Die Inschriften des Landkreises Hildesheim

5. Die Überlieferung der Inschriften

Der Bestand umfasst insgesamt 464 Inschriften. Davon sind 380 erhalten, weitere 84 (= 18%) konnten nur nach älteren Abschriften ediert werden. Die geringe Zahl an kopial überlieferten Inschriften darf freilich nicht den Eindruck erwecken, als ob sich in dieser Region überdurchschnittlich viele Inschriften im Original erhalten hätten. Vielmehr fehlt es, wie in ländlichen Gebieten häufig,52) an einer zentralen und systematischen kopialen Überlieferung, die so früh einsetzt, dass sie die Verluste kompensieren könnte, die durch die Einebnung der an den Kirchen gelegenen Friedhöfe bzw. die Entfernung der Grabdenkmäler aus dem Kircheninneren im 19. Jahrhundert oder andere Modernisierungsmaßnahmen entstanden sind.

Die ältesten Aufzeichnungen von Inschriften finden sich in der von Johannes Letzner (1531–1613)53) zusammengestellten Braunschweig-Lüneburgischen Chronica, die in einer Abschrift des späten 17. Jahrhunderts und einer weiteren, teilweise von der erstgenannten leicht abweichenden Abschrift aus dem frühen 18. Jahrhundert in der Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen erhalten ist.54) Leider beschränkt sich die Überlieferung dieser Chronik für den vorliegenden Bestand auf das Kloster Marienrode (Nr. 25, 26, 34). Letzners Textwiedergabe der beiden für den Konversen Alrad gestifteten Grabschriften (Nr. 25 u. 26) beruht wahrscheinlich auf der Marienroder Chronik des Abtes Heinrich von Bernten (gest. 1463). Dafür spricht die in beiden Textzeugen fehlende Datierung der Grabplatte Alrads, die im Original aber vorhanden ist (vgl. Nr. 25, Anm. d). Grundsätzlich ist bei der Überlieferung Letzners in vielen Fällen nicht sicher zu entscheiden, ob die mitgeteilten Inschriften tatsächlich ausgeführt waren.55)

Aus dem 18. Jahrhundert haben sich lediglich disparate Überlieferungen einzelner Inschriften in verschiedenen Kontexten erhalten. Der Bibliothekar und Historiker Daniel Eberhard Baring [Druckseite 23] (1690–1753) teilt in seiner 1733 erschienenen Descriptio Salae principatus zwei Grabinschriften für Angehörige der Pastorenfamilie Ludwig aus Eime (Nr. 218, 375) mit und eine weitere Inschrift von einer verlorenen Glocke aus Deinsen (Nr. 111). Rudolf Johann von Wrisberg (1677–1764) hat in einer 1742 erschienenen Sammlung von Nachrichten über Christoph von Wrisberg die einzige Geschützinschrift des Bestands (Nr. 163) aufgezeichnet. Andere derartige Überlieferungen des 18., 19. und frühen 20. Jahrhunderts bewahren eine Kelchinschrift (Nr. 82), die originale Inschrift auf dem heute in Köln befindlichen Alfelder Altarretabel (Nr. 84) oder eine für einen evangelischen Pastor verfasste Grabinschrift (Nr. 324).

Die systematische Überlieferung der Inschriften setzt mit der Inventarisierung der Kunstdenkmäler im Königreich Hannover durch Hector Wilhelm Heinrich Mithoff (1811–1886) in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ein. Für den Bestand des Landkreises Hildesheim sind der 1873 erschienene erste Band Fürstenthum Calenberg und der dritte Band zum Fürstenthum Hildesheim aus dem Jahr 1875 relevant. Die Inschriftentexte sind in eine die Standorte beschreibende Darstellung eingebunden. Sie sind teilweise nach älteren Quellen, zum größten Teil aber nach Autopsie oder autopsienaher Überlieferung wiedergegeben,56) wie aus der genauen Übernahme von Abkürzungen und Ligaturen zu schließen ist. Die Überlieferung Mithoffs zeichnet sich durch Texttreue und paläografische Genauigkeit aus. Die Schriftarten sind meistens genannt und werden teils durch die Wiedergabe verschiedener, das Original imitierender Drucktypen angedeutet.

Vergleicht man die älteren, sporadischen Mitteilungen von Inschriften mit dem Inventar der Kunstdenkmäler Mithoffs, so fällt auf, dass Mithoff die meisten der aus den älteren Überlieferungen gewonnenen Texte schon nicht mehr verzeichnen konnte, während die von ihm bezeugten Denkmäler noch heute im Original vorhanden sind. Daran ist ablesbar, dass viele Kirchen im 19. Jahrhundert, speziell in der Zeit vor 1870, tiefgreifende Umgestaltungen erfahren haben, in deren Rahmen besonders die alten Grabdenkmäler aus dem Kircheninneren entfernt wurden. Für die Grabplatten und Epitaphien ist daher in der Region um Hildesheim von erheblichen Verlusten auszugehen. Diese Umgestaltungen haben aber nicht nur Verluste mit sich gebracht, wie das Beispiel der St. Johannis-Kirche in Bodenburg zeigt. Dort nämlich wurden 1861 „beim Aufnehmen des Fußbodens 22 Grabsteine über acht Grabgewölben“ entdeckt und in den Schlosspark gebracht, wo sie seitdem allerdings der Verwitterung ausgesetzt sind.57)

Für die ehemals im Bereich des Herzogtums Braunschweig gelegenen Orte bietet der im Jahr 1910 erschienene, von dem Kunsthistoriker Karl Steinacker (1872–1944) bearbeitete fünfte Band der Bau- und Kunstdenkmäler des Herzogtums Braunschweig (Kdm. Kreis Gandersheim) eine zuverlässige Grundlage, da er die Inschriften offenbar weitgehend nach Autopsie und unter Auswertung älterer Archivalien wiedergibt. Vor allem die seinen Ausführungen beigegebenen Zeichnungen der heute stark verwitterten Grabplatten für Angehörige der Familie von Steinberg in Bodenburg haben vielfach die Ergänzung der nur noch teilweise lesbaren Inschriften möglich gemacht.

Die in den Jahren 1910 bis 1941 erschienenen Inventarbände der Kunstdenkmäler der Provinz Hannover orientieren sich an der Kreisstruktur des Bearbeitungsgebietes. Die Einzelbände Kdm. Kreis Marienburg (1941), Kdm. Kreis Alfeld I (1929),58) Kdm. Kreis Hildesheim (1938), Kdm. Kreis Alfeld II (Gronau) (1939) und Kdm. Kreis Springe (1941) geben die Inschriften jeweils im Zusammenhang mit einer Beschreibung der Denkmäler und einer knappen Ortsgeschichte wieder. Die Texte werden überwiegend in Transkriptionen geboten, die Abkürzungen teils aufgelöst, teils beibehalten – letzteres vor allem dann, wenn kein sinnvolles Textverständnis hergestellt werden konnte. Zeichnungen und Abbildungen ergänzen die Wiedergabe der Inschriften. In einzelnen Fällen sind für die Rekonstruktion zerstörter Inschriften ältere, am Ort aufbewahrte Aufzeichnungen herangezogen [Druckseite 24] worden (z. B. Nr. 343). Die Wappen wurden – nicht immer korrekt – den Wappenführern zugeordnet, Steinmetzzeichen und andere Marken sind in Zeichnungen wiedergegeben.

Der vorliegende Bestand ist, wie bereits erwähnt, durch eine außergewöhnlich große Zahl von erhaltenen Glockeninschriften gekennzeichnet, die allerdings in einzelnen Fällen nicht am Original bearbeitet werden konnten, weil die Glocken außen am Turm hängen und ihre Inschriften von innen nicht oder nur teilweise sichtbar sind. Für ihre Wiedergabe konnten neben den Kunstdenkmälerinventaren auch die handschriftlichen Glocken- und Gießerkarteien des früheren Glockensachverständigen der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers, Dr. Friedrich Waack, benutzt werden. Seinen Aufzeichnungen liegt, sofern er nicht andere Quellen nennt, Autopsie zugrunde. Die Arbeit von Hans Christian Drömann über die Glocken der evangelischen Kirchen und Kapellen im Landkreis Hildesheim ist im wesentlichen der musikalischen Funktion der Glocken gewidmet, die im vorliegenden Band nicht berücksichtigt wird.59) Drömanns Wiedergabe der Inschriften orientiert sich an den entsprechenden Inventaren der Kunstdenkmäler und beruht nicht auf Autopsie.

Zitationshinweis:

DI 88, Landkreis Hildesheim, Einleitung (Christine Wulf), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di088g016e008.

  1. Vgl. DI 83 (Lkr. Holzminden), S. 18»
  2. Johannes Letzner war Pastor in mehreren Gemeinden im Northeimer Raum. Vgl. Hans Klinge, Johannes Letzner. Ein Niedersächsischer Chronist des 16. Jahrhunderts. Diss. Göttingen 1950/51, passim. »
  3. SUB Göttingen, Cod. Ms. Hist. 248 und Cod. Ms. Hist. 249. »
  4. So wurde ein langes, auf die Errichtung einer Orgel in Marienrode Bezug nehmendes Epigramm, für dessen epigrafische Ausführung keinerlei Anhaltspunkte gegeben sind, in der vorliegende Edition nicht berücksichtigt. »
  5. Zu Mithoffs Vorgehensweise vgl. Mithoff, Kunstdenkmale Fürstenthum Calenberg, S. IV. Offenbar hat Mithoff für seine Kunstdenkmälerinventare Aufnahmeformulare an Kirchengemeinden versandt. Für diesen Hinweis danke ich Frau Dr. Sabine Wehking, Inschriftenarbeitsstelle Göttingen. »
  6. Kdm. Kreis Gandersheim, S. 19f. »
  7. Der Bearbeiter des Bandes Kdm. Kreis Alfeld I, Paul Graff, hat auch in seiner 1928 erschienenen Geschichte des Kreises Alfeld den Inschriften große Beachtung geschenkt. »
  8. Drömann, Glocken, passim. »