Die Inschriften des ehemaligen Landkreises Querfurt

4. Die Inschriftenträger

4. 1. Die Grabdenkmäler

Zu den verschiedenen Arten der Grabdenkmäler zählen im ehemaligen Kreis Querfurt 26 Grabplatten bzw. Epitaphien, 17 Grabsteine, eine Tumba und zwei Totenschilde. Während die Grabplatten dafür vorgesehen waren, die Grabstelle abzudecken und damit den genauen Bestattungsort zu kennzeichnen, lag die Funktion der Epitaphien vorrangig in der Bewahrung der Erinnerung an den Verstorbenen. 179) Da sich die formale Ausführung beider Denkmalstypen jedoch mitunter kaum unterscheidet, viele Grabplatten zudem im Laufe der Zeit aus dem Boden gehoben und an eine andere Stelle versetzt wurden, kann eine zuverlässige Trennung zwischen Grabplatte und Epitaph vielfach nicht mehr vorgenommen werden.180) Aus dieser Gruppe sind insgesamt nur noch 14 mit Inschriften versehene Grabmäler vorhanden, die restlichen 12 Nachweise entstammen kopialer Überlieferung. Noch gravierender ist im Kreis Querfurt der Verlust an Grabsteinen, die zumeist auf Friedhöfen die Grabstelle in aufrechter Position markieren.181) Von ihnen existieren gegenwärtig nur noch vier, die nirgends mehr am ursprünglichen Standort stehen und mehr oder minder stark beschädigt sind. Totenschilde wurden überwiegend aus Holz gefertigt und an den Wänden einer Kirche oder Kapelle aufgehängt, in der die betreffende Person ihr Begräbnis erhalten haben kann, aber nicht muß.182) Sie tragen in der Regel das Wappen des Verstorbenen und einen knappen Sterbevermerk. Da sich im Bearbeitungsgebiet nur die zwei Hinweise auf die verlorenen Totenschilde Brunos VI. und Brunos VII. von Querfurt haben finden lassen (Nr. 47, 49), deren knappe Beschreibung zudem auf keinerlei Besonderheiten hindeutet, kann eine zusammenfassende Auswertung dieser Grabmalsgattung unterbleiben. Das gleiche gilt für die Tumba Gebhards XI. von Querfurt (Nr. 27). Sie zählt zu den bedeutendsten Zeugnissen der Plastik des 14. Jahrhunderts im mitteldeutschen Raum, entzieht sich aber mangels vergleichbarer Werke im Bearbeitungsgebiet entwicklungsgeschichtlichen Untersuchungen. Somit läßt sich lediglich für die Grabplatten, Epitaphien und Grabsteine eine lohnende Auswertung vornehmen, die jedoch nur unter Berücksichtigung der sozialen Herkunft des Verstorbenen sinnvoll erscheint.

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4. 1. 1. Die Grabplatten und Epitaphien des Adels

Das älteste, nur kopial überlieferte Grabdenkmal stammt aus der Zeit um die Wende vom 13. zum 14. Jahrhundert und ist wohl Gerhard II. von Querfurt zuzuordnen (Nr. 8). Es war mit dem figürlichen Abbild des Verstorbenen im Harnisch und am Rand mit einer umlaufenden Inschrift versehen. Der bartlose Ritter hielt mit der Rechten den langen, bis zu den Füßen reichenden Schild und mit der Linken den Helm. Die deutsche Inschrift in Prosa setzte sich aus einer Grabbezeugung mit der Formulierung HY LIT etc., einem kurzen Totenlob (?) DESSO GVDE RIDDER und der Fürbitte GOT HEBBE SINE SELE. AMEN zusammen. Die nächstjüngeren Grabmonumente gehören bereits dem vierten Viertel des 15. Jahrhunderts an. Zwei davon sind erhalten und bedeckten ursprünglich die Gräber der beiden Frauen Brunos VI. von Querfurt: Anna von Gleichen (gest. 1481; Nr. 41) und Elisabeth von Mansfeld (gest. 1482; Nr. 42). Beide Platten sind im Zentrum mit dem jeweiligen Vollwappen in Relief ausgestattet, wobei das der älteren linksgewendet wiedergegeben und deutlich flacher ausgehauen wurde. Hier sind am Rand noch die Reste der zweizeiligen, ehemals wohl umlaufenden Inschrift zwischen begleitenden Ritzlinien erhalten. Die Vollwappendarstellung auf der Grabplatte Elisabeths ist hingegen im Hochrelief ausgeführt. Der etwas abgesetzte Rand war mit einer einzeilig eingemeißelten, umlaufenden Inschrift versehen. Das Formular beider Grabschriften besteht aus dem mit Anno domini eingeleiteten Todesjahr,183) der Angabe des Sterbetages nach dem Heiligenkalender, dem Namen mit den entsprechenden Epitheta edle Frau o. ä. und dem eigentlichen Sterbevermerk ist aus dieser Welt verschieden. Bis auf geringfügige Variationen (in Gott verschieden) entsprechen auch die kopial überlieferten Grabschriften für Bruno VI. (gest. 1496) und Bruno VII. von Querfurt (gest. 1495) diesem Schema (Nr. 46, 48). Häufig schloß sich an deren Sterbevermerke noch die Fürbitte Gott gnad der Seelen an.

In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts ist im Bearbeitungsgebiet bezüglich der Zusammensetzung und Formulierung der Grabschriften keine Entwicklung nachweisbar. Aus dieser Zeit ist nur ein einziges Zeugnis erhalten geblieben, das Grabmal für Hans von Kannewurff (gest. 1540; Nr. 92). Im Binnenfeld der Platte ist der Verstorbene ganzfigurig im Halbrelief wiedergegeben. Er trägt einen Harnisch und hat die Hände vor der Brust betend zusammengelegt. Die Inschrift ist auf dem Rand umlaufend eingemeißelt, die Fürbitte endet aber im Binnenfeld links und rechts des Hauptes.

Für die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts lassen sich anhand des etwas umfangreicheren Materials einige Veränderungen hinsichtlich der Wortwahl sowie der in die Grabschrift integrierten inhaltlichen Komponenten feststellen. Neben Anno domini (Nr. 112, 136) steht mitunter auch lediglich Anno (Nr. 97, 147). Der Sterbetag wird bisweilen sowohl nach dem kirchlichen Fest- bzw. Heiligenkalender (Nr. 97) als auch nach dem Monatsdatum (Nr. 112, 136, 147) verzeichnet, wobei sich letztere Variante durch den Einfluß der Reformation immer mehr durchsetzt. Daneben tritt nun häufiger auch die Angabe des Lebensalters (Nr. 97, 147), bei Kindern bisweilen zusätzlich eine kurze genealogische Information, wessen Sohn oder Tochter sie waren (Nr. 112). Statt der Wendung in Gott bzw. aus dieser Welt verschieden, die sich fast gänzlich verliert, wählte man vielfach den Ausdruck in Gott (selig) entschlafen (Nr. 97, 112, 136, 147). Die Fürbitte wird deutlich wortreicher formuliert; bereits 1557 heißt es auf dem Grabmal für Jobst von Geusau der Seelen Gott der Allmächtige gnädig und barmherzig sei, amen (Nr. 97). Daneben findet man der allmächtige und barmherzige Gott wolle gnädig sein (1596; Nr. 147) oder welchem Gott eine fröhliche Auferstehung verleihe, amen (1573; Nr. 112). Die auffälligste Änderung vollzieht sich jedoch in der verstärkten Einbeziehung von Trostsprüchen in die Grabschrift. Diese stammen überwiegend aus der Bibel, teilweise auch aus dem Gesangbuch. Die mit der Reformation verstärkt geforderte Hinwendung auf die Heilige Schrift läßt bisweilen alle übrigen Nachrichten in den Hintergrund treten. So beschränkt sich die Inschrift auf dem Epitaph der Familie Jobsts von Geusau allein auf die Wiedergabe der Verse Jh 3, 16–17 (Also hat Gott die Welt geliebt etc.; Nr. 98), die auch später zu den weitaus beliebtesten und inschriftlich nicht nur auf Grabmälern verwendeten Bibelstellen gehören.184) In diesem Fall ist auf die sprachliche Formulierung aller übrigen Informationen gänzlich verzichtet worden, die nur indirekt dem Wappenschmuck und der figürlichen Gestaltung zu entnehmen sind. Das Grabmal für Margaretha von Geusau (gest. 1578) bietet in der umlaufenden Schriftzeile zuerst das Bibelzitat und erst dann stark verkürzt den Sterbevermerk (Nr. 121).

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Auf dem Grabdenkmal für Dietrich von Geusau hat das Bibelzitat den Sterbevermerk gänzlich aus der umlaufenden Randleiste in das Binnenfeld verdrängt (Nr. 147). Neben dem dreifachen Nachweis von Jh 3, 16 (Nr. 98, 121, 147) ist auf Querfurter Grabmälern des Adels bis zum 17. Jahrhundert lediglich noch Hi 19, 25 (Ich weiß, daß mein Erlöser lebt etc.; Nr. 147) bezeugt.

Hinsichtlich der Form der vorhandenen bzw. überlieferten Grabmäler läßt sich ein größeres Variationsspektrum erkennen. Das traditionelle Abbild des Verstorbenen als Relief im Binnenfeld wird bisweilen durch den vermehrten Rückgriff auf Bibelzitate verdrängt (Nr. 147). Daneben findet sich aber auch noch die zentrale Wiedergabe von Wappen auf der Platte (Nr. 136).

In der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts erfahren die angedeuteten Entwicklungen eine weitere Verstärkung (Nr. 158, 161, 199, 203, 214, 217). Die Bibelzitate beanspruchen immer mehr Platz auf den Grabdenkmälern und umfassen bisweilen bis zu vier Zitate (Nr. 214). Dabei griff man auf Hi 19, 25 (Ich weiß, daß mein Erlöser lebt etc.; Nr. 214); Ps 94, 19 (Ich hatte viel Bekümmernis etc.; Nr. 203); Ps 27, 14 (Harre des Herrn etc.; Nr. 214); Ps 31, 6 (In deine Hände befehle ich meinen Geist etc.; Nr. 214); Hab 2, 4 (Der Gerechte aber wird seines Glaubens leben etc.; Nr. 203); Jh 3, 16 (Also hat Gott die Welt geliebt etc.; Nr. 214); Röm 14, 7 (Denn unser keiner lebt ihm selber etc.; Nr. 217); Gal 3, 27 (Denn wieviel euer auf Christum getauft sind etc.; Nr. 158); Phil 1, 21 (Christus ist mein Leben etc.; Nr. 199); Phil 3, 20 (Unser Wandel aber ist im Himmel etc.; Nr. 199); 1 Jh 1, 7 (Das Blut Jesu Christi macht uns rein etc.; Nr. 199) zurück. Die figürlichen Darstellungen der Verstorbenen werden dadurch weiter verdrängt, während die heraldische Gestaltung davon unberührt geblieben zu sein scheint. Alle erhaltenen Grabmäler tragen zumindest ein Wappen, während zwei Kinderepitaphien aus der Familie von Geusau (gest. 1603; Nr. 158/gest. 1605; Nr. 161) sogar eine zehnteilige und das Epitaph des Christoph von Häring (gest. 1643) immerhin eine achtteilige Ahnenprobe aufweisen (Nr. 221). Die Inschriften sind sowohl umlaufend als auch zeilenweise angeordnet. Die Jahresangabe wird durchgängig nur noch durch Anno eingeleitet. Die weiteren Angaben zum Todeszeitpunkt unterliegen indes einer zunehmenden Tendenz zur Präzisierung. So findet immer häufiger die Todesstunde Erwähnung (Nr. 203, 214, 217). Parallel dazu wird auch die Lebenszeit – teilweise bis auf den Tag genau – überliefert, meist in Verbindung mit der einleitenden Floskel ihres bzw. seines Alters (Nr. 203, 214, 217). Aus dem Wortfeld für „sterben“ bevorzugt man nunmehr die Wendungen ist seelig verschieden, verschied seelig oder gottselig bzw. in Gott seelig entschlafen. An Fürbitten ist lediglich eine einzige überliefert, die im Vergleich zu den typischen Formulierungen des 16. Jahrhunderts deutlich kürzer gewählt wurde: ihrer Seelen Gott gnade (Nr. 203).

4. 1. 2. Die Grabplatten, Epitaphien und Grabsteine der Bürger und Bauern

Die ältesten auswertbaren Grabmäler für Bürger und Bauern stammen aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Darunter sind allerdings nur zwei Grabplatten bzw. Epitaphien, die sich zumindest fragmentarisch erhalten haben. Dazu zählt einerseits das Grabmal für Hans Schram, auf dem noch die Reste einer ehemals umlaufend eingemeißelten Inschrift sowie das zentrale, in Ritzzeichnung ausgeführte Wappen zu erkennen sind (Nr. 101). Andererseits ist auf das Großosterhausener Epitaph für einen Unbekannten bürgerlichen Standes zu verweisen (Nr. 118). Die Platte ist oben halbkreisförmig zugeschnitten und zeigt im Binnenfeld den Verstorbenen in Lebensgröße, flankiert von einem Vollwappen und einer Schriftkartusche. Die obere, gebogene Randleiste füllt der lateinische Sterbevermerk, während die übrigen Randabschnitte mit deutschen Bibelzitaten versehen sind. Bei den übrigen bürgerlichen Grabmälern handelt es sich bis zum Ende des Berichtszeitraums in der Regel um Grabsteine, die fast gänzlich mit zeilenweise eingemeißelten Inschriften bedeckt sind (Nr. 144 (?), 150, 152, 153, 172 (?), 173 (?), 185, 186 (?), 204 (?), 205, 206 (?), 207, 208 (?), 210, 216 (?)) und nur selten noch figürliche Reliefs mit dem Abbild des Verstorbenen tragen (Nr. 150 (?), 152, 226). Mit dem Großosterhausener Grabmal liegt außerdem die älteste zumindest teilweise in Latein verfaßte Grabinschrift der Renaissance vor. Während für den Adel in der Zeit vom 15. bis zur ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts kein einziges Grabmal mit einer lateinisch formulierten Inschrift bezeugt ist, lassen sich für das Bürgertum in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts zumindest noch zwei weitere anführen. Diese sind beide evangelischen Pfarrern gewidmet (Nr. 138, 149) und teilweise in Anlehnung an klassische Vorbilder abgefaßt: So wird in ihnen einerseits der Sterbetag nach dem römischen Kalender angegeben, andererseits findet sich in dem abschließenden Vermerk relicta vidua hoc saxum f(ieri) f(ecit) eine Analogie zu der für antike Grabmäler typischen Anführung des Grabmalstifters [Druckseite XXXIII] (Nr. 138).185) Als Einleitung der Jahresangabe sind die Formulierungen anno post natum Christum (Nr. 118), anno Christi nati (Nr. 138) oder Anno domini (Nr. 149) bezeugt, bezüglich der Altersangabe anno aetatis suae climacterico (Nr. 118) oder lediglich anno aetatis (Nr. 138). Aus dem Wortfeld für „mori“ wurden die Ausdrücke obdormivit (Nr. 118), placide obiit (Nr. 138) oder einfach obiit (Nr. 149) gewählt.

Die übrigen bürgerlichen Grabmäler des 16. Jahrhunderts wurden mit deutschsprachigen Inschriften versehen (Nr. 144, 150, 152, 153). Es handelt sich dabei um vier Grabsteine, von denen drei sowohl auf der Vorder- als auch auf der Rückseite Inschriften tragen und damit bereits ein Gestaltungsprinzip erkennen lassen, das sich in der ersten Hälfte des 17. Jahrhundert noch häufiger belegen läßt. Dabei blieb die Vorderseite in der Regel dem Sterbevermerk, die Rückseite hingegen ein bis zwei Trostsprüchen (meist Bibelzitaten) vorbehalten. Die zeilenweise angeordneten Inschriften füllen in der Regel beide Flächen vollständig aus oder werden lediglich durch kleinere Zierelemente unterbrochen. Mit einem etwas größeren Relief ist das Fragment eines anonymen Grabsteins aus Lodersleben ausgestattet, auf dem sich vorn unter wenigen Buchstaben das Relief einer kniend betenden Figur erhalten hat (Nr. 152). Der Grabstein für den Querfurter Ratmann Bron Merman (gest. 1598) ist indes nur einseitig beschriftet (Nr. 150). Die kleine, hochrechteckige Platte hat im oberen Bereich einen vorkragenden Giebel, auf dem die Grabschrift beginnt und unter dem ein ovales Bildoder Wappenmedaillon ausgehauen ist. Das Sterbejahr wird hier durch Anno eingeleitet, während die kopial überlieferte Grabschrift für Hans Reiche (gest. 1597) nur die Jahreszahl angibt (Nr. 144). Der Sterbetag, der vor oder nach dem Sterbejahr stehen kann, wurde stets nach dem Monatsdatum angegeben und bisweilen durch die genaue Uhrzeit des Sterbemoments ergänzt (Nr. 153). Als Umschreibung für „sterben“ wählte man (seliglich) in Gott entschlafen oder in Christo selig entschlafen. Die Grabschrift für Bron Merman schließt mit der Lebenszeit unter Verwendung der Formulierung seines Alters. Die auf bürgerlichen Grabmälern der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts verwendeten Bibelzitate entstammen den Büchern Hi 19, 25 (... und er wird mich hernach aus der Erde aufwecken etc.; Nr. 144, 152); Jh 3, 16 (Also hat Gott die Welt geliebt etc.; Nr. 118, 153, 154); Phil 1, 21 (Christus ist mein Leben etc.; Nr. 118); 1 Tim 1, 18–19 (Kämpf einen ritterlichen Kampf etc.; Nr. 118); Off 14, 13 (Seelig sind die Toten etc.; Nr. 118). An Fürbitten ist lediglich einmal die kurze Formel dem Gott gnade überliefert (Nr. 140).

In der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts lassen sich weder in der formalen Gestaltung der Träger noch in der Zusammensetzung und Formulierung der Grabschriften wesentliche Veränderungen nachweisen. Durch eine bisher unbekannte Kopialüberlieferung zu den Grabschriften der Friedhöfe zu Liederstädt und Pretitz ist das bereits beschriebene Gestaltungsprinzip bürgerlicher bzw. bäuerlicher Grabsteine im ländlichen Raum vor allem im ersten Drittel des 17. Jahrhunderts gut bezeugt.186) Dabei handelt es sich durchweg um deutschsprachige Inschriften. Erhalten sind nur zwei Grabsteinfragmente und ein größeres Kinderepitaph (Nr. 205, 219, 226). Diese drei Grabmäler zeichnen sich dadurch aus, daß ihr beschriftetes Hauptfeld oben durch eine Art Gesims abschließt, über dem sich ein barock geschwungener Giebel mit tiefen seitlichen Aussparungen oder flach-ovalem Rollwerk erhebt. Die hochrechteckige Platte des Epitaphs ist zudem durch Leisten in einen umlaufend beschrifteten Rahmen und ein Binnenfeld unterteilt, in dem unter zwei Vollwappen der zeilenweise angeordnete Sterbevermerk mit Fürbitte steht. Weitere heraldisch gekennzeichnete Grabmäler für Verstorbene bürgerlichen oder bäuerlichen Standes lassen sich nicht anführen. Bezüglich der Formulierung der Inschriften ist festzuhalten, daß vor dem Sterbejahr fast durchweg lediglich Anno steht (Nr. 172, 173, 185, 186, 204, 205, 206, 207, 208, 210, 216). Danach folgt häufig der Sterbetag nach dem Monatsdatum (Nr. 172, 173, 181, 185, 186, 195, 204, 205, 206, 207, 210, 216). Die Uhrzeit wird hingegen seltener genannt und erscheint nach 1616 (Nr. 185) nur noch einmal auf dem erhaltenen Epitaph von 1642 (Nr. 219). Den bereits oben aufgeführten Wendungen für „sterben“ lassen sich hier anfügen christseligst verschieden, starb in Gott, ist selig gestorben, in Christo seliglichen entschlafen, in Gott dem Herrn selig entschlafen, im Herrn verstorben oder auch bloß ist gestorben.187) Die Angabe der Lebenszeit erfolgt stets nach seines/ihres Alters. Eine leichte Veränderung scheint sich in Bezug auf die Fürbitten [Druckseite XXXIV] vollzogen zu haben: Im Unterschied zu den bürgerlichen Grabmälern des 16. Jahrhunderts finden sich am Ende der Grabschriften des 17. Jahrhunderts wieder häufiger auch längere Fürbittformeln. Nachweisbar sind Gott verleihe eine sanfte Ruhe und eine fröhliche Auferstehung (Nr. 172), Gott verleihe eine fröhliche Auferstehung (Nr. 173), dem Gott gnade (Nr. 181, 204), welchem Gott der Herr eine fröhliche Auferstehung verleihe (Nr. 207) und dessen Seelen Gott gnade (Nr. 208). An Bibelstellen, die zumeist auf der Rückseite der Grabsteine angebracht sind, werden zitiert: Ps 90, 10 (Unser Leben währet siebzig Jahr etc.; Nr. 204); Ps 90, 12 (Lehre uns bedenken etc.; Nr. 172); Jes 26, 19 (Wachet auf ihr Toten etc.; Nr. 173); Jes 57, 1 (Denn die Gerechten werden weggerafft etc.; Nr. 208); Wsh 3, 1 (Aber der Gerechten Seelen etc.; Nr. 172); Sir 17, 27 (Darum lobe den Herrn etc.; Nr. 207); Sir 40, 1 (Es ist ein elend, jämmerlich Ding etc.; Nr. 173) und 2 Tim 4, 7 (Ich habe einen guten Kampf gekämpft etc.; Nr. 216).

4. 2. Die Glocken

Inschriften auf Glocken können sehr verschiedene Funktionen erfüllen, die häufig einander überlagern und nicht immer exakt zu trennen oder auch zu definieren sind.188) Zum Teil benennen sie die magischen oder liturgischen Aufgaben der Glocke, teilweise aber liefern sie auch Informationen zu ihrer Entstehung und den daran beteiligten Personen. Ein großer Teil der Glockeninschriften des Kreises Querfurt kann nach dem Kriterium ihrer Funktionalität in folgende Inschriftensorten untergliedert werden: magische Beschwörungen, Gebete, Anrufungen, Funktionsbezeichnungen, Bildbeischriften, Herstellungsvermerke, Stifter- und Meisterangaben, Überlieferung historischer Nachrichten, Amtsträgernennungen und Zugehörigkeitsangaben.189) Für die restlichen Inschriften läßt sich die Funktion nicht genau bestimmen, weshalb für ihre Zuordnung auf den Inhalt oder die Provenienz des Textes zurückgegriffen werden muß. Dazu zählen vor allem sprichwörtliche Sentenzen, Bibelzitate und Devisen.

Auf den frühesten Glocken aus dem 12. und 13. Jahrhundert sind überwiegend Beschwörungen, Anrufungen und Gebete verzeichnet, die im Ritz- oder Schabverfahren190) erstellt wurden und an der Glockenschulter meist rückläufig und spiegelverkehrt erscheinen. Zu den magischen Formeln gehören vor allem AGLA (Nr. 3, 10), AΩ (Nr. 3, 6, 9) und bisher nicht näher interpretierbare Buchstabenfolgen (Nr. 4, 11, 13), die häufig gemeinsam mit dem Kreuz oder anderen apotropäischen bzw. religiösen Symbolen einhergehen. Dazu zählen vor allem Tetragramme, Binderunen, Quadrate und andere geometrische Figuren sowie Ritter-, Tier- und Pflanzendarstellungen (insbes. Nr. 4, 6, 9). In der Regel stehen diese Symbole in der Nähe der Inschrift, verzieren oder unterbrechen sie und bilden mit ihr eine lokale Einheit. Hingegen bleibt die Flanke meist unverziert. Die Gestalt der Hauben ist überwiegend stark gewölbt, bei der noch erhaltenen Zuckerhutglocke (Nr. 3) sogar fast halbkugelförmig gestaltet. Die Deckplatten sind kaum größer als der Umfang der daran ansetzenden Kronen. Haube und Schulter gehen nahezu fließend ineinander über.191)

Zu den Gebeten auf den ältesten Glocken des 12. und 13. Jahrhunderts zählt das Ave Maria (Nr. 6), daneben rex glorie Christe veni cum pace (Nr. 7) als Variation zu o rex glorie veni cum pace. Das letztere erscheint gemeinsam mit dem Psalmzitat vox domini super aquas. Auf einer anderen Glocke ist der Wettersegen Christus imperat, regnat, Christus vivificat überliefert (Nr. 10). Im Zusammenhang mit den Gebeten lassen sich buchstabenhohe Reliefs mit der Kreuzigungsszene (Nr. 6) und figürlich gestaltete oder auch in Kreuzform angeordnete Brakteaten (Nr. 7, 10) als Ziermittel nachweisen. Außerdem sind eine Anrufung an Gottvater, Christus und Maria zu erwähnen (Alfa et O Tetragramaton El Eloy Messias Maria; Nr. 9) sowie die teilweise als Funktionsbezeichnung zu verstehende Aufforderung an die Gemeinde, beim Geläut zum Gottesdienst zu kommen: Dum trahor audite voco vos ad sacra venite (Nr. 12).

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Mit dieser Inschrift ist auch der einzige metrisch verfaßte Text auf Glocken des Kreises Querfurt aus der Zeit vor 1300 genannt.

Im 14. Jahrhundert lassen sich im Bearbeitungsgebiet bezüglich der Ausgestaltung und Beschriftung der Glocken keine einschneidenden Veränderungen nachweisen. Die Wölbung der Hauben nimmt etwas ab, so daß bisweilen ein Absatz zur Schulter entsteht. Die in Ritz- und Schabetechnik erstellten Inschriften erscheinen auf den erhaltenen Glocken weiterhin rückläufig und spiegelverkehrt. Die Texte befinden sich gemeinsam mit der übrigen Glockenzier stets an der Schulter, während die Flanke nur selten und der Schlag nie einbezogen werden. Häufiger als zuvor dienen nun neben Brakteaten kleine Bildmedaillons oder Figurenreliefs als Zierelemente, die mitunter selbst Inschriften tragen (Nr. 14, 15, 20, 21, 23). Dabei handelt es sich vor allem um Bildtituli, z. B. für die abgebildeten Symbolwesen der Evangelisten (Nr. 14, 15). Als weitere Zier- und Ausdrucksmittel sind Pilgerzeichen (Nr. 14), Ringe (Nr. 20), kleine Bildreliefs (Nr. 21, 23) oder Kruzifixe (Nr. 15, 20, 21) anzuführen, die mitunter fast vollplastisch ausgegossen sein können. Neben den traditionellen Inschriften wie AΩ (Nr. 16, 23), Ave Maria (Nr. 20) und Dum trahor audite voco vos ad sacra venite (Nr. 28) treten nun auch die beliebte Wetterbeschwörung Sit tempestatum per me genus omne fugatum (Nr. 19) und das Gebet Vas deus hoc signa plebs salva sit aura benigna (Nr. 21) auf. Der vermehrte Rückgriff auf eine metrisch gebundene Sprache läßt sich dabei in verschiedenen Inschriftensorten beobachten, so z. B. in der Klage O si sentires quo tendis unde venires / numquam gauderes sed omni tempore fleres (Nr. 24). Auf dieser Glocke befand sich überdies einer der frühesten Herstellungsvermerke, der sowohl das Jahr anno domini 1352 als auch den genauen Tag des Gußvorgangs in die sancti Joannis Baptiste bezeichnet. Schließlich ist mit vox dei pax domini eine im mitteldeutschen Raum mehrfach bezeugte Inschrift zu erwähnen, deren Funktion möglicherweise mit der Meßliturgie zusammenhängt, bisher jedoch nicht eindeutig geklärt ist (Nr. 16). Gleiches gilt für eine Glocke in Schraplau mit der Inschrift Sancta Anna, die einerseits als Anrufung, andererseits aber auch als Namensansage interpretierbar ist (Nr. 23).

Aus dem 15. Jahrhundert sind nur zwei Glocken im Original erhalten. Die ältere von ihnen trägt an der Schulter statt einer Inschrift mehrere Bildmedaillons und ein Kruzifix (Nr. 31). Im oberen Flankenbereich befindet sich ein einzelner Buchstabe, der den frühesten noch erhaltenen Beleg für die neue Fertigungsmethode mittels Wachslettern darstellt. Seine Bedeutung bleibt indes unsicher, möglicherweise handelt es sich um die Namensinitiale des Gießers im Sinne einer Meistersignatur. Die andere noch existierende Glocke ist weitgehend unverziert (Nr. 43). Sie trägt an der Schulter das lapidare Herstellungsdatum anno domini mcccclxxxvi und das bis zur Reformation sehr häufig verwendete, teils auch variierte Gebet hilf Gott Maria berat (Nr. 56, 59, 60, 63, 65, 67, 69, 74, 83, 84). Es stellt im Kreis Querfurt den ersten Nachweis für eine deutschsprachige Glockeninschrift dar. Die Wendung wurde wohl als Reim empfunden und erfuhr später häufig Ergänzungen durch weitere Heiligenanrufungen. Erstmals ist auf dieser Glocke auch der Schlag mit einer Inschrift versehen, die jedoch nicht mehr zu entziffern ist.

An kopial überlieferten Gebeten auf vorreformatorischen Glocken des 15. bzw. 16. Jahrhunderts sind der Vers vox mea sit grata tibi virgo Maria beata (Nr. 85) sowie die Prosaformel Ave Maria mater gracie (Nr. 82) überliefert. Daneben findet sich der bereits im 14. Jahrhundert verwendete Hexameter vas deus hoc signa plebs salva sit aura benigna nochmals auf einer Glocke von 1478, die neben dem Herstellungsvermerk und einigen geometrischen Figuren auch das Gießerzeichen Claus Rimans aufwies (Nr. 38). Sie ist damit die älteste Glocke aus dem Bearbeitungsgebiet, deren Gießer namentlich benannt werden kann, und bietet zugleich den frühesten Beleg für eine bildliche Flankengestaltung, die zumindest teilweise als Ritzzeichnung ausgeführt wurde. Der Überlieferung gemäß war eine Seite mit einer Kreuzigungsgruppe, die andere mit dem geritzten Abbild des hl. Georg versehen.

Spätestens seit Beginn des 16. Jahrhunderts wird die Angabe des Gußjahres zu einem nahezu konstanten Bestandteil der Glockeninschrift. Obgleich sich die deutsche Sprache immer mehr durchsetzt, bleibt es stets bei der einleitenden Datierungsformel anno domini, der die Jahreszahl in römischen Ziffern folgt. Immer öfter finden danach auch die Gießer und ihre jeweiligen Wirkungsstätten Erwähnung, so erstmals auf der 1502 von Mathis Sommer zu Naumburg gegossenen Glocke in Albersroda (Nr. 56). In dieser Inschrift tritt zudem der im Bearbeitungsgebiet singuläre Fall auf, daß auf einer Glocke eine historische Nachricht überliefert wird. Sie nimmt offensichtlich auf den päpstlichen Ablaß zum Goldenen Jahr 1500 Bezug. Das anschließende Gebet hilf Gott Maria berat endet mit der Anrufung des hl. Donat, der in einer Ritzzeichnung auf der Flanke bildlich dargestellt war.

Aus dem ersten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts sind sechs Glocken dem Gießer Paul Mas zuzuweisen, dessen Name jedoch nur auf einer Barnstädter Glocke ausdrücklich genannt ist (Nr. 59, 60, 63, [Druckseite XXXVI] 65, 67, 69 mit Gießersignatur). Seine Herstellungsvermerke beginnen stets mit der üblichen lateinischen Jahresangabe Anno domini etc., nach der aber regelmäßig das deutsche Wort ior pleonastisch ergänzt wird. Im Anschluß folgt die durch Hilf Gott Maria eingeleitete Anrufung mehrerer Heiliger, unter denen fast immer die hl. Anna und die entsprechenden Kirchenpatrone sind. Schließlich werden mitunter auch die jeweiligen Amtsträger oder die Stifter der Glocke genannt. Die Inschrift begleiten in der Regel lilienbesetzte Stege oder Friese aus verschränkten Rundbögen. Zu den übrigen Ziermitteln zählen Pilgerzeichen, Kruzifixe, Bildreliefs oder -medaillons sowie Wappenschilde, die auf der Flanke oder innerhalb der Inschrift angebracht sein können.

Ein Zeitgenosse Paul Mas’ war der sog. Hallesche Gießer, von dem in Esperstedt und Dornstedt zwei Glocken erhalten sind (Nr. 62, 75). Als seine Kennzeichen gelten die Weinblätter an den Schulterstegen und der Wappenschild der Stadt Halle innerhalb der Inschrift. Während auf der Esperstedter Glocke lediglich der Herstellungsvermerk verzeichnet ist, umfaßt die Inschrift in Dornstedt außerdem den apotropäischen Kreuztitulus, in der Mitte unterbrochen von einem plastisch ausgegossenen Kruzifix, und als Anrufung die Heiligennamen Maria und Anna. Die Flanke zeigt das auch auf anderen Glocken des Gießers nachweisbare Medaillon mit dem Brustbild Gottvaters und eine Kreuzigungsgruppe.

Es verbleiben lediglich zwei Glocken, die noch vor der einsetzenden Reformation entstanden und bisher keinem Gießer zugewiesen werden können. Die eine hing in der Leimbacher Kirche und stammte von 1503 (Nr. 58). Sie trug neben dem üblichen Herstellungsvermerk den auf Maria bezogenen sprichwörtlichen Rätselspruch sum quid eram ero quod dicor utrumque Maria, der auf anderen Glocken bisher nicht nachweisbar ist. Für die Glocke zu Obhausen ist lediglich der Herstellungsvermerk Anno Domini 1518 und das vielfach bezeugte, hier etwas variierte Gebet Hilf Gott und Maria überliefert (Nr. 74; zu weiteren Nachweisen des Gebets s. o.).

Die nachreformatorischen Glocken tragen bis auf zwei Ausnahmen, die beide nur kopial überliefert sind und von denen eine vor der Mitte des 16. Jahrhunderts zeitlich nicht näher eingrenzbar ist (Nr. 94, 95), allesamt datierte Meisterinschriften, die teilweise sogar den Ort der Gießhütte nennen. Aus ihnen geht ein neues Selbstverständnis der Gießer hervor, die nun ausdrücklich und präzise auf ihre Urheberschaft verweisen. Die überwiegend in Prosa formulierten Texte weisen nur manchmal eine wenig kunstvolle Reimbindung auf (Nr. 110, 141, 179, 180). Sehr häufig erscheinen indes Bibelzitate, vor allem die protestantische Devise 1 Pt 1, 25 Verbum Domini manet in aeternum (Nr. 94, 110, 113, 114, 141, 180, 194). Daneben überliefern die Glocken mitunter die Namen verschiedener Amtsträger, manchmal wohl auch die der Stifter (Nr. 128, 141, 143, 179, 191, 194). Gebete, Marien- und Heiligenanrufungen oder magische Formeln verschwinden nahezu gänzlich. Auch die Glockenzier beschränkt sich nun vorrangig auf Friese, Stege und Kruzifixe, während figürliche Heiligendarstellungen fast nirgends mehr nachweisbar sind (außer Nr. 191).

Aus der Gießerei Möring stammen elf Glocken, von denen nur zwei erhalten sind (Nr. 110, 128, 143, 179, 183, 192, 194, 197, 200, 201, 202). Die ältere von beiden hängt in Lodersleben und ist 1571 von Hans Möring gegossen worden (Nr. 110). Die andere befindet sich in Grockstädt und entstand 1615 unter Hieronymus Möring (Nr. 183). Auf beiden ist die Inschrift an der Schulter angebracht und verläuft zwischen vier einzelnen Stegen. Am untersten schließt sich jeweils ein Fries an, der auf der älteren Glocke aus hängenden Lilien, auf der jüngeren aus Rankenwerk besteht, das aus bauchigen Vasen wächst. Nahezu die gleiche Schultergestaltung ist durch eine Abreibung von der verlorenen Glocke zu Hornburg überliefert, die Melchior und Hieronymus Möring gemeinsam im Jahre 1624 gegossen hatten (Nr. 197). Hier war der Rankenfries lediglich doppelt ausgeführt, mit Engelsköpfchen versehen und über dem obersten Steg nochmals wiederholt worden. Die Glocke von Hans Möring (Nr. 110) war auf der Flanke mit einem großen Kruzifix und einem Brustbild Christi, auf den Kronenbügeln mit Flechtbändern versehen. Der stereotype Herstellungsvermerk der Gießerei Möring lautet in der Regel: Anno (domini) [Jahreszahl] (da) gos(sen) mich [Melchior/Hieronymus] Möring zu Erfurt (im Namen Gottes). Des Reimes wegen fand bisweilen auch eine Wortumstellung statt, so daß das Subjekt vor das finite Verb gerückt wurde (Nr. 110, 179). Im Anschluß folgen entweder die Namen verschiedener Amtsträger oder ein Bibelzitat. Zu den bevorzugten Stellen aus der Heiligen Schrift zählen dabei 1 Pt 1, 25 (Das Wort Gottes bleibt in Ewigkeit; Nr. 110, 194), 1 Jh 1, 7 (Das Blut Jesu Christi, seines Sohnes, macht uns rein von aller Sünde; Nr. 128) und Lk 2, 14 (Ehre sei Gott in der Höhe, Friede auf Erden und den Menschen ein Wohlgefallen; Nr. 197, 201, 202). Daneben ist auf einer 1612 von Hieronymus Möring gegossenen Glocke eine gereimte Funktionsbezeichnung mit Zugehörigkeitsvermerk überliefert: Hieronymus Möring zu Erfurt gos mich, in Öchlitz hang ich, meinen Klang geb ich, allen Christen ruf ich (Nr. 179).

[Druckseite XXXVII]

Von Eckhart Kucher sind in Vitzenburg zwei kleine Glocken gleicher Größe erhalten geblieben, die 1573 offensichtlich als Paar für ein und denselben Glockenturm gegossen wurden (Nr. 113, 114). Abgesehen von den zahlreichen Stegen auf der Haube, der Schulter, dem Wolm und dem Schlag sind sie vollkommen unverziert geblieben. Auf beiden ist das Gußjahr ohne jegliche Einleitung in römischen Zahlzeichen sowie das Bibelzitat 1 Pt 1, 25 angegeben, einmal in Deutsch, auf der anderen in Latein. Eine von ihnen (Nr. 113) trägt außerdem ohne jegliche syntaktische Einbindung den Namen des Gießers.

Nur eine einzige Glocke (Nr. 127) stammt aus der Gießerei George Beinroths in Eisleben (Lkr. Mansfelder Land). Sie wurde 1580 gegossen und hängt im Kirchturm zu Dornstedt. Ihre Form zeichnet sich dadurch aus, daß die gewölbte Haube ohne Absatz mit der Schulter verschmilzt. Die Flanke verzieren ein Kruzifix und ein hochrechteckiges, bisher nicht gedeutetes Ornament. Die auf der Schulter zweizeilig umlaufenden Inschriften werden von Doppelstegen bzw. Stegbündeln begleitet. In der oberen Zeile ist das Bibelzitat Lk 9, 35 (Dies ist mein lieber Sohn und den sollt ihr hören) wiedergegeben, darunter die Meisterinschrift, wobei das Gußjahr ohne jegliche Einleitungsformel angefügt ist: George Beinroth gos mich zu Esleben MDLXXX.

Zu den weniger bekannten Gießern zählt Hans Beck in Leipzig, der 1593 die große Hornburger Glocke goß (Nr. 141). Im Gegensatz zu der Glocke George Beinroths besitzt diese eine nahezu waagerechte Haube, die zur Schulter fast rechtwinklig umbricht. Dort verläuft am oberen Rand zwischen zwei eng anliegenden Stegen die gereimte Meisterinschrift: Aus dem Feuer bin ich geflossen, Hans Beck von Leipzig hat mich gegossen. Die Flanke ist lediglich mit einem großen Rundmedaillon besetzt. Am Schlag sind knapp oberhalb der Schärfe die zwei Bibelzitate Mt 24, 35 (Himmel und Erde vergehen, aber meine Worte vergehen nicht) und 1 Pt 1, 25 (Verbum domini manet in aeternum) verzeichnet, denen sich ein Name anschließt.

Aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts sind neben den Glocken aus der Gießerei Möring zwei weitere Abschriften von bereits verlorenen Glocken überliefert. Bei der einen handelt es sich um eine Arbeit des halleschen Gießers Lorentz Richter (Nr. 180). Auf ihr war die Meistersignatur Lorentz Richter in Hall goß mich durch einen einsilbigen Reim mit dem Bibelzitat 1 Pt 1, 25 Gottes Wort bleibt ewig verbunden. Wiederum blieb das Gußjahr MDCXIII ohne jegliche Einleitung. Für die andere Glocke ist, wenn man von der häufig aufgegriffenen Devise der Protestanten Verbum domini manet in aeternum absieht, die einzige lateinische Glockeninschrift aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts bezeugt. Sie befand sich in der Kirche zu Öchlitz und war 1618 von Jakob König nach dem Vorbild ihrer Vorgängerin gegossen worden (Nr. 191). Dabei hatte man vermutlich die alte Glockenzier weitgehend übernommen. Zumindest trug die Glocke eine für die nachreformatorische Zeit ungewöhnliche Darstellung des hl. Petrus. Neben dem Bildtitel waren auf ihr die datierte Meisterinschrift Anno M. DCXVIII Redintegrata est Erfurdii per Jacobum Köning, danach die Amtsträgernennung Pastore in Oechlitz Matthia Groebio et Marco Kosen tunc Rerum Sacrarum curam gerente sowie ein weiterer Name Georgius Litzener der Elter verzeichnet.

4. 3. Die liturgischen Kelche und Kannen

Der Katalog enthält 13 mit Inschriften versehene Kelche und eine Abendmahlskanne (Nr. 25, 26, 36, 37, 76, 77, 87, 165, 166, 209, 223, 225, 228).192) Die genaue Herkunft der Geräte war allerdings nur in wenigen Fällen zu ermitteln. Meist ist damit zu rechnen, daß der gegenwärtige Standort nicht der ursprüngliche ist, sondern daß die gut transportablen Ausstattungsstücke nach der Reformation mehrfach in den Besitz anderer Gemeinden gelangten (nachweisbar für Nr. 76). Dazu kommt, daß die Kelche häufig repariert und Beschädigungen durch Ersatzteile fremder Provenienz ausgebessert wurden. Die Datierungen sind dann nur auf die Inschriften zu beziehen, während die Cuppae jüngeren (Nr. 37 (?)), die Nodi oder Füße bisweilen auch älteren Datums sein können (Nr. 166, 228 (?)). Gleichwohl lassen sich Reparaturen und Ergänzungen nur selten nachweisen; diesbezügliche Angaben beruhen häufig auf stilistischen Vergleichen.

Die ältesten zwei Kelche stammen aus dem zweiten bis dritten Viertel des 14. Jahrhunderts (Nr. 25, 26). Beide besitzen eine kegelförmige Cuppa sowie runde Schäfte und Füße. Die Nodi sind flach geformt, [Druckseite XXXVIII] wobei nur der Knauf des Querfurter Kelches (Nr. 26) durchbrochen und mit Rotuln besetzt ist. Diese haben eine nahezu quadratische Form, tragen je einen Buchstaben des Namens Ihesvs und waren wohl ursprünglich emailliert. Darüber bzw. darunter sind in den Schaft vor schraffiertem Hintergrund die Gebete Ave Maria und Gott hilf uns eingraviert worden. Der andere Kelch aus Döcklitz (Nr. 25) ist indes lediglich mit einer Bitte zur Fürbitte am Fuß versehen, die ebenfalls vor schraffiertem Hintergrund erscheint.

Auch aus dem 15. Jahrhundert haben nur zwei Kelche die Zeit überdauert (Nr. 36, 37). Der auffälligste Unterschied zu den älteren Gefäßen besteht in der Form der Füße, die nun in sechs bzw. acht Pässe untergliedert sind. Die kegelförmigen Cuppae, deren Originalität durchaus nicht zweifelsfrei scheint, sind unten etwas stärker abgestumpft. Der Schaft ist bei dem Querfurter Kelch (Nr. 36) rund, bei dem Schraplauer (Nr. 37) sechskantig. Die Nodi bleiben im Vergleich zum 14. Jahrhundert unverändert flach und sind mit tiefen Kehlungen und durchbrochenen Zungen versehen. Die rautenförmigen, ursprünglich emaillierten Rotuln sind allerdings sehr viel schmaler ausgeführt. Hinsichtlich der Inschriften und ihrer Lokalisierung sind keinerlei Veränderungen zu belegen: Die Rotuln tragen je einen Buchstaben des Namens ihesvs und der Schaft des Querfurter Kelches ist vor schraffiertem Hintergrund mit den Gebeten Ihesvs o hilf und Ave Maria ausgestattet.

Im 16. Jahrhundert entstanden kurz vor der Reformation drei Kelche (Nr. 76, 77, 87), von denen zwei noch existieren. Einer von ihnen befindet sich in Schnellroda, stammt aber ursprünglich aus Magdeburg (Nr. 76) und kann deshalb für die Auswertung der vasa sacra im Kreis Querfurt nur bedingt herangezogen werden. Es läßt sich jedoch festhalten, daß die Form der Hauptbestandteile im Vergleich zum 15. Jahrhundert keine grundsätzlichen Veränderungen erfahren hat. Die Schäfte sind nun stets sechskantig und die Füße in sechs Pässe untergliedert. Der Nodus des Querfurter Kelches (Nr. 77) hat lanzettförmige, von tiefen Kehlungen umrandete Zungen, ist aber nicht mehr durchbrochen. Die rautenförmigen Rotuln, die wie an den älteren Kelchen den Namen Ihesvs tragen, haben hier wieder eine annähernd quadratische Form. Die Verwendung von Email läßt sich ab dem 16. Jahrhundert im Bearbeitungsgebiet nicht mehr nachweisen. Die Inschriftensorten bleiben indes dieselben, es kommen jedoch zunehmend Stifter- und Herstellungsvermerke hinzu. So trägt der Fuß des Schnellrodaer Kelches (Nr. 76) ein Wappen und mehrere Schriftbänder, in die eine ausführliche und datierte Stiftungsinschrift eingraviert worden ist. Auf weitere Heiligennamen bzw. -anrufungen, wie sie auf dem Querfurter Kelch (Nr. 77) sogar wiederholt verzeichnet sind, wurde hier verzichtet. Die Schaftflächen erhielten statt dessen gravierte Blütenornamente. Die Nameninschriften und eine Bitte um Fürbitte (Sanctus Lampertus ora pro nobis) am Querfurter Kelch wurden teilweise ebenfalls in Schriftbänder gesetzt. In mehrfachen Verschlingungen bilden sie hier eine durchbrochene, körbchenartige Fassung für die Cuppa. Am Fuß ist ein gegossenes Kruzifix appliziert.

Die Inschriften der nachreformatorischen Kelche (Nr. 137, 165, 166, 223, 225, 228) haben im Vergleich zu denen der Glocken kaum Veränderungen erfahren. Die Formen der Kelchbestandteile werden anscheinend variabler. Die Rotuln, die mit der zunehmend kugelförmigen Gestalt des Nodus häufiger auch fehlen können, tragen weiterhin die Buchstaben des Namens Jhesus (Nr. 137, 225), wenn sie nicht gänzlich unbeschriftet blieben (Nr. 223, 228). Auch Maria ist noch auf einem Kelch von 1606 verzeichnet (Nr. 165). Dessen Fuß ist gänzlich mit getriebenem Rankenwerk versehen, und seine Pässe sind hier bereits nicht mehr so tief eingeschnitten. Auf anderen Kelchen sind hier – wie seit jeher üblich – Tatzenkreuze (Nr. 166, 225), gegossene Kruzifixe oder Kreuzigungsgruppen (Nr. 137, 228) angebracht. Die Cuppae werden nun zunehmend becherförmig und unten bauchiger. Der Lippenrand ist bisweilen leicht nach außen gebogen, so daß die Form an eine Glocke erinnert (Nr. 166, 223, 225). Die liturgischen Geräte der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts tragen überwiegend Meister- oder Stifterinschriften (Nr. 209, 223, 228). Diese können sowohl versteckt auf der Unterseite des Fußes bzw. des Kannendeckels (Nr. 209, 223 bzgl. Meisterinschrift), aber auch ganz offensichtlich auf der Außenseite der Cuppa oder des Fußes angebracht sein (Nr. 223 bzgl. Stiftungsinschrift, 228). Für „stiften“ verwendete man 1626 und 1649 als üblichen Begriff verehren (Nr. 209, 223). Zweimal erscheint die Marke oder das Wappen des Stifters (Nr. 209, 228). Neben den Meister- und Beschauzeichen, die am Steh-, Lippenrand oder auf die Unterseite des Fußes eingepunzt wurden (Nr. 223, 228), finden sich auf der Unterseite des Fußes wiederholt auch die oberflächlich eingeritzten Angaben zum Gewicht des Kelches (Nr. 228).

4. 4. Die Taufsteine

Im Gebiet des ehemaligen Kreises Querfurt konnten zehn mit Inschriften versehene Taufsteine ermittelt werden,193) die bis auf eine Ausnahme allesamt nur zwei Zeiträumen zuzuordnen sind: Die etwas ältere Gruppe entstand in den fünfziger bzw. sechziger Jahren des 16. Jahrhunderts (Nr. 99, 102, 106), die jüngere um die Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert (Nr. 142, 146, 156, 159, 170, 171). Lediglich ein Taufstein gehört der Mitte des 17. Jahrhunderts an (Nr. 224). Aus vorreformatorischer Zeit ist indes keine einzige Taufsteininschrift im Original erhalten geblieben.194) Leider wird dieser Verlust auch nicht durch abschriftliche Überlieferungen aufgewogen.

Die ältere Gruppe umfaßt drei Taufsteine, von denen nur noch zwei existieren, die zudem in ihren Bestandteilen nicht mehr vollständig sind (Nr. 99, 102). Ihnen allen ist ein oktogonales Becken mit einer kreisrunden Mulde gemeinsam. Ihre künstlerische Gestaltung ist schlicht, und die darauf verzeichneten Inschriften geben lediglich das Entstehungsjahr an. Der älteste Taufstein (Nr. 99) weist zugleich die geringfügigsten Beschädigungen auf. Er steht in der Kirche zu Kuckenburg und stammt aus dem Jahre 1558. Die Jahreszahl wurde in erhabenen Zahlen sowohl am Beckenrand als auch an dem später etwas gekürzten Fuß angebracht. Die Verzierungen beschränken sich auf schlichtes Maßwerk um das Becken und eine spiralförmige Profilierung des Schaftes.

Vom nächstjüngeren Taufstein aus der Leimbacher Kirche ist nur noch das Becken vorhanden (Nr. 102). Es hat die Grundform eines Quaders, der an den Kanten breit abgefast wurde und der sich unterhalb des oberen Randabschnitts stark verjüngt. Die trapezförmigen Seitenflächen tragen als reliefierte Verzierungen eine Blüte, einen Schmetterling sowie ein Schriftband mit der erhaben ausgehauenen Jahreszahl 1560.

Schließlich verdient auch der verlorene Taufstein aus der Kirche zu Göhritz Erwähnung (Nr. 106). Von ihm ist überliefert, er habe ebenfalls ein oktogonales Becken besessen und sei mit der Jahreszahl 1563 versehen gewesen.

Die zweite, etwa vierzig bis fünfzig Jahre jüngere Gruppe weist eine sehr viel größere Formenvielfalt auf (Nr. 142, 146, 156, 159, 170, 171). Die Becken können achteckig, sechseckig oder auch rund sein. Gleiches gilt für die Schäfte, die mitunter balusterförmig gearbeitet sind. Als Ziermittel dienen vor allem flach reliefiertes Beschlag-, Ranken- und Blattwerk, skulptierte Engelsköpfchen und Blüten sowie Rollwerkkartuschen und Diamantquader. Die Inschriften befinden sich überwiegend am Becken, und zwar nicht nur an der Außen-, sondern teilweise auch auf der Oberseite, wo sie die stets kreisrunde Mulde umschließen (Nr. 146, 171). Daneben können auch Schaft und Fuß Inschriften tragen. Die Angabe des Fertigungsjahres ist nun meist in eine Stiftungsinschrift eingebunden. So heißt es auf dem Großosterhausener Taufstein (Nr. 142): Diesen Tavfstein hat der Vorwalter Iohan Rorscheidt machen lassen vnd in diese christliche Kirche vorehret Anno 1594. Rings um die Mulde des Obhausener Taufsteins in der St.-Johannes-Kirche ist zu lesen (Nr. 171): Anno Christi 1610 hat ter ehrsame Galle Kolbe alhier tise Tavfe vorihret. Und auf dem Schaft der Niedereichstädter Taufe steht (Nr. 156): Peter Mebs hat disen Tavfestein setzen lassen Anno Christi 1602. Zusätzlich erscheint hier an der Beckenaußenseite das fast vollplastisch ausgehauene Brustbild des Stifters. In Farnstädt (Nr. 159) und Schnellroda (Nr. 170) sind hingegen nur die Stifterwappen, teilweise mit den entsprechenden Namensinitialen, angebracht worden.

Zwei Taufsteine können auf Grund der am Schaft bzw. Fuß eingemeißelten Signaturen je einem Meister zugewiesen werden. Es handelt sich dabei um den Monogrammisten HK, von dem das bereits erwähnte Stück in Niedereichstädt stammt (Nr. 156), sowie um einen bisher unbekannten Steinmetz NK, der den Taufstein in der Obhausener St.-Johannes-Kirche schuf (Nr. 171). Neben den Stiftern und Meistern finden häufig auch die Namen der jeweiligen Pfarrer und Kirchenältesten ihre inschriftliche Erwähnung, jedoch ohne jegliche syntaktische Verknüpfung (Nr. 146, 171). Wenn bisweilen nicht einmal das Amt hinzugesetzt wurde, läßt sich freilich kaum entscheiden, ob es sich um Stifter- oder Amtsträgernennungen handelt (Nr. 170).

Einen zentralen Bestandteil der Taufsteine um die Wende zum 17. Jahrhundert bilden schließlich die Bibelzitate, die stets gut lesbar am Becken ausgeführt wurden. Dabei bevorzugte man zwei Stellen [Druckseite XL] aus dem Markusevangelium, Mk 10, 14 (Laßt die Kindlein zu mir kommen etc.; Nr. 142, 146, 170) und Mk 16, 16 (Wer da glaubt und getauft wird, der wird selig etc.; Nr. 142, 146), die auf das Sakrament der Taufe unmittelbar Bezug nehmen.

Der innerhalb des Bearbeitungszeitraums jüngste Taufstein befindet sich in der Sakristei der Göhrendorfer Kirche und stammt vom Jahr 1650 (Nr. 224). Er unterscheidet sich formal grundlegend von den älteren Stücken, da hier Becken, Schaft und Fuß zu einer annähernd balusterartigen Form miteinander verschmelzen. Am oberen Rand sind wiederum die Namen des Pfarrers und der beiden Kirchväter verzeichnet, auf dem Mittelstück darunter die Jahreszahl.

4. 5. Die Altäre und Kanzeln

Aus dem Bearbeitungsgebiet stammen elf mit Inschriften versehene Altäre195) (Nr. 30, 35, 45, 52, 53, 55, 66, 80, 134, 164, 184), von denen nur einer zur Gänze verloren ist (Nr. 52). Die übrigen haben aber im Laufe der Jahre zum Teil starke Veränderungen erfahren oder sind lediglich noch in geringen Resten vorhanden, so daß nur in wenigen Fällen der annähernd originale Zustand erhalten blieb (Nr. 45, 55, 66, 80). Von den älteren Kanzeln196) haben nur zwei die Zeit überdauert (Nr. 30, 134). Sie entstanden beide nach der Reformation und wurden später in Zweitverwendung dem Altar der Kirche eingefügt.197)

Fast alle der vorreformatorischen Altarretabel stammen aus der zweiten Hälfte des 15. oder dem ersten Viertel des 16. Jahrhunderts (Nr. 35, 45, 52, 53, 55, 66, 80). Eine Ausnahme bilden hierbei die Credo-Apostel in der Kirche zu Niedereichstädt (Nr. 30), die einer chronikalischen Angabe zufolge um 1435 entstanden sein sollen. Sie befinden sich heute in einem barocken Altaraufbau, der zwar Teile des alten Retabels bzw. der Flügel integriert, vom Originalzustand aber keine Vorstellung mehr vermittelt. Jede der Figuren trägt ein entrolltes Schriftband vor dem Leib, auf dem der entsprechende Abschnitt des Apostolischen Glaubensbekenntnisses zweifarbig und überwiegend zweizeilig verzeichnet ist. Damit tragen die ältesten Zeugnisse eines spätmittelalterlichen Altars zugleich die umfangreichste Beschriftung. Die späteren Schnitzaltäre sind zwar in der Regel im Figurenprogramm nicht weniger aufwendig gearbeitet, weisen aber einen deutlich geringeren Inschriftenbestand auf. Es handelt sich überwiegend um Retabel, die mit vier Flügeln ausgestattet sind oder waren (Nr. 45, 53, 66, 80). Die Schreine haben stets nahezu quadratische Proportionen und bergen fast immer drei große Heiligenfiguren auf kleinen Podesten (Nr. 53, 55, 66, 80; ehemals wohl auch Nr. 30 und 35). In der Mitte steht in der Regel die Gottesmutter auf einer Mondsichel und hält den Christusknaben im Arm (Nr. 45, 53, 55, 66, 80; ehemals wohl auch Nr. 30 und 35). Lediglich in einem kleineren Schnitzaltärchen, das gegenwärtig als Aufsatz des Hauptaltars in Albersroda dient (Nr. 53), findet sich statt ihrer die Figur der Anna selbdritt. Maria trägt entweder die Krone bereits auf dem Haupt (Nr. 30, 35, 45, 55, 66) oder wird gerade von zwei Engeln gekrönt (Nr. 53, 80). Bisweilen wird sie von einem Strahlenkranz hinterfangen, der in die vergoldete Rückwand des Schreines gepreßt ist (Nr. 55, 80). Diese ist generell als Wandbehang gestaltet, der floral, häufig mit dem Granatapfelmuster verziert und unten mit langen Fransen versehen ist. Im Rothenschirmbacher (Nr. 45) und im Obhausener Altar (Nr. 55) ist die Rückwand zudem in der Mitte etwas ausgebuchtet, um der zentralen Nische mehr Raum zu geben. Maria wird in der Regel von zwei Märtyrerinnen flankiert, denen die entsprechenden Attribute beigegeben sind. Für die Altäre zu Niedereichstädt (Nr. 30), Albersroda (Nr. 53) und Großosterhausen (Nr. 80) wurden die hl. Katharina und die hl. Barbara gewählt, für jene zu Obhausen (heute Saxdorf; Nr. 55) die hl. Ursula und die hl. Barbara, zu Alberstedt (Nr. 66) die hl. Katharina und die hl. Margaretha. Im Rothenschirmbacher Altar (Nr. 45) sind die seitlichen Nischen des Schreins vertikal in je zwei Gelasse unterteilt, so daß Maria hier von den vier kleineren Figuren der Märtyrerinnen Katharina, Barbara, Margaretha und Dorothea umgeben ist. Ebenso dürfte der Schrein des nachträglich zum Kanzelaltar umgebauten Retabels zu Obereichstädt gestaltet gewesen sein (Nr. 35). Hier wurde die Gottesmutter, die heute den gesamten Aufbau bekrönt, nahezu von denselben Heiligenfiguren flankiert. Lediglich anstelle der hl. Katharina erscheint die hl. Agnes. Die horizontale Untergliederung ist für die Flügelinnenseiten durchaus typisch. In diese wurden [Druckseite XLI] überwiegend die Figuren der 12 Apostel (Nr. 30, 35, 53, 66) oder die der 14 Nothelfer (Nr. 80) eingestellt. Bisweilen findet sich auch eine Auswahl aus beiden Heiligengruppen, so z. B. im Rothenschirmbacher Altar (Nr. 45), wo die Flügel neben dem hl. Bernhard von Clairvaux die Heiligen Andreas, Petrus, Jacobus maior sowie Johannes Evangelista, Georgius, Cyriacus und Laurentius bergen. Für den Altar der Obhausener Kirche (St. Nikolai) wurden ebenfalls acht Heilige ausgewählt (Nr. 55), von denen jedoch nur Petrus, Paulus, Johannes Ev., Matthäus und Jacobus d. Ä. anhand der verbliebenen Attribute identifizierbar sind. Über den Köpfen der Schnitzfiguren sind sowohl der Schrein als auch die Flügel mit Verblendungen versehen, die entweder aus Dornenrankenwerk (Nr. 53, 55, 66) oder Blendbögen mit Maßwerkverzierungen (Nr. 30, 35, 45) bestehen. Eine Mischung aus vorgeblendetem Maß- und Rankenwerk bietet allein der Großosterhausener Altar (Nr. 80).

Die Inschriften innerhalb des Schreins bzw. der Flügelinnenseiten beschränken sich auf Namensnennungen (Nr. 55 C, D; 66 A – D) und Bitten um Fürbitte (Nr. 66 E – S) an den jeweiligen Podesten oder Kleidersäumen der Heiligen. Eine Ausnahme stellt der inschriftliche Buchtitel an der Figur des hl. Bernhard im Rothenschirmbacher Altar (Nr. 45 A) dar: scribit sanctus Warenardus. Bezüglich der Nameninschriften läßt sich indes kaum entscheiden, ob es sich um Bildtituli oder Anrufungen handeln soll, zumal der lateinische Vokativ auch in eindeutigen Anrufungen nicht verwendet wurde. So sind die gemalten Bitten um Fürbitte auf den Podesten der Apostel im Alberstedter Altar stets im Nominativ angegeben und lauten in ergänzter Form: Sanctus Petrvs ora pro nobis; Sanctus Paulus ora pro nobis etc. (Nr. 66 I, J).

Obwohl stilistische Analysen zur Entwicklung der Bildschnitzerei im Querfurter Raum nicht zum primären Ziel der Untersuchungen gehörten, soll doch zumindest eine Beobachtung näher vorgestellt werden: Unter den vorreformatorischen Schnitzaltären weisen die Retabel aus Alberstedt (Nr. 66) und Obhausen (Nr. 55) so viele Gemeinsamkeiten auf, daß für beide ein Werkstattzusammenhang angenommern werden darf. Dies gilt jedoch nur für die Schreiner- und Schnitzarbeiten, nicht aber für die Inschriften, deren Buchstabenformen sich deutlich unterscheiden. Auch bezüglich der Malerei bleiben eingehendere Untersuchungen abzuwarten. Folgende Parallelen sind indessen eindeutig erkennbar: Die Rahmen der Schreine und Flügel sind mit einem Band aus zwei miteinander verflochtenen Dornenranken versehen. Das vorgeblendete Rankenwerk ist von derselben Stärke und ist in sich herzförmig verschlungen. Die goldenen, mit Granatapfelmustern versehenen Wandbehänge an den Rückseiten von Schrein und Flügeln enden knapp unterhalb der Kniekehlen der davorstehenden Heiligenfiguren. Deren Kronen bilden sehr lange, sich überkreuzende Zacken aus Ast- und Dornenwerk aus. Der Faltenwurf der Mäntel der drei heiligen Frauen hat denselben Charakter, und ihre Gewandsäume sind mit Edelsteinen besetzt, die im gleichen Muster angeordnet wurden. Ihre langen Haare fallen zopfartig und parallel zu Schultern und Oberarmen herab. Und schließlich haben ihre Podeste eine äußerst ähnliche polygonale Form. Es ließen sich weitere Aspekte anfügen, die an dieser Stelle nicht zu erörtern sind; die Herkunft beider Retabel aus derselben Werkstatt ist aber evident.

Während von den vorreformatorischen Altaraufsätzen keiner im Originalzustand erhalten geblieben ist,198) haben zumindest drei Predellen vom Anfang des 16. Jahrhunderts die Zeit überdauert (Nr. 53, 66, 80). Sie sind in der Mitte allesamt mit einer Nische für die Aufnahme eines geschnitzten Bildwerkes ausgestattet. In Albersroda (Nr. 53) ist hier die Verkündigungsszene dargestellt. Die aufgeschlagenen Seiten eines Buches unter Marias Hand lassen die inschriftliche Anrufung O mater dei miserere mei erkennen. Die übrigen Flächen der Vorderseite der Predella füllt grün aufgemaltes Rankenwerk. Die gegenwärtig separat aufbewahrte Predella des Alberstedter Altares (Nr. 66) barg in der zentralen Nische die Figur der Anna selbdritt. Sie wurde flankiert von den gemalten Abbildern der hl. Ursula und der hl. Barbara hinter gemauerten Rundbogenfenstern. Schließlich ist auf das figurenreiche Relief zum Tod Mariens in der Predella des Großosterhausener Altares (Nr. 80) zu verweisen, das jedoch ebenfalls keine Inschrift zeigt.

Die Außenseiten der Schreinflügel sind stets figürlich bemalt. Während die Altäre zu Alberstedt (Nr. 66), Albersroda (Nr. 53), Rothenschirmbach (Nr. 45) und Großosterhausen (Nr. 80) zwei Flügelpaare besitzen, ist für die stark veränderten Retabel zu Nieder- und Obereichstädt (Nr. 30, 35), aber [Druckseite XLII] auch für den Obhausener Altar (Nr. 55) nur ein Paar nachweisbar. Bezüglich der Wandelaltäre ist festzuhalten, daß die Bildnisse auf den Außenseiten des inneren Flügel-Paares und auf den Innenseiten der Außenflügel eine kompositorische Einheit bilden, aber auch völlig unabhängige Motive aufgreifen können. Letzteres ist am Albersrodaer (Nr. 53) und am Alberstedter Altar (Nr. 66) der Fall. Hier ergeben die geschlossenen Innenflügel jeweils ein Gesamtbild zu einer biblischen Erzählung, das von unabhängigen Heiligendarstellungen auf den Innenseiten der Außenflügel flankiert wird. In Albersroda ist in der Mitte der Abschied der Apostel dargestellt, seitlich umrahmt von den Märtyrerinnen Dorothea und Katharina sowie Barbara und Margareta. In Alberstedt zeigen die inneren Flügel die Verkündigungsszene, während auf den Außenflügeln der hl. Valentin (?) und der hl. Sebastian wiedergegeben sind. In einem engeren Bildzusammenhang stehen die mehrteiligen Szenenfolgen, wie sie auf den Altären zu Großosterhausen (Nr. 80) und Rothenschirmbach (Nr. 45) zu sehen sind. Um möglichst viele Szenen unterzubringen, hatten die Maler die Gesamtfläche bei geschlossenem Schrein und geöffneten Flügeln nochmals durch eine horizontale Leiste unterteilt. Dadurch entstanden acht Einzelfelder, die zumindest den Eindruck erwecken, in einem Erzählzusammenhang aufeinander bezogen zu sein. Dennoch divergiert bisweilen die Chronologie der geschilderten Ereignisse von der Bildabfolge. Mitunter bleiben auch die konkreten inhaltlichen Bezüge mancher Bilder untereinander kaum nachvollziehbar. So scheinen vor allem die auf dem Großosterhausener Altar dargestellten Szenen völlig willkürlich aneinandergefügt. Hier folgen v. l. n. r. oben: die Verkündigung, Epiphanias, die Gregorsmesse, die Deesis, und unten: die hl. Ursula inmitten der elftausend Jungfrauen (?), die Dornenkrönung, Anna selbdritt, die Vertreibung aus dem Paradies. In chronologischer Hinsicht etwas nachvollziehbarer sind die beiden Bildfolgen auf dem Rothenschirmbacher Altar. Hier werden in der oberen Reihe Christi Gebet am Ölberg, die Auferstehung, Pfingsten und Christi Himmelfahrt vorgestellt; unten folgen die Geburt Christi, Epiphanias, Darbringung Christi im Tempel und Tod Mariens. Merkwürdig bleibt dennoch die vertauschte Position von Himmelfahrt und Pfingsten. Eine klare narrative Reihenfolge bieten hingegen die zwei Flügel des Obhausener Altars (Nr. 55), auf denen dem Betrachter in vier Feldern v. l. n. r. und v. o. n. u. die Verkündigung, die Heimsuchung, die Geburt Christi und das Erscheinen der Hl. Drei Könige vor Augen geführt werden.

Die Zusammenstellung der Bildmotive zeigt, daß die Verkündigung weitaus am häufigsten wiedergegeben wurde. Sie findet sich auf den Altären zu Obereichstädt (Nr. 35), Obhausen (Nr. 55), Alberstedt (Nr. 66) sowie Großosterhausen (Nr. 80) und ist häufig das einzige Bild, das inschriftlich kommentiert wird. In Obereichstädt, Alberstedt und Großosterhausen weist der Erzengel mit der Hand auf ein entrolltes Schriftband mit dem Beginn des Bibelzitats Lc 1, 28. Hingegen wählte der Maler des Obhausener Altars für diese Szene den Anfang des Ave Maria, dessen Worte er in den Raum zwischen Gabriel und Maria stellte. Neben der Verkündigung finden häufiger auch die Geburt Christi (Nr. 35, 45, 55) und die Epiphanie (Nr. 45, 55, 80) Aufnahme in die Bildprogramme. An Inschriften sind – abgesehen von einigen nicht auflösbaren Initialen (Nr. 45 B, 80 B) – lediglich noch vier längere Bildtituli überliefert, die offenbar auf einer dem hl. Brun gewidmeten Altartafel standen und dem Betrachter dessen darauf abgebildetes Martyrium erklärten (Nr. 52).

Die Außenseiten der Außenflügel sind am Rothenschirmbacher Altar (Nr. 45) mit den Bildnissen des hl. Stephanus, des Patrons des Bistums Halberstadt, und eines nicht identifizierten hl. Papstes (hl. Sixtus?) versehen. In Großosterhausen (Nr. 80) zeigt der geschlossene Wandelalter indes den Abschied der Apostel. Der Alberstedter Altar (Nr. 66) erhält an dieser Stelle eine rein florale Gestaltung durch grünes Rankenwerk, wie es im übrigen auch auf der Rückseite des Obhausener Schreins wahrnehmbar ist.

Die Auswirkungen der Reformation auf die Altarkonzeption lassen sich für den Berichtszeitraum an vier Beispielen aus dem Landkreis Querfurt aufzeigen (Nr. 30, 134, 164, 184). Allerdings kann sich die Analyse dabei lediglich an den Inschriften und Bildwerken orientieren, denn der gegenwärtige Gesamtaufbau dieser Altäre ist das Ergebnis mehrerer neuzeitlicher Veränderungen und weicht erheblich von deren Gestalt in der Zeit zwischen der Reformation und dem Jahre 1650 ab. Die umfangreichsten Umbauten geschahen zum Ende des 17. und im Verlaufe des 18. Jahrhunderts, als man Altäre und Kanzeln miteinander kombinierte. In Esperstedt (Nr. 134) läßt sich die Errichtung des Kanzelaltars aus einer verlorenen Bauinschrift für das Ende des 17. Jahrhunderts annehmen, ebenso für Farnstädt (Nr. 164), wo die Kirche im Jahre 1698 grundlegend erneuert wurde. In Niedereichstädt scheint diese Baumaßnahme indes erst 1771 erfolgt zu sein (Nr. 30). Ob der Gatterstädter Altar von 1615 (Nr. 184) ebenfalls eine solche Umgestaltung erfuhr, ist nicht überliefert. Sämtliche vier Altäre verfügen aber noch heute über Ausstattungsstücke, die von ihrer Anfertigung oder den Veränderungen [Druckseite XLIII] zum Ende des 16. bzw. zu Beginn des 17. Jahrhunderts zeugen. Es fällt auf, daß sie alle im Gegensatz zu den vorreformatorischen Retabeln entsprechende Bauzahlen oder Herstellungsinschriften aufweisen, die zum Teil mit umfangreichen Stiftungsvermerken (Nr. 184), Meistersignaturen (Nr. 30, 134) oder Amtsträgernennungen (Nr. 30) einhergehen. Auch in den Bildprogrammen, wie sie sich zumindest teilweise erhalten haben, sind deutliche Unterschiede nachweisbar. So zeigt der Altar zu Farnstädt (Nr. 164) vier geschnitzte Relieftafeln mit den Szenen der Beschneidung, der Taufe am Jordan, dem Abendmahl und dem Passahmahl, die durch entsprechende Bibelzitate ausführlich erläutert werden. Daneben verzieren ihn zwei plastische Figurengruppen, die die Kreuzigungsszene und Christus als Sieger über den Satan darstellen. Vom Gatterstädter Altar (Nr. 184) sind die – vermutlich von demselben Meister geschaffenen – Relieftafeln mit den Bildnissen Adams und Evas, des Abendmahls, Judas’ mit den 30 Silberlingen, der Hl. Dreifaltigkeit sowie des hl. Georg mit dem Drachen bezeugt und teilweise erhalten. Aus einem Vergleich mit den oben vorgestellten Altären aus vorreformatorischer Zeit wird ersichtlich, daß die Wahl der Motive – abgesehen vom hl. Georg, der der Kirchenpatron der Gatterstädter Kirche war – deutlich von der katholischen Tradition abweicht.

Was die Gestaltung der Kanzeln betrifft, so kann sich die Auswertung lediglich auf zwei erhaltene Arbeiten beziehen, die sich heute an den Altären zu Niedereichstädt und Esperstedt befinden (Nr. 30, 134). Sie wurden 1601 bzw. 1612 gefertigt. Obwohl sie sich bezüglich des verwendeten Materials und der Formgebung stark voneinander unterscheiden, verfügen sie über ein sehr ähnliches Bildprogramm. Allerdings bleibt unsicher, inwieweit die Esperstedter Kanzel zum Ende des 17. Jahrhunderts überarbeitet wurde. Beide zeigen an den Außenseiten ihres Korbes die vier Evangelisten, die in Niedereichstädt durch Nameninschriften, in Esperstedt durch entsprechende Textstellen aus ihren Evangelien inschriftlich identifiziert werden. Die zum Kirchenschiff ausgerichtete Stirnseite ist indessen in Niedereichstädt mit dem Abbild Christi, in Esperstedt mit dem eines Reformators versehen. Während sich um den unteren Sockelring des älteren Kanzelkorbes eine Bauinschrift mit verstümmelter Meistersignatur (Nr. 30 R) zieht, ist an der Innenseite des Esperstedter Kanzelkorbes ein Gebetstext überliefert (Nr. 134 C), mit dem der Pfarrer vor der Predigt den Heiligen Geist um Beistand bat.

4. 6. Die sakralen Gebäude und ihre Inschriften

Aus dem Bearbeitungsgebiet ließen sich 26 Inschriften ermitteln, die an Kirchen oder Klostergebäuden angebracht sind oder waren. Die entsprechenden Texte befinden bzw. befanden sich auf zwei Tympana (Nr. 1, 51), innerhalb von vier Wand- oder Gewölbemalereien (Nr. 86, 162, 176, 177, 220) und auf 19 Wappentafeln (Nr. 64, 61), Schrifttafeln (157, 169), Werksteinen oder Mauerquadern (Nr. 29, 50, 54, 68, 70, 73, 79, 104, 105, 107, 108, 115, 163, 175, 189). Der größte Teil von ihnen sind Bauinschriften, die knapp über die Entstehung oder Umgestaltung der jeweiligen Gebäude berichten und bisweilen auch Auskunft über die an der Finanzierung und Abwicklung des Baugeschehens beteiligten Personen geben. Bis zum Einsetzen der Reformation lassen sich 5 Bauinschriften nachweisen, die lediglich aus der Jahreszahl bestehen (Nr. 29, 50, 70, 73, 79), und weitere 5, in denen die Bauzahl in kurze oder längere Texte eingebunden wurde (Nr. 51, 54, 64, 61, 68). In Barnstädt (Nr. 54) ist einem stark verstümmelten Text vermutlich vom Anfang des 16. Jahrhunderts lediglich zu entnehmen, daß neben dem Jahr auch der Tag des Baubeginns oder -endes Erwähnung fand. In Schnellroda (Nr. 64) werden neben dem Jahr der Fertigstellung des neuen Kirchengebäudes (Anno domini M ccccc vnde vi ior is vorbacht das gebawe) die Namen der zwei Bauherren und des Pfarrers genannt. In Alberstedt (Nr. 61) ist hingegen nach der lapidaren Jahresangabe (Anno domini 1506) durch die entsprechende Marke im Schild auf den Baumeister (Hans Bainer) verwiesen. Auch an einem Strebepfeiler der Loderslebener Kirche steht die Bauzahl in Verbindung mit einem Steinmetzzeichen (Nr. 73). Abgesehen vom üblichen Anno-Domini-Formular 199) ließ sich nur eine einzige lateinische und möglicherweise metrisch verfaßte Bauinschrift ausmachen, die sich jedoch zum Zeitpunkt ihrer Erstdokumentation schon lange nicht mehr in situ befand. Sie stammt aus Sittichenbach (Nr. 68) und lautet unter Ergänzung der verstümmelten Textstellen: [– – –] istud opus (?) stat modoviio.

Der ursprüngliche Anbringungsort der Bauinschriften am Gebäude läßt sich nur in den wenigsten Fällen noch exakt lokalisieren. Vier von ihnen waren oder sind am Chor der Kirche (Nr. 29, 50, 61, 73), zwei am Turm oder in der Nähe des Turmes (Nr. 54, 70) und eine einzige in einem Tympanon (Nr. 51) über dem Eingang verzeichnet.

Neben den Bauinschriften ist auf eine urkundliche Notiz am Portalgewände der Querfurter Burgkirche zu verweisen, in der allen Wallfahrern der zeitliche Umfang des erlangten Ablasses inschriftlich kundgetan wurde (Nr. 81). Außerdem finden sich an sakralen Gebäuden im Zusammenhang mit deren bildlicher Ausgestaltung auch einige Bildtituli, die figürlich wiedergegebene Heilige oder kirchliche Würdenträger identifizieren. So zeigt das Tympanon des Benediktinerklosters Holzzelle (Nr. 1) aus dem letzten Viertel des 12. Jahrhunderts im Halbrelief eine Stiftungs- oder Weiheszene. Unter den daran teilhabenden Personen wird die Figur eines Erzbischofs zur Rechten von Maria und Christus durch die in Kopfhöhe beigefügte Inschrift Archiepiscopus besonders herausgehoben. Das Tympanon der Gatterstädter Friedhofskirche (St. Peter) datiert ebenfalls aus dem 12. Jahrhundert, ist aber deutlich einfacher gestaltet (Nr. 51). Hier erscheint im Bogenfeld die segnende Hand Gottes über einem Kelch. Die ringsum eingemeißelten Beschriftungen wurden indes erst in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts angebracht. Dabei ist der Sonderfall zu konstatieren, daß hier innerhalb der Kreuzigungsszene die Namen Maria und Johannes die entsprechenden Figurendarstellungen nicht identifizieren, sondern vollständig ersetzen. Etwa zeitgleich entstand die Majestas-Domini-Darstellung im Gewölbe der Obhausener Pfarrkirche (St. Peter). Darin dienen die auf entrollten Schriftbändern verzeichneten Namenbeischriften zu den symbolischen Wesen der Evangelisten wiederum zur üblichen Bilderklärung (Nr. 86).

Neben Bauinschriften, urkundlichen Vermerken und Bildtituli ist als vierte Inschriftengattung an sakralen Gebäuden schließlich das Gebet bzw. Gotteslob zu nennen. Dafür lassen sich jedoch nur zwei Belege anführen, die beide auf dem bereits mehrfach erwähnten Gatterstädter Tympanon verzeichnet sind (Nr. 51). Hier ist links neben dem Bogenfeld ihesus christus amen und über die gesamte Breite der Platte die Kleine Doxologie Gloria patri et filio et spiritui sancto etc. eingemeißelt.

Nach der Reformation haben von den genannten Inschriftensorten lediglich die Bauinschriften Bestand. Es kommt nur noch vereinzelt vor, daß die bloße Jahreszahl erscheint. Fast regelmäßig wird diese durch die Namen oder Initialen der Pfarrer, Bauherren und Alterleute ergänzt. Längere Formulierungen sind indes nur für drei Kirchen bezeugt. Während in Obereichstädt (Nr. 157) die Datierung Anno 1602 und die Nameninschriften nach der Einleitung der Zeit Alterleut (...) Bauherren (...) syntaktisch unverbunden aufeinander folgen, heißt es in Schnellroda (Nr. 169) Anno 1609 ist diese kirche abgeriszen vnd erweitert worden. Danach werden auch hier die Bauherren und der Kirchvater genannt. Die einzige lateinische Bauinschrift findet sich in Esperstedt (Nr. 175). Sie stammt aus dem Jahr 1612 und verweist zunächst auf den Kirchenpatron als Urheber und Stifter des Umbaus (iussu et donatione singulari). Danach folgt die Benennung des Baugeschehens (hoc templum renovatum) unter Angabe der wichtigsten Amtsträger im Ablativus absolutus. Dazu zählen der Pfarrer, der Landrichter, ein Schöffe und der Schulmeister.

Ähnlich wie bei den vorreformatorischen Bauinschriften läßt sich der ursprüngliche Anbringungsort der Inschriften am Gebäude fast für keinen einzigen Fall zweifelsfrei ermitteln. Gegenwärtig bzw. zum Zeitpunkt ihres letzen Nachweises befinden bzw. befanden sie sich an den Türmen (Nr. 104, 157), Strebepfeilern (Nr. 107, 108), über den Portalen (Nr. 163, 169), in Fensternischen (Nr. 175) oder mitten im Mauerwerk des Schiffes (Nr. 115, 189).

Neben den Bauinschriften lassen sich aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts einige Bibelzitate, Ermahnungen und Glaubensbekräftigungen nachweisen, die im Inneren der Kirchen in die Wandgestaltung eingebunden waren. In der Farnstädter Kirche (Nr. 162) standen an der Wand hinter dem Altar die direkt auf die Eucharistie Bezug nehmenden Verse Joh 6, 54 (Wer mein Fleisch isset und trinket mein Blut etc.), Mt 26, 26–28 (Nehmet, esset, das ist mein Leib etc.), 1 Kor 11, 27 (Welcher ohnwürdig von diesem Brot isset etc.) und Offb 19, 9 (Selig sind, die zum Abendmahl des Lammes berufen sind etc.). In Esperstedt (Nr. 177) hatte man über die Tür zum Kirchhof 1 Mo 28, 17 (Wie heilig ist diese Stätte etc.) in schwarzen Lettern auf weißem Grund geschrieben und darunter den Segen hinzugesetzt: Gott der Vater sei mit uns allen, der in Form eines Chronogramms (1612) zugleich als Bauinschrift diente. Außerdem war an derselben Wand etwas näher am Chor und über der Kanzel ein an den Pfarrer gerichteter Mahnspruch angebracht (Nr. 176), der in zwei Elegischen Distichen die Voraussetzungen für eine überzeugende Predigt in Erinnerung brachte: Scandere qui Cathedram cupis hanc sis rite vocatus. / Et factis precibus Biblia sacra doce. / Utque doces vivas: persuadet vita docentis. / Sit Deus ante oculos: sit [Druckseite XLV] populique salus. Ähnlich appellierend standen in der Göhritzer Kirche (Nr. 220) unter dem Wandbild des Erlösers die lateinischen Verse: nemo petit coelum nisi per te, Christe, redemptor / a te vera salus non aliunde venit.

4. 7. Die profanen Gebäude und ihre Inschriften

Die Inschriften an profanen Gebäuden stellen mit insgesamt 50 Belegen neben den Glockeninschriften den größten Teil des Gesamtaufkommens im Bearbeitungsgebiet. Die meisten von ihnen sind offenbar Bauinschriften, wobei in ihnen das Baugeschehen häufig nur indirekt dokumentiert und nur äußerst selten explizit benannt wird. In der Regel bestehen sie lediglich aus einer Jahresangabe und verweisen auf den Auftraggeber oder Besitzer: Dies kann durch den Namen und/oder durch dessen Wappen geschehen. Mitunter ist jedoch damit zu rechnen, daß dadurch nicht ein Um- oder Neubau, sondern ein Besitzwechsel bezeugt werden soll. Dies läßt sich beispielsweise anhand einer kursächsischen Wappentafel von 1635 am Amtshaus der Burg Querfurt gut belegen, die lediglich die Funktion hatte, die neue politische Zugehörigkeit Querfurts zu Kursachsen zu dokumentieren (Nr. 218). Aus den baugeschichtlichen Befunden und Quellen geht klar hervor, daß damit keinerlei Veränderungen am Haus einhergingen. In vielen Fällen ist aber die Bedeutung solcher inschriftlicher Vermerke nicht eindeutig erschließbar. Da in der Regel davon ausgegangen werden kann, daß mit der Anfertigung einer neuen Schrift- oder Wappentafel auch Baumaßnahmen ihren Abschluß fanden, wird die Funktion solcher Texte oder Jahreszahlen – soweit keine gegenteiligen Informationen vorliegen – zunächst im Sinne einer Bauinschrift verstanden.

Abgesehen von der nur unsicher überlieferten Jahresangabe (1324) an der Eichstädter Warte (Nr. 17) entstammen die frühesten Bauinschriften der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts und bezeugen bis auf eine Ausnahme (Nr. 34) Baumaßnahmen des Adels, wie sie von den Edlen von Querfurt oder den Grafen von Mansfeld an den Burgen zu Querfurt bzw. Schraplau in die Wege geleitet wurden (Nr. 32, 33, 39, 40, 44). Vier dieser Bauinschriften waren nachweislich mit den entsprechenden Wappen versehen (Nr. 32, 33, 39, 44), lediglich zwei davon blieben auf der Burg Querfurt erhalten (Nr. 32, 33). Ihre Träger sind hochrechteckige Sandsteinplatten, auf denen oben zeilenweise die Jahresangabe sowie Name und Titel des Bauherrn erhaben ausgehauen sind (Anno domini mo cccco lxio brun edler zv qverfvrt bzw. brvn edeler herr czv quernfurt anno domini mo cccc lxix). Der weitaus größere Teil der darunterliegenden Fläche blieb indes dem entsprechenden Vollwappen vorbehalten. Eine ähnliche Gestaltung ist für eine dritte, bereits verlorene Bauinschrift von der Westtoranlage der Burg überliefert (Nr. 39); hier war lediglich der Text auf einem um den Schild gelegten Schriftband verzeichnet. Die einzige lateinisch und syntaktisch vollständig formulierte Bauinschrift befand sich an der Burg Schraplau (... opus id construi egerunt; Nr. 44). Mit ihr sollte nicht nur das Baugeschehen dokumentiert, sondern zugleich die getroffenen Vereinbarungen über den Besitz der Burg für die Zukunft eindeutig festgehalten werden. Die einzige Bauinschrift des 15. Jahrhunderts aus der Stadt Querfurt stellt eine Jahreszahl (1472) auf dem Bogengewände des Kellereingangs im Anwesen Neue Str. 3 dar (Nr. 34).

Im 16. Jahrhundert und in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts lassen sich innerhalb der Bauinschriften an Gebäuden des Adels keine größeren Veränderungen feststellen. Aus den Jahren 1528 und 1535 stammen zwei Wappentafeln Kardinal Albrechts von Brandenburg, die am Fürstenhaus (Nr. 88) und am Kornhaus (Nr. 90) angebracht waren. Beide trugen das entsprechende Vollwappen; Name, Titel und Jahreszahl fanden ihren Platz hier unter dem Schild. Abgesehen von einigen Jahreszahlen an Fenstern, Erkern oder Portalen der Vitzenburg (Nr. 116, 131, 132, 135), des Vorwerks in Weidenbach (Nr. 96) oder des Schutsack’schen Rittergutes in Lodersleben (Nr. 123) sind lediglich für die Burg Schraplau (Nr. 117) und an der Großen Scheune des Vorwerks zu Weidenbach (Nr. 124) noch zwei aufwendiger gestaltete Bauinschriften bezeugt. Während für Schraplau keine Jahresangabe überliefert ist, hatte man diese an der Weidenbacher Scheune in die Wappendarstellung integriert. Name und Titel der Besitzer bzw. Bauherren standen indes beidemal über dem Schild. Das Gleiche gilt für die zwei Wappentafeln an der Wasserburg zu Farnstädt (Nr. 182).

Sehr viel umfangreicher ist der Bestand an Bauinschriften dieser Zeit an städtischen Wohn- oder Gasthäusern und bäuerlichen Gehöften. Nur in den seltensten Fällen befinden sich die jeweiligen Träger aber noch nachweislich an originaler Stelle. In der Regel wurden sie in jüngerer Zeit als Spolien wiederverwendet und können somit nicht mehr im Bauzusammenhang interpretiert werden. Neben zahlreichen Jahreszahlen, die überwiegend isoliert auftreten und nur selten mit der Einleitung [Druckseite XLVI] Anno (Nr. 93, 148, 160, 187) oder Anno Christi (Nr. 71) versehen sind, findet sich eine Reihe an Steintafeln, die außerdem den teilweise abgekürzten Namen des ehemaligen Haus- bzw. Hofbesitzers (Nr. 119, 122, 125, 130, 133, 139, 148, 160, 167, 168, 187), einmal auch des Baumeisters (Nr. 100) tragen. Bisweilen werden diese Angaben durch einen Wappenschild (Nr. 100, 130, 139, 187), ein Bibelzitat (Nr. 100, 160, 187) oder einige Initialen, deren Auflösung bisher nicht gefunden ist, ergänzt (Nr. 125, 139). Aus der Heiligen Schrift wählte man dafür folgende Stellen: 1 Pt 1, 25 (Verbum domini manet in aeternum; Nr. 100), Ps 121, 8 (Gott behüte deinen Eingang und Ausgang; Nr. 160, 187). Die einzige syntaktisch annähernd vollständige Bauinschrift ist in Gatterstädt erhalten geblieben (Nr. 148): Kersten Ulrich, Ursula, sein Weib, und X Kinder dies Haus erbauet den 25. Marti Anno 1597. Einen Sonderfall stellen zwei inschriftlich behauene Platten von zwei alten Querfurter Wirtshäusern dar, die in der Mitte mit dem reliefierten Sinnbild ihres Namens versehen sind. Die ältere von 1534 (Nr. 89) führt den Namen des Gasthauses auch wörtlich an (Zur gulden kron); auf der jüngeren von 1571 (Nr. 111) ist das gereimte Sprichwort Was/Wen Gott erhält, das/der bleibet wohl, die Armut niemand verachten soll und der Name des Wirts verzeichnet.

Neben den Bauinschriften ist auf wenige Einzelfälle zu verweisen, in denen Inschriften an profanen Gebäuden nicht auf deren Errichtung, Umbau oder Besitzerwechsel rekurrieren, sondern eine andere Funktion haben. Dazu zählt die wohl bereits im 13. Jahrhundert auf einem Stein des Querfurter Burgmauerrings eingeritzte apotropäische Beschwörung Alpha et O (Nr. 5). Über ihr wurde zur Unterstützung der Dämonenabwehr ein Pentagramm hinzugesetzt.

Weiterhin ist hier ein Bibelzitat am sog. Döcklitzer Tor der Stadt Querfurt anzuführen, das der Überlieferung nach nicht mit einer Bauinschrift im Zusammenhang stand (Nr. 120). Das Tor hatte man im Jahre 1575 erneuert und mit dem Psalmvers PsG 126, 1 Nisi Dominus custodierit civitatem, frustra vigilat, qui custodit eam versehen.

Abschließend seien zwei bisher unbekannte Nameninschriften von 1619 bzw. 1621 erwähnt, die als Kritzeleien auf dem Putz des Marterturms die Zeit überdauert haben (Nr. 193, 196).

Zitationshinweis:

DI 64, Querfurt, Einleitung, 4. Die Inschriftenträger (Ilas Bartusch), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di064l002e009.

  1. Vgl. zur Terminologie und Funktion von Grabdenkmälern zusammenfassend DI 38 (Bergstraße) 1994, S. XXIII f. unter Berufung auf Seeliger-Zeiss 1990, S. 283–291; Schmidt 1988, S. 293–304 u. a. »
  2. Vgl. zu diesem Problem DI 29 (Worms) 1991, S. XXXIX unter kritischer Bezugnahme auf RDK 5, 1967, Sp. 872– 921. »
  3. Vgl. DI 38 (Bergstraße) 1994, S. XXIII f.; Seeliger-Zeiss 1990, S. 283–291; Schmidt 1988, S. 293–304. »
  4. Vgl. DI 38 (Bergstraße) 1994, S. XXIII f.; Seeliger-Zeiss 1990, S. 283–291; Schmidt 1988, S. 293–304; DI 2 (Mainz) 1943, S. [37]; DI 25 (Ludwigsburg) 1986, S. XXXII»
  5. Vgl. zum Anno-Domini-Formular Scholz 1999, S. 37–59. »
  6. Vgl. den entsprechenden Eintrag im Register 7 a. »
  7. Vgl. Meyer 1973, S. 71; Römische Inschriften 1988, S. 235 Nr. 167 S. 340 f. Nr. 173, S. 244 Nr. 177, S. 247 Nr. 179 etc. »
  8. Vgl. PfA Liederstädt, Schönleben 1758 (Liederstädt) und Schönleben 1758 (Pretitz). Siehe dazu Nr. 172, 173, 186, 195, 204, 205, 207, 208, 210, 216»
  9. Vgl. hierzu das Register 6. »
  10. Vgl. zur typologischen Gliederung von Glockeninschriften Kizik 1992, S. 189–207; Otte 1884, S. 115–138; Bund 1999/2000, S. 5–7. Allg. zu Glockeninschriften vgl. die Einleitungen zu den Bänden des Dt. Glockenatlas (Württ./Hohenzollern; Bayerisch-Schwaben; Mittelfranken; Baden) 1959/1967/1973/1985; Otte 1884; Walter 1913; TRE Bd. 13, S. 446–452 (Lit.). »
  11. Diese Klassifizierung entspricht der gegenwärtig innerhalb des Deutschen Inschriftenunternehmens verwendeten Terminologie, vgl. DI-Arbeitsstelle Halle o. Sig., Protokoll der Mitarbeitertagung 2003, Textsorten/-typen/-arten in Glockeninschriften (überarbeitete Fassung v. Juli 2003). »
  12. Vgl. zu den Herstellungstechniken von Glockeninschriften Otte 1884, S. 115–118; Schilling 1988, S. 110–156. »
  13. Vgl. zur Entwicklung der Glockenform allg. Peter 1999, S. 73–90. »
  14. Vgl. zu liturgischen Kelchen und Kannen allg. Fritz 2004; Goldschmiedekunst 2001; Braun 1930; RDK 1, 1937, Sp. 48–64. »
  15. Vgl. zu Taufbecken allg. Reinle 1988, S. 32–39, 304 (Lit.); Otte/Wernicke 1883, 1, S. 302–322; s. a. Mathies 1998 (Lit.); Christiner 1993. »
  16. Vorreformatorische Taufsteine ohne Inschriften sind freilich noch einige vorhanden, z. B. im Museum der Burg Querfurt (urspr. Sittichenbach) oder in der Kirche von Kleineichstädt. »
  17. Vgl. zum christlichen Altar allg. Braun 1924; RDK 1, 1937, Sp. 412–440. »
  18. Vgl. zu Kanzeln allg. Reinle 1988, S. 40–55, 305 (Lit.); Otte/Wernicke 1883, 1, S. 293–302. »
  19. Vgl. zum Kanzelalter allg. Mai 1969. »
  20. Der Aufsatz des Altarretabels zu Niedereichstädt birgt nicht die ursprünglich dafür vorgesehenen Figuren; der Altaraufsatz zu Albersroda scheint in Anbetracht der Maße und des abweichenden Rankenwerks ehemals ein selbständiger Schrein gewesen zu sein. »
  21. Zum Anno-Domini-Formular vgl. Scholz 1999, S. 37–59. »