Die Inschriften der Stadt Greifswald

5. Inschriften und Inschriftenträger

Die in der Region übliche Backsteinbauweise eignet sich weniger gut für die Anbringung von Hausinschriften als die Fachwerkbauweise, die Holzbalken als relativ leicht beschreibbares Material verwendet. Unabhängig davon führten in Greifswald durch die Jahrhunderte mehrere Stadtbrände (1736), Belagerungen und Beschießungen (1678) immer wieder zu Verlusten an der Bausubstanz. Zuletzt wurden seit den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts im Nordosten der Altstadt mehrere Straßenzüge großflächig abgerissen und durch Neubauten ersetzt.

Aus diesen Gründen lassen sich Hausinschriften für lediglich vier Standorte nachweisen. Als spezielle Form der Hausinschrift können vielleicht zwei Wetterfahnen auf dem Haus Markt 26/27 (Kat.-Nr. 265, 1594) und vom Haus Schuhhagen 12 aus dem Jahr 1599 gelten (Kat.-Nr. 273, heute im Pommerschen Landesmuseum), die allerdings nur Platz für die Initialen der Eigentümer und eine Jahreszahl boten. Die älteste, nur kopial überlieferte lateinische Hausinschrift aus dem Beginn des [Druckseite 26] 16. Jahrhunderts nannte das Baujahr und die Namen der Erbauer des Hauses Domstr. 13 (Kat.-Nr. 210). Die einzige erhaltene Inschrift, eine Steintafel mit Resten der Farbfassung am Haus Markt 26/27 (Fischmarkt), bietet eine Jahreszahl unterbrochen durch ein Hilff Godtt und die ausgeschriebenen Namen der Besitzer Matthias Damaschke (latinisiert DAMASCVS) und Elisabeth Schwarz (Kat.-Nr. 265). Einen eher ephemeren Sonderfall stellt die ehemals auf einer Messingtafel angebrachte, abschriftlich überlieferte Verkaufsanzeige für das Haus Domstr. 29 dar (Kat.-Nr. 397, 1634).

Für zwei öffentliche Bauten sind Inschriften überliefert. Allerdings ist nur für die Versinschriften am Steinbecker Tor der Standort wirklich gesichert (Kat.-Nr. 353). In den Jahren 1624 und 1625 wurden dort an der Landseite ein deutscher und an der Stadtseite ein lateinischer Text angebracht, die jeweils das Baujahr nannten und einen Segensspruch enthielten. Eine nicht mehr erhaltene Messingtafel mit einem niederdeutschen, möglicherweise ins 15. Jahrhundert zu datierenden Paarreim und einer bildlichen Darstellung befand sich vielleicht an der Kapellentür des Heilig-Geist-Hospitals (Kat.-Nr. 163). Zu Inschriften auf den Insignien der Universität vgl. Kap. 3.4.

5.1. Grabmäler und Grabinschriften

Das Spektrum der Greifswalder Grabmäler wird von der großen Zahl an Grabplatten, die 80% des gesamten Inschriftenbestandes ausmachen, geprägt. Von 355 erfassten Platten sind noch 311 erhalten, von diesen jedoch die meisten beschädigt oder fragmentiert, 44 Grabplatten sind ausschließlich kopial überliefert. Hingegen nimmt sich die Zahl von 20 Epitaphien, von denen nur fünf vollständig, zwei weitere in Resten erhalten sind, gering aus (vgl. Kap. 5.1.2). Kopial überliefert sind außerdem die Inschriften zweier Grabfahnen (Kat.-Nr. 404, 405). Als Beispiel für eine weitere Sonderform von Denkmalen des Totengedächnisses kann der Gedenkstein für Hinrich Rubenow gelten (Kat.-Nr. 143).

In Inschriften des 16. und 17. Jahrhunderts werden Altersangaben häufig mit der lateinischen Wendung aetatis (suae) formuliert, die sowohl ‚im Alter von ..‘ (Kardinalzahl) als auch ‚im .. Lebensjahr‘ (Ordinalzahl) bedeuten kann. Beide Möglichkeiten bestehen auch hinsichtlich der deutschen Entsprechung ‚seines Alters ..‘. Eine sichere Entscheidung für die eine oder andere Bedeutung lässt sich also nur dann treffen, wenn Geburts- und Todestag der jeweils bezeichneten Person ermittelt werden können. In Fällen, in denen nicht beide Daten bekannt sind, wurde die Altersangabe aetatis (suae) daher durch die neutrale Wendung ‚seines Alters‘ übersetzt. Als eindeutig im Sinne von ‚im .. Lebensjahr‘ sind wohl nur die Wendungen aetatis suae anno und ‚seines Alter im .. Jahr‘ zu verstehen.46)

5.1.1. Grabplatten
Material, Form, Gestaltung

Als Material wurde Kalkstein von den dänischen Inseln, vor allem von Gotland und Öland (beide heute zu Schweden gehörig), verwendet. Metallplatten sind weder erhalten noch gibt es Hinweise auf ihre frühere Existenz. Eine beträchtliche Anzahl steinerner Grabplatten wies jedoch Metalleinlagen für Wappenschilde und Schriftbänder auf. Von der Grabplatte für Joachim Stephani abgesehen wurden alle diese Einlagen in späterer Zeit ausgebrochen. Auf ihre vormalige Existenz verweisen nur die entsprechenden Vertiefungen im Stein sowie Dübellöcher und Dübelreste. Neben den zumeist rechteckigen Platten sind aus dem Mittelalter auch einige trapezförmige überliefert. Die mittelalterlichen Platten zeigen an den Unterseiten eine im verlegten Zustand nicht sichtbare, umlaufende Kehlung. Die Größe der erhaltenen Grabplatten schwankt beträchtlich, von kleinen Grabfliesen mit Seitenlängen unter einem halben Meter bis zu drei Meter langen und zwei Meter breiten Exemplaren. Sehr viele Platten weisen nicht mehr ihre ursprüngliche Form und Größe auf, da diese infolge von Beschädigungen und Verlagerungen bis in die jüngste Zeit verändert und angepasst wurden.

Mit dem Ende der Bestattungen in den Kirchen zu Beginn des 19. Jahrhunderts verloren die dort befindlichen Grabplatten ihre Funktion, eine Grabstelle abzudecken und zu markieren. Stattdessen wurden sie aufgrund ihres Materialwertes als Fußbodenplatten verwendet oder zu Treppenstufen [Druckseite 27] umgearbeitet. Bis auf zwei Platten (Kat.-Nr. 55, 209) befindet sich keine mehr in einer örtlichen Verbindung zu einer Grabstelle. Solange die Kirchen als Bestattungsorte dienten, lagen die Grabplatten teils viele Jahrhunderte lang im Fußboden über Grabstellen und wurden beim Öffnen und Schließen für neue Bestattungen bewegt. Fortlaufender Besitzwechsel führte zum Anbringen immer neuer oder zur Tilgung der älteren Inschriften (Kat.-Nr. 380). Diese Weiterverwendung von Grabplatten über viele Jahrhunderte scheint ein für die küstennahen Hansestädte typisches Phänomen zu sein.47) In Greifswald kommen – Nummerierungen nicht mitgezählt – bis zu sechs Inschriften auf einer Grabplatte vor. Daher gibt es kaum noch Platten in einem guten Gesamtzustand, und es kann wenig verwundern, dass von den Inschriften in gotischer Majuskel, die der ältesten Periode bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts angehören, keine einzige vollständig erhalten ist.

Diese ältesten Inschriften laufen entweder um den Plattenrand herum, sind kreisförmig in der Mitte angebracht oder in Kombination dieser beiden Anbringungsweisen (Kat.-Nr. 3, 9). Die Ausführung als erhabene oder eingehauene Inschrift tritt etwa zu gleichen Teilen auf. In den Ecken umlaufender Inschriften finden sich häufig in das Quadrat der sich überschneidenden Schriftbänder eingepasste Rosetten. Aber auch die Schrägstellung eines Buchstabens kommt als Ecklösung vor (Kat.-Nr. 2).

Zeitgleich mit dem Wechsel der Schriftart von der gotischen Majuskel zur gotischen Minuskel in der Mitte des 14. Jahrhunderts wurden Eckmedaillons mit den Symbolen der vier Evangelisten eingeführt. Die Evangelistensymbole halten, soweit der Plattenzustand dies erkennen lässt, Schriftbänder, bemerkenswerterweise jedoch ohne bildhauerisch ausgeführte Inschriften. Solche treten erst zu Beginn des 17. Jahrhunderts auf. Des Weiteren wurden Eckrosetten angebracht, aber auch in den Ecken stumpf aneinanderstoßende Schriftbänder. Auf insgesamt 30 Grabplatten sind Eckrosetten erkennbar, auf 67 Grabplatten mittelalterliche Evangelistenmedaillons. Nach 1520 verschwanden die Medaillons zunächst, um zu Beginn des 17. Jahrhunderts erneut, wenn auch nur vereinzelt, in Erscheinung zu treten.

Im 15. Jahrhundert ändert sich – u. a. infolge der Zweit- und Drittnutzung von Grabplatten – die Anbringungsweise der Inschriften. Zusätzliche kürzere oder längere Zeilen wurden entlang einer Längs- oder Querseite, gelegentlich auch über Eck, angebracht. Es finden sich zudem in zweiter Reihe oder mehrfach umlaufende Inschriften. Ab dem ausgehenden 15. Jahrhundert beginnt man auch damit, die Inschriften in parallelen, untereinander verlaufenden Zeilen auszuführen.

Von der Grabplatte für Nikolaus Friso (Kat.-Nr. 2, um 1290) abgesehen kamen Darstellungen der Verstorbenen anscheinend ebenfalls erst mit der Einführung der gotischen Minuskel auf. Figürliche Darstellungen der Verstorbenen (oder Reste von Darstellungen) finden bzw. fanden sich auf 33 Grabplatten. Zwei sind inzwischen verloren, auf einer dritten ist das Brustbild eines Geistlichen mit Kelch und Hostie inzwischen gänzlich abgetreten (Kat.-Nr. 132). Bei den meisten Darstellungen (30) handelt es sich um Ganzkörperfiguren in Ritzzeichnung, darunter sechs Doppelfiguren, in den übrigen drei Fällen um Brustbilder, von denen heute nur noch eines erhalten ist (Kat.-Nr. 114).

Die Ganzkörperfiguren erscheinen zumeist unter einer Bogenarchitektur. Etliche der figürlichen Platten zeigen außerdem das Wappen des oder der Verstorbenen. Geistliche wurden weiterhin mit Kelch und Hostie als Zeichen ihres Priesterstandes dargestellt. Ohne Personendarstellung findet sich der Kelch als Symbol der Priesterschaft zudem auf einer Grabplatte in Eldena (Kat.-Nr. 120) sowie auf einer Platte der Marientidenbruderschaft (Kat.-Nr. 39). Zwei der sechs Doppelfiguren zeigen Ehepaare (Kat.-Nr. 2, 38). Eine einzelne Frauendarstellung kommt nur einmal vor (Kat.-Nr. 44). Im 15. Jahrhundert werden figürliche Darstellungen seltener.

Wappendarstellungen im Innenfeld der Grabplatten waren bereits vor der Mitte des 14. Jahrhunderts in Gebrauch. Gegenläufig zum allmählichen Verschwinden der Personendarstellungen wurde [Druckseite 28] stattdessen offensichtlich mehr Augenmerk auf die Gestaltung der Wappenschilde gelegt. Schon im ausgehenden 15. Jahrhundert erscheint neben dem gelehnten Dreieckschild die ebenfalls gelehnte Tartsche,48) die im Verlauf des 16. Jahrhunderts aufgerichtet, symmetrisch umgeformt und mannigfach ornamental ausgestaltet wurde. Seit dem Ende des 16. Jahrhunderts wurden die Platten gelegentlich auch mit allegorischen Darstellungen und biblischen Szenen verziert, Wappen und Inschriften von Kartuschen aus Blatt-, Roll- und Beschlagwerk gerahmt. Ab dem zweiten Viertel des 17. Jahrhunderts ist, wohl infolge des nachlassenden Wohlstands durch den Dreißigjährigen Krieg, ein weitgehender Verzicht auf figürliches und ornamentales Beiwerk zu verzeichnen. Erst seit dem letzten Drittel desselben Jahrhunderts wurden die Grabplatten vereinzelt wieder etwas aufwändiger gestaltet (z. B. Kat.-Nr. 181).

Hausmarken mit oder ohne Schildumriss kommen, soweit man sie datieren kann, nicht vor dem Ende des 15. Jahrhunderts vor, die erste sicher datierbare im Jahr 1556 (Kat.-Nr. 169). Bei den Hausmarken innerhalb kreisförmig angebrachter, mittelalterlicher Inschriften handelt es sich um spätere Zugaben. Vermutlich zeitgleich mit dem Aufkommen der Hausmarken begannen die Kirchenprovisoren, die im Kirchenbesitz befindlichen Platten mit dem Attribut des jeweiligen Kirchenpatrons – Bischofsstab (St. Nikolai), Krone (St. Marien), Pilgerstab und -muschel (St. Jacobi) – kennzeichnen zu lassen. Die Grabplatte für Lorenz Bokholt zeigt einen Bischofsstab, der bei der Anfertigung der Inschrift für den 1501 Verstorbenen getilgt wurde. Solche Besitzzeichen waren demnach spätestens zu Beginn des 16. Jahrhunderts üblich (Kat.-Nr. 209).

Die Grabstellen und -platten befanden sich teils im erblichen Privatbesitz, teils im Eigentum der jeweiligen Kirche, die sie verpachtete, im Bedarfsfall auch weiterverkaufte. Zur Verwaltung der kircheneigenen Grabstellen wurden die Platten nummeriert und in Inventaren verzeichnet. Die ältesten Nummern auf kircheneigenen Platten stammen, wie ein um 1600 angefertigtes Inventar von St. Nikolai belegt, aus dem 16. Jahrhundert. Wo Besitzzeichen vorhanden waren, brachte man meistens die Nummern ergänzend zu diesen Zeichen an, in St. Marien unterhalb der Marienkrone, in St. Nikolai rechts neben dem Bischofsstab. Mehrere unterschiedliche Nummern auf einer Grabplatte sowie das Auftreten derselben Nummer auf verschiedenen Grabplatten zeigen, dass die Plattenbestände zu verschiedenen Zeiten mehrfach durchnummeriert worden sind. In der Marienkirche geschah dies nachweislich zuletzt vor der Mitte des 18. Jahrhunderts in Form von Nummern, denen einheitlich der Buchstabe K vorangestellt wurde.

Texttypen

Hinsichtlich der inhaltlichen Aussage der Grabplatteninschriften lassen sich (aus der Perspektive des Gesamtbestandes) Primär- und Sekundärtexte unterscheiden. Primärtexte werden so bezeichnet, weil sie wegen ihrer selbstständigen Aussage für sich allein stehen können. Sekundärtexte kommen hingegen nur zusammen mit Primärtexten vor. An Primärtexten finden sich auf den mittelalterlichen Grabplatten drei Textsorten: Sterbevermerke, Grabbezeugungen und Eigentumsvermerke. Diese treten gelegentlich auch miteinander kombiniert auf und werden häufig von Sekundärtexten wie Fürbitten oder Aufforderungen zur Fürbitte begleitet.

Im 16. Jahrhundert wurden die Eigentumsvermerke, zu denen in gewisser Weise auch die Nummerierungen der im Kirchenbesitz befindlichen Platten zu rechnen sind, zur dominanten Textsorte. Ihre Anzahl erreicht – die Nummerierungen nicht mitgerechnet – zwischen 1500 und 1650 das Achtfache der vorangegangen Periode. Betrachtet man dazu noch die Besitzzeichen der Kirchen sowie die ebenfalls als Eigentumsvermerke dienenden Hausmarken, die auch ohne Inschriften angebracht wurden, wird deutlich, dass seit dem 16. Jahrhundert das Hauptaugenmerk auf der Kennzeichnung des Eigentums an der Grabstelle lag.

Bei den Sekundärtexten wurden die gebetsähnlichen Fürbitten und Aufforderungen zur Fürbitte für die Seelen der Verstorbenen aufgegeben. Unter dem Einfluss der Reformation traten an ihre Stelle neue Formeln, wonach Gott gnädig sein oder eine ‚fröhliche Auferstehung‘ gewähren möge. In [Druckseite 29] anderen Texten wird die Gewissheit ausgedrückt, dass der Verstorbene seiner ‚fröhlichen Auferstehung‘ entgegensieht. Als neue Texttypen wurden zudem Bibelzitate, Sprüche und Devisen üblich.

Formularentwicklung
Sterbevermerke

Insgesamt konnten bis zum Jahr 1650 auf Grabplatten 141 Sterbevermerke ermittelt werden (wobei für diese Übersicht zwei oder drei auf einer Platte gleichzeitig angebrachte Vermerke als nur einer gezählt sind). Davon entfallen etwa vier Fünftel (113) auf die Zeit bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts. Sind bereits aus den ersten beiden Jahrzehnten dieses Jahrhunderts nur zwei solche Inschriften überliefert (Kat.-Nr. 209, 1501; Kat.-Nr. 215A, 1520), so setzen sie nach 1520 für längere Zeit vollständig aus. Erst um 1570 treten sie erneut in Erscheinung (27 Belege).

Die mittelalterlichen Sterbevermerke sind stets nach demselben Muster verfasst. Am Anfang steht ‚anno domini‘ gefolgt von der Jahresangabe und dem Tagesdatum nach dem kirchlichen Festkalender, in einigen Fällen nach dem römischen Kalender.49) Die fortlaufende Zählung der Monatstage war offenbar bis weit ins 15. Jahrhundert hinein nicht üblich.50) Nach ‚obiit‘ wird der Name des Verstorbenen genannt und gegebenenfalls um Titel und Attribute ergänzt. In vielen Fällen folgt als Sekundärtext eine Fürbitte oder die Aufforderung zur Fürbitte. Nur die jüngsten nach mittelalterlichem Formular verfassten Sterbevermerke für Ursula und Jürgen Stevelin (Kat.-Nr. 215A, 1520) sind nicht in Latein, sondern in niederdeutscher Sprache verfasst. Es fehlt jeweils das Tagesdatum, nicht aber die Fürbitte. Sie sind bereits, für die Textentwicklung bezeichnend, um einen Eigentumsvermerk ergänzt.

Auf Grabplatten finden sich 28 frühneuzeitliche Sterbevermerke bis zum Jahr 1650, zur Hälfte in deutscher und lateinischer Sprache. Im Unterschied zu den mittelalterlichen Sterbevermerken mit ihrem einheitlichen Formular sind die Texte nun vielgestaltig. In deutscher Sprache lautet die Formulierung, dass der Betreffende ‚selig gestorben‘ oder ‚entschlafen‘ sei. Sehr häufig treten Kombinationen mit einem Eigentumsvermerk oder einer Grabbezeugung, nicht selten auch mit beidem auf. Außerdem ist mitunter das Geburtsjahr oder das bis zum Tod erreichte Lebensalter genannt.

Grabbezeugungen

Bis zum Jahr 1650 sind 49 Grabbezeugungen nachzuweisen. Von diesen entfallen 33 auf die Zeit bis zum Ende des 15. Jahrhunderts. Nach einer auffälligen Lücke bis 1571 lassen sich 16 weitere Belege zusammenstellen. Die mittelalterlichen Grabbezeugungen sind in lateinischer Sprache verfasst. Die Formulierung lautet zumeist hic iacet gefolgt vom Namen des oder der Bestatteten. Andere Ausdrücke wie hic requiescit (Kat.-Nr. 131A), hic in domino quiescit (Kat.-Nr. 147A) oder (hic) sepultus (Kat.-Nr. 39A, 46A, 81A) sind selten.

Die seit den 1570er Jahren erneut auftretenden Grabbezeugungen – sieben in deutscher, neun in lateinischer Sprache – sind in der Regel Teil einer komplexeren Grabschrift. Die deutschen Texte drücken aus, dass der oder die Verstorbene ‚hier(unter) begraben ist‘, einmal auch, dass der Tote ‚hier ruht‘ (Kat.-Nr. 38B). Die lateinischen sind keinem einheitlichen Muster unterworfen.

Mittelalterliche Eigentumsvermerke

Eigentumsvermerke liegen vereinzelt schon aus dem 14. und frühen 15. Jahrhundert vor, allerdings ohne Jahreszahlen, sodass ihre Datierung nur aufgrund paläografischer und prosopografischer Erwägungen erfolgen kann. Die älteste Formel lautet ‚iste lapis pertinet‘ gefolgt vom Namen des Besitzers [Druckseite 30] im Dativ und zumeist auch von einer Aufforderung zur Fürbitte. Diese Inschriften wurden in gotischer Minuskel und bis auf wenige Ausnahmen kreisförmig angebracht. Das vermutlich älteste Beispiel (Kat.-Nr. 77A) kann auf das dritte Drittel, ein annähernd gleich alter Beleg (Kat.-Nr. 73A) auf das vierte Viertel des 14. Jahrhunderts datiert werden. Die nächstjüngere Besitzinschrift (Kat.-Nr. 103A, vor 1412), nennt auch die Erben. Insgesamt sind bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts 20 Eigentumsvermerke nach der Formel ‚iste lapis pertinet …‘ überliefert, darunter acht in der kreisförmigen Anbringung. Bei den übrigen ist die Anbringungsweise teils nicht bekannt, teils verliefen die Inschriften entlang der Plattenkanten, häufig über eine Ecke. Bei diesen handelt es sich zum Teil bereits um Zweitinschriften infolge eines Eigentumswechsels. Dazu kommt noch eine Variante nach dem Muster ‚iste lapis est‘, gefolgt von der Nennung der Personen im Genitiv, für die nur ein Beleg (Kat.-Nr. 212A, vor 1509) überliefert ist.

Aus der Zeit von der zweiten Hälfte des 15. bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts sind neun Besitzinschriften als lateinische Nominalphrasen erhalten, bei denen auf das Wort lapis die Bezeichnung des Eigentümers oder der Eigentümer im Genitiv folgt: lapis dominorum horarum beate marie virginis (Kat.-Nr. 4B).

Neuzeitliche Eigentumsvermerke

Um den Wechsel vom 15. zum 16. Jahrhundert wurde die Formel ‚iste lapis pertinet ...‘ auch ins Niederdeutsche übertragen, ‚disse sten hort N. N. (unde sinen/eren erven)‘, und teils auch mit Jahreszahl versehen.51) Zu Beginn des 17. Jahrhunderts erfolgte der Sprachwechsel zum Hochdeutschen. In dieser Form wurde die Phrase bis ins 18. Jahrhundert verwendet. Am Beginn des 17. Jahrhunderts, parallel mit dem Sprachwechsel zum Hochdeutschen, kam eine Variante auf, die nicht nur das Eigentum an einer Grabplatte, sondern auch der zugehörigen Grabstelle festhielt: Der älteste Beleg ist Dieser Stein vnd Begrebnus gehoret David Papken vnd seinen Erben Anno 1606 (Kat.-Nr. 21B). Sie wurde zur häufigsten Eigentumsformel bis zum Ende der Kirchenbestattungen. Die Bezeichnung der Breite von Grabstellen kam erst im zweiten Drittel des 17. Jahrhunderts auf: DIESER STEIN UND BEGREBNIS VON 2 LEICHEN BREIT GEHÖRET ALEXANDER MÜRRAŸ UND SEINEN ERBEN ANNO 1666 (ältester Beleg, Kat.-Nr. 134C).

Eigentumsvermerke als Nominalphrasen

Ab 1570 kamen lateinische Nominalphrasen um den Ausdruck ‚sepulchrum (hereditarium)‘ auf. Der älteste Beleg findet sich in der Inschrift, die Joachim Schuhmacher anfertigen ließ: SEPVLCHRVM HAEREDITARIVM DOMINI IOACHIMI SCHOMAKERS … (Kat.-Nr. 141B, 1570). Bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts erscheinen solche Eigentumsvermerke auf 35 weiteren Grabplatten. Ab 1630 wurde auch ‚dormitorium‘, gefolgt vom Namen des Grabbesitzers, verwendet: DORMITORIVM DOMINI GEORGII BACKMANNI ET HEREDVM ANNO M D C XXX · 3 · IVNII (Kat.-Nr. 202B). Bis um 1650 finden sich jedoch nur zwei weitere Belege.52) Nominalphrasen um anderslautende Ausdrücke wie monumentum sepulchrale (Kat.-Nr. 351, 1617–1623) oder lapis et locus sepulchralis (Kat.-Nr. 221C, 1622) kommen nur je einmal vor.

Wohl in Anlehnung an die lateinischen Formeln ‚lapis (illius) …‘ und ‚iste lapis pertinet …‘ kamen an der Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert Nominalphrasen in niederdeutscher Sprache auf, die nur den Namen des Besitzers, manchmal um einen Titel ergänzt, anführen: ‚(her) N. N. (Titel)‘. Das früheste Beispiel, noch mit Latein gemischt, entstand bereits im Jahr 1463: her hennink henninghes proconsul (Kat.-Nr. 144, nicht erhalten), die nächstfolgenden erst mehrere Jahrzehnte später, z. B. Kat.-Nr. 214A (1489­–1510): her cosmas zittorp. Diese kurzen, in der Spätform der gotischen Minuskel erhaben in vertiefter Zeile gehauenen Inschriften bilden einen eigenen, prägnanten Typus, der bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts in Gebrauch war. Der vermutlich jüngste Beleg ist Kat.-Nr. 78B (M. 16. Jh.). Wenig später wurde diese Nominalphrase um die Erwähnung der Erben erweitert. Bis zur [Druckseite 31] Jahrhundertmitte findet sich diese Formel nur viermal, dabei einmal mit Jahreszahl.53) Danach trifft man sie bis ins 18. Jahrhundert noch sehr oft an, meist mit einer Jahreszahl und nach dem ersten Drittel des 17. Jahrhunderts nur noch in hochdeutscher Sprache. Dazu kommen einige wenige nach diesem Muster gebildete lateinische Eigentumsvermerke.

Besondere Wendungen

Vier lateinische Eigentumsvermerke sind so formuliert, als würde die Platte selbst sprechen: SVM DOCTORIS PETRI DARGATZII CONSVLIS ET HAEREDVM (Kat.-Nr. 241B, 1607–1608).54)

5.1.2. Epitaphien und andere Grabmäler

Der Greifswalder Epitaphienbestand ist relativ gering (20), Verluste scheinen in allen Jahrhunderten eingetreten zu sein, lassen sich aber nur in Einzelfällen zeitlich genau bestimmen. Die Aussagekraft des ohnehin kleinen Korpus wird dadurch weiter beeinträchtigt, dass lediglich sieben Epitaphien ganz oder teilweise erhalten sind (Kat.-Nr. 252, 266, 295, 314, 333, 415, 426). Die ältesten überlieferten Epitaphien-Inschriften für Margarete Willich und Barbara Schacht (Kat.-Nr. 227, 238), gestorben 1547 bzw. 1561, wiesen jeweils drei elegische Distichen auf, an deren Anfang der Name der Verstorbenen bzw. ihres Ehemanns genannt wurde. Das sprachlich besonders anspruchsvolle Epitaph für den herzoglichen Leibarzt Ezechias Reich (Kat.-Nr. 243, 1572) und das kleine, aber qualitätvolle Bronze-Epitaph für den Kanzler Valentin von Eickstedt (Kat.-Nr. 252, 1579) sowie das Bildepitaph für den Generalsuperintendenten Jakob Runge (Kat.-Nr. 266, 1595), alle mit lateinischen Inschriften, verweisen auf das Milieu des Herzogshofs; zu den Epitaphien für Ezechias Reich, Jakob Runge und andere Professoren der Universität vgl. auch Kap. 3.4. Hinsichtlich der Textgestalt ungewöhnlich ist auch das Epitaph für den Pfarrer Bartholomäus Wilde, dessen Inschriften unter anderem ein griechisches Namensanagramm und einen deutschsprachigen Vermerk bezüglich der Anzahl der im Amt getauften Kinder aufweisen.

Epitaphien bieten nicht nur mehr Raum für Inschriften, sondern diese Inschriften sind in aller Regel auch freier formuliert als auf Grabplatten. Somit lassen sich für die Texte auf Epitaphien kaum spezifische, sich verändernde Formularbestandteile erkennen. Mehrere Epitaphien hielten ausdrücklich fest, wer jeweils für die Errichtung eines Denkmals verantwortlich war. Genannt werden die Nachlassverwalter (Kat.-Nr. 254), die – teilweise bereits verstorbenen – Kinder (Kat.-Nr. 274, 305, 326, 426; Kat.-Nr. 419 Witwe und Kinder), allgemein die Erben (Kat.-Nr. 294, 410, 412), der Witwer (Kat.-Nr. 314) sowie der Verstorbene selbst (Kat.-Nr. 415). In mindestens fünf Fällen lassen die Inschriften überdies erkennen, dass Grabmäler erst einige Jahre nach einem Todesfall errichtet wurden (Kat.-Nr. 274, 305, 314, 326, 415, vielleicht auch Kat.-Nr. 412). Der aus der Überlieferung zu erschließende Personenkreis, dem Epitaphien gesetzt wurden, umfasst führende und einfache Geistliche, städtische und herzogliche Amtsträger sowie Professoren der Universität bzw. deren Ehefrauen.

Besonderheiten unter den Denkmälern des Totengedächtnisses sind zunächst zwei nur kopial überlieferte lateinische Inschriften, die ehemals auf Grabfahnen für englische Soldaten in schwedischen Diensten aus der Zeit des Dreißigjährigen Krieges angebracht waren (Kat.-Nr. 404, 405). Ferner weist der Greifswalder Bestand den Gedenkstein für Hinrich Rubenow (Kat.-Nr. 143, 1463) auf, dessen genaue Entstehungsumstände nicht bekannt sind. Im Unterschied zum Epitaph ist für die in aller Regel stelenartigen, freistehenden spätmittelalterlichen Sühnesteine der Kontext eines Mordes, der oft auch in den Inschriften thematisiert wird, konstitutiv. Diese im südlichen Ostseeraum verbreiteten Steine werden daher auch als Mordwangen bezeichnet. Die Täter treten auf dem Rubenowstein nur indirekt in der in Versform vorgetragenen Fürbitte des Opfers für seine Mörder in Erscheinung: Occisi temere deus alme mei miserere / Jgnoscendo meis qui pupugere reis.

5.1.3. Die Bedeutung der Grabinschriften für die Sozial- und Familiengeschichte der Stadt

Die Bedeutung der Greifswalder Grabplatten und der darauf angebrachten Inschriften liegt kaum in den einzelnen, meist schlecht erhaltenen und häufig auch ohne jeden ästhetischen Anspruch gefertigten Exemplaren. Der historische Wert ergibt sich vielmehr aus der großen Zahl der miteinander korrespondierenden Inschriften auf derselben oder auch auf verschiedenen Platten.

Die ältesten Grabplatten stammen aus der Bauzeit der Kirchen und belegen, dass diese von Beginn an als Bestattungsorte der städtischen Oberschicht dienten. Infolge der wachsenden Prosperität der Stadt und ihrer Einwohner nahm die Nachfrage nach Begräbnissen im Kircheninneren zu. Die Reformation brachte hierin keinen Rückgang, im Gegenteil, die Zahl der Grabstätten, deren Verkauf und Verpachtung eine wichtige Einnahmequelle der Kirchen wurde, nahm zu. 1602 wurde in der Marienkirche der mittelalterliche Altar nebst Fundament abgebrochen und ein kleinerer Altar errichtet, um Platz für Begräbnisse zu gewinnen.55)

Der Materialwert der Steine ist wohl nur ein Grund für die fortgesetzte Weiter- und Wiederverwendung der Platten. Dazu kommt der Umstand, dass die Grabstellen nur selten als individuelle Ruhestätten, sondern im Normalfall als Grablegen für Familien und Korporationen dienten. Daher trat die individuelle Grabschrift mehr und mehr zurück, wohingegen die das Eigentum vermerkenden Inschriften zunahmen. Dieses Phänomen lässt sich in den Kirchen aller größeren Hansestädte des südlichen Ostseeraumes beobachten.

Die Namen in den Inschriften bezeugen Einfluss und Anspruch der zur ökonomischen Oberschicht gehörenden Geschlechter der Stadt, deren Emporkommen und Verschwinden, und den Aufstieg neuer Familien, die an die Stelle der ehemals bedeutenden treten. So gehörten der einst einflussreichen Familie Letzenitz, die von 1300 bis 1446 kontinuierlich im Rat vertreten war, sieben (etwa ein Drittel) der nur insgesamt 19 in St. Jacobi für das 14. und 15. Jahrhundert nachweisbaren Grabplatten (Kat.-Nr. 9, 10, 11, 38, 40, 65, 66). Nach der Mitte des 15. Jahrhunderts sind in der Jacobikirche keine Grabstellen dieser Familie mehr belegt. Zur gleichen Zeit verschwindet sie aus der Geschichte der Stadt.56) Die Letzenitz-Platten zeigen auch, dass die Grabstellen bereits für Familienbestattungen genutzt wurden, wenn sich dies auch noch nicht durch entsprechende Eigentumsvermerke, sondern durch das Hinzufügen von dem individuellen Totengedenken dienenden Sterbevermerken ausdrückte (besonders Kat.-Nr. 10, 40).

Bei anderen Geschlechtern hingegen lässt sich ihr sozialer Aufstieg an der Vermehrung der Grabstellen ablesen. Unter den Familien fallen sechs auf, in deren Besitz sich bis 1650 jeweils eine größere Zahl an Grabplatten nachweisen lässt: Bünsow (14 Belege), Schwarz (13), Corswant, Engelbrecht, Erich und Völschow (je neun).57) Bis auf die Familie Erich war keine vor der Mitte des 15. Jahrhunderts kontinuierlich im städtischen Rat vertreten.58) Ihr soziales und materielles Emporkommen drückt sich somit deutlich in der Zahl der Grabstellen aus, die sie in den Pfarrkirchen der Stadt erwarben.

Das Anbringen neuer und das gelegentliche Tilgen älterer Inschriften, Wappen und anderer Zeichen zeugt vom Besitzwechsel der Platten und der mit ihnen verbundenen Grabstellen. Die seit dem Ende des 15. Jahrhunderts dominierenden inschriftlichen Eigentumsvermerke verweisen darauf, dass nun der Markierung und rechtlichen Sicherung von Grabplatten und -stellen größere Bedeutung zukam. Die Grabplatten wurden gewissermaßen zum Grundbuch der Grabstellen. Verwaiste bzw. nicht gekennzeichnete Gräber wurden durch die Provisoren dem Kirchenvermögen zugeführt.59) [Druckseite 33] Anschließend konnten diese Grabstellen verpachtet oder wieder in Privatbesitz verkauft werden. In die kircheneigenen Platten wurden vermutlich seit dem ausgehenden 15. Jahrhundert (siehe Kap. 5.1.1, Material, Form, Gestaltung) die Symbole der Kirchenpatrone als Besitzzeichen eingehauen. Anscheinend im 16. Jahrhundert wurde es üblich, Nummern anstelle dieser Besitzzeichen anzubringen und die Nummern zur Verwaltung der Grabplatten und -stellen in Inventaren, sog. Steinbüchern, zu verzeichnen. Teile eines um 1600 angelegten Steinbuches, dessen Aufzeichnungen bis in die 1530er Jahre zurückreichen, haben sich im Archiv der Nikolaikirche erhalten. Aus ihm geht hervor, dass auch Familien, die bereits im Besitz eigener Begräbnisse waren, bei Bedarf ihre Angehörigen zusätzlich für eine entsprechende Pachtsumme in kircheneigenen Grabstellen beisetzen ließen.60)

Nicht jeder neue Familienname belegt den Verkauf einer Grabplatte oder -stelle, vielmehr geht ein neuer Besitzername oft auf Vererbung in weiblicher Linie zurück. Die Grabplatte des Ratsherrn Georg Bukow († 1475/76) in der Nikolaikirche kam im ersten Drittel des 17. Jahrhunderts durch die Eheschließung seiner Ur-Urenkelin Barbara Engelbrecht mit Hinrich Bostelmann in dessen Besitz und wurde aus diesem Anlass, nach fünf Generationen, mit einer neuen Inschrift versehen (Kat.-Nr. 148). Der Stammvater der späteren Ratsfamilie Schwarz besaß im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts eine mit seinem Namen gekennzeichnete Grabplatte in der Nikolaikirche. Seine Enkelin Anna Schwarz († 1582) heiratete den Kaufmann Kaspar Corswant († 1598). Aber erst als deren Urenkel 1683 – in sechster Generation – in den Besitz der Grabstelle kam, ließ dieser die Platte neu beschriften (Kat.-Nr. 154). So groß waren die Generationssprünge zwischen den Inschriften aber eher selten. Eine Grabplatte (und Grabstelle) in der Marienkirche, die 1537 an Hans Völschow kam, brachte dessen Enkelin Dorothea in die Ehe mit Kaspar Bünsow ein, der sich 1623 als Eigentümer darauf vermerken ließ (Kat.-Nr. 75). Der Kaufmann Kaspar Corswant erwarb 1581 eine Grabplatte in der Marienkirche, unter der ein Jahr später seine Ehefrau und 1598 er selbst beigesetzt wurde. Ihre Enkelin Anna Corswant heiratete 1655 Burchard Lüder, woraufhin eine Inschrift, die den gemeinsamen Besitz kennzeichnet, angebracht wurde. 1658 fand Anna ihr Grab unter der Platte (Kat.-Nr. 26).

Mitunter sorgten auch Wiedervermählungen für eine noch weitere Streuung von Namen. Zu Beginn des 16. Jahrhunderts besaß der Ratsherr Karsten Schwarz († 1539/40) eine Grabplatte in der Nikolaikirche. Karsten war mit Magdalena Quant, der Witwe von Bartholomäus Schmiterlow, verheiratet. Über Magdalenas Enkelin aus erster Ehe Anna Sastrow, die sich mit Peter Frobose vermählt hatte, und deren Tochter Anna, Ehefrau von Peter Dargatz d. Ä., kam die Grabstelle 1614 an den Sohn der Letztgenannten, Peter Dargatz d. J., der sie mit einer neuen Inschrift versehen ließ (Kat.-Nr. 224). Außerdem erbte der jüngere Peter von seinem Vater eine Grabstelle in der Marienkirche (Kat.-Nr. 241). Dieser Fall zeigt, wie ein Familienoberhaupt durch das Zusammenwirken von Heiratsverbindungen und Erbgängen zu Grabstellen in verschiedenen Kirchen kommen konnte.

Wie Kauf und Vererbung aufeinander folgen konnten, lässt sich am Schicksal der Grabplatte für Martin Völschow d. Ä. und Regina Engelbrecht in der Nikolaikirche nachvollziehen. Als Ende März oder Anfang April 1590 der Ratsherr Martin starb, kaufte seine Witwe Regina für dessen Beisetzung von den Provisoren der Nikolaikirche eine Grabstelle mit Grabplatte. Eine Inschrift, in der die Grabstelle als Erbbegräbnis von Martin Völschow und Regina Engelbrecht ausgewiesen ist, ließ man zwei Jahre später anbringen. 1671 wurde der Enkel der beiden, der Ratsherr Moritz Völschow, Eigentümer der Grabstelle, was er durch eine neue Inschrift festhalten ließ (Kat.-Nr. 204).

Wenn Grabplatten auf dem Erbweg an einen neuen Besitzer gelangten, gab es anscheinend keinen Anlass, beim Anbringen einer aktuellen Inschrift die älteren zu tilgen. Soweit sich Erbgänge nachweisen lassen, findet sich jedenfalls kein Beispiel für eine solche Praxis. Wahrscheinlich diente es im Erbfall sogar der Legitimation, die älteren Eigentumsvermerke in lesbarem Zustand zu belassen. Vorgängerinschriften wurden durch Ausmeißeln oder Durchstreichen anscheinend in erster Linie dann getilgt, wenn ein Verkauf einer Grabstelle und -platte vorangegangen war – vor allem, wenn die Inschriften noch gut erhalten waren. Deshalb blieben Inschriften in gotischer Minuskel in der Regel [Druckseite 34] (soweit möglich) verschont, wie es auf der soeben erwähnten Grabplatte, die Regina Engelbrecht 1580 aus dem Kirchenbesitz erwarb, zu sehen ist. Ein älterer Eigentumsvermerk wurde nur soweit beseitigt, wie es für das Anbringen der neuen Inschrift erforderlich war (Kat.-Nr. 204).

Ähnliches ist der ursprünglich dem Eldenaer Abt Johannes Rotermund († 1369) gewidmeten Grabplatte widerfahren. Als man sie nach der Mitte des 17. Jahrhunderts in die Nikolaikirche brachte, wurde die umlaufende Minuskelinschrift nur dadurch, dass die trapezförmige Platte rechteckig behauen wurde, leicht beeinträchtigt (Kat.-Nr. 53). Die zu dieser Zeit ebenfalls angebrachte Kapitalisinschrift hat jedoch der nächstfolgende Besitzer ausmeißeln lassen. Auch auf der Grabplatte, die Jakob Barch 1640 in der Jacobikirche erwarb, wurden die Kapitalis- und Frakturinschriften der Vorbesitzer getilgt, die älteste Inschrift in gotischer Minuskel blieb unberührt (Kat.-Nr. 70). Auch hierzu ließen sich viele weitere Beispiele anführen.

Die hohe Sterblichkeit führte zu einem entsprechenden Bedarf an Grabstellen. Ein Familienoberhaupt war daher bestrebt, möglichst mehrere zur Verfügung zu haben. Vom ausgehenden 15. bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts lässt sich für mehr als ein Dutzend Personen der Besitz von zwei oder sogar drei Grabplatten nachweisen. So gehörte dem Ratsherrn Karsten Bünsow († 1506/07) neben einer Grabplatte in St. Nikolai (Kat.-Nr. 189) eine zweite in St. Marien (Kat.-Nr. 211). Der Ratsherr Matthäus Bolhagen († 1528) besaß drei Grabplatten in St. Nikolai (Kat.-Nr. 28, 118, 220), der Ratsherr Joachim Erich († 1598) zwei in der Marienkirche (Kat.-Nr. 174, 277). Joachim Sukow († nach 1627) verfügte in der Marienkirche über mindestens zwei Grabstellen (Kat.-Nr. 211, 284), wahrscheinlich auch über eine dritte (Kat.-Nr. 214).

5.2. Kirchenausstattung

Von insgesamt nur 13 Abendmahlsgeräten sind zehn erhalten, drei aus der Literatur bekannt (Kat.-Nr. 165, 288, 436). Es handelt sich um neun Kelche, zwei Oblatendosen, eine Patene und eine Weinkanne. Von der vorreformatorischen Ausstattung der städtischen Kirchen und Klöster sind nur wenige Einzelstücke überliefert; Altarretabel, Bildwerke und Textilien jeglicher Art fehlen auch in der kopialen Überlieferung völlig. Die Konvente der Franziskaner und Dominikaner wurden ebenso wie das Zisterzienserkloster Eldena bald nach der Reformation aufgelöst. Die Vasa sacra aus Eldena hatte der pommersche Herzog an sich genommen, die Ausstattung der Stadtkirchen und -klöster wurde in der Mitte des 16. Jahrhunderts erfasst, um deren Edelmetallgehalt bestimmen zu können, auf diesen Objekten angebrachte Inschriften waren daher nicht von Interesse. Nicht mehr Benötigtes wurde zugunsten der 1551 eingerichteten Ratsapotheke (vgl. Kommentar zu Kat.-Nr. 238) verkauft.61)

Dennoch lassen sich zwei der sieben Kelche dank ihrer Inschriften unzweifelhaft als historischer Kirchenbesitz verifizieren. Die niederdeutsche Inschrift auf einem Kelch der Jacobikirche (Kat.-Nr. 128, M. 14.–M. 15. Jh.) belegt, dass er der dortigen Fronleichnamsbruderschaft gehörte. Zur Messstiftung des Clawes Marker am Schneideraltar von St. Nikolai ist nicht nur der zugehörige Kelch (Kat.-Nr. 216) erhalten, sondern auch die Stiftungsurkunde von 1522. Die Inschriften der übrigen vorreformatorischen Kelche (Kat.-Nr. 79, 158, 165, 217, 219) bieten außer allgemein üblichen Anrufungen wie ihesus und Ave Maria sowie dem Kreuzestitulus INRI kaum Informationen; zwei Kelche, Kat.-Nr. 217 (1. V. 16. Jh.) und Kat.-Nr. 287 (1602), weisen deutschsprachige Gewichtsangaben auf.

Die ältesten erhaltenen, jedoch nicht genau datierbaren Kelche besitzt die Kirchengemeinde St. Jacobi (Kat.-Nr. 79, 128; 2. H. 14. Jh. bzw. M. 14.–15. Jh.). Das vielleicht älteste Meisterzeichen, ein stilisiertes Kreuz, zeigt Kat.-Nr. 158 (15. Jh.). Das älteste Greifswalder Beschauzeichen in Verbindung mit einem weiteren Meisterzeichen stammt aus dem ersten Viertel des 16. Jahrhunderts (Kat.-Nr. 217).

Alle weiteren Vasa sacra entstanden in den ersten beiden Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts: zwei Kelche für das herzogliche Amt Eldena und die Kapelle in Wieck (Kat.-Nr. 287, 288, nicht erhalten), [Druckseite 35] zwei Oblatendosen wohl für die Marienkirche (Kat.-Nr. 309, 316) und eine Weinkanne aus Zinn für St. Nikolai (Kat.-Nr. 300). Das Meisterzeichen des Kelches für Eldena findet sich auch auf einer Grabplatte in St. Nikolai (Kat.-Nr. 386), hier als Hausmarke in Verbindung mit den Initialen P M. Das Meisterzeichen auf der Oblatendose (Kat.-Nr. 309) ist einem der beiden Goldschmiede Benedikt oder Bartholomäus Otto zuzuordnen. Die Weinkanne aus dem Jahr 1609 (Kat.-Nr. 300) könnte von einem Mitglied der hiesigen Zinngießerfamilie Grünewald angefertigt worden sein.

Von elf in diesem Band behandelten Glocken aus dem 14. bis frühen 17. Jahrhundert (Kat.-Nr. 61, 85, 109, 123, 152, 164, 239, 240, 311, 317, 350) sind die Inschriften auf fünf Glocken nur noch kopial überliefert. Die Rathausglocke, gegossen 1380 (Kat.-Nr. 61), fiel im 18. Jahrhundert einem Stadtbrand zum Opfer. Die ehemals älteste Glocke der Jacobikirche (Kat.-Nr. 85) wurde während des Ersten Weltkriegs eingeschmolzen, eine weitere (Kat.-Nr. 152) im Jahr 1954 irreparabel beschädigt. Auch zwei Glocken aus St. Nikolai (Kat.-Nr. 164, 239) wurden im 19. Jahrhundert umgegossen.

Namentlich bekannte Gießer(-werkstätten) sind zunächst Johannes Karl im Fall der Betglocke von St. Marien (Kat.-Nr. 109, 1418) und die Werkstatt des Rickert von Monkehagen für die Professorenglocke in St. Nikolai (Kat.-Nr. 123, 1440).62) Inschriftlich genannt werden die Gießer Johannes de Borch (Kat.-Nr. 239, 1568, nicht erhalten; Kat.-Nr. 240, 1569), ferner Dinnies Droyse, der in Greifswald ansässig war (Kat.-Nr. 311, 317, 1614, 1615), sowie schließlich der in herzoglichem Auftrag arbeitende Benedikt Hein (Kat.-Nr. 350, 1623). Zu dieser jüngsten Greifswalder Glocke vgl. auch Kap. 5.4.

Wie generell für Glockeninschriften üblich, wird auch die Funktion der Glocken thematisiert: Der Glockenton hat eine Signalfunktion im Hinblick auf bestimmte Ereignisse liturgischer (Kat.-Nr. 164, 239) oder auch weltlicher Art (Kat.-Nr. 61, 240).

5.3. Bruderschaften und Korporationen

Die Inschriftenträger, die geistlichen und weltlichen Korporationen vor und nach der Reformation zuzuordnen sind, sollen hier kurz behandelt werden, weil sie eine weitere Sphäre städtischen Lebens jenseits der Universität beleuchten. Die Marientidenbruderschaft in der Marienkapelle von St. Marien, ein Priesterkaland, wurde 1417 gestiftet. Drei von ehemals mindestens sechs Grabplatten63) für deren Mitglieder tragen gleichlautende lateinische Eigentumsvermerke in gotischer Minuskel, die zwischen der Mitte des 15. und dem Beginn des 16. Jahrhunderts angebracht wurden (Kat.-Nr. 4, 19, 39).64) Die Fronleichnamsbruderschaft in St. Jacobi besaß einen eigenen Kelch (Kat.-Nr. 128); vgl. dazu Kap. 6.

Aus dem späten 16. und der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts ist verschiedenes Zunftgeschirr – die in der Region übliche Bezeichnung für ‚Zunft‘ ist ‚Amt‘ – erhalten (Kat.-Nr. 275, 377, 424, 438) oder sind Gestaltungsdetails überliefert (Kat.-Nr. 270). Die in aller Regel gänzlich oder vorwiegend niederdeutschen Inschriften nennen das Entstehungsjahr, darüber hinaus auch Älterleute (Kat.-Nr. 275, vielleicht auch Kat.-Nr. 270). Das besitzende Amt kann inschriftlich genannt (Kat.-Nr. 275: Lukas als Patron der Maler und Glaser; Kat.-Nr. 424, 438) oder auch durch bildliche Darstellungen (Schlachterbeil oder Tiere) bzw. ein Wappen angezeigt werden. Am Willkomm der Knochenhauer und Hausschlachter (Kat.-Nr. 438, vor 1650?) befinden sich heute überdies noch zwei von ehemals mindestens 15 Schilden. Der älteste Anhänger an der Kette der Bürger-Schützengilde (Kat.-Nr. 399) besteht aus dem im Jahr 1634 als Schützenpreis ausgelobten Vogel und einem Schild, auf dem der Sieger in hochdeutscher Sprache einen Schenkungsvermerk und eine Devise anbringen ließ.

5.4. Die Wappen des Herzogtums Pommern auf Inschriftenträgern

Bezüglich des pommerschen Herzogswappens wurde vor kurzem festgestellt: „Die Zuordnung der unterschiedlichen Greifenwappen zu den einzelnen pommerschen Herzogtümern und Herrschaften ist ein problematisches und leidiges Kapitel der Heraldik.“65) Dem ist nur wenig hinzuzufügen. Im Wappengebrauch der Herzöge von Pommern war die Zuordnung uneinheitlich, wechselte im Laufe der Entwicklung mehrfach und stellte daher schon die Zeitgenossen immer wieder vor Probleme. Eine Identifizierung der Einzelwappen und Erklärung aller Varianten war daher auch im Rahmen der Bearbeitung der Greifswalder Inschriften nicht immer möglich, zumal einzelne Greifen sich nur durch ihre Tingierung voneinander unterscheiden. Dieses Kriterium für die sichere Zuordnung eines Wappens fehlt bei Wappendarstellungen, die nicht farbig gestaltet waren oder deren Farben im Lauf der Zeit verblichen sind.

Das neunteilige Wappen der pommerschen Herzöge lässt sich seit dem frühen 16. Jahrhundert nachweisen.66) Die einzelnen Herrschaften werden in aller Regel in der folgenden Anordnung wiedergegeben:

Stettin Pommern Kaschuben
Wenden Rügen Usedom
Barth Gützkow Wolgast

Dieses mehrteilige Wappen oder einzelne Teilwappen sind auf zahlreichen Inschriftenträgern des 16. und 17. Jahrhunderts zu sehen. Die auf Objekten der zweiten Hälfte des 16. und der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts häufigsten Wappenbilder sind:67)

Stettin roter gekrönter Greif in Blau
Pommern roter Greif in Silber
Kaschuben schwarzer Greif in Gold
Wenden grün-roter, mehrfach schräggeteilter Greif in Silber
Rügen geteilt, oben in Gold wachsender schwarzer Löwe, unten in Blau roter Stufensparren
Usedom silberner Greif mit Fischschwanz in Rot
Barth schwarzer Greif mit drei weißen Schwungfedern in Gold
Gützkow zwei gekreuzte rote Stäbe bewinkelt von vier roten Rosen in Gold
Wolgast geteilt, oben in Rot wachsender silberner Greif, unten blau-gold geschacht

Die Kleinen Zepter der Universität (Kat.-Nr. 228, 1547) aus der Zeit Herzog Philipps I. von Pommern-Wolgast weisen vier Wappenschilde auf, deren Wappen sich nur in zwei Fällen – Rügen (hier gekrönt) und Usedom – sicher identifizieren lassen. Zwei weitere sind zu unspezifisch wiedergegeben; häufig werden sie den Herrschaften Stettin und Pommern (im engeren Sinne) zugeordnet.

Auf dem Rektormantel (Kat.-Nr. 336), den Herzog Philipp Julius von Pommern-Wolgast 1619 stiftete, sind die Einzelwappen nicht in einem einzigen Schild vereint, sondern separat angeordnet. Darüber hinaus wurde offensichtlich auf eine genaue Wiedergabe heraldischer Details zugunsten der künstlerischen Gestaltung der Bordüren auf der Vorderseite des Mantels verzichtet. Zum einen wenden sich die Wappentiere beider Mantelseiten aus Symmetriegründen einander zu. Zum anderen weist der pommersche Greif ebenso wie der gegenüber angebrachte Stettiner Greif eine Krone auf. Schließlich hat man sehr viel mit Gold- und Silberfäden gearbeitet und dadurch auch die Tingierungen verändert. Am Beispiel des Rektormantels lässt sich zeigen, dass die – hier inschriftlich ausgeführte – [Druckseite 37] Herrschertitulatur nicht den neun im Wappen dargestellten Herrschaften entsprechen muss: „... Herzog von Stettin und Pommern, der Kaschuben und Wenden, Fürst von Rügen, Graf von Gützkow, Herrscher der Lauenburger und Bütower“.68) Während im Schild einerseits die Wappen Lauenburg und Bütow üblicherweise fehlen, sind andererseits die Herrschaften Barth, Usedom und Wolgast zwar auf dem Wappenschild präsent, gehören jedoch nicht zum herzoglichen Titel.

Auf dem Siegelring des Rektors der Universität aus dem Besitz Herzog Bogislaws XIV. (Kat.-Nr. 341) sind die Einzelwappen spiegelverkehrt platziert. Die Glocke des Heilig-Geist-Hospitals (Kat.-Nr. 350, 1623) schließlich zeigt aus Platzgründen nur sechs der neun Einzelwappen. Die drei Wappen des Schildfußes sind nicht vorhanden, weil die zu große Matrize des Wappenschildes auf dem Model der relativ kleinen Glocke nicht unterzubringen war.

Zitationshinweis:

DI 77, Greifswald, Einleitung, 5. Inschriften und Inschriftenträger (Jürgen Herold, Christine Magin), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di077g014e009.

  1. Mehr dazu in DI 56 (Stadt Braunschweig 2), S. XIIIf. »
  2. Dies gilt nicht nur für die Hansestädte im heutigen Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch für Lübeck; dazu Krüger, Grabdenkmäler, S. 78–83, der „bis zu fünf“ Verwendungen konstatiert (S. 78, Anm. 1). Ein süddeutscher Sonderfall scheinen die Passauer Grabplatten zu sein; vgl. DI 67 (Stadt Passau), S. LXIVf. Die Passauer Mehrfachnutzungen beschränken sich jedoch auf eine bis maximal zwei später angebrachte Inschriften, ältere Texte wurden dabei offensichtlich nie beeinträchtigt oder gar zerstört. »
  3. Den vielleicht ältesten Tartschenschild zeigt die Grabplatte Kat.-Nr. 148 (3. V. 15. Jh.). »
  4. Fünf davon auf mittelalterlichen Grabplatten: Kat.-Nr. 3A (1295), 46A (1361), 71 (1397), 139 (1458), 153A (1499) sowie eine auf einer neuzeitlichen Grabplatte: Kat.-Nr. 427A (1650). Außerdem auf dem Epitaph für Jakob Runge, Kat.-Nr. 266»
  5. Unter den allerdings oft unvollständig erhaltenen Inschriften vor 1500 weisen nur Kat.-Nr. 64A, 96 und die Versinschrift Kat.-Nr. 146 eine fortlaufende Tageszählung auf. »
  6. Kat.-Nr. 36B (E. 15.–A. 16. Jh.), 189B (vor 1507), 208A (1501), 215A (nach doppeltem Sterbevermerk, 1520). »
  7. Kat.-Nr. 416A (1640), 434A (vor 1650?). »
  8. Kat.-Nr. 229A: her antonivs vos vnde sinen erven 1548»
  9. Außerdem Kat.-Nr. 46B (1600–1629), 224C (1614), 337 (1620). »
  10. Pyl, Nachträge 1, S. 30. »
  11. Der letzte namhafte Vertreter Werner Letzenitz, † 1479/80, besaß eine Grabstelle in der Nikolaikirche (Kat.-Nr. 150). »
  12. Bünsow: Kat.-Nr. 12, 19, 43, 47, 75, 81, 188, 189, 193, 211, 249, 257, 296, 361; Schwarz: Kat.-Nr. 69, 154, 205, 221, 223, 224, 226, 230, 233, 319, 371, 395, 414; Corswant: Kat.-Nr. 26, 250, 278, 280, 285, 286, 289, 320, 445; Engelbrecht: Kat.-Nr. 62, 64, 110, 141, 148, 173, 204, 245, 268; Erich: Kat.-Nr. 22, 78, 130, 140, 174, 213, 277, 301, 421; Völschow: Kat.-Nr. 50, 75, 115, 135, 204, 232, 259, 310, 322»
  13. Pyl, Genealogien 5, S. 424f. (Bünsow), 425f. (Corswant), 427 (Engelbrecht und Erich), 436f. (Schwarz), 439 (Völschow). »
  14. Siehe dazu für Lübeck auch Krüger, Grabdenkmäler, S. 32; für Wismar Techen, Bürgersprachen, S. 145; Crull/Techen, Grabsteine 1, S. 115. »
  15. PfA St. Nikolai, Steinbuch. »
  16. Erfasst wurden Messgewänder und Vasa sacra des Franziskaner- und des Dominikanerkonvents, Bildwerke und Vasa sacra in St. Gertruden, St. Marien, St. Nikolai, Heilig-Geist, St. Jacobi, St. Georgen (Pyl, Geschichtsdenkmäler, S. 202–217; Hoogeweg, Klöster 1, S. 603). »
  17. Diese Gießeridentifizierungen beruhen vorerst auf nur teilweise publizierten, im Wesentlichen nicht-epigrafischen Beobachtungen zu Ähnlichkeiten mit anderen Glocken aus der Region. Die Materialsammlung der Arbeitsstelle Inschriften verfügt noch nicht über das Bildmaterial, das Voraussetzung für epigrafisch fundierte Vergleiche wäre. »
  18. Pyl, Greifswalder Kirchen, S. 529 (dort sechs Grabplatten genannt). Allgemein zur Marientidenbruderschaft ebd., S. 524–530. »
  19. In denselben Zeitraum gehört die nicht erhaltene Grabplatte für Angehörige der Artistenfakultät (Kat.-Nr. 65), die sich in der Jacobikirche befand und von der Fakultät bis ins 18. Jahrhundert hinein genutzt wurde. »
  20. Drös, Wappen Albrechts, S. 47, Anm. 6. »
  21. Dazu Werlich, Wappen. Grundsätzlich Siebmachers Wappenbuch (ND) 2, (aus Bd. 1, 1. Abt., 2. Teil der OA), S. 74–78. »
  22. Dazu Siebmachers Wappenbuch (ND) 2 (aus Bd. 1, 1. Abt., 2. Teil der OA) 2, S. 75f., auch Tf. 77–79 (jeweils Wappen 1); Pyl, Wappen, bes. S. 44–79; Buske, Wappen, S. 50–65; Biewer, Greifenwappen. »
  23. Zu den Herrschaften Kaschuben und Wenden, Lauenburg und Bütow vgl. Renn, Bedeutung, speziell S. 38f. (Lauenburg und Bütow), S. 51–56 (Kaschubei), S. 91–96 (Kaschuben und Wenden). »