Die Inschriften der Stadt Goslar

1. Vorwort, Vorbemerkungen und Hinweise zur Benutzung

1.1. Vorwort

Die vorliegende Sammlung der Inschriften der Stadt Goslar entstand in den Jahren 1993 bis 1997. Sie wurde von der Inschriftenkommission der Akademie der Wissenschaften als achter Band der Göttinger Reihe innerhalb der „Deutschen Inschriften“ zum Druck angenommen.

Für Unterstützung danke ich den Mitarbeitern des Stadtarchivs Goslar und besonders dessen Leiter, Herrn Dipl.-Archivar Ulrich Albers, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kirchengemeinden und des Kulturamts der Stadt Goslar sowie den Mitarbeitern des Instituts für Denkmalpflege Hannover, besonders Herrn Dipl.-Ing. Wolfgang Mittlmeier. Frau Dr. Maria Kapp, Goslar, und Frau Dr. Sabine Graf, Göttingen, haben freundlicherweise ihre unveröffentlichten Arbeiten zur Verfügung gestellt und darüber hinaus in zahlreichen Gesprächen weitere Auskünfte zur Geschichte und Kunstgeschichte Goslars erteilt. Annette Schwandt hat die Marken in den Anhängen 2 und 3 gezeichnet. Den ehemaligen Mitarbeiterinnen der Göttinger Inschriftenkommission, Dr. Hildegund Hölzel und Christiane Sommer M.A., danke ich für Hilfe bei den Übersetzungen und bei den Außenarbeiten. Anika Ilse, Henning Jürgens M.A. und Irene Mayer haben mit viel Ausdauer und Erfolg die Korrekturen mitgelesen. Mein besonderer Dank gilt dem Vorsitzenden der Göttinger Inschriftenkommission, Herrn Professor Dr. Ulrich Schindel, für sein großes Interesse an den Goslarer Inschriften, für die kritische Durchsicht des Manuskripts und für zahlreiche Hinweise zu den Übersetzungen. Herrn Dr. Burkhard Heise von der Gesellschaft für Wissenschaftliche Datenverarbeitung, Göttingen, sei für die Herstellung der Satzvorlage gedankt. Frau Ursula Reichert hat das Entstehen des Bandes mit vielfältigem verlegerischem Rat begleitet. Dank eines namhaften Druckkostenzuschusses durch die Klosterkammer Hannover konnte er ohne Aufschub gedruckt werden. Die Mitarbeiterinnen der Inschriftenkommission, Frau Dr. Sabine Wehking und Frau Dr. Christine Wulf, haben dafür gesorgt, daß das Manuskript in technischer Hinsicht den druckfertigen Zustand erreicht hat. Beide haben mich während meiner Tätigkeit in der Göttinger Arbeitsstelle von 1992 bis 1997 nicht nur an ihren epigraphischen Kenntnissen teilhaben lassen, sondern sie haben mir darüber hinaus in allen Phasen der Arbeit mit Rat und Tat zur Seite gestanden und so die Fertigstellung dieses Bandes erst ermöglicht.

Münster, im November 1997
Christine Magin

1.2. Vorbemerkungen und Hinweise zur Benutzung

Die vorliegende Untersuchung, die in den Jahren 1993 bis 1997 im Auftrag der Inschriftenkommission der Akademie der Wissenschaften in Göttingen angefertigt wurde, hat die Inschriften der Stadt Goslar in ihren heutigen Grenzen zum Gegenstand. Es wurden auch diejenigen Inschriftenträger berücksichtigt, die den zur Stadt Goslar gehörenden eingemeindeten Orten Hahndorf, Jerstedt, Oker und Riechenberg zuzuordnen sind. Die in den Inschriftenbänden üblicherweise eingehaltene Zeitgrenze von 1650, die auch diesem Band zugrunde liegt, läßt sich nicht mit einem Einschnitt in der historischen Entwicklung Goslars begründen1). Als Kriterium für die Aufnahme von Inschriften in dieses Corpus gilt das Provenienzprinzip: Berücksichtigt wurden nur solche Stücke, die sich vor dem Jahr 1650 mit einiger Wahrscheinlichkeit in der Stadt Goslar befanden. Aufgenommen wurden sowohl original als auch kopial überlieferte Inschriften. Dabei ist Vollständigkeit angestrebt; es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, daß sich nach Abschluß dieser Arbeit noch die eine oder andere original oder kopial überlieferte Inschrift findet. Dies gilt insbesondere für die in Goslar in großer Zahl vorhandenen Inschriften an Fachwerkhäusern, die gelegentlich unter Schieferverkleidungen verborgen sind und erst durch die Renovierung eines Hauses zutage gebracht werden. Nach Gegenständen in Privatbesitz konnte nicht systematisch gesucht werden. Bloße Erwähnungen von Inschriften in der Literatur oder in Quellen blieben grundsätzlich unberücksichtigt, wenn keine Transkription beigegeben war2). Darüber hinaus wurden solche Inschriftenträger nicht verzeichnet, an deren Goslarer Provenienz deutliche Zweifel angebracht sind. Vielfach wurde z. B. darauf verzichtet, die Inschriften auf Gegenständen aus der Sammlung des Goslarer Fabrikanten Emil Fenkner zu verzeichnen, der offenbar Objekte aus dem gesamten deutschen und niederländischen Raum aufkaufte, ohne auf ihre Goslarer Herkunft besonderen Wert zu legen3). Nur zwei Stücke aus dieser Sammlung, für die Goslarer Provenienz angenommen wird, sind noch in der Stadt nachzuweisen4) oder aus der Literatur ermittelbar5).

Über die Herkunft der Stücke in dem 1992–1993 inventarisierten Lapidarium des städtischen Kulturamts in der Kaiserpfalz existieren keine schriftlichen Aufzeichnungen. Sie sollen größtenteils aus dem Bezirk der Pfalz und der Stiftskirche St. Simon und Judas (sog. Dom), aber auch von Abbruchhäusern der Stadt stammen6). Die Inschriften auf Stücken des Lapidariums wurden in den Katalog des Bands aufgenommen, unter ihrem heutigen Standort verzeichnet und in bestimmten [Druckseite X] Fällen mit Vorbehalt der Stiftskirche St. Simon und Judas zugeordnet; im Standortregister sind die betreffenden Nummern mit einem Fragezeichen versehen. Nicht datierte Steine wurden unter Angabe eines möglichst großen Entstehungszeitraums (meist eines Jahrhunderts) chronologisch eingeordnet. Zahlreiche steinerne Inschriftenträger, bei denen es sich vor allem um Grabplatten handelt, sind in der Kaiserpfalz gelagert und der Öffentlichkeit bislang nicht zugänglich.

Die Aufnahme und Anordnung der Inschriften sowie die Einrichtung der einzelnen Artikel und der Register folgt den Richtlinien der Interakademischen Kommission für die Herausgabe der Deutschen Inschriften. Entsprechend wurden alle Inschriften aufgenommen, die nicht Gegenstand anderer Disziplinen wie der Sphragistik oder Numismatik sind.

Jahreszahlen, Initialen, Christusmonogramme und Kreuzestituli, die nicht in Verbindung mit anderen Inschriften stehen, sind in Anhang 1 (A1) chronologisch aufgeführt. Unberücksichtigt bleiben grundsätzlich Hausmarken und Meisterzeichen, es sei denn, sie erscheinen in Verbindung mit Inschriften. In diesem Fall sind sie in den Anhängen 2 und 3 wiedergegeben. Im Katalogteil erfolgt der Verweis auf die Marken durch die Sigle ‘M’. In Anhang 4 werden nicht im Katalog verzeichnete Inschriften aufgeführt.

Die Inschriften sind chronologisch angeordnet. Undatierte Inschriften sind jeweils an das Ende des in Frage kommenden Zeitraums gestellt. Konnte ein Terminus post oder ante quem ermittelt werden, ist der Artikel vor oder hinter der Inschrift mit dem nächstliegenden Datum eingeordnet. Mehrere Inschriften mit gleicher Datierung sind in alphabetischer Abfolge der Standorte wiedergegeben.

1.3. Der Aufbau der Katalogartikel

Die Katalogartikel sind untergliedert in Kopfzeile, beschreibenden Teil, Wiedergabe des Inschriftentexts, Kommentar und Apparat.

Die K o p f z e i l e enthält die laufende Nummer, die Bezeichnung des Standortes und die Datierung(en) der Inschrift(en). Der allgemein so genannte Huldigungssaal im Rathaus wird dabei als Ratsstube bezeichnet, zunächst weil der Ausdruck ‘Saal’ eine Größe suggeriert, die in der Realität nicht gegeben ist, zum anderen weil in der Ratsstube, anders als früher angenommen wurde, nie einem Kaiser gehuldigt worden ist7). Der sog. Dom wird als Stiftskirche St. Simon und Judas bezeichnet, weil es sich nicht um eine Bischofskirche, also um einen Dom im eigentlichen Sinn, handelte.

Ein Kreuz neben der laufenden Nummer kennzeichnet Inschriften, deren Original verloren ist. Ein Fragezeichen neben dem Kreuz steht dann, wenn es Anhaltspunkte gibt, daß eine kopial oder photographisch überlieferte Inschrift noch vorhanden ist, sie aber nicht nach Autopsie ediert werden konnte.
(†) Nur ein Teil der Inschrift(en) ist noch im Original erhalten.
13. Jh. ? Ein Fragezeichen bezeichnet eine zweifelhafte Datierung.

Der b e s c h r e i b e n d e  T e i l eines Artikels enthält Angaben zur Ausführung der Inschrift(en) und des Inschriftenträgers. Die Beschreibung erfolgt mit Ausnahme der Wappen vom Blickpunkt des Betrachters aus. Handelt es sich um mehrere Inschriften auf einem Inschriftenträger, so werden diese mit A, B, C usw. bezeichnet. Sind die Inschriften im Original überliefert, werden die Maße des Inschriftenträgers, die Buchstabenhöhe und die Schriftart angegeben. Sind die Inschriften kopial oder photographisch überliefert, ist die Quelle, nach der zitiert wird, genannt. Soweit aus der Überlieferung die Schriftart bekannt ist, wird diese mit einem entsprechenden Nachweis übernommen.

Der I n s c h r i f t e n t e x t ist eingerückt. Die Zeilenumbrüche des Originals werden bei der Wiedergabe der Inschriften nicht eingehalten, sondern nur durch Schrägstriche bezeichnet. Verse werden auch dann voneinander abgesetzt, wenn das Original einen fortlaufenden Text aufweist.

[...] Punkte in eckigen Klammern bezeichnen T e x t v e r l u s t, der nicht ergänzt werden [Druckseite XI] kann. Läßt sich die Länge des verlorenen Texts feststellen, markiert ein Punkt jeweils einen ausgefallenen Buchstaben.
[. . .] Läßt sich die Länge des verlorenen Texts nicht feststellen, stehen drei durch Spatien getrennte Punkte. Ergänzter Text steht ebenfalls in eckigen Klammern.
< > Spitze Klammern bezeichnen Teile von Inschriften, die entweder n a c h t r ä g l i c h  a n g e b r a c h t wurden oder von denen nicht feststeht, ob sie zum ursprünglichen Bestand einer Inschrift gehören.
( ) K ü r z u n g e n werden in runden Klammern aufgelöst. Bei der Auflösung der Abkürzungen ist ae- oder e-Schreibung je nach Usus der Inschrift eingesetzt, ebenso u und v. Wenn die Inschrift keinen Anhaltspunkt gibt, wird nach klassischem Gebrauch verfahren. Punkte auf der Grundlinie oder hochgestellte Punkte werden nach Abkürzungen nur dann beibehalten, wenn die Inschrift durchgehend mit Worttrennern versehen ist. Abkürzungen von Bibelstellen- oder Monatsangaben innerhalb einer Inschrift werden nicht aufgelöst.
/ Ein Schrägstrich markiert das Z e i l e n e n d e.
// Doppelte Schrägstriche markieren einen W e c h s e l  d e s  I n s c h r i f t e n f e l d e s.
Unterstreichungen bezeichnen eine L i g a t u r.
Ornamentale W o r t-  u n d  Z i f f e r n t r e n n e r, Satzmarkierungen, Kürzungszeichen sowie Reim- und Verspunkte werden je nach Usus der Inschrift als Punkte auf der Grundlinie oder hochgestellte Punkte wiedergegeben. Die genaue Gestalt der Zeichen wird in der Beschreibung vermerkt.

Einer lateinischen oder niederdeutschen Inschrift schließt sich unmittelbar die Ü b e r s e t z u n g an. Bei metrischen Inschriften folgt die Bestimmung des V e r s m a ß e s.

Der K o m m e n t a r t e i l enthält Erläuterungen zu verschiedenen, mit der Inschrift oder dem Inschriftenträger zusammenhängenden Fragen. Diese können sich beispielsweise auf Besonderheiten der Schrift, der Sprache oder des Inhalts einer Inschrift beziehen, historische oder biogra-phische Angaben umfassen oder der Erklärung ikonographischer Zusammenhänge dienen.

Der A p p a r a t gliedert sich in Buchstaben- und Ziffernanmerkungen sowie Nachweise der kopialen Überlieferung. Die B u c h s t a b e n a n m e r k u n g e n beziehen sich auf textkritische Probleme der Inschrift, sie enthalten abweichende Lesarten der Parallelüberlieferung, soweit sie relevant sind, und weisen auf orthographische Besonderheiten oder fehlerhafte Stellen hin. In den Z i f f e r n a n m e r k u n g e n finden sich sachliche Erläuterungen und Literaturnachweise.

Die am Schluß der Inschrift aufgeführten L i t e r a t u r a n g a b e n beziehen sich auf die wichtigsten kopialen Überlieferungen der Inschrift und geben Abbildungsnachweise. Vollständigkeit wurde hier nicht angestrebt. Ist die Inschrift lediglich kopial oder photographisch überliefert, steht an erster Stelle die Quelle, nach der die Inschrift zitiert wird.

1.4. Zur Wiedergabe der Inschriften

Durch Restaurierungsmaßnahmen in ihrem Wortlaut modernisierte oder sogar entstellte Hausinschriften werden in ihrem ursprünglichen Wortlaut ediert, wenn dieser in der älteren kopialen Überlieferung festgehalten ist (vgl. Nr. 94, 96, 121, 129, 139, 144). Die heute sichtbaren und eindeutig modernen Wortformen werden in Buchstabenanmerkungen festgehalten.

Viele Goslarer Hausinschriften weisen vor allem über dem Buchstaben u Punkte, Striche oder Bögen auf8); auch lassen sich Beispiele dafür finden, daß solche aus Balken herausgearbeiteten Zeichen heute zwar noch zu erkennen sind, bei Restaurierungen jedoch nicht farbig hervorgehoben wurden. Nur in Ausnahmefällen kann den übergeschriebenen Zeichen eine näher bestimmbare Funktion zugeordnet werden; oft ist keine Entscheidung darüber möglich, ob und in welcher Häufigkeit sie an den Originalen vorhanden waren. Daher werden übergeschriebene Zeichen in der Edition grundsätzlich nicht wiedergegeben, sondern in der Beschreibung und in den Buchstabenanmerkungen erwähnt und beschrieben. Auf Fälle, in denen nicht auszuschließen ist, daß diese Zeichen Umlaute markieren, wird jeweils hingewiesen. [Druckseite XII]

Die Wiedergabe von ganz oder teilweise kopial überlieferten Inschriften im Katalogteil dieser Edition erfolgt – soweit es mehrere kopiale Überlieferungen gibt – jeweils nach der am zuverlässigsten erscheinenden Quelle. Im Fall einer ausschließlich kopialen Überlieferung wurde dabei der Text der Vorlage getreu übernommen. Lediglich die Interpunktionszeichen der kopialen Überlieferung blieben unberücksichtigt. Soweit original erhaltene Inschriften nach älteren Aufzeichnungen ergänzt wurden, wird die Schreibung in Majuskel- oder Minuskelbuchstaben und die u/v-Schreibung dem Usus des Originals entsprechend gehandhabt.

Zitationshinweis:

DI 45, Stadt Goslar, Einleitung, 1. Vorwort, Vorbemerkungen und Hinweise zur Benutzung (Christine Magin), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di045g008e008.

  1. Als entscheidender Wendepunkt in der Geschichte der Stadt kann der mit dem Braunschweiger Herzog Heinrich d. J. 1552 geschlossene Riechenberger Vertrag genannt werden; vgl. dazu unten, S. XVIII. »
  2. Hier ist, neben einigen Baudaten an Kirchen und weiteren Gebäuden, vor allem der im Kunstdenkmälerinventar von 1901 erwähnte und in das Jahr 1371 datierte „Grabstein zu Hinrik Mechthusen’s Gedächtnis“ zu vermerken, der in den fünfziger Jahren bereits verschollen war; vgl. Kdm. Stadt Goslar, S. 203; Griep, Kunstwerke 1 K, S. 20. Auch ein Grabplattenfragment mit der Darstellung eines jungen Mannes und einer Inschrift in gotischer Minuskel wird nicht berücksichtigt. Sein gegenwärtiger Standort ist unbekannt (vgl. Griep, Ausgrabungen 2, in: Harz-Zs. 14, 1962, S. 9f). »
  3. Catalog der reichhaltigen Kunst-Sammlungen des Herrn Emil Fenkner in Goslar, hg. von Franz Jäger, 1. Theil, Goslar 1898, hier Vorwort, S. V. Zum Schicksal dieser Sammlung vgl. Griep, Kunstwerke 1, S. 13; Hans Hahnemann, Emil Fenkner zum Gedächtnis, in: Goslarer Bergkalender 299, 1949, S. 32–36. Auch StA Goslar, Verhandlungen wegen Erwerbung des Fenknerschen Museums, RR I 4 15. »
  4. Vgl. den Türring mit Halterung aus dem 16. Jahrhundert im Goslarer Museum (Nr. 119). »
  5. Vgl. den verschollenen sog. Hochzeitsteppich (Nr. 31). »
  6. Ein Grabsteinfragment mit einer hebräischen Inschrift stammt wohl aus dem Jahr 1760/1761 (für diesen Hinweis danke ich Yacov Guggenheim, Jerusalem). Der ursprüngliche Standort dieses Steins könnte im Bereich um die Stiftskirche St. Simon und Judas zu suchen sein, da im 18. Jahrhundert viele Juden dort, nicht etwa im eigentlichen Goslarer Stadtgebiet, lebten (Griep, Pfalzbezirk, S. 212). »
  7. Vgl. dazu Goldberg, S. 34f. »
  8. Für a und o gilt dies in wesentlich geringerem Umfang. »