Die Inschriften des ehemaligen Landkreises Querfurt

2. Historische Einführung

2. 1. Die politischen und natürlichen Grenzen

Das Bearbeitungsgebiet des vorliegenden Bandes ist der Landkreis Querfurt, wie er von 1952 bis 1994, dem Jahr seiner Verschmelzung mit dem Landkreis Merseburg, existierte.6) Während dieser Jahrzehnte hatte er im Vergleich zu seiner ursprünglichen Ausdehnung nach dem Wiener Kongreß einen bedeutend geringeren Umfang.7) Mit folgenden Landkreisen verband ihn eine gemeinsame Grenze: Im Norden lag der Landkreis Eisleben, im Osten der Saalkreis und der Kreis Merseburg, im Süden stieß Querfurt an die Kreise Nebra und Artern, während er sich im Westen an den Kreis Sangerhausen anschloß. Daß dieser administrative Raum aus einer weitgehend willkürlich vorgenommenen Landesaufteilung hervorgegangen war, zeigt sich darin, daß seine Grenzverläufe sich kaum an historisch gewachsenen oder natürlichen Strukturen orientierten. Der Kreis Querfurt reichte im Norden bis zur Anhöhe des Sonnenberges zwischen Sittichenbach (Gem. Osterhausen, Lkr. Mansfelder Land) und Bischofrode (Lkr. Mansfelder Land). Seine Grenze zum Landkreis Eisleben setzte sich nach Osten hin entlang der Bahnlinie Eisleben – Röblingen am See (beide Lkr. Mansfelder Land) – Schraplau (Lkr. Merseburg-Querfurt) fast bis an die Senke des ehemaligen Salzigen Sees fort und umfaßte damit erstmals in seiner Geschichte die Ortschaften Holzzelle (Gem. Hornburg, Lkr. Mansfelder Land), Hornburg (Lkr. Mansfelder Land), Schraplau, Esperstedt, Alberstedt (sämtl. Lkr. Merseburg-Querfurt), Asendorf (Gem. Dornstedt, Saalkreis) und Dornstedt (Saalkreis), die ihm schon bald nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs aus dem Mansfelder Seekreis zugeteilt worden waren.8) Röblingen am See und das nahe bei Schraplau gelegene Stedten (Lkr. Mansfelder Land) beließ man indessen im alten Verwaltungsraum, der nunmehr im Landkreis Eisleben aufging. Südöstlich des Amsdorfer Tagebaugebietes wandte sich die Kreisgrenze nach Süden und verlief nahezu parallel zur Landstraße von Steuden (Saalkreis) über Schafstädt (Lkr. Merseburg-Querfurt) nach Stöbnitz (Stadt Mücheln, Lkr. Merseburg-Querfurt), ohne diese Orte jedoch zu tangieren. Südwestlich der Stadt Mücheln (Lkr. Merseburg-Querfurt) fand der Kreis seine weiteste Ausdehnung nach Süden. Hier näherte sich die Grenze allmählich dem Unstruttal und verschmolz nördlich von Reinsdorf und Nebra (beide Burgenlandkreis) eine kurze Strecke mit dem Flußlauf. Im Südosten hatte man dem älteren Landkreis Querfurt bereits 1946 einige Gemeinden entzogen, weshalb die Orte Leiha (Gem. Roßbach, Lkr. Merseburg-Querfurt), Roßbach (Lkr. Merseburg-Querfurt), Lunstädt (Gem. Roßbach, Lkr. Merseburg-Querfurt), Pettstädt (Gem. Storkau, Lkr. Weißenfels), Pödelist (Burgenlandkreis), Markröhlitz (Gem. Goseck, Lkr. Weißenfels), Dobichau (Gem. Pödelist, Burgenlandkreis), Goseck (Lkr. Weißenfels) und Eulau (Stadt Naumburg, Burgenlandkreis) bereits vor 1952 zu Weißenfels [Druckseite XIII] gehörten.9) Ebenso waren schon vor der endgültigen Gebietsreform die Stadt Mücheln (Lkr. Merseburg-Querfurt) mit ihren heute eingemeindeten Vororten St. Micheln und Stöbnitz sowie Krumpa (Lkr. Merseburg-Querfurt) an den Landkreis Merseburg gekommen. Am 29. Juli 1952 wurden schließlich weitere 27 Ortschaften dem neu gebildeten Kreis Nebra unterstellt, so daß fortan die südliche Grenze des Kreises Querfurt von Ost nach West nördlich von Baumersroda, Gleina, Karsdorf und Reinsdorf (sämtl. Burgenlandkreis) verlief.10) Bei Wangen (Burgenlandkreis) verließ sie das Unstruttal wieder, orientierte sich am Waldrand des Ziegelrodaer Forstes und erreichte auf dem knapp 300 m hohen Kahlen Berg zwischen Heygendorf (Kyffhäuserkreis) und Landgrafroda (Gem. Ziegelroda, Lkr. Merseburg-Querfurt) den westlichsten Punkt des Kreises. Wendelstein (Gem. Memleben, Burgenlandkreis), Roßleben (Kyffhäuserkreis), Bottendorf und Schönewerda (beide Gem. Roßleben, Kyffhäuserkreis) hatte man 1952 dem Landkreis Artern zugeordnet, dafür aber Landgrafroda (Gem. Ziegelroda, Lkr. Merseburg-Querfurt) als ehemalige Exklave des Thüringer Landkreises Weimar mit aufgenommen. Weiter nördlich waren die administrativen Zuständigkeiten hingegen fast unverändert geblieben: So ließ die Grenze Mönchpfiffel (Gem. Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Kyffhäuserkreis) und Allstedt (Lkr. Sangerhausen) im Westen liegen und nahm den Weg zwischen Winkel (Lkr. Sangerhausen) und Gatterstädt (Stadt Querfurt, Lkr. Merseburg-Querfurt) zurück nach Osterhausen (Lkr. Mansfelder Land) und Sittichenbach (Gem. Osterhausen, Lkr. Mansfelder Land), ohne das nahegelegene Einsdorf (Gem. Mittelhausen, Lkr. Sangerhausen) mit einzubeziehen.

Naturräumlich gesehen gehörte der Landkreis Querfurt überwiegend zu einem Randplattengebiet des Thüringer Beckens, der sog. Querfurter Platte.11) Diese bildet gemeinsam mit den Unteren Unstrutplatten eine sich nach Nordosten flach abdachende Muschelkalktafel, die sich über einer tektonischen Mulde erhebt und hauptsächlich von Löß, im Süden auch von Kiesen und Tonen bedeckt ist. Die hohe Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens – es handelt sich vor allem um fruchtbare Schwarzerden –, zum Teil aber auch seine hohe Wasserdurchlässigkeit, wodurch der Regen ungehemmt in tiefer liegende Kalkschichten einsickern kann, haben dazu geführt, daß nur wenige Wasserläufe entstanden sind. Erwähnenswert ist lediglich der Quernebach, der das Gebiet vom Ziegelrodaer Forst im Südwesten bis nach Schraplau im Nordosten durchfließt. Er nimmt mehrere kleinere Rinnsale, wie den Weitzschkerbach, den Kribitzschbach und den Farnebach auf, bevor er sich unter dem Namen Waida im Bereich des ehemaligen Salzigen Sees in den Mittelgraben ergießt. Aufgrund der hervorragenden Bodenbeschaffenheit bot die Region seit jeher äußerst günstige Voraussetzungen für den Ackerbau, weshalb sich durch die früh einsetzende Besiedlung von den ursprünglichen Wäldern kaum etwas erhalten hat. Nur im südöstlich gelegenen Ziegelrodaer Forst ist bis heute eine ausgedehnte Waldlandschaft vorhanden, an die sich im Norden die sog. Große Wüste zwischen Allstedt (Lkr. Sangerhausen) und Gatterstedt (Stadt Querfurt, Lkr. Merseburg-Querfurt) anschließt. Der gesamte südwestliche Teil des Querfurter Raumes birgt große Lagerstätten an Buntsandstein, der vor allem in den bekannten Loderslebener Steinbrüchen abgebaut wurde und als Baumaterial auch für zahlreiche Inschriftenträger Verwendung fand. Gen Norden und Nordosten fällt die Querfurter Platte allmählich ab und grenzt an die Ausläufer des Mitteldeutschen Schwarzerdegebietes. Das Östliche Harzvorland reicht dabei bis an den Hornburger Sattel heran, legt sich von Nordosten her um den Querfurter Kreis herum und dringt dabei auch in manche Teilregionen tiefer vor.

2. 2. Frühe Besiedlung und Herrschaftsgliederung

Die hohe Qualität der Böden ist zweifellos ein Hauptgrund dafür, daß der Querfurter Raum schon früh ein bevorzugtes Siedlungsgebiet war. Dies belegen Funde an Schnur- und Bandkeramik, aber auch Spuren der Glockenbecher- und anderer Kulturen.12) Insbesondere seien hier der Menhir an der [Druckseite XIV] Niedereichstädter Warte13) oder das vorgeschichtliche Hügelgrab in Steigra14) erwähnt. Im 5. Jahrhundert n. Chr. gehörte das Querfurter Land zum Thüringer Königreich, das 531 n. Chr. in der Schlacht an der Unstrut durch Franken und Sachsen zerschlagen wurde.15) Danach erhielten die Sachsen den Bereich zwischen Unstrut, Helme und Saale als Siedlungsgebiet, konnten sich hier allerdings nicht dauerhaft von einer fränkischen Lehenshoheit freihalten. Aus dem überlieferten Gaunamen Hassegau und dessen Teilregion Friesenfeld scheint hervorzugehen, daß die Merowinger später in dieser Gegend auch Hessen und Friesen ansiedelten.16) Das Friesenfeld berührte den hier behandelten Raum ursprünglich nur am westlichen Rand. Nachdem ihm jedoch der Burgwardbezirk Kuckenburg zugeschlagen wurde, durchlief sein Gebiet den späteren Kreis Querfurt in einem großen, s-förmigen Bogen und diente später kirchlicher wie weltlicher Territorialverwaltung lange Zeit zur Orientierung.17)

Seit dem Ende des 6. Jahrhunderts stießen von Osten her die Liutizen und Sorben bis an die Saale-Elbe-Linie vor, so daß sich das Querfurter Land zum Grenzgebiet zwischen Slawen und Germanen entwickelte.18) Es lag mithin im Interesse der fränkischen Könige, die hier siedelnden Sachsen in ihre Abhängigkeit zu bringen, um sie in die Sicherung des Landes einzubeziehen. Ausdruck dieses Bestrebens war u. a. die zweifache Einnahme der Hochseeburg (vermutlich Seeburg, Lkr. Mansfelder Land)19) durch Karlmann und Pippin in den Jahren 743 und 744, wonach die dort aufgeflammten Selbständigkeitsbestrebungen erloschen.20) Andererseits wurden mit der Einführung der fränkischen Grafschaftsverfassung im Jahre 782 auch sächsische Adlige an der Herrschaft beteiligt und zu Gaugrafen ernannt.21) Die Gaue waren in kleinere Distrikte, sog. Burgwardbezirke, unterteilt, in denen jeweils eine befestigte Burganlage den umliegenden Bewohnern Schutz bot.22) Ein Großteil der Namen der auf das Friesenfeld und den südlichen Hassegau verteilten Burgwardbezirke ist in einer im 11. Jahrhundert angefertigten Abschrift des Hersfelder Zehntverzeichnisses überliefert, das in seinen jüngsten Teilen aus den letzten Jahrzehnten des 9. Jahrhunderts stammt.23) Diese Quelle bietet den frühesten Beleg für zahlreiche Orte des späteren Kreises Querfurt und erwähnt u. a. auch erstmals die Siedlung und die Burg Querfurt. Genannt werden zehn Burgwardbezirke, die ganz oder teilweise im Bearbeitungsgebiet liegen, und in denen folgende Ortschaften entstanden sind24):

Friesenfeld:
Burgwardbezirk: Zugehörige Ortschaften:
Bornstedt: Groß- und Kleinosterhausen, Sittichenbach, Rothenschirmbach
Wüstungen: Wentdorf, Kilchenhain [Druckseite XV]
Kuckenburg: Hornburg25), Holzzelle (?)26), Farnstädt, Gatterstädt, Döcklitz, Kuckenburg, Obhausen, Weidenbach
Wüstungen: Theiditz, Boritzsch, Seebitzsch, Zaglitz
Gerburgoburg: Ziegelroda
Wüstung: Mechthilderode (Hildebrechtsrode)
Südlicher Hassegau:
Burgwardbezirk: Zugehörige Ortschaften:
Helfta/Röblingen: Alberstedt
Schraplau27): Schraplau, Dornstedt, Ober- und Unteresperstedt
Querfurt: Querfurt, Lodersleben, Leimbach, Nemsdorf, Göhrendorf, Barnstädt, Göritz
Wüstungen: Lutisburg, Frankenrödchen, Eilwardesdorf (Marienzelle), Esenstedt, Pönitz, Strakendorf
Vitzenburg: Unterbezirk Schmon: Ober- und Niederschmon, Grockstedt, Spielberg, Liederstedt
Wüstungen: Löbitz, Kymen, Neckendorf, Krautdorf
Unterbezirk Spielberg: Kleineichstädt, Weißenschirmbach, Gölbitz, Pretitz, Spielberg, Vitzenburg, Zingst
Wüstungen: Hohndorf, Barca, Ober-, Mittel-, Unterstachelrode, Johannrode
Burgscheidungen: Steigra, Jüdendorf, Kalzendorf, Schnellroda, Albersroda
Wüstungen: Bennrod, Ober- und Unterbeersrode, Wölbitz, Harterode, Petersrode, Burkersrode
Schmirma: Schmirma, Oechlitz
Wüstungen: Neustadt, Haindorf
Mücheln: Ober- und Niedereichstädt
Wüstungen: Markeichstädt, Rani, Zwanzig, Ober- und Unterschomlitz, Zeckram.

Seit dem 8. Jahrhundert wurde das ehemals thüringische Land und mithin das Gebiet zwischen Saale und Unstrut nach und nach christianisiert.28) Ein Markstein dieser Entwicklung ist die von König Pippin veranlaßte Taufe der besiegten Nordschwaben im Magdeburg-Halberstädter Raum. Eine besondere Rolle spielte hierbei außerdem die bald nach 769 einsetzende Missionierungstätigkeit des Klosters Hersfeld (Lkr. Hersfeld-Rotenburg). Karl der Große schenkte der Abtei im Jahre 777 die Kirchen in Allstedt, Riestedt (beide Lkr. Sangerhausen) sowie Osterhausen und erteilte ihr die Genehmigung zur Erhebung des kirchlichen Zehnten im Hassegau und Friesenfeld.29) Diese Gebiete waren somit zunächst dem Erzbistum Mainz unterstellt. Ab 814 gehörten sie zum Bistum Halberstadt, bis König Otto I. 947 den Zehnten wieder eintauschte.30) Daraufhin schenkte er ihn für das Gebiet südlich der Mansfelder Seen dem Kloster Memleben (Burgenlandkreis), das 968 an das neu errichtete Bistum Merseburg im Metropolitansprengel Magdeburg fiel.31) Nachdem Kaiser Otto II. die Diözese Merseburg bereits 981 wieder aufgehoben hatte, wurden weite Landesteile nördlich der Unstrut und westlich der Saale, also auch der Querfurter Raum, wiederum der Diözese Halberstadt unterstellt, bei der sie bis zur Reformation verblieben. Im Jahre 1014 teilte Papst Benedikt VIII. den [Druckseite XVI] Sprengel Halberstadt durch eine Bestätigungsurkunde verbindlich in 37 Archidiakonate ein.32) Davon entfielen auf das Gebiet des späteren Kreises Querfurt in seinen Grenzen von 1952 bis 1994 der Osterbann und der Bann des Propstes von Kaltenborn (wüst, Lkr. Sangerhausen)33). Die Zusammenstellung der zugehörigen Orte zeigt, daß man sich bei der administrativen Untergliederung der Diözese stark an der alten Grenze zwischen Friesenfeld und Hassegau orientierte34):

Archidiakonat: Unterbezirk: Zugehörige Orte im Bearbeitungsgebiet:
Kaltenborn: Groß- und Kleinosterhausen, Rothenschirmbach, Hornburg, Gatterstedt, Unterfarnstädt, Döcklitz, Kuckenburg, Obhausen, Weidenbach, Ziegelroda, Landgrafroda
Osterbann: sedes Röblingen: Alberstedt, Esperstedt, Schraplau, Dornstedt
sedes Lodersleben: Querfurt, Barnstedt, Nemsdorf, Schmon, Leimbach
sedes Reinsdorf: Steigra, Vitzenburg, Liederstädt, Schnellroda
sedes Wünsch: Obereichstädt.

In diesen beiden Archidiakonaten bildeten sich schon bald zahlreiche geistliche Zentren heraus. Dazu zählten u. a. das Benediktinerinnenkloster Holzzelle,35) das 1141 von Mönchen aus Walkenried (Lkr. Osterode am Harz) gegründete Zisterzienserkloster Sittichenbach36) oder das 991 gestiftete, aber zwischen 1121 und 1123 nach Reinsdorf (Burgenlandkreis) verlegte Kloster in Vitzenburg37). Westlich des Fleckens Querfurt befand sich als traditionelle Grablege der Edlen von Querfurt das Kloster Marienzelle bzw. Eilwardesdorf (gegr. 1120).38) Besondere Erwähnung verdient außerdem das vom hl. Brun von Querfurt um das Jahr 1004 auf der Burg eingerichtete Kollegiatstift.39) In den überlieferten Inschriften – abgesehen von zwei Fragmenten (Nr. 1, 68) – hat sich die Geschichte der Klöster und Stifte jedoch nicht niedergeschlagen.

Die Entwicklung der politischen Herrschaftsgliederung im Saale-Unstrut-Raum läßt sich für das 9. und 10. Jahrhundert im Detail nicht nachvollziehen. Dennoch ist aus späteren Urkunden klar zu ersehen, daß sich um manche Burgbezirke schon bald größere Herrschaftsbereiche formierten, die als Allod oder Lehen entweder einer Adelsfamilie oder einer geistlichen Einrichtung gehörten.40) Hier ist nun vor allem das Geschlecht von Querfurt zu nennen, das zwar urkundlich erst zum Ende des 10. Jahrhunderts faßbar wird, dessen herausragende Stellung in der Region jedoch schon lange zuvor angenommen werden darf. Es entstammte offenbar sächsischem Uradel und führte bis zum einsetzenden 12. Jahrhundert den Grafentitel.41) Dabei handelte es sich aber nicht um verfassungsgemäß mit bestimmten Verwaltungsfunktionen betraute Amtsgrafen, sondern um Adelsangehörige, die lediglich aufgrund ausreichenden Grundbesitzes diesen Titel beanspruchten.42) Nach der Belehnung Burchards I. von Querfurt mit dem Magdeburger Burggrafenamt im Jahre 1136 taucht die Bezeichnung in den Urkunden nicht mehr auf.43) Seit dieser Zeit besaßen die Querfurter Dynasten ihr dominium auch nicht mehr als Allod, sondern als Lehen der Erzbischöfe von Magdeburg.44) Im Zuge der sich im 12. Jahrhundert im mitteldeutschen Raum manifestierenden Ständegliederung gehen sie schließlich im Freiherren- bzw. Ritterstand auf. Da die Angehörigen dieser Familie nach und nach einen Großteil der im Bearbeitungsgebiet befindlichen Ortschaften und Ländereien zumindest [Druckseite XVII] für bestimmte Zeit in ihren Besitz brachten, orientiert sich die Schilderung der mittelalterlichen Geschichte des Querfurter Raumes vorwiegend an der genealogischen Abfolge ihrer Familienmitglieder. Eine gesonderte Betrachtung erfahren daneben lediglich die Grafen von Mansfeld zweiten Stammes, denen bis in die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts das Gebiet um Schraplau gehörte.

2. 3. Die Edlen von Querfurt45) und die Geschichte ihres Herrschaftsgebietes bis 1496

Zum Besitz der Edlen von Querfurt zählte zunächst nur in etwa das Territorium, das sich mit der sedes Lodersleben des Osterbannes bzw. dem Burgbezirk Querfurt deckte: Burg und Stadt Querfurt, die sog. Vierdörfer Nemsdorf, Göhrendorf, Barnstädt und Göritz sowie Leimbach und Lodersleben. Später erwarben sie als mehr oder minder dauerhaften Besitz Ober- und Niederschmon, Obhausen, Weidenbach, Kuckenburg, Döcklitz, Gatterstädt, Ober- und Niederfarnstädt hinzu, so daß auch der gesamte Bereich des ehemaligen Burgbezirkes Kuckenburg unter ihre Herrschaft kam.46) Als erster namentlich überlieferter Vertreter des Geschlechts begegnet in der Chronik Thietmars von Merseburg ein „comes Bruno de Quernforde“, der ein Sohn des Grafen Bruno von Arneburg war.47) Dieser in der Filiation als Bruno II. bezeichnete Dynast hatte vier nachweisbare Söhne, unter denen der später heiliggesprochene Brun besondere Beachtung verdient.48) Nach der Ausbildung in der Domschule zu Magdeburg und dem Eintritt in den Domklerus erhielt er von Kaiser Otto III. zusätzlich eine Pfründe an dessen Hofkapelle. Später hielt sich Brun vorwiegend in Rom und Ravenna auf. Vom Bekehrungseifer erfüllt, schickte er nach dem Martyrium Adalberts von Prag49) Missionare nach Polen, konzentrierte sich selbst jedoch zunächst auf Ungarn. Im Jahre 1004 wurde er in Merseburg zum Missions-Erzbischof geweiht. In dieser Zeit dürfte er auf der Querfurter Burg das Kollegiatstift eingerichtet haben, das zunächst mit vier Priesterstellen ausgestattet war.50) Die ältere Burgkapelle wurde wohl auch deshalb in der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts zum Teil neu errichtet.51) In der Folgezeit wandte sich Brun wiederum nach Ungarn und setzte sein Bekehrungswerk später bei den Petschenegen fort. 1008 folgte er schließlich seinen vorausgesandten, aber bereits 1003 ermordeten Missionaren nach Polen. Bei dem Versuch, die Preußen zu missionieren, ereilte ihn am 9. März 1009 der Märtyrertod. Das Andenken an ihn hat in Querfurt eine breite Erinnerungskultur ausgebildet, die sich u. a. in der Sage vom Ursprung des „Eselstetischen Marktes“52) und den damit verknüpften Traditionen widerspiegelt. So wurde aus diesem Anlaß jedes Jahr nach Ostern in drei Querfurter Kirchen ein päpstlicher Ablaß gewährt, der regelmäßige Wallfahrten auslöste und den offenbar eine Steininschrift am Portal der Burgkirche öffentlich bestätigt (Nr. 81). Da diese Kapelle auch dem hl. Brun geweiht war, muß sich darin vor der Reformation ein entsprechender Altar befunden haben, von dem vermutlich eine bis zum Ende des 16. Jahrhunderts noch vorhandene „vergulte taffel“ stammte (Nr. 52).

Auf Gebhard I. von Querfurt, den Bruder des hl. Brun, folgten Burchard I., genannt der Fromme, und Gebhard II. Als Konrad, ein Sohn des letzteren, im Jahre 1134 zum Erzbischof von Magdeburg gewählt wurde, erfuhr das gesamte Querfurter Haus einen maßgeblichen Machtzuwachs.53) Denn nachdem das Geschlecht der Grafen von Groitzsch 1135 in männlicher Linie ausgestorben war, konnte Konrad das freigewordene Magdeburger Burggrafenamt seinem Bruder Burchard I. von [Druckseite XVIII] Querfurt übertragen.54) Allerdings verlor Querfurt seither auch den Status eines Allods, denn es wurde 1137 vermutlich im Gegenzug dem Erzstift zu Lehen angetragen.55) Von Burchard I. ging das Burggrafenamt auf dessen jeweils erstgeborene Nachkommen über, bis es Burchard V. um 1269/70 verkaufte.56) In dieser Blütezeit der Querfurter Dynastie in der zweiten Hälfte des 12. und der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts kam als Sohn Buchards II. ein jüngerer Konrad zur Welt, der 1195 zum Kanzler König Philipps von Schwaben, 1196 zum kaiserlichen Legaten für Italien und Sizilien und 1201 zum Bischof von Würzburg ernannt wurde.57) Dessen Bruder Gebhard IV. hatte in zweiter Ehe mit Lukarde von Nassau die Söhne Burchard IV. und Gebhard V., die beide zu Stiftern neuer Stammeslinien wurden. Burchard IV. vermählte sich mit Sophia von Mansfeld, wodurch ihm das halbe Erbe der Grafen von Mansfeld zufiel und er durch seine Nachkommen die jüngere Dynastie dieses Geschlechts begründete.58) Gleichzeitig verwaltete er mit seinem Bruder Gebhard V. auch den gemeinsamen Querfurter Besitz, der später unter ihren Söhnen aufgeteilt wurde.59) Dabei erhielt Burchard V. das Recht auf die Grafschaft Mansfeld, Burchard VI. bekam die Herrschaft Schraplau und Gebhards V. Söhne Gebhard VI., Gerhard II. sowie Burchard teilten sich in den Besitz von Querfurt, Nebra, Schmon und Vitzenburg.

Während der von Gebhard VI. begründete Familienzweig zunehmend an Besitz und Bedeutung verlor und wohl mit Busse VIII. oder dessen Sohn Burchard in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts erlosch,60) erfuhr die durch Gerhard II. gestiftete Linie in Bruno III. und vor allem in dessen Sohn Gebhard XI. einen letzten bedeutenden Aufschwung. Gebhard XI. (gest. 1383) hatte durch eine geschickte Heiratspolitik die an die Grafen von Mansfeld verpfändete Burg und Stadt Querfurt wieder in seinen Besitz bringen können, indem er seine erste Ehe mit Elisabeth von Mansfeld schloß (Nr. 27). Mit ihr verließ er die Vitzenburg und bezog erneut den alten Stammsitz.61) Außerdem erlangte er 1363 die Pfandübernahme der Dornburg (Saale-Holzland-Kreis) von den Landgrafen Friedrich und Balthasar von Thüringen, die ihm ein Jahr später auch Nebra (Burgenlandkreis) abtraten. Gebhards bedeutendster Erwerb war indessen das Schloß Allstedt (Lkr. Sangerhausen), das er von den Herzögen Rudolf, Wenzel und Albrecht von Sachsen kaufte.62) Unter ihm wurden auf der Querfurter Burg zahlreiche Umbauten ausgeführt. Dazu zählten fortifikatorische Maßnahmen, vermutlich aber auch die Errichtung seiner späteren Grabkapelle an der Nordseite der Burgkirche.63) Gebhard war somit offenbar der erste Edelherr von Querfurt, der nicht mehr, wie seit 1146 vereinbart und erst 1323 bestätigt, im nahegelegenen Kloster Marienzelle beigesetzt, sondern innerhalb der Burgmauern bestattet wurde (Nr. 27).64)

Gebhards Enkel Bruno VI. war schließlich der letzte regierende Nachkomme aus dem Hause Querfurt. Die Hussitenkriege hatten seinen Vater Protze in der Schlacht bei Aussig 1426 das Leben gekostet und überdies die finanziellen Möglichkeiten der Familie überfordert.65) So wurde der Verkauf mehrerer Besitzungen unumgänglich. Im Jahre 1442 veräußerte Bruno VI. die Burg Wippra (Lkr. Mansfelder Land) an den Grafen Botho zu Stolberg-Wernigerode sowie die Grafen Volrad, Gebhard und Günther von Mansfeld.66) Wenig später sah er sich gezwungen, auch die Burgen und Städte Querfurt, Artern, Gehofen und Voigtstedt (Kyffhäuserkreis) zu verpfänden.67) 1452 verkaufte er schließlich auch Burgscheidungen (Burgenlandkreis) an die Herren von Veltheim.68) Gleichzeitig [Druckseite XIX] nahm er beim Erzbischof von Magdeburg enorme Anleihen auf, um seine Burg umfassend zu befestigen und auf den modernsten kriegstechnischen Stand zu bringen.69) Von diesen Baumaßnahmen zeugten mehrere Wappensteine (Nr. 32, 33, 39), von denen nur noch zwei erhalten sind. Bruno VI. hatte zweimal geheiratet, zunächst Anna von Gleichen, die am 22. März 1481 verstarb.70) Seine zweite Frau war Elisabeth von Mansfeld, die bereits ein Jahr später verschied. Fragmente ihrer beider Grabplatten fanden sich in einer jüngeren Auffüllschicht des Fußbodens der Burgkirche (Nr. 41, 42). Aus der ersten Ehe ging der letzte männliche Vertreter des Querfurter Hauses hervor, der an den Regierungsgeschäften zumindest noch partiell beteiligt war.71) Bruno VII. wurde schon früh Brigitte von Stolberg versprochen, die ihm später drei Töchter und einen Sohn Gebhard gebar. Letzterer verstarb allerdings bald nach der Geburt und fast zeitgleich mit seinem Vater im Jahre 1495.72) Bruno VI. sah sich deshalb gezwungen, für den Erbfall nach seinem Tode, der nun unvermeidlich auch das Ende des Querfurter Freiherrengeschlechts bedeutete,73) Vorsorge zu treffen. In den letzten Jahren seines Lebens war er unter Erzbischof Ernst von Sachsen erzstiftisch magdeburgischer Rat gewesen.74) Ihm übertrug er nach dem Tod seiner Kinder Schloß und Herrschaft Querfurt, obwohl diese nach dem Erbvertrag von 1396 den Mansfelder Grafen hätten zustehen müssen.75) Da jedoch von deren Seite kein Widerspruch eingelegt wurde, fiel Querfurt nach dem Tode Brunos VI. am 26. Februar 1496 als erledigtes Lehen an das Erzstift Magdeburg zurück. Als Begräbnis der letzten Edlen diente damals immer noch die Burgkirche. Dies belegen die überlieferten Totenschilde (Nr. 47, 49), die in der Kapelle hingen, sowie die Grabungsergebnisse von 1980–83.76)

2. 4. Das Amt Querfurt von 1496 bis zum Wiener Kongreß

Mit der Eingliederung Querfurts in das Erzstift Magdeburg wurde das Territorium neuen Besitz- und Rechtsverhältnissen unterworfen. Anfängliche Gebietsstreitigkeiten mit Herzog Georg von Sachsen, der u. a. Anspruch auf die wohlhabenden sog. „Vier-Dörfer“ Nemsdorf, Göhrendorf, Barnstädt und Göritz erhob, konnte Erzbischof Ernst von Sachsen wenige Jahre später in einem Vergleich beilegen.77) In die Burg zogen nun Magdeburger Amtleute und deren Verwaltungsbedienstete ein. Ernsts Nachfolger Albrecht von Brandenburg veranlaßte hier unter seinem Hauptmann Ernst von Pagk mehrere Baumaßnahmen.78) Dazu zählen vor allem die 1528 neu errichtete Residenz an der Stelle des heutigen Fürstenhauses (Nr. 88) und das mehrere Vorgängerbauten integrierende Kornhaus, an dem sich noch heute eine Kopie der erzbischöflichen Wappentafel von 1535 befindet (Nr. 90). Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Magdeburger Herrschaft für Querfurt eine sehr fruchtbringende Zeit gewesen, auch wenn das Amt um die Mitte des 16. Jahrhunderts kurzfristig an Kurfürst Moritz verpfändet gewesen sein soll.79) Von den neuen religiösen Strömungen und kirchenpolitischen Umwälzungen des 16. Jahrhunderts blieben Stadt und Umland freilich nicht unberührt. Nach den Zugeständnissen Erzbischof Albrechts von Brandenburg auf dem Landtag zu Calbe von 1541 wurde unter dem ersten evangelischen Pfarrer Valentin Pacaeus am 13. November 1542 die Reformation eingeführt.80) Davon [Druckseite XX] zeugte eine Inschriftentafel an der Nordseite der Lamperti-Kirche, deren Wortlaut jedoch nicht überliefert ist.81) Eine erste Kirchenvisitation fand 1555 statt, in der die Mecklenburgische Kirchenordnung für verbindlich erklärt wurde.82) 1577/78 unterschrieben schließlich Stadtpfarrer Noe Freudemann, Archidiakon Augustinus Dam und Diakon Simon Stubenrauch die Formula Concordiae.83) Seither zählte Querfurt zu den streng lutherischen Gebieten. Eine der bedeutendsten Persönlichkeiten dieser Zeit war der Querfurter Bürgermeister und Schultheiß Hans Schram, unter dessen Regierung Valentin Pacaeus ordiniert wurde. Ein in der Lamperti-Kirche kürzlich wiederaufgefundenes Fragment seiner Grabplatte stellt gegenwärtig das älteste noch existierende bürgerliche und zugleich protestantische Grabmal der Stadt dar (Nr. 101).

Nach einer Periode der wirtschaftlichen Kontinuität und langsamen Verwurzelung des evangelischen Glaubens gerieten die politischen und kirchlichen Verhältnisse mit Beginn des Dreißigjährigen Krieges erneut ins Schwanken. Nach der Schlacht bei Lutter am Barenberge (Lkr. Goslar, 1626) vermochte die katholische Partei ihren Einfluß insoweit zu verstärken, als der bisherige Administrator des Erzbistums Magdeburg, Christian Wilhelm von Brandenburg, vom Domkapitel durch Herzog August von Sachsen ersetzt wurde.84) 1628 verlieh Kaiser Ferdinand II. die Herrschaft Querfurt überraschend an den Grafen Heinrich Schlick von Plan zu Passau und Weißkirchen, der sich am 28. März desselben Jahres vor Ort huldigen ließ. Doch bereits wenige Jahre später (1631) wurde er auf der Burg von den in der Schlacht bei Breitenfeld siegreichen Schweden gefangengenommen. Gustav Adolf, der im gleichen Jahr selbst in der Stadt weilte,85) übergab das Amt Querfurt daraufhin dem kursächsischen Kammerrat Paul Christoph von Brandenstein als schwedisches Lehen. In den dreißiger Jahren wurde die Burg mehrfach stark umkämpft, auch weil sie wehrtechnisch immer noch einen äußerst vorteilhaften Stützpunkt darstellte.86) Mit dem Prager Separatfrieden von 1635 endete zunächst die schwedische Herrschaft. Querfurt wurde gemeinsam mit den Ämtern Jüterbog, Dahme und Burg aus dem Erzstift gelöst und dem Kurfürsten Johann Georg I. von Sachsen zugesprochen.87) In diesem Jahr bezog der kursächsische Hauptmann Georg Goldbach die Burg (Nr. 218), obwohl erst im Traditionsrezeß zu Calbe von 1638 die Landesherrschaft rechtmäßig geklärt werden konnte.88) Nach Widerspruch und langen Verhandlungen übergab damals das Erzstift die vier Ämter dem Kurfürstentum Sachsen lediglich zu Lehen. Diese Lehensabhängigkeit wurde allerdings schon im Westfälischen Frieden nicht mehr berücksichtigt. In der Folgezeit nahmen kaiserliche Verbündete häufig Quartier in Querfurt. So wählten Erzherzog Leopold Wilhelm von Österreich und sein Feldmarschall Ottavio Piccolomini die Burg 1641/42 sogar für sechs Wochen zum Hauptquartier.89) Der Belagerung durch General Hans Christoph Graf von Königsmarck mußte die kaiserliche Besatzung jedoch weichen, so daß Querfurt nun wiederum bis 1650 in schwedische Hand kam.90)

Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges nahm die kursächsische Verwaltung ihren Dienst wieder auf. Auf eindringliche Bitte gestand Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen 1655 seinem Sohn August, dem Administrator des Erzstifts Magdeburg, die Einnahmen aus den vier eximierten Magdeburgischen Ämtern, also auch die Abgaben Querfurts zu.91) Nach dem Tode des Vaters kam es 1657 im „Freundbrüderlichen Hauptvergleich“ zwischen den vier Söhnen Johann Georg II., August, Christian und Moritz zu einer Regelung der Testamentsbestimmungen.92) Auf dieser Grundlage wurde das Sekundogeniturfürstentum Sachsen-Weißenfels gegründet und Herzog August [Druckseite XXI] unterstellt.93) Dessen Bestrebungen, für sein Land eine weitgehende Autonomie von Kursachsen durchzusetzen, sollten lediglich für die ehemals magdeburgischen Ämter zum Erfolg führen. Im „Querfurtischen Receß“ vom 17. Februar 1663 wurde die Schaffung des selbständigen Fürstentums Querfurt vereinbart.94) Damit erfüllten sich zugleich weitgehend die Hoffnungen der Stände. Das nun reichsunmittelbare Land, für das sich nach 1680 der Name „Sachsen-Querfurt“ einbürgerte, umfaßte nicht nur die Ämter Querfurt, Jüterbog, Dahme und Burg, sondern auch Heldrungen, Sittichenbach und Wendelstein. Residenz und Behördensitz blieb indessen Weißenfels, wo von nun an die Querfurtischen Landtage abgehalten wurden. Unter August und seinen Nachfolgern Johann Adolf I. (1680– 1697), Johann Georg (1697–1712), Christian (1712–1736) und Johann Adolf II. (1736–1746) entwickelte sich das Fürstentum zu einem prosperierenden und wirtschaftlich vergleichsweise stabilen Territorium, das zudem von den mäzenatischen Neigungen seiner Landesherren profitierte. Beispielsweise erfuhren die Querfurter Lamperti-Kirche (1684–86) und die Burgkirche (1698–1716) umfassende Erneuerungen, die zum großen Teil von den Herzögen Johann Adolf I. und Johann Georg von Sachsen-Weißenfels-Querfurt finanziert wurden.95)

Mit dem Tode Johann Adolfs II. im Jahre 1746 fiel das Gebiet an die sächsischen Kurlande zurück, seine rechtliche Stellung als Reichsfürstentum blieb jedoch unverändert.96) Dieses Fundament zerbrach letztlich erst an der sächsischen Allianz mit Napoleon: Nach den Vereinbarungen des Wiener Kongresses mußte Kursachsen das Gebiet an Preußen abtreten. Unter der neuen Oberherrschaft blieben alle Bestrebungen, die Autonomie oder zumindest den Territorialverbund der zugehörigen Ämter aufrechtzuhalten, erfolglos.97) Das vormalige Fürstentum wurde einer preußischen Verwaltungsreform unterzogen, wodurch als neue administrative Einheit der Provinz Sachsen der Kreis Querfurt entstand.98)

2. 5. Die Geschichte der Herrschaft bzw. des Ober- und Unteramtes Schraplau

Als Besitzer des Burgwardbezirks Schraplau läßt sich seit 1130 das Dynastengeschlecht der Edlen Herren von Schraplau nachweisen.99) Wie die Reste der im 9. Jahrhundert erstmals erwähnten Alten Burg belegen, bestand der Ort als Herrschaftssitz jedoch schon sehr viel früher.100) Bereits um 1196 erlosch der Stamm der Edlen von Schraplau, wonach Burg und Herrschaft in den Besitz des Erzstifts Magdeburg gelangten.101) Erzbischof Ludolf ließ während seiner Regierung zwischen 1192 und 1205 die jüngere Burganlage errichten, bevor er das Gebiet den Magdeburger Burggrafen Querfurter Stammes als Lehen weitergab.102) Burchard V. (1271) und Burchard VI. von Querfurt (1267) werden deshalb in den Urkunden auch als „Herren zu Schraplau“ bezeichnet.103) Ihr Vater Burchard IV. hatte im Jahre 1217 die Tochter des Grafen Burchard I. von Mansfeld, Sophia, geheiratet. Dadurch waren er und seine Nachkommen außerdem zur Hälfte in den Besitz der Grafschaft Mansfeld gelangt.104) Burchard V. und Burchard VI. konnten 1264 auch die übrigen Erbanteile erwerben, so daß der ältere von ihnen bereits 1265 den Titel „Graf von Mansfeld“ führte. Auf diesen Vorgängen beruht die frühe stammesgeschichtliche Verwandtschaft zwischen den Herren von Querfurt, von Schraplau und den Grafen von Mansfeld. Für Schraplau spielten diese genealogischen Beziehungen etwa ein halbes Jahrhundert später eine entscheidende Rolle, als der Sohn Burchards VI., Burchard der Ältere, sich 1335 [Druckseite XXII] gezwungen sah, die gesamte Herrschaft Schraplau zu verkaufen und sie Burchard V. von Mansfeld, dem ältesten Sohn seines Cousins Burchard III., übertrug.105) Die Edlen Herren von Schraplau nahmen danach zunächst ihren Sitz auf der Burg Wettin (Saalkreis).106) Ihr verlorenes Herrschaftsgebiet gehörte von nun an bis 1732 den Grafen von Mansfeld, blieb aber als selbständiges Lehen in seinen alten Grenzen bestehen. Als es 1420 und in den Jahren darauf zu Erbteilungen kam, konnte letztlich Günther II. von Mansfeld Schraplau für sich beanspruchen.107) Seine Söhne Albrecht III. und Ernst I. veranlaßten auf der Burg umfassende Erneuerungsarbeiten.108) Eine verlorene Bauinschrift von 1489 (Nr. 44) legt im spürbaren Bestreben, die Besitzverhältnisse öffentlich zu fixieren, Zeugnis von den schon damals befürchteten Erbstreitigkeiten ab, die 1501 schließlich zur endgültigen Landesteilung führten. In den entsprechenden Verträgen spaltete man die Grafschaft nach den drei auf der Burg Mansfeld errichteten Schlössern in die „Örter“ Vorderort, Mittelort und Hinterort auf.109) Die Herrschaft Schraplau wurde außerdem in zwei Ämter geschieden, die den beiden Söhnen Ernsts I. zufielen110): Gebhard VII. erhielt mit dem Mittelort das sog. Oberamt Schraplau, zu dem das Schloß, Ober- und Niederröblingen (heute Röblingen am See, Lkr. Mansfelder Land), Bennstedt (Saalkreis), Melmsdorf (wüst), Asendorf (Saalkreis), Schafsee (Stadt Schraplau, Lkr. Merseburg-Querfurt), Ober- und Nieder-Alberstedt (Lkr. Merseburg-Querfurt), das Vorwerk Röblingen sowie die Hälfte vom Flecken Schraplau gehörten. Das sog. Unteramt, das an Albrecht IV. und somit zum Hinterort kam, umfaßte die Ortschaften Köchstedt (Gem. Teutschenthal, Saalkreis), Amsdorf (Lkr. Mansfelder Land), Wansleben (Lkr. Mansfelder Land), Stedten (Lkr. Mansfelder Land), Dornstedt (Saalkreis), Steuden (Saalkreis), das Vorwerk Etzdorf (Gem. Steuden, Saalkreis) sowie die andere Hälfte von Schraplau mit einigen Mühlen.

In die relativ lange Regierungszeit Gebhards VII. von Mansfeld fiel die Einführung der Reformation, mit der das Mansfelder Territorium in acht Dekanatsbezirke eingeteilt wurde.111) Im Dekanat Schraplau erfolgten 1570, 1581 und 1589 die ersten evangelischen Kirchenvisitationen.112) Die Generalsuperintendenten dieser Zeit waren Johannes Spangenberg (1546–1550), Erasmus Sarcerius (1553–1559) und Hieronymus Menzel (1560–1590).113) Die früheste Kirchenagende stammte von Caspar Güttel und wurde in einer von Martin Luther überarbeiteten Fassung 1562 in Druck gegeben.114)

Mit dem Tode Gebhards VII. von Mansfeld (gest. 1558) fiel das Oberamt dessen Sohn Christoph II. zu, der nach dem Verkauf der Herrschaft Seeburg im Jahre 1574 das Schloß Schraplau bezog.115) Indirekter Anlaß der vorangegangenen Veräußerung war die 1570 wegen Zahlungsunfähigkeit erfolgte Sequestration der Grafschaft Mansfeld, die nun von den Oberlehnsherren, den Administratoren des Erzstifts Magdeburg und des Hochstifts Halberstadt sowie dem Kurfürsten von Sachsen, zwangsverwaltet wurde.116) Christoph II. war mit Amaley von Schwarzburg verheiratet.117) Eine kopial überlieferte Inschrift der Burganlage nennt beider Namen und darf zweifellos als Zeugnis erneuter Baumaßnahmen gelten (Nr. 117). Mit dem Tode des Nachfolgers Heinrich, der ebenfalls in Schraplau residierte, kam das Oberamt 1602 durch die Vermählung der Erbtochter Agnes Sibylla mit dem [Druckseite XXIII] Grafen David von Mansfeld an die Linie Hinterort.118) Eine Esperstedter Inschrift nennt David als großzügigen Förderer der Kirchenerweiterung von 1612 (Nr. 175). Er starb 1628 und wurde in der Schraplauer Kirche bestattet.119) Weder seine noch die Grabplatten oder Epitaphien der zuvor hier beigesetzten Grafen sind erhalten geblieben. Das älteste vorhandene Grabdenkmal erinnert an den Bornstädter Erbsassen Christoph von Häring, der unter Johann Georg II. von Mansfeld (1593–1647) als Hauptmann die Besatzung des Schraplauer Schlosses befehligte (Nr. 221). Johann Georg II. war der Schwiegersohn und Nachfolger des Grafen David, wodurch das Schraplauer Oberamt in den Besitz der Vorderortischen Linie gekommen war.120) Nach dessen Tod im Jahre 1647121) blieb die Witwe Barbara Magdalena noch über dreißig Jahre im Schloß wohnen. Von ihr zeugten mehrere Stiftungen an die Schraplauer Kirche, zu denen auch eine mit ihrem Namen signierte Abendmahlskanne zählte (Nr. 222). Nachdem Barbara Magdalena das Oberamt an die Herren von Hake verkauft hatte, zog sie nach Holzzelle, wo sie 1696 verstarb.122) Seither geriet das Schloß Schraplau zunehmend in Verfall, so daß heute nurmehr die massiven Substruktionen vorhanden sind. Das Oberamt wurde von der Witwe Johann Georgs III. von Mansfeld, Louise Christine von Sachsen-Weißenfels, wieder eingelöst, jedoch 1732 dem König Friedrich Wilhelm I. von Preußen übertragen. Dieser gab es an den Prinzen Ferdinand weiter, der 1742 von Friedrich II. außerdem das Unteramt erhielt.123) Das Schraplauer Unteramt war nach dem Tode Graf Albrechts IV. von Mansfeld (1560) an dessen Sohn Karl gefallen und später über mehrere Zwischenbesitzer an die Hohenzollern verkauft worden.124) So vereinigte Prinz Ferdinand nach 241 Jahren wieder beide Ämter in einer Hand, verpachtete sie jedoch weiterhin als eigenständige Güter. Ebenso wurden die zunächst im sog. Kammerhof zusammengelegten Verwaltungen schon 1763 wieder getrennt.125) Die des Unteramtes kam in das Vorwerk Etzdorf (Gem. Steuden, Saalkreis), die des Oberamtes offenbar zunächst in den sog. Schützenhof, später in das Könitzsche Rittergut.126) Als Ferdinands Sohn und Erbe, August von Preußen, am 19. Juli 1843 starb, wechselten erneut mehrfach die Besitzer beider Ämter.127) Zu dieser Zeit gehörten diese bereits dem 1815 gegründeten Mansfelder Seekreis an,128) in dem sie bis zu ihrer Aufteilung in die Kreise Querfurt bzw. Eisleben nach dem Zweiten Weltkrieg verblieben. Heute zählen die betreffenden Ortschaften teils zum Landkreis Merseburg-Querfurt, teils zum Mansfelder Land, teils auch zum Saalkreis.

Zitationshinweis:

DI 64, Querfurt, Einleitung, 2. Historische Einführung (Ilas Bartusch), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di064l002e009.

  1. Einen Überblick über den Landkreis Merseburg-Querfurt bietet Landkreise 1996, S. 342. »
  2. Vgl. zu den historischen Grenzen auch im folgenden Gesch. Karte 1908; Heimat- u. Wanderkarte 1951; Kreisübersichtskarte 1955; Regionalkarte 1991 sowie die Kreiskarte 2001. Vgl. auch die Ausführungen zur Gebietsentwicklung in Schlenker 1994, S. 7 f. »
  3. Vgl. Heimat- u. Wanderkarte 1951. »
  4. Vgl. Heimat- u. Wanderkarte 1951. »
  5. Eine genaue Aufzählung dieser Orte findet sich in Schlenker 1994, S. 7. »
  6. Vgl. zur Geographie des Kreises Querfurt allg. HnGD 2, 1959/62, S. 753–763; Reuter 1994, S. 66–72. Für das ehemals zum Mansfelder Seekreis gehörige Gebiet vgl. Mansf. Land 1982, S. 1–23, 156–162; für die Orte an der Unstrut vgl. Gebiet Unstrut 1988, S. 1–27, 113–115, 124–127, 153 f. »
  7. Vgl. dazu allg. Hartmann 1987/88, S. 7. S. a. Schmidt 1994, S. 26–38, und die Literaturangaben zu archäologischen Funden der Früh- und Vorgeschichte auf Querfurter Gebiet in Einecke 1991, S. 30. Die wissenschaftliche Literatur zu Spuren des Neolithikums ist aufgearbeitet in Neolithikum 1994. »
  8. Vgl. hierzu Müller 1988, S. 192–199. »
  9. Vgl. zu vorgeschichtlichen Spuren um Steigra Sopp 2004. »
  10. Vgl. Schwineköper 1987, S. XXIX f. Der folgende Abriß der Geschichte des Querfurter Raumes orientiert sich an folgender Sekundärliteratur: Geschichte Sachsen-Anhalts 1/2, 1993; Schwineköper 1987, XIII–LXVIII; Helbig 1955, S. 117–123; Kretzschmar 1930, S. 87–117; Voigt 1928, S. 386–434; Grössler 1907, S. 79–96; Heine 1878, S. 135–185; Holstein 1874, S. 131–177. S. a. Köbler 1999, S. 502 f. Eine ausführliche Darstellung nach modernem wissenschaftlichen Standard fehlt bislang. »
  11. Vgl. zu Hassegau, Friesenfeld sowie zur kontroversen Diskussion um deren Namensetymologie Wenskus 1984, S. 42–60; Hessler 1957, S. 63–66, 79–84, 102–110; Timm 1954/55, S. 123–127; Mitzka 1952, S. 170–185; Grössler 1873, S. 267–286; ders. 1874, S. 282–288; Holtzmann 1927, S. 47–86; ders. 1929, S. 366–377; Winter 1876, S. 269–288. »
  12. Vgl. Grössler 1907, S. 83 f.; Gesch. Karte 1907; Atlas 1, 1958, S. 44–48 mit Karte 15 u. 16. »
  13. Vgl. Schwineköper 1987, S. XXX. »
  14. Zur Lage der Hochseeburg vgl. Bremer 1934, S. 119–125; Koch [1933]; Düll 1931, S. 449–454; Holtzmann 1929, S. 366–377; Grimm 1929, S. 378–381; Holtzmann 1927, S. 47–86. »
  15. Vgl. Schwineköper 1987, S. XXXI. Siehe hierzu auch Wenskus 1976, S. 386 f. »
  16. Vgl. Schwineköper 1987, S. XXXII; Geschichte Sachsen-Anhalts 1, 1993, S. 46–48. Zur fränkischen Grafschaftsverfassung vgl. Wenskus 1986, S. 611–616; Schulze 1973, S. 296–348; von Guttenberg 1952, S. 93–129. »
  17. Vgl. zur Einteilung der Burgwardbezirke Grössler 1907, S. 80–86; Gesch. Karte 1907. »
  18. Vgl. UB Hersfeld 1, 1936, Nr. 37; Voigt 1913, S. 5 f.; Grössler 1907, S. 80; Grössler 1874 (Zehntverz.), S. 85–130. S. a. Saal 1961, S. 217. »
  19. Vgl. Grössler 1907, S. 84–86. »
  20. Vgl. Kdm. (Mansf. Seekr.) 1895, S. 278. »
  21. Vgl. Kdm. (Mansf. Seekr.) 1895, S. 269. »
  22. Vgl. Burkhardt 1935, S. 10. »
  23. Vgl. dazu wie auch im folgenden Schrader 1990, S. 29–46; Wenskus 1986, S. 587–593; Herrmann 1, 1936, S. 38–76; Voigt 1921; Grössler 1883 (Einf.), S. 1–37; Heine 1878, S. 141–146. Einen knappen Überblick über die Entwicklung der kirchlichen Strukturen im Landkreis Querfurt bietet Römer 1994, S. 39–47. »
  24. Vgl. wie auch im folgenden Heine 1878, S. 141 f. »
  25. Vgl. zum Erzbistum Mainz Jürgensmeier 2003, S. 400–425; zum Bistum Halberstadt Zöllner 2003, S. 238–248. »
  26. Vgl. zum Bistum Merseburg Brodkorb 2003, S. 437–448; Zwischen Kathedrale und Welt 2004, S. 37–39 Nr. I. 3. »
  27. Vgl. Heine 1878, S. 144. »
  28. Vgl. zum ehemaligen Augustiner-Chorherrenstift Kaltenborn Leuckfeld 1713. S. a. Henning 1943. »
  29. Vgl. hierzu Grössler 1907, S. 87 f.; Heine 1878, S. 145 f. S. a. Römer 1994, S. 41 f.; Atlas 1, 1958, S. 46–48 mit Karte 16. »
  30. Vgl. Neuß 1987 (Ho.), S. 220. S. a. Nr. 1»
  31. Vgl. Repertorium 1998, S. 455–459. S. a. Nr. 68»
  32. Vgl. Neuß 1987 (Vi.), S. 475 f.; Plath 1893, S. 312 f. »
  33. Vgl. Schmitt 1991 (Marienzell), S. 12–20; Schütz 1924, S. 54 f. »
  34. Vgl. hierzu Pätzold 1999, S. 37–65. »
  35. Vgl. Grössler 1907, S. 89. »
  36. Vgl. Europ. Stammtaf. NF 19, 2000, Taf. 82. »
  37. Vgl. zu diesem Phänomen Helbig 1955, S. 83–85. S. a. Voigt 1913, S. 12. »
  38. Vgl. Europ. Stammtaf. NF 19, 2000, Taf. 82; zum Erwerb des Magdeburger Burggrafenamtes siehe unten. »
  39. Vgl. Grössler 1907, S. 89. »
  40. Die Zählung der Edlen Herren von Querfurt richtet sich nach Europ. Stammtaf. NF 19, 2000, Taf. 82–84, 91 f. »
  41. Vgl. Heine 1878, S. 147–154. »
  42. Vgl. Chronik Thietmar v. Merseburg 1935, S. 386–389; Helbig 1955, S. 118. »
  43. Vgl. zum hl. Brun wie auch zu den folgenden biographischen Angaben TRE 7, 1981, S. 233–236 (Lit.); Wenskus 1956; Wenskus 1956 (Gnesen), S. 524–537; Kahl 1955, S. 161–193, 360–401; Vita et Passio 1934, S. 1360–1367; Voigt 1927, S. 87–134; ders. 1909; ders. 1908; ders. 1907. S. a. Tyszkiewicz 2000, S. 189–208; Korpela 2000, S. 117–130. »
  44. Vgl. zu ihm Adalbert von Prag 1997; Lotter 2001, S. 11–52. »
  45. Vgl. die Fundacio ecclesie collegiate Quernfurtensis in Lötzke 1950, S. 285; siehe dazu auch Holstein 1871, S. 76–100 und zuletzt Pätzold 1999, S. 37–65. »
  46. Vgl. Schmidt 2002, S. 27; Schmidt 1998, S. 17. »
  47. Vgl. die gedruckten Versionen der Sage nach den bibliographischen Angaben in Voigt 1928, S. 188–190, 325–328; Spangenberg 1590, S. 128. »
  48. Vgl. zu Erzbischof Konrad von Querfurt Claude 1975, S. 39–53. »
  49. Vgl. Helbig 1955, S. 118; zu den Burggrafen aus dem Querfurter Hause und zum Burggrafenamt vgl. Lötzke 1950; Holstein 1871 (Burggrafen), S. 33–88; zum Magdeburger Burggrafenamt allg. vgl. Schlenker 1996, S. 129–137 (Lit.); Claude 1972, S. 248–252; v. Brünneck 1908. »
  50. Vgl. Grössler 1907, S. 89. »
  51. Vgl. Helbig 1955, S. 120 f.; Europ. Stammtaf. NF 19, 2000, Taf. 82 f. »
  52. Vgl. zu Konrad von Querfurt ausführlich zuletzt Bach 1988. S. a. Bünz 2004, S. 293–311; Konrad von Querfurt 2003; Flachenecker 2001, S. 884–886; Zapotetzki 1992, S. 6–8. »
  53. Vgl. Helbig 1955, S. 117, 121 f., 123 mit Anm. 336 (Lit.); Europ. Stammtaf. NF 19, 2000, Taf. 84. Zu den Grafen von Mansfeld allg. vgl. Vötsch 2003, S. 164; Hempel 1916; Schmidt 1927, S. 5–148. »
  54. Vgl. Helbig 1955, S. 122. »
  55. Vgl. Helbig 1955, S. 122; Europ. Stammtaf. NF 19, 2000, Taf. 91. »
  56. Vgl. wie auch im folgenden Berg 1938, S. 331 und Nr. 27»
  57. Vgl. Holstein 1874, S. 149. »
  58. Vgl. Schmitt 2002, S. 35–37, 116; Schmitt 1998, S. 6, 18. »
  59. Vgl. Schmitt 2002, S. 33; Schmitt 1998, S. 17; Berg 1938, S. 332. »
  60. Vgl. Helbig 1955, S. 123; Berg 1938, S. 332. »
  61. Vgl. Berg 1938, S. 333; Holstein 1874, S. 167 nennt das Jahr 1440. »
  62. Vgl. Berg 1938, S. 333; Holstein 1874, S. 167 f. »
  63. Vgl. Berg 1938, S. 333. »
  64. Vgl. Schmitt 2002, S. 126–128; Schmitt 1996/97, S. 25. »
  65. Vgl. wie im folgenden Europ. Stammtaf. NF 19, 2000, Taf. 92. »
  66. Vgl. zu dem teilweise gespannten Verhältnis zu seinem Vater Voigt 1928, S. 411 f. »
  67. Vgl. Europ. Stammtaf. NF 19, 2000, Taf. 92. »
  68. Der letzte männliche Nachkomme war der Halberstädter Domdekan Johann von Querfurt (gest. 1506), vgl. Europ. Stammtaf. NF 19, 2000, Taf. 92. »
  69. Vgl. Voigt 1928, S. 412; Kretzschmar 1930, S. 85. Zu Erzbischof Ernst von Sachsen vgl. Rogge 2002, S. 27–68; Pilvousek 1996, S. 171. »
  70. Vgl. Voigt 1928, S. 413. S. a. den Abdruck des Testamentes nach einer Abschrift im Querfurter Stadtarchiv in der Ausgabe der Querfurter Heimatblätter 1925, 1. Folge, Nr. 18 (13. 10. 1925). »
  71. Vgl. Schmitt 2002, S. 36 f.; Schmitt 1987/88, S. 20–25. Damals fand man unter dem Sarkophag Gebhards XI. eine Gruft, die maximal drei Särgen Platz bot und wohl für Bruno VI., Bruno VII. und vielleicht auch den frühverstorbenen Gebhard vorgesehen war. »
  72. Vgl. wie im folgenden Kretzschmar 1930, S. 87 f. »
  73. Zu Albrecht von Brandenburg vgl. Jürgensmeier 1996, S. 13–16. »
  74. Vgl. Kretzschmar 1930, S. 89. »
  75. Vgl. Voigt 1928, S. 416; zu Pacaeus siehe Voigt 1926. Reformatorisches Gedankengut läßt sich indes in Querfurt schon einige Jahre früher nachweisen, vor allem im Schaffen des letzten offiziell katholischen Pfarrers Nicolaus Krumpach. Er hatte nicht nur das Evangelium nach dem von Erasmus von Rotterdam redigierten Bibeltext ins Deutsche übersetzt, sondern auch Peter von Mladenowitz’ Augenzeugenberichte vom Prozeß gegen Jan Hus übertragen, vgl. VD 16 P 1880 (ersch. 1548); Voigt 1928, S. 415 f.; zu Krumpach s. a. Walther 1916, S. 754–781; Voigt 1928/29/30 (Krumpach); Kawerau 1880 (Krumpach), S. 338. »
  76. Vgl. Kap. 6 Nr. 12; Voigt 1926, S. 1 Anm. 2 (mit Quellenangaben). »
  77. Vgl. zur Reformation im Amt Querfurt Delius 1934, hier S. 85. »
  78. Vgl. Voigt 1928, S. 417. Zu Simon Stubenrauch vgl. Nr. 178»
  79. Vgl. wie auch im folgenden Kretzschmar 1930, S. 92; Grössler 1907, S. 91. »
  80. Im Jahr 1631 nahm Gustav Adolf seine Unterkunft bei dem Querfurter Bürgermeister Christoph Schobis, dem er zum Dank eine silberne Medaille mit dem eigenen Bildnis hinterließ, vgl. die Beschreibung und die Wiedergabe der Umschriften in Voigt 1928, S. 332. »
  81. Vgl. Kretzschmar 1930, S. 93; s. a. die Schilderungen in Schneider [1654], S. 57–82. »
  82. Vgl. Kretzschmar 1930, S. 93. »
  83. Vgl. wie im folgenden Kretzschmar 1930, S. 95. »
  84. Vgl. Voigt 1928, S. 421. »
  85. Vgl. Voigt 1928, S. 419; Kretzschmar 1930, S. 92 f. »
  86. Vgl. Kretzschmar 1930, S. 97. »
  87. Vgl. zu den Testamentsbestimmungen im einzelnen Kretzschmar 1925, S. 312–320; Kretzschmar 1928, S. 284–286. »
  88. Vgl. zu Sachsen-Weißenfels Kretzschmar 1925, S. 320–325. »
  89. Vgl. zu den Vereinbarungen im „Querfurtischen Rezeß“ und zu den folgenden Ausführungen Kretzschmar 1925, S. 325 f.; Kretzschmar 1930, S. 99–101. »
  90. Vgl. Heine 1880, S. 34; Heine 1875, S. 87. »
  91. Vgl. Kretzschmar 1930, S. 108 f. »
  92. Vgl. Kretzschmar 1930, S. 116 f. »
  93. Vgl. Geschichte Sachsen-Anhalts 2, 1993, S. 107. »
  94. Vgl. Neuß 1987 (Schr.), S. 428. »
  95. Vgl. Wäscher 1, 1962, S. 189 f.; Grimm 1958, S. 280 f. S. a. Korn 1941, S. 680 f. »
  96. Vgl. Burkhardt 1935, S. 12. »
  97. Vgl. Neuß 1989 (Schr.), S. 428 f. Zu Erzbischof Ludolf vgl. Scholz 2001, S. 384 f.; Vogel 1885. »
  98. Vgl. wie auch im folgenden Europ. Stammtaf. NF 19, 2000, Taf. 84. Allg. zu den jüngeren Herren von Schraplau und ihrer Herrschaft vgl. Neuß 1999, S. 352–380; Burkhardt 1935, S. 12–32; Burkhardt 1935 (Mgdb. Ztg.), S. 135 f.; Burkhardt 1933, 4, 9, o. S.; Heine 1878, S. 157–160. S. a. 1100 Jahre Schraplau 1993, S. 7, 10–13. »
  99. Siehe oben Kap. 2. 3. Vgl. wie im folgenden und unter Berücksichtigung der neuen Zählung nach Europ. Stammtaf. NF 19, 2000, Taf. 84, auch Helbig 1955, S. 117, 123 f. (Lit.); Kdm. (Mansf. Seekr.) 1895, S. XXXI. »
  100. Vgl. Neuß 1989 (Schr.), S. 429; Burkhardt 1935, S. 22 f., 25. »
  101. Vgl. Burkhardt 1935, S. 23. »
  102. Vgl. Burkhardt 1935, S. 27 f.; Leers 1911, S. 23. »
  103. Vgl. Burkhardt 1935, S. 28. Vgl. Nr. 40, 44»
  104. Vgl. Neuß 1989 (Ma.), S. 317; Leers 1911, S. 33–40. »
  105. Vgl. Burkhardt 1935, S. 29. Zu den Akten der beiden Ämter vgl. Krause 1929, S. 3, 36, 42. »
  106. Vgl. Burkhardt 1935, S. 137. »
  107. Vgl. Buttenberg 1933, S. 120 f.; Könnecke 1907, S. 251 f., 338–342, 550–560. »
  108. Vgl. Ev. Kirchenord. 2, 1904, S. 180. Zu Johannes Spangenberg vgl. NDB 14, 1985, S. 360; ADB 35, 1893, S. 43–46; zu Erasmus Sarcerius vgl. NDB 4, 1959, S. 112; ADB 33, 1891, S. 727–729; zu Hieronymus Menzel vgl. Müller 1995, S. 4. »
  109. Vgl. Ev. Kirchenord. 2, 1904, S. 186. Zu Caspar Güttel vgl. DLL Erg.-Bd. 4, 1997, Sp. 411–413; Joestel 1995, S. 215–222. »
  110. Vgl. Burkhardt 1935, S. 30. »
  111. Vgl. Helbig 1955, S. 130. Die Grafen behielten allerdings die kirchlichen Hoheitsrechte, vgl. Ev. Kirchenord. 2, 1904, S. 180. Allg. zur Sequestration vgl. Vötsch 2003, S. 169–177; Schwarze-Neuß 1994, S. 525–549; Ebruy 1992; Schwarze-Neuß 1989, S. 13–17. Die bisher publizierten urkundlichen Quellen zur Sequestration siehe in Mück 1910, passim; Archiv sächs. Gesch. 1, 1784, S. 267–359. »
  112. Vgl. Europ. Stammtaf. NF 19, 2000, Taf. 90. »
  113. Vgl. Burkhardt 1935, S. 30; Europ. Stammtaf. NF 19, 2000, Taf. 89 f. »
  114. Vgl. Burkhardt 1935, S. 30. »
  115. Vgl. Burkhardt 1935, S. 30. »
  116. Vgl. Europ. Stammtaf. NF 19, 2000, Taf. 89. »
  117. Vgl. wie auch im folgenden Burkhardt 1935, S. 31. »
  118. Vgl. Burkhardt 1935, S. 31 f. »
  119. Vgl. zu den verschiedenen Besitzern Burkhardt 1935, S. 32–34. »
  120. Vgl. Burkhardt 1935, S. 40. Zum Kammerhof vgl. ebd., S. 41 (Abb.). »
  121. Vgl. Burkhardt 1935, S. 40. Zum Könitzschen Rittergut vgl. Nr. 174; zum Schützenhof vgl. Burkhardt 1935, 38 f.; zum Vorwerk Etzdorf vgl. ebd., 36 f. »
  122. Vgl. wie auch im folgenden Burkhardt 1935, S. 41. »
  123. Vgl. Landkreise 1996, S. 341. »