Vorwort zur Online-Ausgabe

Der Band ‚Die Inschriften der Stadt Greifswald‘, bearb. von Jürgen Herold, Christine Magin, erschien 2010 im Druck. Für die Online-Ausgabe wurden einige Änderungen und Anpassungen vorgenommen:

  • Die Namen der Landkreise im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern wurden der im September 2011 in Kraft getretenen Kreisreform angepasst.
  • Drei neue Artikel im Inschriftenkatalog sind auf Neufunde zurückzuführen, die nach dem Erscheinen des Bandes gemacht wurden: Kat.-Nr. 446, 447, 448.
  • Einige Katalogartikel weichen von der Druckfassung ab, weil inhaltliche Änderungen vorgenommen wurden: Kat.-Nr. 2, 113, 133, 137, 225, 351, 428.
  • In der Einleitung wurden Verweise auf Abbildungen durch Sprungmarken (links) auf die entsprechenden Katalogartikel ersetzt.

Greifswald, März 2012 – Jürgen Herold, Christine Magin

1. Geleitwort, Vorbemerkung und Benutzungshinweise

Vorwort zur Druckausgabe

Im Mai 2002 wurde von der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen in Gemeinschaft mit dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern die Arbeitsstelle Inschriften am Historischen Institut der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald neu eingerichtet. Nach einer Phase der personellen und technischen Konstituierung nahm die Greifswalder Arbeitsstelle der Göttinger Inschriftenkommission im darauffolgenden Jahr die inhaltliche Arbeit an den Inschriften von Mecklenburg-Vorpommern auf. Der vorliegende Band ist nicht nur der erste, der von dieser Arbeitsstelle publiziert wird, es handelt sich auch um den ersten Band in der Reihe Die Deutschen Inschriften, der mittels einer von Jürgen Herold entwickelten Datenbank erstellt und zum Druck gebracht wurde. Die Inschriften auf den 355 Greifswalder Grabplatten hat Jürgen Herold bearbeitet, Christine Magin seit dem Jahr 2005 die Inschriften der 90 anderen in diesem Band erfassten Objekte, vor allem Epitaphien, Vasa sacra, Glocken und Wandmalereien.

Beim Einstieg in die Inschriftenlandschaft von Mecklenburg-Vorpommern im Allgemeinen und von Greifswald im Besonderen, bei der Bearbeitung und fotografischen Dokumentation der Inschriften vor Ort und beim Zustandekommen dieses Bandes insgesamt haben uns zahlreiche Institutionen und Personen unterstützt. An erster Stelle gilt unser herzlicher Dank den stets kooperativen und an unserer Arbeit interessierten Pfarrern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Greifswalder Kirchen: des Doms St. Nikolai, der Marienkirche und der Gemeinde St. Jacobi. Besonders danken wir auch Dr. Stefan Fassbinder und Kai Kornow vom Pommerschen Landesmuseum, Dr. Birgit Dahlenburg von der Kustodie und Dr. Dirk Alvermann vom Archiv der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. Für ihre tatkräftige Unterstützung bedanken wir uns ebenfalls bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stadtarchivs Greifswald, des Kulturhistorischen Museums Stralsund sowie des Landesamts für Kultur und Denkmalpflege an den Standorten Greifswald (Archiv), Stralsund und Schwerin (Abteilung Archäologie und Denkmalpflege, Fotosammlung, Akten, Archäologisches Landesmuseum). Behilflich waren darüber hinaus Ulrike Reinfeldt vom Archiv und Jan Simonsen vom Bauamt im Konsistorium der Pommerschen Evangelischen Kirche in Greifswald. Dr. Paweł Gut und Dr. Haik Thomas Porada haben ausführliche Auskünfte zu den Beständen des Archiwum Państwowe w Szczecinie (Staatsarchiv Stettin) erteilt.

Als studentische bzw. wissenschaftliche Hilfskräfte haben im Zeitraum von 2002 bis 2009 Marion Grether M. A., Anke Jarling M. A., Jessica Kreutz, Manja Olschowski, Markus Paschiller, Thomas Schattschneider und Frank Vergien an der Erstellung des vorliegenden Bandes mitgewirkt. Ungewöhnliche Unterstützung erhielt die Arbeitsstelle seit 2004 durch Volontärinnen und Volontäre von der Jugendbauhütte Stralsund/Szczecin der Deutschen Stiftung Denkmalschutz e. V. Im Rahmen eines Freiwilligen sozialen Jahres in der Denkmalpflege haben Sylvia Morgenstern, Heinrich Lütkehölter, Wolfram Löbsack, Mareike Nannen und Nina Paul an unserem Projekt mitgewirkt. Sylvia Morgenstern verdanken wir die Zeichnungen der Schriftbänder auf den Großen Zeptern der Universität. Jakob Jünger danken wir herzlich für Programmierarbeiten an der Datenbank. Weitere Danksagungen für Hinweise zu einzelnen Objekten stehen an den entsprechenden Stellen im Inschriftenkatalog.

Die Leiterin der Göttinger Inschriftenarbeitsstelle, Dr. Christine Wulf, hat die Arbeitsstelle Greifswald und die Entstehung dieses Bandes von Anfang an mit nachhaltiger Energie in allen organisatorischen und inhaltlichen Fragen unterstützt. Dafür sind wir ihr zu ganz besonders herzlichem Dank verpflichtet. Unserer Göttinger Kollegin Dr. Sabine Wehking gilt großer Dank für die Anfertigung des Abbildungsteils und für ihre engagierte Unterstützung in der Korrekturphase. Auch Katharina Mersch M. A. von der Göttinger Inschriftenarbeitsstelle war an diesen Arbeiten beteiligt. Dem Kollegen Dr. Harald Drös von der Forschungsstelle Deutsche Inschriften der Heidelberger Akademie [Druckseite 8] der Wissenschaften danken wir für wiederholte Hilfestellung bei der Überwindung heraldischer Hürden, für wichtige philologische Hinweise zu den lateinischen Inschriften Prof. Dr. Fidel Rädle und Prof. Dr. Ulrich Schindel, beide Göttingen.

Prof. Dr. Karl-Heinz Spieß hat die Arbeitsstelle am Historischen Institut der Universität Greifswald aufgenommen und ihre Entwicklung mit Rat und Tat gefördert. Unterstützt wurde die Einrichtung der Arbeitsstelle auch durch den damaligen Rektor der Ernst-Moritz-Arndt-Universität, Magnifizenz Prof. Dr. Hans-Robert Metelmann, und den damaligen Geschäftsführenden Direktor des Historischen Instituts Prof. Dr. Christian Lübke. Ihnen allen sei daher besonders gedankt. Die Ko-Finanzierung der Arbeitsstelle wurde durch das Land Mecklenburg-Vorpommern sichergestellt, wofür wir dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, vertreten durch Dr. Martin Dube vom Referat Forschungspolitik, sehr herzlichen Dank schulden.

Die Greifswalder Arbeitsstelle und damit auch die wissenschaftliche Beschäftigung mit Inschriften in Mecklenburg-Vorpommern gäbe es nicht ohne die Initiative des langjährigen (1994–2009) Vorsitzenden der Göttinger Inschriftenkommission, Prof. Dr. Ulrich Schindel. Unser abschließender und umfassendster Dank gilt daher Herrn Schindel: für sein anhaltendes Engagement, sein beständiges Interesse und sein Vertrauen in unsere Arbeit.

Greifswald, im Herbst 2009

Jürgen Herold, Christine Magin

Vorbemerkungen und Benutzungshinweise

Die vorliegende Edition enthält die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften der Universitäts- und Hansestadt Greifswald einschließlich der Ortsteile Eldena und Wieck bis zum Jahr 1650. Erstmals werden somit die epigrafischen Denkmäler einer Hansestadt des Ostseeraums publiziert. Vollständigkeit war zwar angestrebt, es ist aber durchaus möglich, dass im Rahmen von Sanierungsarbeiten oder archäologischen Grabungen in Zukunft weitere originale Inschriftenträger gefunden werden, zum Beispiel als Stufen verlegte Grabplatten. Auch zukünftige Funde in der handschriftlichen Überlieferung sind nicht ausgeschlossen. Als Kriterium für die Aufnahme in diesen Band gilt das Provenienzprinzip: Berücksichtigt wurden nur solche Objekte, die sich während des bearbeiteten Zeitraums in Greifswald befanden, auch solche, die heute anderswo aufbewahrt werden. Inschriftenträger, die nach dem Jahr 1650 entstanden oder erst nach 1650 nach Greifswald gelangten,1) wurden nicht aufgenommen. Bearbeitet wurden sowohl im Original erhaltene als auch in Abschriften oder Abbildungen überlieferte Texte. Kleinfragmente, die nicht datierbar sind und deren Inschriften darüber hinaus nur aus drei oder weniger Buchstaben bestehen, wurden nicht in den Katalog aufgenommen.

Die Aufnahme und Anordnung der Inschriften sowie die Anlage der einzelnen Artikel folgt den Richtlinien der Interakademischen Kommission für die Herausgabe der Reihe ‚Die Deutschen Inschriften‘. Daher wurden Objekte, die Gegenstand der Siegel- und Münzkunde sind oder die, wie beispielsweise Beckenschlägerschalen, aus serieller Fertigung stammen, nicht berücksichtigt.

Auf 445 Inschriftenträgern finden sich 1282 Inschriften, wobei 355 Grabplatten mit insgesamt 1068 Inschriften den überwiegenden Teil des hier bearbeiteten Materials darstellen.2) Erstmals wurde im Rahmen der Reihe Die Deutschen Inschriften ein Bestand bearbeitet, der eine solch hohe Anzahl von über viele Jahrhunderte wiederverwendeten Grabplatten enthält. Darüber hinaus sind die darauf angebrachten Inschriften häufig stark beeinträchtigt und nur noch teilweise lesbar. Daher waren besondere konzeptionelle Überlegungen nötig, wie mit dieser Überlieferung umzugehen ist und wie sie in einer kommentierten Edition präsentiert werden kann. Die dafür erarbeiteten Prinzipien werden im Folgenden genannt.

Der Katalogteil

Die Inschriften sind chronologisch angeordnet. Die Entstehungszeit undatierter Inschriften wurde möglichst eng eingegrenzt. Sie sind jeweils an das Ende des ermittelten Zeitraums gestellt.

[Druckseite 10]

Die Katalogartikel sind untergliedert in Kopfzeile, Beschreibung, Wiedergabe des Inschriftentextes, ggf. eine Wappenzeile, den Kommentar und den Apparat.

Die Kopfzeile enthält die laufende Katalog-Nummer (Kat.-Nr.), die Bezeichnung des Standortes und die Datierung(en) der Inschrift(en). Da sich die Grabplatten-Nummerierungen, die aus einer Zahl (mit oder ohne den Kapitalisbuchstaben K davor) bestehen, nur in Einzelfällen datieren lassen, wird auf zeitliche Angaben zu diesen Inschriften generell verzichtet.

Ein Kreuz neben der laufenden Nummer kennzeichnet Inschriftenträger, deren Original verloren ist.
(†) Ein Kreuz in Klammern steht 1. wenn der Inschriftenträger zwar vorhanden, die Inschrift als Ganze jedoch nicht original überliefert ist, 2. wenn der Träger eines Inschriftenensembles verloren, aber ein Teil der Inschrift(en) im Original vorhanden ist oder 3. wenn ein erheblicher Teil der Inschriften eines erhaltenen Trägers nur kopial überliefert ist.
†? Ein Kreuz mit Fragezeichen steht bei abschriftlich oder im Bild überlieferten Inschriften, deren Original möglicherweise noch erhalten ist, aber nicht zugänglich war und folglich nicht nach Autopsie wiedergegeben werden kann.
1465? Ein Fragezeichen bezeichnet eine zweifelhafte Datierung.

Die Beschreibung enthält Angaben zur Ausführung der Inschrift(en) und zum Inschriftenträger. Mehrere Inschriften auf einem Objekt werden mit A, B, C etc. bezeichnet. Die Beschreibung erfolgt, wo nicht anders vermerkt, vom Blickpunkt des Betrachters aus. Die Standortangaben zur Lage der Seitenschiffsjoche und Seitenkapellen in den Kirchen, zum Beispiel „dritte Kapelle im südlichen Seitenschiff“, erfolgen von Westen nach Osten voranschreitend. Sind die Inschriften im Original erhalten, werden die Maße des Inschriftenträgers, die Buchstabenhöhe und die Schriftart angegeben. Dies gilt nicht für Grabplatten-Nummerierungen. Sind Inschriften ganz oder teilweise kopial überliefert, ist die Quelle, nach der zitiert oder ergänzt wird, genannt.

Da in der Marien- und in der Nikolaikirche mehr als 300 Grabplatten und Fragmente im Kirchenfußboden liegen, wurden Kirchengrundrisse angefertigt, welche die Lage der einzelnen Steine maßstabgetreu dokumentieren. In den Beschreibungen wird auf die jeweilige Plattennummer in diesen Kirchengrundrissen (S. 547–553) verwiesen.

Zur Wiedergabe der Inschriftentexte:

[ ] Eckige Klammern markieren Textverlust bei einer original überlieferten Inschrift und schließen die Ergänzungen der Bearbeiter ein.
[...] Punkte in eckigen Klammern bezeichnen Textverlust, der nicht ergänzt werden kann. Lässt sich die Länge des verlorenen Textes feststellen, markiert ein Punkt jeweils einen ausgefallenen Buchstaben.
[ - - - ] Lässt sich die Länge des verlorenen Textes nicht feststellen, stehen drei durch Spatien getrennte Striche.
( ) Runde Klammern schließen aufgelöste Abkürzungen ein. Bei der Auflösung der Abkürzungen ist AE- oder E-Schreibung je nach Usus der Inschrift eingesetzt, ebenso U und V. Wenn die Inschrift keine Anhaltspunkte gibt, wird nach klassischem Gebrauch verfahren. Punkte auf der Grundlinie oder hochgestellte Punkte werden nach Abkürzungen nur dann beibehalten, wenn die Inschrift durchgehend mit Worttrennern versehen ist. Abkürzungen von Bibelstellenangaben innerhalb einer Inschrift werden nicht aufgelöst, ebenso wenig Abkürzungen für sanctus oder sancta zur Bezeichnung eines oder einer Heiligen.
〈 〉 Spitze Klammern bezeichnen spätere Nachträge auf einem Inschriftenträger oder schließen für Nachträge freigelassene Stellen ein. [Druckseite 11]
/ Ein Schrägstrich markiert das Zeilenende.
// Doppelte Schrägstriche markieren den Wechsel des Inschriftenfeldes oder die Unterbrechung der Zeile.
AE Unterstreichung bezeichnet eine Ligatur von zwei oder mehreren Buchstaben.
Ein untergesetzter Punkt bezeichnet die unsichere Lesung eines Buchstabens.

Es werden alle auf einer Grabplatte angebrachten Inschriften in chronologischer Folge wiedergegeben, auch solche, die aus der Zeit nach 1650 stammen.3) Maßgeblich für die Einordnung einer Grabplatte in den Katalog sind die jeweils ältesten noch lesbaren Inschriften oder Inschriftenfragmente. Nicht berücksichtigt wurden solche Grabplatten, deren älteste lesbare Inschrift erst nach 1650 entstand. Einen Überblick über alle edierten Inschriften unabhängig vom Inschriftenträger verschafft eine chronologische Liste (siehe S. 457–463). Grabplatten-Nummerierungen werden grundsätzlich ans Ende des Editionsteils gesetzt.

Einer lateinischen oder längeren niederdeutschen Inschrift schließt sich die Übersetzung an. Runde Klammern bezeichnen Zusätze, die dem Textverständnis dienen, aber keine wörtliche Entsprechung im Ausgangstext haben. Die Übersetzungen von teilweise zerstörten, aber sicher zu ergänzenden Grabplatteninschriften beziehen die in Buchstabenfußnoten (s. u.) vorgenommenen Ergänzungen ein, sodass den Übersetzungen auch eine erschließende Funktion für den rekonstruierbaren Wortlaut der Inschrift zukommt. Niederdeutsche Inschriften auf Grabplatten werden nur dann übersetzt, wenn sie Aussagen enthalten, die über das übliche Grabinschriftenformular hinausgehen.

Bei metrischen Inschriften folgt die Bestimmung des Versmaßes und der Reimform.

Die Wappenzeile verzeichnet die im Zusammenhang mit den Inschriften überlieferten Wappen. Diese werden entsprechend ihrer Anordnung auf dem Inschriftenträger wiedergegeben. Befinden sich mehrere Wappen oder Hausmarken auf einem Inschriftenträger, steht ein Komma zwischen den Wappen von Eheleuten, um diesen direkten familiären Zusammenhang deutlich zu machen. Nicht identifizierte Wappen werden in Ziffernanmerkungen blasoniert. Alle identifizierten Wappen werden im Reg. 3a nachgewiesen. Stimmt ein Wappen auf einem Objekt nicht mit den Blasonierungen in der Literatur überein, wird dies im jeweiligen Artikel in einer Fußnote, ggf. auch im Reg. 3a vermerkt. Zu den spezifischen Problemen des pommerschen Herzogswappens vgl. Kap. 5.4.

Der Kommentarteil enthält Erläuterungen zu verschiedenen mit den Inschriften oder dem Inschriftenträger zusammenhängenden Fragen. Diese können sich auf Besonderheiten der Schrift, der Sprache oder des Inhalts der Inschriften beziehen, historische und biografische Angaben bieten sowie Probleme der Datierung diskutieren. Die biografischen Informationen zu den inschriftlich genannten Personen wurden mit dem vorrangigen Ziel zusammengestellt, diese Personen ständisch-sozial und im Hinblick auf ihre geografische Herkunft in das Gefüge der Stadt bzw. der Universität einzuordnen. Diese Angaben erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Archivalische Nachweise wurden nur in den Fällen ermittelt, in denen gedruckte Quellenwerke und die Literatur keinerlei Informationen bieten. Generell wurde besonderer Wert darauf gelegt, die Besitzgeschichte der Grabplatten über die Jahrhunderte hinweg zu belegen, um so den einzigartigen Quellenwert der Greifswalder Grabinschriften herausstellen zu können (dazu Kap. 5.1.3).

Der Apparat gliedert sich in Buchstaben- und Ziffernanmerkungen sowie Nachweise der kopialen Inschriftenüberlieferung. [Druckseite 12]

Die Buchstabenanmerkungen beziehen sich auf textkritische Probleme der Inschrift. Sie enthalten abweichende Lesarten der Parallelüberlieferung, soweit sie bedeutungstragend sind, und weisen auf orthografische Besonderheiten oder fehlerhafte Stellen hin. Sind Grabplatteninschriften nur teilweise erhalten, werden Ergänzungen, deren Buchstabenbestand als sicher gelten kann, im Editionsteil in eckigen Klammern oder in Buchstabenanmerkungen und kursiver Schrift vermerkt. Grabinschriften, die vor dem Hintergrund des üblichen Formulars (vgl. Kap. 5.1.1) oder aus anderen Gründen sinngemäß vervollständigt werden können, werden ebenfalls in Buchstabenfußnoten, jedoch in modernen Sprachformen und einfachen Anführungsstrichen, ergänzt. Dieses Verfahren wurde unter anderem deshalb gewählt, weil während der Übergangszeit von den ersten hochdeutschen bis zu den letzten niederdeutschen Inschriften (etwa 1570 bis 1630 und später) innerhalb einer Inschrift sowohl niederdeutsche als auch hochdeutsche Formen vorkommen können (vgl. Kap. 6).

Die Ziffernanmerkungen enthalten Erläuterungen und Literaturhinweise.

Die am Schluss eines Katalogartikels angeführten Quellenangaben stellen in chronologischer Reihenfolge die wichtigsten kopialen Überlieferungen und Abbildungen zusammen.

2. Historisch-chronologischer Überblick

Für die folgende Tabelle wurden die wichtigsten stadt- und territorialgeschichtlichen Daten zusammengestellt.4) Besonderes Augenmerk wurde auf historische Ereignisse gelegt, die in den Inschriften einen Niederschlag finden oder die – wie Brände, Kriege, Besetzungen, Umbauten – negative Auswirkungen auf den Greifswalder Inschriftenbestand hatten.

um 1199 Gründung des Zisterzienserklosters St. Marien in Eldena (lat. Hilda) durch die Fürsten von Rügen; Besiedlung durch Mönche, die aus dem zerstörten Kloster Dargun (Ldkr. Mecklenburgische Seenplatte), ursprünglich aus dem dänischen Esrom kamen (Kat.-Nr. 1).
1248 Ersterwähnung Greifswalds als oppidum Gripheswald im Besitz des Klosters Eldena.
1250 Verleihung des lübischen Stadtrechts durch Herzog Wartislaw III. von Pommern.
1262 Graf Jackso von Gützkow überlässt den Franziskanern einen Platz am südöstlichen Stadtrand (Mühlenstraße, heute Gelände des Pommerschen Landesmuseums) zur Gründung eines Konvents (Kat.-Nr. 90).
1262 Ersterwähnung des Heilig-Geist-Hospitals (St. Spiritus, Lange Str. 51). Die zugehörige Kirche wird 1322 erwähnt. 1329 wird ein neues Heilig-Geist-Hospital im Norden der Stadt vor dem Steinbecker Tor angelegt.
1262 Ersterwähnung der Kirche St. Nikolai.
1275 Ersterwähnung der Kirche St. Jacobi in der Neustadt. St. Jacobi unterstand zunächst dem Heilig-Geist-Hospital.
1280 Ersterwähnung der Kirche St. Marien.
1280 Der Bischof von Cammin bestätigt dem Kloster Eldena das Patronat über die drei Greifswalder Stadtkirchen St. Nikolai, St. Marien und St. Jacobi. Das Kloster überträgt diese Rechte erst in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts an die Universität. [Druckseite 13]
1295–1459/78 Das Herzogtum Pommern ist aufgeteilt in die Herzogtümer Pommern-Stettin und Pommern-Wolgast.
1310 Schutzbündnis zwischen den Städten Lübeck, Wismar, Rostock, Stralsund und Greifswald.
1326–1328 Rügen’scher Erbfolgekrieg: Greifswald, Stralsund, Anklam und Demmin unterstützen die Erbansprüche des pommerschen Herzogshauses gegen die Mecklenburger.
1348 Goldene Bulle: Kaiser Karl IV. erkennt die umstrittene Reichsunmittelbarkeit Pommerns an; dennoch muss der Herzog 1479 Brandenburg huldigen.
1349 Erste Erwähnung des Greifswalder Rathauses (kophus).
1368/72 Die Linie Pommern-Wolgast teilt ihr Erbe in die Teilherzogtümer Pommern-Wolgast und Pommern-Stolp.
1370 Stralsunder Friede: Der dänische Reichsrat muss der Hanse freien Handel in Dänemark einräumen. Die Vertreter der Hansestädte, darunter Greifswald, besiegeln diesen Vertrag, der den Höhepunkt hansischer Macht im Ostseeraum darstellt.
um 1400–1457 Herzog Wartislaw IX.
1452 Goldenes Privileg: Stralsund, Greifswald, Anklam und Demmin erreichen den Höhepunkt ihrer Macht und Freiheit gegenüber der schwachen landesherrlichen Gewalt.
1454–1523 Herzog Bogislaw X.
1456 17. Oktober: Eröffnung der Universität Greifswald in St. Nikolai (Kat.-Nr. 137, 142).
1462 31. Dezember: Ermordung des Bürgermeisters Hinrich Rubenow (Kat.-Nr. 143).
1515 Der Einsturz des Turmhelms von St. Nikolai verursacht erhebliche Bauschäden.
1515–1560 Herzog Philipp I. (Kat.-Nr. 228).
1531 16. Juli: erste evangelische Predigt in Greifswald, St. Nikolai; 1534 Landtag von Treptow: Einführung der reformatorischen Lehre im Herzogtum.
1535 Das Kloster Eldena wird in ein herzogliches Amt umgewandelt, der Grundbesitz des Klosters fällt an die Herzöge von Pommern.
1539 Die Universität, die ihren Lehrbetrieb seit 1524 infolge der konfessionellen Auseinandersetzungen zwischenzeitlich hatte einstellen müssen, wird wieder eröffnet.
1553 Greifswald wird Sitz des Generalsuperintendenten von Vorpommern, d. h. des leitenden Geistlichen des Herzogtums (Kat.-Nr. 266).
1580–1637 Herzog Bogislaw XIV., letzter pommerscher Herzog (Kat.-Nr. 341).
1584–1625 Herzog Philipp Julius von Pommern-Wolgast (Kat.-Nr. 336, 350). Nach dessen Tod regiert Bogislaw XIV. auch diesen Teil des Herzogtums.
1623 Einrichtung des Fünfzigmänner-Gremiums bestehend aus Vertretern der Kaufmannschaft und der Zünfte (Bürgerschaftliches Kollegium).
1627 20. November: Kaiserliche Truppen rücken in Greifswald ein, die Besetzung gefährdet den Wohlstand der Stadt (Kat.-Nr. 419).
1630 Juni: König Gustav II. Adolf von Schweden landet mit einer Armee bei Peenemünde (Insel Usedom), die Klosteranlagen in Eldena werden durch kaiserliche Truppen zerstört.
1631 Die außerhalb der Stadtmauer gelegenen Hospitäler St. Georgen, St. Gertruden und Heilig Geist werden abgerissen. Der kaiserliche Stadtkommandant übergibt Greifswald dem schwedischen König Gustav II. Adolf; 1632 Abzug der schwedischen Armee.
1634 Herzog Bogislaw XIV. übereignet der Universität Greifswald das Amt Eldena, den ehem. Klostergrundbesitz. [Druckseite 14]
1637 Tod Herzog Bogislaws XIV., schwedische Militärbefehlshaber üben die Kontrolle über Pommern aus. Weitere Beschädigung des Klosters Eldena.
1637/38 Erneute Besetzung Pommerns durch das schwedische Heer (Kat.-Nr. 404, 405).
1642 Das Hofgericht wird von Wolgast nach Greifswald verlegt, das Geistliche Konsistorium in Greifswald wieder eröffnet.
1648 Artikel 10 des Osnabrücker Friedens: Vorpommern mit Rügen, die Inseln Usedom und Wollin, die Odermündungen, das Haff sowie die Städte Stettin, Gollnow, Gartz und Damm fallen als Reichslehen an die Krone Schwedens. Der schwedische König ist damit deutscher Reichsfürst und Herzog von Pommern.
1650 Ein Sturm zerstört den zwischen 1604 und 1609 erneuerten Turmhelm von St. Nikolai (Kat.-Nr. 238, 252, 351, Anm. 3; Kat.-Nr. 428). Im Jahr 1653 erhält der Turm den heutigen Barockhelm.
1665, 1678 Auf Weisung der schwedischen Militärverwaltung werden aus der Klosterkirche Eldena Steine zum Bau einer Schanze in Wieck herausgebrochen. 1728 und 1733–1735 nutzt auch die Universität das ehem. Kloster als Steinbruch.
1678 November: Im schwedisch-brandenburgischen Krieg (1674–1679) kapituliert Greifswald als letzte schwedische Bastion in Pommern nach heftigem Beschuss, der erhebliche Schäden an den Befestigungen und Bauwerken in der Stadt, u. a. der Marienkirche, verursacht, vor den Truppen des Großen Kurfürsten.
1716–1720 Dänemark und Preußen teilen sich während des Nordischen Krieges (1700–1720) die Herrschaft über Vorpommern und Rügen, Greifswald steht kurzzeitig unter dänischer Verwaltung.
1720 Das nördlich der Peene liegende Vorpommern und damit auch Greifswald fällt an Schweden zurück, Stralsund wird Sitz des schwedischen Generalgouverneurs, der südöstliche Teil Vorpommerns geht an Preußen.
1736 Durch einen Stadtbrand wird der Westturm des Rathauses stark beschädigt, danach nicht wieder aufgerichtet (Kat.-Nr. 61).
1758 7. Januar: Während des Siebenjährigen Krieges (1756–1763) besetzen preußische Truppen Greifswald.
1789/90 Abbruch der Kirche des Franziskanerkonvents St. Peter und Paul.
1807 Januar: Französische Truppen besetzen mit Unterbrechungen bis zum März 1810 Greifswald; militärische Nutzung der Marienkirche und der Jacobikirche. In den Jahren 1812–1813 erneute Besetzung der Stadt.
1815 Wiener Kongress: Übergang Vorpommerns aus schwedischem in preußischen Besitz.
1822 Allmählicher Beginn der Bemühungen, die Architekturreste und Grabplatten des Zisterzienserklosters Eldena zu erhalten und einen Landschaftspark zu schaffen.
1815 Wiener Kongress: Übergang Vorpommerns aus schwedischem in preußischen Besitz.1822
1823–1832 Umbau und Neugestaltung des Inneren von St. Nikolai im Sinne der Romantik.
1926–1927 Erste archäologische Grabungen in der Klosterruine Eldena.
1939 Wieck und Eldena werden Ortsteile von Greifswald.
1952 Einrichtung des Bezirks Rostock entlang der Ostseeküste der DDR.
1990 Gründung des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern aus den drei Bezirken Rostock, Schwerin und Neubrandenburg.

3. Die Standorte der Inschriften

3.1. Das Zisterzienserkloster St. Marien in Eldena

Aus dem Kloster Eldena,5) Keimzelle der etwa 4 km westlich gelegenen heutigen Stadt Greifswald, stammen die ältesten in diesem Band erfassten Inschriften. Dem Kloster, das um 1199 gegründet wurde und dessen älteste Bauteile wohl aus dem ersten Viertel des 13. Jahrhunderts stammen,6) sind fünfzehn Inschriftenträger sicher zuzuweisen,7) für vier ist der ursprüngliche Standort Eldena wahrscheinlich (Kat.-Nr. 3, 59, 60, 96). Zehn Grabplatten und Fragmente sind noch oder wieder in die Wände der Klosterruine eingelassen.8) Sechzehn Inschriftenträger sind – unabhängig von ihrem jetzigen Standort – vollständig oder teilweise im Original erhalten, drei teilweise oder vollständig kopial überliefert oder nicht zugänglich (Kat.-Nr. 91, 153, 155). Noch in die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts zu datieren ist die kurze Namensinschrift in Runen auf einem Ziegelstein (Kat.-Nr. 1) sowie die um 1290 entstandene Grabplatte für den Förderer des Klosters Nikolaus Friso (Kat.-Nr. 2).

Unter dem Abt Enwald Schinkel wurde das Kloster im Jahr 1535 aufgelöst, sein Grundbesitz ging in ein herzogliches Amt über. Aus nachreformatorischer Zeit stammen ein Kelch (Kat.-Nr. 287, 1602) und die Inschriften für Henning von Walsleben auf einer mittelalterlichen, 1597 neu beschrifteten Grabplatte (Kat.-Nr. 91). Im Jahr 1634 schenkte Herzog Bogislaw XIV. den Besitz des Amtes Eldena der Universität Greifswald.9) Besonders in der Folgezeit dienten nicht nur die ehemaligen Klostergebäude immer wieder als Steinbruch, es wurden auch einige Grabplatten an andere Standorte verbracht und wiederverwendet. In St. Nikolai befinden sich die Platten für die Äbte Johannes Rotermund und Hartwig (Kat.-Nr. 53, 124). Einige Grabplatten gelangten nach Neuenkirchen (Kat.-Nr. 59, 60, 96) und in das Hauptgebäude der Universität (Kat.-Nr. 3). Die Materialentnahme endete erst, als zu Beginn des 19. Jahrhunderts das denkmalpflegerische Interesse an der Ruine erwachte.

Sechs Grabplatten in unterschiedlichem Erhaltungszustand sind Äbten zuzuweisen.10) Die Steine zeigen, soweit noch erkennbar, figürliche Darstellungen der Verstorbenen. Ursprünglich waren einige Platten auch mit Metalleinlagen verziert.

Kat.-Nr. 41 Gerhard I. oder II. (20. Abt[?], 1336–1337, 1341–1347)
Kat.-Nr. 53 Johannes Rotermund (22. Abt, bis 1369)
Kat.-Nr. 124 Hartwig (26. Abt, 1435/1436–1447)
Kat.-Nr. 139 Dietrich (28. Abt, 1456–1458)
Kat.-Nr. 146 Johannes VII. (30. Abt, 1470–1473)
Kat.-Nr. 153 Lambert von Werle (32. Abt, 1486, 1490–1499)

Bei den übrigen Bestatteten handelt es sich nicht, wie in der Literatur vielfach vermutet, um Mönche, sondern um weltliche Personen (Kat.-Nr. 2, 3, 32, 59, 60, 63, 71, 96) und Weltgeistliche (Kat.-Nr. 104, 120), möglicherweise Gönner des Klosters. Zwar war die Kirche auch Grablege der pommerschen Herzöge, es ist jedoch kein Grabmal erhalten und keine Inschrift überliefert.11) Die Ausstattung des [Druckseite 16] Klosters ging vollständig verloren, nachdem Herzog Philipp I. sie 1535 an sich genommen hatte.12) Als einziges Relikt muss ein später Bodenfund, ein heute verschollenes Kruzifix aus dem 15. Jahrhundert (Kat.-Nr. 155), gelten.

3.2. Die städtischen Pfarrkirchen St. Nikolai, St. Marien und St. Jacobi

Hauptstandorte der Greifswalder Inschriftenträger sind die Pfarrkirchen St. Nikolai und St. Marien in der Altstadt sowie – mit einem wesentlich kleineren Inschriftenbestand – St. Jacobi in der Neustadt. In welcher Kirche die Mitglieder einer Familie bestattet wurden, war weit über das Mittelalter hinaus nicht nur eine Frage des zuständigen Pfarrbezirks, sondern auch eine Frage des sozialen Standes und Ansehens.13) So waren die drei Theologie-Professoren der Universität gleichzeitig Pfarrer an den drei Kirchen, wobei St. Nikolai der ersten, St. Marien der zweiten und St. Jacobi der dritten theologischen Professur zugeordnet war. Die heute gänzlich verschollenen Bildwerke und Textilien sowie die nur punktuell erhaltenen Vasa sacra der städtischen Kirchen und Klöster wurden in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts inventarisiert. Da es nur darum ging, deren materiellen Wert zu bestimmen, wurden die darauf angebrachten Inschriften nicht wiedergegeben.14) Die ausführlichsten, teilweise jedoch schwer zu durchschauenden bzw. einzelnen Stücken zuzuordnenden Informationen zu Kanzeln, Altären, Orgeln und zu mobilen Ausstattungsstücken der Kirchen, zu Renovierungen, Umbauten und zu verschiedenen Verlustphasen bietet Theodor Pyl in zwei Beiträgen der Jahre 1898 und 1899.15)

St. Nikolai

Der Kirche St. Nikolai (dem sog. Dom) sind insgesamt 178 Objekte mit Inschriften, davon 149 Grabplatten, zuzuordnen. 139 Objekte sind (nahezu) vollständig erhalten. Die Texte von 35 Inschriftenträgern sind ausschließlich kopial überliefert.

Im Jahr 1262 wird die Kirche in den schriftlichen Quellen das erste Mal genannt.16) Architektonisch seit dem letzten Drittel des 13. Jahrhunderts nachweisbar und zunächst als (dreischiffige) Hallenkirche errichtet, wurde St. Nikolai seit dem späten 14. Jahrhundert zur Basilika mit Chorumgang umgebaut und mit Malereien geschmückt (Kat.-Nr. 67, 89). Bereits in den Jahrzehnten um 1300 war sie in den Rang einer Propsteikirche des Bistums Cammin aufgestiegen (Kat.-Nr. 106, 147, 151, 209).17) Seit 1457 bestand dort ein Kollegiatstift für die Lehrenden an der 1456 gegründeten Universität (Kat.-Nr. 133, 137, 141, 142, 212),18) und auch nach der Reformation fungierte St. Nikolai als Universitäts- und Pfarrkirche sowie schließlich als Amtskirche des vorpommerschen Generalsuperintendenten (Kat.-Nr. 266, 369).

In den Jahren 1515 und 1650 stürzte der Kirchturm ein, wodurch auch das Kirchenschiff und die Ausstattung in Mitleidenschaft gezogen wurden (Kat.-Nr. 220, 223). Dies gilt in besonderem Maße für die Katastrophe vom 13. Februar 1650 (Kat.-Nr. 252, 351, Anm. 3; Kat.-Nr. 428). Der von Ideen [Druckseite 17] der Romantik beeinflusste und von Johann Gottlieb Giese geleitete Umbau zwischen 1823 und 1832 prägt maßgeblich das heutige Erscheinungsbild der Kirche.19) Spätestens im Rahmen dieser Umgestaltung wurden die mittelalterlichen Wand- und Gewölbemalereien übertüncht (Kat.-Nr. 67, 89, 113). Zuvor war es unter dem Diakon Dietrich Hermann Biederstedt 1793/94 zu einer umstrittenen Entsorgung beschädigter oder für wertlos erachteter Denkmäler gekommen.20) Immer wieder, zuletzt in den achtziger Jahren des 20. Jahrhunderts,21) wurden Grabplatten aus dem Fußboden aufgenommen, neu platziert und dabei nicht selten beschädigt, geteilt oder verkleinert.

Die ältesten Inschriften auf Grabplatten stammen aus den Jahren 1303 (Kat.-Nr. 7) und 1332 (Kat.-Nr. 12). Sie sind nur fragmentarisch erhalten, die Namen der Bestatteten sind daher unbekannt. Die figürliche Doppelgrabplatte mit zwei Inschriften in der älteren Form der gotischen Minuskel für die Geistlichen Johannes Stormer und Ludolf Dersekow (Kat.-Nr. 55, 1375 bzw. nach 1413), Stifter und Vikar derjenigen Kapelle, in der sie auch bestattet wurden, ist wohl die besterhaltene in Greifswald. Sie wurde nie nachverwendet und befindet sich noch am ursprünglichen Standort. Das gilt auch für die Wappengrabplatte mit einer Inschrift in der Spätform der gotischen Minuskel für den Propst Lorenz Bokholt (Kat.-Nr. 209, 1501). Aus nachreformatorischer Zeit sind besonders die Grabplatten für Jakob Runge (Kat.-Nr. 267, 1595) und Joachim Stephani (Kat.-Nr. 351, 1617–1623) hervorzuheben. Die ausführliche lateinische Kapitalisinschrift für den 1595 verstorbenen Generalsuperintendenten Jakob Runge und seine Ehefrau Katharina Gerschow wurde aufwändig aus dem vertieften Hintergrund herausgearbeitet. Dass sowohl dieses Grabmal als auch Runges Bildepitaph (Kat.-Nr. 266) erhalten geblieben sind, belegt die Hochschätzung, die man diesem umtriebigen und landesweit wirksamen Geistlichen zu allen Zeiten entgegenbrachte. Die Grabplatte für den Juristen Joachim Stephani, Urheber der Devise Cuius regio, eius religio, und seine Ehefrau Barbara Ribow (Kat.-Nr. 351) trägt als einzige in Greifswald noch einen Teil ihrer Metalleinlagen mit sorgfältig gravierten Kapitalisinschriften. Die Inschrift auf dem für Stephanis Familie angefertigten Epitaph vermerkt, dass dieses 1650 zerstört und danach erneuert wurde, weshalb es im Inschriftenkatalog des vorliegenden Bandes nur im Zusammenhang mit der älteren Grabplatte behandelt wird (Kat.-Nr. 351, Anm. 3).

Aus St. Nikolai ist nicht viel an mobilem, bis 1650 entstandenem Inventar greifbar: drei Glocken (davon zwei erhalten), drei Kelche (davon zwei erhalten), eine verlorene Patene und eine Weinkanne (vgl. dazu Kap. 5.2). Für 14 Epitaphien (davon fünf wenigstens in Teilen erhalten) sind Inschriften überliefert (dazu Kap. 5.1.2). Seit dem 16. bis ins 20. Jahrhundert gingen immer wieder Ausstattungsstücke verloren bzw. wurden um des Zeitgeschmacks willen ersetzt (Kat.-Nr. 251) oder beseitigt, zuletzt wohl noch während und nach dem Zweiten Weltkrieg (Kat.-Nr. 419), als Inventar ausgelagert wurde und verschwand.22)

St. Marien

Die Marienkirche weist insgesamt 183 Inschriften tragende Objekte auf. Davon sind 165 vollständig und zwei teilweise erhalten, 16 ausschließlich kopial überliefert. Bei 164 Inschriftenträgern handelt es sich um Grabplatten.

Im Jahr 1280 wurde die Kirche erstmals erwähnt.23) Aus diesem Zeitraum (etwa 1275) stammen auch die ältesten Bauteile. Die dreischiffige Hallenkirche mit geradem Chorschluss verfügt über einen mächtigen Westturm, dem im Norden und Süden zweijochige Turmseitenhallen und im Westen eine breite Vorhalle angefügt sind. Statische Probleme erfordern bis heute immer wieder umfangreiche [Druckseite 18]Sicherungsmaßnahmen an Mauern und Gewölben. Die älteste Grabplatteninschrift stammt aus dem Jahr 1300 (Kat.-Nr. 4, Fragment). Die Grabplatte für Lambert und Sophia Letzenitz (Kat.-Nr. 9, 1320) weist vollständig erhaltene bzw. überlieferte Inschriften in gotischer Majuskel auf, befand sich jedoch, wie weitere Grabmäler für diese Familie, ursprünglich in der Jacobikirche. Das Grabmal für ein weibliches Mitglied der Familie Werlemann (Kat.-Nr. 44, 1360) mit Inschriften in gotischer Minuskel ist die einzige, wenn auch etwas unbeholfen ausgeführte Figurengrabplatte im Inschriftenbestand, die für eine einzelne Frau angefertigt wurde. Da man die Oberfläche in der Neuzeit überarbeitet hat, ist die ungewöhnliche, versifizierte Fürbitte und Todesmahnung nicht vollständig erhalten bzw. nicht sicher zu rekonstruieren. Der Gedenkstein für Hinrich Rubenow (Kat.-Nr. 143, 1463) war für die Kirche des Franziskanerkonvents bestimmt und wird daher unter diesem Standort behandelt. Etwa sechzig Jahre später wurde eine ältere Doppelgrabplatte, die zu den größten des Bestands gehört, für drei Mitglieder der Ratsfamilie Stevelin (Kat.-Nr. 215, 1520) neu bearbeitet. Die Besitzer, über die kaum Informationen vorliegen, ließen eine umlaufende niederdeutsche Inschrift in reich verzierter spätgotischer Minuskel und im Innenfeld zwei Vollwappen mit üppiger Helmzier anbringen. Der Hintergrund des Innenfeldes und der Schriftleisten wurde darüber hinaus rot ausgelegt, um den Kontrast zu verstärken. Der Gutsbesitzer und Jurist Otto Preen ließ für sein Erbbegräbnis eine Grabplatte mit üppigem Rollwerk und figürlicher Zier anfertigen (Kat.-Nr. 255, 1585), deren lateinische Inschriften nicht nur das genaue Kaufdatum (A) und Sterbevermerke für die Besitzer (B), sondern auch ein ausführliches Bibelzitat (C) enthalten. Otto Preen wurde zwar unter dieser Grabplatte bestattet, sein Todesdatum wurde jedoch ebenso wenig nachgetragen wie das seiner Ehefrau Anna Behr, deren Geburtsname latinisiert ist (VRSINA ). Sie verheiratete sich erneut und verließ Greifswald, weshalb Inschrift B unvollständig blieb.

Nicht nur die vorreformatorische, sondern auch die Ausstattung des 16. und der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts wurde nachweislich zwischen 1562 und 1794 beseitigt oder durch Kriegsereignisse zerstört, so zunächst der mittelalterliche, danach auch der 1602 an dessen Stelle neu errichtete Altar.24) Das wertvollste erhaltene Ausstattungsstück der Kirche ist die 1587 von mehreren Meistern hergestellte Kanzel (Kat.-Nr. 256), die ebenfalls eine mittelalterliche Vorläuferin ersetzte.25) Die Kanzel aus Holz ist überreich mit ornamentalen und figürlichen Intarsien, Schnitzereien und Drechselarbeiten verziert. Das umfangreiche Inschriftenprogramm, dessen Urheber nicht bekannt ist, schöpft vor allem aus der zeitgenössischen theologischen Literatur, möglicherweise einer Rostocker Liedsammlung, und aus der Liturgie. Im Jahr 1794 wurden anlässlich der geplanten Ausweißung der Kirche Altarretabel, Wappen und Epitaphien, also sogenannte „katholische Bilder, wo zum Theil nicht mehr Bild und Ueberschrift zu erkennen, von denen Pfeilern und Wänden“ abgenommen, teilweise „cassirt“, andere umgehängt.26) Weitere mittelalterliche Ausstattungsreste, so einige Wappenschilde, gingen nach Pyl während der französischen Besatzung zu Beginn des 19. Jahrhunderts verloren oder wurden bei der nachfolgenden Wiederherstellung der Kirche als Brennholz verteilt.27) In St. Marien sind drei Glocken, zwei Kelche und zwei Oblatendosen erhalten (vgl. Kap. 5.2).

St. Jacobi

Zum Standort St. Jacobi gehören insgesamt 30 Objekte mit Inschriften, von denen 14 vollständig erhalten und 15 ausschließlich kopial überliefert sind. Ein Epitaph ist nur partiell erhalten (s. u.). Bei 23 Objekten in und aus St. Jacobi handelt es sich um Grabplatten. Diese im Vergleich zum Grabplattenbestand der Nikolai- und der Marienkirche viel geringere Anzahl ist wohl nicht auf überproportional hohe Verluste zurückzuführen, sondern eher darauf, dass es zu allen Zeiten in der Jacobikirche weniger Grabplatten als in den beiden anderen Pfarrkirchen gegeben hat. [Druckseite 19]

Im Jahr 1275 wurde die dreischiffige Hallenkirche mit eingezogenem runden Chor das erste Mal erwähnt.28) Die ältesten der Jacobikirche zuzuordnenden Inschriften befinden sich auf der beschädigten und zerbrochenen Grabplatte für den Bürgermeister Lambert Letzenitz und seine Ehefrau Sophia (Kat.-Nr. 9, 1320). Sowohl diese Platte als auch die zeitlich folgende, nur kopial überlieferte Grabinschrift (Kat.-Nr. 11, vor 1323) gehört zu einer Gruppe von sieben Grabplatten des 14. Jahrhunderts für Mitglieder der Ratsfamilie Letzenitz, die offenbar bereits zur Bauzeit der Kirche eine Art Erbbegräbnis unterhielt (Kat.-Nr. 10, 38, 40, 65, 66).

Alte Inventare, das älteste aus dem 15. Jahrhundert, belegen, dass die Jacobikirche samt der auf dem Kirchhof gelegenen Marienkapelle nicht weniger reich mit Paramenten, Messgewändern und Vasa sacra ausgestattet war als die beiden anderen Pfarrkirchen.29) Die Inventare lassen beispielsweise erkennen, dass das im Jahr 1488 in Lübeck gekaufte Altarretabel 1610 ersetzt wurde. Dieser neue Altaraufsatz wiederum wurde während der französischen Besatzung zu Beginn des 19. Jahrhunderts zerstört.30) Wie für die Nikolaikirche (Kat.-Nr. 251) fertigte Fabian Peters aus Rostock bis 1578 auch für St. Jacobi eine Orgel an. In demselben Jahr wie die Marienkirche, nämlich 1587 (Kat.-Nr. 256), erhielt auch die Jacobikirche eine neue Kanzel, an der teilweise dieselben Meister mitgewirkt hatten.31) Die Ausstattung der Marienkapelle wurde im 18. Jahrhundert versteigert.

Das einzige für die Jacobikirche nachweisbare Epitaph ist größtenteils zerstört, eine zugehörige Bildtafel befindet sich heute in St. Nikolai (Kat.-Nr. 415, 1640). Die Inschriften auf zwei Grabfahnen für englische Soldaten in schwedischen Diensten aus der Zeit des Dreißigjährigen Krieges sind nur kopial überliefert (Kat.-Nr. 404, 405). Zwei mittelalterliche Glocken wurden 1917 kriegsbedingt bzw. 1954 nach einem Brand des Kirchturms eingeschmolzen (Kat.-Nr. 85, 152). In der Kirche befinden sich noch zwei mittelalterliche Kelche (Kat.-Nr. 79, 128; dazu Kap. 5.2).

3.3. Franziskanerkonvent St. Peter und Paul, Heilig-Geist-Hospital (St. Spiritus)

Der Franziskanerkonvent St. Peter und Paul32) wurde im Jahr 1262 im Südosten der Stadt gegründet (Kat.-Nr. 90).33) Der letzte Mönch verließ 1557 das Kloster, nachdem sich in Greifswald seit 1531 die reformatorische Lehre durchgesetzt hatte. In den Konventsgebäuden wurde eine städtische Schule eingerichtet. Im 17. Jahrhundert zunehmend baufällig, wurde die Kirche schließlich seit 1789 abgebrochen, das Gelände wurde neu bebaut und als Armenhaus, Kindergarten und Altersheim genutzt. Seit 1999 befindet sich in diesen Gebäuden das Pommersche Landesmuseum.

Die bewegliche Ausstattung des Konvents ist – mit Ausnahme einer Glocke ohne Inschrift, heute in St. Nikolai – vollständig verloren.34) Glücklicherweise sind jedoch vier außergewöhnliche vorreformatorische Inschriften kopial überliefert, eine weitere ist im Original erhalten. In der längsten Greifswalder Inschrift, die sich wohl am Konventsgestühl im Chor der Kirche befand, waren in lateinischer Sprache Informationen über die Ordensgründung, die Gründung des Greifswalder Konvents und die Ordensstruktur festgehalten (Kat.-Nr. 90, wohl E. 14.–A. 15. Jh.). Nicht als Medium der ordens- und [Druckseite 20] konventsinternen Erinnerungskultur, sondern in den Kontext der Laienseelsorge sind deutsche Verse einzuordnen, über deren Standort und Ausführung keine sicheren Angaben vorliegen (Kat.-Nr. 156, 15. Jh.). Hinrich Rubenow und seine Ehefrau Katharina Hilgemann ließen noch zu Lebzeiten Rubenows für die Konventskirche eine Doppelgrabplatte anfertigen (Kat.-Nr. 138). Die Ratsfamilie Hilgemann gehörte zu den städtischen Förderern des Klosters (vgl. Kat.-Nr. 90, Kommentar), Rubenow selbst war Prokurator. Zur einzigen erhaltenen Inschrift aus dem Konvent, dem sog. Rubenowstein, der bereits im 18. Jahrhundert in der Marienkirche in Sicherheit gebracht wurde, vgl. Kap. 3.4.

Das Heilig-Geist-Hospital (St. Spiritus), bestehend aus einer Kapelle und einer Hospitalhalle, wurde in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts zwischen Alt- und Neustadt (Lange Str. 51) erbaut.35) Seit 1330 bis 1630/31 lag es außerhalb des Steinbecker Tors an der Straße nach Stralsund, wurde jedoch während des Dreißigjährigen Krieges zerstört und danach an seinem ursprünglichen Standort wieder etabliert. Später dienten die Gebäude immer wieder auch als Wohn- und Geschäftshaus.

Aus dem Hospital sind zwei Inschriftenträger erhalten, eine Inschrift ist kopial überliefert, diesem Standort allerdings nicht sicher zuzuordnen. Zu dem nicht erhaltenen Messingschild mit einem niederdeutschen Reimvers (Kat.-Nr. 163) vgl. Kap. 5, zu der 1623 für den Standort des Hospitals vor dem Steinbecker Tor vom pommerschen Herzog gestifteten Glocke (Kat.-Nr. 350) vgl. Kap. 5.2 und 5.4. Kleine Bruchstücke von Glasfenstern (Kat.-Nr. 235, 15.–M. 16. Jh.) tragen nur wenig aussagekräftige Inschriftenfragmente.

3.4. Die Universität

Die Universität ist in zweierlei Hinsicht als Inschriftenstandort wahrnehmbar. Zum einen können die Objekte, die sich in Gebäuden und Institutionen der Hochschule befinden und dem Funktionszusammenhang der Universität zuzuordnen sind, zusammengetragen werden.36) Die Großen und Kleinen Zepter (Kat.-Nr. 137, 228) sowie der Mantel und der Siegelring des Rektors (Kat.-Nr. 336, 341) werden im Pommerschen Landesmuseum aufbewahrt, das Kleine Universitätssiegel im Universitätsarchiv (Kat.-Nr. 276, 1600). Diese Insignien dokumentieren nicht nur das akademische Leben, sondern zeigen auch das anhaltende Interesse der pommerschen Herzöge an ihrer Hohen Schule seit der Gründungsphase bis zum Ende der Herzogsdynastie nach dem Tod Herzog Bogislaws XIV. im Jahr 1637. Inschriften an Universitätsbauten sind nicht überliefert.37)

Begreift man zum anderen die am 17. Oktober 1456 gegründete Universität Greifswald38) (seit 1933 Ernst-Moritz-Arndt-Universität) als virtuellen sozialen Raum, als akademische Welt mit eigenen Regeln, stellt sich die Frage, inwiefern die Inschriften eine spezielle akademische Epigrafik, hervorgerufen durch ein gruppenspezifisches Selbstbewusstsein der Gelehrten in Verbindung mit dem humanistisch-religiösen Bildungsideal, erkennen lassen. Hier dienen vor allem die Inschriften auf Epitaphien und Grabplatten als Quellen. Standorte dieser Inschriften waren die Pfarrkirchen, angeführt von St. Nikolai, wo seit 1457 auch ein Kollegiatstift mit Pfründen für die magistri regentes bestand (Kat.-Nr. 141, 142, 147, 151). St. Nikolai diente auch nach der Reformation, in deren Gefolge das Stift aufgelöst [Druckseite 21] worden war, als Universitätskirche und wird bis heute für akademische Feiern genutzt. Aus der Frühzeit der Universität sind einige bemerkenswerte bis singuläre Inschriften erhalten. Den Gründungsvorgang selbst dokumentieren zwei Inschriftenträger, dies freilich aus ganz unterschiedlicher Perspektive. Die vergoldeten Schriftbänder auf den Großen Zeptern (Kat.-Nr. 137, 1456) in einer ungewöhnlich ornamentalen, der Goldschmiedeminuskel ähnlichen Schriftausprägung stehen gewissermaßen für den offiziellen, chronistischen Blick auf den Gründungstag und nennen daher an erster Stelle die traditionell an einer Universitätsgründung beteiligten Würdenträger wie Papst Calixt III., Bischof Henning von Cammin und Herzog Wartislaw IX. von Pommern.

Eine ganz andere, nämlich durch die subjektive Perspektive Hinrich Rubenows und durch sein Streben nach Selbstdarstellung und Memoria motivierte Aussage machen die Inschriften der zwischen 1460 und 1462 entstandenen sog. Rubenowtafel, die ursprünglich wohl über dem Professorengestühl in St. Nikolai angebracht war. Dieses Tafelbild (Kat.-Nr. 142) ist sicher einer der prominentesten Greifswalder Inschriftenträger. Obgleich vielfach überformt und in Teilen sogar neu angefertigt, kann die Rubenowtafel doch als eine singuläre Bild- und Textquelle der akademischen Selbstdarstellung des späten 15. Jahrhunderts gelten.39) Auch hinsichtlich der Überlieferungssituation universitärer Grabmäler des 15. Jahrhunderts ist die Rubenowtafel von Interesse. Inschrift I nennt zwar die Pfarrkirchen St. Nikolai und St. Marien sowie die Kirche des Franziskanerkonvents als Bestattungsorte der sechs bereits verstorbenen Gelehrten, es ist jedoch keine einzige Grabplatte erhalten oder Grabinschrift überliefert.

Von der Mitte des 15. Jahrhunderts bis zum Jahr 1650 lassen sich 32 Grabmäler 26 Personen zuordnen, die an der Universität lehrten und Ämter bekleideten.40) Auch die nur kopial überlieferten Versinschriften auf den Epitaphien für Margarete Willich, Ehefrau des unter Zeitgenossen berüchtigten Mitglieds der Artistenfakultät Ambrosius Willich (Kat.-Nr. 227, 1547), und für Barbara Schacht, verheiratet mit dem prominenten Mediziner Franz Joel (Kat.-Nr. 238, 1561), lassen sich diesem Personenkreis zuweisen. Für die Zeit zwischen dem beginnenden 16. und den siebziger Jahren des 16. Jahrhunderts sind keine weiteren Grabinschriften für Personen aus dem universitären Umkreis dokumentiert oder erhalten, was vielleicht auch auf die politisch und materiell instabile Situation der Universität in diesem Zeitraum zurückgeführt werden kann (s. u.). Generell dienten die Grabplatteninschriften Greifswalds weniger dazu, den Zeitgenossen und der Nachwelt die Verdienste der Verstorbenen zu übermitteln, sondern wurden vielmehr genutzt, um Eigentumsverhältnisse festzuhalten, das heißt in den meisten Fällen ausschließlich den Namen des Besitzers (vgl. Kap. 5.1.1). Diese im Fall der Universitätsangehörigen vorrangig lateinischen, aber auch deutschen (Kat.-Nr. 31, 111) Besitzvermerke richten sich nicht an ein gelehrtes Publikum, sondern an die städtische Öffentlichkeit und die Gemeindeprovisoren. Da darüber hinaus nur wenige Inschriften auf anderen Objekten überliefert sind, können die epigrafischen Quellen nach der Gründungsphase der Universität das Selbstbild der Gelehrten oder gar die Geschichte der Hochschule nur punktuell erhellen. Ebenso wenig lässt [Druckseite 22] sich der Einfluss der lateinischen universitären Gelehrsamkeit auf die lokale Inschriftenproduktion genauer beschreiben.

Die älteste Grabplatte aus dem Umkreis der Universität war für den zweiten Dekan des Nikolaistifts Hinrich Nacke (Kat.-Nr. 141, 1461) bestimmt.41) Die Platte ist stark beschädigt, ihre lateinische Inschrift nur teilweise erhalten bzw. rekonstruierbar. Auch der Wortlaut weiterer Grabinschriften aus der zweiten Hälfte des 15. und dem Beginn des 16. Jahrhunderts muss rekonstruiert werden oder bleibt bruchstückhaft. Dennoch zeigt sich, dass akademische Ämter und Würden, ja die Universität an sich oder auch akademische Grade in Greifswald noch nicht inschriftenrelevant waren. Die verstorbenen Rektoren und Dekane werden vielmehr als Mitglieder und Würdenträger der klerikalen Gemeinschaft des Nikolaistifts dargestellt (Kat.-Nr. 147, 151, 209). Eine Sonderrolle kommt offenbar den inschriftlichen Zeugnissen aus Hinrich Rubenows Leben zu, neben den bereits genannten Großen Zeptern und der Rubenowtafel auch seine Grabplatte und seine Gedenktafel (Kat.-Nr. 138, 143). Der Universitätsbetrieb ruhte zwischen 1524 und 1539, im Gefolge der Reformation wurde das Stift St. Nikolai aufgelöst. Auf dem Epitaph für den Mediziner und herzoglichen Leibarzt Ezechias Reich war die sprachlich anspruchsvollste Inschrift des Bestands mit zahlreichen schwer zu entschlüsselnden mythologischen und astronomischen Bildern angebracht (Kat.-Nr. 243, 1572). Die Inschriften auf dem Bildepitaph und der Grabplatte für den Generalsuperintendenten Jakob Runge (Kat.-Nr. 266, 267, 1595) zeigen exemplarisch die enge Verbindung zwischen akademischem Lehramt, Kirchenverwaltung und Seelsorge. Die Reformation, besonders die dadurch hervorgerufene kirchenpolitische Umstrukturierung auf dem Weg zum landesherrlichen Kirchenregiment, wird nur auf dem Runge-Epitaph thematisiert. Neben den bereits genannten Beispielen enthalten letztlich nur die lateinischen Inschriften auf den Grabplatten für Jakob Runge (Kat.-Nr. 267) und Balthasar Rhaw (Kat.-Nr. 190, fragmentarisch erhalten) sowie auf dem nicht erhaltenen Epitaph für den Generalsuperintendenten Barthold Krakewitz (Kat.-Nr. 419) biografische Angaben. In lateinischen Versen waren nur drei Belege verfasst, die bereits genannten Inschriften für Margarete Willich und Barbara Schacht sowie für Ezechias Reich. Bei dem Epitaph für den Juristen Matthias Stephani (Kat.-Nr. 422, 1646) handelt es sich um das einzige aus dem universitären Umkreis, das eine längere deutschsprachige Inschrift trug. Darüber hinaus ist auf dem Rubenow-Gedenkstein (Kat.-Nr. 143, 1463), der allerdings hinsichtlich seines Standortes und seiner Funktion eher der städtischen Öffentlichkeit als dem engeren Umfeld der Universität zugeordnet werden kann, eine deutschsprachige Inschrift zu finden. Letztlich ist jedoch auf der Basis der Greifswalder Inschriften eine Unterscheidung von akademischer und stadtbürgerlicher Epigrafik nicht recht möglich, zumal die Gelehrten- und Ratsfamilien untereinander verwandt und verschwägert waren und es enge personelle Verflechtungen von Stadt, Universität, Herzog und Kirche gab.

Die Frage, ob und inwiefern sich die Greifswalder Überlieferung mit derjenigen anderer Universitätsstädte vergleichen lässt, ist nach dem heutigen Wissens- und Publikationsstand nicht befriedigend zu beantworten. Ein detaillierter Vergleich mit der benachbarten Universität Rostock würde naheliegen, die dortigen Inschriften sind jedoch noch nicht gesammelt und bearbeitet.42) Die Inschriften der Städte Jena und Helmstedt sind für einen Vergleich mit Greifswald nur bedingt tauglich, da die dortigen Hochschulen erst 1548 bzw. 1576 gegründet wurden. Es fällt jedoch auf, dass in allen drei Städten die Grabmäler für Angehörige der Juristischen Fakultät den größten Anteil ausmachen, gefolgt von denen der Theologen, Philosophen und schließlich der Mediziner. Vergleiche müssen jedoch stets auch Faktoren wie die Größe und spezielle Geschichte der Universität und ihrer Denkmäler wie Kriege, Zerstörungen und besondere akademische Traditionen berücksichtigen. Ein Blick auf die Inschriften der Stadt Jena zeigt, dass dort fast drei Viertel aller Grabinschriften bis 1650 für Professoren, deren Angehörige und Mitarbeiter der Universität angefertigt wurden. Auch Pedelle, Buchdrucker, Protonotare und 33 Studenten sind in dieser bemerkenswerten Denkmälerdichte greifbar.43) Die Greifswalder Überlieferung erscheint vor diesem Hintergrund lückenhaft, kann aber [Druckseite 23] auch auf eine generell bescheidenere finanzielle Ausstattung der Lehrstühle oder eine geringere Anzahl von Professoren zurückzuführen sein. Wie sehr darüber hinaus Überlieferungslücken und -verluste das Bild bestimmen können, zeigt der Heidelberger Inschriftenbestand. Für die 1386 gegründete Universität Heidelberg sind bis zum Jahr 1530 nur 19 Grabinschriften für Gelehrte überliefert, davon lediglich drei Denkmäler im Original.44)

4. Zur kopialen Überlieferung der Inschriften

Von den 445 im Katalog erfassten Inschriftenträgern sind 355 im Original erhalten, 79 vollständig verloren, die übrigen elf entweder erheblich beschädigt oder gegenwärtig nicht zugänglich. Besonders die älteren Inschriften auf Grabplatten sind häufig nur unvollständig erhalten, können aber mithilfe der Literatur ergänzt werden. Handschriftliche Inschriftensammlungen sind für Greifswald nicht bekannt. Die wichtigsten gedruckten Quellen der Inschriftenüberlieferung sind die dreiteilige ‚Geschichte der Greifswalder Kirchen und Klöster sowie ihrer Denkmäler‘ von Theodor Pyl (1885–1887), ferner die in den 30er bis 50er Jahren des 19. Jahrhunderts publizierten Grabplattenstudien von August Kirchner sowie der Beitrag ‚Pommersche Denkmale berühmter und verdienter Männer, Zweites Stück‘ (1755) von Johann Carl Dähnert. Darüber hinaus handelt es sich um Einzelfunde.

Johann Carl Dähnert, Pommersche Denkmale berühmter und verdienter Männer. Zweites Stück: Aus denen Greifswaldischen Kirchen, in: Pommersche Bibliothek 4 (1755), S. 271–294.

Diese Zusammenstellung des Greifswalder Universitätsbibliothekars und Professors für Philosophie, später auch für schwedisches Staatsrecht, ist die wichtigste Quelle für Epitaphien und andere Grabmäler von Professoren, Gelehrten und Pfarrern. Diese Denkmäler sind von einzelnen Ausnahmen abgesehen nicht mehr erhalten. Dass es zu Dähnerts Zeit mehr als die von ihm überlieferten, insgesamt 19 Epitaphien (bis 1650) gegeben haben muss, zeigt das Fehlen der Inschriften für die Frauen Margarete Willich und Barbara Schacht (Kat.-Nr. 227, 238). Von diesen 19 Epitaphien ist nur eines vollständig (Kat.-Nr. 252), ein weiteres teilweise erhalten (Kat.-Nr. 333). Auf dem Epitaph für Christian Schwarz wurde die wohl am Original zerstörte oder nicht mehr lesbare Inschrift auf der Grundlage der Dähnert’schen Überlieferung neu angebracht (Kat.-Nr. 426).

Ein Vergleich des Originals mit den bei Dähnert gebotenen Inschriften des Eickstedt-Epitaphs (Kat.-Nr. 252) zeigt, dass Dähnert sich auf die Wiedergabe der biografisch relevanten Inschriften B und C beschränkt hat. Lateinisches wird generell in einer Antiqua-Type, Deutsches in Fraktur wiedergegeben, in beiden Fällen mit normalisierter Groß- und Kleinschreibung. Auf der Buchseite zentriert gesetzte Texte sowie kursiv oder gesperrt wiedergegebene Wörter entsprechen nicht der Textanordnung auf dem Original, sondern dienen lediglich der optischen Gestaltung des Drucks. In allen Fällen wird die i/j- und die u/v-Schreibung normalisiert, ein einheitliches Vorgehen hinsichtlich der Wiedergabe von Kürzungen ist nicht zu erkennen. In Einzelfällen ist der bei Dähnert gebotene Wortlaut wohl zu korrigieren (Kat.-Nr. 412, 422).

August Kirchner, [Grabsteine des Klosters Eldena], 2 Teile, in: 5. und 7. Jahresbericht der Gesellschaft für pommersche Geschichte und Altertumskunde, in: Baltische Studien 1 (1832), S. 345–353; 3 (1836), S. 147–154; ders., [Grabsteine in der Marienkirche zu Greifswald], in: 19. Jahresbericht der Gesellschaft für pommersche Geschichte und Altertumskunde, in: Baltische Studien 10 (1844), S. 213–223; ders., [Grabsteine in der Nicolaikirche zu Greifswald], in: 21. Jahresbericht der Gesellschaft für pommersche Geschichte und Altertumskunde, in: Baltische Studien 12 (1846), S. 192–198; ders., Die Letzenitzen zu Greifswald, in: 20. Jahresbericht der Gesellschaft für pommersche [Druckseite 24] Geschichte und Altertumskunde, in: Baltische Studien 11 (1845), S. 130–140; ders., Pommersche Inschriften aus der päbstlichen Zeit, in: Baltische Studien 15 (1854), S. 152–165.

Der Oberappellationsgerichtsfiskal August Kirchner befasste sich als erster aus historischem Interesse mit Grabplatten. Anlass war die 1827 begonnene Umgestaltung der Klosterruine Eldena zum Denkmal. Dabei wurden auch etliche Grabplatten aufgefunden. Kirchner machte sich ab 1832 die Veröffentlichung der darauf befindlichen Inschriften zur Aufgabe und publizierte bis 1854 auch eine Auswahl von Grabplatteninschriften der Nikolai-, Marien- und Jacobikirche bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts. Seine Transkriptionen stellen für die Grabplatten der vier genannten Standorte die älteste Überlieferung dar.

Der Schwerpunkt von Kirchners langjähriger Beschäftigung mit den Grabinschriften Greifswalds waren inhaltliche Aspekte, vor allem die Identifizierung von bestatteten Personen, bei unvollständig erhaltenen Texten auch die Rekonstruktion des ursprünglichen Inschriftenwortlauts und die teilweise detaillierte Erörterung verschiedener Optionen bis hin zur Gestalt einzelner Buchstaben und Zeichen. Eine möglichst originalgetreue Wiedergabe der Inschriften nach bestimmten, in allen Veröffentlichungen beachteten Prinzipien liegt hingegen nicht vor. Es herrscht keine Einheitlichkeit hinsichtlich der Beibehaltung von Groß- und Kleinschreibungen, i/j und u/v werden in der Regel normalisiert. Worttrenner und Kürzungen werden nicht wiedergegeben.

Ernst von Haselberg, Die Baudenkmäler des Regierungsbezirks Stralsund, H. 2: Der Kreis Greifswald (Die Baudenkmäler der Provinz Pommern 1), Stettin 1885, S. 75–78, 80–130, 170–173.

Ernst von Haselberg, Stadtbaumeister von Stralsund, stellte mehrere Denkmälerinventare zusammen. Die Inschriften auf den Denkmälern Greifswalds gab er teilweise nach Autopsie, teilweise nach der älteren Literatur wieder. Dabei stützte er sich vor allem auf bereits erschienene Publikationen von Theodor Pyl, mit dem er sich offensichtlich häufig austauschte, und von August Kirchner. Epitaphieninschriften und andere längere Texte wurden von Haselberg allerdings nicht angeführt.

Worttrenner und Kürzungen werden nicht einheitlich wiedergegeben. Dasselbe gilt für i/j- und u/v-Schreibungen, die teilweise den Originalen entnommen zu sein scheinen, jedoch auch erkennbar davon abweichen. Darüber hinaus bemühte Haselberg sich auch um eine den Originalen entsprechende Groß- und Kleinschreibung, setzte jedoch häufig einen Großbuchstaben an den Beginn von Inschriftenzitaten.

Theodor Pyl, Geschichte des Cistertienserklosters Eldena im Zusammenhange mit der Stadt und Universität Greifswald, 2 Bde., Greifswald 1880–1882; ders., Geschichte der Greifswalder Kirchen und Klöster, sowie ihrer Denkmäler, nebst einer Einleitung vom Ursprunge der Stadt Greifswald, 3 Bde., Greifswald 1885–1887.

Die vollständige Erfassung sämtlicher in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts noch vorhandener Grabplatten und der darauf befindlichen Inschriften in den drei Stadtkirchen und im Kloster Eldena ist dem Universitätsprofessor Theodor Pyl zu verdanken. Für eine größere Zahl heute verlorener Grabplatten stellen seine Publikationen die einzige Überlieferung dar. Er hat zudem nicht nur den Wortlaut der Inschriften wiedergegeben, sondern auch den Bildschmuck, figürliche Darstellungen und Wappen beschrieben. Außerdem finden sich Angaben zu Größe und Lage von Inschriftenträgern sowie zu den verwendeten Schriftarten, die Pyl typografisch differenziert kenntlich gemacht hat. Zu einzelnen Grabplatten ließ er Tafeln anfertigen, die jedoch in paläografischer Hinsicht nicht befriedigen können und bei der Inschriftenwiedergabe mitunter von den Transkriptionen im Textteil abweichen (vgl. Kat.-Nr. 18).

Bei den Inschriften in gotischer Majuskel und Minuskel setzt Pyl in allen Wortzwischenräumen ohne Berücksichtigung des Befundes pauschal Punkte auf der Grundlinie. Die Anfänge von zitierten Inschriften (Anno domini …) lässt er ebenfalls allgemein mit Großbuchstaben beginnen, ebenso alle Orts- und Personennamen. Abkürzungen löst er in den meisten Fällen stillschweigend und ohne besondere Kennzeichnung auf, nur bei der gotischen Majuskel macht er abgekürzte Wortbestandteile durch Kleinbuchstaben, die nicht in Klammern stehen, kenntlich. Ergänzungen sind in der Regel, aber nicht konsequent, in eckige Klammern gesetzt. Fehlstellen werden durch aneinandergereihte Spiegelstriche gekennzeichnet. [Druckseite 25]

Neuzeitliche Eigentumsvermerke (‚Dieser Stein gehört N. N.‘ u. ä.) verzeichnet Pyl gelegentlich nur mit willkürlichen Abkürzungen (D. St. g. ..., vgl. Kat.-Nr. 45). Von neuzeitlichen Inschriften der „Kaufmannschaft und der Gewerke“ gibt er nur Namen und Jahreszahlen wieder.

Inschriften in gotischer Majuskel und Minuskel werden mit einer eigenen Frakturtype, die sich von der des normalen Schriftsatzes unterscheidet, wiedergegeben. Pyl bezeichnet die gotische Majuskel als ‚Majuskel(-schrift)‘, die gotische Minuskel als ‚Minuskel(-schrift)‘. Für diese Schriftarten sind seine Benennung und typografische Auszeichnung stets zuverlässig.

Für (Renaissance-)Kapitalis und humanistische Minuskel verwendet er die Termini ‚Antiquamajuskel‘ und ‚Antiqua‘. Die Unterscheidung beider Schriftarten erfolgt bei ihm jedoch unscharf. So gibt er zum Beispiel für die einzige erhaltene Grabplatteninschrift in humanistischer Minuskel (vermischt mit Kapitalis) als Schriftart ‚Antiquamajuskel‘ an (Kat.-Nr. 319). In einem anderen Fall (Kat.-Nr. 426) bezeichnet er die Kombination von Kapitalis und Schreibschrift als ‚Antiqua‘. Als typografische Entsprechung der epigrafischen Kapitalis wird zwar eine Antiqua-Type verwendet. Kapitalisinschriften werden jedoch gelegentlich auch in Antiqua-Kleinbuchstaben wiedergegeben, obwohl Pyls Beschreibung nahelegt, dass sie in Kapitalis ausgeführt waren.

Als ‚Fraktur‘ bezeichnet Pyl alle Fraktur-Mischschriften (vgl. Kap. 7.4), seine Benennung wird daher nicht übernommen. Eine Datierung allein nach Pyls Schriftbezeichnung kann nur auf den gesamten Zeitraum der Verbreitung von Frakturmerkmalen vom zweiten Viertel des 16. bis zum ersten Drittel des 17. Jahrhunderts erfolgen.

Die Wiedergabe nicht erhaltener Inschriften nach Pyl wurde nach folgenden Grundsätzen vorgenommen: Bei Inschriften in gotischer Majuskel und Minuskel sind die Worttrenner nicht beibehalten. Bei mittelalterlichen Majuskelinschriften wurden Pyls in Kleinbuchstaben aufgelöste Abbreviaturen als Großbuchstaben in runden Klammern wiedergegeben. Für Inschriften der gotischen Minuskel wurden seine Namensschreibungen mit großen Anfangsbuchstaben rückgängig gemacht. Bei Kapitalisinschriften wurde Pyls Schreibweise von I/J und U/V unverändert übernommen. Bei nicht mehr vollständig lesbaren, nach Pyl ergänzten Inschriften sind von ihm bereits ergänzte Bestandteile in die Fußnoten übernommen worden.

Gerd Baier, Horst Ende, Renate Krüger, Die Denkmale des Kreises Greifswald (Die Denkmale im Bezirk Rostock), Leipzig 1973.

Dieses Denkmälerinventar ist nur für die Standort- und Verlustgeschichte von Inschriftenträgern relevant, nicht aber für die Textüberlieferung, da die Lesungen der Inschriften nicht nur fehlerhaft, sondern sinnentstellend sind.45)

5. Inschriften und Inschriftenträger

Die in der Region übliche Backsteinbauweise eignet sich weniger gut für die Anbringung von Hausinschriften als die Fachwerkbauweise, die Holzbalken als relativ leicht beschreibbares Material verwendet. Unabhängig davon führten in Greifswald durch die Jahrhunderte mehrere Stadtbrände (1736), Belagerungen und Beschießungen (1678) immer wieder zu Verlusten an der Bausubstanz. Zuletzt wurden seit den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts im Nordosten der Altstadt mehrere Straßenzüge großflächig abgerissen und durch Neubauten ersetzt.

Aus diesen Gründen lassen sich Hausinschriften für lediglich vier Standorte nachweisen. Als spezielle Form der Hausinschrift können vielleicht zwei Wetterfahnen auf dem Haus Markt 26/27 (Kat.-Nr. 265, 1594) und vom Haus Schuhhagen 12 aus dem Jahr 1599 gelten (Kat.-Nr. 273, heute im Pommerschen Landesmuseum), die allerdings nur Platz für die Initialen der Eigentümer und eine Jahreszahl boten. Die älteste, nur kopial überlieferte lateinische Hausinschrift aus dem Beginn des [Druckseite 26] 16. Jahrhunderts nannte das Baujahr und die Namen der Erbauer des Hauses Domstr. 13 (Kat.-Nr. 210). Die einzige erhaltene Inschrift, eine Steintafel mit Resten der Farbfassung am Haus Markt 26/27 (Fischmarkt), bietet eine Jahreszahl unterbrochen durch ein Hilff Godtt und die ausgeschriebenen Namen der Besitzer Matthias Damaschke (latinisiert DAMASCVS) und Elisabeth Schwarz (Kat.-Nr. 265). Einen eher ephemeren Sonderfall stellt die ehemals auf einer Messingtafel angebrachte, abschriftlich überlieferte Verkaufsanzeige für das Haus Domstr. 29 dar (Kat.-Nr. 397, 1634).

Für zwei öffentliche Bauten sind Inschriften überliefert. Allerdings ist nur für die Versinschriften am Steinbecker Tor der Standort wirklich gesichert (Kat.-Nr. 353). In den Jahren 1624 und 1625 wurden dort an der Landseite ein deutscher und an der Stadtseite ein lateinischer Text angebracht, die jeweils das Baujahr nannten und einen Segensspruch enthielten. Eine nicht mehr erhaltene Messingtafel mit einem niederdeutschen, möglicherweise ins 15. Jahrhundert zu datierenden Paarreim und einer bildlichen Darstellung befand sich vielleicht an der Kapellentür des Heilig-Geist-Hospitals (Kat.-Nr. 163). Zu Inschriften auf den Insignien der Universität vgl. Kap. 3.4.

5.1. Grabmäler und Grabinschriften

Das Spektrum der Greifswalder Grabmäler wird von der großen Zahl an Grabplatten, die 80% des gesamten Inschriftenbestandes ausmachen, geprägt. Von 355 erfassten Platten sind noch 311 erhalten, von diesen jedoch die meisten beschädigt oder fragmentiert, 44 Grabplatten sind ausschließlich kopial überliefert. Hingegen nimmt sich die Zahl von 20 Epitaphien, von denen nur fünf vollständig, zwei weitere in Resten erhalten sind, gering aus (vgl. Kap. 5.1.2). Kopial überliefert sind außerdem die Inschriften zweier Grabfahnen (Kat.-Nr. 404, 405). Als Beispiel für eine weitere Sonderform von Denkmalen des Totengedächnisses kann der Gedenkstein für Hinrich Rubenow gelten (Kat.-Nr. 143).

In Inschriften des 16. und 17. Jahrhunderts werden Altersangaben häufig mit der lateinischen Wendung aetatis (suae) formuliert, die sowohl ‚im Alter von ..‘ (Kardinalzahl) als auch ‚im .. Lebensjahr‘ (Ordinalzahl) bedeuten kann. Beide Möglichkeiten bestehen auch hinsichtlich der deutschen Entsprechung ‚seines Alters ..‘. Eine sichere Entscheidung für die eine oder andere Bedeutung lässt sich also nur dann treffen, wenn Geburts- und Todestag der jeweils bezeichneten Person ermittelt werden können. In Fällen, in denen nicht beide Daten bekannt sind, wurde die Altersangabe aetatis (suae) daher durch die neutrale Wendung ‚seines Alters‘ übersetzt. Als eindeutig im Sinne von ‚im .. Lebensjahr‘ sind wohl nur die Wendungen aetatis suae anno und ‚seines Alter im .. Jahr‘ zu verstehen.46)

5.1.1. Grabplatten
Material, Form, Gestaltung

Als Material wurde Kalkstein von den dänischen Inseln, vor allem von Gotland und Öland (beide heute zu Schweden gehörig), verwendet. Metallplatten sind weder erhalten noch gibt es Hinweise auf ihre frühere Existenz. Eine beträchtliche Anzahl steinerner Grabplatten wies jedoch Metalleinlagen für Wappenschilde und Schriftbänder auf. Von der Grabplatte für Joachim Stephani abgesehen wurden alle diese Einlagen in späterer Zeit ausgebrochen. Auf ihre vormalige Existenz verweisen nur die entsprechenden Vertiefungen im Stein sowie Dübellöcher und Dübelreste. Neben den zumeist rechteckigen Platten sind aus dem Mittelalter auch einige trapezförmige überliefert. Die mittelalterlichen Platten zeigen an den Unterseiten eine im verlegten Zustand nicht sichtbare, umlaufende Kehlung. Die Größe der erhaltenen Grabplatten schwankt beträchtlich, von kleinen Grabfliesen mit Seitenlängen unter einem halben Meter bis zu drei Meter langen und zwei Meter breiten Exemplaren. Sehr viele Platten weisen nicht mehr ihre ursprüngliche Form und Größe auf, da diese infolge von Beschädigungen und Verlagerungen bis in die jüngste Zeit verändert und angepasst wurden.

Mit dem Ende der Bestattungen in den Kirchen zu Beginn des 19. Jahrhunderts verloren die dort befindlichen Grabplatten ihre Funktion, eine Grabstelle abzudecken und zu markieren. Stattdessen wurden sie aufgrund ihres Materialwertes als Fußbodenplatten verwendet oder zu Treppenstufen [Druckseite 27] umgearbeitet. Bis auf zwei Platten (Kat.-Nr. 55, 209) befindet sich keine mehr in einer örtlichen Verbindung zu einer Grabstelle. Solange die Kirchen als Bestattungsorte dienten, lagen die Grabplatten teils viele Jahrhunderte lang im Fußboden über Grabstellen und wurden beim Öffnen und Schließen für neue Bestattungen bewegt. Fortlaufender Besitzwechsel führte zum Anbringen immer neuer oder zur Tilgung der älteren Inschriften (Kat.-Nr. 380). Diese Weiterverwendung von Grabplatten über viele Jahrhunderte scheint ein für die küstennahen Hansestädte typisches Phänomen zu sein.47) In Greifswald kommen – Nummerierungen nicht mitgezählt – bis zu sechs Inschriften auf einer Grabplatte vor. Daher gibt es kaum noch Platten in einem guten Gesamtzustand, und es kann wenig verwundern, dass von den Inschriften in gotischer Majuskel, die der ältesten Periode bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts angehören, keine einzige vollständig erhalten ist.

Diese ältesten Inschriften laufen entweder um den Plattenrand herum, sind kreisförmig in der Mitte angebracht oder in Kombination dieser beiden Anbringungsweisen (Kat.-Nr. 3, 9). Die Ausführung als erhabene oder eingehauene Inschrift tritt etwa zu gleichen Teilen auf. In den Ecken umlaufender Inschriften finden sich häufig in das Quadrat der sich überschneidenden Schriftbänder eingepasste Rosetten. Aber auch die Schrägstellung eines Buchstabens kommt als Ecklösung vor (Kat.-Nr. 2).

Zeitgleich mit dem Wechsel der Schriftart von der gotischen Majuskel zur gotischen Minuskel in der Mitte des 14. Jahrhunderts wurden Eckmedaillons mit den Symbolen der vier Evangelisten eingeführt. Die Evangelistensymbole halten, soweit der Plattenzustand dies erkennen lässt, Schriftbänder, bemerkenswerterweise jedoch ohne bildhauerisch ausgeführte Inschriften. Solche treten erst zu Beginn des 17. Jahrhunderts auf. Des Weiteren wurden Eckrosetten angebracht, aber auch in den Ecken stumpf aneinanderstoßende Schriftbänder. Auf insgesamt 30 Grabplatten sind Eckrosetten erkennbar, auf 67 Grabplatten mittelalterliche Evangelistenmedaillons. Nach 1520 verschwanden die Medaillons zunächst, um zu Beginn des 17. Jahrhunderts erneut, wenn auch nur vereinzelt, in Erscheinung zu treten.

Im 15. Jahrhundert ändert sich – u. a. infolge der Zweit- und Drittnutzung von Grabplatten – die Anbringungsweise der Inschriften. Zusätzliche kürzere oder längere Zeilen wurden entlang einer Längs- oder Querseite, gelegentlich auch über Eck, angebracht. Es finden sich zudem in zweiter Reihe oder mehrfach umlaufende Inschriften. Ab dem ausgehenden 15. Jahrhundert beginnt man auch damit, die Inschriften in parallelen, untereinander verlaufenden Zeilen auszuführen.

Von der Grabplatte für Nikolaus Friso (Kat.-Nr. 2, um 1290) abgesehen kamen Darstellungen der Verstorbenen anscheinend ebenfalls erst mit der Einführung der gotischen Minuskel auf. Figürliche Darstellungen der Verstorbenen (oder Reste von Darstellungen) finden bzw. fanden sich auf 33 Grabplatten. Zwei sind inzwischen verloren, auf einer dritten ist das Brustbild eines Geistlichen mit Kelch und Hostie inzwischen gänzlich abgetreten (Kat.-Nr. 132). Bei den meisten Darstellungen (30) handelt es sich um Ganzkörperfiguren in Ritzzeichnung, darunter sechs Doppelfiguren, in den übrigen drei Fällen um Brustbilder, von denen heute nur noch eines erhalten ist (Kat.-Nr. 114).

Die Ganzkörperfiguren erscheinen zumeist unter einer Bogenarchitektur. Etliche der figürlichen Platten zeigen außerdem das Wappen des oder der Verstorbenen. Geistliche wurden weiterhin mit Kelch und Hostie als Zeichen ihres Priesterstandes dargestellt. Ohne Personendarstellung findet sich der Kelch als Symbol der Priesterschaft zudem auf einer Grabplatte in Eldena (Kat.-Nr. 120) sowie auf einer Platte der Marientidenbruderschaft (Kat.-Nr. 39). Zwei der sechs Doppelfiguren zeigen Ehepaare (Kat.-Nr. 2, 38). Eine einzelne Frauendarstellung kommt nur einmal vor (Kat.-Nr. 44). Im 15. Jahrhundert werden figürliche Darstellungen seltener.

Wappendarstellungen im Innenfeld der Grabplatten waren bereits vor der Mitte des 14. Jahrhunderts in Gebrauch. Gegenläufig zum allmählichen Verschwinden der Personendarstellungen wurde [Druckseite 28] stattdessen offensichtlich mehr Augenmerk auf die Gestaltung der Wappenschilde gelegt. Schon im ausgehenden 15. Jahrhundert erscheint neben dem gelehnten Dreieckschild die ebenfalls gelehnte Tartsche,48) die im Verlauf des 16. Jahrhunderts aufgerichtet, symmetrisch umgeformt und mannigfach ornamental ausgestaltet wurde. Seit dem Ende des 16. Jahrhunderts wurden die Platten gelegentlich auch mit allegorischen Darstellungen und biblischen Szenen verziert, Wappen und Inschriften von Kartuschen aus Blatt-, Roll- und Beschlagwerk gerahmt. Ab dem zweiten Viertel des 17. Jahrhunderts ist, wohl infolge des nachlassenden Wohlstands durch den Dreißigjährigen Krieg, ein weitgehender Verzicht auf figürliches und ornamentales Beiwerk zu verzeichnen. Erst seit dem letzten Drittel desselben Jahrhunderts wurden die Grabplatten vereinzelt wieder etwas aufwändiger gestaltet (z. B. Kat.-Nr. 181).

Hausmarken mit oder ohne Schildumriss kommen, soweit man sie datieren kann, nicht vor dem Ende des 15. Jahrhunderts vor, die erste sicher datierbare im Jahr 1556 (Kat.-Nr. 169). Bei den Hausmarken innerhalb kreisförmig angebrachter, mittelalterlicher Inschriften handelt es sich um spätere Zugaben. Vermutlich zeitgleich mit dem Aufkommen der Hausmarken begannen die Kirchenprovisoren, die im Kirchenbesitz befindlichen Platten mit dem Attribut des jeweiligen Kirchenpatrons – Bischofsstab (St. Nikolai), Krone (St. Marien), Pilgerstab und -muschel (St. Jacobi) – kennzeichnen zu lassen. Die Grabplatte für Lorenz Bokholt zeigt einen Bischofsstab, der bei der Anfertigung der Inschrift für den 1501 Verstorbenen getilgt wurde. Solche Besitzzeichen waren demnach spätestens zu Beginn des 16. Jahrhunderts üblich (Kat.-Nr. 209).

Die Grabstellen und -platten befanden sich teils im erblichen Privatbesitz, teils im Eigentum der jeweiligen Kirche, die sie verpachtete, im Bedarfsfall auch weiterverkaufte. Zur Verwaltung der kircheneigenen Grabstellen wurden die Platten nummeriert und in Inventaren verzeichnet. Die ältesten Nummern auf kircheneigenen Platten stammen, wie ein um 1600 angefertigtes Inventar von St. Nikolai belegt, aus dem 16. Jahrhundert. Wo Besitzzeichen vorhanden waren, brachte man meistens die Nummern ergänzend zu diesen Zeichen an, in St. Marien unterhalb der Marienkrone, in St. Nikolai rechts neben dem Bischofsstab. Mehrere unterschiedliche Nummern auf einer Grabplatte sowie das Auftreten derselben Nummer auf verschiedenen Grabplatten zeigen, dass die Plattenbestände zu verschiedenen Zeiten mehrfach durchnummeriert worden sind. In der Marienkirche geschah dies nachweislich zuletzt vor der Mitte des 18. Jahrhunderts in Form von Nummern, denen einheitlich der Buchstabe K vorangestellt wurde.

Texttypen

Hinsichtlich der inhaltlichen Aussage der Grabplatteninschriften lassen sich (aus der Perspektive des Gesamtbestandes) Primär- und Sekundärtexte unterscheiden. Primärtexte werden so bezeichnet, weil sie wegen ihrer selbstständigen Aussage für sich allein stehen können. Sekundärtexte kommen hingegen nur zusammen mit Primärtexten vor. An Primärtexten finden sich auf den mittelalterlichen Grabplatten drei Textsorten: Sterbevermerke, Grabbezeugungen und Eigentumsvermerke. Diese treten gelegentlich auch miteinander kombiniert auf und werden häufig von Sekundärtexten wie Fürbitten oder Aufforderungen zur Fürbitte begleitet.

Im 16. Jahrhundert wurden die Eigentumsvermerke, zu denen in gewisser Weise auch die Nummerierungen der im Kirchenbesitz befindlichen Platten zu rechnen sind, zur dominanten Textsorte. Ihre Anzahl erreicht – die Nummerierungen nicht mitgerechnet – zwischen 1500 und 1650 das Achtfache der vorangegangen Periode. Betrachtet man dazu noch die Besitzzeichen der Kirchen sowie die ebenfalls als Eigentumsvermerke dienenden Hausmarken, die auch ohne Inschriften angebracht wurden, wird deutlich, dass seit dem 16. Jahrhundert das Hauptaugenmerk auf der Kennzeichnung des Eigentums an der Grabstelle lag.

Bei den Sekundärtexten wurden die gebetsähnlichen Fürbitten und Aufforderungen zur Fürbitte für die Seelen der Verstorbenen aufgegeben. Unter dem Einfluss der Reformation traten an ihre Stelle neue Formeln, wonach Gott gnädig sein oder eine ‚fröhliche Auferstehung‘ gewähren möge. In [Druckseite 29] anderen Texten wird die Gewissheit ausgedrückt, dass der Verstorbene seiner ‚fröhlichen Auferstehung‘ entgegensieht. Als neue Texttypen wurden zudem Bibelzitate, Sprüche und Devisen üblich.

Formularentwicklung
Sterbevermerke

Insgesamt konnten bis zum Jahr 1650 auf Grabplatten 141 Sterbevermerke ermittelt werden (wobei für diese Übersicht zwei oder drei auf einer Platte gleichzeitig angebrachte Vermerke als nur einer gezählt sind). Davon entfallen etwa vier Fünftel (113) auf die Zeit bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts. Sind bereits aus den ersten beiden Jahrzehnten dieses Jahrhunderts nur zwei solche Inschriften überliefert (Kat.-Nr. 209, 1501; Kat.-Nr. 215A, 1520), so setzen sie nach 1520 für längere Zeit vollständig aus. Erst um 1570 treten sie erneut in Erscheinung (27 Belege).

Die mittelalterlichen Sterbevermerke sind stets nach demselben Muster verfasst. Am Anfang steht ‚anno domini‘ gefolgt von der Jahresangabe und dem Tagesdatum nach dem kirchlichen Festkalender, in einigen Fällen nach dem römischen Kalender.49) Die fortlaufende Zählung der Monatstage war offenbar bis weit ins 15. Jahrhundert hinein nicht üblich.50) Nach ‚obiit‘ wird der Name des Verstorbenen genannt und gegebenenfalls um Titel und Attribute ergänzt. In vielen Fällen folgt als Sekundärtext eine Fürbitte oder die Aufforderung zur Fürbitte. Nur die jüngsten nach mittelalterlichem Formular verfassten Sterbevermerke für Ursula und Jürgen Stevelin (Kat.-Nr. 215A, 1520) sind nicht in Latein, sondern in niederdeutscher Sprache verfasst. Es fehlt jeweils das Tagesdatum, nicht aber die Fürbitte. Sie sind bereits, für die Textentwicklung bezeichnend, um einen Eigentumsvermerk ergänzt.

Auf Grabplatten finden sich 28 frühneuzeitliche Sterbevermerke bis zum Jahr 1650, zur Hälfte in deutscher und lateinischer Sprache. Im Unterschied zu den mittelalterlichen Sterbevermerken mit ihrem einheitlichen Formular sind die Texte nun vielgestaltig. In deutscher Sprache lautet die Formulierung, dass der Betreffende ‚selig gestorben‘ oder ‚entschlafen‘ sei. Sehr häufig treten Kombinationen mit einem Eigentumsvermerk oder einer Grabbezeugung, nicht selten auch mit beidem auf. Außerdem ist mitunter das Geburtsjahr oder das bis zum Tod erreichte Lebensalter genannt.

Grabbezeugungen

Bis zum Jahr 1650 sind 49 Grabbezeugungen nachzuweisen. Von diesen entfallen 33 auf die Zeit bis zum Ende des 15. Jahrhunderts. Nach einer auffälligen Lücke bis 1571 lassen sich 16 weitere Belege zusammenstellen. Die mittelalterlichen Grabbezeugungen sind in lateinischer Sprache verfasst. Die Formulierung lautet zumeist hic iacet gefolgt vom Namen des oder der Bestatteten. Andere Ausdrücke wie hic requiescit (Kat.-Nr. 131A), hic in domino quiescit (Kat.-Nr. 147A) oder (hic) sepultus (Kat.-Nr. 39A, 46A, 81A) sind selten.

Die seit den 1570er Jahren erneut auftretenden Grabbezeugungen – sieben in deutscher, neun in lateinischer Sprache – sind in der Regel Teil einer komplexeren Grabschrift. Die deutschen Texte drücken aus, dass der oder die Verstorbene ‚hier(unter) begraben ist‘, einmal auch, dass der Tote ‚hier ruht‘ (Kat.-Nr. 38B). Die lateinischen sind keinem einheitlichen Muster unterworfen.

Mittelalterliche Eigentumsvermerke

Eigentumsvermerke liegen vereinzelt schon aus dem 14. und frühen 15. Jahrhundert vor, allerdings ohne Jahreszahlen, sodass ihre Datierung nur aufgrund paläografischer und prosopografischer Erwägungen erfolgen kann. Die älteste Formel lautet ‚iste lapis pertinet‘ gefolgt vom Namen des Besitzers [Druckseite 30] im Dativ und zumeist auch von einer Aufforderung zur Fürbitte. Diese Inschriften wurden in gotischer Minuskel und bis auf wenige Ausnahmen kreisförmig angebracht. Das vermutlich älteste Beispiel (Kat.-Nr. 77A) kann auf das dritte Drittel, ein annähernd gleich alter Beleg (Kat.-Nr. 73A) auf das vierte Viertel des 14. Jahrhunderts datiert werden. Die nächstjüngere Besitzinschrift (Kat.-Nr. 103A, vor 1412), nennt auch die Erben. Insgesamt sind bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts 20 Eigentumsvermerke nach der Formel ‚iste lapis pertinet …‘ überliefert, darunter acht in der kreisförmigen Anbringung. Bei den übrigen ist die Anbringungsweise teils nicht bekannt, teils verliefen die Inschriften entlang der Plattenkanten, häufig über eine Ecke. Bei diesen handelt es sich zum Teil bereits um Zweitinschriften infolge eines Eigentumswechsels. Dazu kommt noch eine Variante nach dem Muster ‚iste lapis est‘, gefolgt von der Nennung der Personen im Genitiv, für die nur ein Beleg (Kat.-Nr. 212A, vor 1509) überliefert ist.

Aus der Zeit von der zweiten Hälfte des 15. bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts sind neun Besitzinschriften als lateinische Nominalphrasen erhalten, bei denen auf das Wort lapis die Bezeichnung des Eigentümers oder der Eigentümer im Genitiv folgt: lapis dominorum horarum beate marie virginis (Kat.-Nr. 4B).

Neuzeitliche Eigentumsvermerke

Um den Wechsel vom 15. zum 16. Jahrhundert wurde die Formel ‚iste lapis pertinet ...‘ auch ins Niederdeutsche übertragen, ‚disse sten hort N. N. (unde sinen/eren erven)‘, und teils auch mit Jahreszahl versehen.51) Zu Beginn des 17. Jahrhunderts erfolgte der Sprachwechsel zum Hochdeutschen. In dieser Form wurde die Phrase bis ins 18. Jahrhundert verwendet. Am Beginn des 17. Jahrhunderts, parallel mit dem Sprachwechsel zum Hochdeutschen, kam eine Variante auf, die nicht nur das Eigentum an einer Grabplatte, sondern auch der zugehörigen Grabstelle festhielt: Der älteste Beleg ist Dieser Stein vnd Begrebnus gehoret David Papken vnd seinen Erben Anno 1606 (Kat.-Nr. 21B). Sie wurde zur häufigsten Eigentumsformel bis zum Ende der Kirchenbestattungen. Die Bezeichnung der Breite von Grabstellen kam erst im zweiten Drittel des 17. Jahrhunderts auf: DIESER STEIN UND BEGREBNIS VON 2 LEICHEN BREIT GEHÖRET ALEXANDER MÜRRAŸ UND SEINEN ERBEN ANNO 1666 (ältester Beleg, Kat.-Nr. 134C).

Eigentumsvermerke als Nominalphrasen

Ab 1570 kamen lateinische Nominalphrasen um den Ausdruck ‚sepulchrum (hereditarium)‘ auf. Der älteste Beleg findet sich in der Inschrift, die Joachim Schuhmacher anfertigen ließ: SEPVLCHRVM HAEREDITARIVM DOMINI IOACHIMI SCHOMAKERS … (Kat.-Nr. 141B, 1570). Bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts erscheinen solche Eigentumsvermerke auf 35 weiteren Grabplatten. Ab 1630 wurde auch ‚dormitorium‘, gefolgt vom Namen des Grabbesitzers, verwendet: DORMITORIVM DOMINI GEORGII BACKMANNI ET HEREDVM ANNO M D C XXX · 3 · IVNII (Kat.-Nr. 202B). Bis um 1650 finden sich jedoch nur zwei weitere Belege.52) Nominalphrasen um anderslautende Ausdrücke wie monumentum sepulchrale (Kat.-Nr. 351, 1617–1623) oder lapis et locus sepulchralis (Kat.-Nr. 221C, 1622) kommen nur je einmal vor.

Wohl in Anlehnung an die lateinischen Formeln ‚lapis (illius) …‘ und ‚iste lapis pertinet …‘ kamen an der Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert Nominalphrasen in niederdeutscher Sprache auf, die nur den Namen des Besitzers, manchmal um einen Titel ergänzt, anführen: ‚(her) N. N. (Titel)‘. Das früheste Beispiel, noch mit Latein gemischt, entstand bereits im Jahr 1463: her hennink henninghes proconsul (Kat.-Nr. 144, nicht erhalten), die nächstfolgenden erst mehrere Jahrzehnte später, z. B. Kat.-Nr. 214A (1489­–1510): her cosmas zittorp. Diese kurzen, in der Spätform der gotischen Minuskel erhaben in vertiefter Zeile gehauenen Inschriften bilden einen eigenen, prägnanten Typus, der bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts in Gebrauch war. Der vermutlich jüngste Beleg ist Kat.-Nr. 78B (M. 16. Jh.). Wenig später wurde diese Nominalphrase um die Erwähnung der Erben erweitert. Bis zur [Druckseite 31] Jahrhundertmitte findet sich diese Formel nur viermal, dabei einmal mit Jahreszahl.53) Danach trifft man sie bis ins 18. Jahrhundert noch sehr oft an, meist mit einer Jahreszahl und nach dem ersten Drittel des 17. Jahrhunderts nur noch in hochdeutscher Sprache. Dazu kommen einige wenige nach diesem Muster gebildete lateinische Eigentumsvermerke.

Besondere Wendungen

Vier lateinische Eigentumsvermerke sind so formuliert, als würde die Platte selbst sprechen: SVM DOCTORIS PETRI DARGATZII CONSVLIS ET HAEREDVM (Kat.-Nr. 241B, 1607–1608).54)

5.1.2. Epitaphien und andere Grabmäler

Der Greifswalder Epitaphienbestand ist relativ gering (20), Verluste scheinen in allen Jahrhunderten eingetreten zu sein, lassen sich aber nur in Einzelfällen zeitlich genau bestimmen. Die Aussagekraft des ohnehin kleinen Korpus wird dadurch weiter beeinträchtigt, dass lediglich sieben Epitaphien ganz oder teilweise erhalten sind (Kat.-Nr. 252, 266, 295, 314, 333, 415, 426). Die ältesten überlieferten Epitaphien-Inschriften für Margarete Willich und Barbara Schacht (Kat.-Nr. 227, 238), gestorben 1547 bzw. 1561, wiesen jeweils drei elegische Distichen auf, an deren Anfang der Name der Verstorbenen bzw. ihres Ehemanns genannt wurde. Das sprachlich besonders anspruchsvolle Epitaph für den herzoglichen Leibarzt Ezechias Reich (Kat.-Nr. 243, 1572) und das kleine, aber qualitätvolle Bronze-Epitaph für den Kanzler Valentin von Eickstedt (Kat.-Nr. 252, 1579) sowie das Bildepitaph für den Generalsuperintendenten Jakob Runge (Kat.-Nr. 266, 1595), alle mit lateinischen Inschriften, verweisen auf das Milieu des Herzogshofs; zu den Epitaphien für Ezechias Reich, Jakob Runge und andere Professoren der Universität vgl. auch Kap. 3.4. Hinsichtlich der Textgestalt ungewöhnlich ist auch das Epitaph für den Pfarrer Bartholomäus Wilde, dessen Inschriften unter anderem ein griechisches Namensanagramm und einen deutschsprachigen Vermerk bezüglich der Anzahl der im Amt getauften Kinder aufweisen.

Epitaphien bieten nicht nur mehr Raum für Inschriften, sondern diese Inschriften sind in aller Regel auch freier formuliert als auf Grabplatten. Somit lassen sich für die Texte auf Epitaphien kaum spezifische, sich verändernde Formularbestandteile erkennen. Mehrere Epitaphien hielten ausdrücklich fest, wer jeweils für die Errichtung eines Denkmals verantwortlich war. Genannt werden die Nachlassverwalter (Kat.-Nr. 254), die – teilweise bereits verstorbenen – Kinder (Kat.-Nr. 274, 305, 326, 426; Kat.-Nr. 419 Witwe und Kinder), allgemein die Erben (Kat.-Nr. 294, 410, 412), der Witwer (Kat.-Nr. 314) sowie der Verstorbene selbst (Kat.-Nr. 415). In mindestens fünf Fällen lassen die Inschriften überdies erkennen, dass Grabmäler erst einige Jahre nach einem Todesfall errichtet wurden (Kat.-Nr. 274, 305, 314, 326, 415, vielleicht auch Kat.-Nr. 412). Der aus der Überlieferung zu erschließende Personenkreis, dem Epitaphien gesetzt wurden, umfasst führende und einfache Geistliche, städtische und herzogliche Amtsträger sowie Professoren der Universität bzw. deren Ehefrauen.

Besonderheiten unter den Denkmälern des Totengedächtnisses sind zunächst zwei nur kopial überlieferte lateinische Inschriften, die ehemals auf Grabfahnen für englische Soldaten in schwedischen Diensten aus der Zeit des Dreißigjährigen Krieges angebracht waren (Kat.-Nr. 404, 405). Ferner weist der Greifswalder Bestand den Gedenkstein für Hinrich Rubenow (Kat.-Nr. 143, 1463) auf, dessen genaue Entstehungsumstände nicht bekannt sind. Im Unterschied zum Epitaph ist für die in aller Regel stelenartigen, freistehenden spätmittelalterlichen Sühnesteine der Kontext eines Mordes, der oft auch in den Inschriften thematisiert wird, konstitutiv. Diese im südlichen Ostseeraum verbreiteten Steine werden daher auch als Mordwangen bezeichnet. Die Täter treten auf dem Rubenowstein nur indirekt in der in Versform vorgetragenen Fürbitte des Opfers für seine Mörder in Erscheinung: Occisi temere deus alme mei miserere / Jgnoscendo meis qui pupugere reis.

5.1.3. Die Bedeutung der Grabinschriften für die Sozial- und Familiengeschichte der Stadt

Die Bedeutung der Greifswalder Grabplatten und der darauf angebrachten Inschriften liegt kaum in den einzelnen, meist schlecht erhaltenen und häufig auch ohne jeden ästhetischen Anspruch gefertigten Exemplaren. Der historische Wert ergibt sich vielmehr aus der großen Zahl der miteinander korrespondierenden Inschriften auf derselben oder auch auf verschiedenen Platten.

Die ältesten Grabplatten stammen aus der Bauzeit der Kirchen und belegen, dass diese von Beginn an als Bestattungsorte der städtischen Oberschicht dienten. Infolge der wachsenden Prosperität der Stadt und ihrer Einwohner nahm die Nachfrage nach Begräbnissen im Kircheninneren zu. Die Reformation brachte hierin keinen Rückgang, im Gegenteil, die Zahl der Grabstätten, deren Verkauf und Verpachtung eine wichtige Einnahmequelle der Kirchen wurde, nahm zu. 1602 wurde in der Marienkirche der mittelalterliche Altar nebst Fundament abgebrochen und ein kleinerer Altar errichtet, um Platz für Begräbnisse zu gewinnen.55)

Der Materialwert der Steine ist wohl nur ein Grund für die fortgesetzte Weiter- und Wiederverwendung der Platten. Dazu kommt der Umstand, dass die Grabstellen nur selten als individuelle Ruhestätten, sondern im Normalfall als Grablegen für Familien und Korporationen dienten. Daher trat die individuelle Grabschrift mehr und mehr zurück, wohingegen die das Eigentum vermerkenden Inschriften zunahmen. Dieses Phänomen lässt sich in den Kirchen aller größeren Hansestädte des südlichen Ostseeraumes beobachten.

Die Namen in den Inschriften bezeugen Einfluss und Anspruch der zur ökonomischen Oberschicht gehörenden Geschlechter der Stadt, deren Emporkommen und Verschwinden, und den Aufstieg neuer Familien, die an die Stelle der ehemals bedeutenden treten. So gehörten der einst einflussreichen Familie Letzenitz, die von 1300 bis 1446 kontinuierlich im Rat vertreten war, sieben (etwa ein Drittel) der nur insgesamt 19 in St. Jacobi für das 14. und 15. Jahrhundert nachweisbaren Grabplatten (Kat.-Nr. 9, 10, 11, 38, 40, 65, 66). Nach der Mitte des 15. Jahrhunderts sind in der Jacobikirche keine Grabstellen dieser Familie mehr belegt. Zur gleichen Zeit verschwindet sie aus der Geschichte der Stadt.56) Die Letzenitz-Platten zeigen auch, dass die Grabstellen bereits für Familienbestattungen genutzt wurden, wenn sich dies auch noch nicht durch entsprechende Eigentumsvermerke, sondern durch das Hinzufügen von dem individuellen Totengedenken dienenden Sterbevermerken ausdrückte (besonders Kat.-Nr. 10, 40).

Bei anderen Geschlechtern hingegen lässt sich ihr sozialer Aufstieg an der Vermehrung der Grabstellen ablesen. Unter den Familien fallen sechs auf, in deren Besitz sich bis 1650 jeweils eine größere Zahl an Grabplatten nachweisen lässt: Bünsow (14 Belege), Schwarz (13), Corswant, Engelbrecht, Erich und Völschow (je neun).57) Bis auf die Familie Erich war keine vor der Mitte des 15. Jahrhunderts kontinuierlich im städtischen Rat vertreten.58) Ihr soziales und materielles Emporkommen drückt sich somit deutlich in der Zahl der Grabstellen aus, die sie in den Pfarrkirchen der Stadt erwarben.

Das Anbringen neuer und das gelegentliche Tilgen älterer Inschriften, Wappen und anderer Zeichen zeugt vom Besitzwechsel der Platten und der mit ihnen verbundenen Grabstellen. Die seit dem Ende des 15. Jahrhunderts dominierenden inschriftlichen Eigentumsvermerke verweisen darauf, dass nun der Markierung und rechtlichen Sicherung von Grabplatten und -stellen größere Bedeutung zukam. Die Grabplatten wurden gewissermaßen zum Grundbuch der Grabstellen. Verwaiste bzw. nicht gekennzeichnete Gräber wurden durch die Provisoren dem Kirchenvermögen zugeführt.59) [Druckseite 33] Anschließend konnten diese Grabstellen verpachtet oder wieder in Privatbesitz verkauft werden. In die kircheneigenen Platten wurden vermutlich seit dem ausgehenden 15. Jahrhundert (siehe Kap. 5.1.1, Material, Form, Gestaltung) die Symbole der Kirchenpatrone als Besitzzeichen eingehauen. Anscheinend im 16. Jahrhundert wurde es üblich, Nummern anstelle dieser Besitzzeichen anzubringen und die Nummern zur Verwaltung der Grabplatten und -stellen in Inventaren, sog. Steinbüchern, zu verzeichnen. Teile eines um 1600 angelegten Steinbuches, dessen Aufzeichnungen bis in die 1530er Jahre zurückreichen, haben sich im Archiv der Nikolaikirche erhalten. Aus ihm geht hervor, dass auch Familien, die bereits im Besitz eigener Begräbnisse waren, bei Bedarf ihre Angehörigen zusätzlich für eine entsprechende Pachtsumme in kircheneigenen Grabstellen beisetzen ließen.60)

Nicht jeder neue Familienname belegt den Verkauf einer Grabplatte oder -stelle, vielmehr geht ein neuer Besitzername oft auf Vererbung in weiblicher Linie zurück. Die Grabplatte des Ratsherrn Georg Bukow († 1475/76) in der Nikolaikirche kam im ersten Drittel des 17. Jahrhunderts durch die Eheschließung seiner Ur-Urenkelin Barbara Engelbrecht mit Hinrich Bostelmann in dessen Besitz und wurde aus diesem Anlass, nach fünf Generationen, mit einer neuen Inschrift versehen (Kat.-Nr. 148). Der Stammvater der späteren Ratsfamilie Schwarz besaß im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts eine mit seinem Namen gekennzeichnete Grabplatte in der Nikolaikirche. Seine Enkelin Anna Schwarz († 1582) heiratete den Kaufmann Kaspar Corswant († 1598). Aber erst als deren Urenkel 1683 – in sechster Generation – in den Besitz der Grabstelle kam, ließ dieser die Platte neu beschriften (Kat.-Nr. 154). So groß waren die Generationssprünge zwischen den Inschriften aber eher selten. Eine Grabplatte (und Grabstelle) in der Marienkirche, die 1537 an Hans Völschow kam, brachte dessen Enkelin Dorothea in die Ehe mit Kaspar Bünsow ein, der sich 1623 als Eigentümer darauf vermerken ließ (Kat.-Nr. 75). Der Kaufmann Kaspar Corswant erwarb 1581 eine Grabplatte in der Marienkirche, unter der ein Jahr später seine Ehefrau und 1598 er selbst beigesetzt wurde. Ihre Enkelin Anna Corswant heiratete 1655 Burchard Lüder, woraufhin eine Inschrift, die den gemeinsamen Besitz kennzeichnet, angebracht wurde. 1658 fand Anna ihr Grab unter der Platte (Kat.-Nr. 26).

Mitunter sorgten auch Wiedervermählungen für eine noch weitere Streuung von Namen. Zu Beginn des 16. Jahrhunderts besaß der Ratsherr Karsten Schwarz († 1539/40) eine Grabplatte in der Nikolaikirche. Karsten war mit Magdalena Quant, der Witwe von Bartholomäus Schmiterlow, verheiratet. Über Magdalenas Enkelin aus erster Ehe Anna Sastrow, die sich mit Peter Frobose vermählt hatte, und deren Tochter Anna, Ehefrau von Peter Dargatz d. Ä., kam die Grabstelle 1614 an den Sohn der Letztgenannten, Peter Dargatz d. J., der sie mit einer neuen Inschrift versehen ließ (Kat.-Nr. 224). Außerdem erbte der jüngere Peter von seinem Vater eine Grabstelle in der Marienkirche (Kat.-Nr. 241). Dieser Fall zeigt, wie ein Familienoberhaupt durch das Zusammenwirken von Heiratsverbindungen und Erbgängen zu Grabstellen in verschiedenen Kirchen kommen konnte.

Wie Kauf und Vererbung aufeinander folgen konnten, lässt sich am Schicksal der Grabplatte für Martin Völschow d. Ä. und Regina Engelbrecht in der Nikolaikirche nachvollziehen. Als Ende März oder Anfang April 1590 der Ratsherr Martin starb, kaufte seine Witwe Regina für dessen Beisetzung von den Provisoren der Nikolaikirche eine Grabstelle mit Grabplatte. Eine Inschrift, in der die Grabstelle als Erbbegräbnis von Martin Völschow und Regina Engelbrecht ausgewiesen ist, ließ man zwei Jahre später anbringen. 1671 wurde der Enkel der beiden, der Ratsherr Moritz Völschow, Eigentümer der Grabstelle, was er durch eine neue Inschrift festhalten ließ (Kat.-Nr. 204).

Wenn Grabplatten auf dem Erbweg an einen neuen Besitzer gelangten, gab es anscheinend keinen Anlass, beim Anbringen einer aktuellen Inschrift die älteren zu tilgen. Soweit sich Erbgänge nachweisen lassen, findet sich jedenfalls kein Beispiel für eine solche Praxis. Wahrscheinlich diente es im Erbfall sogar der Legitimation, die älteren Eigentumsvermerke in lesbarem Zustand zu belassen. Vorgängerinschriften wurden durch Ausmeißeln oder Durchstreichen anscheinend in erster Linie dann getilgt, wenn ein Verkauf einer Grabstelle und -platte vorangegangen war – vor allem, wenn die Inschriften noch gut erhalten waren. Deshalb blieben Inschriften in gotischer Minuskel in der Regel [Druckseite 34] (soweit möglich) verschont, wie es auf der soeben erwähnten Grabplatte, die Regina Engelbrecht 1580 aus dem Kirchenbesitz erwarb, zu sehen ist. Ein älterer Eigentumsvermerk wurde nur soweit beseitigt, wie es für das Anbringen der neuen Inschrift erforderlich war (Kat.-Nr. 204).

Ähnliches ist der ursprünglich dem Eldenaer Abt Johannes Rotermund († 1369) gewidmeten Grabplatte widerfahren. Als man sie nach der Mitte des 17. Jahrhunderts in die Nikolaikirche brachte, wurde die umlaufende Minuskelinschrift nur dadurch, dass die trapezförmige Platte rechteckig behauen wurde, leicht beeinträchtigt (Kat.-Nr. 53). Die zu dieser Zeit ebenfalls angebrachte Kapitalisinschrift hat jedoch der nächstfolgende Besitzer ausmeißeln lassen. Auch auf der Grabplatte, die Jakob Barch 1640 in der Jacobikirche erwarb, wurden die Kapitalis- und Frakturinschriften der Vorbesitzer getilgt, die älteste Inschrift in gotischer Minuskel blieb unberührt (Kat.-Nr. 70). Auch hierzu ließen sich viele weitere Beispiele anführen.

Die hohe Sterblichkeit führte zu einem entsprechenden Bedarf an Grabstellen. Ein Familienoberhaupt war daher bestrebt, möglichst mehrere zur Verfügung zu haben. Vom ausgehenden 15. bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts lässt sich für mehr als ein Dutzend Personen der Besitz von zwei oder sogar drei Grabplatten nachweisen. So gehörte dem Ratsherrn Karsten Bünsow († 1506/07) neben einer Grabplatte in St. Nikolai (Kat.-Nr. 189) eine zweite in St. Marien (Kat.-Nr. 211). Der Ratsherr Matthäus Bolhagen († 1528) besaß drei Grabplatten in St. Nikolai (Kat.-Nr. 28, 118, 220), der Ratsherr Joachim Erich († 1598) zwei in der Marienkirche (Kat.-Nr. 174, 277). Joachim Sukow († nach 1627) verfügte in der Marienkirche über mindestens zwei Grabstellen (Kat.-Nr. 211, 284), wahrscheinlich auch über eine dritte (Kat.-Nr. 214).

5.2. Kirchenausstattung

Von insgesamt nur 13 Abendmahlsgeräten sind zehn erhalten, drei aus der Literatur bekannt (Kat.-Nr. 165, 288, 436). Es handelt sich um neun Kelche, zwei Oblatendosen, eine Patene und eine Weinkanne. Von der vorreformatorischen Ausstattung der städtischen Kirchen und Klöster sind nur wenige Einzelstücke überliefert; Altarretabel, Bildwerke und Textilien jeglicher Art fehlen auch in der kopialen Überlieferung völlig. Die Konvente der Franziskaner und Dominikaner wurden ebenso wie das Zisterzienserkloster Eldena bald nach der Reformation aufgelöst. Die Vasa sacra aus Eldena hatte der pommersche Herzog an sich genommen, die Ausstattung der Stadtkirchen und -klöster wurde in der Mitte des 16. Jahrhunderts erfasst, um deren Edelmetallgehalt bestimmen zu können, auf diesen Objekten angebrachte Inschriften waren daher nicht von Interesse. Nicht mehr Benötigtes wurde zugunsten der 1551 eingerichteten Ratsapotheke (vgl. Kommentar zu Kat.-Nr. 238) verkauft.61)

Dennoch lassen sich zwei der sieben Kelche dank ihrer Inschriften unzweifelhaft als historischer Kirchenbesitz verifizieren. Die niederdeutsche Inschrift auf einem Kelch der Jacobikirche (Kat.-Nr. 128, M. 14.–M. 15. Jh.) belegt, dass er der dortigen Fronleichnamsbruderschaft gehörte. Zur Messstiftung des Clawes Marker am Schneideraltar von St. Nikolai ist nicht nur der zugehörige Kelch (Kat.-Nr. 216) erhalten, sondern auch die Stiftungsurkunde von 1522. Die Inschriften der übrigen vorreformatorischen Kelche (Kat.-Nr. 79, 158, 165, 217, 219) bieten außer allgemein üblichen Anrufungen wie ihesus und Ave Maria sowie dem Kreuzestitulus INRI kaum Informationen; zwei Kelche, Kat.-Nr. 217 (1. V. 16. Jh.) und Kat.-Nr. 287 (1602), weisen deutschsprachige Gewichtsangaben auf.

Die ältesten erhaltenen, jedoch nicht genau datierbaren Kelche besitzt die Kirchengemeinde St. Jacobi (Kat.-Nr. 79, 128; 2. H. 14. Jh. bzw. M. 14.–15. Jh.). Das vielleicht älteste Meisterzeichen, ein stilisiertes Kreuz, zeigt Kat.-Nr. 158 (15. Jh.). Das älteste Greifswalder Beschauzeichen in Verbindung mit einem weiteren Meisterzeichen stammt aus dem ersten Viertel des 16. Jahrhunderts (Kat.-Nr. 217).

Alle weiteren Vasa sacra entstanden in den ersten beiden Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts: zwei Kelche für das herzogliche Amt Eldena und die Kapelle in Wieck (Kat.-Nr. 287, 288, nicht erhalten), [Druckseite 35] zwei Oblatendosen wohl für die Marienkirche (Kat.-Nr. 309, 316) und eine Weinkanne aus Zinn für St. Nikolai (Kat.-Nr. 300). Das Meisterzeichen des Kelches für Eldena findet sich auch auf einer Grabplatte in St. Nikolai (Kat.-Nr. 386), hier als Hausmarke in Verbindung mit den Initialen P M. Das Meisterzeichen auf der Oblatendose (Kat.-Nr. 309) ist einem der beiden Goldschmiede Benedikt oder Bartholomäus Otto zuzuordnen. Die Weinkanne aus dem Jahr 1609 (Kat.-Nr. 300) könnte von einem Mitglied der hiesigen Zinngießerfamilie Grünewald angefertigt worden sein.

Von elf in diesem Band behandelten Glocken aus dem 14. bis frühen 17. Jahrhundert (Kat.-Nr. 61, 85, 109, 123, 152, 164, 239, 240, 311, 317, 350) sind die Inschriften auf fünf Glocken nur noch kopial überliefert. Die Rathausglocke, gegossen 1380 (Kat.-Nr. 61), fiel im 18. Jahrhundert einem Stadtbrand zum Opfer. Die ehemals älteste Glocke der Jacobikirche (Kat.-Nr. 85) wurde während des Ersten Weltkriegs eingeschmolzen, eine weitere (Kat.-Nr. 152) im Jahr 1954 irreparabel beschädigt. Auch zwei Glocken aus St. Nikolai (Kat.-Nr. 164, 239) wurden im 19. Jahrhundert umgegossen.

Namentlich bekannte Gießer(-werkstätten) sind zunächst Johannes Karl im Fall der Betglocke von St. Marien (Kat.-Nr. 109, 1418) und die Werkstatt des Rickert von Monkehagen für die Professorenglocke in St. Nikolai (Kat.-Nr. 123, 1440).62) Inschriftlich genannt werden die Gießer Johannes de Borch (Kat.-Nr. 239, 1568, nicht erhalten; Kat.-Nr. 240, 1569), ferner Dinnies Droyse, der in Greifswald ansässig war (Kat.-Nr. 311, 317, 1614, 1615), sowie schließlich der in herzoglichem Auftrag arbeitende Benedikt Hein (Kat.-Nr. 350, 1623). Zu dieser jüngsten Greifswalder Glocke vgl. auch Kap. 5.4.

Wie generell für Glockeninschriften üblich, wird auch die Funktion der Glocken thematisiert: Der Glockenton hat eine Signalfunktion im Hinblick auf bestimmte Ereignisse liturgischer (Kat.-Nr. 164, 239) oder auch weltlicher Art (Kat.-Nr. 61, 240).

5.3. Bruderschaften und Korporationen

Die Inschriftenträger, die geistlichen und weltlichen Korporationen vor und nach der Reformation zuzuordnen sind, sollen hier kurz behandelt werden, weil sie eine weitere Sphäre städtischen Lebens jenseits der Universität beleuchten. Die Marientidenbruderschaft in der Marienkapelle von St. Marien, ein Priesterkaland, wurde 1417 gestiftet. Drei von ehemals mindestens sechs Grabplatten63) für deren Mitglieder tragen gleichlautende lateinische Eigentumsvermerke in gotischer Minuskel, die zwischen der Mitte des 15. und dem Beginn des 16. Jahrhunderts angebracht wurden (Kat.-Nr. 4, 19, 39).64) Die Fronleichnamsbruderschaft in St. Jacobi besaß einen eigenen Kelch (Kat.-Nr. 128); vgl. dazu Kap. 6.

Aus dem späten 16. und der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts ist verschiedenes Zunftgeschirr – die in der Region übliche Bezeichnung für ‚Zunft‘ ist ‚Amt‘ – erhalten (Kat.-Nr. 275, 377, 424, 438) oder sind Gestaltungsdetails überliefert (Kat.-Nr. 270). Die in aller Regel gänzlich oder vorwiegend niederdeutschen Inschriften nennen das Entstehungsjahr, darüber hinaus auch Älterleute (Kat.-Nr. 275, vielleicht auch Kat.-Nr. 270). Das besitzende Amt kann inschriftlich genannt (Kat.-Nr. 275: Lukas als Patron der Maler und Glaser; Kat.-Nr. 424, 438) oder auch durch bildliche Darstellungen (Schlachterbeil oder Tiere) bzw. ein Wappen angezeigt werden. Am Willkomm der Knochenhauer und Hausschlachter (Kat.-Nr. 438, vor 1650?) befinden sich heute überdies noch zwei von ehemals mindestens 15 Schilden. Der älteste Anhänger an der Kette der Bürger-Schützengilde (Kat.-Nr. 399) besteht aus dem im Jahr 1634 als Schützenpreis ausgelobten Vogel und einem Schild, auf dem der Sieger in hochdeutscher Sprache einen Schenkungsvermerk und eine Devise anbringen ließ.

5.4. Die Wappen des Herzogtums Pommern auf Inschriftenträgern

Bezüglich des pommerschen Herzogswappens wurde vor kurzem festgestellt: „Die Zuordnung der unterschiedlichen Greifenwappen zu den einzelnen pommerschen Herzogtümern und Herrschaften ist ein problematisches und leidiges Kapitel der Heraldik.“65) Dem ist nur wenig hinzuzufügen. Im Wappengebrauch der Herzöge von Pommern war die Zuordnung uneinheitlich, wechselte im Laufe der Entwicklung mehrfach und stellte daher schon die Zeitgenossen immer wieder vor Probleme. Eine Identifizierung der Einzelwappen und Erklärung aller Varianten war daher auch im Rahmen der Bearbeitung der Greifswalder Inschriften nicht immer möglich, zumal einzelne Greifen sich nur durch ihre Tingierung voneinander unterscheiden. Dieses Kriterium für die sichere Zuordnung eines Wappens fehlt bei Wappendarstellungen, die nicht farbig gestaltet waren oder deren Farben im Lauf der Zeit verblichen sind.

Das neunteilige Wappen der pommerschen Herzöge lässt sich seit dem frühen 16. Jahrhundert nachweisen.66) Die einzelnen Herrschaften werden in aller Regel in der folgenden Anordnung wiedergegeben:

Stettin Pommern Kaschuben
Wenden Rügen Usedom
Barth Gützkow Wolgast

Dieses mehrteilige Wappen oder einzelne Teilwappen sind auf zahlreichen Inschriftenträgern des 16. und 17. Jahrhunderts zu sehen. Die auf Objekten der zweiten Hälfte des 16. und der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts häufigsten Wappenbilder sind:67)

Stettin roter gekrönter Greif in Blau
Pommern roter Greif in Silber
Kaschuben schwarzer Greif in Gold
Wenden grün-roter, mehrfach schräggeteilter Greif in Silber
Rügen geteilt, oben in Gold wachsender schwarzer Löwe, unten in Blau roter Stufensparren
Usedom silberner Greif mit Fischschwanz in Rot
Barth schwarzer Greif mit drei weißen Schwungfedern in Gold
Gützkow zwei gekreuzte rote Stäbe bewinkelt von vier roten Rosen in Gold
Wolgast geteilt, oben in Rot wachsender silberner Greif, unten blau-gold geschacht

Die Kleinen Zepter der Universität (Kat.-Nr. 228, 1547) aus der Zeit Herzog Philipps I. von Pommern-Wolgast weisen vier Wappenschilde auf, deren Wappen sich nur in zwei Fällen – Rügen (hier gekrönt) und Usedom – sicher identifizieren lassen. Zwei weitere sind zu unspezifisch wiedergegeben; häufig werden sie den Herrschaften Stettin und Pommern (im engeren Sinne) zugeordnet.

Auf dem Rektormantel (Kat.-Nr. 336), den Herzog Philipp Julius von Pommern-Wolgast 1619 stiftete, sind die Einzelwappen nicht in einem einzigen Schild vereint, sondern separat angeordnet. Darüber hinaus wurde offensichtlich auf eine genaue Wiedergabe heraldischer Details zugunsten der künstlerischen Gestaltung der Bordüren auf der Vorderseite des Mantels verzichtet. Zum einen wenden sich die Wappentiere beider Mantelseiten aus Symmetriegründen einander zu. Zum anderen weist der pommersche Greif ebenso wie der gegenüber angebrachte Stettiner Greif eine Krone auf. Schließlich hat man sehr viel mit Gold- und Silberfäden gearbeitet und dadurch auch die Tingierungen verändert. Am Beispiel des Rektormantels lässt sich zeigen, dass die – hier inschriftlich ausgeführte – [Druckseite 37] Herrschertitulatur nicht den neun im Wappen dargestellten Herrschaften entsprechen muss: „... Herzog von Stettin und Pommern, der Kaschuben und Wenden, Fürst von Rügen, Graf von Gützkow, Herrscher der Lauenburger und Bütower“.68) Während im Schild einerseits die Wappen Lauenburg und Bütow üblicherweise fehlen, sind andererseits die Herrschaften Barth, Usedom und Wolgast zwar auf dem Wappenschild präsent, gehören jedoch nicht zum herzoglichen Titel.

Auf dem Siegelring des Rektors der Universität aus dem Besitz Herzog Bogislaws XIV. (Kat.-Nr. 341) sind die Einzelwappen spiegelverkehrt platziert. Die Glocke des Heilig-Geist-Hospitals (Kat.-Nr. 350, 1623) schließlich zeigt aus Platzgründen nur sechs der neun Einzelwappen. Die drei Wappen des Schildfußes sind nicht vorhanden, weil die zu große Matrize des Wappenschildes auf dem Model der relativ kleinen Glocke nicht unterzubringen war.

6. Die Sprache der Inschriften

Die ältesten Inschriften Greifswalds entstanden seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts und sind – mit Ausnahme der Runeninschrift Kat.-Nr. 1 – in lateinischer Sprache verfasst. Sofern sich die Inschriften datieren und sprachlich bestimmen lassen,69) handelt es sich bis zum Jahr 1650 insgesamt um etwa 385 lateinische sowie etwa 320 zunächst niederdeutsche, später hochdeutsche Texte. Unter den volkssprachigen Inschriften sind etwa 120 niederdeutsch, davon stammen ca. 33 aus der Zeit bis 1500. Die übrigen Belege sind entweder sprachlich nicht genau zuzuordnen (ca. 60) oder weisen sowohl niederdeutsche als auch hochdeutsche Formen auf (ca. 27). Eindeutig hochdeutsch sind ungefähr 110 Inschriften.

Im 14. Jahrhundert trat die mittelniederdeutsche Schriftsprache im Bereich der Hanse und in der herzoglichen Kanzlei an die Stelle des Lateinischen.70) Als Hochzeit der sog. Hansesprache, einer von Sprachformen der führenden Hansestadt Lübeck dominierten und vor allem in Handel, Recht und Verwaltung wirksamen überregionalen Ausgleichssprache,71) gilt das 15. Jahrhundert. In welchem Verhältnis das niederdeutsche Verwaltungsschriftgut Greifswalds zu diesen überregionalen Entwicklungen steht, ist noch nicht im Detail untersucht. Seit den 80er Jahren des 14. Jahrhunderts scheint sich in den Stadtbüchern die Volkssprache allmählich durchzusetzen.72)

Für die Inschriften der Stadt lässt sich die Etablierung des Niederdeutschen – neben der weiterhin ebenso gewählten lateinischen Sprache – aufgrund der unbefriedigenden Quellenlage nur schlaglichtartig beschreiben. Die ältesten niederdeutschen Inschriften sind entweder nicht im Original erhalten (Kat.-Nr. 61B, 1380) oder liegen nur in übermalter und dadurch verfremdeter Form vor (Kat.-Nr. 113, nach 1420). Erst der Gedenkstein für Hinrich Rubenow (Kat.-Nr. 143A, 1463) trägt eine datierte niederdeutsche Inschrift im ursprünglichen Zustand.73) Wahrscheinlich älter ist der Eigentumsvermerk auf dem Kelch der Fronleichnamsbruderschaft (Kat.-Nr. 128A, M. 14.–M. 15. Jh.). Die genannten Inschriften sind darüber hinaus mit lateinischen Passagen bzw. Texten kombiniert. Die lateinische [Druckseite 38] Sprache wurde dabei für religiös-liturgische Inhalte gewählt: für die Beischriften zu den Christus- und Mariendarstellungen in den Wandmalereien (Kat.-Nr. 113L, M), sowie für die Schriftbänder in der Kreuzigungsszene und das Gebet des Ermordeten auf dem Gedenkstein (Kat.-Nr. 143C, D) sowie schließlich für die Bitte um das göttliche Erbarmen auf dem Bruderschaftskelch (Inschrift A). Zwei weitere, wohl niederdeutsche Inschriften, die nur allgemein ins 15. Jahrhundert datiert werden können, sind ebenfalls nicht erhalten: zwei Verse auf einer Messingtafel oder einem Schild (Kat.-Nr. 163) und ein längerer ebenfalls gereimter Text, der wohl dem Bereich der franziskanischen Laiendidaxe und -seelsorge zuzuweisen ist (Kat.-Nr. 156).

Die frühesten Beispiele für niederdeutsche Grabplatteninschriften sind kurze Eigentumsvermerke, die noch lateinische Bestandteile aufweisen und sich erst seit dem späten 15. Jahrhundert belegen lassen. Die heute verlorene Grabplatte für den Bürgermeister Henning Hennings, die sich auf das Jahr 1463 datieren lässt, trug seinen Titel und Namen in Niederdeutsch (her hennink henninghes) gefolgt von der lateinischen Amtsbezeichnung proconsul (Kat.-Nr. 144). Ein weiterer, wohl wenig jüngerer Eigentumsvermerk lautet Jste lapis pertinet her iohan schele et suis heredibus (Kat.-Nr. 202, E. 15.–A. 16. Jh.). Der Übergang zu rein niederdeutschen Inschriften auf Grabplatten, die seit dem Beginn des 16. Jahrhunderts mehr und mehr an die Seite der lateinischen treten, ohne jedoch diese ganz zu verdrängen, zeigt sich an zwei Inschriften aus den Jahren 1501 und 1520, in denen nur noch die einleitende anno domini-Formel lateinisch ist (Kat.-Nr. 208A, 215A). Bei späteren nieder- wie hochdeutschen Grabplatteninschriften bleibt allein das anno der Datumsangabe bis ins 18. Jahrhundert erhalten.74)

Da Untersuchungen zur historischen Stadtsprache Greifswalds im Kanzlei- und Schulwesen fehlen, kann die Verdrängung der niederdeutschen durch die hochdeutsche Schriftsprache in inschriftlichen Zeugnissen nicht zum Verlauf des Sprachwechsels im ‚außerinschriftlichen‘ Bereich in Beziehung gesetzt werden. Im Kanzleibetrieb der benachbarten Stadt Stralsund wurden hochdeutsche Einflüsse seit 1540 wirksam, in der Universitätsstadt Rostock seit dem Jahr 1559 – nach einzelnen Anstößen ohne dauerhafte Auswirkungen 1529. Bis etwa 1640 verschwand das Niederdeutsche aus der Verwaltungsschriftlichkeit beider Städte.75) Jedoch gibt es Hinweise darauf, dass in Pommern die niederdeutsche Sprache im kirchlichen Bereich noch länger, vielleicht bis in die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts, wirksam war.76)

Auf den gesamten Inschriftenbestand Greifswalds bezogen, zeigen sich die ersten hochdeutschen Einflüsse in den 1570er und 1580er Jahren, die Belege bestehen jedoch vorwiegend aus nicht datierten und/oder nur abschriftlich überlieferten Texten. Darüber hinaus ist die Beispielmenge für längere, nicht formelhafte Texte relativ gering. Dennoch zeigt sich, dass noch in der ersten Hälfte bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts rein niederdeutsche oder wenigstens variabel niederdeutsch-hochdeutsch gemischte Inschriften auf Zunftgeschirr gebräuchlich waren (Kat.-Nr. 424, 1647; Kat.-Nr. 438, vor 1650?). Allerdings wurden in diesem Zeitraum auch schon hochdeutsche Inschriften angefertigt (Kat.-Nr. 399, 1635).

Im Hinblick auf sprachlich-funktionale und sprachhistorische Zusammenhänge ist auch ein Vergleich der beiden 1568 und 1569 von Johannes de Borch gegossenen Glocken mit den 1614 und 1615 durch Dinnies Droyse angefertigten Glocken aussagekräftig. Die niederdeutschen, eher sprichwortartig-volkstümlichen Glockensprüche werden auf der jüngeren der Borch-Glocken ergänzt durch einen formelhaften lateinischen me fecit-Vermerk (Kat.-Nr. 240B), die ältere Glocke zeigt nur den Gießernamen (Kat.-Nr. 239B). Die Droyse-Glocken wurden mit biblisch-liturgischen Texten verziert, einem lateinischen Bibelzitat (Kat.-Nr. 311) und hochdeutschen Versen aus dem Sanctus Martin Luthers (Kat.-Nr. 317A). Niederdeutsch ist allerdings der Gießervermerk (B): DINNIES DROYSE HEFT MI GEGATEN. Singulär in Greifswald ist die niederdeutsche Form des gängigen Bibelverses Jh. 11,25 auf einer Grabplatte (Kat.-Nr. 38C, 1579): Jck bin de vpstanding vnde dat levendt ...

Schon die kurzen Eigentumsvermerke auf Grabplatten weisen seit den 1570er Jahren einzelne hochdeutsche Elemente auf.77) In die Jahre nach 1570 gehören auch zwei dominant hochdeutsche, [Druckseite 39]allerdings nur kopial überlieferte Inschriften auf dem Epitaph für Ezechias Reich (Kat.-Nr. 243B, C) von 1572. Der früheste datierte und weitgehend original erhaltene Beleg für nahezu ausschließlich hochdeutsche Formen sind die Inschriften auf der Grabplatte für Henning von Walsleben (Kat.-Nr. 91BE, 1597). Rein hochdeutsche Inschriften ebenso wie solche mit einzelnen niederdeutschen Elementen finden sich auf Grabplatten also seit dem ausgehenden 16. Jahrhundert,78) auf Epitaphien zu Beginn des 17. Jahrhunderts (Kat.-Nr. 295B, 1606?; Kat.-Nr. 314A, 1615). Bezogen auf die Grabplatten fand die endgültige Ablösung des Niederdeutschen in den drei folgenden Jahrzehnten und damit früher als auf den Zunftgeräten statt. Die jüngste rein niederdeutsche Grabinschrift stammt aus dem Jahr 1626 (Kat.-Nr. 356A), eine letzte niederdeutsche Namensform findet sich wenige Jahre später (CLAUES BRANDENBORCH, Kat.-Nr. 375A, 1632).

Die Fraktur bzw. Fraktur-Mischschriften (vgl. Kap. 7.4) wurden in Greifswald ebenso wie andernorts ausschließlich für deutsche Texte verwendet. Der lateinischen Sprache angemessen war die Kapitalis, in Einzelfällen auch die humanistische Minuskel. Inwiefern sich ein Einfluss der Universität und ihrer Angehörigen auf die Sprache der Inschriften feststellen lässt, wird in Kap. 3.4 erörtert.

7. Schriftarten

Die Greifswalder Befunde lassen sich noch nicht zu anderen städtischen Inschriftenbeständen der Region in Beziehung setzen, da diese noch nicht bearbeitet sind.79) Wo möglich, wird stattdessen auf Verhältnisse in Niedersachsen hingewiesen, sofern diese sich summarisch charakterisieren lassen. Für Greifswald lassen sich paläografische Entwicklungslinien nur an den Grabplatten, die 80% aller Inschriftenträger ausmachen, aufzeigen. Dementsprechend bildet die Paläografie der Grabplatteninschriften den schriftgeschichtlichen Leitfaden und Bezugsrahmen für die Darstellung der Schriftarten auf den übrigen Inschriftenträgern.

Die inschriftliche Überlieferung in Greifswald setzt erst in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts ein. Daher kommt die romanische Majuskel im Bestand nicht vor, die älteste Schriftart ist die gotische Majuskel. Sie wurde in der Mitte des 14. Jahrhunderts durch die gotische Minuskel weitgehend abgelöst. Die gotische Minuskel ging kurz nach der Mitte des 15. Jahrhunderts in eine schlankere Spätform über, die bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts beobachtet werden kann. Ab dem zweiten Drittel des 16. Jahrhunderts etablierten sich (Misch-)Formen der Fraktur. Sie blieben bis ungefähr 1630 üblich. Ab etwa 1570 ist die Kapitalis nachzuweisen, die nach 1630 als beinahe einzige Schriftart bestehen blieb. Andere Schriften wie die frühhumanistische Kapitalis oder die humanistische Minuskel spielten kaum eine Rolle.

7.1. Gotische Majuskel

Die gotische Majuskel vereint kapitale und unziale bzw. runde Buchstabenformen bei einer sich im Laufe der Zeit verstärkenden Tendenz zu runden Formen. Charakteristisch für diese Schrift sind auch ausgeprägte keilförmige Verbreiterungen der Schaft- und Bogenenden sowie Bogenschwellungen. Die an Schaft-, Balken- und Bogenenden angesetzten Sporen werden besonders betont und können vor allem bei C und E zu einem durchgehenden Abschlussstrich zusammenwachsen.

Für Greifswald sind 41 Objekte mit Inschriften in gotischer Majuskel bekannt. Ein zusammenhängender Bestand von Belegen für diese Schriftart findet sich jedoch nur auf 32 Grabplatten. Der Erhaltungszustand der 26 im Original erhaltenen Inschriften ist in den meisten Fällen so schlecht, [Druckseite 40] dass vergleichende Detailbeobachtungen und Rückschlüsse auf Veränderungen dieser Schriftart innerhalb des Verbreitungszeitraumes nicht möglich sind. Die Anzahl der eingehauenen Majuskelinschriften mit 12 und die der erhabenen mit 14 hält sich in etwa die Waage. Die ältesten gotischen Majuskeln finden sich auf zwei Grabplatten vom Ende des 13. Jahrhunderts in der eingehauenen Ausführung (Kat.-Nr. 2, 3), ab 1300 auch in erhabenen Buchstaben. Der jüngste datierte Beleg in Stein trägt die Jahreszahl 1361. Auf dieser Grundlage wurde für nicht datierte Inschriften in gotischer Majuskel ein Datierungsrahmen vom Ende des 13. bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts angenommen, wenn keine anderen Datierungskriterien vorlagen. Nach der Mitte des 14. Jahrhunderts blieb die Majuskel auf Grabplatten lediglich für Versalien bei Inschriften, die sonst in gotischer Minuskel ausgeführt waren, in Gebrauch.

Noch weniger aussagekräftig ist die Belegmenge (9) und Qualität der nicht in Stein ausgeführten gotischen Majuskeln.80) Aus dem archäologischen Fundgut konnten zwei Glasbecher bzw. deren Fragmente geborgen werden (Kat.-Nr. 8, 34), die vor 1318 bzw. zwischen etwa 1250 und 1350 entstanden. Dabei handelt es sich jedoch nicht um in Greifswald entstandene, sondern nachweislich um importierte Objekte. Die übrigen Beispiele für gravierte (4) und gemalte (1) gotische Majuskeln bestehen jeweils nur aus maximal fünf Buchstaben, die sich in einigen Fällen nicht einmal sicher identifizieren lassen. Sie befinden sich auf einem Ring (Kat.-Nr. 84), drei Kelchen und einer überfassten Wandmalerei (Kat.-Nr. 100). Dass die jüngsten Beispiele für diese Schriftform auf den Kelchen weit in die Verbreitungszeit der gotischen Minuskel hineinreichen (Kat.-Nr. 79, 128, 158), deckt sich mit der generellen Beobachtung, dass die gotische Majuskel auf Goldschmiedearbeiten weit länger in Gebrauch war als in anderen epigrafischen Kontexten.

7.2. Frühhumanistische Kapitalis und (Renaissance-)Kapitalis

Der Begriff ‚frühhumanistische Kapitalis‘ bezeichnet eine Mischschrift, die auf das Formenrepertoire verschiedener Großbuchstabenschriften zurückgreift. Neben kapitalen, runden und unzialen Formen stehen eckige Buchstaben (C, G und O), gelegentlich werden auch Minuskeln und Elemente aus byzantinisch-griechischen Schriften einbezogen sowie besondere Einzelformen kreiert. Ihre Bezeichnung erhielt diese Schriftart, weil sie wahrscheinlich durch gelehrte humanistische Kreise im Umfeld der Reformkonzilien von Konstanz und Basel in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts im deutschen Sprachraum bekannt gemacht wurde. Zum Formenkanon dieser Schrift gehören: epsilonförmiges (zweibogiges) E, retrogrades (spiegelverkehrtes) N, M in der Form des byzantinischen M (dieses in Form eines kapitalen H mit an den Balken angehängtem Mittelschaft) oder als konisches M mit durchgebogenen Schäften und sehr kurzem, über der Buchstabenmitte endendem Mittelteil sowie offenes kapitales D. An Schmuckformen kommen Ausbuchtungen, Nodi und Halbnodi an Schäften, Balken und Schrägschäften vor.

In den bisher untersuchten niedersächsischen Beständen ist die frühhumanistische Kapitalis ungefähr zwischen 1480 und 1530 und vor allem in sakralen und liturgischen Funktionszusammenhängen nachzuweisen.81) Im Greifswalder Bestand finden sich kaum Belege für diese Schriftart. In Stein tritt sie nur auf der Grabplatte für den Abt von Eldena Lambert von Werle (1499) auf, und zwar auf Schriftbändern im Zusammenhang mit der figürlichen Darstellung des Verstorbenen, während der umlaufende Sterbevermerk in gotischer Minuskel ausgeführt wurde (Kat.-Nr. 153). Darüber hinaus enthält auch die Inschrift in Renaissance-Kapitalis auf der Grabplatte für Gregor Zabel und Anna W. aus dem letzten Drittel des 16. oder vom Beginn des 17. Jahrhunderts einzelne Elemente der frühhumanistischen Kapitalis (Kat.-Nr. 115B). Zwei Goldschmiedearbeiten des späten 15. und [Druckseite 41] der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts weisen Elemente der frühhumanistischen Kapitalis auf, etwa Kreuzestituli mit retrogradem N (Kat.-Nr. 216, 219). Ebenfalls nur einzelne Buchstaben, offenes unziales D und byzantinisches M, zeigen die Kleinen Universitätszepter (Kat.-Nr. 228).Nach der Mitte des 16. Jahrhunderts – und somit etwas später als die Fraktur – etablierte sich auf Grabplatten auch die (Renaissance-)Kapitalis. Die Kapitalis ist zwar dem Ideal der antiken Monumental-Kapitalis verpflichtet, deren Buchstaben meist wie mit Lineal und Zirkel konstruiert sind und in der Regel Linksschrägenverstärkung, Unterschiede zwischen Haar- und Schattenstrichen, Bogenverstärkungen sowie ausgeprägte Serifen besitzen. Die neuzeitlichen Kapitalisschriften weisen jedoch nur in seltenen Fällen diese strengen Konstruktionsprinzipien der antiken Kapitalis auf, sie kommen vielmehr in vielfältigen Erscheinungsformen vor, etwa mit schmalen hohen Buchstaben oder als schrägliegende Schriften.

Für Greifswald ist als datierter Erstbeleg in Stein die erhaben gearbeitete Inschrift von 1570 für Joachim Schuhmacher d. Ä. und seine Ehefrau Christina Meier (Kat.-Nr. 141B) anzuführen. Aus dem Jahr darauf stammt die früheste eingehauene Kapitalisinschrift (Kat.-Nr. 241A). Die erhabene Kapitalis, die im 16. Jahrhundert häufig in Kombination mit einer eingehauenen Jahreszahl oder Datierung verwendet wurde, kam wie die Fraktur nach 1630 fast völlig außer Gebrauch, sodass seitdem die eingehauene Kapitalis zur beinahe alleinigen Schriftart auf Grabplatten wurde.82)

Außer auf Grabplatten lassen sich auf 30 weiteren Objekten Kapitalisinschriften nachweisen, die zwischen 1569 und der Mitte des 17. Jahrhunderts entstanden. Die Wächterglocke, gegossen 1569 von Johannes de Borch, stellt das älteste datierte Kapitalis-Beispiel in Greifswald dar (Kat.-Nr. 240). Dieses Entstehungsjahr kommt dem der ältesten datierten Kapitalisinschrift in Stein (1570) sehr nahe. Charakteristisch für die qualitätvolle Inschrift der Wächterglocke sind keilförmige, verlängerte (untere) Balken bei E und L. Fast noch ausgewogener und deutlicher am klassischen Ideal orientiert ist die Buchstabengestaltung auf dem 1579 gegossenen Epitaph für Valentin von Eickstedt (Kat.-Nr. 252A, B). Variationsfreudiger waren die Schöpfer der Marienkanzel, die 1587 entstand (Kat.-Nr. 256). Bei einer genaueren Betrachtung der geschnitzten, ligaturenreichen Inschriften fallen Unterschiede zwischen dem Schalldeckel und dem Kanzelkorb auf. Der Schalldeckel zeigt nicht nur generell schlankere Buchstaben, sondern auch ein M, das je nach Platzbedarf des vorausgehenden oder folgenden Buchstabens mit schräger linker und/oder rechter Haste ausgeführt ist. Dass hingegen M am Kanzelkorb nur mit geraden Schäften vorkommt, könnte darauf hindeuten, dass hier ein anderer Meister am Werk war.

Unter den Kapitalisinschriften des 17. Jahrhunderts sind drei weitere Glocken sowie einige Goldschmiedearbeiten erwähnenswert. Während die beiden Droyse-Glocken aus den Jahren 1614 und 1615 (Kat.-Nr. 311, 317) sauber gestaltete Inschriften tragen, fallen diejenigen der von Herzog Philipp Julius 1623 gestifteten Glocke des Heilig-Geist-Hospitals durch relativ unscharfe Konturen sowie eine unregelmäßige Spationierung und Ausrichtung auf (Kat.-Nr. 350). Als einzige gestickte Inschrift ist die des wenige Jahre älteren, von demselben Herzog 1619 gestifteten Rektormantels (Kat.-Nr. 336) zu nennen. In gravierter Form kommt die Kapitalis auf vier Zunftpokalen aus Zinn (Kat.-Nr. 377, 424, 438) bzw. aus Silber (Kat.-Nr. 275) sowie auf drei silbernen Vasa sacra (Kat.-Nr. 287, 309, 316) und einem Anhänger vor (Kat.-Nr. 399). Allgemein sind die Inschriften in Zinn weniger sorgfältig graviert als in Silber. Der silberne Pokal der Glaser (Kat.-Nr. 275, 1600) zeigt Bemühen um ornamentale Formen, darunter offenes kapitales D. Bogenförmige Zierstriche als Verlängerungen der Schrägschäfte vor allem bei A und V weist Kat.-Nr. 287 (1602) auf. Unterschiedliche Buchstabenformen der Oblatendosen in St. Marien von 1613 und 1615 (Kat.-Nr. 309, 316) zeigen, dass – trotz teilweise identischer Stifternamen – unterschiedliche Goldschmiede tätig waren. Leicht schrägliegende Kapitalis findet sich sowohl auf der älteren Oblatendose als auch auf einer Kanne der Schlachterzunft (Kat.-Nr. 424, 1647). [Druckseite 42] Die ältere Schlachterkanne ist dem Greifswalder Zinngießer Joachim Grünewald zuzuweisen (Kat.-Nr. 377, 1632). Einen Sonderfall in sprachgeschichtlicher Hinsicht stellt schließlich die hochdeutsche Inschrift auf dem Anhänger der Schützenkette dar (vgl. Kap. 6).

7.3. Gotische Minuskel

Die epigrafische gotische Minuskel entspricht im Idealfall der Textura (Textualis formata) der Buchschrift. Kennzeichen der gotischen Minuskel ist die Brechung von Schäften und Bögen. Die im Mittelband stehenden Schäfte (von i, m, n, u und v) werden an der Oberlinie des Mittelbandes und an der Grundlinie gebrochen. Bögen werden durch stumpfwinklige Brechung oder spitzwinkliges Abknicken in senkrechte und schräge Bestandteile umgeformt. Diese Umformung der Bögen und die Schaftbrechungen geben der Schrift einen gleichförmig gitterartigen Charakter.

In Niedersachsen ist die gotische Minuskel etwa seit der Mitte des 14. bis in die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts verbreitet, mit einzelnen Belegen bereits vor 1350. Die Frühformen weisen uneinheitlich ausgeführte obere und untere Schaftbrechungen sowie eigenwillige Bogenbrechungen auf. Nach der Mitte des 15. Jahrhunderts nimmt dort die Belegdichte für die gotische Minuskel ab.83)

In Greifswald wurde die gotische Majuskel auf Grabplatten kurz nach der Mitte des 14. Jahrhunderts durch die gotische Minuskel abgelöst. Die älteste datierte Inschrift trägt die Jahreszahl 1356 (Kat.-Nr. 38A).84) Die Etablierung der gotischen Minuskel im Zeitraum kurz nach der Mitte des 14. Jahrhunderts stimmt mit dem für den Landkreis Rügen erhobenen Befund überein.85) Dass die gotische Majuskel und die gotische Minuskel in Greifswald kurzzeitig nebeneinander verwendet wurden, zeigt eine Grabplatte mit umlaufenden Minuskeln und einer wenig später im Innenfeld an einer Langseite angebrachten Majuskelinschrift (Kat.-Nr. 31A, B, beide Inschriften ohne Jahreszahl).

Das Formenspektrum der frühen Minuskel zeigt insbesondere in der Anfangszeit allmähliche Veränderungen, die als Datierungskriterien herangezogen werden können. Charakteristisch für die ältesten Inschriften sind die noch nicht kanonisch gebrochenen, sondern stumpf auf der Grundlinie endenden Schäfte von m, n und i. Dieselben stumpfen Abschlüsse zeigen die oberen Schaftenden von u. Auch für v und w setzen sich Brechungen erst allmählich durch.

Die jüngsten, unten noch stumpf endenden m sind in einer Inschrift mit der Jahreszahl 1392 zu sehen (Kat.-Nr. 69A), hier mit entsprechenden n, die jedoch noch einmal zu Beginn des 15. Jahrhunderts (Kat.-Nr. 88A) auftreten. i kommt anfangs nur stumpf endend vor, ein gebrochenes als Einzelfall im Jahr 1377 (Kat.-Nr. 58A); danach erst wieder 1413 (Kat.-Nr. 104) und von da an regelmäßig. Das letzte stumpfe i stammt aus den Jahren nach 1427 (Kat.-Nr. 116A). Bei den ältesten Inschriften in gotischer Minuskel enden die u-Schäfte oben stumpf, und zwar sowohl nur rechts als auch rechts und links, wobei beide Varianten in derselben Inschrift auftreten können (Kat.-Nr. 59, 1378; Kat.-Nr. 107, 1415). Dass der rechte u-Schaft am oberen Ende nach innen abgeschrägt ist, erscheint zuerst in der Inschrift für Ludolf Dersekow (Kat.-Nr. 55B, nach 1413, weitere Belege aus den Jahren 1447, 1450, 1458). Ein u, bei dem beide Schäfte oben gebrochen sind, ist erstmals in einer Inschrift mit der Jahreszahl 1418 belegt (Kat.-Nr. 110A, dann wieder 1427, 1443, 1458, 1474). Der jüngste Nachweis für ein u, dessen beide Schäfte oben stumpf enden, stammt aus dem Jahr 1429 (Kat.-Nr. 93B). Unten stumpfes u tritt nur ausnahmsweise auf (Kat.-Nr. 76, 91).

Bei v und w der ältesten Inschriften verlaufen der linke und gegebenenfalls der Mittelschaft schräg, das obere Schaftende ist nicht gebrochen und reicht meist bis in den Oberlängenbereich hinein; ein [Druckseite 43] gut erhaltenes Beispiel ist Kat.-Nr. 38A von 1356. Schon recht bald macht sich eine Tendenz zur Aufrichtung dieser Schäfte hin zur Senkrechten bemerkbar, zunächst noch ohne diese zu erreichen (Kat.-Nr. 49A, 1368; Kat.-Nr. 59, 1378). Etwas später werden die Schaftenden gebrochen (Kat.-Nr. 63, 64A, beide 1388). Das erste genau zu datierende v mit eindeutig parallelen, oben gebrochenen Schäften zeigt eine Grabplatte von 1397 (Kat.-Nr. 71). Alle jüngeren Inschriften weisen nur noch diese gebrochene Form von v und w auf.

Das a der älteren gotischen Minuskel ist stets doppelstöckig. Bei e ist der Balken gerade und reicht nach links bis an den Bogen heran. Geschwungene oder unten eingerollte Balken treten zuerst auf der Grabplatte für Klaus Kogheler d. Ä. (Kat.-Nr. 103A, vor 1412) auf, und zwar zusammen mit geraden Balken, ferner in der Inschrift für Ludolf Dersekow (Kat.-Nr. 55B, nach 1413), sowie 1415, 1443, 1474 und schließlich regelmäßig in der Spätform.

Schaft-r kommt von Anfang an mit oder ohne senkrechten, kürzeren oder längeren Zierstrich vor. Der erste Beleg für einen schräg zum Schaft laufenden, unten eingerollten Zierstrich stammt aus dem Jahr 1397 (Kat.-Nr. 71). Das erste datierte Vorkommen des Bogen-r als Kurzschaft mit aufgesetztem Quadrangel weist die Inschrift für Johannes Nienkerken von 1450 auf (Kat.-Nr. 125B). Dieselbe Buchstabenform findet sich auch in einer Inschrift für Andreas Wichmann, der wohl kurz nach 1440 starb (Kat.-Nr. 126A), sodass für Greifswald von einem Aufkommen dieser Form des r um die Mitte des 15. Jahrhunderts auszugehen ist.

Eine zeitliche Entwicklung lassen auch die Oberlängen von b, h, l und k erkennen. In den ältesten Inschriften (Kat.-Nr. 41, 22, 52) enden diese leicht nach unten eingebuchtet, die seitlichen Enden der oberen Abschlüsse sind nach unten eingerollt. Diese Variante ist bis 1418 zu beobachten (Kat.-Nr. 21A). Ab dem zweiten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts zeigen sich auch keilförmig verbreiterte und abgeschrägte Oberlängen. Den frühesten Beleg stellt die nach 1413 entstandene Inschrift für Ludolf Dersekow dar (Kat.-Nr. 55B). In der Spätform der Minuskel sind die Oberlängen dieser Buchstaben ausschließlich in dieser Weise ausgeführt. Gespalten endende Oberlängen kommen auf nur einer Grabplatte vor (Kat.-Nr. 159A).

Ab der Mitte des 15. Jahrhunderts geht die gotische Minuskel in eine Spätvariante über. Diese zeigt schlankere Proportionen, spitz ausgezogene, ineinander übergehende Schaftbrechungen, die den gitterartigen Gesamteindruck der Schrift weiter verstärken. In der älteren Form liegt das Verhältnis von Strichbreite und angrenzendem Zwischenraum zur Buchstabenhöhe über den gesamten Verwendungszeitraum konstant bei etwa 1:3, in der Spätform bei etwa 1:4.86) Die Spätform zeigt auch ein erweitertes Formenspektrum einzelner Buchstaben, wie kastenförmiges a als Sonderform des doppelstöckigen a, ferner u, dessen obere Schaftenden nach außen abgeschrägt sind, sowie ein e mit dünnstrichigem, senkrechtem Balken, der unten eingerollt und oben immer über den Bogen hinaus verlängert ist. Außerdem treten i-Punkte auf. Die Oberlängen ragen in der Regel weiter über den Mittellängenbereich hinaus.

Eine Grabplatte mit der Jahreszahl 1473 bildet den ersten datierten Beleg für diese jüngere Schriftvariante (Kat.-Nr. 146). Die Inschrift auf einer Grabplatte für Johannes Balke (Kat.-Nr. 149A) – schlanke Proportionen, u mit nach außen abgeschrägten oberen Schaftenden, kastenförmiges a –, die in die Mitte oder in das dritte Viertel des 15. Jahrhunderts zu datieren ist, kann als nahezu gleichalter Beleg gelten. Dieser Datierungsansatz wird durch eine Übergangsschrift mit Elementen sowohl der älteren als auch der jüngeren Minuskel-Variante auf der Grabplatte für den Abt Hartwig von Eldena bekräftigt (Kat.-Nr. 124A, 1447). Den Proportionen nach ist sie der älteren, gedrungenen Form der gotischen Minuskel zuzurechnen. Die unteren Schaftbrechungen sind jedoch nach unten spitz ausgezogen, ihre Kanten leicht eingezogen. [Druckseite 44]

Die ältere Form der gotischen Minuskel begegnet ein letztes Mal auf der Grabplatte für Johannes Parleberg (Kat.-Nr. 151A, 1483). Der Übergang von der älteren zur jüngeren Form vollzog sich demnach zwischen der Mitte und dem Ende des 15. Jahrhunderts. Anscheinend aus derselben Werkstatt wie zwei Grabplatten mit Frakturinschriften stammen zwei späte Beispiele der gotischen Minuskel. Eine Inschrift wurde Mitte des 16. Jahrhunderts für Joachim Schwarz (Kat.-Nr. 205B), die andere 1548 für Anton Voss (Kat.-Nr. 229A) angefertigt. Letztere stellt den jüngsten datierten Beleg für diese Schriftart dar. Für die Greifswalder Grabplatten ist daher als paläografischer Datierungsrahmen für die frühe Form der gotischen Minuskel ein Zeitraum von der Mitte des 14. bis zum Ende des 15. Jahrhunderts, für die Spätform von der Mitte des 15. bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts anzunehmen.

Der Greifswalder Bestand weist insgesamt 167 Grabplatten mit Inschriften in gotischer Minuskel auf, von denen inzwischen 25 gänzlich, drei partiell verloren sind. Darüber hinaus kommt diese Schriftart in Stein auch auf dem 1463 datierten Gedenkstein für Hinrich Rubenow (Kat.-Nr. 143) vor. Von den Minuskelinschriften der Grabplatten sind nur neun eingehauen, die übrigen erhaben gearbeitet. Zu den 167 reinen Minuskelinschriften kommen acht eingehauene aus dem zweiten Viertel oder der Mitte des 16. Jahrhunderts, die einige wenige Frakturmerkmale aufweisen, sowie 45 in einer Mischschrift aus gotischer Minuskel und Fraktur (siehe Kap. 7.4).

Außerhalb der Überlieferung in Stein lässt sich die gotische Minuskel an sechs gemalten, fünf gravierten und zwei gegossenen Objekten nachweisen. Aufgrund dieser geringen Zahl und wegen des schlechten Erhaltungszustands der meisten Inschriften können die für die Steinminuskel gemachten Detailbeobachtungen zur Schriftentwicklung an den übrigen Inschriftenträgern nicht nachvollzogen werden. Die gemalten Inschriften mit einem an sich aussagekräftigen Buchstabenbestand, unter ihnen die Rubenowtafel, zeigen deutliche Zeichen von teilweise entstellender Überformung oder sogar Neuanfertigung (Kat.-Nr. 100, 113, 142). Sie sind daher für paläografische Beobachtungen ebenso wenig geeignet wie die nur teilweise erhaltenen oder aus einzelnen Buchstaben(-fragmenten) bestehenden Wand- und Glasmalereien (Kat.-Nr. 67, 87, 235). Von vier Kelchen weisen drei lediglich den Christusnamen ihesus christus am Nodus in gotischer Minuskel auf (Kat.-Nr. 79A, 217C, 219B). Die an zweiter und dritter Stelle genannten Inschriften sind dabei in einer auf Goldschmiedearbeiten häufig verwendeten, besonders dekorativen Form dieser Schrift ausgeführt, die einen plastischen, dreidimensionalen Eindruck hervorruft, weil die gebrochenen Hasten und Bögen wie gefaltete Bänder gestaltet sind (daher die Bezeichnung ‚Bandminuskel‘), an den Quadrangeln und Schäften sitzen Schattenstrichelungen, die diesen Eindruck verstärken. Nur ein Kelch (Kat.-Nr. 128) wurde mit einer längeren, niederdeutschen Inschrift versehen, die jedoch aus schlichten Buchstaben ohne Schmuck- und Sonderformen besteht. Exzeptionell sind hingegen die Zierelemente sowie die ornamentalen Buchstabenformen und -kombinationen auf den Schriftbändern der Großen Universitätszepter, die 1456 von einem unbekannten Meister angefertigt wurden (Kat.-Nr. 137).

Der Greifswalder Bestand weist zwei Glocken aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts auf, die mit längeren lateinischen Inschriften in gotischer Minuskel versehen wurden (Kat.-Nr. 109, 123). Auch wenn die Buchstabenformen auf diesen von verschiedenen Meistern gegossenen Glocken durchaus vergleichbar sind, lassen sich doch bei genauerer Betrachtung auch Unterschiede feststellen. Auf der Professorenglocke in St. Nikolai (Kat.-Nr. 123, 1440) zeigt der Versal O Bogenschwellungen mit gerader Innenkontur. Die Buchstaben d, h und g weisen deutliche Ober- bzw. Unterlängen auf, die Proportionen dieser Inschrift aus der Monkehagen-Werkstatt sind im Ganzen betrachtet schlanker als die der einige Jahre älteren Betglocke in der Marienkirche (Kat.-Nr. 109, 1418). Die Buchstaben auf dieser Glocke, die sich dem Gießer Johannes Karl zuweisen lässt, sind sorgfältig gestaltet und bleiben auf den Mittellängenbereich beschränkt, d, f, h, k und l sind also ohne Ober-, g ohne Unterlänge ausgeführt. Der Zierstrich an der Fahne des r verläuft senkrecht nach unten. Auffällig sind ferner gebogene oder eingerollte Zierstriche (vgl. besonders am Ende des oberen Bogenabschnitts von c, aber auch bei s in rosa). Vielleicht können diese epigrafischen Charakteristika dazu dienen, zukünftig weitere Glocken den beiden Meistern bzw. Werkstätten zuzuordnen.

7.4. Fraktur und humanistische Minuskel

Die epigrafische Ausprägung der kanonischen Fraktur zeichnet sich durch Schwellzüge und Schwellschäfte sowie die spitzovale Form der geschlossenen Bögen aus. Die Schäfte von f und Schaft-s reichen unter die Grundlinie, die Oberlängen sind meist gespalten oder laufen in Zierlinien aus. Es kommt sowohl einstöckiges als auch doppelstöckiges a vor. In Greifswald sind Inschriften in dieser kanonischen Fraktur nicht belegt. Stattdessen kommen Mischschriften aus gotischer Minuskel und Fraktur vor. Sie werden je nach Schriftanteil als ‚gotische Minuskel mit Elementen der Fraktur‘, ‚Mischschrift aus gotischer Minuskel und Fraktur‘ sowie schließlich als ‚Fraktur mit Elementen der gotischen Minuskel‘ bezeichnet. Gemalte Frakturinschriften fehlen völlig.

Auf Grabplatten sind Charakteristika dieser Schriftart – abgesehen von den Frakturversalien auf dem Stein der Familie Stevelin mit einer Inschrift in gotischer Minuskel von 1520 (Kat.-Nr. 215A) – seit den 1530er Jahren zu beobachten. Dabei handelt es sich zunächst um eine Gruppe von acht eingehauenen Inschriften (siehe Kap. 8, Vargatz/Völschow-Gruppe), die nur wenige Frakturmerkmale wie runden, nach unten verlängerten h-Bogen und gebogenen rechten Schaft bei v aufweisen. Die Buchstaben sind auffällig dünnstrichig, Schwellschäfte und -bögen fehlen.

Eine Mischschrift aus gotischer Minuskel und Fraktur erscheint 1556 auf den Grabplatten für Balthasar Nürenberg (Kat.-Nr. 49B) und Nikolaus Berndt (Kat.-Nr. 169C): Schwellzüge bei Schaft-s und f, einstöckiges a (spätere Mischschriften verwenden jedoch wieder das doppelstöckige), spitzovale Form der rechten Bögen von b, d, h und o.

Fraktur, wenngleich noch mit Elementen der gotischen Minuskel durchsetzt, wurde erstmals von einer Werkstatt, die sich nach den datierbaren Inschriften von 1600 bis 1629 nachweisen lässt (siehe Kap. 8, Engelbrecht/Kruse-Gruppe), sowohl in eingehauener als auch erhabener Ausführung verwendet. Diese Frakturschrift unterscheidet sich von früheren und zeitgleichen Mischschriften aus gotischer Minuskel und Fraktur durch einstöckiges a und ein e, dessen Bogen breit abgeknickt und als Schwellzug ausgeführt ist. Dieses typische Fraktur-e kommt ausschließlich in dieser Werkstattgruppe vor. In diesen Inschriften ist der Frakturcharakter am deutlichsten ausgeprägt, wenngleich einzelne Buchstaben – i, n, m, t und r – der gotischen Minuskel verhaftet bleiben.

Nach 1630 treten Frakturformen nur noch ausnahmsweise und in einer dünnstrichigen Ausführung auf, die sich von der gotischen Minuskel mit Frakturelementen aus dem zweiten Viertel des 16. Jahrhunderts nur durch den zusätzlichen Gebrauch von Frakturversalien unterscheidet. Nur zweimal sind Jahreszahlen erhalten, Kat.-Nr. 416A (1640, der Name in Fraktur, die restliche Inschrift in Kapitalis) und Kat.-Nr. 176D (1652). Erhabene Frakturinschriften kommen zuletzt im Jahr 1623 (Kat.-Nr. 75C) vor. Für die paläografische Datierung ist daher im Falle der Greifswalder Frakturformen überwiegend – wenn nicht andere Argumente vorliegen – von einer Entstehung in der zweiten Hälfte des 16. oder im ersten Drittel des 17. Jahrhunderts auszugehen.

Die humanistische Minuskel entspricht der Antiqua der Buchschrift. Kennzeichen sind runde Bögen und Schäfte, die ohne Brechung enden; f, Schaft-s und h enden in der Regel auf der Grundlinie, d wird mit senkrechtem Schaft ausgeführt. In Greifswald ist diese Schriftart kaum belegt. Auf Grabplatten kommt sie nur einmal, zusammen mit Kapitalis, im Jahr 1616 vor (Kat.-Nr. 319). Das 1595 entstandene Epitaph für den Generalsuperintendenten Jakob Runge (Kat.-Nr. 266) weist die einzige erhaltene, längere Inschrift in humanistischer Minuskel (mit Kapitalis für inhaltlich besonders wichtige Passagen) auf. Nicht nur die Buchstaben sind ebenmäßig gestaltet, mit ae-Ligatur und einzelnen Diakritika sowie neulateinischen Ziffern, sondern auch die Anordnung der Inschrift auf der Schrifttafel in zwei Spalten, die linke rechtsbündig, die rechte zentriert, ist sorgfältig komponiert. Auch auf dem Rahmen des gemalten Epitaphs für Martin Bartke (1623) war ehemals eine Inschrift in humanistischer Minuskel mit einer Kapitaliszeile angebracht. Da die Buchstaben jedoch mittlerweile abgeblättert sind, ist nur noch ein Abdruck der Inschrift auf dem dunklen Holz zu sehen (Kat.-Nr. 333).

8. Werkstattgruppen der Grabplatten

Zahlreiche Inschriften auf Greifswalder Grabplatten weisen hinsichtlich der Schriftformen und der Ausführungstechnik so weit übereinstimmende ausführungstechnische Merkmale auf, dass von einer Herstellung in derselben Werkstatt auszugehen ist. Der Werkstattbegriff ist in diesem Zusammenhang allerdings konstruiert, da Namen von Steinmetzmeistern sich bisher nicht nachweisen lassen. Im Folgenden orientiert sich die Bezeichnung der Werkstattgruppen an den Personennamen in den jeweils ältesten oder in besonders repräsentativen Inschriften. Bei kleineren Gruppen werden die zugehörigen Inschriften vollständig aufgeführt. Die Inschriften der größeren Gruppen können im Reg. 10 unter dem Stichwort ‚Werkstattgruppen der Grabplatten‘ aufgefunden werden.

Eine kleine Gruppe von Inschriften in gotischer Minuskel lässt sich für die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts um eine Grabplatte der Familie Letzenitz ausmachen (Letzenitz-Gruppe).87) Repräsentativ für eine Gruppe gleichartiger Minuskelinschriften vom Beginn des 15. Jahrhunderts ist die Grabplatte für den Priester Friedrich Buchow († 1415, Buchow-Gruppe).88)

Im Zusammenhang mit der Ausprägung der späten gotischen Minuskel und bald auch der Aufnahme von Frakturelementen erscheinen mehrere Gruppen vom Ende des 15. bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts. Besonders bemerkenswert ist die Bokholt-Gruppe. Zu ihr gehören erhaben in vertiefter Zeile gearbeitete Inschriften auf mindestens 28 Grabplatten. Bei den meisten handelt es sich um stark abgetretene, kurze Eigentumsvermerke ohne Jahreszahl. Lediglich zwei, die für den Propst Lorenz Bokholt (Kat.-Nr. 209) und für einen Gregor (Kat.-Nr. 208A), sind überwiegend gut erhalten. Nur diese beiden tragen eine Jahreszahl (beide 1501). Die oben und unten gleichmäßig quadrangelförmigen, in der Senkrechten lang ausgezogenen, zur Zeilenmitte an einer waagerechten Linie ausgerichteten Schaftbrechungen verleihen diesen Inschriften einen ausgeprägt gitterartigen Charakter. Als Leitformen können e mit auf einen Zierstrich reduzierten, senkrechtem, unten eingerolltem Balken, der oben stets über den Bogen hinausragt, gelten; außerdem u, dessen Schaft- und Bogenenden oben teils gebrochen, teils auch nach außen abgeschrägt sind, was auch bei stark abgetretenen Inschriften die Gruppenzugehörigkeit gut erkennen lässt. Das a tritt doppelstöckig oder kastenförmig auf, d mit recht steilem oberem Bogenabschnitt. Die freien Oberlängen der Buchstaben sind nach oben keilförmig verbreitert und enden schräg. Die Oberlängen von d und b sind teils doppelt abgeknickt, wobei die Knickstellen sichtbar gemacht wurden. Die i-Punkte weisen Kreisform auf. Charakteristisch ist auch der A-Versal mit aufgesetzter, markant dreieckig ausgezogener Schwellung des linken Schafts und linksschrägem Mittelbalken.89)

In den gleichen Zeitraum wie die Bokholt-Gruppe gehören einige Inschriften in einer sehr schlanken gotischen Minuskel, die sich durch ihre paragrafzeichenförmigen Worttrenner und die rechtsbündige Ausrichtung der letzten Zeile deutlich von allen anderen Schriftausprägungen unterscheiden lassen. Die Inschrift für Hermann Schwichtenberg (Kat.-Nr. 133B, 1516) ist als einzige mit einer Jahreszahl versehen. Zur Schwichtenberg-Gruppe gehören Inschriften auf mindestens sechs weiteren Grabplatten. Aufgrund prosopografischer Erwägungen fallen alle in die Zeit vom Ende des 15. bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts.90)

Aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts stammt auch eine weitere, nur wenige Exemplare umfassende Gruppe von Inschriften in einer erhabenen, ebenfalls sehr schlanken gotischen Minuskel, am besten erhalten auf den Grabplatten für Joachim Engelbrecht und die Brüder Vargatz (Engelbrecht/Vargatz-Gruppe).91) Die quadrangelförmigen Schaftenden sind in [Druckseite 47] der Senkrechten nicht so weit ausgezogen wie bei der Bokholt-Gruppe. Der Balken des e verläuft schräg zum Schaft und ist unten in einem weiten Bogen aufgerollt, desgleichen der Zierstrich an der Fahne des r. Markant ist auch das y mit senkrechtem linken Schaft, der unten sehr weit nach rechts eingerollt ist; a kommt doppelstöckig, auch kastenförmig, vor. Der untere Bogen des g erscheint als dicht an den oberen Buchstabenkörper herangezogener Balken. Die Schäfte des u sind oben teils beidseitig nach außen abgeschrägt. Die namengebenden Grabplatten weisen zudem in Form und Größe identische Tartschenschilde auf, die anscheinend nach derselben Schablone gearbeitet wurden und sich dadurch vom Schild auf der Bokholt-Platte (Kat.-Nr. 209, Abb. 95) unterscheiden. Die Tartschen der Engelbrecht/Vargatz-Gruppe sind auf weiteren Grabplatten zu sehen, auf denen die zugehörigen Inschriften aber getilgt wurden.92)

Bei der Vargatz/Völschow-Gruppe handelt es sich um Inschriften in einer dünnstrichig eingehauenen gotischen Minuskel, die in einigen Fällen erste Elemente der Fraktur wie einen gebogenen rechten oder geschwungenen linken Schaft bei v und w zeigen. Die Jahreszahlen der beiden Namen gebenden Inschriften zeigen außerdem die ältesten arabischen Ziffern im Greifswalder Inschriftenbestand.93) Neben ihnen lassen sich weitere neun Platten dieser Gruppe zuordnen, die in das zweite Viertel oder um die Mitte des 16. Jahrhunderts datiert werden kann.94)

Ebenfalls in der Mitte des 16. Jahrhunderts lässt sich eine Gruppe von fünf erhabenen Inschriften (Voss/Nürenberg-Gruppe) ausmachen, von denen zwei die späte Form der gotischen Minuskel,95) die anderen drei eine Mischschrift aus gotischer Minuskel und Fraktur aufweisen.96) Der Gruppenzusammenhang ergibt sich daraus, dass in allen Inschriften die Minuskelformen übereinstimmen. Die Inschriften der Voss/Nürenberg- und der Vargatz/Völschow-Gruppe zeigen den allmählichen Übergang von der gotischen Minuskel zur Fraktur.

Die nächstfolgende Gruppe erscheint nach einer größeren zeitlichen Lücke erst am Ende des 16. Jahrhunderts. Die erhaltenen Belege reichen von 1592 bis 1603. Dabei handelt es sich überwiegend um erhaben gearbeitete Kapitalisinschriften. Das höchste handwerkliche Niveau zeigt sich auf der leider nur fragmentarisch erhaltenen Grabplatte für Henning von Walsleben (Kat.-Nr. 91B, Walsleben-Gruppe). Dass die Kapitalis hier zusammen mit einer ebenfalls qualitätvollen Mischschrift aus gotischer Minuskel und Fraktur auftritt, gibt zu erkennen, dass diese Werkstatt beide Schriftarten beherrschte. Bemerkenswert ist, dass es sich zumeist um längere Grabinschriften handelt, darunter um diejenigen für den Generalsuperintendenten Jakob Runge sowie die Professoren Johannes Oesten und Balthasar Rhaw.97)

Eine umfangreiche Werkstattserie ist für die Zeit von 1600 bis 1629 zu beobachten (Engelbrecht/Kruse-Gruppe, Kat.-Nr. 62B, 290A, B). Sie erstreckt sich auf Inschriften in Kapitalis und Fraktur, auch in Kombination miteinander, jeweils in erhabener und eingehauener Ausführung. Ihr lassen sich Inschriften auf mindestens siebzig Grabplatten zuordnen, wovon etwa fünfzig datiert oder aufgrund prosopografischer Erwägungen annähernd datierbar sind. Typische Merkmale dieser Kapitalis sind eine tendenziell breite Ausführung der Buchstaben, besonders deutlich bei C, D, G und den fast kreisrunden O, Linksschrägen- und Bogenverstärkung sowie der Wechsel von Haar- und Schattenstrichen. Als Leitform kann das N mit verstärktem, oben und unten die seitlichen Schäfte verdeckendem Schrägschaft gelten. Typisch ist auch R mit stachelförmiger Cauda, M mit senkrechten Schäften und niedrigem Mittelteil. Beim A, das einen geraden Mittelbalken aufweist, wird der rechte, breitere Schaft spornartig über den linken [Druckseite 48] hinausgeführt. Die Fraktur dieser Gruppe unterscheidet sich von früheren und zeitgleichen Mischschriften aus gotischer Minuskel und Fraktur durch einstöckiges a und ein e, dessen Bogen breit abgeknickt und als Schwellzug ausgeführt ist. Diese Form des e kommt erstmals und ausschließlich bei der besagten Gruppe vor.

Von 1615 bis 1628 ist entweder innerhalb dieser oder als zusätzliche Gruppe von Kapitalisinschriften eine Schriftvariante zu beobachten, die ein R mit geschwungener Cauda aufweist und in der die Schrägschäfte des A oben spitz zusammentreffen (Schwarz-Gruppe, Kat.-Nr. 69C). Sie kommt auf mindestens 17 Platten vor. Abgesehen von einer Ausnahme (Kat.-Nr. 262) sind alle Inschriften eingehauen.

Sowohl für die Engelbrecht/Kruse- als auch die Schwarz-Gruppe ist ferner eine Variante des kapitalen A üblich, meistens in Anno mit senkrechtem rechten und geschwungenem, unten teilweise nach oben eingerolltem linken Schaft, das auch vor den Jahreszahlen etlicher Frakturinschriften aus derselben Zeit auftritt. Das zeitliche Ende dieses Werkstattkomplexes fällt mit dem weitgehenden Verschwinden der Fraktur und der erhabenen Kapitalis zusammen.

Die Engelbrecht/Kruse-Gruppe wird von einer neuen Gruppe abgelöst, der die wohlproportionierte Inschrift, welche Barthold Krakewitz seiner 1630 verstorbenen Ehefrau Margarete Jäger setzen ließ (Kat.-Nr. 369A), als Vorbild gedient haben könnte (Krakewitz-Gruppe). Allerdings erreicht keine weitere Inschrift deren Qualität, schon gar nicht diejenige, die nach dem Tod des Barthold Krakewitz 1642 auf derselben Platte hinzugefügt wurde. Typische Merkmale der Krakewitz-Gruppe sind trotz stark schwankender Sorgfalt in der Ausführung der an den Serifen der Schäfte (häufig nur lose) ansetzende Schrägschaft des N, der bis zur Buchstabenmitte reichende Mittelteil des M mit leicht nach oben gewölbten Schrägschäften, ein R mit gerader oder leicht eingebogener, mit deutlichem Abstand zum Schaft am Bogen ansetzender Cauda. Charakteristisch sind auch die oben offenen B-, D-, P- und R-Versalien.

Bei weniger sorgfältiger Ausführung sind die Buchstaben meist dünnstrichig, ohne auffällige Unterschiede in der Strichbreite und deutlich schlanker als bei der Engelbrecht/Kruse-Gruppe. Die senkrechten Schäfte des N verbinden sich dann spitz mit dem Schrägschaft. Bis 1650 finden sich Inschriften dieser Gruppe auf mehr als fünfzig Grabplatten, ferner auf zahlreichen weiteren bis zum Jahrhundertende. In der zweiten Jahrhunderthälfte sind noch mindestens drei weitere markante Werkstattgruppen zu beobachten. Da sie außerhalb des engeren Erfassungszeitraumes dieses Bandes liegen, können sie nicht berücksichtigt werden.

Zitationshinweis:

DI 77, Greifswald, Einleitung (Jürgen Herold, Christine Magin), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di077g014e009.

  1. Dazu zählen beispielsweise der Croy-Teppich (1554) im Pommerschen Landesmuseum, der erst nach 1650 nach Greifswald kam, sowie der heute im Hauptgebäude der Universität angebrachte Wappenstein Herzog Philipps I. (1551) aus dem Schloss in Wolgast. – Von den Professorenporträts der Universität ist keines nachweislich vor 1650 entstanden (vgl. Peters, Professorenporträts). Auch wenn einzelne Bilder älter aussehen (vgl. Dahlenburg, Ahnengalerien, S. 8, 11) oder Gelehrte darstellen, die vor 1650 verstarben, sind ihre Porträts insgesamt oder die den Personendarstellungen beigegebenen Beischriften deutlich jüngeren Datums. Inwiefern diese Beischriften auf älteren Tituli beruhen, gerade wenn die Bildelemente ältere Konventionen erkennen lassen (vgl. etwa das Porträt des Joachim Bering bei Alvermann/Dahlenburg, Köpfe, S. 48), ist nicht bekannt. »
  2. Bei 271 von insgesamt 1282 Inschriften handelt es sich um Grabplatten-Nummerierungen; vgl. dazu Kap. 5.1.1 (Material, Form, Gestaltung). »
  3. Für alle anderen Inschriftenträger gilt, dass der Wortlaut von Inschriften, die nach 1650 zu datieren sind, in Ziffernfußnoten wiedergegeben wird. »
  4. Dieser Übersicht liegen folgende Werke zugrunde: Kiel, Greifswald; Wernicke, Geschichte Greifswald; verschiedene Artikel in Lexikon Mecklenburg-Vorpommern. – Zu den historischen Bistumsgrenzen vgl. Lexikon Mecklenburg-Vorpommern, S. 110f. Zur Entwicklung des Herzogtums Pommern vgl. Köbler, Historisches Lexikon, S. 489–492, und Atlas Mecklenburg-Vorpommern 2, S. 31 (Pommern 1295–1478) und S. 49 (Pommern 1478–1637). »
  5. Eine moderne, umfassende Untersuchung zur Geschichte des Klosters fehlt. Vgl. zuletzt Herold, Äbte, S. 358–361; Lissok, Eldena, allerdings mit falschen Zuschreibungen einiger Grabplatten; Mangelsdorf, Frühgeschichte, S. 24–27; Kiesewetter, Eldena. Am ausführlichsten nach wie vor Pyl, Eldena, und – auf dieser Grundlage – Hoogeweg, Klöster 1, S. 456–575. »
  6. Nach Lissok, Eldena, S. 14 (Bauphasenkartierung Dirk Brandt, André Lutze). »
  7. Kat.-Nr. 1, 2, 32, 41, 53, 63, 71, 91, 104, 120, 124, 139, 146, 153, 155. – Die kopial überlieferte Grabschrift Kat.-Nr. 162 wird hier nicht berücksichtigt, weil nicht sicher ist, ob sie tatsächlich inschriftlich ausgeführt war. »
  8. Kat.-Nr. 2, 32, 41, 63, 71, 91, 104, 120, 139, 146»
  9. Dazu Pyl, Eldena, S. 539–542. »
  10. Ob die Grabplatte Kat.-Nr. 91 Abt Christian (1256) zuzuweisen ist, bleibt unsicher. Abtslisten bei Pyl, Eldena, S. 558–562, leicht modifiziert bei Hoogeweg, Klöster 1, S. 573–575. »
  11. Vgl. Herold, Äbte, S. 360f.; allgemein Wehrmann, Begräbnisstätten. »
  12. Publizierte Inventare aus den Jahren 1526 und 1633 bei Hoogeweg, Klöster 1, S. 526f., und Pyl, Eldena, S. 119f. »
  13. Dazu vorerst Igel, Kirchen, demnächst auch Igel, Bürgerhaus. Vor dem Hintergrund der für den vorliegenden Inschriftenband zusammengetragenen prosopografischen Informationen wäre eine noch differenziertere Betrachtung der mittelalterlichen Grabinschriften für bestimmte Familien und Personen in Verbindung mit nachweisbaren Wohnhäusern und Pfarreigrenzen sicher aufschlussreich für die Greifswalder Stadttopografie. »
  14. Vgl. dazu Kap. 5.2 (Kirchenausstattung). »
  15. Pyl, Nachträge 1: zu St. Nikolai S. 55–64; zu St. Marien S. 22–41; zu St. Jacobi S. 42–54; Pyl, Nachträge 2, zu St. Marien S. 52–76; zu St. Jacobi S. 77–99; speziell zu Zerstörungen des 17. bis frühen 19. Jahrhunderts S. 1–52. »
  16. Eine moderne Untersuchung zur (Bau-)Geschichte von St. Nikolai fehlt. Vgl. Dom St. Nikolai Greifswald, besonders S. 3–8; Buske, Kirchengeschichte, S. 168–170; Thümmel, Baugeschichte; Pyl, Greifswalder Kirchen, S. 251–476, zur Baugeschichte und zur Ausstattung. »
  17. Heyden, Kirchen Greifswalds, S. 33–38. »
  18. Hoogeweg, Klöster, S. 591–607; Bulach, Bedeutung, S. 49f. »
  19. Dom St. Nikolai Greifswald, S. 10–14; verschiedene Beiträge in Dom St. Nikolai (1989), passim; auch Pyl, Greifswalder Kirchen, S. 309–315. »
  20. Magin, Leuchten, S. 86, mit weiterer Literatur. »
  21. Dazu Kirmis, Koordinierungsgruppe, S. 19–36. »
  22. Dazu Baier, Denkmale, S. 108f.; Pyl, Greifswalder Kirchen, S. 292f., bes. Anm. 3, S. 302 (Verluste und Veränderungen v. a. des 18. Jahrhunderts). »
  23. Zur Marienkirche vgl. Buske, Kirchengeschichte, S. 170f.; Rohde, Marienkirche; Pyl, Greifswalder Kirchen, S. 407–601, zur Baugeschichte und zur Ausstattung. »
  24. Dazu Baier, Denkmale, S. 90f.; Pyl, Nachträge 1, S. 30–34; Pyl, Nachträge 2, S. 66–68. »
  25. Pyl, Greifswalder Kirchen, S. 514. »
  26. Pyl, Greifswalder Kirchen, S. 510f., Zitat Anm. 3. »
  27. Pyl, Greifswalder Kirchen, S. 556, Anm. 1. »
  28. Zur Jacobikirche vgl. Pyl, Greifswalder Kirchen, S. 603–659. »
  29. Pyl, Greifswalder Kirchen, S. 619–623; Pyl, Nachträge 1, S. 44–54; Pyl, Nachträge 2, S. 92–94; Baier, Denkmale, S. 129. »
  30. Pyl, Greifswalder Kirchen, S. 620. »
  31. Pyl, Nachträge 1, S. 52. »
  32. Zur Geschichte des Konvents vgl. Pieper/Einhorn, Franziskaner, S. 19–21; Hoogeweg, Klöster 1, S. 608–619; Pyl, Greifswalder Kirchen, S. 1092–1141; vor allem zur nachmittelalterlichen Nutzung Fassbinder, Kloster. »
  33. Aus dem außerhalb der Stadt gelegenen, 1631 zerstörten Georgenhospital sind keine Inschriften überliefert (Pyl, Greifswalder Kirchen, S. 1259–1266; Pyl, Nachträge 3, S. 1–20). Dasselbe gilt für das Gertrudenhospital vor dem Mühlentor (Pyl, Greifswalder Kirchen, S. 1298–1311) und für das 1566 bzw. 1637 eingestürzte Dominikanerkloster St. Katharina, gelegen im Nordwesten der Stadt an der Stadtmauer (Pyl, Greifswalder Kirchen, S. 1141–1196; Hoogeweg, Klöster 1, S. 620–635; Heyden, Kirchen Greifswalds, S. 50–54). »
  34. Zur Ausstattung des Klosters vgl. Pyl, Greifswalder Kirchen, S. 1095f., 1098. »
  35. Vgl. Pyl, Greifswalder Kirchen, S. 1199–1256, zum Inventar S. 1210. Ausführlich Rütz, Heilig-Geist-Hospital (2002), passim; zusammenfassend Rütz, Heilig-Geist-Hospital (2005). »
  36. Die Grabplatten Kat.-Nr. 3, 119, heute im Hauptgebäude der Universität, stammen wohl aus dem Kloster Eldena, die nur kopial überlieferte Grabplatte Kat.-Nr. 42 wohl aus der Jacobikirche. »
  37. Zu den Professorenporträts vgl. Kap. 1, Anm. 1. »
  38. Zur Frühgeschichte der Universität vgl. vor allem eine ausführliche Studie von Roderich Schmidt aus dem Jahr 1956 (Schmidt, Anfänge). Der Beitrag Schmidt, Gründung, stellt lediglich eine weitgehend auf Nachweise verzichtende Kurzfassung der älteren Studie dar. Für das 16. und 17. Jahrhundert vgl. Thümmel, Universität Greifswald; Alvermann, Neubeginn; für die Jahre 1630–1720 vgl. Langer, Landesuniversität; zusammenfassend auch Herling, Universität. »
  39. Zur epigrafischen Selbstdarstellung Hinrich Rubenows vgl. Magin, Leuchten, S. 67–71; geringfügig modifiziert in Magin, Akademische Epigraphik, S. 87–91. »
  40. Für St. Nikolai lassen sich 15 Grabplatten nachweisen, deren Inschriften allerdings oft nur unvollständig erhalten sind, in chronologischer Folge für Hinrich Nacke (Kat.-Nr. 141), Hinrich Bukow (Kat.-Nr. 147), Johannes Parleberg (Kat.-Nr. 151), Lorenz Bokholt (Kat.-Nr. 409), Jakob Seidel (Kat.-Nr. 253), Christoph Gruwel (Kat.-Nr. 111), Johannes Oesten (Kat.-Nr. 263), Jakob Runge (Kat.-Nr. 267), Balthasar Rhaw d. Ä. (Kat.-Nr. 190), Joachim Stephani (Kat.-Nr. 351), Augustin Rhaw (Kat.-Nr. 185), Georg Maskow (Kat.-Nr. 409), Barthold Krakewitz (Kat.-Nr. 369), Joachim Völschow (Kat.-Nr. 115), Peter Stephani (Kat.-Nr. 429); des Weiteren fünf Epitaphien: für Ezechias Reich (Kat.-Nr. 243), Jakob Runge (Kat.-Nr. 266), Bartholomäus Battus (Kat.-Nr. 410), Barthold Krakewitz (Kat.-Nr. 419), Matthias Stephani (Kat.-Nr. 422). – St. Marien: Grabplatte für Peter Gruwel (Kat.-Nr. 31), Bartholomäus Battus (Kat.-Nr. 291), Joachim Bering (zwei Grabplatten, Kat.-Nr. 308, 325), Jakob Stoppel (Kat.-Nr. 348), Friedrich Gerschow (Kat.-Nr. 400), Franz Stypmann (Kat.-Nr. 427); kein Epitaph vor 1650. – St. Jacobi: Grabplatte für Angehörige der Artistenfakultät (Kat.-Nr. 65), für Johannes Wegener (Kat.-Nr. 68); Epitaph für Alexander Christiani (Kat.-Nr. 415). – Kirche des Franziskanerkonvents: Grabplatte (Kat.-Nr. 138) und Gedenkstein für Hinrich Rubenow (Kat.-Nr. 143). »
  41. Zur möglicherweise gleich alten Grabplatte für Angehörige der Artistenfakultät vgl. Kap. 5.3, Anm. 64. »
  42. Vgl. dazu vorerst Magin, Akademische Epigraphik, jedoch noch ohne Aussagen über den gesamten Inschriftenbestand Rostocks. »
  43. Vgl. DI 33 (Stadt Jena), besonders S. XLII–XLV. »
  44. Vgl. DI 12 (Heidelberg), zur Universität kurz S. XI–XIII; im Original überlieferte Grabmäler für Universitätsangehörige: Nr. 107, 124, 127; kopial überlieferte Grabinschriften: Nr. 63, 102, 115, 128, 129, 152, 182, 189, 191, 198, 205, 207, 209, 214, 217, 222. »
  45. Beispielhaft sei hier auf die Inschriften an der Kanzel von St. Marien hingewiesen; vgl. Baier, Denkmale, S. 92, mit Kat.-Nr. 256. Vgl. des Weiteren die Inschriften der Rubenowtafel nach Baier, Denkmale, S. 111, mit Kat.-Nr. 142»
  46. Mehr dazu in DI 56 (Stadt Braunschweig 2), S. XIIIf. »
  47. Dies gilt nicht nur für die Hansestädte im heutigen Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch für Lübeck; dazu Krüger, Grabdenkmäler, S. 78–83, der „bis zu fünf“ Verwendungen konstatiert (S. 78, Anm. 1). Ein süddeutscher Sonderfall scheinen die Passauer Grabplatten zu sein; vgl. DI 67 (Stadt Passau), S. LXIVf. Die Passauer Mehrfachnutzungen beschränken sich jedoch auf eine bis maximal zwei später angebrachte Inschriften, ältere Texte wurden dabei offensichtlich nie beeinträchtigt oder gar zerstört. »
  48. Den vielleicht ältesten Tartschenschild zeigt die Grabplatte Kat.-Nr. 148 (3. V. 15. Jh.). »
  49. Fünf davon auf mittelalterlichen Grabplatten: Kat.-Nr. 3A (1295), 46A (1361), 71 (1397), 139 (1458), 153A (1499) sowie eine auf einer neuzeitlichen Grabplatte: Kat.-Nr. 427A (1650). Außerdem auf dem Epitaph für Jakob Runge, Kat.-Nr. 266»
  50. Unter den allerdings oft unvollständig erhaltenen Inschriften vor 1500 weisen nur Kat.-Nr. 64A, 96 und die Versinschrift Kat.-Nr. 146 eine fortlaufende Tageszählung auf. »
  51. Kat.-Nr. 36B (E. 15.–A. 16. Jh.), 189B (vor 1507), 208A (1501), 215A (nach doppeltem Sterbevermerk, 1520). »
  52. Kat.-Nr. 416A (1640), 434A (vor 1650?). »
  53. Kat.-Nr. 229A: her antonivs vos vnde sinen erven 1548»
  54. Außerdem Kat.-Nr. 46B (1600–1629), 224C (1614), 337 (1620). »
  55. Pyl, Nachträge 1, S. 30. »
  56. Der letzte namhafte Vertreter Werner Letzenitz, † 1479/80, besaß eine Grabstelle in der Nikolaikirche (Kat.-Nr. 150). »
  57. Bünsow: Kat.-Nr. 12, 19, 43, 47, 75, 81, 188, 189, 193, 211, 249, 257, 296, 361; Schwarz: Kat.-Nr. 69, 154, 205, 221, 223, 224, 226, 230, 233, 319, 371, 395, 414; Corswant: Kat.-Nr. 26, 250, 278, 280, 285, 286, 289, 320, 445; Engelbrecht: Kat.-Nr. 62, 64, 110, 141, 148, 173, 204, 245, 268; Erich: Kat.-Nr. 22, 78, 130, 140, 174, 213, 277, 301, 421; Völschow: Kat.-Nr. 50, 75, 115, 135, 204, 232, 259, 310, 322»
  58. Pyl, Genealogien 5, S. 424f. (Bünsow), 425f. (Corswant), 427 (Engelbrecht und Erich), 436f. (Schwarz), 439 (Völschow). »
  59. Siehe dazu für Lübeck auch Krüger, Grabdenkmäler, S. 32; für Wismar Techen, Bürgersprachen, S. 145; Crull/Techen, Grabsteine 1, S. 115. »
  60. PfA St. Nikolai, Steinbuch. »
  61. Erfasst wurden Messgewänder und Vasa sacra des Franziskaner- und des Dominikanerkonvents, Bildwerke und Vasa sacra in St. Gertruden, St. Marien, St. Nikolai, Heilig-Geist, St. Jacobi, St. Georgen (Pyl, Geschichtsdenkmäler, S. 202–217; Hoogeweg, Klöster 1, S. 603). »
  62. Diese Gießeridentifizierungen beruhen vorerst auf nur teilweise publizierten, im Wesentlichen nicht-epigrafischen Beobachtungen zu Ähnlichkeiten mit anderen Glocken aus der Region. Die Materialsammlung der Arbeitsstelle Inschriften verfügt noch nicht über das Bildmaterial, das Voraussetzung für epigrafisch fundierte Vergleiche wäre. »
  63. Pyl, Greifswalder Kirchen, S. 529 (dort sechs Grabplatten genannt). Allgemein zur Marientidenbruderschaft ebd., S. 524–530. »
  64. In denselben Zeitraum gehört die nicht erhaltene Grabplatte für Angehörige der Artistenfakultät (Kat.-Nr. 65), die sich in der Jacobikirche befand und von der Fakultät bis ins 18. Jahrhundert hinein genutzt wurde. »
  65. Drös, Wappen Albrechts, S. 47, Anm. 6. »
  66. Dazu Werlich, Wappen. Grundsätzlich Siebmachers Wappenbuch (ND) 2, (aus Bd. 1, 1. Abt., 2. Teil der OA), S. 74–78. »
  67. Dazu Siebmachers Wappenbuch (ND) 2 (aus Bd. 1, 1. Abt., 2. Teil der OA) 2, S. 75f., auch Tf. 77–79 (jeweils Wappen 1); Pyl, Wappen, bes. S. 44–79; Buske, Wappen, S. 50–65; Biewer, Greifenwappen. »
  68. Zu den Herrschaften Kaschuben und Wenden, Lauenburg und Bütow vgl. Renn, Bedeutung, speziell S. 38f. (Lauenburg und Bütow), S. 51–56 (Kaschubei), S. 91–96 (Kaschuben und Wenden). »
  69. Die folgenden Zahlenangaben berücksichtigen Inschriften, die im Original erhalten sind und einen über Personennamen hinaus ausreichenden Wortbestand aufweisen. Speziell hinsichtlich der Unterscheidung niederdeutscher von hochdeutschen Inschriften wurde die kopiale Überlieferung nur dann berücksichtigt, wenn sie einigermaßen sichere Rückschlüsse auf den Sprachstand des Originals zulässt. Die ungefähren Zahlenangaben zu den einzelnen Teilmengen sind darauf zurückzuführen, dass viele Inschriften nicht präzise, sondern nur annähernd in einen bestimmten Zeitraum datiert werden können.  »
  70. Zeitangaben zur Hansesprache nach Gabrielsson, Verdrängung, S. 119; zur herzoglichen Kanzlei vgl. Herrmann-Winter, Sprachen, S. 166f. »
  71. Dazu Sanders, Sachsensprache, S. 138–153. »
  72. Nach Herrmann-Winter, Sprachen, S. 168. Vgl. zur niederdeutschen Verwaltungsschriftlichkeit des 15. Jahrhunderts auch Schröder, Kommunikation. »
  73. Allerdings fallen die hochdeutschen Formen beide und -meister in Inschrift A auf. »
  74. Die jüngsten Inschriften auf Grabplatten mit Anno: Kat.-Nr. 21D, 37D, 45C, 98F, 147C»
  75. Vgl. dazu die Übersicht bei Gabrielsson, Verdrängung, S. 148. »
  76. Vgl. Herrmann-Winter, Sprachen, S. 173. »
  77. Kat.-Nr. 174B (1573): ERBEN für ERVEN; Kat.-Nr. 208B (1584): Erben; Kat.-Nr. 257B (1577–1587): Bvrgermeister»
  78. Neben den bereits genannten Inschriften für Henning von Walsleben auch Kat.-Nr. 21B (1606), 140B (1603). »
  79. Der einzige für die Region bisher untersuchte Inschriftenbestand ist DI 55 (Landkreis Rügen). Dabei handelt es sich nicht um ein städtisch-universitäres, sondern um ein ländlich-adelig geprägtes Inschriftencorpus; vgl. dazu Zdrenka, Verbindungen.  »
  80. Zwei Zierschnallen aus der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts (Kat.-Nr. 5, 6) werden hier nicht berücksichtigt, weil zum einen die Objekte nicht am Original bearbeitet werden konnten. Zum anderen könnte es sich bei diesen Stücken um serielle Produktion handeln, und schließlich ist der Buchstabenbestand zu gering. »
  81. Zur frühhumanistischen Kapitalis in Niedersachsen vgl. Wulf, Schriften, S. 3–6. »
  82. Nach 1630 gibt es nur zwei Grabplatten mit erhabener Kapitalis: Kat.-Nr. 181C, D (1671), 306C (1660). »
  83. Dazu genauer Wulf, Schriften, S. 9–15. »
  84. Pyl erwähnt zwar zwei Minuskelinschriften auf einer heute verlorenen Grabplatte, beide mit der Jahreszahl 1332 (Kat.-Nr. 80). Da Pyls Angaben nicht immer zuverlässig sind und der zeitliche Abstand zu den ältesten noch vorhandenen Originalen dieser Schriftart erheblich ist, muss davon ausgegangen werden, dass es sich entweder um einen Lesefehler bei den Jahreszahlen oder um später angebrachte Inschriften handelt. »
  85. Vgl. DI 55 (Landkreis Rügen), S. XXIX–XXXI. »
  86. Das Feststellen der Buchstabenproportionen wird dadurch erschwert, dass die meisten Inschriften stark abgetreten sind. Bei den erhabenen Inschriften führte dies im Lauf der Jahrhunderte zu einer Weitung, bei den eingehauenen zu einer Minderung der Strichbreite von Schäften und Bögen. Nur die Summe aus Strichbreite und Breite des nachfolgenden Zwischenraums bleibt, unabhängig vom Abnutzungsgrad, unverändert und kann ins Verhältnis zur Buchstabenhöhe gesetzt werden, die durch Abnutzung der Steinoberfläche kaum verändert wird. »
  87. Kat.-Nr. 38A sowie Kat.-Nr. 22A, 50A, 55A»
  88. Kat.-Nr. 107A, außerdem Kat.-Nr. 69B, 95A, 97A, 98A, 105A, 106A, vielleicht auch Kat.-Nr. 47A2»
  89. Eine teilweise identische Ausführung bis hin zu den Eckrosetten und dem Tartschenschild zeigen zahlreiche Grabplatten in Wismar, die bis in die 1460er Jahre zurückreichen. »
  90. Kat.-Nr. 103B, 118B, 121B, 200A, 218A, 224A. Wahrscheinlich kann eine weitere Grabplatte dieser Gruppe zugerechnet werden (Kat.-Nr. 206), deren Inschrift – mit paragrafzeichenförmigem Worttrenner – allerdings konturiert gehauen ist. »
  91. Kat.-Nr. 13B, 64B, außerdem Kat.-Nr. 93C, 169B»
  92. Kat.-Nr. 200 sowie zwei weitere Platten, die in diesem Band nicht erfasst sind, weil sich darauf keine Inschriften aus der Zeit bis 1650 erhalten haben. »
  93. Kat.-Nr. 75B (1537), 131B (1534). »
  94. Mit Frakturelementen: Kat.-Nr. 78B, 88B, 130C, 176C, 214B, 230A; ohne erkennbare Frakturelemente: Kat.-Nr. 133C, 181B, 231A»
  95. Kat.-Nr. 205B, 229A (1548). »
  96. Kat.-Nr. 49B, 169C, beide 1556; auch Kat.-Nr. 31C»
  97. Kat.-Nr. 263, 267, 190B, C, außerdem Kat.-Nr. 140B»