Die Inschriften der Nagelkapelle im Dom zu Bamberg

5. Die Inschriftenträger bzw. Inschriftenarten

© Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege | DIO 05 - Dom, Nagelkapelle | Nr. 0, Abb. 0UebersichtTKN

Im Vergleich zu anderen DI-Bänden handelt es sich in Hinblick auf Material und Ausführung sowie auf Inschriftenträger und Inschriftenarten um einen sehr einheitlichen Bestand. Alle Inschriften in diesem Band widmen sich dem Totengedenken für Bamberger Domherrn sowie Mitglieder der Familie Rotenhan, die dort eine Grablege bestehend aus vier Grüften vor dem Bartholomäusaltar in der Nordostecke der Sepultur besaß. Daraus ergibt sich, dass sich alle Inschriften mit Ausnahme derjenigen für Ameley von Rotenhan († 1503, Nr. 8) auf Männer beziehen. Bis auf die Grabplatte für Domdekan Wolfgang Theodor Marschalk von Pappenheim († 1549, Nr. 34) aus Jurakalk, die heute im Diözesanmuseum verwahrt wird, sind alle Denkmäler aus Metall25) und befinden sich in der Nagelkapelle des Bamberger Doms. Dort sind heute 90 Denkmäler an den Wänden angebracht, wobei das älteste Stück aus dem Jahr 1464 und das jüngste aus dem Jahr 1805 stammt. Denkmäler aus der Nutzungszeit vor einer Bauerweiterung Mitte des 15. Jahrhunderts sind nicht erhalten. 59 der erhaltenen Denkmäler stammen aus dem Bearbeitungszeitraum bis 1650 (siehe Plan der Nagelkapelle). Zwei Rotenhansche Wappenschilde aus der Zeit um 1500 tragen keine Inschrift. Vier weitere Objekte erhielten im 19. Jahrhundert eine komplett erneuerte Inschrift (siehe Nicht aufgenommene Inschriften). Kopial sind keine weiteren Inschriften überliefert, jedoch sind einige Platten nur mehr fragmentarisch erhalten bzw. im 19. Jahrhundert restauratorisch ergänzt. Über 60% sind im Bearbeitungszeitraum figural ausgearbeitet.

An die Bestattung in der Nagelkapelle waren keine weiteren Bedingungen als die Zugehörigkeit zum Domkapitel oder der Familie Rotenhan geknüpft. Das Anbringen eines Denkmals setzte jedoch eine Jahrtagsstiftung des Verstorbenen zu Lebzeiten oder der Testamentsvollstrecker voraus26).

Im 15. Jahrhundert und sicher bis in die 20er Jahre des 16. Jahrhunderts wurden die Metallgussarbeiten auf steinernen Deckplatten befestigt, die über dem Bestattungsort, also der gemauerten Gruft, in den Fußboden eingelassen waren. Für Aussehen und Größe der Grabplatten sind zwar keine schriftlichen Vorgaben überliefert, doch scheint es gewisse Verbindlichkeiten und Richtlinien gegeben zu haben27), gegen die auch immer wieder verstoßen wurde28). Auffällig ist, dass im Vergleich zu anderen Domherrengrablegen wie beispielsweise in Mainz, Regensburg, Passau29) oder Eichstätt kein Epitaph vorhanden ist. Die frühen Platten zeigen überwiegend ein einheitliches Schema, das im Testament des Leonhard von Egloffstein aus dem Jahr 1514 als Aussehen „nach altem Herkommen“ beschrieben wird30). Die Auflage besteht jeweils aus einer gerahmten, umlaufenden Inschrift, die an den vier Ecken durch Agnatenwappen unterbrochen ist, sowie einer Darstellung des Domherrn bzw. in einem Fall eines Vollwappens († 1466, Nr. 2). Zwischen den Gussteilen war der Stein der Deckplatte zu sehen. In den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts wurde der Fußboden der Nagelkapelle geöffnet. Dabei fanden sich die größtenteils leer geräumten Grüfte sowie das Grab des Domherrn Hertnid von Stein zu Ostheim († 1491, Nr. 6). Die Aussparungen der Deckplatte entsprechen den Metallteilen der Auflage und können so das ursprüngliche Erscheinungsbild des Bodens belegen31). Dieses zuvor erwähnte Schema wurde für mehr als 15 Platten angewandt, zu denen drei weitere hinzugezählt werden können: die Platten für Georg Graf von Löwenstein († 1464, Nr. 1), Wilhelm Schenk von Limpurg32) sowie Eberhard von Rabenstein († 1505, Nr. 10). Hier bedeckten die Gussteile den Stein vollständig33). Für diesen figuralen Plattentypus, so uniform die Denkmäler auch auf den ersten Blick aussehen mögen, liegt höchstens für kleinere Details wie Rankenwerk die Verwendung von wiederverwendbaren Modeln nahe34). Bei den Figuren des Christoph von Thünfeld († 1510, Nr. 14) und des Friedrich von Schaumberg (zwischen 1510 und 1513, Nr. 15) fällt jedoch eine sehr nahe Verwandtschaft der Gewandgestaltung vom Saum bis zur oberen Buchecke auf. Sowohl der Verlauf der Falten von Almutia, Pellicea und Superpelliceum sowie die Anbringung der Fellschwänze als auch die Handhaltung sind vergleichbar. Dennoch unterscheiden sich Standplatte, Fußgestaltung und Helmdecken im Detail. Auch das sich zu einem Kielbogen verschlingende Rankenwerk variiert in einzelnen Elementen, selbst bei den Platten der Gebrüder Schaumberg (Nr. 15, 16, 17).

Parallel gibt es kleinere Denkmäler, die aus einer Schrift- und einer Wappentafel bestehen (vgl. Nr. 4, Nr. 8 und Nr. 12). Hier stellt sich bereits die Frage, ob es sich bei diesem Typus um kleinere Auflagen auf den Deckplatten mehrfach belegter Grüfte oder ob es sich vielmehr um Wanddenkmäler handelt, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem konkreten Bestattungsort stehen. Im Laufe des 16. Jahrhunderts nimmt die Zahl dieser kleineren Denkmäler, die nur mehr aus Schrifttafel und Wappen bestehen, stetig zu, was die zweite Vermutung nahelegt. Spätestens zu Beginn des 17. Jahrhunderts führten vorstellbare Platzprobleme am Boden dazu, dass vermehrt Totengedächtnismale an der Wand angebracht wurden35). Auch in den Domherrntestamenten wird daraufhin gewiesen, dass die Gussteile, falls sie am Boden keinen Platz mehr hätten, an der Wand angebracht werden sollten36).

Gerade die zum Teil mit großer Relieftiefe gearbeiteten Platten des ausgehenden 16. und des frühen 17. Jahrhunderts (z.B. Konrad, Georg und Kaspar von Würtzburg, 1571, Nr. 37; Michael von Lichtenstein, † 1574, Nr. 39; Johann von Redwitz, † 1591, Nr. 41) lassen Zweifel an der These aufkommen, dass alle Denkmäler ursprünglich horizontal als Auflagen am Boden dienten37). Zudem geben diese Platten den zuvor beschriebenen Typus auf. Statt einer rahmenden Umschrift ist nun eine Schrifttafel vorgesetzt. Die Figuren stehen unter einem Rundbogen, Pfeilerbasen und Zwickel dienen der Anbringung von Wappen. Hauschke verweist bei vergleichbaren Kompositionen auf eine senkrechte Aufstellung38). Die Metallplatte mit Sterbevermerken für die Domherren und Brüder Sebastian und Christoph von Seckendorff (1549, Nr. 33) ähnelt im Aufbau dem Grabmonument Herzogin Helenes von Mecklenburg in Schwerin39), für das die Wandanbringung archivalisch bezeugt ist, sowie der Metallplatte mit Sterbevermerken für die Domherren Georg und Friedrich von Bibra (1536, Nr. 24). Diese Art der Anbringung dürfte ebenso für die Platten für Alexander von Jarsdorff († 1604, Nr. 48), bei der wohl eine obere Bekrönung fehlt, und Adam Groß von Trockau († 1609, Nr. 49) gelten, die beide große Relieftiefe aufweisen. Auch die Komposition der figuralen Metallplatte für Wolfgang Heinrich von Redwitz († 1616, Nr. 52) legt eine Wandanbringung nahe. Zwei überlieferte Texte für einen Domherren (z.B. Sigismund Truchsess von Pommersfelden, † 1542, Nr. 30; Wolfgang Theodor Marschalk von Pappenheim, † 1559, Nr. 34) werfen die Frage auf, ob ursprünglich zwei Denkmäler – eines für die Wand und eines für den Bestattungsort – geschaffen worden sind.

Während der Zeit ihres Bestehens, von 1453 bis 1544, war die Nürnberger Vischer-Werkstatt die erste Wahl für die Herstellung der zumeist sehr uniform gestalteten Denkmäler. Allein 21 Domherrenplatten stammen aus dieser Werkstatt40). Nach dem Ende der berühmten Werkstätte traten die Werkstatt des Forchheimer Glocken-, Stück- und Kunstgießers Sebastian Reichbrunn (Konrad, Georg und Kaspar von Würtzburg, 1571, Nr. 37; Johann Philipp von Seckendorff, 1573, Nr. 38) und des Nürnberger Rotgießers Jakob Weinmann (Michael Groß von Trockau, gen. Pfersfelder, † 1614, Nr. 51; Martin von Schaumberg, † 1613, Nr. 50) in den Vordergrund. Aufgrund vergleichbarer Gewandauffassung ist zu überlegen, ob eventuell die figurale Metallplatte für Johann Heinrich von Nanckenreuth († 1591, Nr. 42) ebenfalls dieser Werkstatt zuzuschreiben wäre. Einmal wurde der – wohl eher Bamberger als Nürnberger – Erzgießer Hans Krebs tätig (Georg Stiebar von Buttenheim, † 1515, Nr. 19). Zu überlegen wäre, ob die Wappengrabtafel für Joachim von Rotenhan († 1594, Nr. 43), die von Balthasar Lichtenfelser signiert ist, zusammen mit den Wappengrabtafeln für Philipp († 1603, Nr. 46) und Sebastian von Guttenberg († 1572, Nr. 47) aufgrund motivischer Verwandtschaften wie den Fischen mit geöffnetem Maul und zu Voluten gerollten Schwanzflossen einer Werkstatt zuzuschreiben sein könnten.

Einen Sonderfall stellt die einzige figurale Grabplatte aus Stein dar, die für Wolfgang Theodor Marschalk von Pappenheim († 1559, Nr. 34) angefertigt wurde. Aufgrund der schriftlichen Überlieferung ist nicht auszuschließen, dass es ursprünglich noch ein zweites Denkmal gab. Die Gestaltung der Ganzfigur mit dem auffälligen, leicht S-förmigen Standmotiv lässt sich mit der figuralen Grabplatte für den Eichstätter Domherrn Arnold von Redwitz († 1532)41), die sich im Mortuarium am Eichstätter Dom befindet und aus der Werkstatt Loy Herings stammt, vergleichen und legt eine Herkunft aus der Nachfolge Loy Herings nahe.

Zitationshinweis:

DIO 5, Bamberg (Dom, Nagelkapelle), Einleitung, 5. Die Inschriftenträger bzw. Inschriftenarten (Rudolf M. Kloos), in: inschriften.net,   urn:nbn:de:0238-dio005m001e005.

  1. Donath, Herstellung 105; Zahn, Beiträge 59f.; Riederer, Metallanalysen 89-99. »
  2. Baumgärtel, Nagelkapelle 15. »
  3. Kdm NF OF IV, II, 1 (Domstift 2) 1513, während Baumgärtel, Nagelkapelle 15 davon ausgeht, dass die Richtlinien schriftlich fixiert waren. »
  4. Vgl. Fragment der Metallplatte mit Sterbevermerken für die Domherren Georg und Friedrich von Bibra († 1536, Nr. 24). »
  5. DI 2 (Mainz); DI 74 (Regensburg 2, Dom 1); DI 67 (Stadt Passau). »
  6. AEB Rep. I/I, Nr. 1263, zitiert nach Baumgärtel, Nagelkapelle 15. »
  7. Jung, Vorwort 6. Die steinerne Deckplatte ist durch Abheben einiger Bodenplatten zugänglich zu machen. »
  8. Kdm NF OF IV, II, 1 (Domstift 2) 1519f. »
  9. Vgl. Hauschke, Grabdenkmäler 109f. »
  10. Im Gegensatz dazu z.B. Kdm NF OF IV, II, 1 (Domstift 2) 1531. »
  11. Baumgärtel, Nagelkapelle 15. »
  12. Z.B. Testament des Alexander von Jarsdorf, StA Ba B 86, Nr. 485. »
  13. So z.B. Kdm NF OF IV, II, 1 (Domstift 2) 1512-1568. »
  14. Hauschke, Grabdenkmäler 100. »
  15. Hauschke, Grabdenkmäler Nr. 83, 278-281. »
  16. Hauschke, Grabdenkmäler 110. »