschaften erarbeitet. Dabei boten die von Hans Jürgen Rieckenberg († 17. Januar 2003) und Wilhelm Berges für eine frühere Edition der Hildesheimer Inschriften gesammelten Materialien eine wertvolle Grundlage.

Im Laufe der Arbeiten an diesem Band habe ich von vielen Seiten Unterstützung erfahren, für die ich an dieser Stelle herzlich danken möchte. In Hildesheim haben mir die Küsterinnen und Küster der evangelischen und katholischen Kirchengemeinden immer wieder geduldig das genaue Studium der Objekte ermöglicht und mit technischen Mitteln vielfältige Hilfestellung geleistet. Die Bestände des Dom-Museums hat mir Herr Dr. Michael Brandt zugänglich gemacht und mich in vielen Gesprächen immer wieder an seiner langjährigen Forschungserfahrung mit den Stücken der Hildesheimer Kirchenschätze teilhaben lassen. Frau Dr. Elisabeth Scholz († 22. August 2002) hat meine Arbeit im Dom-Museum über lange Jahre organisiert und viele Diskussionen an den Objekten mit ihrer kunsthistorischen Sachkenntnis bereichert. Im Roemer-Museum hat Frau Dr. Helga Stein meine Arbeit betreut und mir vielfach Rat und Hilfe bei der Einordnung der einzelnen Stücke zukommen lassen. Beide Museen haben im übrigen die Photovorlagen für den Abbildungsteil kostenlos zur Verfügung gestellt.

Neben der Aufnahme der Objekte waren für diesen Band in großem Umfang Bibliotheks- und Archivrecherchen nötig. Benutzt wurden die Bestände des Niedersächsischen Hauptstaatsarchivs Hannover im Magazin Pattensen, des Staatsarchivs und der Herzog August Bibliothek in Wolfen¬büttel, des Evangelischen Stadtkirchenarchivs Hildesheim, des Diözesanarchivs Hildesheim und des Niedersächsischen Landesamts für Denkmalpflege Hannover. Die wichtigsten für diesen Band auszuwertenden Bestände konnte ich im Stadtarchiv Hildesheim und in der Dombibliothek bearbeiten. Im Stadtarchiv hat Herr Dr. Michael Schütz meine Arbeit betreut und mir bei der Auffindung von Archivalien hilfreich zur Seite gestanden. Frau Claudia Gaßmann und Herr Harald Braem haben mir immer wieder große Mengen an Archivalien vorgelegt. Der Leiter des Archivs, Herr Dr. Herbert Reyer, hat diese Quellenedition stets mit förderndem Interesse begleitet. In der Dombibliothek haben Herr Dombibliothekar Jochen Bepler, Herr Dr. Bernhard Gallistl als Handschriftenbibliothekar und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Frau Anna Eunike Röhrig, Frau Karin Bury-Grimm, Herr Christoph Koschinski und Herr Christoph Schreckenberg die langwierige Durchsicht der Handschriften und der Akten des C-Bestands „tragend“ unterstützt und meine Arbeit in jeder Phase mit freundlichem Interesse sehr gefördert. Große Hilfe habe ich auch im Amt für Kirchliche Denkmalpflege durch Frau Dr. Monika Tontsch erfahren, deren Inventare der kirchlichen Kunst im Bistum Hildesheim sich bei der Auffindung und der kunsthistorischen Einordnung vieler Stücke als überaus nützlich erwiesen haben.

Als ein besonderer Glücksfall erwies sich, daß Frau Elisabeth Kampen (Hildesheim) und ein Kreis historisch Interessierter in Zusammenarbeit mit dem Stadtarchiv und dem Roemer-Museum die gesamte Überlieferung isolierter Steindokumente in Hildesheim zeitgleich mit der Bearbeitung der Inschriften erfaßt haben. Das aus diesem Projekt hervorgegangene Inventar hat mich auf einige verloren geglaubte Inschriftenträger aufmerksam gemacht und ihre Bearbeitung am Original ermöglicht. Hinweise auf inschriftentragende Objekte habe ich auch immer wieder von Studierenden des Studiengangs Konservierung und Restaurierung an der Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen bekommen. Gefördert hat meine Arbeit nicht zuletzt das Interesse, das den Hildesheimer Inschriften einerseits im Rahmen meiner Mitarbeit an den großen Hildes¬heimer Aus¬stellungen der letzten zehn Jahre von Fachkollegen und andererseits durch die Anfragen historisch interessierter Laien entgegengebracht wurde. Vielfältige Anregungen verdanke ich auch den parallel zu meinen Arbeiten mit Hildesheimer Themen befaßten Kollegen, Frau Dr. Maren-Christine Härtel (Göttingen), Herrn Dr. Harald Wolter-von dem Knesebeck (Göttingen) und Herrn PD Dr. Thomas Klingebiel (Göttingen).

Für die freundlich gewährte Unterstützung bei der Lösung fachspezifischer Fragen danke ich den Kolleginnen und Kollegen aus den anderen deutschen Inschriftenarbeitsstellen Frau Dr. Helga Giersiepen, Herrn Clemens Bayer M. A. (beide Bonn) und Herrn Dr. Hans Fuhrmann (Halle). Der Bearbeiter der Bände Worms und Trier, Herr Dr. Rüdiger Fuchs (Mainz), war mir vor allem in Datierungsfragen immer wieder ein kompetenter Ratgeber. Die Photographin der Heidelberger Inschriftenarbeitsstelle, Frau Elke Schneider, hat im Rahmen einer freundlich gewährten Amtshilfe von einzelnen schwer zu photographierenden Objekten qualitativ hochwertige Abbildungsvorlagen hergestellt. Herr Dr. Harald Drös (Heidelberg) hat den gesamten Band durchgesehen und viele Lesungen, Datierungen sowie vor allem Wappenblasonierungen und -zuweisungen beigesteuert. Er war besonders in der Schlußphase ein stets ansprechbarer Partner, dem ich zu ganz besonderem Dank verpflichtet bin.

Die Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen hat in gewohnt zuverlässiger Weise über die gesamte Zeit ihre Bestände für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt. In der Göttinger Akademie der Wissenschaften habe ich immer wieder die Fachkompetenz der Kollegen aus den benachbarten Forschungsvorhaben in Anspruch nehmen können: Herr Detlef Fraenkel und Herr Udo Quast (Septuaginta-Institut) haben mich bei der Edition der hebräischen Inschriften unterstützt und mich in bibelphilologischen Fragen beraten. Wertvolle Auskünfte gewährten weiterhin Herr Professor Dr. Ekkehard Mühlenberg (Patristische Kommission) und Frau Dr. Adelheid Wellhausen (Bayerische Akademie der Wissenschaften, Mittellateinisches Wörterbuch). Die Kollegen der Greifswalder Inschriftenarbeitsstelle, Frau Dr. Christine Magin und Herr Jürgen Herold M. A., haben freundlicherweise die Schlußkorrekturen mitgelesen. Herrn Dr. Christian Fischer (Kommission für Mundart- und Namenforschung Westfalens, Münster) danke ich für die hilfreiche Unterstützung bei der Auswertung der niederdeutschen Inschriftenüberlieferung. Der Dr. Ludwig-Reichert-Verlag und die Offizin Scheufele haben in bewährter Zuverlässigkeit die Herstellung dieses umfangreichen Buches geleistet. Mein ausdrücklicher Dank gilt Ursula Reichert für ihre diesem Band in besonderem Maße gewährte verlegerische Aufmerksamkeit und für ihre freundschaftliche Förderung vor allem in der Schlußphase des Drucks. Dem Bistum Hildesheim und der Klosterkammer Hannover ist für einen namhaften Beitrag zur Finanzierung der beträchtlichen Druckkosten zu danken.

Der ehemalige Vorsitzende der Göttinger Inschriftenkommission, mein Lehrer Herr Professor Dr. Dr. h. c. Karl Stackmann, hat mir diese Arbeit zugetraut, und der derzeitige Vorsitzende, Herr Professor Dr. Ulrich Schindel, hat sie mit viel geduldiger Ermunterung gefördert und sich insbesondere der lateinischen Inschriften und ihrer Übersetzung immer wieder angenommen. Wertvolle Hinweise verdanke ich auch Herrn Professor Dr. Wolfgang Petke. Dieser Band hat in ganz besonderem Maße von der konstruktiven Arbeitsatmosphäre in der Göttinger Arbeitsstelle profitiert. Sein großer Umfang war nur durch die tatkräftige und engagierte Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen Magdalena und Frederik Czech, Dr. Falk Eisermann, Anika Ilse, Dr. Henning Jürgens, Dr. Christine Magin, Irene Mayer, Dr. Stephan Reinke und Meike Willing zu bewältigen. Die Bearbeiterin der Bandes Helmstedt, Frau Dr. Ingrid Henze, hat das gesamte Manuskript in kollegialer Kooperation durchgesehen. Frau Dr. Sabine Wehking war von den Außenarbeiten bis hin zu den Korrekturen eine kritische und tatkräftige Begleiterin des gesamten Projekts und hat ihre große epigraphische Kompetenz dem Band an vielen Stellen zugutekommen lassen. Für diese „alltägliche“ Unterstützung danke ich meinen Göttinger Kollegen ganz besonders.

Göttingen im Sommer 2003

Christine Wulf

1.2 Vorbemerkung und Benutzungshinweise

Der vorliegende Band enthält die Inschriften der Stadt Hildesheim bis zum Jahr 1650 in den damaligen Stadtgrenzen. Aufgenommen wurden sowohl die erhaltenen als auch die nur noch in Abschriften oder Photographien überlieferten Texte. Dabei ist Vollständigkeit angestrebt, angesichts der Vielfalt und Größe des Bestands ist aber nicht ausgeschlossen, daß nach Abschluß der Sammlung weitere Inschriften bekannt werden.

Als Kriterium für die Aufnahme in diesen Band gilt das Provenienzprinzip, d. h. berücksichtigt werden nur solche Stücke, für die einigermaßen sicher nachweisbar ist, daß sie sich vor 1651 in Hildesheim befunden haben. Ausgeschlossen bleiben also Inschriften auf Objekten, die allein aufgrund stilistischer Parallelen Hildesheimer Werkstattzusammenhängen zugeordnet werden, für die sich aber nicht nachweisen läßt, daß sie tatsächlich vor 1651 in Hildesheim waren. Lediglich wenn sachliche Indizien, wie etwa die Erwähnung signifikanter Heiliger, oder archivalische Nach­weise auf Hildesheimer Besitz vor 1651 hindeuten, werden die Inschriften hier verzeichnet. Die wenigen Fälle zweifelhafter Provenienz aus den Beständen des Roemer-Museums sowie aus den Sammlungen des Advokaten Franz Engelke (1778–1856) und des Bischofs Eduard Jakob Wedekin (1796–1870) werden weitgehend aufgenommen. Alle übrigen sind zusammen mit den unsicher bezeugten oder als Fälschung erwiesenen Inschriften am Schluß der Einleitung (S. 68–72) nachgewiesen.

Die Aufnahme und Anordnung der Inschriften sowie die Einrichtung der einzelnen Artikel folgt den Richtlinien der Reihe „Die Deutschen Inschriften“. Dementsprechend werden nur die Schriftzeugnisse erfaßt, die ursprünglich auf dauerhaften Materialien angebracht und nicht mit einer Feder auf Papier oder Pergament (wie z. B. Reliquienschedulae) geschrieben worden sind. Unbe­rücksichtigt bleiben weiterhin Inschriften auf Siegeln, Münzen und Medaillen sowie seriell auf Ofenplatten, Kacheln und Bucheinbänden angebrachte Texte. Jahreszahlen und Initialen, die nicht in Verbindung mit anderen Inschriften stehen, sind chronologisch S. 869–900 aufgeführt. Auf sie wird mit der Sigle JZ ... verwiesen. Haus- und Meistermarken werden nur dann berücksichtigt, wenn sie in Verbindung mit Inschriften erscheinen. In diesem Fall sind sie in Nachzeichnungen S. 155–158 wiedergegeben. Auf die Marken wird durch Signaturen (M1..., H1...) in den Beschreibungen verwiesen.

Die Inschriften sind chronologisch angeordnet. Für undatierte Inschriften wurde eine möglichst enge Eingrenzung ihres Entstehungszeitraums vorgenommen. Sie sind jeweils an das Ende des ermittelten Zeitraums gestellt. Konnte ein terminus post oder ante quem ermittelt werden, ist der Artikel vor bzw. nach der Inschrift, deren Datum am nächsten liegt, eingeordnet. Wenn mehrere Inschriften die gleiche Datierung tragen, werden sie nach der alphabetischen Abfolge ihrer Stand­orte eingeordnet.

Der Aufbau der Katalogartikel

Die Katalogartikel sind untergliedert in Kopfzeile, Beschreibung, Wiedergabe des Inschriftentextes, Kommentar und Apparat.

Die K o p f z e i l e enthält die laufende Nummer, die Bezeichnung des Standortes und die Datierung(en) der Inschrift(en). Bei erhaltenen Inschriften ist der aktuelle, bei verlorenen der letzte nachweisbare Standort genannt.

Ein Kreuz neben der laufenden Nummer kennzeichnet Inschriften, deren Original verloren ist. [Druckseite 10]
(†) Ein Kreuz in Klammern steht 1. wenn der Inschriftenträger zwar vorhanden, die Inschrift als Ganze jedoch nicht original überliefert ist, 2. wenn der Träger eines Inschriften­ensembles verloren, aber ein Teil der Inschrift(en) im Original vorhanden ist oder 3. wenn ein erheblicher Teil der Inschriften eines erhaltenen Trägers nur kopial überliefert ist.
† ? Ein Kreuz mit Fragezeichen steht bei photographisch oder kopial überlieferten Inschrif­ten, deren Original möglicherweise noch erhalten ist, aber nicht zugänglich war und folg­lich nicht nach Autopsie wiedergegeben werden kann.
1465? Ein Fragezeichen bezeichnet eine zweifelhafte Datierung.

Die B e s c h r e i b u n g enthält Angaben zur Ausführung des Inschriftenträgers und der Inschrift(en), zu ihren früheren Standorten und gegebenenfalls zu den Verlustumständen. Alle Richtungsangaben verstehen sich vom Blickpunkt des Betrachters aus, nur für die Wappen-beschreibungen wird entsprechend den Regeln der heraldischen Fachsprache umgekehrt verfahren. Mehrere Inschriften auf einem Inschriftenträger werden mit A, B, C etc. bezeichnet. Für original überlieferte Inschriften werden die Maße des Inschriftenträgers, die Buchstabenhöhe und die Schriftart angegeben. Bei kopial überlieferten Inschriften ist die für die Edition maßgebliche Quelle genannt. Entsprechendes gilt für photographisch oder zeichnerisch überlieferte Inschriften. Soweit aus der kopialen Überlieferung Maße und Schriftart bekannt sind, werden diese mit einem entsprechenden Verweis übernommen.

Die I n s c h r i f t e n t e x t e sind eingerückt. Sie werden fortlaufend wiedergegeben. Texte in gebundener Sprache sind versweise abgesetzt, auch wenn das Original die Inschrift fortlaufend wiedergibt. Für die Edition nach der kopialen Überlieferung gilt, daß die vom Kopisten gewählte Wiedergabe in Groß- oder Kleinbuch­staben beibehalten wird. Die Interpunktion der kopialen Überlieferung wird getilgt.

[ ] Eckige Klammern markieren Textverlust bei einer original überlieferten Inschrift und schließen die Ergänzungen der Bearbeiterin ein.
[...] Punkte in eckigen Klammern bezeichnen Textverlust, der nicht ergänzt werden kann. Läßt sich die Länge des verlorenen Textes feststellen, markiert ein Punkt jeweils einen ausgefal­lenen Buchstaben.
[ - - - ] Läßt sich die Länge des verlorenen Textes nicht feststellen, stehen drei durch Spatien getrennte Striche.
( ) Runde Klammern schließen aufgelöste Abkürzungen ein. Bei der Auflösung der Abkürzungen ist AE- oder E-Schreibung je nach Usus der Inschrift eingesetzt, ebenso U und V. Wenn die Inschrift keinen Anhaltspunkt gibt, wird nach klassischem Gebrauch verfahren. Punkte auf der Grundlinie oder hochgestellte Punkte werden nach Abkür-zungen nur dann beibehalten, wenn die Inschrift durchgehend mit Worttrennern versehen ist. Abkürzungen von Bibelstellenangaben innerhalb einer Inschrift werden nicht aufgelöst. S für S(ANCTUS), S(ANCTA), S(ANKT), S(UNTE) etc. werden beibehalten, wenn keine sprachlich eindeutige Auflösung möglich ist.
< > Spitze Klammern bezeichnen spätere Nachträge auf einem Inschriftenträger oder schließen für Nachträge freigelassene Stellen ein. In Einzelfällen weisen spitze Klammern auch die Textpassagen aus, die bei Restaurierungen ergänzt worden sind.
/ Ein Schrägstrich markiert das Zeilenende.
// Doppelte Schrägstriche markieren den Wechsel des Inschriftenfeldes.
_ Ein unter mehrere Buchstaben gesetzter Strich bezeichnet eine Ligatur von zwei oder mehreren Buchstaben.

Lateinischen, griechischen und hebräischen Inschriften werden Übersetzungen beigegeben. Eckige Klammern schließen in den Übersetzungen Zusätze ein, die dem Textverständnis dienen, aber keine wörtliche Entsprechung im Ausgangstext haben. Im Anschluß an die Übersetzung wird bei [Druckseite 11] metrischen Inschriften das Versmaß und gegebenenfalls die Reimform genannt. Erläuterungen zum Verständnis der niederdeutschen Inschriften finden sich in den Ziffernanmerkungen.

Die W a p p e n z e i l e verzeichnet die im Zusammenhang mit den Inschriften überlieferten Wappen. Bei Ahnenproben gibt das Druckbild die Anordnung der Wappen wieder. Die Wappen werden in den zugehörigen Ziffernfußnoten beschrieben. Häufig vorkommende Wappenbeschrei­bungen (gekennzeichnet durch *) sind am Ende des Wappenregisters (S. 90–93) zusammengefaßt.

Der K o m m e n t a r t e i l enthält Erläuterungen zu verschiedenen mit der Inschrift oder dem Inschriftenträger zusammenhängenden Fragen. Sie können sich beispielsweise auf Besonderheiten der Schrift,1) der Sprache oder des Inhalts einer Inschrift beziehen, historische oder biographische Angaben enthalten oder der Erklärung ikonographischer Zusammenhänge dienen.

Der A p p a r a t besteht aus Buchstaben- und Ziffernanmerkungen sowie Nachweisen der kopialen Überlieferung.
Die B u c h s t a b e n a n m e r k u n g e n beziehen sich auf textkritische Probleme der Inschrift. Sie enthalten abweichende Lesarten der kopialen Überlieferung, soweit sie relevant sind, und weisen auf orthographische Besonderheiten oder fehlerhafte Stellen in der Inschrift hin.
Die Z i f f e r n a n m e r k u n g e n enthalten Erläuterungen und Literaturnachweise.
Die am Schluß der Inschrift aufgeführten Literaturangaben stellen in chronologischer Folge die wichtigsten kopialen Überlieferungen und Abbildungen der Inschrift zusammen. Vollständigkeit ist hier nicht angestrebt. Ist die Inschrift lediglich abschriftlich, zeichnerisch oder photographisch überliefert, steht an erster Stelle die Quelle, aus der die Inschrift zitiert wird.

Zitationshinweis:

DI 58, Stadt Hildesheim, Einleitung, 1. Vorwort, Vorbemerkung und Benutzungshinweise (Christine Wulf), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di058g010e006.

  1. Für die inschriftenpaläographischen Beschreibungen wird das in der Terminologie zur Schriftbeschreibung zusammengestellte Begriffsinventar verwendet, vgl. Deutsche Inschriften. Terminologie zur Schriftbeschrei­bung. Wiesbaden 1999. »