Die Inschriften der Stadt Greifswald

1. Geleitwort, Vorbemerkung und Benutzungshinweise

Vorwort zur Druckausgabe

Im Mai 2002 wurde von der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen in Gemeinschaft mit dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern die Arbeitsstelle Inschriften am Historischen Institut der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald neu eingerichtet. Nach einer Phase der personellen und technischen Konstituierung nahm die Greifswalder Arbeitsstelle der Göttinger Inschriftenkommission im darauffolgenden Jahr die inhaltliche Arbeit an den Inschriften von Mecklenburg-Vorpommern auf. Der vorliegende Band ist nicht nur der erste, der von dieser Arbeitsstelle publiziert wird, es handelt sich auch um den ersten Band in der Reihe Die Deutschen Inschriften, der mittels einer von Jürgen Herold entwickelten Datenbank erstellt und zum Druck gebracht wurde. Die Inschriften auf den 355 Greifswalder Grabplatten hat Jürgen Herold bearbeitet, Christine Magin seit dem Jahr 2005 die Inschriften der 90 anderen in diesem Band erfassten Objekte, vor allem Epitaphien, Vasa sacra, Glocken und Wandmalereien.

Beim Einstieg in die Inschriftenlandschaft von Mecklenburg-Vorpommern im Allgemeinen und von Greifswald im Besonderen, bei der Bearbeitung und fotografischen Dokumentation der Inschriften vor Ort und beim Zustandekommen dieses Bandes insgesamt haben uns zahlreiche Institutionen und Personen unterstützt. An erster Stelle gilt unser herzlicher Dank den stets kooperativen und an unserer Arbeit interessierten Pfarrern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Greifswalder Kirchen: des Doms St. Nikolai, der Marienkirche und der Gemeinde St. Jacobi. Besonders danken wir auch Dr. Stefan Fassbinder und Kai Kornow vom Pommerschen Landesmuseum, Dr. Birgit Dahlenburg von der Kustodie und Dr. Dirk Alvermann vom Archiv der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. Für ihre tatkräftige Unterstützung bedanken wir uns ebenfalls bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stadtarchivs Greifswald, des Kulturhistorischen Museums Stralsund sowie des Landesamts für Kultur und Denkmalpflege an den Standorten Greifswald (Archiv), Stralsund und Schwerin (Abteilung Archäologie und Denkmalpflege, Fotosammlung, Akten, Archäologisches Landesmuseum). Behilflich waren darüber hinaus Ulrike Reinfeldt vom Archiv und Jan Simonsen vom Bauamt im Konsistorium der Pommerschen Evangelischen Kirche in Greifswald. Dr. Paweł Gut und Dr. Haik Thomas Porada haben ausführliche Auskünfte zu den Beständen des Archiwum Państwowe w Szczecinie (Staatsarchiv Stettin) erteilt.

Als studentische bzw. wissenschaftliche Hilfskräfte haben im Zeitraum von 2002 bis 2009 Marion Grether M. A., Anke Jarling M. A., Jessica Kreutz, Manja Olschowski, Markus Paschiller, Thomas Schattschneider und Frank Vergien an der Erstellung des vorliegenden Bandes mitgewirkt. Ungewöhnliche Unterstützung erhielt die Arbeitsstelle seit 2004 durch Volontärinnen und Volontäre von der Jugendbauhütte Stralsund/Szczecin der Deutschen Stiftung Denkmalschutz e. V. Im Rahmen eines Freiwilligen sozialen Jahres in der Denkmalpflege haben Sylvia Morgenstern, Heinrich Lütkehölter, Wolfram Löbsack, Mareike Nannen und Nina Paul an unserem Projekt mitgewirkt. Sylvia Morgenstern verdanken wir die Zeichnungen der Schriftbänder auf den Großen Zeptern der Universität. Jakob Jünger danken wir herzlich für Programmierarbeiten an der Datenbank. Weitere Danksagungen für Hinweise zu einzelnen Objekten stehen an den entsprechenden Stellen im Inschriftenkatalog.

Die Leiterin der Göttinger Inschriftenarbeitsstelle, Dr. Christine Wulf, hat die Arbeitsstelle Greifswald und die Entstehung dieses Bandes von Anfang an mit nachhaltiger Energie in allen organisatorischen und inhaltlichen Fragen unterstützt. Dafür sind wir ihr zu ganz besonders herzlichem Dank verpflichtet. Unserer Göttinger Kollegin Dr. Sabine Wehking gilt großer Dank für die Anfertigung des Abbildungsteils und für ihre engagierte Unterstützung in der Korrekturphase. Auch Katharina Mersch M. A. von der Göttinger Inschriftenarbeitsstelle war an diesen Arbeiten beteiligt. Dem Kollegen Dr. Harald Drös von der Forschungsstelle Deutsche Inschriften der Heidelberger Akademie [Druckseite 8] der Wissenschaften danken wir für wiederholte Hilfestellung bei der Überwindung heraldischer Hürden, für wichtige philologische Hinweise zu den lateinischen Inschriften Prof. Dr. Fidel Rädle und Prof. Dr. Ulrich Schindel, beide Göttingen.

Prof. Dr. Karl-Heinz Spieß hat die Arbeitsstelle am Historischen Institut der Universität Greifswald aufgenommen und ihre Entwicklung mit Rat und Tat gefördert. Unterstützt wurde die Einrichtung der Arbeitsstelle auch durch den damaligen Rektor der Ernst-Moritz-Arndt-Universität, Magnifizenz Prof. Dr. Hans-Robert Metelmann, und den damaligen Geschäftsführenden Direktor des Historischen Instituts Prof. Dr. Christian Lübke. Ihnen allen sei daher besonders gedankt. Die Ko-Finanzierung der Arbeitsstelle wurde durch das Land Mecklenburg-Vorpommern sichergestellt, wofür wir dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, vertreten durch Dr. Martin Dube vom Referat Forschungspolitik, sehr herzlichen Dank schulden.

Die Greifswalder Arbeitsstelle und damit auch die wissenschaftliche Beschäftigung mit Inschriften in Mecklenburg-Vorpommern gäbe es nicht ohne die Initiative des langjährigen (1994–2009) Vorsitzenden der Göttinger Inschriftenkommission, Prof. Dr. Ulrich Schindel. Unser abschließender und umfassendster Dank gilt daher Herrn Schindel: für sein anhaltendes Engagement, sein beständiges Interesse und sein Vertrauen in unsere Arbeit.

Greifswald, im Herbst 2009

Jürgen Herold, Christine Magin

Vorbemerkungen und Benutzungshinweise

Die vorliegende Edition enthält die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften der Universitäts- und Hansestadt Greifswald einschließlich der Ortsteile Eldena und Wieck bis zum Jahr 1650. Erstmals werden somit die epigrafischen Denkmäler einer Hansestadt des Ostseeraums publiziert. Vollständigkeit war zwar angestrebt, es ist aber durchaus möglich, dass im Rahmen von Sanierungsarbeiten oder archäologischen Grabungen in Zukunft weitere originale Inschriftenträger gefunden werden, zum Beispiel als Stufen verlegte Grabplatten. Auch zukünftige Funde in der handschriftlichen Überlieferung sind nicht ausgeschlossen. Als Kriterium für die Aufnahme in diesen Band gilt das Provenienzprinzip: Berücksichtigt wurden nur solche Objekte, die sich während des bearbeiteten Zeitraums in Greifswald befanden, auch solche, die heute anderswo aufbewahrt werden. Inschriftenträger, die nach dem Jahr 1650 entstanden oder erst nach 1650 nach Greifswald gelangten,1) wurden nicht aufgenommen. Bearbeitet wurden sowohl im Original erhaltene als auch in Abschriften oder Abbildungen überlieferte Texte. Kleinfragmente, die nicht datierbar sind und deren Inschriften darüber hinaus nur aus drei oder weniger Buchstaben bestehen, wurden nicht in den Katalog aufgenommen.

Die Aufnahme und Anordnung der Inschriften sowie die Anlage der einzelnen Artikel folgt den Richtlinien der Interakademischen Kommission für die Herausgabe der Reihe ‚Die Deutschen Inschriften‘. Daher wurden Objekte, die Gegenstand der Siegel- und Münzkunde sind oder die, wie beispielsweise Beckenschlägerschalen, aus serieller Fertigung stammen, nicht berücksichtigt.

Auf 445 Inschriftenträgern finden sich 1282 Inschriften, wobei 355 Grabplatten mit insgesamt 1068 Inschriften den überwiegenden Teil des hier bearbeiteten Materials darstellen.2) Erstmals wurde im Rahmen der Reihe Die Deutschen Inschriften ein Bestand bearbeitet, der eine solch hohe Anzahl von über viele Jahrhunderte wiederverwendeten Grabplatten enthält. Darüber hinaus sind die darauf angebrachten Inschriften häufig stark beeinträchtigt und nur noch teilweise lesbar. Daher waren besondere konzeptionelle Überlegungen nötig, wie mit dieser Überlieferung umzugehen ist und wie sie in einer kommentierten Edition präsentiert werden kann. Die dafür erarbeiteten Prinzipien werden im Folgenden genannt.

Der Katalogteil

Die Inschriften sind chronologisch angeordnet. Die Entstehungszeit undatierter Inschriften wurde möglichst eng eingegrenzt. Sie sind jeweils an das Ende des ermittelten Zeitraums gestellt.

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Die Katalogartikel sind untergliedert in Kopfzeile, Beschreibung, Wiedergabe des Inschriftentextes, ggf. eine Wappenzeile, den Kommentar und den Apparat.

Die Kopfzeile enthält die laufende Katalog-Nummer (Kat.-Nr.), die Bezeichnung des Standortes und die Datierung(en) der Inschrift(en). Da sich die Grabplatten-Nummerierungen, die aus einer Zahl (mit oder ohne den Kapitalisbuchstaben K davor) bestehen, nur in Einzelfällen datieren lassen, wird auf zeitliche Angaben zu diesen Inschriften generell verzichtet.

Ein Kreuz neben der laufenden Nummer kennzeichnet Inschriftenträger, deren Original verloren ist.
(†) Ein Kreuz in Klammern steht 1. wenn der Inschriftenträger zwar vorhanden, die Inschrift als Ganze jedoch nicht original überliefert ist, 2. wenn der Träger eines Inschriftenensembles verloren, aber ein Teil der Inschrift(en) im Original vorhanden ist oder 3. wenn ein erheblicher Teil der Inschriften eines erhaltenen Trägers nur kopial überliefert ist.
†? Ein Kreuz mit Fragezeichen steht bei abschriftlich oder im Bild überlieferten Inschriften, deren Original möglicherweise noch erhalten ist, aber nicht zugänglich war und folglich nicht nach Autopsie wiedergegeben werden kann.
1465? Ein Fragezeichen bezeichnet eine zweifelhafte Datierung.

Die Beschreibung enthält Angaben zur Ausführung der Inschrift(en) und zum Inschriftenträger. Mehrere Inschriften auf einem Objekt werden mit A, B, C etc. bezeichnet. Die Beschreibung erfolgt, wo nicht anders vermerkt, vom Blickpunkt des Betrachters aus. Die Standortangaben zur Lage der Seitenschiffsjoche und Seitenkapellen in den Kirchen, zum Beispiel „dritte Kapelle im südlichen Seitenschiff“, erfolgen von Westen nach Osten voranschreitend. Sind die Inschriften im Original erhalten, werden die Maße des Inschriftenträgers, die Buchstabenhöhe und die Schriftart angegeben. Dies gilt nicht für Grabplatten-Nummerierungen. Sind Inschriften ganz oder teilweise kopial überliefert, ist die Quelle, nach der zitiert oder ergänzt wird, genannt.

Da in der Marien- und in der Nikolaikirche mehr als 300 Grabplatten und Fragmente im Kirchenfußboden liegen, wurden Kirchengrundrisse angefertigt, welche die Lage der einzelnen Steine maßstabgetreu dokumentieren. In den Beschreibungen wird auf die jeweilige Plattennummer in diesen Kirchengrundrissen (S. 547–553) verwiesen.

Zur Wiedergabe der Inschriftentexte:

[ ] Eckige Klammern markieren Textverlust bei einer original überlieferten Inschrift und schließen die Ergänzungen der Bearbeiter ein.
[...] Punkte in eckigen Klammern bezeichnen Textverlust, der nicht ergänzt werden kann. Lässt sich die Länge des verlorenen Textes feststellen, markiert ein Punkt jeweils einen ausgefallenen Buchstaben.
[ - - - ] Lässt sich die Länge des verlorenen Textes nicht feststellen, stehen drei durch Spatien getrennte Striche.
( ) Runde Klammern schließen aufgelöste Abkürzungen ein. Bei der Auflösung der Abkürzungen ist AE- oder E-Schreibung je nach Usus der Inschrift eingesetzt, ebenso U und V. Wenn die Inschrift keine Anhaltspunkte gibt, wird nach klassischem Gebrauch verfahren. Punkte auf der Grundlinie oder hochgestellte Punkte werden nach Abkürzungen nur dann beibehalten, wenn die Inschrift durchgehend mit Worttrennern versehen ist. Abkürzungen von Bibelstellenangaben innerhalb einer Inschrift werden nicht aufgelöst, ebenso wenig Abkürzungen für sanctus oder sancta zur Bezeichnung eines oder einer Heiligen.
〈 〉 Spitze Klammern bezeichnen spätere Nachträge auf einem Inschriftenträger oder schließen für Nachträge freigelassene Stellen ein. [Druckseite 11]
/ Ein Schrägstrich markiert das Zeilenende.
// Doppelte Schrägstriche markieren den Wechsel des Inschriftenfeldes oder die Unterbrechung der Zeile.
AE Unterstreichung bezeichnet eine Ligatur von zwei oder mehreren Buchstaben.
Ein untergesetzter Punkt bezeichnet die unsichere Lesung eines Buchstabens.

Es werden alle auf einer Grabplatte angebrachten Inschriften in chronologischer Folge wiedergegeben, auch solche, die aus der Zeit nach 1650 stammen.3) Maßgeblich für die Einordnung einer Grabplatte in den Katalog sind die jeweils ältesten noch lesbaren Inschriften oder Inschriftenfragmente. Nicht berücksichtigt wurden solche Grabplatten, deren älteste lesbare Inschrift erst nach 1650 entstand. Einen Überblick über alle edierten Inschriften unabhängig vom Inschriftenträger verschafft eine chronologische Liste (siehe S. 457–463). Grabplatten-Nummerierungen werden grundsätzlich ans Ende des Editionsteils gesetzt.

Einer lateinischen oder längeren niederdeutschen Inschrift schließt sich die Übersetzung an. Runde Klammern bezeichnen Zusätze, die dem Textverständnis dienen, aber keine wörtliche Entsprechung im Ausgangstext haben. Die Übersetzungen von teilweise zerstörten, aber sicher zu ergänzenden Grabplatteninschriften beziehen die in Buchstabenfußnoten (s. u.) vorgenommenen Ergänzungen ein, sodass den Übersetzungen auch eine erschließende Funktion für den rekonstruierbaren Wortlaut der Inschrift zukommt. Niederdeutsche Inschriften auf Grabplatten werden nur dann übersetzt, wenn sie Aussagen enthalten, die über das übliche Grabinschriftenformular hinausgehen.

Bei metrischen Inschriften folgt die Bestimmung des Versmaßes und der Reimform.

Die Wappenzeile verzeichnet die im Zusammenhang mit den Inschriften überlieferten Wappen. Diese werden entsprechend ihrer Anordnung auf dem Inschriftenträger wiedergegeben. Befinden sich mehrere Wappen oder Hausmarken auf einem Inschriftenträger, steht ein Komma zwischen den Wappen von Eheleuten, um diesen direkten familiären Zusammenhang deutlich zu machen. Nicht identifizierte Wappen werden in Ziffernanmerkungen blasoniert. Alle identifizierten Wappen werden im Reg. 3a nachgewiesen. Stimmt ein Wappen auf einem Objekt nicht mit den Blasonierungen in der Literatur überein, wird dies im jeweiligen Artikel in einer Fußnote, ggf. auch im Reg. 3a vermerkt. Zu den spezifischen Problemen des pommerschen Herzogswappens vgl. Kap. 5.4.

Der Kommentarteil enthält Erläuterungen zu verschiedenen mit den Inschriften oder dem Inschriftenträger zusammenhängenden Fragen. Diese können sich auf Besonderheiten der Schrift, der Sprache oder des Inhalts der Inschriften beziehen, historische und biografische Angaben bieten sowie Probleme der Datierung diskutieren. Die biografischen Informationen zu den inschriftlich genannten Personen wurden mit dem vorrangigen Ziel zusammengestellt, diese Personen ständisch-sozial und im Hinblick auf ihre geografische Herkunft in das Gefüge der Stadt bzw. der Universität einzuordnen. Diese Angaben erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Archivalische Nachweise wurden nur in den Fällen ermittelt, in denen gedruckte Quellenwerke und die Literatur keinerlei Informationen bieten. Generell wurde besonderer Wert darauf gelegt, die Besitzgeschichte der Grabplatten über die Jahrhunderte hinweg zu belegen, um so den einzigartigen Quellenwert der Greifswalder Grabinschriften herausstellen zu können (dazu Kap. 5.1.3).

Der Apparat gliedert sich in Buchstaben- und Ziffernanmerkungen sowie Nachweise der kopialen Inschriftenüberlieferung. [Druckseite 12]

Die Buchstabenanmerkungen beziehen sich auf textkritische Probleme der Inschrift. Sie enthalten abweichende Lesarten der Parallelüberlieferung, soweit sie bedeutungstragend sind, und weisen auf orthografische Besonderheiten oder fehlerhafte Stellen hin. Sind Grabplatteninschriften nur teilweise erhalten, werden Ergänzungen, deren Buchstabenbestand als sicher gelten kann, im Editionsteil in eckigen Klammern oder in Buchstabenanmerkungen und kursiver Schrift vermerkt. Grabinschriften, die vor dem Hintergrund des üblichen Formulars (vgl. Kap. 5.1.1) oder aus anderen Gründen sinngemäß vervollständigt werden können, werden ebenfalls in Buchstabenfußnoten, jedoch in modernen Sprachformen und einfachen Anführungsstrichen, ergänzt. Dieses Verfahren wurde unter anderem deshalb gewählt, weil während der Übergangszeit von den ersten hochdeutschen bis zu den letzten niederdeutschen Inschriften (etwa 1570 bis 1630 und später) innerhalb einer Inschrift sowohl niederdeutsche als auch hochdeutsche Formen vorkommen können (vgl. Kap. 6).

Die Ziffernanmerkungen enthalten Erläuterungen und Literaturhinweise.

Die am Schluss eines Katalogartikels angeführten Quellenangaben stellen in chronologischer Reihenfolge die wichtigsten kopialen Überlieferungen und Abbildungen zusammen.

Zitationshinweis:

DI 77, Greifswald, Einleitung, 1. Vorbemerkungen  und Benutzungshinweise (Jürgen Herold, Christine Magin), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di077g014e009.

  1. Dazu zählen beispielsweise der Croy-Teppich (1554) im Pommerschen Landesmuseum, der erst nach 1650 nach Greifswald kam, sowie der heute im Hauptgebäude der Universität angebrachte Wappenstein Herzog Philipps I. (1551) aus dem Schloss in Wolgast. – Von den Professorenporträts der Universität ist keines nachweislich vor 1650 entstanden (vgl. Peters, Professorenporträts). Auch wenn einzelne Bilder älter aussehen (vgl. Dahlenburg, Ahnengalerien, S. 8, 11) oder Gelehrte darstellen, die vor 1650 verstarben, sind ihre Porträts insgesamt oder die den Personendarstellungen beigegebenen Beischriften deutlich jüngeren Datums. Inwiefern diese Beischriften auf älteren Tituli beruhen, gerade wenn die Bildelemente ältere Konventionen erkennen lassen (vgl. etwa das Porträt des Joachim Bering bei Alvermann/Dahlenburg, Köpfe, S. 48), ist nicht bekannt. »
  2. Bei 271 von insgesamt 1282 Inschriften handelt es sich um Grabplatten-Nummerierungen; vgl. dazu Kap. 5.1.1 (Material, Form, Gestaltung). »
  3. Für alle anderen Inschriftenträger gilt, dass der Wortlaut von Inschriften, die nach 1650 zu datieren sind, in Ziffernfußnoten wiedergegeben wird. »