Der Band enthält die kommentierte Edition von 180 Inschriften der Stadt Goslar in ihren heutigen Grenzen bis zum Jahr 1650 sowie weitere 67 Jahreszahlen, Initialen und Christusmonogramme. Erfaßt werden nicht nur die im Original erhaltenen Inschriften, sondern auch diejenigen, die nur noch in älteren Abschriften oder Photographien vorliegen.

Die ältesten Inschriften stammen aus der Zeit vor 1250. Ihre Texte sind mit Ausnahme von drei Meistersignaturen nur fragmentarisch überliefert. Eine bedeutende Gruppe innerhalb des Goslarer Inschriftenbestands bilden die im Zusammenhang von Wand- und Deckenmalereien angebrachten Texte, unter denen der frühneuzeitliche Sibyllenzyklus in der Goslarer Ratsstube (Huldigungssaal) als das bedeutendste Beispiel anzusehen ist. Den größten Anteil an dem hier vorgelegten Bestand haben in der Fachwerkstadt Goslar die das Stadtbild prägenden Hausinschriften, die nahezu ausnahmslos im Original erhalten sind. Hierin äußert sich in einzelnen Fällen ein seiner Bildung bewußtes Stadtbürgertum. Insgesamt überliefern die Hausinschriften eine große Anzahl von Namen und Daten und stellen somit zusammen mit den Grab- und Stifterinschriften eine reichhaltige Quelle für die Personengeschichte der Stadt dar.

Die Inschriftentexte werden unter Auflösung der Abkürzungen ediert und kommentiert. Lateinische Inschriften und Texte älterer deutscher Sprachstufen werden übersetzt. Der anschließende Kommentar erörtert alle wichtigen die Inschrift oder den Inschriftenträger betreffenden Fragen. Zehn Register machen das Material für weitere Forschungen verfügbar.

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1. Vorwort, Vorbemerkungen und Hinweise zur Benutzung

1.1. Vorwort

Die vorliegende Sammlung der Inschriften der Stadt Goslar entstand in den Jahren 1993 bis 1997. Sie wurde von der Inschriftenkommission der Akademie der Wissenschaften als achter Band der Göttinger Reihe innerhalb der „Deutschen Inschriften“ zum Druck angenommen.

Für Unterstützung danke ich den Mitarbeitern des Stadtarchivs Goslar und besonders dessen Leiter, Herrn Dipl.-Archivar Ulrich Albers, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kirchengemeinden und des Kulturamts der Stadt Goslar sowie den Mitarbeitern des Instituts für Denkmalpflege Hannover, besonders Herrn Dipl.-Ing. Wolfgang Mittlmeier. Frau Dr. Maria Kapp, Goslar, und Frau Dr. Sabine Graf, Göttingen, haben freundlicherweise ihre unveröffentlichten Arbeiten zur Verfügung gestellt und darüber hinaus in zahlreichen Gesprächen weitere Auskünfte zur Geschichte und Kunstgeschichte Goslars erteilt. Annette Schwandt hat die Marken in den Anhängen 2 und 3 gezeichnet. Den ehemaligen Mitarbeiterinnen der Göttinger Inschriftenkommission, Dr. Hildegund Hölzel und Christiane Sommer M.A., danke ich für Hilfe bei den Übersetzungen und bei den Außenarbeiten. Anika Ilse, Henning Jürgens M.A. und Irene Mayer haben mit viel Ausdauer und Erfolg die Korrekturen mitgelesen. Mein besonderer Dank gilt dem Vorsitzenden der Göttinger Inschriftenkommission, Herrn Professor Dr. Ulrich Schindel, für sein großes Interesse an den Goslarer Inschriften, für die kritische Durchsicht des Manuskripts und für zahlreiche Hinweise zu den Übersetzungen. Herrn Dr. Burkhard Heise von der Gesellschaft für Wissenschaftliche Datenverarbeitung, Göttingen, sei für die Herstellung der Satzvorlage gedankt. Frau Ursula Reichert hat das Entstehen des Bandes mit vielfältigem verlegerischem Rat begleitet. Dank eines namhaften Druckkostenzuschusses durch die Klosterkammer Hannover konnte er ohne Aufschub gedruckt werden. Die Mitarbeiterinnen der Inschriftenkommission, Frau Dr. Sabine Wehking und Frau Dr. Christine Wulf, haben dafür gesorgt, daß das Manuskript in technischer Hinsicht den druckfertigen Zustand erreicht hat. Beide haben mich während meiner Tätigkeit in der Göttinger Arbeitsstelle von 1992 bis 1997 nicht nur an ihren epigraphischen Kenntnissen teilhaben lassen, sondern sie haben mir darüber hinaus in allen Phasen der Arbeit mit Rat und Tat zur Seite gestanden und so die Fertigstellung dieses Bandes erst ermöglicht.

Münster, im November 1997
Christine Magin

1.2. Vorbemerkungen und Hinweise zur Benutzung

Die vorliegende Untersuchung, die in den Jahren 1993 bis 1997 im Auftrag der Inschriftenkommission der Akademie der Wissenschaften in Göttingen angefertigt wurde, hat die Inschriften der Stadt Goslar in ihren heutigen Grenzen zum Gegenstand. Es wurden auch diejenigen Inschriftenträger berücksichtigt, die den zur Stadt Goslar gehörenden eingemeindeten Orten Hahndorf, Jerstedt, Oker und Riechenberg zuzuordnen sind. Die in den Inschriftenbänden üblicherweise eingehaltene Zeitgrenze von 1650, die auch diesem Band zugrunde liegt, läßt sich nicht mit einem Einschnitt in der historischen Entwicklung Goslars begründen1). Als Kriterium für die Aufnahme von Inschriften in dieses Corpus gilt das Provenienzprinzip: Berücksichtigt wurden nur solche Stücke, die sich vor dem Jahr 1650 mit einiger Wahrscheinlichkeit in der Stadt Goslar befanden. Aufgenommen wurden sowohl original als auch kopial überlieferte Inschriften. Dabei ist Vollständigkeit angestrebt; es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, daß sich nach Abschluß dieser Arbeit noch die eine oder andere original oder kopial überlieferte Inschrift findet. Dies gilt insbesondere für die in Goslar in großer Zahl vorhandenen Inschriften an Fachwerkhäusern, die gelegentlich unter Schieferverkleidungen verborgen sind und erst durch die Renovierung eines Hauses zutage gebracht werden. Nach Gegenständen in Privatbesitz konnte nicht systematisch gesucht werden. Bloße Erwähnungen von Inschriften in der Literatur oder in Quellen blieben grundsätzlich unberücksichtigt, wenn keine Transkription beigegeben war2). Darüber hinaus wurden solche Inschriftenträger nicht verzeichnet, an deren Goslarer Provenienz deutliche Zweifel angebracht sind. Vielfach wurde z. B. darauf verzichtet, die Inschriften auf Gegenständen aus der Sammlung des Goslarer Fabrikanten Emil Fenkner zu verzeichnen, der offenbar Objekte aus dem gesamten deutschen und niederländischen Raum aufkaufte, ohne auf ihre Goslarer Herkunft besonderen Wert zu legen3). Nur zwei Stücke aus dieser Sammlung, für die Goslarer Provenienz angenommen wird, sind noch in der Stadt nachzuweisen4) oder aus der Literatur ermittelbar5).

Über die Herkunft der Stücke in dem 1992–1993 inventarisierten Lapidarium des städtischen Kulturamts in der Kaiserpfalz existieren keine schriftlichen Aufzeichnungen. Sie sollen größtenteils aus dem Bezirk der Pfalz und der Stiftskirche St. Simon und Judas (sog. Dom), aber auch von Abbruchhäusern der Stadt stammen6). Die Inschriften auf Stücken des Lapidariums wurden in den Katalog des Bands aufgenommen, unter ihrem heutigen Standort verzeichnet und in bestimmten [Druckseite X] Fällen mit Vorbehalt der Stiftskirche St. Simon und Judas zugeordnet; im Standortregister sind die betreffenden Nummern mit einem Fragezeichen versehen. Nicht datierte Steine wurden unter Angabe eines möglichst großen Entstehungszeitraums (meist eines Jahrhunderts) chronologisch eingeordnet. Zahlreiche steinerne Inschriftenträger, bei denen es sich vor allem um Grabplatten handelt, sind in der Kaiserpfalz gelagert und der Öffentlichkeit bislang nicht zugänglich.

Die Aufnahme und Anordnung der Inschriften sowie die Einrichtung der einzelnen Artikel und der Register folgt den Richtlinien der Interakademischen Kommission für die Herausgabe der Deutschen Inschriften. Entsprechend wurden alle Inschriften aufgenommen, die nicht Gegenstand anderer Disziplinen wie der Sphragistik oder Numismatik sind.

Jahreszahlen, Initialen, Christusmonogramme und Kreuzestituli, die nicht in Verbindung mit anderen Inschriften stehen, sind in Anhang 1 (A1) chronologisch aufgeführt. Unberücksichtigt bleiben grundsätzlich Hausmarken und Meisterzeichen, es sei denn, sie erscheinen in Verbindung mit Inschriften. In diesem Fall sind sie in den Anhängen 2 und 3 wiedergegeben. Im Katalogteil erfolgt der Verweis auf die Marken durch die Sigle ‘M’. In Anhang 4 werden nicht im Katalog verzeichnete Inschriften aufgeführt.

Die Inschriften sind chronologisch angeordnet. Undatierte Inschriften sind jeweils an das Ende des in Frage kommenden Zeitraums gestellt. Konnte ein Terminus post oder ante quem ermittelt werden, ist der Artikel vor oder hinter der Inschrift mit dem nächstliegenden Datum eingeordnet. Mehrere Inschriften mit gleicher Datierung sind in alphabetischer Abfolge der Standorte wiedergegeben.

1.3. Der Aufbau der Katalogartikel

Die Katalogartikel sind untergliedert in Kopfzeile, beschreibenden Teil, Wiedergabe des Inschriftentexts, Kommentar und Apparat.

Die K o p f z e i l e enthält die laufende Nummer, die Bezeichnung des Standortes und die Datierung(en) der Inschrift(en). Der allgemein so genannte Huldigungssaal im Rathaus wird dabei als Ratsstube bezeichnet, zunächst weil der Ausdruck ‘Saal’ eine Größe suggeriert, die in der Realität nicht gegeben ist, zum anderen weil in der Ratsstube, anders als früher angenommen wurde, nie einem Kaiser gehuldigt worden ist7). Der sog. Dom wird als Stiftskirche St. Simon und Judas bezeichnet, weil es sich nicht um eine Bischofskirche, also um einen Dom im eigentlichen Sinn, handelte.

Ein Kreuz neben der laufenden Nummer kennzeichnet Inschriften, deren Original verloren ist. Ein Fragezeichen neben dem Kreuz steht dann, wenn es Anhaltspunkte gibt, daß eine kopial oder photographisch überlieferte Inschrift noch vorhanden ist, sie aber nicht nach Autopsie ediert werden konnte.
(†) Nur ein Teil der Inschrift(en) ist noch im Original erhalten.
13. Jh. ? Ein Fragezeichen bezeichnet eine zweifelhafte Datierung.

Der b e s c h r e i b e n d e  T e i l eines Artikels enthält Angaben zur Ausführung der Inschrift(en) und des Inschriftenträgers. Die Beschreibung erfolgt mit Ausnahme der Wappen vom Blickpunkt des Betrachters aus. Handelt es sich um mehrere Inschriften auf einem Inschriftenträger, so werden diese mit A, B, C usw. bezeichnet. Sind die Inschriften im Original überliefert, werden die Maße des Inschriftenträgers, die Buchstabenhöhe und die Schriftart angegeben. Sind die Inschriften kopial oder photographisch überliefert, ist die Quelle, nach der zitiert wird, genannt. Soweit aus der Überlieferung die Schriftart bekannt ist, wird diese mit einem entsprechenden Nachweis übernommen.

Der I n s c h r i f t e n t e x t ist eingerückt. Die Zeilenumbrüche des Originals werden bei der Wiedergabe der Inschriften nicht eingehalten, sondern nur durch Schrägstriche bezeichnet. Verse werden auch dann voneinander abgesetzt, wenn das Original einen fortlaufenden Text aufweist.

[...] Punkte in eckigen Klammern bezeichnen T e x t v e r l u s t, der nicht ergänzt werden [Druckseite XI] kann. Läßt sich die Länge des verlorenen Texts feststellen, markiert ein Punkt jeweils einen ausgefallenen Buchstaben.
[. . .] Läßt sich die Länge des verlorenen Texts nicht feststellen, stehen drei durch Spatien getrennte Punkte. Ergänzter Text steht ebenfalls in eckigen Klammern.
< > Spitze Klammern bezeichnen Teile von Inschriften, die entweder n a c h t r ä g l i c h  a n g e b r a c h t wurden oder von denen nicht feststeht, ob sie zum ursprünglichen Bestand einer Inschrift gehören.
( ) K ü r z u n g e n werden in runden Klammern aufgelöst. Bei der Auflösung der Abkürzungen ist ae- oder e-Schreibung je nach Usus der Inschrift eingesetzt, ebenso u und v. Wenn die Inschrift keinen Anhaltspunkt gibt, wird nach klassischem Gebrauch verfahren. Punkte auf der Grundlinie oder hochgestellte Punkte werden nach Abkürzungen nur dann beibehalten, wenn die Inschrift durchgehend mit Worttrennern versehen ist. Abkürzungen von Bibelstellen- oder Monatsangaben innerhalb einer Inschrift werden nicht aufgelöst.
/ Ein Schrägstrich markiert das Z e i l e n e n d e.
// Doppelte Schrägstriche markieren einen W e c h s e l  d e s  I n s c h r i f t e n f e l d e s.
Unterstreichungen bezeichnen eine L i g a t u r.
Ornamentale W o r t-  u n d  Z i f f e r n t r e n n e r, Satzmarkierungen, Kürzungszeichen sowie Reim- und Verspunkte werden je nach Usus der Inschrift als Punkte auf der Grundlinie oder hochgestellte Punkte wiedergegeben. Die genaue Gestalt der Zeichen wird in der Beschreibung vermerkt.

Einer lateinischen oder niederdeutschen Inschrift schließt sich unmittelbar die Ü b e r s e t z u n g an. Bei metrischen Inschriften folgt die Bestimmung des V e r s m a ß e s.

Der K o m m e n t a r t e i l enthält Erläuterungen zu verschiedenen, mit der Inschrift oder dem Inschriftenträger zusammenhängenden Fragen. Diese können sich beispielsweise auf Besonderheiten der Schrift, der Sprache oder des Inhalts einer Inschrift beziehen, historische oder biogra-phische Angaben umfassen oder der Erklärung ikonographischer Zusammenhänge dienen.

Der A p p a r a t gliedert sich in Buchstaben- und Ziffernanmerkungen sowie Nachweise der kopialen Überlieferung. Die B u c h s t a b e n a n m e r k u n g e n beziehen sich auf textkritische Probleme der Inschrift, sie enthalten abweichende Lesarten der Parallelüberlieferung, soweit sie relevant sind, und weisen auf orthographische Besonderheiten oder fehlerhafte Stellen hin. In den Z i f f e r n a n m e r k u n g e n finden sich sachliche Erläuterungen und Literaturnachweise.

Die am Schluß der Inschrift aufgeführten L i t e r a t u r a n g a b e n beziehen sich auf die wichtigsten kopialen Überlieferungen der Inschrift und geben Abbildungsnachweise. Vollständigkeit wurde hier nicht angestrebt. Ist die Inschrift lediglich kopial oder photographisch überliefert, steht an erster Stelle die Quelle, nach der die Inschrift zitiert wird.

1.4. Zur Wiedergabe der Inschriften

Durch Restaurierungsmaßnahmen in ihrem Wortlaut modernisierte oder sogar entstellte Hausinschriften werden in ihrem ursprünglichen Wortlaut ediert, wenn dieser in der älteren kopialen Überlieferung festgehalten ist (vgl. Nr. 94, 96, 121, 129, 139, 144). Die heute sichtbaren und eindeutig modernen Wortformen werden in Buchstabenanmerkungen festgehalten.

Viele Goslarer Hausinschriften weisen vor allem über dem Buchstaben u Punkte, Striche oder Bögen auf8); auch lassen sich Beispiele dafür finden, daß solche aus Balken herausgearbeiteten Zeichen heute zwar noch zu erkennen sind, bei Restaurierungen jedoch nicht farbig hervorgehoben wurden. Nur in Ausnahmefällen kann den übergeschriebenen Zeichen eine näher bestimmbare Funktion zugeordnet werden; oft ist keine Entscheidung darüber möglich, ob und in welcher Häufigkeit sie an den Originalen vorhanden waren. Daher werden übergeschriebene Zeichen in der Edition grundsätzlich nicht wiedergegeben, sondern in der Beschreibung und in den Buchstabenanmerkungen erwähnt und beschrieben. Auf Fälle, in denen nicht auszuschließen ist, daß diese Zeichen Umlaute markieren, wird jeweils hingewiesen. [Druckseite XII]

Die Wiedergabe von ganz oder teilweise kopial überlieferten Inschriften im Katalogteil dieser Edition erfolgt – soweit es mehrere kopiale Überlieferungen gibt – jeweils nach der am zuverlässigsten erscheinenden Quelle. Im Fall einer ausschließlich kopialen Überlieferung wurde dabei der Text der Vorlage getreu übernommen. Lediglich die Interpunktionszeichen der kopialen Überlieferung blieben unberücksichtigt. Soweit original erhaltene Inschriften nach älteren Aufzeichnungen ergänzt wurden, wird die Schreibung in Majuskel- oder Minuskelbuchstaben und die u/v-Schreibung dem Usus des Originals entsprechend gehandhabt.

2. Die Goslarer Inschriften und die Stadtgeschichte

Das Territorium der späteren Stadt am Nordrand des Harzes9) war zunächst königliches Eigengut. Seit 1290 bzw. 1340 war Goslar Reichsstadt und gehörte in den Jahren 1802–1807 zum Königreich Preußen, 1808–1813 zum napoleonischen Königreich Westfalen. Aufgrund der Beschlüsse des Wiener Kongresses wurde die Stadt 1815 dem Königreich Hannover zugeordnet; von 1866 bis 1919 war sie Bestandteil der hannoverschen Provinz des Königreichs Preußen, bis 1946 Teil des Freistaats Preußen.

Zwar erscheint der Name Goslar erst seit 1005 in den Quellen10), die Gegend um den später so benannten Ort besaß jedoch bereits im 10. Jahrhundert Bedeutung aufgrund der im Rammelsberg abgebauten Silber-, Kupfer- und später auch Bleierze11). Der Harz blieb bis zum Ende des hohen Mittelalters „wichtigster mitteleuropäischer Silberlieferant“12), und der Rammelsberg war eine seiner Hauptlagerstätten. Für die Salierzeit seit Heinrich III. und besonders unter seinem Sohn und Nachfolger Heinrich IV. ist die Bedeutung der Goslarer Pfalz und des zugehörigen Stifts St. Simon und Judas für die politische Geschichte und die Kirchengeschichte hinlänglich bekannt und schon von Zeitgenossen formuliert worden13). Zwei weitere kaiserliche Stiftsgründungen verdeutlichen die herausragende Position, die dem Ort zukam: Außerhalb der späteren Stadt lagen das Augustiner-Chorherrenstift auf dem Georgenberg14) und das Kollegiatstift auf dem P e t e r s b e r g (vgl. Nr. 17, 21). Aus dem nordwestlich der Stadt in Riechenberg15) gelegenen und im frühen 12. Jahrhundert gegründeten Augustiner-Chorherrenstift St. Maria haben sich von einer Jahresangabe abgesehen (A1 1485) keine Inschriften erhalten. Bereits im Jahr 1472 wurde Riechenberg geplündert16). Nach dem Brand der Propstei 1816 wurde die Kirche als Steinbruch genutzt und 1818 abgerissen.

Die Goslarer P f a l z wird seit der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts in den Quellen erwähnt16). Einiges spricht dafür, daß in der Mitte des Jahrhunderts eine Erweiterung der [Druckseite XIII] Pfalzgebäude gleichzeitig mit dem Bau der kaiserlichen Stiftskirche S t .  S i m o n  u n d  J u d a s erfolgte17), die 1051 geweiht wurde18). Es handelte sich um eine kreuzförmige Basilika mit Westriegel und einer Säulenkrypta unter dem Chor. Die Längsachse der Kirche war auf den Haupteingang der Kaiserpfalz ausgerichtet. Um die Mitte des 12. Jahrhunderts wurde dem nördlichen Seitenschiff eine Vorhalle vorgebaut, deren doppelbogiger Eingang der Siedlung Goslar zugewandt war (vgl. Nr. 3); nur diese offene, zweijochige Vorhalle entging dem Abriß zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Weitere Umbaumaßnahmen des hohen Mittelalters sind nicht eindeutig zu datieren. Das gesamte Stiftsareal wurde im 12. Jahrhundert in die Stadtbefestigung einbezogen19) und war von Kurien umgeben20). Bis ins 13. Jahrhundert hinein21) war die Pfalz mit der Marien- und der Ulrichskapelle und der benachbarten Stiftskirche bevorzugter Aufenthaltsort der Kaiser und als solcher Empfänger zahlreicher Stiftungen von Grundbesitz, aber auch von Ausstattungsstücken für St. Simon und Judas22). In der folgenden Zeit begann der wirtschaftliche und institutionelle Niedergang; baugeschichtliche Nachrichten liegen kaum vor. Alte Pläne und Zeichnungen aus der Zeit vor dem Abbruch der Kirche lassen verbreiterte gotische Seitenschiffe mit Privatkapellen, einen polygonalen Chor und an der Südseite sich anschließende Stiftsgebäude erkennen23). Die Pfalzgebäude gingen in den Besitz der Stadt über und dienten als Sitz des nunmehr städtischen Vogts. Die Ulrichskapelle wurde seit 1575 als Gefängnis genutzt24), 1576 wurde am Nordflügel der Pfalz gebaut (A1 1576). Auch der kurze Aufenthalt der Jesuiten, denen 1630–1632 Pfalz und Marienkapelle übergeben wurden, konnte den baulichen Niedergang nicht aufhalten25). Im 19. Jahrhundert stürzten mehrere Fassadenteile ein, anders als die Stiftskirche entging die Pfalz jedoch dem unausweichlich scheinenden Abriß. In den sechziger Jahren des 19. Jahrhunderts erwarb die hannoversche Regierung die Pfalzgebäude; sie wurden dann von B. Ebhard bis zum Ende des Jahrhunderts als Monument kaiserlich-wilhelminischer Herrschaft gestaltet26).

Alle in der Stadt im Lauf des 11. und 12. Jahrhunderts errichteten Kirchen wurden durch das architektonische Vorbild von St. Simon und Judas geprägt und als kreuzförmige Basiliken mit Hauptapsis und Nebenapsiden errichtet, die gelegentlich auch einen Westbau aufweisen. Der kaiserliche Vogt Volkmar und seine Frau Helena (vgl. Nr. 45) stifteten im späten 12. Jahrhundert ein Areal vor dem Rosentor und ließen dort ein Frauenkloster26) und die zugehörige Kirche St. Maria in horto (N e u w e r k k i r c h e) errichten27), deren Langhaus mit rippengewölbter Decke erbaut wurde. Die Kirche verfügt mit einer etwa aus der Gründungszeit stammenden Glocke (Nr. 5), der Ausmalung im Ostteil (Nr. 6) und einer Engelsskulptur, auf deren Schriftband sich das Lob für den Steinmetzen Wilhelm findet (Nr. 8), über drei Inschriften, die vor der Mitte des 13. Jahrhunderts entstanden28). Das Kloster diente vor allem als Versorgungsstätte für die Töchter wohlhabender [Druckseite XIV] Goslarer Bürger; seit der Wende vom 13. zum 14. Jahrhundert wurde der Klosterbesitz von städtischen Provisoren verwaltet. Nach einer Zeit des inneren und äußeren Verfalls im späten 15. und frühen 16. Jahrhundert29) sah sich der Konvent im 16. Jahrhundert gezwungen, vasa sacra zu verkaufen30). Aus nachreformatorischer Zeit31) sind keine Inschriften überliefert. Heute dient die Neuwerkkirche als evangelische Pfarrkirche.

Die im Westen der Stadt unmittelbar an der Stadtmauer gelegene Kirche S t.  P e t e r  u n d  P a u l  z u m  F r a n k e n b e r g e ist bereits im Jahr 1108 als Pfarrkirche bezeugt31). 1234 wurde neben der Basilika mit Westbau ein Kloster des jungen Ordens der Büßenden Schwestern der Hl. Maria Magdalena gegründet, dem dann die Pfarrkirche übertragen wurde. Gleichzeitig oder wenig später könnten die Ausmalung des Langhauses und des Westteils der Kirche (Nr. 7) sowie ihre Einwölbung erfolgt sein. Zu Beginn der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts entstand die Doppelgrabplatte für einen kaiserlichen Vogt und seine Ehefrau (Nr. 11). Der hier Bestattete ist aller Wahrscheinlichkeit nach Volkmar (II.) von Goslar, der maßgeblichen Anteil an der Übergabe der Pfarrkirche an die Nonnen hatte. Als Mitglieder des Konvents sind relativ bald Töchter wohlhabender Goslarer Familien nachzuweisen32). Die Stadt bemühte sich darum, den Einfluß des Hildesheimer Bischofs einzuschränken; die Entwicklung von Pfarrkirche und Kloster verlief in zunehmendem Maße getrennt33). Die Pfarrkirche wurde 1529 protestantisch, der Konvent endgültig erst 1568. Um die Frankenberger Kirche und das Kloster konkurrierte die Stadt Goslar mit den Braunschweiger Herzögen; der Streit wurde erst 1571 beigelegt34). Nachdem die letzte Insassin gestorben war, wurde das Inventar 1837 versteigert und der Goslarer Besitz von einem Privatmann erworben.

Bei der Kirche S t.  C o s m a s  u n d  D a m i a n  z u m  M a r k t e, deren frühester Bau wohl in der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts im Zusammenhang mit der Marktsiedlung entstand, handelt es sich um die größte der Goslarer Stadtkirchen. Im 15. Jahrhundert hatte sie die Funktion einer Pfarrkirche des Rats. Dieser hatte das Recht, die Pfarrer einzusetzen und verfügte über ein eigenes Gestühl34). Das Mittelschiff wurde Mitte des 13. Jahrhunderts eingewölbt, der romanische Chor um 1300 verändert und mit gotischen Maßwerkfenstern geschmückt35) (vgl. Nr. 9). Wann die Erweiterung der Seitenschiffe erfolgte, ist nicht bekannt. Die Darstellungen der Zehn Gebote und ihrer Übertretung an der Wand des südlichen Querschiffs (Nr. 34) wurden erst um 1480 angebracht. Um diese Zeit muß die Kirche großflächig mit Wandmalereien ausgeschmückt worden sein, deren Überreste man zu Beginn des 19. Jahrhunderts beseitigt hat36). Im späten 15. Jahrhundert stifteten Cort und Margareta Mechtshusen für diese Kirche einen Kelch (Nr. 36), der zu den ältesten vasa sacra Goslars zählt.

Die Kirche S t.  J a k o b i, eine bischöfliche Gründung des späten 11. oder des 12. Jahrhunderts, wurde Mitte des 13. Jahrhunderts eingewölbt37); bald darauf wurde der gotisierte Chor mit Aposteldarstellungen ausgeschmückt, von denen sich nur geringe Reste erhalten haben (Nr. 13). [Druckseite XV] Das Patronat über die Kirche ging 1334 an das Kloster Neuwerk über38). St. Jakobi, die von den städtischen Gilden bevorzugte Kirche, wurde seit dem Ende des 15. Jahrhunderts zur Hallenkirche umgebaut39). 1803 wurde die Kirche den Katholiken Goslars übergeben, die bis dahin in der Riechenberger Stiftskirche ihre Gottesdienste abgehalten hatten.

Die Mitte des 12. Jahrhunderts erstmals bezeugte Kirche S t.  S t e p h a n i40) fiel im April 1728 einem verheerenden Stadtbrand zum Opfer41) und wurde danach neu errichtet. Da jedoch ein Teil des alten Abendmahlsgeräts der Kirche gerettet werden konnte42), besitzt die bauhistorisch jüngste Kirche Goslars vasa sacra des 15., 16. und 17. Jahrhunderts (vgl. Nr. 24, 37 aus dem Annenhospital, Nr. 80, 156).

Die Johanniter-Kommende Z u m  H e i l i g e n  G r a b wurde im späten 12. oder frühen 13. Jahrhundert vor der Stadt am Vititor gegründet. Die zugehörige Kirche, ein Zentralbau, besaß Pfarrechte43). Zu Beginn des 16. Jahrhunderts verhandelte die Stadt mit dem Orden über die Verlegung der offenbar reparaturbedürftigen Kirche44). Im Jahr 1515 wurde die Grabplatte für den Prior Johannes Engel angefertigt (Nr. 66). Die Kommende wurde im Juli 1527 von den Goslarer Bürgern aus Gründen der Stadtverteidigung niedergebrannt.

In und aus den zahlreichen Kapellen der Stadt45) haben sich nur wenige Inschriften erhalten. Die K l a u s k a p e l l e (Kapelle St. Nikolaus), am Ende der Bergstraße unmittelbar an einem Stadttor gelegen, existierte wohl schon im 13. Jahrhundert46). Seit 1537 hielten die Bergleute dort ihre Gottesdienste ab und führten umfangreiche Umbaumaßnahmen aus, an denen Mitglieder der Familie Tunssel wohl maßgeblich beteiligt waren (A1 1537–1539, A1 1537–1539?). Aufgrund des Riechenberger Vertrags wurde die Kapelle 1552 den Braunschweiger Herzögen übergeben.

Aus der seit dem frühen 13. Jahrhundert nachzuweisenden K a t h a r i n e n k a p e l l e in der Glockengießerstraße ist eine Inschrift des Jahres 1603 überliefert, die auf die Nutzung der Kapelle durch die Kanoniker des Petersbergstifts Bezug nimmt (Nr. 131)47); diesem Stift war die Kapelle unterstellt. Ebenfalls zu Beginn des 17. Jahrhunderts wurden zahlreiche Wappenscheiben angefertigt, die beim Abriß im Jahr 185048) erhalten blieben und heute im Hospital Zum Großen Heiligen Kreuz angebracht sind (Nr. 141).

Seit dem 13. Jahrhundert wurden in der Stadt zahlreiche Hospitäler gegründet. Eine Grabplatte, die den kaiserlichen Vogt Giselbert (von Goslar) als Stifter des seit 1227 bestehenden A l t e n  H o s p i t a l s an der Königsbrücke nennt (Nr. 10), verdeutlicht die zentrale Rolle, die der Familie von Goslar in der Stadt zukam49). Das Hospital wurde dem Deutschen Orden unterstellt50), der Ende des 14. Jahrhunderts die Stadt verließ. Hospital und Kommendegebäude wurden 1898 bzw. 1901 abgerissen51).

Außer auf wirtschaftliche Gründe war die Abwanderung des Deutschen Ordens auch darauf zurückzuführen, daß das sog. Neue Hospital (Z u m  G r o ß e n  H e i l i g e n  K r e u z), eine [Druckseite XVI] städtische Gründung des Jahres 1254, bei den Bürgern stärkeren Zuspruch fand. Dieses Hospital, das bis heute gegenüber der Stelle des Alten Hospitals an der Königsbrücke im Hohen Weg steht, unterstand seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts zwei städtischen Provisoren52). An den Wänden des Hospitals finden sich Überreste mehrerer Ausmalungsschichten (vgl. Nr. 125).

Das seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts nachweisbare städtische H o s p i t a l  S t.  P a n k r a t i u s, in dem Leprakranke untergebracht waren, lag außerhalb der Stadtmauern vor dem Breiten Tor. Die baufälligen Gebäude wurden 1750 abgerissen, das Hospital anschließend neu errichtet. Die Glocke des Leprosenhauses, wohl aus dem 13. Jahrhundert (Nr. 16), wurde der Klauskapelle übergeben.

Der Bau des gegenüber der Katharinenkapelle in der Glockengießerstraße gelegenen S t.  A n n e n h o s p i t a l s wurde 1488 von einem Goslarer Bürger unter Zustimmung des Petersbergstifts veranlaßt53). Schon früh war der Pfarrer von St. Stephani an der Leitung des Hospitals beteiligt. Aus der Entstehungszeit ist ein Kelch erhalten (Nr. 37); aus nachreformatorischer Zeit stammen die zahlreichen Wappenscheiben (Nr. 166) ebenso wie die Ausmalung der Diele mit Bibelsprüchen (Nr. 175). Heute wird das Hospital als Wohnhaus und für Andachten genutzt.

Die ältesten, zunächst räumlich voneinander getrennten Siedlungskerne der späteren S t a d t  G o s l a r sind im Bergdorf um die St. Johanniskapelle, am Frankenberg und im Bereich des heutigen Marktes zu suchen54). Friedrich II. verlieh Goslar 1219 ein umfassendes Stadtrechtsprivileg, das den Goslarer Kaufleuten weitgehende Zollbefreiungen garantierte und in dem ein consilium burgensium erwähnt wird55). Mit der Zustimmung Rudolfs von Habsburg erwarb Goslar 1290 die Reichsvogtei von den letzten Lehnsinhabern und konnte seitdem Bürger der Stadt mit diesem Amt betrauen56). 1340 verlieh Ludwig der Bayer den Goslarer Bürgern mit dem Heerschildrecht die Befähigung, Lehen anzunehmen57). Im Verlauf des 14. Jahrhunderts kam es zu mehreren Verpfändungen der Reichsstadt Goslar an verschiedene Fürsten: Das königliche Interesse an der Stadt konzentrierte sich auf die Möglichkeit, durch solche Maßnahmen Einkünfte zu erzielen. Dennoch wurden die Reichsherrscher nach wie vor als Garanten der reichsstädtischen Freiheit betrachtet58). Es gelang dem Rat, das Gebiet zwischen der Stadt und dem Rammelsberg sowie zusätzliche Einnahmen aus dem Bergbau unter seine Kontrolle zu bringen59). Der jedoch schon zu dieser Zeit allmählich einsetzende Niedergang im Montanwesen wurde durch die abnehmende Qualität der Erze ausgelöst und durch den Bevölkerungsverlust verstärkt, den die Mitte des 14. Jahrhunderts [Druckseite XVII] wütende Pest zur Folge hatte60). Eine erneute wirtschaftliche Blüte seit dem Ende des 15. Jahrhunderts61) fand ihren Niederschlag in zahlreichen Umbauten und Erweiterungen der Goslarer Kirchen, auf die bereits hingewiesen wurde. Auch die Ausmalung der Ratsstube (Nr. 59) und der angrenzenden Trinitatiskapelle (Nr. 58) fällt ebenso wie der Bau repräsentativer, aufwendig geschmückter Bürgerhäuser (Nr. 70, 75) in diese Zeit des Wohlstands. Es wird davon ausgegangen, daß die Bevölkerungszahl Goslars von knapp 6000 um 1490 auf knapp 7000 um 1500 anstieg62).

Zwei Besonderheiten der Goslarer Verfassungsgeschichte, die in die Vorzeit der städtischen Entwicklung zurückreichen, müssen hier kurz erwähnt werden. Die Bewohner der alten Siedlungen am Frankenberg und im Bergdorf waren vor allem im Hütten- und Bergwesen tätig. Als genossenschaftlich organisierte silvani und montani (vgl. Nr. 55) sind sie seit dem 13. Jahrhundert neben der Bürgerschaft in den Quellen faßbar63). 1290 wurden sie als teilweise selbständiger Verband in die städtische Verfassung eingegliedert64).

Die Institution der Reichsvogtei ist seit der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts kontinuierlich belegt. Dem vom Herrscher ernannten Vogt oblag die Verwaltung des königlichen Besitzes, seit 1219 war er auch Inhaber der Hochgerichtsbarkeit in der Stadt. Es haben sich drei Grabdenkmäler mit Darstellungen von kaiserlichen Vögten aus der Familie von Goslar erhalten (Nr. 10, 11, 45). Die Bestatteten sind durch ein aufrecht gehaltenes Schwert als Amtsträger erkennbar65). Die über die Schwertklingen verlaufenden diagonalen Streifen sind als „Umwickelung“ und das so gestaltete Schwert als spezifisches Zeichen der Vogtwürde bezeichnet worden66). Tatsächlich lassen sich Darstellungen aufrecht gehaltener Schwerter mit um die Scheide gewickeltem Schwertgurt mehrfach nachweisen; es handelt sich dabei jedoch weder um ein Amtszeichen, das nur für die Goslarer Reichsvögte üblich war, noch um ein Rechtssymbol mit genau festgelegter Bedeutung67).

Zwar hatte das Stadtrechtsprivileg Friedrichs II. von 1219 noch ein Gildeverbot im Sinne des mächtigen städtischen Patriziats verfügt68), 1290 wurden jedoch bestimmte Gilden an der Ratsherrschaft beteiligt69). Die Leitung der Gilden oblag den Worthaltern bzw. den Vormunden und den Tafelherren70) (vgl. Nr. 76). Über die größten Vermögen verfügten die Kaufleute und Kramer71). Ende des 15. Jahrhunderts bestand das erweiterte Ratskollegium aus den Vorstehern der großen [Druckseite XVIII] Gilden sowie der Schmiede und Kürschner, aus zwanzig „unbegildeten Personen“ und acht Vertretern der Kirchengemeinden72). Zwei der drei erhaltenen Goslarer Gildehäuser weisen Textinschriften des 16. Jahrhunderts auf, das der Bäcker (Nr. 54) und der Tuchmacher (Nr. 83)73). Aus der kopialen Überlieferung sind außerdem die Inschriften am Kramergildehaus (Nr. 76) bekannt. Die früheste Inschrift aus dem Bereich des städtischen Wirtschafts- und Rechtslebens, gleichzeitig ein Beleg für den Tuchhandel in Goslar, liegt in der Maßelle vor, die um oder kurz nach 1300 angefertigt wurde und vor dem Rathaus, d. h. in der Nähe des Markts, angebracht war (Nr. 19).

Im Lauf des 12. Jahrhunderts wurde der Mauerring um die Stadt geschlossen74) und seit der Mitte des 15. Jahrhunderts durch Baumaßnahmen und die Anlage eines Wall- und Grabensystems erheblich verstärkt. Man hoffte, Goslar so gegen die immer häufiger eingesetzten Geschütze sichern zu können75). In dieser Zeit wurden an den Stadttoren auch Inschriften angebracht, die in den meisten Fällen lediglich aus einem Baudatum bestehen (A1 1443, A1 1501, A1 1517, auch A1 1541). Mit dem Bau zweier Türme befassen sich ausführlichere Texte (Nr. 32, 52).

In den zwanziger Jahren des 16. Jahrhunderts kam es zu sozial und wirtschaftlich motivierten Unruhen in der Stadt76), in deren Gefolge reformatorische Bestrebungen an Boden gewannen. Der Verlauf der Reformation in Goslar ist eng verbunden mit den Auseinandersetzungen der Stadt mit Hzg. Heinrich d. J. von Braunschweig-Wolfenbüttel seit 152477). Die Stadt weigerte sich, dem Herzog die ihm aufgrund der Hildesheimer Stiftsfehde zugefallenen Goslarer Klöster und Stifte zu überlassen78). Hzg. Heinrich seinerseits betonte die alten Rechte seines Hauses am Rammelsberg und legte die Erzförderung der Goslarer Berg- und Hüttenherren lahm79) (vgl. Nr. 75). Diese politischen Auseinandersetzungen wurden auch juristisch und militärisch ausgetragen, so daß Wohlstand und soziale Sicherheit in der Stadt stark gefährdet waren. Schließlich wurde der Magdeburger Prediger Nikolaus von Amsdorf 1528 nach Goslar gerufen, der nach einigen Rückschlägen 1531 eine neue Kirchenordnung veröffentlichte80). Auch der 1532 erfolgte Beitritt der Stadt zum Schmalkaldischen Bund81) führte indes nicht zu einem endgültigen Erfolg gegen den Herzog. 1540 wurde über Goslar die Reichsacht verhängt82). Bei diesem Urteil handelte es sich um eine späte Auswirkung der 1527 durch die Goslarer Bürger erfolgten Zerstörung von Kirchen außerhalb der Stadtmauern. Zu dieser Maßnahme hatte man gegriffen, um zu verhindern, daß sich Heinrich d. J. dort festsetzte. Der mit dem Herzog schließlich 1552 geschlossene Riechenberger Vertrag bedeutete das Ende der städtischen Oberhoheit über Bergwerke und Forsten. Somit war diese für die Entwicklung Goslars ausgesprochen wichtige Einkommensquelle endgültig versiegt. Außerdem erzwang Heinrich seine Bestallung zum Erbschutzherrn über die Stadt. Bis 1802 nutzten die Herzöge diese Position, um die politische Eigenständigkeit Goslars zugunsten ihrer Herrschaftsgewalt einzuschränken83).

Bereits zu Beginn des Dreißigjährigen Kriegs, dessen Ereignisse in den Inschriften keinen Niederschlag gefunden haben, führten Münzverschlechterungen zu Not und Unruhen84). Nachdem Hzg. Christian von Braunschweig-Lüneburg vergeblich versucht hatte, die kaisertreue Stadt [Druckseite XIX] einzunehmen85), wurde sie schließlich 1632–1635 vom schwedischen Heer besetzt, dem hohe Geldzahlungen geleistet werden mußten86).

Als eine Besonderheit des Goslarer Bestands können Objekte verschiedener Art gelten, welche die Reichsunmittelbarkeit und die Beziehungen Goslars zu den Kaisern betonen, indem sie in Schrift und Bild deren Anwesenheit evozieren. Als herausragendes und frühes Beispiel, das allerdings keine Inschrift aufweist, sei zunächst auf den bronzenen Adler auf dem Marktbrunnen, dem ältesten Deutschlands, hingewiesen, der wohl im 13. Jahrhundert (Körper) bzw. im 14. Jahrhundert (Flügel) angefertigt wurde87). Weiterhin sind der Kleine Kaiserleuchter im Rathaus (Nr. 50), der Stuckadler an der Decke des Sitzungssaals (Nr. 169) und die Tür zum Kaiserthron (Nr. 180) sowie die Kaiserskulpturen und -wappen an den Stadttoren (s. o.) und öffentlichen Gebäuden (A1 1560)88) zu nennen. Im weiteren Sinne wird die Kaiser-Thematik auch in der Ausmalung der Ratsstube aufgegriffen (Nr. 59). Selbst der kirchliche Bereich blieb nicht ausgespart, wie die Glasfenster aus St. Simon und Judas mit Darstellungen einzelner Kaiser und dem kaiserlichen Wappen (Nr. 90) deutlich machen. Bei aller zeitlichen und sprachlichen Verschiedenheit der Inschriftenträger und Texte fällt auf, daß die genannten Inschriften (oder entsprechende bildliche Darstellungen in engem räumlichem Zusammenhang mit Inschriften) offenbar erst zu einer Zeit entstanden, als das herrscherliche Interesse an der Stadt nachgelassen hatte, nämlich im 16. und 17. Jahrhundert. Die Berufung auf die den Kaisern zu verdankende historische Größe kann als eine Art Propagandainstrument im Dienste zeitgenössischer Politik gesehen werden. Während der Kleine Kaiserleuchter, die Kaiser- und Sibyllendarstellungen der Ratsstube, die Throntür und der Stuck-adler dabei Vergegenwärtigungen der kaiserlichen Anwesenheit im innerstädtischen Bereich dar-stellen, sind die kaiserlichen Wappen an der Feldseite der Stadttore nach außen gerichtet. Als ideelle Adressaten dieser demonstrativen Hinweise auf die Reichsfreiheit Goslars kommen nur die Braunschweiger Herzöge in Frage, deren Bestreben dahin gerichtet war, die Stadt ihrem Machtbereich einzugliedern.

Vor dem Hintergrund dieses knappen historischen Abrisses fällt auf, daß die Goslarer Inschriften gegen alle Erwartung kaum Reflexe der historischen Bedeutung der Stadt erkennen lassen, vielmehr erstaunt die geringe Anzahl und Qualität insbesondere der Inschriften vor 1400. Erklären läßt sich dies zum einen mit einer radikalen, sehr früh einsetzenden Zerstörung historischer Bausubstanz und mit dem nahezu völligen Fehlen einer systematischen kopialen Inschriftenüberlieferung. Zahlreiche außerhalb der Stadtmauern gelegene sakrale Bauwerke wurden bereits im Juli 1527 von den Goslarer Bürgern zerstört, um zu verhindern, daß sich Hzg. Heinrich d. J. von dort aus Zugang zu der Stadt verschaffte. Dieser Maßnahme fielen die Stiftskirchen und -gebäude auf dem Georgenberg und dem Petersberg sowie die Johanniter-Kommende Zum Heiligen Grab und die Kuratkapelle St. Johannis im Bergdorf zum Opfer89). Im Zusammenhang mit reformatorischen Unruhen innerhalb der Stadtmauern soll es außerdem 1529 zu teilweise schweren Übergriffen auf die Ausstattung des Frankenberger Klosters sowie der Pfarrkirchen St. Thomas und St. Stephani gekommen sein; Verluste an Ausstattungsstücken sind jedoch nicht nur auf diese Unruhen, sondern auch auf die Einziehung von Kostbarkeiten durch die im Auftrag des protestantisch gesonnenen Rats handelnden Kastenherren zurückzuführen90) (vgl. Nr. 80). Der Abriß der Stiftskirche St. Simon und Judas zwischen 1819 und 1822 hat sicherlich bedeutende, nicht nur steinerne Inschriftenträger vernichtet und zum Verlust und Verkauf von Ausstattungsstücken beigetragen. Seit der frühen [Druckseite XX] Neuzeit wurden Einrichtungsgegenstände des allmählich verfallenden Stifts verkauft91) oder verschwanden im Lauf von Kriegswirren. Zunächst war die Kirche von den Plünderungen des Jahres 1529 betroffen92). Ein vermutlich vor diesem Datum von Johann Ebeling erstelltes Inventar zählt auf mehreren eng beschriebenen Seiten etwa 30 Kelche, 27 Reliquienschreine und Körperreliquiare mit teilweise zugehörigen samtenen Abdeckungen, acht Heiligendarstellungen (als beld bezeichnet) und vier Kruzifixe auf93). Offenbar kam es auch während der Anwesenheit der schwedischen Armee in Goslar 1632–1635 zu bedeutenden Verlusten94). In einem Anfang des 19. Jahrhunderts verfaßten Gutachten über den wegen irreparabler Baufälligkeit geplanten Abriß der Stiftskirche St. Simon und Judas95) findet sich die Ermahnung, mit der letzten noch erhaltenen Ausstattung vorsichtig umzugehen, um sie nicht zu zerstören; auch Grabplatten werden dabei genannt: „Es war Befehl gegeben, Gräber und Wände mit Vorsicht beim Abbruch zu untersuchen, da das Begräbniß mehrerer Großen des Alterthumes daselbst“ vorzufinden sei96) . Diese Ermahnung blieb offenbar wirkungslos; der genaue Hergang des 1819 beschlossenen Abrisses, dem der Verkauf des übriggebliebenen Kirchenschatzes und des Mobiliars vorausgegangen war97), ist noch nicht untersucht98). Nach St. Simon und Judas können heute nur noch 15 Inschriftenträger mit einiger Sicherheit lokalisiert werden99). Unter den noch im Original vorhandenen, aber vielfach beschädigten oder nur teilweise erhaltenen Stücken aus dem 15., 16. und 17. Jahrhundert sind sechs Grabdenkmäler für Mitglieder der Familien Schwiecheldt und Wallmoden zu finden. Wenn in der Überlieferung vermutet wird, ein Stück stamme aus St. Simon und Judas, so entziehen sich diese Angaben in aller Regel einer Überprüfung, weil aus der Abbruchzeit der Kirche keine Inventare bekannt sind. Die Vermutung, daß in vielen Fällen die Besitzer alter Kunstgegenstände und Inschriftenträger deren ideellen oder materiellen Wert zu steigern versuchten, indem sie behaupteten, sie stammten aus der altehrwürdigen kaiserlichen Stiftskirche, ist wohl nicht von der Hand zu weisen.

3. Inschriften, Inschriftenträger und Überlieferung

Das Inschriftencorpus der Stadt Goslar in ihren heutigen Grenzen umfaßt 180 Inschriften, von denen 160 im Original ganz oder teilweise erhalten sind. Hinzu treten 67 Jahreszahlen, Initialen, Christusmonogramme und Kreuzestituli, die in Anhang 1 erfaßt werden. Vier Nummern des Katalogteils entfallen auf die eingemeindeten Orte Jerstedt und Hahndorf, die übrigen 176 Nummern auf die Stadt Goslar.

Die für Goslar auf den ersten Blick gering erscheinende Verlustrate von etwas mehr als einem Zehntel der überlieferten Inschriften vermittelt den unangemessenen Eindruck einer weitgehenden Vollständigkeit des Materials. Zwar blieb die Stadt während des Zweiten Weltkriegs von Bombenangriffen verschont; gravierende Lücken in der Inschriftenüberlieferung entstanden jedoch lange vor dieser Zeit. Auf die oben erwähnte, besonders im 16. und 19. Jahrhundert erfolgte Zerstörung kirchlicher Bauten ist mit Sicherheit auch der Verlust vieler in diesen Kirchen oder zugehörigen Kreuzgängen und auf Friedhöfen befindlicher Grabdenkmäler zurückzuführen. Zudem ist nicht bekannt, daß sich in irgendeinem Fall vor dem Abriß eines kirchlichen Gebäudes jemand darum bemüht hätte, die dort angebrachten Inschriften aufzunehmen. Trotz längerer Nachforschungen konnte keine Sammlung gefunden werden, welche die Inschriften einzelner Goslarer Kirchen oder der gesamten Stadt zum Gegenstand hat.

Für den Goslarer Inschriftenbestand ist somit eine ganz erhebliche, im einzelnen unbekannte Verlustrate anzunehmen, die zur Konsequenz hat, daß der Bestand für die Zeit bis 1500 als klein und wenig repräsentativ charakterisiert werden muß. Insgesamt bilden unter den 180 Inschriften die Hausinschriften mit 62 Nummern den größten Bestand. Es folgen kirchliche Ausstattungsstücke mit 50 Nummern, darunter acht Glockeninschriften. Der Bestand an Grab- und Gedenkinschriften macht lediglich 33 Nummern aus.

3.1. Die kopiale Überlieferung

Von den 180 Inschriften der Stadt Goslar sind bereits 153 Inschriften ganz oder teilweise in verschiedenen Publikationen erfaßt. Zwanzig Inschriften sind nur aus der kopialen Überlieferung bekannt. Die bedeutendsten gedruckten Zusammenstellungen von Goslarer Inschriften sollen im folgenden kurz vorgestellt werden, um einen Einblick in die Arbeitsweise des jeweiligen Sammlers und die Art und Zuverlässigkeit der Überlieferung zu geben.

In nennenswerter Anzahl wurden Goslarer Inschriften erstmals von Hector Wilhelm Heinrich M i t h o f f berücksichtigt. In seinem ‘Archiv für Niedersachsens Kunstgeschichte’ wurde jedoch nur eine Auswahl von Inschriften im Wortlaut wiedergegeben; Hausinschriften blieben so gut wie unberücksichtigt. So finden sich hier lediglich 17 der 180 Katalognummern. In dem gut ein Jahrzehnt später erschienenen Band ‘Kunstdenkmale und Alterthümer im Hannoverschen’ sind immerhin bereits 53 Goslarer Inschriften vor 1650 erfaßt. Im Fall der Hausinschriften, die in diesem Werk wiedergegeben werden, beschränkte der Autor sich allerdings nicht selten darauf, lediglich Textanfänge oder einzelne Teile zu zitieren, oder er vernachlässigte Bibelstellenangaben, die Bestandteile von Inschriften waren. Bei Texten auf anderen Inschriftenträgern war er offenbar um sorgsamere Erfassung bemüht; die Schriftart wurde mit bestimmten, dem Original nahestehenden Drucktypen wiedergegeben, Worttrenner und Kürzungen wurden originalgetreu beibehalten.

Die größte Anzahl der im Katalog erfaßten Inschriften findet sich in dem von Carl W o l f, Anton von B e h r und Uvo H ö l s c h e r bearbeiteten und kommentierten Inventar ‘Die Kunstdenkmale der Stadt Goslar’. Diese Zusammenstellung ist nicht zuletzt aufgrund ihrer zahlreichen Abbildungen und Nachzeichnungen von Wert; auch sind dort 99 Inschriften der vorliegenden Edition vollständig oder teilweise erfaßt. Besonders für die Hausinschriften gilt allerdings, daß sie oft in normalisierter Form wiedergegeben werden und Einzelheiten wie Groß- und Klein- oder u- und v-Schreibung keine Berücksichtigung finden.

Hans-Günther G r i e p legte in den fünfziger Jahren unseres Jahrhunderts das mit Abbildungen und umfangreichen Kommentaren versehene, jüngste Verzeichnis der ‘Mittelalterliche(n) Goslarer Kunstwerke’ an. Auch Inschriftenträger des 16. Jahrhunderts wurden gelegentlich in diesen Katalog aufgenommen; 46 Inschriften sind dort erfaßt. Die vor allem im ersten Band seines Werks gebotenen Lesungen und Datierungen konnten in mehreren Fällen einer neuerlichen Überprüfung nicht standhalten. [Druckseite XXI]

Für die Hausinschriften Goslars liegen mehrere, teilweise umfassende Sammlungen vor. Noch vor der Jahrhundertwende trug Karl S t e i n a c k e r, ‘Die Holzbaukunst Goslars’, eine Auswahl von 27 Goslarer Hausinschriften zum Thema ‘Schutz des Hauses und seiner Bewohner’ zusammen, die er in einem Anhang veröffentlichte100). In einigen Fällen bezog er seine Kenntnis der Inschriften aus der älteren Literatur101).

Als Quelle mit weitestgehend originalgetreuen Lesungen erwies sich das kleine, 1908 in einer Auflage von 200 Exemplaren gedruckte Heft Friedrich B o n h o f f s, ‘Goslarer Hausinschriften’, in dem 52 von 62 der hier edierten Hausinschriften verzeichnet sind. Bonhoff war um die originalgetreue und vollständige Wiedergabe der Inschriften bemüht, die sich auch auf Kürzungen und die Gestalt von Worttrennern bezog. Ein Vergleich der Lesarten zeigt, daß Hans-Günther G r i e p in seinem Werk ‘Das Bürgerhaus der Stadt Goslar’ bei der Wiedergabe der Inschriften im Prinzip der Sammlung Bonhoffs gefolgt ist. Bei Griep sind 58 der hier edierten Hausinschriften vollständig oder teilweise verzeichnet und in den Bauzusammenhang eines Hauses eingeordnet. Die genauen Lesungen Bonhoffs werden jedoch vielfach normalisiert und modernisiert, so daß sie oft keinen originalgetreuen Text mehr bieten. Abkürzungen werden nicht immer aufgelöst oder als solche kenntlich gemacht, u- und v-Schreibung generell nicht beachtet. Der Schwerpunkt dieser Sammlung liegt jedoch weniger auf der Inschriftenwiedergabe als vielmehr auf dem Gebiet der Architekturgeschichte.

Schließlich sei ein weiteres Werk genannt, in dem der Wortlaut von fünf heute verlorenen Goslarer Inschriften unikal überliefert wird (Nr. 12, 82, 109, 131, 148): Die Abhandlung ‘Antiquitatum Goslariensium et vicinarum regionum libri sex’ des Pastors Johann Michael H e i n e c c i u s102) entstand während seiner Amtszeit als Pastor der Frankenberger Kirche 1698–1708, wurde 1707 gedruckt und gibt drei Grabinschriften des 16. und 17. Jahrhunderts für Pastoren der Marktkirche (Nr. 82), der Frankenberger Kirche (Nr. 109) und der Stephanikirche (Nr. 148), eine Stifterinschrift des 13. Jahrhunderts (Nr. 12) sowie eine 1603 datierte Weiheinschrift der Katharinenkapelle (Nr. 131) wieder. Auch wenn der von Heineccius wiedergegebene Inschriftentext vereinzelte Druckfehler aufweist103), kommt der von ihm gebotenen unikalen Überlieferung von Inschriften vor allem der frühen Neuzeit doch Bedeutung zu.

3.2. Die Ausmalung der Ratsstube

Das zu Beginn des 16. Jahrhunderts entstandene, umfangreiche und vollständig erhaltene Text-Bild-Programm der Ratsstube (Nr. 59) zeigt an den Wänden einander zugeordnete Kaiser- und Sibyllendarstellungen sowie an der Decke des Raums Propheten, Evangelisten und Szenen aus dem Leben Jesu. Die zugehörigen lateinischen Beischriften, Weissagungen der Sibyllen von der Ankunft eines Weltenherrschers und Prophezeiungen der Geburt Christi, verweisen auf heilsgeschichtliche Zusammenhänge. Das traditionelle Hauptthema spätmittelalterlicher Rathausikonographie, städtische Herrschaft und Gerechtigkeit sowie deren Legitimation104), rückt damit in den Hintergrund. Es wird lediglich in einem außerhalb des übrigen Textprogramms stehenden, niederdeutschen Rechtssprichwort (A13) aufgegriffen105). Auch die Tatsache, daß andere zeitgenössische [Druckseite XXIII] Sibyllenzyklen dem kirchlich-liturgischen Bereich zuzuordnen sind106), unterstreicht die Ausnahmestellung der von einem unbekannten Maler ausgeführten Ratsstubenausmalung. Wenngleich immer wieder vermutet wurde, als direkte Quelle der Goslarer Sibyllenweissagungen habe eine traditionsbildende, 1481 erstmals publizierte Abhandlung des Italieners Filippo Barbieri zu gelten, lassen philologische Untersuchungen der Texte eine genauere Aussage zu: Sie weisen in die unmittelbare Nähe der 1493 in Nürnberg gedruckten Weltchronik des Hartmann Schedel.

3.3. Hausinschriften

Die Hausinschriften, die innerhalb des Goslarer Corpus mit 62 Nummern die bei weitem größte Gruppe bilden, sind fast ausschließlich im Original erhalten; lediglich drei Inschriften sind in ihrer Gesamtheit nur noch kopial überliefert (Nr. 76, 99, 100).

Die in Goslar zwischen 1500 und 1650 gängigen Haustypen sind der ältere Massivbau aus Bruchstein und der jüngere traufenständige Fachwerkbau; daneben waren auch Häuser mit steinernem Erdgeschoß und Fachwerkobergeschossen oder jüngere Fachwerkanbauten an mittelalterlichen steinernen Kemenaten üblich107). Inschriften wurden üblicherweise auf Schwellbalken und Torstürzen angebracht. Sechs Bauteile befinden sich heute nicht mehr an ihrem ursprünglichen Standort108).

Einige wenige besonders repräsentative Häuser zeichnen sich durch Inschriften auf Stein- und Bronzetafeln (Nr. 102, auch Nr. 114) oder auf steinernen Fensterstürzen (Nr. 70) aus. Das wegen seines reichen Figuren- und Ornamentprogramms und seiner ungewöhnlichen Form berühmte Haus ‘Brusttuch’ am Hohen Weg 1 (Nr. 75) weist eine Nameninschrift, die in griechischen Buchstaben ausgeführt ist, und ein Zitat aus dem römischen Recht auf. Beide für Goslar aufgrund der verwendeten Schrift und wegen ihres Inhalts einmaligen Hausinschriften bezeugen den ausgeprägten Repräsentationswillen und den hohen Bildungsgrad des Bauherrn Johannes Thiling.

Von insgesamt 62 Hausinschriften sind 38 in deutscher Sprache abgefaßt. An 15 Häusern lassen sich sowohl lateinische als auch deutsche Texte nachweisen, rein lateinische Inschriften dagegen nur in neun Fällen. Nach 1604 (Nr. 132) bzw. 1618 (Nr. 150) tritt diese Sprache in Hausinschriften nicht mehr auf. Die älteste, in lateinischen Versen formulierte Textinschrift stammt aus dem Jahr 1504 (Nr. 57)109). Ein Zusammenhang zwischen der Repräsentativität von Bauten und der Wahl der lateinischen Sprache läßt sich nur ansatzweise beobachten110).

Im amtlichen Schrifttum Goslars setzten sich hochdeutsche anstelle der älteren niederdeutschen Formen im Lauf der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts durch111). Sowohl die einfache, 1551 angebrachte Inschrift am Gildehaus der Tuchmacher (Nr. 83) als auch eine undatierte Bibelparaphrase am Bäckergildehaus (Nr. 54, B1) weisen durchgängig niederdeutsche Sprachformen auf. Es ist anzunehmen, daß die letztgenannte Inschrift aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts stammt. Einige Hausinschriften des späten 16. Jahrhunderts zeigen noch Unsicherheiten im Gebrauch niederdeutscher und hochdeutscher Formen, die sich beispielsweise in der Verwendung eines Dialektreims (Nr. 107) und einer nicht korrekten Form (Nr. 111, Anm. 2) äußern. Am Bäckergildehaus findet sich auch die älteste hochdeutsche Inschrift Goslars (Nr. 54, B2), die 1557 entstand. Zwei weitere Hausinschriften weisen allerdings darauf hin, daß die Verwendung des Hochdeutschen in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts noch nicht durchgängig erfolgte. Eine 1564 entstandene, überwiegend hochdeutsche Inschrift zeigt zahlreiche niederdeutsche Formen (Nr. 85), und noch 1599 wurde auf einem Wappenstein ein allerdings kurzer niederdeutscher Text [Druckseite XXIV] angebracht (Nr. 114). Nach 1600 finden sich keine Inschriften mehr, die in nennenswertem Umfang das Niederdeutsche verwenden. Die relativ geringe Anzahl niederdeutscher Hausinschriften in Goslar ist verwunderlich, wird aber wohl darauf zurückzuführen sein, daß aus dem Zeitraum, in dem diese Sprachform noch dominierte, d. h. aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, nur wenige Hausinschriften erhalten oder überliefert sind112).

Die Nennung des Bauherrn113) in einer ganz oder teilweise deutschsprachigen Inschrift, auf welche die lateinische me fieri fecit-Formel folgt, findet sich in vier Goslarer Hausinschriften (Nr. 100, 111, 123, 135). Eine dieser Inschriften (Nr. 111) besteht aus weiteren lateinischen und hochdeutschen Textteilen, in denen Versionen desselben Sprichworts in beiden Sprachen geboten werden. Vergleichbar ist die bereits erwähnte Inschrift mit einem Bibelspruch am Bäckergildehaus (Nr. 54, B1) gestaltet.

Zitate aus oder Paraphrasen nach dem Psalter wurden überall gerne gewählt, um Schwellbalken mit einer Inschrift zu schmücken. Als in Goslar besonders beliebt kann ein Psalm gelten, der sich auf den Hausbau beziehen läßt: Nisi dominus aedificaverit domum, frustra laboraverunt, qui aedificant eam. Nisi dominus custodierit civitatem, frustra vigilat, qui custodit eam (Ps. 126,1). In lateinischer und deutscher Sprache (Ps. 127,1), in Prosa und Versen erscheint dieser Spruch auf sechs Schwellbalken aus dem letzten Drittel des 16. Jahrhunderts und dem frühen 17. Jahrhundert (Nr. 98, 101, 132 in lateinischer, Nr. 87, 94, 102 in deutscher Sprache). Besonders bemerkenswert ist dabei die lateinische Versfassung am Haus Knochenhauerstr. 17 (Nr. 132), die das späteste Beispiel für die Verwendung dieses Spruchs bietet.

Der seit 1522 als protestantische Devise verwendete Bibelvers Verbum domini manet in aeternum (I Pt. 1,25)114) findet sich in Goslar nur in lateinischer Sprache, ausgeschrieben oder in abgekürzter Form auf vier Schwellbalken (Nr. 54, 102, 132, 133). Der Bibelvers Si deus pro nobis, quis contra nos (Rm. 8,31), ebenfalls ein protestantischer Kampfspruch, wurde einmal in der lateinischen (Nr. 79) und zweimal in der deutschsprachigen Form angebracht (Nr. 94, 96).

Ein vielfach überliefertes Sprichwort, in dem das emsige Bauen von Häusern beklagt wird, weil es dazu führe, daß das Streben nach dem ewigen Gut der Erlösung vernachlässigt werde, liegt in Goslar sowohl in einer im norddeutschen Raum verbreiteten Sonderform (Nr. 98, C)115) als auch in der geläufigeren Fassung ‘Wir bauen alle feste, / da wir sind fremde Gäste, / und wo wir sollen ewig sein, / da bauen wir gar selten ein’116) (vgl. Nr. 149, A) vor. Die 1577 angebrachte Sonderform stellt gleichzeitig die früheste bekannte, inschriftlich ausgeführte Überlieferung dieses Spruchs dar.

Ebenso wie in anderen niedersächsischen Städten befaßten sich auch in Goslar deutschsprachige Hausinschriften mit dem Thema ‘Neid und Haß der Mitmenschen’117). Vom späten 16. bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts liegen neun Sprüche unterschiedlichen Umfangs vor, in denen über Neider geklagt und der Beistand Gottes erbeten wird (Nr. 56, 107, 129, 135, 143, 151, 153, 157, 170).

3.4. Inschriften auf kirchlichen Ausstattungsstücken

Die zweitgrößte Gruppe unter den Goslarer Inschriftenträgern bilden mit 42 Nummern die kirchlichen Ausstattungsstücke, zu denen etwa Kelche, Leuchter, Altartafeln, Kanzeln, Taufbecken und Schrifttafeln zählen; eine kleinere Gruppe wird von acht Glocken gebildet. Acht Inschriften sind nur aus der kopialen Überlieferung bekannt118). 23 Stücke entstanden vor, 16 nach der Einführung der Reformation (1528/1531)119).

Nach St. Simon und Judas lassen sich heute nur noch sechs Inschriftenträger zweifelsfrei [Druckseite XXV] lokalisieren, in vier Fällen kann die Kirche lediglich als vermutlicher oder möglicher Standort angenommen werden120). Die älteste, nur kopial überlieferte Inschrift befand sich auf dem 1271 gestifteten Chorgestühl (Nr. 12). Besonders für St. Simon und Judas, aber auch für die übrigen Goslarer Kirchen ist von einer hohen Verlustrate gerade an vasa sacra auszugehen121).

Aus vorreformatorischer Zeit ist eine niederdeutsche Glockeninschrift erhalten (Nr. 47); alle übrigen Inschriften wurden in lateinischer Sprache abgefaßt. Durch ihre Gestaltung und den Umfang der darauf angebrachten Inschriften zeichnet sich die vor 1331 für die Neuwerkkirche angefertigte Hostienpyxis (Nr. 22) aus. Von den nach 1528 entstandenen Ausstattungsstücken weisen nur Kanzeln und Taufbecken Textinschriften in lateinischer (Nr. 105, 124) oder deutscher Sprache (Nr. 97, 112, 154) auf, die aus Beischriften zu Darstellungen biblischer Szenen oder Bibelzitaten bestehen. In den übrigen Fällen sind in der Regel lediglich Stifternamen und das Entstehungsjahr vermerkt (vgl. beispielsweise Nr. 80, 106, 162, 167).

3.5. Grabinschriften und Grabdenkmäler

Die Grabinschriften bilden mit 33 Katalognummern die drittgrößte Gruppe des Goslarer Bestands. Ungefähr ein Viertel ist nur kopial überliefert. Aus der Zeit vor der Reformation sind 18, aus der späteren Zeit bis 1650 sind 15 Grabinschriften erhalten. Bei der überwiegenden Mehrzahl der Denkmäler handelt es sich um Grabplatten, außerdem um drei Gedenksteine (Nr. 29, 35, 69) und zwei Epitaphien (Nr. 113, 120). Nur ein einziger der neun erhaltenen mittelalterlichen Inschriftenträger weist keine Beschädigungen auf (Nr. 21). In fünf Fällen ist der Schriftverlust so gravierend, daß nur noch Inschriftenfragmente erhalten sind (Nr. 11, 14, 15, 39, 43).

Von den 13 heute in der Kaiserpfalz aufbewahrten Grabdenkmälern stammen wohl neun aus der Stiftskirche St. Simon und Judas122), die übrigen wurden bei Ausgrabungen und Bauarbeiten im Stadtgebiet entdeckt. An und in verschiedenen Goslarer Kirchenbauten sind heute nur noch einzelne Grabplatten und Gedenksteine zu finden. Es ist davon auszugehen, daß die überwiegende Mehrzahl der bis 1650 in Kirchen oder auf den Kirchhöfen Goslars vorhandenen Grabdenkmäler Umbauten oder Abrißmaßnahmen zum Opfer fielen. Aussagen über die Beschaffenheit von Grabdenkmälern und Grabinschriften können somit nur unter großen Vorbehalten getroffen werden.

Heineccius123) überliefert als einziger drei Grabinschriften des 16. und 17. Jahrhunderts, nämlich die für den 1547 verstorbenen Pastor der Marktkirche und Superintendenten Eberhard Wiedensehe (Nr. 82), für den Pastor der Frankenberger Kirche Stephan Kampferbeck, gest. 1585 (Nr. 109), sowie für den 1617 verstorbenen Heinrich Temme, Pastor der Stephanikirche (Nr. 148). Da Heineccius diese Denkmäler nicht beschreibt, sind keine Aussagen über Gestaltung und Schriftformen möglich. Weiterhin ist in zwei Fällen (Nr. 109, 148) unklar, ob es sich um Grabplatten, also Abdeckungen des Grabes, oder um vom Begräbnisort unabhängige Epitaphien handelte124). Von diesen drei Inschriften abgesehen, die gänzlich (Nr. 148) oder teilweise (Nr. 82, 109) in lateinischer Sprache abgefaßt sind, liegen seit der Mitte des 16. Jahrhunderts nur noch deutschsprachige Grabinschriften vor. Alle älteren Inschriften bedienen sich der lateinischen Sprache125).

Die älteste umfangreichere deutschsprachige Grabinschrift Goslars wurde für die als Kleinkind verstorbene Elisabeth von Schwiecheldt (Nr. 95) angefertigt. Hier findet sich das für die Grabplatten [Druckseite XXVI] dieser Familie126) typische Gestaltungsprinzip, die verstorbene Person im Mittelfeld in einer rundbogigen Nische lebensgroß darzustellen. Der Sterbevermerk wird üblicherweise umlaufend plaziert, ein Bibelvers in einer Kartusche über oder unter dem Mittelfeld. Gelegentlich finden sich an diesen Stellen auch die Sterbevermerke (Nr. 137, 159); die Inschriften sind in Kapitalis gehauen und in deutscher Sprache verfaßt. Ausnahmen stellen die kurze, 1572 in gotischer Minuskel ausgeführte Grabinschrift für Jobst von Schwiecheldt (Nr. 93) sowie die 1612 enstandene Grabplatte des Hans von Schwiecheldt (Nr. 142) dar, die keine Bibelsprüche aufweisen. Figürliche Grabdenkmäler für nichtadelige Goslarer Bürger, die nicht geistlichen Standes waren, haben sich nicht erhalten.

Als Goslarer Besonderheit sind mehrere aus Schiefer angefertigte Grabplatten zu nennen (Nr. 39, 81, 103, 142, 163). Abblätternde Schieferstücke haben jedoch in fast allen Fällen zu Beschädigungen und Schriftverlust geführt. Drei dieser Platten sind im sog. Wintersaal der Kaiserpfalz unzugänglich gelagert und verpackt, so daß sie nicht untersucht werden konnten127).

4. Schriftformen

4.1. Mittelalterliche Majuskelschriften

Aus der Zeit der mittelalterlichen Majuskelschriften bis etwa 1400 hat sich nur ein geringer und qualitativ wenig repräsentativer Bruchteil der ehemals in Goslar vorhandenen Inschriftenträger erhalten. In besonderem Maß gilt dies für bewegliche kirchliche Ausstattungsstücke, also Goldschmiedearbeiten, Altarretabel und Textilien. In die Zeit vor 1400 sind heute nur noch 24 Inschriftenträger zu datieren, von denen 22 Majuskelinschriften tragen128). Neben zwölf steinernen sind hier folgende Inschriftenträger zu verzeichnen: drei Glocken (Nr. 5, 16, 26), Wandmalereien (Nr. 6, 7, 13), Glasfenster (Nr. 9) sowie schließlich drei Gegenstände aus Bronze oder Silber (Nr. 19, 22, 25)129). Lediglich bei sechs in Stein ausgeführten130) und vier auf anderen Materialien angebrachten Inschriften131) sind schriftgeschichtliche Beobachtungen nicht von vornherein wegen ihres mangelhaften Erhaltungszustands oder einer zu geringen Buchstabenzahl ausgeschlossen. Weiter eingeschränkt werden die Auswertungsmöglichkeiten dadurch, daß nur drei dieser zehn Stücke genau datiert sind (Nr. 21, 23) oder relativ sicher in einen engeren Entstehungszeitraum eingeordnet werden können (Nr. 22). Die nur punktuelle Überlieferung von Inschriften vor 1400 hat zur Folge, daß aus Goslar stammende, datierte Vergleichsstücke fehlen. Außerdem liegen kaum längere Textinschriften mit einem repräsentativen Buchstabenbestand vor132). Da sich schließlich viele steinerne Inschriftenträger nicht mehr an ihrem ursprünglichen Standort befinden, entfällt auch die Möglichkeit ihrer bauhistorischen Einordnung.

Dieser Befund hat insgesamt zur Folge, daß zum einen die Inschriften nicht mit Hilfe einer relativen Chronologie datiert werden können und zum anderen keine stringente Darstellung der Schriftgeschichte möglich ist. Für die im folgenden zusammengestellten Beobachtungen werden daher nur einzelne und – wenn möglich – relativ sicher datierte Inschriften herangezogen.

4.1.1. Kapitalis und romanische Majuskel

Die älteste in Goslar erhaltene Inschrift aus dem 11. Jahrhundert (Nr. 1) ist in einer regelmäßigen, in schmaler Kerbe eingehauenen Kapitalis ausgeführt, die deutlich schlanke Proportionen zeigt; lediglich durch das nahezu kreisrunde C wird dieses Gestaltungsprinzip durchbrochen.

Die romanische Majuskel nimmt ihren Ausgang von einem Kapitalisalphabet, in das eckige und runde (unziale und andere) Buchstabenformen aufgenommen werden. Die Anzahl solcher Formen ebenso wie die Flächigkeit der Buchstabenkörper nimmt im Verlauf der Schriftentwicklung zu. Drei Goslarer Lapidarinschriften sind in romanischer Majuskel ausgeführt (Nr. 2, 3, 8), wobei ihr geringer Umfang keine repräsentativen Aussagen über den Anteil runder Buchstabenformen erlaubt. In Form von Dreiecken an den Hastenenden ansetzende, kurze Sporen zeigt eine wohl in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts entstandene Meisterinschrift (Nr. 2). Die zweite Inschrift an der Vorhalle von St. Simon und Judas (Nr. 3) weist dagegen leichte Hastenverbreiterungen und Bogenverstärkungen auf. Nur in geringen Ausmaßen sind diese Gestaltungselemente auf dem dritten Stück (Nr. 8) zu erkennen; auch fehlen Sporen und Abschlußstriche. Das mit verkürzter Haste gestaltete D, dessen Bogen sich der Kreisform annähert, deutet bereits auf die gotische Majuskel hin.

4.1.2. Gotische Majuskel

In Abgrenzung zur romanischen zeigt die gotische Majuskel deutlich keilförmig verbreiterte Hastenenden und Bogenschwellungen sowie eine Vielzahl runder Buchstabenformen. Verlängerte Sporen an Hasten- und Bogenenden führen bis zur völligen Abschließung von Buchstaben. Lediglich zwei genau datierte (Nr. 21, 23) und vier annähernd datierbare Inschriften (Nr. 9, 19, 22, 25) sind als Beispiele für die gotische Majuskel in Goslar nachzuweisen133).

Die gotische Majuskel ist in zwei Ausprägungen, einer eher breiten sowie einer deutlich höheren, schlankeren zu beobachten: Breite, nur in einzelnen Fällen geschlossene Buchstabenformen neben typischen Gestaltungselementen der entwickelten gotischen Majuskel finden sich bereits auf den um 1250 entstandenen Glasmalereien mit Szenen aus der Legende der Heiligen Cosmas und Damian in der Marktkirche (Nr. 9). Vergleichbare Proportionen zeigen eine Grabinschrift von 1320 (Nr. 21) und die zu Beginn des 14. Jahrhunderts angefertigte Goslarer Elle (Nr. 19). Eine Vielzahl geschlossener Buchstabenformen weist erst die während des ersten Drittels des 14. Jahrhunderts angefertigte Hostienpyxis aus der Neuwerkkirche (Nr. 22, A–F) auf, deren breite, nur gelegentlich spitz ausgeführte Bogenschwellungen gerade Innenkonturen erkennen lassen. Diese Hostienpyxis kann auch aufgrund ihres für die frühen Goslarer Inschriften seltenen Buchstabenreichtums als anschaulichstes Beispiel für die gotische Majuskel gelten.

In einer hohen und schlanken, dabei auffallend regelmäßigen Schriftvariante ist die 1334 eingehauene Grabinschrift für Bernhard von Dörnten (Nr. 23) gestaltet. Aufgrund spitz ausgezogener Bogen- und Hastenschwellungen und der Nodi des I unterscheidet sie sich von den übrigen in gotischer Majuskel gestalteten Lapidarinschriften. Eine ebenfalls schlanke Form der gotischen Majuskel zeigen auch die wohl in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts eingravierten Tituli von Heiligenfiguren (Nr. 22, G), deren Buchstaben zudem in charakteristischer Weise gespaltene, zu eingerollten Sporen ausgezogene Hastenenden und ausgeprägt spitze Schwellungen aufweisen.

Einzelne Goslarer Inschriften wurden in ornamentalen Sonderformen der gotischen Majuskel gestaltet. Eine im 14. Jahrhundert entstandene Glockeninschrift (Nr. 26) zeigt eine aus ihrer speziellen Herstellungstechnik resultierende Gestaltung: Punkt- und Strichornamentik der flächigen Buchstabenkörper, Blattwerkverzierungen an Schwellungen und Buchstabenenden. Auch die wohl um 1500 angefertigte Bauinschrift am Teufelsturm (Nr. 52) nimmt in schriftgeschichtlicher Hinsicht eine Sonderstellung ein, da sich in der Stadt seit langem die gotische Minuskel etabliert hatte. Es wurden bewußt altertümliche Formen gewählt, um entweder die Schriftformen einer älteren Inschrift wiederzugeben oder um eine formale Entsprechung zu dem in der Inschrift genannten historisch-sagenhaften Ereignis zu bieten.

4.2. Gotische Minuskel

Die gotische Minuskel, die im wesentlichen dadurch charakterisiert wird, daß Buchstabenbögen in Hasten und Brechungen aufgelöst sind, läßt sich in Goslar möglicherweise zu einem bemerkenswert frühen Zeitpunkt nachweisen. Ein Vergleich mit anderen niedersächsischen Städten zeigt, daß dort in gotischer Minuskel ausgeführte Inschriften erst mehrere Jahrzehnte später zu belegen sind134). Bei dem ältesten Goslarer Beispiel handelt es sich um eine wohl 1314 gegossene Glocke der Neuwerkkirche (Nr. 20). Die in der gotischen Minuskel unüblichen breiten, gerundeten Buchstabenpro-portionen und -formen auf der Glocke geben allerdings Anlaß, an ihrer Entstehung im frühen 14. Jahrhundert zu zweifeln. Ob die Verwendung der gotischen Minuskel in diesem Fall den Schluß zuläßt, daß die Schriftart in der Stadt generell früh rezipiert wurde, ist nicht zu entscheiden, da die zeitlich nächstliegende Minuskelinschrift erst Ende des 14. Jahrhunderts entstand (Nr. 24). Ähnlich wie für die mittelalterlichen Majuskelschriften gilt somit auch für die frühe Entwicklungsphase der gotischen Minuskel bis etwa 1450, daß entsprechende Inschriftenträger in Goslar nur punktuell erhalten sind.

Die überwiegende Mehrheit der in gotischer Minuskel gestalteten Goslarer Inschriften ist dem 15. Jahrhundert und dem ersten Viertel des 16. Jahrhunderts zuzuordnen135). Die in der Stadt gebräuchliche Form dieser Schriftart weist unabhängig von der Ausführungstechnik und der zeitlichen Einordnung Ober- und Unterlängen auf, die über das Mittelband hinausreichen; einzelne Buchstaben werden relativ breit gestaltet und deutlich voneinander abgesetzt. Diese Charakteristika zeigt der an das Ende des 14. Jahrhunderts datierte Kelch der Stephanikirche (Nr. 24). Das gleiche gilt für die um 1480 entstandenen Wandmalereien der Marktkirche (Nr. 34), deren Inschriften außerdem zahlreiche Ligaturen aufweisen, und die Ausmalung der Ratsstube (Nr. 59). Selbst die noch 1572 in gotischer Minuskel angefertigte Inschrift auf der Grabplatte für Jobst von Schwiecheldt (Nr. 93) ist solchermaßen gestaltet. Die zu dieser Zeit in Inschriften bereits unübliche Schriftart wurde sicher aus ornamentalen Gründen gewählt, wofür auch die schwungvoll ausgeführten, viel Raum einnehmenden Fraktur-Versalien sprechen.

Gotische Minuskeln mit ausgesprochenem Gittercharakter finden sich nur in zwei Ausnahmefällen. Die Inschrift der Tumbaplatte in der Neuwerkkirche (Nr. 45), die im 15. Jahrhundert angefertigt wurde, vermittelt trotz der vorhandenen, wenngleich relativ kurzen Ober- und Unterlängen den Eindruck, als seien schmale, einzeln stehende Hasten aneinandergereiht worden. Auf andere, ungewöhnliche Weise entsteht bei der Betrachtung einer 1512 oder 1513 angefertigten Steintafel (Nr. 62) der Eindruck einer kontinuierlich fortlaufenden, aus breiten Hasten und Quadrangeln zusammengesetzten Inschrift: Quadrangeln und Hastenenden werden hier (Buchstabe a) dornartig ausgezogen und berühren so die benachbarten Buchstaben.

Auch die Gestaltung von Inschriften mittels auffälliger Zierelemente beschränkt sich auf Einzelfälle. Eine Hausinschrift (Nr. 54, B1) zeigt einen am unteren Ende des oberen e-Bogens ansetzenden Zierhaken sowie im niederdeutschen Textteil gespaltene Hastenenden136). Spitz ausgezogene Quadrangelenden sowie Worttrenner in Form von runden Blüten und mehreren aufeinanderfolgenden, sechsstrahligen Sternen sind auf dem 1488 für das St. Annenhospital angefertigten Kelch (Nr. 37, A) zu sehen.

4.3. Frühhumanistische Kapitalis

Die frühhumanistische Kapitalis greift auf Buchstabenformen verschiedener Kapitalis-, Unzial- und Minuskelalphabete zurück und verbindet diese mit neugeschaffenen Formen zu einer besonders [Druckseite XXIX] dekorativen Schriftform. Sie fand in Goslar möglicherweise schon im späten 15. Jahrhundert, sicher seit dem ersten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts, auf neun Inschriftenträgern Verwendung137), zuerst in der Ausmalung der Trinitatiskapelle (Nr. 58) und der Ratsstube (Nr. 59, C17 und C19). Beide Inschriften weisen folgende für die Schriftart typische Buchstabenformen auf: epsilonförmiges E, ein retrogrades, offenes unziales D (Nr. 59), offenes kapitales D, M mit schräggestellten Hasten und oberhalb der Mittellinie endendem Mittelteil sowie I mit Nodus (Nr. 58, A).

Die größte Anzahl ornamentaler Formen findet sich auf Schriftbändern zweier Fensterstürze138) (Nr. 70), nämlich byzantinisches M neben M mit schräggestellten Hasten, epsilonförmiges E, A mit gebrochenem Querbalken und nach links überstehendem Deckstrich, retrogrades N und I mit Nodus. In Inschrift A ist Q als eingerollter offener Bogen mit angesetzter Cauda ausgeführt. Diese für Goslar einzigartige Ausschmückung des Fenstersturzes mit der dafür gewählten Schriftart läßt auf Wohlstand und Repräsentationswillen des Erbauers schließen. Die aus einzelnen Buchstaben bestehenden Inschriften der 1520 in St. Simon und Judas aufgestellten Triumphkreuzgruppe (Nr. 72) und des etwa gleichzeitig entstandenen Wandteppichs mit Heiligendarstellungen (Nr. 74) sind Beispiele dafür, daß die frühhumanistische Kapitalis gern zur dekorativen Gestaltung von Gewandsäumen benutzt wurde, ohne daß dabei die Herstellung sinntragender Wörter beabsichtigt sein mußte139).

Der 1532 angefertigte Kelch der Stephanikirche (Nr. 80) bietet das späteste Beispiel für die Verwendung dieser Schriftart. Neben offenem kapitalen D finden sich trapezförmiges A mit rechts überstehendem Deckbalken, H mit ausgebuchtetem Querbalken und L mit einem langen Balkensporn.

4.5. Fraktur

Als allgemeine Charakteristika der Fraktur gelten gebogene oder geschwungene Schwellzüge und spitz auslaufende Schwellschäfte sowie die spitzovale Grundform von geschlossenen Bögen bei [Druckseite XXX] Buchstaben wie d und o. Die Hasten von Schaft-s und f reichen bis unter die Grundlinie, die Oberlängen enden nicht stumpf, sondern ausgezogen oder in Zierformen. Versalien können in Schwellzüge aufgelöst werden und die charakteristischen „Elefantenrüssel“ aufweisen, also s-förmige oder aus mehreren Schlingen bestehende Zierbögen. Wie für die späten Minuskelinschriften anderer niedersächsischer Städte gilt auch für diejenigen Goslars, daß eine Einordnung in die anhand des süddeutschen Materials aufgestellten und heute noch allgemein verwendeten Schriftbezeichnungen ‘gotische Minuskel’, ‘humanistische Minuskel’ oder ‘Fraktur’ oft nur bedingt möglich ist140). Die meist auf Schwellbalken ausgeführten Goslarer Frakturinschriften141) zeigen eher reduzierte Ausprägungen dieser Schriftart, die durch die Existenz von Schwellschäften, Schwellzügen und ausgezogenen Oberlängen sowie das Übergewicht spitzovaler und gerundeter Formen über gebrochene bestimmt sind.

Als Ausnahme von dieser Regel stellen sich bereits die Beischriften zu den 1561 aufgetragenen Malereien im Mönchehaus (Nr. 84) dar. Obwohl sie überfaßt sind, läßt ihr heutiges Erscheinungsbild den Schluß zu, daß in dieser frühesten Frakturinschrift Goslars ursprünglich alle Charakteristika der voll entwickelten Schriftart zur Anwendung kamen. Im einzelnen sind zahlreiche Schwellschäfte und Schwellzüge sowie spitze, unter die Grundlinie reichende Hastenenden zu sehen. Ob die doppelstöckigena in Inschrift C1 zum originalen Bestand gehören, ist nicht zu entscheiden.

Das mehr als fünfzig Jahre später gestaltete schmale Schriftband der Kanzel in der Jakobikirche (Nr. 154), das kaum Raum für die Ausführung von Ober- und Unterlängen bietet, weist neben d und o in spitzovaler Form verschiedene ornamentale Varianten von r und s auf. Ähnlich wie das Schriftband der Kanzel boten Schwellbalken von Häusern unterhalb der gedachten Grundlinie oft nicht viel Raum für die Gestaltung von Unterlängen. Dies gilt bereits für die älteste datierte Frakturinschrift am Haus Peterstr. 29 (Nr. 89); die Schwellzüge von a und w und die schlingenförmigen Verzierungen der Versalien sind hier besonders ausgeprägt. In der Regel sind die bis zu Beginn des 17. Jahrhunderts entstandenen Hausinschriften jedoch mit nur wenigen Schwellzügen und schwellzugähnlichen Bögen vor allem an v und w gestaltet (vgl. etwa Nr. 127). Eine Frakturform ganz ohne Schwellzüge, aber mit deutlichen Schwellschäften und runden Formen142) zeigt das im späten 16. Jahrhundert umgebaute Haus Marktstr. 26 (Nr. 110). Ähnliche Charakteristika weist der 1577 gestaltete Schwellbalken am Haus Glockengießerstr. 2 (Nr. 98, C) auf: Schwellzüge fehlen mit Ausnahme des runden s, Schwellschäfte sind lediglich angedeutet; es finden sich nur wenige Buchstabenbrechungen.

Manieriert wirkende, eigenwillige Frakturformen wurden in Goslar in nennenswertem Ausmaß offenbar erst gegen Mitte des 17. Jahrhunderts möglich. Weiterhin bevorzugte man jedoch einfachere Frakturinschriften143). An der Rückseite eines Schwiecheldtschen Hauses wurden wohl in den vierziger Jahren des 17. Jahrhunderts zwei Frakturinschriften angebracht (Nr. 102, C und D). Auf beiden in unterschiedlichen Schriftvarianten gestalteten Schwellbalken sind gebrochene Buchstabenformen wie z. B. in Inschrift D sechskantiges o zu sehen. Buchstabenbögen sind besonders ausladend gestaltet. Ähnliche Schmuckformen finden sich in einer weiteren, um 1650 entstandenen Inschrift am Haus Frankenberger Str. 23 (Nr. 179). Dort stehen bewußt schmal und mit Brechungen gestaltete Buchstaben neben bauchig ausladenden, schlingenreichen Versalien; die üblicherweise das Mittelband ausfüllenden Teile von g und h sind so verkürzt, daß die Buchstaben oberhalb der Grundlinie stehen144).

4.6. Mischschriften aus gotischer Minuskel und Fraktur

Bevor sich in Goslar reduzierte Formen der Frakturschrift durchsetzten, wurden für Hausinschriften des späten 16. und frühen 17. Jahrhunderts häufig Schriftformen verwendet, die Elemente verschiedener Schriftarten aufweisen. Dabei ist entweder eine Hauptschriftart mit einigen wenigen Elementen einer weiteren Minuskelschriftart zu erkennen (etwa ‘gotische Minuskel mit einzelnen Elementen der Fraktur’, ‘Fraktur mit einzelnen Elementen der gotischen Minuskel’), oder es finden sich auch in einem einzelnen Buchstaben annähernd gleichwertig Charakteristika zweier Schrifttypen, so daß die charakteristischen Elemente der zugrundeliegenden Schriftformen nicht mehr nebeneinander stehen, sondern miteinander verschmelzen und je nach Mischungsverhältnis gewissermaßen eine eigene Schriftart konstituieren (Mischschriften aus gotischer Minuskel und Fraktur). Die dabei ablaufende Entwicklung ist durch die folgenden, immer häufiger zu beobachtenden Erscheinungen charakterisiert: nach rechts spitz ausgezogene, gebogene Oberlängenenden etwa bei b, h, und l, einstöckiges a, Schwellschäfte und vorerst nur gelegentlich verwendete Schwellzüge sowie schließlich die Zunahme spitzovaler oder annähernd runder Bogenformen (statt der aus Hastenbrechungen hervorgegangenen Buchstabenbestandteile bei der gotischen Minuskel). Die Quadrangeln der gotischen Minuskel wirken noch längere Zeit in abgeschwächter, d. h. gerundeter Form nach. Aus Platzgründen fehlen häufig die Unterlängen von f und Schaft-s. Diese einzelnen Komponenten sind frei kombinierbar, treten also nicht nur in bestimmten Zusammenstellungen auf. Zudem findet sich an nicht wenigen Häusern mehr als eine Mischschrift-Form. Bei der Benennung von Mischschriften ergeben sich somit oft Grenzfälle, die eine eindeutige, zweifelsfreie Unterscheidung etwa zwischen ‘gotischer Minuskel mit einzelnen Elementen der Fraktur’ und ‘Mischschrift aus gotischer Minuskel und Fraktur’ oder der zuletzt genannten Schriftart und der Benennung ‘Fraktur mit einzelnen Elementen der gotischen Minuskel’ unmöglich machen. Stellvertretend für viele belegbare Mischformen sei kurz auf die Inschriften eines Hauses hingewiesen: Die innerhalb weniger Jahre auf den Schwellbalken des Hauses Glockengießerstr. 2 (Nr. 98) angebrachten Inschriften fallen auf, weil sie sowohl in gotischer Minuskel (B), in gotischer Minuskel mit einzelnen Elementen der Fraktur (A) und in Fraktur (C) ausgeführt sind. Inschrift A von 1573 weist Frakturmerkmale wie einstöckiges a, spitz endende, nach rechts gebogene Hastenenden sowie einzelne runde Buchstabenelemente bei d, p und brezelförmigem s auf. Während in dieser Inschrift gebrochene Formen noch dominieren, zeigt die 1577 angebrachte Inschrift C zwar eine Vielzahl gerundeter Buchstaben, aber keinerlei Schwellzüge; die Schwellschäfte des Schaft-s sind nur angedeutet.

  1. Als entscheidender Wendepunkt in der Geschichte der Stadt kann der mit dem Braunschweiger Herzog Heinrich d. J. 1552 geschlossene Riechenberger Vertrag genannt werden; vgl. dazu unten, S. XVIII. »
  2. Hier ist, neben einigen Baudaten an Kirchen und weiteren Gebäuden, vor allem der im Kunstdenkmälerinventar von 1901 erwähnte und in das Jahr 1371 datierte „Grabstein zu Hinrik Mechthusen’s Gedächtnis“ zu vermerken, der in den fünfziger Jahren bereits verschollen war; vgl. Kdm. Stadt Goslar, S. 203; Griep, Kunstwerke 1 K, S. 20. Auch ein Grabplattenfragment mit der Darstellung eines jungen Mannes und einer Inschrift in gotischer Minuskel wird nicht berücksichtigt. Sein gegenwärtiger Standort ist unbekannt (vgl. Griep, Ausgrabungen 2, in: Harz-Zs. 14, 1962, S. 9f). »
  3. Catalog der reichhaltigen Kunst-Sammlungen des Herrn Emil Fenkner in Goslar, hg. von Franz Jäger, 1. Theil, Goslar 1898, hier Vorwort, S. V. Zum Schicksal dieser Sammlung vgl. Griep, Kunstwerke 1, S. 13; Hans Hahnemann, Emil Fenkner zum Gedächtnis, in: Goslarer Bergkalender 299, 1949, S. 32–36. Auch StA Goslar, Verhandlungen wegen Erwerbung des Fenknerschen Museums, RR I 4 15. »
  4. Vgl. den Türring mit Halterung aus dem 16. Jahrhundert im Goslarer Museum (Nr. 119). »
  5. Vgl. den verschollenen sog. Hochzeitsteppich (Nr. 31). »
  6. Ein Grabsteinfragment mit einer hebräischen Inschrift stammt wohl aus dem Jahr 1760/1761 (für diesen Hinweis danke ich Yacov Guggenheim, Jerusalem). Der ursprüngliche Standort dieses Steins könnte im Bereich um die Stiftskirche St. Simon und Judas zu suchen sein, da im 18. Jahrhundert viele Juden dort, nicht etwa im eigentlichen Goslarer Stadtgebiet, lebten (Griep, Pfalzbezirk, S. 212). »
  7. Vgl. dazu Goldberg, S. 34f. »
  8. Für a und o gilt dies in wesentlich geringerem Umfang. »
  9. Eine moderne Stadtgeschichte Goslars fehlt; als Gesamtdarstellung ist das 1842 erschienene Werk von Gottlob Crusius zu nennen. Zur rechtlichen und topographischen Entwicklung liegen bis heute gültige Ergebnisse Karl Frölichs vor (vgl. Eva Krüger, Schriftenverzeichnis Professor Dr. Karl Frölich, in: Frölich-Festschrift [Beiträge zur Geschichte der Stadt Goslar 13], Goslar 1952, S. 155–170). In jüngerer Zeit sind vor allem verschiedene Aspekte der mittelalterlichen Geschichte Goslars untersucht worden. »
  10. Die Urkunden Heinrichs II. und Arduins, hg. von Harry Bresslau u. a. (MGH Diplomata 3), Hannover 1900–1903, ND München 1980, Nr. 99 S. 123f; UB Goslar 1, Nr. 8 S. 115.  »
  11. Vgl. Franz Irsigler, Über Harzmetalle, ihre Verarbeitung und Verbreitung im Mittelalter, in: Stadt im Wandel 3, S. 315–321; auch Stadt im Wandel 1, Nr. 71f S. 120f. »
  12. Irsigler (wie Anm. 3), S. 316. »
  13. Vgl. die Bezeichnung der Goslarer Pfalz als clarissimum illud regni domicilium (Lampert von Hersfeld, Annales, hg. von Otto Holder-Egger [MGH Scriptores rerum Germanicarum in usum scholarum separatim editi 38], Hannover/Leipzig 1894, ND Hannover 1984, S. 1–304, hier S. 119 Z. 8f). »
  14. Die Entstehungsgeschichte des Stifts auf dem Georgenberg ist nicht hinreichend geklärt. Als gesichert gilt, daß die Kirche nicht vor 1130 fertiggestellt war. Dazu Dahlhaus, S. 393–398, bes. S. 398; Streich, S. 64f. Aus dem Stift St. Georg sind keine Inschriften überliefert. Auszüge aus einem um 1200 zusammengestellten Inventar finden sich bei Kroos, Anhang, Nr. 24. »
  15. Vgl. Streich, S. 115; zur baulichen Anlage vgl. Borchers, passim. »
  16. Zur Architektur und Topographie der Pfalzgebäude vgl. Martin Möhle, Die mittelalterliche Königspfalz. Bauphasen und Datierung nach kunstgeschichtlichen Kriterien, in: Frontzek/Memmert u. a., S. 81–130; s. auch folgende Beiträge in dem Band ‘Goslar. Bergstadt – Kaiserstadt’: Cord Meckseper, Der Palas der Goslarer Königspfalz und der europäische Profansaalbau, S. 45–61; Thomas Zotz, Die Goslarer Pfalz im Umfeld der königlichen Herrschaftssitze in Sachsen – Topographie, Architektur und historische Bedeutung, S. 63–79; Mathias Haenchen, Zur Architektur der Goslarer Pfalzkapelle St. Ulrich und ihrer Herkunft, S. 81–94. »
  17. Dahlhaus, S. 391f. Zu St. Simon und Judas vgl. auch Streich, S. 65. »
  18. Dazu Dahlhaus, S. 404f. »
  19. Vgl. Arens, S. 119. »
  20. Dazu Griep, Pfalzbezirk, passim. »
  21. Als letzter Herrscher hielt sich Kg. Wilhelm von Holland 1253 hier auf; dazu Schneidmüller, Pfalzstift, S. 39 mit Anm. 60. »
  22. Dazu zuletzt Dahlhaus, S. 404, 407–416. S. auch Stadt im Wandel 1, Nr. 68f S. 118f; Schneidmüller, Pfalzstift, passim. Zum Schicksal der Ausstattung von St. Simon und Judas vgl. unten, S. XIXf. »
  23. Zeichnung Ilse (StA Goslar, Photosammlung Bau- und Kunstdenkmäler). Vgl. auch die in Nr. 113, Anm. 1, erwähnte Federzeichnung der Kirche. »
  24. Zur spätmittelalterlichen und neuzeitlichen Geschichte der Pfalz vgl. Arens, S. 118, 121; Hölscher, Kaiserpfalz, S. 142. Neuerdings Torsten Memmert, Die Geschichte der Pfalz nach der schriftlichen Überlieferung, in: Frontzek/Memmert u. a., S. 7–80, bes. S. 62–80. »
  25. Dazu Memmert (wie Anm. 17), S. 73, 75. »
  26. Die Ordenszugehörigkeit des Konvents schwankte bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts zwischen zisterziensisch und benediktinisch; vgl. dazu Römer-Johannsen, S. 251f. »
  27. Zur Baugeschichte der Kirche vgl. Hölscher, Forschungen, S. 15–35. Zur Klostergründung vgl. Graf, Kap. II.1.4. ‘Die Pfarrechte der Stifts- und Klosterkirchen: Die Frauenklöster Neuwerk und Frankenberg’. Zur geschichtlichen Entwicklung vgl. Römer-Johannsen, passim; Griep, Neuwerk, passim; Streich, S. 66; Schiller, S. 27–30. »
  28. Für das Kloster war auch das bekannte, um 1230–1240 angefertigte, illuminierte sog. Goslarer Evangeliar bestimmt, das sich heute im Goslarer Museum befindet; vgl. Stadt im Wandel 2, Nr. 1037a S. 1190–1193. Dazu Barbara Klössel, Zum Programm des Goslarer Evangeliars, in: Goslar. Bergstadt – Kaiserstadt, S. 317–336. »
  29. Kdm. Stadt Goslar, S. 87f; ähnlich auch Römer-Johannsen, S. 257f. »
  30. Kdm. Stadt Goslar, S. 88; Römer-Johannsen, S. 273. Weitere Verluste sind für die Jahre 1629 und 1841 nachzu-weisen. Im Besitz des Klosters befand sich noch 1750 ein seitdem verschollener „Einhornteppich“ mit einer Darstellung Mariens im hortus conclusus, auf dem neue Konventsmitglieder ihr Eintrittsversprechen leisteten (ebd., S. 274). »
  31. Zur Baugeschichte vgl. Lange, bes. S. 29–143; Hölscher, Forschungen, S. 65–83. Allgemeines bei Lange, S. 15–28; Streich, S. 66f; Schiller, S. 30–32. »
  32. Lange, S. 22. »
  33. Ebd., S. 22f. »
  34. Eine Monographie zur Geschichte der Marktkirche und ihrer Gemeinde liegt nicht vor. Zur Baugeschichte vgl. Hölscher, Forschungen, S. 47–64. Zu den Verbindungen zwischen Goslarer Rat und Marktkirche vgl. Graf, Kap. II.4. ‘Pfarrkirchen des Rates’, Kap. III.4. ‘Religiös-kirchliches Leben’. »
  35. Hölscher, Forschungen, S. 61. »
  36. Vgl. Kdm. Stadt Goslar, S. 121f; Hans Geismars Chronik Goslars, S. 116f; Griep, Kunstwerke 1 H, S. 19. Jahresangaben an Bauteilen der Kirche belegen folgende Baumaßnahmen: 1478 Reparatur oder Erhöhung des Chors (A1 1478), 1535 zweistöckiger Anbau (Sakristei und Konsistorialzimmer) an der Nordseite der Kirche (A1 1535), 1611 Einbau einer Tür zum nördlichen Seitenschiff (A1 1611). »
  37. Zur Baugeschichte der Kirche vgl. Hölscher, Forschungen, S. 36. Zur geschichtlichen Entwicklung vgl. Graf, Kap. II.3. ‘Pfarrerwahl, Patronat und Inkorporation: St. Jakob’; Gidion, S. 12–47. »
  38. Dazu Graf, Kap. II.3. (wie Anm. 33). »
  39. Folgende am Gebäude angebrachte Baudaten sind mit dieser Maßnahme in Verbindung zu bringen: 1496 Veränderung der Apsis (A1 1496), 1507 Umbau des südlichen Seitenschiffs (A1 1507), wohl 1512/1513 Umbau des nördlichen Seitenschiffs (Nr. 60, 62, 64, A1 1513?). Der Umbau nahm somit etwa siebzehn Jahre in Anspruch. »
  40. Zur Beschreibung und Ausstattung des romanischen Baus vgl. Hasselbring, Stephanikirche, S. 38–44. Zur Entwicklung der Kirche während des Mittelalters vgl. Graf, Kap. I.3. ‘Die Entstehung der Pfarreien’. »
  41. Zu diesem Brand vgl. Hasselbring, Stephanikirche, S. 16–18. »
  42. Dazu Hasselbring, Stephanikirche, S. 11f. »
  43. Vgl. Graf, Kap. I.3. ‘Die Entstehung der Pfarreien’, Kap. II.1.4. ‘Die Pfarrechte der Stifts- und Klosterkirchen: Die Johanniterkommende zum Heiligen Grab’; auch Streich, S. 66; Griep, Das Heilige Grab, passim. Rekonstruktion der Kirche bei Griep, Goslar um 1500, S. 16f. »
  44. Vgl. Graf, Kap. II.1.4. (wie Anm. 39). »
  45. Henning Brunke, Das kirchliche Leben Goslars am Vorabend der Reformation, in: 450 Jahre Reformation in Goslar, Goslar [1978], S. 3–11, hier S. 4, zählt 16 Kapellen auf. »
  46. Graf, Kap. II.1.2.2. ‘Kapellen mit Dotation: St. Nikolaus’. »
  47. Zur Lage der Kapelle und ihrer Entwicklung in der frühen Neuzeit vgl. Griep, Ausgrabungen 1, in: Harz-Zs. 9, 1957, S. 66–73; ders., Goslar um 1500, S. 7. In diese Kapelle konnten einige Ausstattungsstücke des Petersbergstifts gerettet werden (ders., Kunstwerke 1, S. 12); keines hat sich erhalten. »
  48. Griep, Goslar um 1500, S. 7. »
  49. Zu dieser Familie vgl. Wilke, S. 118–122, 162–164, 168–171, 214–229. »
  50. Dazu Streich, S. 67; Schiller, S. 33f. »
  51. Griep, Goslar um 1500, S. 7. »
  52. Graf, Kap. II.1.3. ‘Hospitäler: Neues Hospital’. Vgl. Stadt im Wandel 2, Nr. 918 S. 1049f. »
  53. Vgl. Hans-Günther Griep, Die Baugeschichte, in: Hasselbring u. a., Annenhaus, S. 27–33. »
  54. Dazu Hans-Georg Stephan, Archäologische Stadtforschung in Niedersachsen, Ostwestfalen, Hamburg und Bremen, S. 43–46, in: Stadt im Wandel 3, S. 29–79. Grundlegende Forschungen zur Entstehung Goslars leistete Karl Frölich, etwa in seinen Untersuchungen zur Vor- und Frühgeschichte Goslars, in: Niedersächsisches Jb. 6, 1929, S. 224–264, bes. S. 224–258 (fortgesetzt in ebd. 7, 1930, S. 265–320; 9, 1932, S. 1–51). Vgl. auch Graf, Kap. I.1. ‘Von der Pfalz zur Reichsstadt’. »
  55. UB Goslar 1, Nr. 401 S. 408–418; Friedrich Keutgen, Urkunden zur städtischen Verfassungsgeschichte (Ausgewählte Urkunden zur deutschen Verfassungsgeschichte 1), ND Aalen 1965, Nr. 152 S. 179–183; dazu zuletzt Bernd Schneidmüller, Reichsnähe – Königsferne. Goslar, Braunschweig und das Reich im späten Mittelalter, in: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte 64, 1992, S. 1–52, hier S. 13f; grundlegend Karl Frölich, Die Verfassungsentwicklung von Goslar im Mittelalter, in: ZRG Germanistische Abt. 47, 1927, S. 287–486, hier S. 396–406 (auch separat gedruckt: Weimar 1927). Zur Goslarer Ratsverfassung vgl. allgemein Hans Erich Feine, Der Goslarische Rat bis zum Jahre 1400 (Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte 120), Breslau 1913, ND Aalen 1970; Frölich Ratsverfassung, zur Frühzeit bes. S. 11–16. »
  56. UB Goslar 2, Nr. 384 S. 389. Dazu Stadt im Wandel 1, Nr. 74 S. 122; Schneidmüller, Reichsnähe (wie Anm. 51), S. 16–18; Frölich, Verfassungsentwicklung (wie Anm. 51), S. 424; auch Art. ‘Reichsvogt, Reichsvogtei’ (F. Schwind), Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, hg. von Adalbert Erler, Ekkehard Kaufmann, Bd. 1–4ff, Berlin 1971–1990ff, hier Bd. 4, Sp. 810–814. »
  57. Dazu Karl Frölich, Die Verleihung des Heerschildrechtes an die Goslarer Bürger durch Kaiser Ludwig im Jahre 1340, in: Zs. des Harzvereins 73, 1940, S. 1–15. Vgl. Art. ‘Heerschild, -ordnung’ (Karl Friedrich Krieger), Lexikon des Mittelalters, hg. von Robert Auty, Robert Henri Bautier u. a., Bd. 1–8ff, München/Zürich 1980–1997ff, hier Bd. 4, Sp. 2007f. »
  58. Dazu genauer Schneidmüller, Reichsnähe (wie Anm. 51), S. 19–24; Frölich, Verleihung (wie Anm. 53), passim. »
  59. Dazu Irsigler (wie Anm. 3), S. 317; Frölich, Verfassungsentwicklung (wie Anm. 51), S. 170–173. »
  60. Vgl. Irsigler (wie Anm. 3), S. 317; Schneidmüller, Reichsnähe (wie Anm. 51), S. 21f, 27f; Peter-Johannes Schuler, Goslar – Zur Bevölkerungsgröße einer mittelalterlichen Reichsstadt, in: Stadt im Wandel 3, S. 443–456, hier S. 446. »
  61. Vgl. Irsigler (wie Anm. 3), S. 318; Stadt im Wandel 2, Nr. 819f S. 919f; Schuler (wie Anm. 56), S. 446. Zu der auf königliche Privilegien gezielt hinarbeitenden Ratspolitik des 15. Jahrhunderts vgl. Schneidmüller, Reichsnähe (wie Anm. 51), S. 26–28. »
  62. Schuler (wie Anm. 56), S. 448. »
  63. Dazu Frölich, Verfassungsentwicklung (wie Anm. 51), S. 352–365. »
  64. Ebd., S. 428, 430–435; Frölich, Ratsverfassung, S. 27–32. Als Korporationen hörten beide vor dem Ende des 14. Jahrhunderts auf zu existieren (ebd., S. 63–66). »
  65. Vgl. auch das Fragment einer weiteren für einen Vogt bestimmten Grabplatte, auf der ebenfalls die Scheide eines aufrecht gehaltenen Schwerts zu erkennen ist (Nr. 14). »
  66. So Griep, Kunstwerke 1 K, S. 9, 11. »
  67. Zunächst ist das Schwert ein Symbol königlicher Würde und Rechtsgewalt, die, wie im Fall der Reichsvögte, delegiert werden konnte; vgl. Art. ‘Schwert’ (Dagmar Hüpper), Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (wie Anm. 60), Bd. 4, Sp. 1570–1574. Von Gerichtsherren aufrecht gehaltene Schwerter mit um die Scheide gewickeltem Schwertgurt werden in den Bilderhandschriften des Sachsenspiegels häufig dargestellt, um Gerichtsszenen kenntlich zu machen (vgl. etwa die Illustrationen zu Landrecht II 62.1 und 2, in: Sachsenspiegel. Die Heidelberger Bilderhandschrift Cod. Pal. Germ. 164, Frankfurt a. M. 1989, Faksimileband, fol. 10v). Auch außerhalb der rechtlichen Sphäre lassen sich Darstellungen finden, in denen eindeutig der lederne Schwertgurt um die Klinge gewickelt ist (vgl. Michael Heinrich Schormann, Waffen im Oldenburger Sachsenspiegel, in: Der sassen speyghel. Sachsenspiegel – Recht – Alltag 2, Beiträge und Katalog zur Ausstellung ‘Aus dem Leben gegriffen. Ein Rechtsbuch spiegelt seine Zeit’, hg. von Mamoun Sansa [Archäologische Mitteilungen aus Nord-westdeutschland 10], Oldenburg 1995, S. 325–342, hier S. 325 Abb. 5, 6).  »
  68. Dazu Schneidmüller, Reichsnähe (wie Anm. 59), S. 14–16. »
  69. UB Goslar 2, Nr. 382 S. 387f. Dazu Frölich, Verfassungsentwicklung (wie Anm. 51), S. 435–441; Stadt im Wandel 2, Nr. 622 S. 715. Bei diesen ratsfähigen, sog. großen Gilden handelte es sich neben Kaufleuten und Münzern um Kramer, Bäcker, Schuhmacher und Knochenhauer; de iure waren auch Schmiede und Kürschner ratsfähig (zur rechtlichen Stellung der beiden letztgenannten Gilden vgl. Frölich, Ratsverfassung, S. 29 mit Anm. 3, S. 52). Vgl. auch Engemann, S. 79. »
  70. Dazu Engemann, S. 18–28. »
  71. Ebd., S. 74. »
  72. Vgl. ebd., S. 83. Zu den ratsfähigen Gilden vgl. Anm. 65. »
  73. Zum Gildehaus der Gewandschneider am Markt 3 (Worth) vgl. A1 1494. »
  74. Heinz Stoob, Die Wachstumsphasen der Stadt Goslar bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts, in: Harz-Zs. 22/23, 1970/71, S. 59–77, hier S. 75, datiert den geschlossenen Mauerring in die erste Hälfte des 12. Jahrhunderts. Stephan (wie Anm. 58), S. 45, geht von der zweiten Hälfte des Jahrhunderts aus. Die ersten eindeutigen Belege für eine Stadtbefestigung, genauer für das Rosentor und das Vititor, finden sich Ende des 12. Jahrhunderts; vgl. UB Goslar 1, Register, S. 621. »
  75. Vgl. Griep, Goslar um 1500, S. 45; Kdm. Stadt Goslar, S. 215. »
  76. Vgl. Ulrich Winn, Die Anfänge der Reformation in Goslar, in: 450 Jahre Reformation in Goslar, Goslar [1978], S. 12–25, hier S. 13–15. »
  77. Dazu grundsätzlich Stadt im Wandel 1, Nr. 552–557 S. 640–642; Hölscher, Reformation, passim; Blume, passim; Winn (wie Anm. 72), S. 12–25; zusammenfassend Hans-Walter Krumwiede, Kirchengeschichte Niedersachsens, 2 Teilbde. in 1 Bd., Göttingen 1996, S. 122f. »
  78. Es handelte sich um die Stifte Riechenberg, Georgenberg und Petersberg sowie um das Frankenberger Kloster. »
  79. Zu diesen Vorgängen Hölscher, Reformation, S. 15f; Winn (wie Anm. 72), S. 15–17. »
  80. Text bei Hölscher, Reformation, S. 104–110. Zu den Vorgängen Winn (wie Anm. 72), S. 18–24; Stadt im Wandel 1, Nr. 553–556 S. 640–642; Blume, S. 10–12, 20. »
  81. Vgl. Stadt im Wandel 1, Nr. 557 S. 642f; Blume, S. 19–33. »
  82. Ebd., S. 69–76. »
  83. Vgl. Stadt im Wandel 1, Nr. 81 S. 134f; Blume, S. 151f; Meier, Streit, S. 108–110. »
  84. Dazu Crusius, S. 297–299. »
  85. Ebd., S. 302–307. »
  86. Ebd., S. 311–315. »
  87. Die Krone auf dem Kopf des Adlers wurde erst in späterer Zeit angebracht. Vgl. Ursula Mende, Der Marktbrunnen in Goslar, Formanalyse und Entstehungsgeschichte. Mit einem Beitrag zum Bronze-Vogel im Kaiserhaus, in: Goslar. Bergstadt – Kaiserstadt, S. 195–249. »
  88. Vgl. dazu grundsätzlich Zahlten, passim. »
  89. Vgl. zu einzelnen Bauwerken zunächst Kdm. Stadt Goslar, S. 72 (Stift auf dem Petersberg), S. 79–81 (St. Georg), S. 165 (St. Johannis im Bergdorf). Zum Heiligen Grab vgl. oben, S. XV. Siehe auch Heinrich Spier, Die Zerstörung des Augustiner-Chorherrenstifts St. Georg im Jahre 1527, in: Harz-Zs. 30, 1978, S. 29–44 (mit Inventar S. 44); zum weiteren Schicksal der Ausstattung von St. Georg vgl. Griep, Kunstwerke 1, S. 11. »
  90. Zu den Unruhen im einzelnen Hölscher, Reformation, S. 28f, 57–62 (der historische Aussagewert der S. 60f wiedergegebenen ‘Klageschrift der S. Steffen Kirche’ ist zweifelhaft); Hasselbring, Stephanikirche, S. 11; Lange, S. 24; Griep, Kunstwerke 1, S. 12. Zu dem durch den Rat eingezogenen Kirchenbesitz vgl. etwa Kroos, Anhang, Nr. 52, 170. »
  91. Vgl. Kdm. Stadt Goslar, S. 42. Im Herzog Anton Ulrich-Museum, Braunschweig, wird ein gegen Ende des 11. Jahrhunderts in Lothringen angefertigter Leuchter aufbewahrt, der aus St. Simon und Judas stammen soll (vgl. Kunst des Mittelalters [Bilderhefte des Herzog Anton Ulrich-Museums 1], Braunschweig 31981, Nr. 9 S. 8). Vielleicht gehörten auch Stücke aus der Sammlung Fenkner (vgl. oben, S. IX) zur alten Ausstattung der Kirche. Diese Sammlung wurde verkauft, unter anderem (nach Hahnemann [wie Anm. 3], S. 36) an das Herzog Anton Ulrich-Museum, Braunschweig, und an das Germanische Nationalmuseum, Nürnberg. Durch keines dieser Museen erfolgte jedoch ein geschlossener Ankauf aus der Goslarer Sammlung Fenkner (briefliche Auskünfte April 1994). Eine diesbezügliche Herkunftsangabe wäre jedoch nicht vermerkt worden, wenn die Stücke über den Kunsthandel in die Museen gelangt wären. »
  92. Hölscher, Reformation, S. 60; vgl. auch E. C., Geschichte, S. 203. »
  93. StA Goslar, Bestand B (unverzeichneter Teil), Domstift, Kopialbuch B, vier eingelegte, mit Paginierstempel 00001–00004 versehene Blätter. Johann Ebeling war vor 1536 Inhaber der zweiten Pfarrstelle an der Marktkir-che St. Cosmas und Damian und damit auch Pastor der St. Thomaskirche (Blume, S. 12; Meyer, Pastoren 1, S. 340; Crusius, S. 254). Ein weiteres Inventar, das „frühestens 1524“ (Dahlhaus, S. 497 Anm. 295) entstanden sein kann, ist ediert in UB Goslar 2, S. 519–522; ausgewertet von Hölscher, Reliquienschatz, bes. S. 499–503. »
  94. Vgl. etwa ein heute in Stockholm befindliches, wahrscheinlich aus St. Simon und Judas stammendes Reliquiar des 11. Jahrhunderts, das im 13. Jahrhundert umgearbeitet wurde (Griep, Kunstwerke 1 A, S. 8–16), sowie ein Evangeliar Heinrichs III. in der Universitätsbibliothek von Uppsala (ebd. 1 B, S. 9–17). Keines dieser Stücke weist Inschriften auf. Zur Beute der schwedischen Besatzung Goslars vgl. auch E. C., Geschichte, S. 205; Kdm. Stadt Goslar, S. 43. »
  95. StA Goslar, Bericht über die Sanct Simon und Judä Kirche oder den sogenannten Münster zu Goslar, Bestand B (unverzeichneter Teil), Domstift, S. 10. Die sich an den Palas der Pfalz nach Süden anschließende Marienkapelle war zu Beginn des 18. Jahrhunderts bereits eingestürzt. Zu diesem Bau vgl. Kdm. Stadt Goslar, S. 16f, sowie Nr. 1.  »
  96. Eduard Frhr. v. Hammerstein-Equord, Über den Abbruch des Domes von Goslar, in: Neues Vaterländisches Archiv 5, 1824, S. 242–248, hier S. 248. Ein Inventar von 1804 nennt noch 24 „Leichensteine“ (Kdm. Stadt Goslar, S. 44). »
  97. Vgl. Griep, Kunstwerke 1, S. 12; Kdm. Stadt Goslar, S. 44f. Zu der zu Beginn des 19. Jahrhunderts noch vorhandenen Ausstattung vgl. ebd., S. 44, 46f. »
  98. Vgl. dazu Möhle (wie Anm. 27), S. 133. »
  99. Nr. 12, 30, 38, 72, 74, 90, 93, 95, 104, 113, 120, 128, 137, 165, 180. Zu den aus verschiedenen Quellen rekonstruierbaren textilen Ausstattungsstücken von St. Simon und Judas vgl. Kroos, Anhang, Nr. 38, 114, 171, 234. »
  100. Im Text finden sich nur einzeln eingestreute Wiedergaben von Inschriften. »
  101. Zu seinen Quellen zählte offenbar Mithoff, Kunstdenkmale, sowie die von Theodor Erdmann verfaßte Sammlung ‘Inschriften an den alten Gebäuden der Stadt Goslar’, Goslar [1893]. In dieser letztgenannten Zusammenstellung werden in vielen Fällen nur die erbaulichen Bestandteile von Inschriften angegeben, ohne daß Namen, Daten oder genaue Standorte genannt werden. Weder in bezug auf den Umfang noch die Schreibung von Hausinschriften ist eine originalgetreue Wiedergabe angestrebt. Auch werden gelegentlich nicht zusammengehörige Sprüche unter einer Hausnummer zusammengefaßt. Eine Erfassung der Hausinschriften ist auf der Grundlage dieses Werks nicht möglich; in die Quellennachweise zu den Inschriften wurde es daher nicht einbezogen. »
  102. Zu Heineccius vgl. Wilhelm Gasse, Die „gute alte Stadt“ und ihre Pastoren (Beiträge zur Geschichte der Stadt Goslar 38), Goslar 1988, S. 13–33. »
  103. Zur Wiedergabe kopial überlieferter Inschriften vgl. Kapitel 1.2. »
  104. Dazu U. Meier, bes. S. 374f. »
  105. Auch die erhaltenen Inschriftenfragmente und bildlichen Darstellungen im Sitzungssaal des Rathauses sind, soweit erkennbar, dem Themenbereich der städtischen Herrschaft und Rechtsprechung zuzuordnen. Es finden sich eine wohl um 1500 entstandene Weltgerichtsdarstellung (Nr. 51) und wesentlich später aufgemalte Texte zur rechten Amts- und Lebensführung der Ratsherren (Nr. 177). »
  106. Dazu Griep, Bürgerhaus, bes. S. 27–32. »
  107. Nr. 136, 147, 151, 164, 170, 172.  »
  108. Aus den Jahren 1501 und 1502 liegen lediglich Baudaten vor (Nr. 5356). »
  109. Zwei Bürgerhäuser aus dem ersten Viertel des 16. Jahrhunderts, deren Fassaden sich durch eine anspruchsvolle Gestaltung auszeichnen (Nr. 70, 75), weisen lateinische Inschriften auf. Vgl. dagegen die an einfachen Bürgerhäusern angebrachten lateinischen Inschriften Nr. 91, 92, 99, 101, 132, 150»
  110. Vgl. dazu Cordes, S. 70–78. Privatpersonen scheinen in ihren schriftlichen Äußerungen noch länger, als dies für das Kanzleigut nachweisbar ist, überwiegend niederdeutsche Formen beibehalten zu haben (vgl. ebd., S. 82–90). Allgemein Utz Maas, Sprachliche Verhältnisse in den spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Städten Norddeutschlands, in: Stadt im Wandel 3, S. 607–621; dazu kritisch DI 26 (Stadt Osnabrück), S. XXIIIf. »
  111. Zum Vergleich: In den Hamelner Hausinschriften dominierte bis zum ersten Viertel des 17. Jahrhunderts die niederdeutsche Sprache (DI 28 [Hameln], S. XXVIIIf). »
  112. Anders als beispielsweise in der Stadt Hannover ist an keinem Goslarer Haus das Zeichen des Baumeisters zu finden; vgl. DI 36 (Stadt Hannover), S. XXI»
  113. Vgl. dazu Frederic John Stopp, Verbum Domini Manet In Aeternum. The Dissemination of a Reformation Slogan, in: Essays in German Language, Culture and Society, hg. von S. S. Prawer, R. H. Hinton u. a., London 1969, S. 123–135. »
  114. Vgl. Assion, S. 252; ähnlich in einer niederrheinischen Handschrift aus dem ersten Viertel des 15. Jahrhunderts (Art. ‘Spruch der Engel’ [Gisela Kornrumpf], ²VL 9, Sp. 180–186, hier Sp. 184). »
  115. Nach Wander 1, Sp. 254 Nr. 61; vgl. auch Bolte, S. 115 mit Anm. 2. »
  116. Vgl. Mielke, passim; auch DI 28 (Hameln), S. XXIX; DI 36 (Stadt Hannover), S. XXI»
  117. Nr. 12, 27, 28, 47, 48, 118, 131, 178»
  118. Drei ins 16. Jahrhundert datierte Stücke sind zeitlich nicht genauer einzuordnen: Nr. 117, 118, 119»
  119. Nr. 12, 30, 48, 72, 74, 180. – Nr. 49, 68, 118, 119»
  120. Vgl. dazu oben, S. XIXf. »
  121. Nr. 35, 43, 93, 95, 113, 120, 128, 137, 165. Der Gedenkstein für Arnold Colber (Nr. 29) ist außen an der Vorhalle angebracht. Im 19. Jahrhundert wurden besser erhaltene Stücke, u. a. Grabplatten, aus der Stiftskirche in dieser renovierten Vorhalle ausgestellt, wo sie bis 1995 zugänglich waren.  »
  122. Zu Person und Werk vgl. oben, S. XXII. »
  123. Zwar wird in allen drei Fällen entweder in der Inschrift oder bei der Nennung des Inschriftenträgers durch Heineccius der Begriff epitaphium gebraucht. Jedoch kann dieser Begriff sowohl eine (in Verse gefaßte) Grabschrift als auch ein ganzes Grabdenkmal bezeichnen; vgl. dazu Fidel Rädle, Epitaphium. Zur Geschichte des Begriffs (Diskussionsbeitrag), in: Epigraphik 1988. Fachtagung für mittelalterliche und neuzeitliche Epigraphik, Graz, 10.–14. Mai 1988, hg. von Walter Koch (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Phil.-Hist. Kl., Denkschriften 213; Veröffentlichungen der Kommission für die Herausgabe der Inschriften des deutschen Mittelalters 2), Wien 1990, S. 305–310. »
  124. Diese Aussage wird dadurch relativiert, daß aus dem Zeitraum zwischen 1537 und 1568 keine Goslarer Grabinschriften vorliegen. »
  125. Nr. 93, 95, 103, 128, 137, 142, 159.  »
  126. Zwei vor 1400 entstandene Inschriften sind in gotischer Minuskel ausgeführt, Nr. 20 und Nr. 24»
  127. Auf der vor 1331 angefertigten Hostienpyxis aus der Neuwerkkirche (Nr. 22, A–F) wurden noch während des 14. Jahrhunderts nachträglich Heiligenfiguren mit Namenbeischriften und einem Kreuzestitulus (G, H) angebracht. Diese sind zwar heute nicht mehr an der Pyxis, sondern an einem modernen Ciborium befestigt, werden aber mit den Pyxisinschriften unter einer Katalognummer behandelt. »
  128. Nr. 13, 8, 21, 23. Folgende steinerne Inschriftenträger sind aufgrund ihres mangelhaften Erhaltungszustands zu vernachlässigen: Nr. 4, 10, 11, 14, 15.  »
  129. Nr. 9, 19, 22, 25. Folgende Inschriftenträger sind aufgrund ihres Erhaltungszustands oder ihrer mangelhaften Ausführung zu vernachlässigen: Nr. 6, 7, 13, 16»
  130. Als Ausnahme können die Inschriften der bereits erwähnten Hostienpyxis (Nr. 22) gelten. »
  131. Folgende Inschriftenträger sind aufgrund ihres mangelhaften Erhaltungszustands zu vernachlässigen: Nr. 6, 7, 10, 11, 1315»
  132. In Niedersachsen sind in gotischer Minuskel ausgeführte Inschriften vor der Mitte des 14. Jahrhunderts nur vereinzelt nachweisbar; vgl. DI 19 (Stadt Göttingen), Nr. 5 (1342); Glocke in Hildesheim (1350; Auskunft Dr. Christine Wulf, Inschriftenkommission Göttingen, vgl. demnächst DI Hildesheim), DI 35 (Stadt Braunschweig 1), Nr. 42 (Mitte 14. Jahrhundert). Zum Vordringen der gotischen Minuskel allgemein vgl. Renate Neumüllers-Klauser, Schrift und Sprache in Bau- und Künstlerinschriften, in: Deutsche Inschriften. Fachtagung für mittelalterliche und neuzeitliche Epigraphik, Lüneburg 1984, hg. von Karl Stackmann (Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften in Göttingen, Phil.-Hist. Kl., 3. Folge, Nr. 151), Göttingen 1986, S. 62–81, hier Karte 4, S. 65. »
  133. Für diesen Umstand ist möglicherweise auch die Überlieferungslücke im zweiten Viertel des 15. Jahrhunderts verantwortlich. Nach der Mitte des 16. Jahrhunderts finden sich nur noch einzelne in gotischer Minuskel gestaltete Inschriften: Nr. 54 (B2, D), Nr. 93, 96»
  134. Diese Zierform wurde von den 1557 angebrachten Inschriften (B2, D) beibehalten. »
  135. Nr. 36, 58, 59 (C17, C19), 68, 70, 72, 74, 78, 80.  »
  136. Auf Goldschmiedearbeiten läßt sich die frühhumanistische Kapitalis zweimal nachweisen. In beiden Fällen handelt es sich um schriftgeschichtlich wenig aussagekräftige, kurze Kelchinschriften (Nr. 36, 78). »
  137. Zu Gewandsauminschriften allgemein vgl. Kloos, S. 45–48. »
  138. Zur Reinform der Fraktur vgl. DI 13 (Nürnberg: St. Johannis, St. Rochus u. Wöhrd), S. XXI–XXIII. Zu den norddeutschen Schriftformen vgl. DI 36 (Stadt Hannover), S. XXVIIIf; DI 26 (Stadt Osnabrück), S. XXIX»
  139. Bei den Ausnahmen handelt es sich um Malereien auf Holz (Nr. 154) und überfaßte Malereien auf Putz (Nr. 84). Die Fragmente in der Jakobikirche (Nr. 115) und im Hospital Zum Großen Heiligen Kreuz (Nr. 125) sind in schriftgeschichtlicher Hinsicht bedeutungslos. Goslarer Frakturinschriften in Stein sind nicht überliefert; vgl. dagegen DI 42 (Einbeck), Nr. 92, 9698. Auch in Braunschweig und Hildesheim sind Lapidarinschriften in Fraktur zu finden (Auskunft Dr. Sabine Wehking, Dr. Christine Wulf, beide Inschriftenkommission Göttingen). »
  140. Diese Beobachtung gilt hier wie in den im folgenden beschriebenen Fällen nur für die Gemeinen. »
  141. So läßt der Vergleich zweier sorgfältig bearbeiteter Balken aus den Jahren 1614 (Nr. 147) und 1646 (Nr. 168) kaum Unterschiede in der Schriftgestaltung erkennen. »