Die Inschriften der Stadt Göttingen

4. Der Personenkreis

Die Inschriften, in denen Personen genannt werden, sind für die Stadtgeschichte von besonderem Interesse, da ein großer Teil dieser Personen Ämter in Rat und Kirche besaß. Allerdings können die Inschriften wegen ihrer willkürlichen und unvollständigen Überlieferung nur im Zusammenhang mit dem vorhandenen Akten- und Urkundenbestand als Quellen ausgewertet werden. Vor diesem Hintergrund kommt ihnen jedoch durchaus ein individueller Wert zu, da sie in vielen Fällen nicht nur den Namen eines bestimmten Menschen mitteilen, sondern darüber hinaus Aussagen über die Person machen und Hinweise zu ihrer Biographie enthalten, die als Ergänzungen der Lokalhistorie Beachtung verdienen.

Übersicht: Adel, Rat, Geistlichkeit

Eine vollständige Liste der in den Inschriften erwähnten Namen enthält das Register. Dort sind auch bestimmte Berufsgruppen (Künstler, Erzgießer) und alle genannten Stände, Titel und Berufe gesondert verzeichnet. Die folgende Übersicht stellt die sozialen Schichten und Stände216) in den Mittelpunkt, die die Geschichte Göttingens bestimmt und das politische wie geistige Leben der Stadt vor der Gründung der Universität entscheidend geprägt haben. Das sind die Ratsherren als Vertreter des städtischen Bürgertums und die Geistlichen. Dazu werden die überlieferten Namen von Mitgliedern des Adels genannt. Schließlich sind die Personen aufgeführt, die zu diesen Gruppen in engerer Beziehung standen, wie beispielsweise Angehörige von Ratsfamilien, die selbst aber kein Ratsherrenamt innehatten.

Innerhalb der einzelnen Gruppierungen sind die Namen, entsprechend dem Inschriftenkatalog, chronologisch nach ihrem Vorkommen geordnet. Auf die Nummer der Inschrift folgt ihre Datierung. Bei den Geistlichen werden zusätzlich die eingenommenen Ämter mitgeteilt sowie die Klöster und Kirchen unterschieden, in denen sie tätig waren. Für alle Nachweise und Erläuterungen biographischer Art, die nicht an entsprechender Stelle gegeben sind, sei auf die Inschriftenkommentare verwiesen.

Hoher Adel

Nr. 13 (1390): Herzogin Elisabeth v. Braunschweig-Lüneburg (Gemahlin Hz. Ernsts I., 1318–1367)

Nr. 21 (E. 14. Jh.): Hz. Bruno v. Braunschweig-Lüneburg († 1306) (Sohn Hz. Albrechts d. Feisten, 1279–1318)

Nr. 143 (1601 [?]): Lg. Ludwig d. Ä. v. Hessen-Marburg (1567–1604); Lg. Georg I. v. Hessen-Darmstadt (1567–1596); Hg. Erich d. J. v. Braunschweig-Lüneburg (Linie Calenberg) (1540–1584); Hz. Julius v. Braunschweig-Lüneburg (Linie Wolfenbüttel) (1568–1589); Hz. Heinrich Julius v. Braunschweig-Lüneburg (Linie Wolfenbüttel) (1589–1613)

Nr. 153 (1613): Hz. Friedrich Ulrich v. Braunschweig-Lüneburg (Linie Wolfenbüttel) (1613–1634)

Nr. 166 (nach 1626): Johannes Graf v. Tilly

Landadel

Nr. 162 (1620/30): Hedwig v. Hardenberg, Friedrich Asche v. Hardenberg (= Hans Curt?) v. Hardenberg, Elisabeth Anna v. Hardenberg (Kinder Hans Christophs v. Hardenberg)

Nr. 165 (1626/27): Christoph v. Adelebsen

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Ratsherren

Nr. 18 (2. H. 14. Jh.): Ludemann v. Nörten (Rauchwarenhändler), Ratsherr 1380/81, Kaufgildemeister 1374217)

Nr. 22 (um 1400): Hans v. Waake d. Ä., Ratsherr 1356–1374218)

Nr. 26 (14. Jh./A. 17. Jh.): Heinrich Helmoldt, Ratsherr 1600–1602, Kaufgildemeister 1598219), Immatrikulation in Helmstedt 1584220)

Nr. 32 (1409): Giseler v. Münden, Ratsherr 1384–1409, Bürgermeister 1400–1409, Kaufgildemeister 1385221)

Nr. 48 (1476): Johannes Oldendorf, Ratsherr 1456–1491, Bürgermeister 1484–1491, Kaufgildemeister 1463, 1475222)

Nr. 49 (1483): Giseler v. Münden, Ratsherr 1444–1483, Bürgermeister 1474–1483, Kaufgildemeister 1455223)

Nr. 87 (1524): Werner v. Esebeck, Ratsbeisitzer 1524, 1525, 1528224), zwischen 1517 und 1530 zehnmal Gildemeister der Wollenweber225), Ältermann an St. Marien

Nr. 92 (1536): Abel Bornemann (Bäcker), Ratsherr 1536–1540, 1543–1558, Kämmerer 1531, 1534, Vormund des Kreuzhospitals 1531226)

Nr. 101 (1549): Jürgen Haupt (Tuchmacher), Ratsherr 1533–1535, 1538–1542227), Kämmerer 1533228)

Nr. 112 (1564): Paul Reichhelm, Ratsherr 1550–1552, 1566/67, Bürgermeister 1567, Kaufgildemeister 1563–1565229), Kastenherr an St. Jakobi, Immatrikulation in Leipzig 1525

Nr. 112 (1564): Bartholomäus Dormann, Ratsherr 1575–1589, 1595–1597, Meister der Schneidergilde 1561–1574, Kastenherr an St. Jakobi

Nr. 112 (1564): Lorenz Helmbrecht, Ratsherr 1550–1553, 1554/55, Meister der Schradergilde 1557–1568, Kastenherr an St. Jakobi

Nr. 122 (1583): Hans Porssen, Ratsherr 1592–1594, Gildemeister der Bäcker 1591

Nr. 142 (um 1600): Hans Warnecken, Ratsherr 1604–1615

Nr. 150 (1608): Thomas Grothe, Ratsherr 1598–1611, 1626–1636

Nr. 157 (1616): Christoph Hoppe, Ratsherr 1597–1626, Kirchenvorsteher an St. Johannis

Nr. 157 (1616): Heinrich Weckenesel, Ratsherr 1611–1624, Kirchenvorsteher an St. Johannis

Nr. 157 (1616): Ludwig Helmoldt, Ratsherr 1613–1624, Kirchenvorsteher an St. Johannis

Nr. 158 (1616): Gabriel v. Schnehen, Ratsherr 1608–1628, 1632/33, Bürgermeister 1626/27, Kaufgildemeister 1600–1606230)

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Nr. 161 (1620): Dr. Ludolph Henckel (Arzt), Ratsherr 1611–1626, Kastenherr an St. Jakobi, Immatrikulation in Herborn 1587, Studium in Padua 1594–1596

Nr. 161 (1620): Heinrich Helmoldt, Ratsherr 1611–1626, Kaufgildemeister 1614–1616231), Kastenherr an St. Jakobi, Immatrikulation in Helmstedt 1584

Nr. 161 (1620): Nikolaus Bachmann, Ratsherr 1611–1625, Kastenherr an St. Jakobi, Immatrikulation in Helmstedt 1579

Nr. 161 (1620): Justus Ludolph (Weinschenk), Ratsherr 1611–1626, Kastenherr an St. Jakobi

Nr. 176 (1643): Jacob Protten (Bäcker232)), Ratsherr 1636–1664, Kastenherr an St. Jakobi

Nr. 176 (1643): Andreas Clemme, Ratsherr 1645–1654, Kastenherr an St. Jakobi

Nr. 176 (1643): Gabriel Ruhmann, Ratsherr 1641–1651, Kastenherr an St. Jakobi

Nr. 176 (1643): Claus Eberwein, Ratsherr 1659–1666, Kastenherr an St. Jakobi

Nr. 177 (1644): Johann v. Dransfeld, Ratsherr 1636–1678, Immatrikulation in Leipzig 1623

Angehörige von Ratsfamilien, die selbst keinen Ratssitz innehatten

Nr. 39 (1431): Vitus v. Rode, Dr. iur. utr.

Nr. 120 (1573): Hans Weckenesel, Fähnrich im schwedischen Heer

Nr. 125 (1592): Hans Hardegen, Knochenhauer

Nr. 148 (1607/08): Arnoldt Schwert

Nr. 149 (1607/08): Daniel Henckel

Personen, deren Nachkommen die Ratsfähigkeit erlangten

Nr. 5 (1342): Hermann Goldschmied

Nr. 19 (2. H. 14. Jh.): Heiso v. Esebeck

Nr. 34 (1419): Berthold Helmoldt

Nr. 37 (1423/1427): Tilemann Speckbotel

Nr. 59 (1499): Tile Heisen/ANM

Geistlichkeit

Bischöfe

Nr. 50 (1484 [?]): Berthold v. Oberg, seit 1468 Titularbischof von Banados, Berthold war Dominikaner und wurde in der Kirche des Göttinger Konvents (Paulinerkirche) bestattet.

Äbte, Guardiane, Priore, Priorinnen, Pröpste

Zisterzienserinnenkloster Mariengarten:

Nr. 15 (1399): Detmar Medebecke, Propst 1397–1419

Franziskanerkloster Göttingen:

Nr. 38 (1424): Luthelm, Guardian

Dominikanerkloster Göttingen:

Nr. 56/83 (1499/1512): Johannes Piper, Prior

Augustinerinnenkloster Weende:

Nr. 45 (1461): Johannes Leisenrode, Propst 1456–1487

Nr. 45 (1461): Hedwig vom Hagen, Priorin ca. 1456/57–1463

Nr. 90 (1532): Johannes Fermissen, Propst 1511–1531

Nr. 109 (1554): Anna v. Reden, Domina 1508–1554

Zisterzienserkloster Walkenried:

Nr. 115 (1567): Jacobus, Abt 1564–1567

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Weitere Ordensangehörige

Franziskanerkloster Göttingen:

Nr. 38 (1424): Heinrich Duderstadt, ‚frater‘

Ausgustinerinnenkloster Weende:

Nr. 45 (1461): Anne Olleken, ‚ministrix‘ (Priorin 1463–1495)

Dominikanerkloster Göttingen:

Nr. 83 (1512): Heinrich Piper, Lektor

Pfarrer der Göttinger Stadtkirchen

St. Albanikirche:

Nr. 11 (nach 1386): Berthold v. Mackenrode, Offizial des Nörtener Chorherrenstifts St. Peter († um 1390)

Nr. 59 (1499): Johann Czipollen, Kanzler Hz. Wilhelms d. J. (Pfarramt unsicher)

Nr. 154 (1614): Dietrich Düvel (1558–1614)

St. Jakobikirche:

Nr. 44 (1456): Helmbert Jesemann

Nr. 81 (1508): Georg Giseler, Dr. iur.

Nr. 112 (1564): Johann Uthlo (1553–1593)

Nr. 161 (1620): Christoph Losse (1610–1626)

Nr. 174/176 (1640/1643): Johannes Hilgard (1627–1665)

St. Johanniskirche:

Nr. 85 (1521): Heinrich Mecke

Nr. 128/130 (1597/1600): M. Theodosius Fabricius, Pastor primarius (1590–1597), Superintendent, Professor am Pädagogium

Nr. 159 (1618): M. Henning Tegtmeier, Pastor primarius (1610–1618), Generalsuperintendent, Professor am Pädagogium

Nr. 163 (1621): M. Friedrich Sengebähr, Pastor primarius (1619–1621), Generalsuperintendent, Professor am Pädagogium

Nr. 164 (1626): M. Justus Großcurd, Pastor primarius (1622–1626), Generalsuperintendent, Professor am Pädagogium

Nr. 179/180 (1645): D. Theodor Berckelmann, Pastor primarius (1630–1645), Generalsuperintendent, Professor am Pädagogium, Abt von Amelungsborn (früher Professor an der Universität Helmstedt)

St. Nikolaikirche:

Nr. 47 (1474): Heinrich Balistarius

Nr. 139 (1600): Zacharias Kempe (1582–1600)

Hospitäler St. Bartholomäus, St. Crucis und St. Georg:

Nr. 151 (1611): Isaac Wucherpfennig (ca. 1591/92–1626)

Pfarrer an Kirchen anderer Orte

Nikolausberg

Nr. 73 (um 1500): Johannes Voß

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Northeim, Katlenburg, Gandersheim

Nr. 121 (1580 [?]): Matthias Caselius, 1531 Rektor der Göttinger Schule, 1540 Kaplan an St. Sixtus in Northeim, 1541–1543 Pfarrer in Katlenburg233), 1543 Superintendent in Gandersheim234)

Seulingen

Nr. 170 (1636): M. Liborius Heinicke (Pfarramt unsicher)

Bühle

Nr. 176 (1643): Johann Heinrich Bielstein (1634–1668)

Hannover

Nr. 181 (1645): D. Paul Müller, Pfarrer an der Schloßkirche (1636–1642)235), gleichzeitig Superintendens generalissimus von Calenberg-Göttingen236)

Grone

Nr. 186 (um 1650): Johann Philipp Rosenbach, Pfarrer an der St. Petrikirche (1628–1669)

Pädagogiarchen

Nr. 124 (1591): Heinrich Petreus, Dr. iur. utr., Pädagogiarch 1586–1591, später hzgl. Hof- und Kirchenrat sowie Schulinspektor

Nr. 182 (1645): Georg Andreas Fabricius, Pädagogiarch 1612–1626, 1633–1645

Die Übersicht zeigt, daß der um Göttingen ansässige und begüterte Adel in den Inschriften mit nur sehr wenigen Namen vertreten ist. Einige der alten Ratsfamilien, die, wie die Giseler v. Münden, auch in Inschriften des 15. Jahrhunderts bezeugt sind237), stammen vermutlich ursprünglich aus dem Adel238), genauere Untersuchungen liegen zu dieser Frage jedoch noch nicht vor.239) Im späten Mittelalter waren sie aber bereits seit Jahrhunderten als Bürger fest in die Stadt integriert; in deren Umgebung besaßen sie zwar Ländereien, ihre Haupterwerbsquelle fanden sie gleichwohl in der Stadt, wo sie zumeist dem Kaufmannsberuf nachgingen. Ob man diese Familien als Stadtadel bezeichnen kann, sei dahingestellt.

Im Gegensatz zum Adel lassen sich viele Angehörige von Familien aus dem gehobenen städtischen Bürgertum240) nachweisen, unter denen wiederum Ratsherren als Inhaber der städtischen Ämter hervortreten. Neben den Ratsherren stehen als bedeutende Gruppe die Geistlichen, deren Namen in erster Linie durch Grabinschriften überliefert sind. Sie haben im Leben der Stadt eine wichtige Rolle gespielt und besonders seit dem späten 16. Jahrhundert als Super- und Generalsuperintendenten241) sowie als Professoren des Pädagogiums hohes Ansehen erreicht.

Interpretiert man dieses Erscheinungsbild der Inschriften im Hinblick auf die historischen Begebenheiten, so kann man nicht davon ausgehen, daß sich aus einem numerischen Vergleich der ver-[Druckseite 36]-schiedenen Stände auch ihr genaues Gewicht an politischem Einfluß ablesen läßt. Es zeigt sich jedoch, daß die zahlenmäßig unterschiedliche Nennung der betreffenden Personen in den Inschriften einige wesentliche Züge der politischen und sozialen Struktur Göttingens während des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit widerspiegelt. Sie sollen jetzt kurz beschrieben werden.

Adel

Der nur selten bezeugte Landadel hat in der Geschichte der Stadt, soweit die Quellen darüber Auskunft geben, politisch lediglich eine untergeordnete Rolle gespielt. Einige Familien unterhielten Beziehungen zu den ansässigen geistlichen Orden, wie die Stifterwappen auf dem Altar der ehem. Franziskanerkirche (Nr. 38) zeigen; andere besaßen Sepulturen in den städtischen Kirchen, wie die Hardenberger in St. Jakobi, wo ein von der Familie gestiftetes Fenster Wappen und Namen mehrerer Angehöriger ihres Geschlechts trug (Nr. 162). Eher zufällig erscheint dagegen die Nennung Christophs v. Adelebsen in einer Grabinschrift der Johanniskirche. Christoph flüchtete 1626 vor Tillys Heer in die Stadt und erlag der Pest, die während der Belagerung durch die kaiserlichen Truppen im Sommer dieses Jahres Göttingen heimsuchte.242) Ob er zur Johanniskirche besondere Verbindungen hatte, läßt sich nicht sagen.

Wie der Adel, so stand auch der Landesherr dem seit Ende des 13. Jahrhunderts in Göttingen ansässigen Franziskanerkonvent243) nahe. Im Chorraum der Klosterkirche wurden Herzog Bruno († 1306)244), ein Sohn Albrechts d. Feisten, und Herzogin Elisabeth († 1390)245), die Gemahlin Herzog Ernsts I., bestattet. Es sind die einzigen Grabdenkmäler für Angehörige des Herzogshauses, die in Göttingen überliefert sind.246) Der Einfluß des Landesherrn auf städtische Politik und Verfassung war bis in die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts äußerst gering. Der Rat hatte seit dem 14. Jahrhundert mit Hilfe der ihm durch wirtschaftliche Blüte allmählich zuwachsenden politischen Macht verstanden, die landesherrlichen Privilegien Stück für Stück in eigene Verfügungsgewalt zu bekommen.247) Auch militärisch war die Stadt überlegen. Sichtbar wurde diese Überlegenheit durch den Sieg in der bekannten Fehde über Herzog Otto d. Quaden im Jahr 1387248); symbolisch kam sie in der Zerstörung der herzoglichen Burg innerhalb der Stadtmauern während der Auseinandersetzung zum Ausdruck.249) Für geraume Zeit konnte Göttingen nach diesem Krieg seine Belange in eigener Verantwortlichkeit regeln.

Erst im Verlauf des 16. und vor allem des 17. Jahrhunderts änderten sich die Machtverhältnisse grundlegend. Durch die ungeordnete Finanzpraxis wurde die Stadt wirtschaftlich ruiniert.250) Die 1513/14 entstandenen und während der folgenden Jahrzehnte immer wieder aufbrechenden Auseinandersetzungen zwischen Handwerkergilden und Ratspartei führten allmählich zu politischer Handlungsunfähigkeit. Demgegenüber konnte der Landesherr seine gefestigte Herrschaft zur Geltung bringen und die Stadt schließlich zur vollen Anerkennung seiner Souveränität zwingen. Den Endpunkt dieser Entwicklung setzte 1611 ein Dekret Herzog Heinrich Julius‘, das die rechtmäßige Einsetzung des Rats von der Bestätigung seiner Mitglieder durch den Landesherrn abhängig machte.251) Als Herzog Friedrich Ulrich 1613 zur Huldigung nach Göttingen kam, wurde ihm ein Porträt seiner Person überreicht. Die Inschrift auf dem nicht erhaltenen Bild besagte, daß die Stadt Göttingen sich „pflichtgetreu und demütig unter den Schutz des hochberühmten und sehr mächtigen Fürsten und Herrn, Herrn Friedrich Ulrich, Herzog von Braunschweig und Lüneburg, gestellt hat.“252) Auch wenn [Druckseite 37] man die höfische Etikette dieses Textes berücksichtigt, so bleibt er doch ein deutliches Zeichen für den eben skizzierten Prozeß der Machtverschiebung zwischen Stadt und Landesherrn. Noch ein knappes Jahrhundert zuvor hatte Erich I. infolge seiner schwachen Position die während der Reformationswirren von einem Teil der Bürgerschaft begangene Plünderung und Verwüstung der unter seinem Patronat stehenden Kirchen ungestraft geschehen lassen müssen.253)

Ratsherren

Vor dem Eingriff des Landesherrn in die Verfassung Göttingens wurden dessen Geschicke vom Rat gelenkt. In der Zeit von der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts bis zum Jahr 1644 sind in den Göttinger Inschriften 27 Ratsherren und ein Ratsbeisitzer genannt.254) Die wichtigsten Voraussetzungen für die Ratsfähigkeit waren Ansehen und Vermögen.255) Die besten Bedingungen zum Erwerb von Kapital und somit der Ratsfähigkeit besaßen die Kaufleute. Ihr Reichtum bedingte neben der Reputation ihrer Familien den Einfluß, den sie in der Stadt ausüben konnten.256) Bis zu Beginn des 16. Jahrhunderts waren sämtliche Ratsherren Kaufleute oder – das gilt für die vermögenden Handwerker – gehörten zumindest der Kaufgilde an. Die bis 1500 in den entsprechenden Inschriften erwähnten Personen bekleideten bis auf Hans v. Waake d. Ä. (Nr. 22) alle zu einem bestimmten Zeitpunkt das Amt des Kaufgildemeisters, bei dem an erster Stelle in der Übersicht über die Ratsherren aufgeführten Ludemann v. Nörten ließ sich darüber hinaus die ausgeübte Tätigkeit (Rauchwarenhändler) ermitteln.257) Die in zwei Inschriften der Jahre 1409 und 1483 genannte Familie Giseler v. Münden258) gehörte zu den ältesten und angesehensten Göttinger Geschlechtern und hat bis zur Reformation die Politik des Rats entscheidend mitbestimmt.259)

Der Wohlstand der hier vertretenen Familien zeigt sich in ihren Stiftungen. Ludemann v. Nörten (Nr. 18) und Hans v. Waake d. Ä. (Nr. 22) schenkten der Jakobikirche und der Johanniskirche vergoldete Kelche. Der reiche Kaufmann Johannes Oldendorf (Nr. 48) verfügte in seinem Testament die Anfertigung von drei Steinplastiken mit religiösen Motiven, die zur Bitte um Gottes Gnade vor den Toren der Stadt aufgestellt werden sollten.260)

Die alleinige Ratsherrschaft der Kaufgilde wurde zu Beginn des 16. Jahrhunderts gebrochen. Im Jahre 1513/14 kam es in Folge hoher Verschuldung, in die die Stadt durch finanzielle Mißwirtschaft geraten war, zu einem Aufstand der Handwerkergilden.261) Der bisherige Rat wurde seiner Funktionen enthoben und durch Angehörige der Gilden ersetzt. Zwar konnten die alten Ratsherren bereits 1515 aufgrund einer Intervention Herzog Erichs I. wieder in ihre Ämter zurückkehren, doch blieben auch die neugewählten Ratsherren aus dem Handwerkerstand Mitglieder dieses Gremiums262), so daß von nun an eine breitere Schicht der Einwohnerschaft durch ihre Vertreter in den Ämtern repräsentiert war.263) Dieser Prozeß setzte sich im Verlauf der folgenden Jahrzehnte fort. In den unruhigen Jahren nach Einführung der Reformation 1529 sowie durch die Wahlordnung von 1543, nach der dem alten Rat nur noch die Möglichkeit blieb, aus 13 ihm durch die Gilden vorgeschlagenen Kandidaten 12 für den neuen Rat auszuwählen, gelang vielen Familien, die bisher nicht beteiligt waren, der Zugang zum Stadtregiment.264)

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Die hier beschriebene Entwicklung läßt sich in einzelnen Zügen an den Inschriften verfolgen, die nach 1520 eine Reihe von Ratsherren aufführen, deren Wahl erst durch die politischen Veränderungen des frühen 16. Jahrhunderts möglich wurde. In einer verlorenen Inschrift des 1524 fertiggestellten Altars der Marienkirche (Nr. 87) wird als Ältermann der Wollenweber Werner v. Esebeck genannt, der 1524, 1525 und 1528 als einer der Ratsbeisitzer die Aufgabe der Finanzüberwachung versah. Er verdankte diesen Aufstieg, der wegen des geringen sozialen Ansehens der Wollenweber265) umso bemerkenswerter ist, vermutlich einer gewichtigen Stellung in der Gilde, bei der er zwischen 1517 und 1530 zehnmal das Meisteramt innehatte. Im Jahr 1536 baute – nach dem Zeugnis der Inschrift – der Bäcker Abel Bornemann sein Haus in der Barfüßerstraße (Nr. 92), der im gleichen Jahr in den Rat gewählt wurde. Die Inschrift am Haus Weenderstr. 62 (Nr. 101) nennt als Bauherrn Jürgen Haupt, der von Beruf Tuchmacher war und 1533–1535 sowie 1538–1542 dem Rat angehörte. Andere Familien, die nach 1514 die Ratsfähigkeit erlangten und in den Inschriften genannt werden, sind die Helmbrecht (Nr. 112), Weckenesel (Nr. 157), Henckel (Nr. 161), Ludolph (Nr. 161) und v. Dransfeld (Nr. 177).266)

Es wäre jedoch ein Trugschluß, wenn man die Erweiterung des Kreises der Ratsfamilien nach 1514 als Revolution267) oder Demokratisierung bezeichnen würde. Denn auch nachdem die Gilden am städtischen Regiment beiteiligt waren und seine Beschlüsse mehr und mehr bestimmten, wurden gesellschaftliche Ordnung und Ratsverfassung in keinem wesentlichen Punkt geändert, und diejenigen Einwohner, die nicht zu den Handwerkergilden gehörten (die Meinheit), blieben von der politischen Mitwirkung so gut wie ausgeschlossen.268) Die ‚Zunftunruhen‘ in Göttingen und anderen norddeutschen Städten hatten einen durchaus konservativen Charakter. Es ging den Gilden um Beteiligung am Stadtregiment, nicht aber um eine grundlegende Änderung der Ratsverfassung.269) Die Voraussetzungen für die Ratsfähigkeit wurden zwar modifiziert, gleichwohl konnte auch jetzt lediglich ein begrenzter Teil der Bürgerschaft diese Bedingungen erfüllen. Neben Kapital und Ansehen galten nun als qualifizierte Merkmale beispielsweise die Ausübung des Gildemeisteramts und, seit der Reformation, die Übernahme von Laienämtern in der Kirche. Dazu trat gegen Ende des 16. Jahrhundert in wachsendem Maße die akademische Ausbildung.

Die Inschriften bieten dafür anschauliche Beispiele.

In einer Glockeninschrift von 1564 werden unter den Kastenherren der Jakobikirche Paul Reichhelm und Bartholomäus Dormann genannt (Nr. 112). Reichhelm hatte bereits 1550–1552 im Rat gesessen; von 1563 bis 1565 war er Kaufgildemeister, 1566 wurde er erneut Ratsherr und 1567 Bürgermeister. Er ist das erste unter den inschriftlich erwähnten Ratsmitgliedern, für das sich ein Studium nachweisen läßt. Bartholomäus Dormann war 1561–1574 Meister der Schneidergilde, 1575 zog er in den Rat ein. Gabriel v. Schnehen (Nr. 158) war 1600–1606 Kaufgildemeister, 1608 wurde er zum ersten Mal in den Rat gewählt.269) Ratsherren und zugleich Kirchenvorsteher waren die auf einer Glocke der Johanniskirche aus dem Jahr 1616 genannten Christoph Hoppe, Heinrich Weckenesel und Ludwig Helmoldt (Nr. 157); die gleiche Ämterverquickung gilt für die auf einer Tafel an der früheren Orgel der Jakobikirche erwähnten Kastenherren (Nr. 161). Seit Einführung der Reformation waren das uneingeschränkte Bekenntnis zum protestantischen Glauben und die Bereitschaft, Pflichten in dieser Kirche zu übernehmen, geradezu Voraussetzungen, um das Ratsherrenamt zu erlangen.270) Ein letztes Beispiel sei in diesem Zusammenhang angeführt. Im Jahr 1643 erhielt die Jakobikirche einen neuen Taufstein (Nr. 176). Unter den Kastenherren, deren Namen auf der Außenseite des Beckens stehen, werden auch Andreas Clemme und Claus Eberwein aufgeführt. Clemme, der erst 1642 nach Göttingen gezogen war271), wurde bereits drei Jahre später in den Rat gewählt, Eberwein gelang der Aufstieg schließlich 1659.

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Obwohl ihre politische Macht eingeschränkt worden war, hatte sich die Kaufgilde ihr Ansehen bewahren können. Viele Handwerker, die es zu Besitz gebracht hatten, traten in sie ein, wie es der oben bereits erwähnte Abel Bornemann 1537 tat, im Jahr nach dem Antritt seines Ratsherrenamts.272) Auch in späterer Zeit gehörte ihr eine beträchtliche Zahl der Ratsherren an. In Inschriften aus dem Anfang des 17. Jahrhunderts sowie aus den Jahren 1616 und 1620 werden verschiedene Angehörige der Familie Helmoldt erwähnt273), die zu den alten Göttinger Kaufmannsfamilien und Ratsgeschlechtern zählt.274) Ebenfalls Mitglied der Kaufgilde war der in einer Wappeninschrift des Jahres 1616 genannte Gabriel v. Schnehen (Nr. 158), Sproß einer Familie, die angeblich aus ‚niedersächsischem Uradel‘ abstammt.275) Ein gewisses Vermögen und tradiertes Ansehen waren für den Zugang zu den Ämtern noch immer unerläßliche Voraussetzungen, was den alten Familien sichtlich zugute kam.276)

Als 1611 durch Verordnung Herzog Heinrich Julius‘ der ‚Senatus perpetuus‘ konstituiert wurde, galt materielle Unabhängigkeit sogar als ‚conditio sine qua non‘ für den künftigen Ratsherrn. Allerdings sollte durch die damals vorgenommene Änderung der städtischen Verfassung grundsätzlich allen Befähigten die Wahl in den Rat ermöglicht werden.277) Diese Absicht ist vermutlich der Grund dafür, daß sich in dem 1611 gebildeten Ratsgremium gegenüber früher eine deutliche Zunahme von Ratsherren mit Universitätsausbildung feststellen läßt. Von den 24 in dem betreffenden Jahr vorgeschlagenen Ratsherren, die der Landesherr bestätigen mußte, lassen sich 19 namentlich nachweisen; von diesen 19 hatten 9 ein Studium absolviert.278) Drei von ihnen – Dr. Ludolph Henckel, Heinrich Helmoldt und Nikolaus Bachmann – sind gemeinsam als Kastenherren in der Bauinschrift an der alten Orgel der Jakobikirche genannt (Nr. 161).

Im Zusammenhang mit den Ratsherren sind die Bürger zu sehen, die zwar selbst nicht im Rat saßen, aber – wie Vitus v. Rode (Nr. 39)279) und Hans Weckenesel (Nr. 120)280) – Ratsfamilien angehörten281), oder deren Söhne Ratsherren wurden. Zur letzten Gruppe gehört der in der Inschrift am Kruzifix auf dem Turm der Albanikirche bezeugte Hermann Goldschmied.282) Über ihn selbst ist nichts bekannt, sein Sohn Hans war 1359–1389 Ratsherr, seit 1385 Bürgermeister.283) Das gleiche Verhältnis gilt für Tilemann Speckbotel (Nr. 37) und seine Söhne Hans und Berthold, die beide in den Rat gewählt wurden.284) Seit 1451 war die Familie Helmoldt ratsfähig285); ein Berthold Helmoldt („filius Bartoldj“) wird bereits in einer Inschrift von 1419 genannt.286)

Geistlichkeit

Neben den Ratsherren erwähnen die Inschriften vor allem Geistliche. Der höhere und mittlere Klerus ist durch Berthold v. Oberg, Titularbischof von Banados (Nr. 50), Abt Jacobus von Walken-[Druckseite 40]-ried (Nr. 115) und einige weitere Klostervorsteher vertreten.287) Berthold v. Oberg lebte seit dem Rücktritt von seinem Amt im Göttinger Dominikanerkloster und wurde nach seinem Tod in der Paulinerkirche bestattet. Abt Jacobus dagegen mußte sein Kloster 1565 wegen interner politischer Auseinandersetzungen verlassen, begab sich nach Göttingen, wo der Walkenrieder Konvent Besitzungen hatte, und starb, wie die Inschrift sagt, „hic exsvlans“. Seine Grabstätte befand sich in der Johanniskirche.

In größerer Zahl werden die Namen von Pfarrern der Göttinger Stadtkirchen überliefert. Bis zur Reformation 1529 – im Fall des Weender Augustinerinnenklosters noch über diesen Zeitpunkt hinaus288) – finden sich auch Angehörige der ansässigen Orden. So bittet eine Inschrift auf dem Altar der ehem. Franziskanerkirche um ein Gebet für Luthelmus, der damals (1424) Guardian des Klosters war (Nr. 38). Zu seiner Person ist sonst nichts bekannt. Etwas genauer unterrichten zwei Inschriften über den Dominikaner Johannes Piper. Auf dem von Hans Raphon 1499 fertiggestellten Altar für die Paulinerkirche wird er Prior und Lektor genannt (Nr. 56); ein im Jahr 1512 von ihm und seinem Bruder Heinrich gemeinsam gestifteten Kelch, der sich jetzt im Besitz der Jakobikirche befindet, bestätigt in seiner Inschrift die Zugehörigkeit zum Predigerorden (Nr. 83). Nach der Überlieferung bei Lubecus soll Piper ein gelehrter Mann gewesen sein.289)

Auch zur Biographie der Pfarrer an den Göttinger Kirchen, die in Inschriften aus vorreformatorischer Zeit erwähnt werden, läßt sich nur wenig mitteilen. Berthold v. Mackenrode († nach 1386) war Pfarrer an St. Albani und Offizial des Nörtener Chorherrenstifts St. Peter (Nr. 11). Der in einer Inschrift des 1499 datierten Altars der Albanikirche genannte Johann Czipollen hatte vielleicht ein Pfarramt an dieser Kirche und diente Herzog Wilhelm d. J. († 1503) als Kanzler (Nr. 59). Georg Giseler († 1508) war Pfarrer an der Jakobikirche und gleichzeitig Jurist. Als Doktor der Rechte führte er auch Verhandlungen für den Rat in politischen Angelegenheiten (Nr. 81).

Bis zu Beginn des 16. Jahrhunderts kann lediglich in einigen Fällen die Herkunft der Geistlichen ermittelt werden. Der zuletzt genannte Georg Giseler gehörte der bekannten Göttinger Ratsfamilie an.290) Bischof Berthold v. Oberg war ein Sproß des alten Ministerialengeschlechts gleichen Namens. Die Priorinnen des Weender Klosters Hedwig vom Hagen (Nr. 45) und Anna v. Reden (Nr. 109) kamen aus niedersächsischen Adels- oder Ministerialenfamilien.291) Ob einige der in vorreformatorischer Zeit inschriftlich erwähnten Pfarrer aus Familien des Handwerkerstandes stammten, läßt sich nicht nachweisen.292)

Besser unterrichtet über die Geistlichen sind wir in Göttingen erst seit dem späten 16. Jahrhundert. Leichenpredigten und Grabinschriften tragen hier erheblich zur Kenntnis bei, da sie Mitteilungen über das Leben der Verstorbenen an einer Stelle zusammenfassen, die sonst nur in verstreuten Quellen zu finden sind. So enthalten die Inschriften vor allem seit dem 17. Jahrhundert häufig die gesamte durchschrittene Ämterlaufbahn, wie das beispielsweise die Texte auf den Grabsteinen der Generalsuperintendenten Henning Tegtmeier (Nr. 159), Justus Großcurd (Nr. 164) und Theodor Berckelmann (Nr. 179, 180) dokumentieren.

Auch die Herkunft der Geistlichen läßt sich seit dem ausgehenden 16. Jahrhundert sehr viel häufiger nachweisen. Der Superintendent Theodosius Fabricius war Sohn eines Pfarrers293); ebenfalls aus Pfarrhäusern stammten die Generalsuperintendenten Friedrich Sengebähr (Nr. 163) und Justus Großcurd (Nr. 164)294). Ratsherren waren die Väter von Zacharias Kempe (Nr. 139)295) und Theodor [Druckseite 41] Berckelmann (Nr. 179)296). Henning Tegtmeier (Nr. 159) dagegen war der Sohn eines Klosterverwalters in Riddagshausen.297)

In den Jahren unmittelbar nach Einführung der Reformation hatten – aus Mangel an geeigneten Predigern – viele ehemalige Handwerker ein Pfarramt versehen.298) Das war jedoch nur eine vorübergehende Erscheinung.299) Da sich in den Pfarrfamilien, wie auch die oben gegebenen genealogischen Hinweise zeigen, in verhältnismäßig kurzer Zeit eine Berufstradition bildete, konnte sich der Stand bald konsolidieren.300) Die im Verlauf des 16. Jahrhunderts für protestantische Pfarrer im Grundsatz eingeführte Studienpflicht301) hat zudem die Ausbildung der Geistlichen erheblich verbessert302) und damit auch ihr soziales Ansehen, zumindest in der Stadt, nachhaltig gefördert.303) Die in den Göttinger Inschriften des späten 16. und des 17. Jahrhunderts genannten Pfarrer gehörten zweifellos zur städtischen Oberschicht.304) Ihr sozialer Status läßt sich schon an ihren Heiraten erkennen. Theodor Berckelmanns Frau Sophia Meerdorf, sie wird in seiner Grabinschrift genannt (Nr. 179), war eine Tochter des Braunschweig-Lüneburgischen Hausmarschalls Heinrich Meerdorf in Celle.305) Friedrich Sengebähr (Nr. 163) war mit der Tochter des Abts Petrus Gibelius von Kloster Mariental (bei Helmstedt)306) verheiratet307), Justus Großcurd (Nr. 164) mit der Witwe des Superintendenten Tonarius in Dransfeld.308)

Dazu kam, daß diese Geistlichen nun ein Studium absolviert hatten. Als Universitätsstadt wurde von den Göttinger Predigern neben Wittenberg Helmstedt bevorzugt, dessen Hochschule für die welfischen Fürstentümer im 17. Jahrhundert außerordentliche Bedeutung gewann.309) In Wittenberg waren Theodosius Fabricius (Nr. 128), Isaac Wucherpfennig (Nr. 151) und Friedrich Sengebähr [Druckseite 42] (Nr. 163) immatrikuliert, in Helmstedt Henning Tegtmeier (Nr. 159), Justus Großcurd (Nr. 164) und Theodor Berckelmann (Nr. 179). Zacharias Kempe (Nr. 139) hatte die Erfurter Universität besucht.310)

Durch das Studium waren die Geistlichen auch befähigt, die Schulerziehung der Göttinger Jugend erheblich zu fördern. Im Jahr 1586 hatte Herzog Julius in Göttingen ein neues Pädagogium gegründet, um die Vorbildung der künftigen Studenten der Landesuniversität Helmstedt zu verbessern.311) Das Gewicht, das man dem Unternehmen von Anfang an beimaß, läßt sich an der Berufung des berühmten Heinrich Petreus312) zum ersten Pädagogiarchen ablesen. Einige der Pastoren, vor allem der jeweilige Pastor primarius an St. Johannis, erhielten hier Professuren und erlangten somit einflußreiche Stellungen in dieser Lehranstalt, die sich bald eines hohen Ansehens erfreute.313) Die Geistlichen haben dazu sicherlich beigetragen. Sie besaßen nicht nur eine weitgefaßte Lehrbefugnis314) – Theodosius Fabricius unterrichtete Theologie, Philosophie, Rhetorik, Geschichte, Astronomie, Geometrie und Physik315) –, sondern waren auch wissenschaftlich tätig316) und nahmen an der theologischen Diskussion ihrer Zeit Anteil, wie beispielsweise an der Auseinandersetzung um die ramistische Philosophie, die unter den Professoren des Pädagogiums viele Anhänger gefunden hatte.317)

Dies alles, die verschiedenen Ämter und die Wirksamkeit, die sie in ihnen entfaltete, hat den Geistlichen zu Bedeutung und Anerkennung verholfen. Die Grabinschriften bringen ihre Wertschätzung panegyrisch zum Ausdruck. Das hier entworfene Idealbild enthält mit dem Ruhm der Toten als Vorbild der Lebenden und dem Lob ihrer Tugenden318) Topoi, für die gerade die Inschriften seit der späten Antike eine Fülle von Beispielen bieten.319) Solche Denkmuster zeigen den Einfluß der literarischen Tradition und bedingen eine Distanzierung im Hinblick auf den Wahrheitsgehalt dieser Texte als historische Quellen. Gleichwohl kann man davon ausgehen, daß sie nicht geradezu im Gegensatz zu den tatsächlichen Gegebenheiten stehen.

Zitationshinweis:

DI 19, Stadt Göttingen, Einleitung, 4. Der Personenkreis (Werner Arnold), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di019g001e009.

  1. Die Termini ‚Schicht‘ und ‚Stand‘ werden hier auf Personen bezogen, deren Herkunft, Stellung und/oder Beruf gemeinsame Merkmale zeigt. Der vielfach abgestufte Inhalt dieser Begriffe muß hier unberücksichtigt bleiben, vgl. dazu etwa die Artikel ‚Klasse und Stand‘ in: Handwb. der Sozialwissenschaften VI, Stuttgart etc. 1959, 1–4 (Leopold v. Wiese), sowie ‚Soziale Schichten‘: ebd. IX, Stuttgart etc. 1956, 578–587 (Erich Reigrotzki). »
  2. G. Frhr. v. d. Ropp, Die Göttinger Kaufgilde, in: Jb. des Geschichtsvereins für Göttingen und Umgebung 4/5 (Jg. 1911/12), Göttingen 1918, 1–34, hier 4. »
  3. Er ist nicht zu verwechseln mit Hans v. Waake d. J., Ratsherr 1392–1414, Kaufgildemeister 1408 (v. d. Ropp, Kaufgilde 28). »
  4. v. d. Ropp, Kaufgilde 31. »
  5. Alb. Acad. Helmstad. 47, Nr. 111. »
  6. v. d. Ropp, Kaufgilde 27. »
  7. Ebd. 29. »
  8. Ebd. 28. »
  9. Urkunden der Stadt Göttingen aus dem 16. Jh., S. 404f. »
  10. Ebd. S. 404, Anm. 2. »
  11. Ebd. S. 406, Anm. 6. »
  12. Ritter, Ratsverfassung 9. »
  13. Urkunden der Stadt Göttingen aus dem 16. Jh., S. 406. »
  14. v. d. Ropp, Kaufgilde 30. »
  15. v. d. Ropp, Kaufgilde 31. »
  16. Ebd. 31. »
  17. D. Koch, Das Göttinger Honoratiorentum vom 17. bis zur Mitte des 19. Jh., Göttingen 1958, 19. »
  18. Ph. Meyer (Hrsg.), Die Pastoren der Landeskirchen Hannovers und Schaumburg-Lippes seit der Reformation II, Göttingen 1942, 9. »
  19. Weitere Ämter vgl. ebd. und Kommentar zu Nr. 121»
  20. Ph. Meyer, Die Pastoren der Landeskirchen I, Göttingen 1941, 440. »
  21. Ebd. 408. »
  22. Nr. 32, 49»
  23. So wird der 1409 verstorbene Giseler v. Münden in seiner Grabschrift ‚eques‘ genannt: Nr. 32»
  24. Vgl. dazu Ritter, Ratsherren 10, 23. »
  25. Der Begriff ‚Patriziat‘ wäre unzutreffend, da die führende Schicht in Göttingen keinen streng abgeschlossenen Kreis bestimmter Familien bildete, denen die Besetzung des Rats vorbehalten war: Ritter, Ratsherren 10. – Ahasver v. Brandt hat darauf hingewiesen, daß man in Hansestädten wie Lübeck überhaupt nicht von einem institutionalisierten Patriziat sprechen kann, da eben nicht nur einige wenige Geschlechter eine „Vorzugs- oder gar Alleinberechtigung“ bei der politischen Führung und Verwaltung der Stadt besaßen, sondern diese Aufgaben von einem großen Kreis von Kaufmannsfamilien wahrgenommen wurden: A. v. Brandt, Die gesellschaftliche Struktur des spätmittelalterlichen Lübeck, in: Untersuchungen zur gesellschaftlichen Struktur der mittelalterlichen Städte in Europa. Reichenau-Vorträge 1963/64 (= Vorträge und Forschungen XI), Konstanz, Stuttgart 1966, 215–239, hier 231f. Diese Feststellung gilt offensichtlich auch für einen großen Teil derjenigen Hansestädte, die – wie Göttingen – im Binnenland lagen, obwohl ihre Sozialstruktur auf einen längeren Zeitraum betrachtet nicht so entscheidend vom Kaufmannsstand geprägt wurde, wie das bei Lübeck der Fall war. »
  26. 1610 wurde der Sitz des Generalsuperintendenten für das Fürstentum Göttingen von Münden nach Göttingen verlegt: Ph. Meyer, Die Inspektionseinteilung des Göttinger Landes im Wandel der Zeit, in: Zs. der Gesellschaft f. Nds. Kirchengeschichte 42 (1937) 206–226, hier 211. »
  27. Vgl. den Kommentar zu Nr. 165»
  28. Erste urkundliche Erwähnung 1308 Sept. 3: UB Göttingen I Nr. 69, S. 55; Saathoff, Kirchengeschichte 27. »
  29. Nr. 21»
  30. Nr. 13»
  31. Die in Nr. 143 erwähnten Braunschweiger Herzöge müssen hier unberücksichtigt bleiben, da sie lediglich als Dienstherren des herzoglichen Rats Johannes Fischer in dessen Epitaph genannt werden. »
  32. Diese Entwicklung ist ausführlich beschrieben bei A. Saathoff, Geschichte der Stadt Göttingen I, Göttingen 1937, 43–124; kurz und prägnant bei Ritter, Ratsherren 12f. und H. Mohnhaupt, Die Göttinger Ratsverfassung vom 16. bis 19. Jh., Göttingen 1965, 19ff. »
  33. Friedensvertrag 1387 Aug. 8: UB Göttingen I, Nr. 328, S. 355ff. »
  34. Bericht über die Fehde im ‚Liber antiquorum gestorum‘ (StA Göttingen [Sign.: II 11], S. 121–125), publiziert: UB Göttingen II S. 451ff., Zerstörung der Burg ebd. 455. Vgl. auch Saathoff, Geschichte der Stadt Göttingen I, 78. »
  35. Die Gründe für den wirtschaftlichen Niedergang Göttingens seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts sind dargestellt in der Untersuchung von E. Krüger, Der Haushalt der Stadt Göttingen zwischen 1580 und 1640 unter besonderer Berücksichtigung des Schuldenwesens, Diss. jur. (masch.) Göttingen 1923, bes. § 11ff., S. 58ff. »
  36. Mohnhaupt, Die Göttinger Ratsverfassung vom 16. bis 19. Jh., 24–60. »
  37. Nr. 153: „(. . .) quo Illustrissimo/ ac potentissimo Principi huic ac Domino, Dn./ FRIDERICO VLRICO Duci Bruns. & Luneb./ in tutelam Civitas Gottingensis sese pie ac humiliter submisit.“ »
  38. Vgl. oben S. 13f. »
  39. Vgl. ihre Namen oben S. 32f. »
  40. Claudius Frhr. v. Schwerin, Grundzüge der deutschen Rechtsgeschichte, 4. Aufl., besorgt von H. Thieme, Berlin, München 1950, 206. Ritter, Ratsherren 10. »
  41. Vgl. v. d. Ropp, Kaufgilde 1ff. Mohnhaupt, Die Göttinger Ratsverfassung vom 16. bis 19. Jh., 5ff. Kronshage, Die Bevölkerung Göttingens 135ff.; Kronshage hat in seiner Untersuchung Zahlen geliefert, die den Reichtum der Kaufgilde im Vergleich zu den anderen Gilden deutlich machen, s. die Tabelle über die Vermögensentwicklung zwischen 1393 und 1613 ebd. 410–414. – Zur Verfassung der Göttinger Kaufgilde vgl. E. Pfeiffer, Göttinger Gewerbewesen im 14. und 15. Jh., Diss. phil. Göttingen 1912, Göttingen 1913, 61–81, auch veröffentlicht: Jb. des Geschichtsvereins für Göttingen und Umgebung 4/5 (Jg. 1911/12), Göttingen 1918, 35–158. »
  42. Nr. 18, 22, 32, 48, 49»
  43. Nr. 32, 49»
  44. Zwischen 1334 und 1625 stellten die Giseler 25 Ratsherren: Ritter, Ratsherren 112. »
  45. Vgl. den Kommentar zu Nr. 48»
  46. Bericht über die Ereignisse: Urkunden der Stadt Göttingen aus dem 16. Jh., S. 60f., Anm. 4. Ferner: v. d. Ropp, Kaufgilde 4; Mohnhaupt, Die Göttinger Ratsverfassung vom 16. bis 19. Jh., 29. »
  47. Vgl. die Ratsherrenliste zum Jahr 1515: Urkunden der Stadt Göttingen aus dem 16. Jh., S. 401; Ritter, Ratsverfassung 3. »
  48. Die Zahl der Ratsmitglieder erhöhte sich dadurch im Jahr 1515 von 24 auf 38; in den folgenden Jahren ließ man durch Todesfälle vakant gewordene Stellen unbesetzt, um wieder die ursprüngliche Zahl von je 12 Mitgliedern des alten und neuen Rats zu erreichen. »
  49. Die Veränderungen der Ratsverfassung in der betreffenden Zeit sind dargestellt bei Mohnhaupt, Die Göttinger Ratsverfassung vom 16. bis 19. Jh., 38ff., 44f. Ferner sind zu vergleichen die Ratsherrenlisten zu den Jahren nach 1529 (Urkunden der Stadt Göttingen aus dem 16. Jh., S. 405f.) und 1543 (Ritter, Ratsverfassung 5ff.). Zur Wahlordnung von 1543 s. v. d. Ropp (Hrsg.), Die Göttinger Statuten, Nr. 225, S. 314, P. 26. »
  50. Dazu W. Nissen, Die Göttinger Tuchmacher und ihr Einfluß bei der Einführung der Reformation in der Stadt, 688. »
  51. Ritter, Ratsherren 48 (Henckel), 121 (v. Dransfeld), 123 (Helmbrecht), 124 (Ludolph), 128 (Weckenesel). »
  52. Dieser Terminus wird auf die Ereignisse von 1513/14 angewendet bei H.-W. Krumwiede, Die Reformation in Niedersachsen, in: Jb. der Gesellschaft für Nds. Kirchengeschichte 65 (1967) 7–26, hier 16. »
  53. Als Ratsherr wird 1515–1518 Tilemann Borcherdes genannt, der 1514 Meister der Meinheit war: Urkunden der Stadt Göttingen aus dem 16. Jh., S. 401 (Ratsherrenliste 1515) und Anm. 14; 1534 war Jacob Druden Kämmerer, Meinheitsmeister 1527–1530: ebd., S. 406 und Anm. 10. »
  54. Eine große Zahl weiterer Beispiele für diese Form der Karriere kann den Ratsherrenlisten entnommen werden, vgl. Ritter, Ratsverfassung 5–14. »
  55. Vgl. dazu auch die Ausführungen von D. Koch, Das Göttinger Honoratiorentum vom 17. bis zur Mitte des 19. Jh., 11f. »
  56. Ritter, Ratsherren 159. »
  57. Vgl. den Kommentar zu Nr. 91. – In Göttingen lassen sich vom 15. bis 17. Jahrhundert unter den Ratsfamilien 38 Kaufmannsfamilien und 41 Handwerkerfamilien genau unterscheiden; 17 der Handwerkerfamilien traten während dieser Zeit zu den Kaufleuten über: Ritter, Ratsherren 48. »
  58. Nr. 26, 157, 161»
  59. Ritter, Ratsherren 117. »
  60. Ritter, Ratsherren 119. »
  61. Das zeigen die eigenmächtigen Vorschläge zur Ratsherrenwahl durch Hz. Friedrich Ulrich, bei denen Angehörige alter Familien bevorzugt wurden, Beispiele bei D. Koch, Das Göttinger Honoratiorentum vom 17. bis zur Mitte des 19. Jh., 18. Dagegen konnte der Bäcker Jacob Protten (Nr. 176), der 1636 Ratsherr wurde, nur mit Mühe die Bestätigung des Landesherrn erlangen; er war zwar wohlhabend, aber nicht von entsprechender Herkunft: ebd. S. 19. »
  62. H. Mohnhaupt, Die Göttinger Ratsverfassung vom 16. bis 19. Jh., 61f. »
  63. Die 19 Ratsherren sind: Nikolaus Bachmann (immatr. Helmstedt 1579), Justus (Jobst) Berndts (immatr. Helmstedt 1589), Johann Bonig, Albrecht Dormann, Justus (Jobst) Gercken (immatr. Helmstedt 1591), Ulrich Gieseler, Heinrich Helmoldt (immatr. Helmstedt 1584), Dr. Ludolph Henckel (immatr. Herborn 1587, Padua 1594), Christoph Hoppen, Johann Lunde (immatr. Erfurt 1595), Jost Meier, Dr. Johannes Riemenschneider (immatr. Erfurt 1584, Herborn 1587, Helmstedt 1592), Hans Riepenhausen, Heinrich Ruhmann, Gabriel v. Schnehen, Dr. Christoph Selinger (immatr. Greifswald 1564, Rostock 1564, Frankfurt/O. 1571), Hans Speckbotel, Gieseler Stockleff (immatr. Helmstedt 1591, Erfurt 1592, Marburg 1597), Heinrich Weckenesel: Ritter, Ratsverfassung 5–13. »
  64. Ratsfamilie seit Ende des 13. Jahrhunderts; als erste Ratsherren werden Hermann und Helwicus genannt: UB Göttingen I, Nr. 45, 1298 Juni 21. »
  65. Ratsfamilie nach 1514: Urkunden der Stadt Göttingen aus dem 16. Jh., S. 401ff. »
  66. Vgl. die Namen oben S. 33. »
  67. Nr. 5. Der Name bezeichnet den Beruf; in einer Urkunde vom 10. Nov. 1365 heißt es: „(. . .) unde belenet in disser scrift Hanse den Goltsmed, ichteswanne Hermans sone des Goldsmedes (. . .)“: UB Göttingen I, Nr. 236, S. 223. »
  68. UB Göttingen I, S. 427–429. »
  69. Hans wurde 1430 Ratsherr, Berthold 1431: UB Göttingen II, S. 435; Hans war 1416 und 1425, Berthold 1419 und 1429 Kaufgildemeister: v. d. Ropp, Kaufgilde 28. »
  70. Heinrich Helmoldt, Ratsherr 1451: UB Göttingen II, S. 437. »
  71. Ihre Namen sind S. 33 verzeichnet. »
  72. Nr. 90 (1532) 109 (1554). Weende wurde, ohne fortdauernden Erfolg, 1542 durch Herzogin Elisabeth reformiert. Man hielt dort aber noch über 40 Jahre am katholischen Bekenntnis fest (A. Brenneke, Die Reformationsgeschichte von der Visitation ab und das Klosterregiment Erichs des Jüngeren, Hannover 1929, 425, 448). Erst Hz. Julius setzte die Annahme der protestantischen Lehre endgültig durch. »
  73. BL-Chronik II, S. 590. »
  74. Vgl. S. 37. »
  75. Es bedarf noch der Klärung, ob die betreffenden Geschlechter ursprünglich frei oder unfrei waren. – Auf dem Eichsfeld lebten fünf verschiedene Familien v. Hagen, aus einer von ihnen ging im 14. Jahrhundert das einflußreiche Duderstädter Ratsgeschlecht hervor: Ritter, Ratsherren 133f. »
  76. Bernd Moeller weist darauf hin, daß in der katholischen Kirche bis weit in die Neuzeit hinsichtlich der Herkunft eine scharfe Trennung zwischen höherem und niederem Klerus bestand. Bischöfe, Prälaten und Domherren kamen häufig aus dem Adel, die einfachen Geistlichen dagegen aus dem „Kleinbürger- oder Bauernstand“: B. Moeller, Pfarrer als Bürger, Göttingen 1972, 18. – Für Hessen nimmt Albrecht Eckhardt an, daß dort im Mittelalter „die Stadtpfarrer in ihrer überwiegenden Mahrzahl aus der städtischen Oberschicht kamen“: A. Eckhardt, Beamtentum und Pfarrerstand in Hessen, in: Beamtentum und Pfarrerstand 1400–1800. Büdinger Vorträge 1967, hrsg. von G. Franz, Limburg/Lahn 1972, 81–120, hier 102. »
  77. Vgl. den Kommentar zu Nr. 128»
  78. Der Vater Sengebährs war Superintendent in Niederfreden, derjenige Großcurds Generalsuperintendent in Alfeld: Steinmetz, Generalsuperintendenten 129, 132. »
  79. Lorenz Kempe saß 1546–1550 im Göttinger Rat: Ritter, Ratsverfassung 9. »
  80. Sein Vater war Ratsherr in Neustadt/a. Rübenberge: Steinmetz, Generalsuperintendenten 140. »
  81. J. Croll, Leichenpredigt für Henning Tegtmeier (S. 18). »
  82. P. Drews, Der evangelische Geistliche in der deutschen Vergangenheit, Jena 1905, 16. H. Kramm, Besitzschichten und Bildungsschichten der mitteldeutschen Städte im 16. Jahrhundert, in: Vjs. f. Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 51 (1964) 454–491, hier 487. Beispiele aus Nürnberg und Umgebung bei B. Klaus, Soziale Herkunft und theologische Bildung lutherischer Pfarrer der reformatorischen Frühzeit, in: Zs. f. Kirchengeschichte 80 (1969) 22–49, hier 30f., 44. »
  83. Die in Göttingen seit 1530 nachweisbaren Pfarrer haben offensichtlich alle eine theologische Ausbildung erhalten, vgl. das Verzeichnis bei Ph. Meyer (Hrsg.), Die Pastoren der Landeskirchen I, 323ff. sowie Saathoff, Kirchengeschichte 120ff., die Pfarrerliste ebd. 254f. »
  84. Im Herzogtum Württemberg stammte bereits im 16. Jahrhundert der größte Teil der Pfarrer aus Pfarrhäusern: M. Brecht, Herkunft und Ausbildung der protestantischen Geistlichen des Hzgt.s Württemberg im 16. Jahrhundert, in: Zs. f. Kirchengeschichte 80 (1969) 163–175, hier 172. Von allen während des 16. Jh.s auf dem Gebiet der Reichsstadt Nürnberg geborenen Pfarrer kamen 64 aus Pfarrhäusern: B. Klaus, Soziale Herkunft und theologische Bildung lutherischer Pfarrer 38. Vgl ferner B. Moeller, Pfarrer als Bürger 17. Untersuchungen gleicher Art für andere Gebiete würden vermutlich eine parallele Entwicklung zeigen. »
  85. An der Theologischen Fakultät in Wittenberg wurden bereits seit 1535 Abschlußprüfungen durchgeführt: B. Klaus, Soziale Herkunft und theologische Bildung lutherischer Pfarrer 22, 40. »
  86. Zur protestantischen Pfarrerausbildung und deren Ordnung im 16. Jh. vgl. RGG V, Art. ‚Pfarrervorbildung und – weiterbildung‘, 293–301, hier 295f. (R. Frick). »
  87. Auf dem Land lagen die Verhältnisse anders. Die Pfarrer waren dort von den Kirchenpatronen (Grundherren) abhängig, was von diesen häufig in schikanöser Weise ausgenutzt wurde. In einem Fall mußte der Pfarrer seinem Patron bei der Jagd als Treiber dienen; verlief die Jagd erfolglos, hatte er anschließend den Patron zu bewirten, vgl. P. Drews, Der evangelische Geistliche 63. Aus solchen Zuständen resultierte vielfach die Mißachtung, der die Geistlichen in den Dörfern ausgesetzt waren. Heftige Klagen darüber enthält ein Bericht, den der für die Gemeinden Roringen und Herberhausen zuständige Pastor Christian Meyer im Jahr 1640 an das Konsistorium schickte: K. Kayser, Die Generalvisitation des D. Gesenius im Fürstentum Göttingen 1646 und 1652, in: Zs. d. Gesellschaft für Nds. Kirchengeschichte 11 (1906) 147–207, hier 196, Anm. 1. Auch mit der theologischen Bildung der Landpfarrer lag es im argen. Derselbe Pastor Meyer mußte sich bei der Visitation 1646 sagen lassen, er sei „nicht expedit im Katechismuslehren“ (ebd. 196). Dem Pfarrer in Lüthorst wurde aufgetragen, den Katechismus selbst zu lernen, damit er ohne abzulesen die Gemeinde examinieren könne; über ihn heißt es im Visitationsprotokoll: „Offenes Gesöff im Krug item Branntweinsaufen lässet Pastor noch zur Zeit nicht, wiewohl es ihme oft ernstlich verwiesen“ (ebd. 207). »
  88. Vgl. zur gesellschaftlichen Stellung der Pfarrer in der Stadt auch B. Moeller, Pfarrer als Bürger 16ff. und: Kleriker als Bürger, in: Festschrift für Hermann Heimpel zum 70. Geburtstag, Bd. II (= Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 36/II), Göttingen 1972, 195–224, hier 223f. »
  89. Steinmetz, Generalsuperintendenten 143. »
  90. Petrus Gibelius war 1598–1608 Abt von Mariental: Heinrich Meibom, Chronicon Marienthalense, in: Rerum Germanicarum, T. III, Helmstedt 1688, 245–286, hier 279f. »
  91. Steinmetz, Generalsuperintendenten 129. »
  92. Ebd. 133. »
  93. „Man mußte sozusagen in Helmstedt studiert haben, wenn man in den welfischen Landen ankommen wollte“: G. v. Lenthe, Zur Geschichte des Beamtentums in Niedersachsen, in: Beamtentum und Pfarrerstand 1400–1800. Büdinger Vorträge 1967, hrsg. von G. Franz, Limburg/Lahn 1972, 239–247, hier 241. Zur Bedeutung der Universität Helmstedt für Philosophie und Theologie im 16./17. Jahrhundert vgl. auch RGG III 214–216 (H. Reller). »
  94. Die Nachweise finden sich in den Anmerkungen zu den Inschriftenkommentaren. »
  95. Zur Gründung des Pädagogiums: G. Gieseke/K. Kahle (Bearb.), Die Matrikel des Pädagogiums zu Göttingen 1586–1734, Göttingen 1936, 129ff. K. Kahle, Aus der Geschichte des Göttinger Gymnasiums, Göttingen 1928, 3–11 (erweiterter Sonderdruck aus: Göttinger Beiträge zur deutschen Kulturgeschichte, Göttingen 1927). Die erste Gründung eines Pädagogiums 1542 war bereits drei Jahre später an Auseinandersetzungen vermutlich um finanzielle Probleme zwischen dem Rat und Herzogin Elisabeth wieder gescheitert: K. Kahle, Das Göttinger Pädagogium 1542–1545, in: Göttinger Jb. 1958, 88–116. »
  96. Vgl. über ihn den Kommentar zu Nr. 124»
  97. Gieseke/Kahle, Matrikel des Pädagogiums 129f. »
  98. Als Vorbild eines Lehrplans des Pädagogiums diente die von Johannes Sturm 1538 für die Straßburger Schule entworfene Ordnung ‚De litterarum ludis recte aperiendis‘. Danach waren die Schüler ihrem Alter entsprechend in 9 Klassen eingeteilt; der Lehrer jeder Klasse war für den gesamten Unterricht zuständig: F. Paulsen, Geschichte des gelehrten Unterrichts auf den deutschen Schulen und Universitäten vom Ausgang des Mittelalters bis zur Gegenwart, 3. erweit. Aufl., hrsg. von R. Lehmann, Bd. I, Leipzig 1919, 292, 316. »
  99. Vgl. den Kommentar zu Nr. 128»
  100. Vgl. die Kommentare zu Nr. 128 und 179. – Zur Bedeutung der Pfarrer im geistigen Leben der Zeit vgl. E. Trunz, Der deutsche Späthumanismus um 1600 als Standeskultur, in: R. Alewyn (Hrsg.), Deutsche Barockforschung (= Neue wissenschaftliche Bibliothek 7), Köln, Berlin 1965, 147–181, hier 155. »
  101. Hinweise dazu in den Kommentaren zu Nr. 159 (Henning Tegtmeier) und 179 (Theodor Berckelmann). »
  102. Nr. 128, 159, 164, 179»