Die Inschriften der Stadt Baden-Baden und des Landkreises Rastatt

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VORWORT

Erfreulicherweise und entgegen früheren Erwartungen hat sich während der Erarbeitung des vorliegenden Bandes herausgestellt, daß die Zahl der noch ermittelbaren Inschriften der Stadt Baden-Baden und des Landkreises Rastatt im Vergleich mit den bereits publizierten Beständen der Umgebung keineswegs gering ausfällt, ja diese sogar teilweise übertrifft. Allerdings beruht etwa ein Drittel der in 541 Katalogartikeln edierten Texte lediglich auf abschriftlicher Überlieferung, die den erheblichen Verlust an originalen Inschriftenträgern in den vergangenen Jahrhunderten erahnen läßt. Andererseits blieben der Forschung bislang nicht weniger als 112 Inschriften verborgen, die teils aus zuvor unberücksichtigten Archivalien stammen, teils auch an versteckten Stellen allem Unbill der Zeiten entgingen und hier erstmals zur Veröffentlichung gelangen. Ein solch beträchtlicher Zuwachs an historischem Quellenmaterial läßt sich ebenso wie die umfassende Auswertung des Gesamtaufkommens weder kurzfristig noch im Alleingang erreichen. Vielmehr habe ich im Verlauf meiner Recherchen und Aufnahmearbeiten stets eine breite Unterstützung genossen, die mir von Kollegen, Mitarbeitern wissenschaftlicher und anderer Einrichtungen, von Behörden, Pfarrämtern und Heimatvereinen, aber auch von geschichtsinteressierten Anwohnern zuteil wurde. Bereits im Jahre 1975 hatte Frau Dr. Anneliese Seeliger-Zeiss im Auftrag der Heidelberger Akademie der Wissenschaften mit der Inschriftendokumentation vor Ort begonnen, die aber schon 1976 zugunsten dringenderer Vorhaben zurückgestellt und erst im Jahre 2000 im Rahmen der kontinuierlich betriebenen Photosicherungsmaßnahmen fortgesetzt wurde. Als ich ein Jahr später die wissenschaftliche Bearbeitung der Inschriften beider Verwaltungsgebiete übernahm, konnte ich mich somit in begrenztem Umfang auf technische Vorarbeiten stützen, die den Einstieg erleichterten. Auch später habe ich bei dem Leiter der Forschungsstelle, Herrn Dr. Harald Drös, stets kompetenten Rat und wertvolle Hilfe erhalten. Beides hat im Buch seinen Niederschlag gefunden, ohne daß sich die zahlreichen fachlichen Hinweise, Wappenbestimmungen oder auch terminologischen Präzisierungen immer am jeweiligen Ort würdigen ließen. Deshalb gilt ihm hier an vorderster Stelle mein herzlicher Dank, der die sorgfältige Durchsicht des Manuskripts mit einschließt. Begleitende Beratung erfuhr ich weiterhin durch die Mitglieder der Heidelberger Inschriftenkommission, insbesondere durch die Herren Professoren Dr. Dieter Mertens und Dr. Rüdiger Becksmann (beide Freiburg i. Br.). Herr Professor Dr. Sebastian Scholz (Zürich) erklärte sich bereit, vor der Drucklegung die wichtigsten Katalogartikel kritisch durchzusehen. Während mir in schwierigen philologischen Fragen die Herren Professoren Dr. Rainer Jakobi (Halle/Saale) und Dr. Fidel Rädle (Göttingen) zur Seite standen, bot Herr Professor Dr. Friedrich Karl Azzola (Trebur) seine bewährte Hilfe bei der Identifizierung mittelalterlicher Handwerksgeräte an. Äußerst förderlich wirkte sich überdies der enge Kontakt zu den übrigen Arbeitsstellen der am Inschriftenwerk beteiligten Wissenschaftsakademien aus. Nützliche Anregungen und Informationen verdanke ich vor allem Frau Dr. Christine Magin (Greifswald), Frau Dr. Lenelotte Möller (Speyer), Herrn Dr. Eberhard Nikitsch (Mainz) und Frau Dr. Christine Steininger (München). Herr Dr. Hans Fuhrmann (Halle/Saale) und seine Kollegen, Frau Marion Gronemann und Herr Dr. Frank-Bernhard Müller, übernahmen es trotz hoher eigener Arbeitsbelastungen, Teile des Bandes korrekturzulesen. Herr Markus Wingerath (Heidelberg) stellte sich für die gemeinsame Kontrolle des Registers zur Verfügung. Allen Genannten möchte ich an dieser Stelle nachdrücklich danken. Weitere Unterstützung erfuhr ich von Herrn Dr. Kurt Andermann (Generallandesarchiv Karlsruhe), Frau Dr. Marie-Claire Berkemeier-Favre (Historisches Museum Basel), Frau Dr. Brigitte Herrbach-Schmidt (Badisches Landesmuseum Karlsruhe), Herrn Hartmut Kaiser M.A. (Archäologisches Landesmuseum Baden-Württemberg), Herrn Dr. Dietmar Lüdke (Staatliche Kunsthalle Karlsruhe), Herrn Dr. Joachim Niemeyer (Wehrgeschichtliches Museum Rastatt), Herrn Dr. Johannes Wilhelm (Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat Denkmalpflege) und Herrn Dr. Detlef Zinke (Augustinermuseum Freiburg). Ihnen verdanke ich den Zugang zu zahlreichen Inschriftenträgern oder habe in verschiedenen Gesprächen von ihrem Fachwissen profitiert und manchen Hinweis auf Literatur bzw. Archivmaterial erhalten. Als besonderes Entgegenkommen empfand ich die herzliche Aufnahme im Kloster Lichtenthal unter Frau Äbtissin Maria Bernadette Hein OCist, wo Frau Elke Schneider als Photographin und ich während unserer längerfristigen Arbeitsaufenthalte von Sr. Maria Hildegard Bung OCist in großzügiger und liebenswürdiger Weise [Druckseite VIII] betreut wurden. Auch in den aufgesuchten Stadt- und Heimatmuseen sowie in den Pfarrämtern und örtlichen Archiven wurde das Anliegen der Inschriftenerfasssung stets mit Interesse und spürbarer Hilfsbereitschaft gefördert. Maßgeblich dazu beigetragen hat die Fürsprache durch Herrn Oberarchivrat Dr. Christoph Schmider (Erzbischöfliches Ordinariat Freiburg) und Herrn Dekan Sieghard Schaupp (Evangelisches Dekanat Baden-Baden). Insbesondere richtet sich mein Dank an Frau Heike Kronenwett M.A. (Stadtmuseum Baden-Baden) sowie an die Herren Michael Rumpf M.A. und Dr. Marco Müller (Stadtgeschichtliches Institut Bühl), auf deren Unterstützung ich über mehrere Jahre hinweg zählen durfte und deren kenntnisreiche Auskünfte mir stets von großem Nutzen waren. Stellvertretend für viele weitere Ansprechpartner seien Frau Iris Baumgärtner (Stadtmuseum Rastatt), Frau Dagmar Kicherer (Stadtarchiv Baden-Baden), Herr Wolfgang Reiß (Stadtarchiv Rastatt), Herr Martin Walter (Kreisarchiv Rastatt) und Herr Winfried Wolf (Stadtarchiv Gernsbach) genannt. Wertvolle Hinweise zu oder auf Inschriften verdanke ich außerdem SKH Prinz Michael von Baden (Salem), Herrn Dr. Lothar Brandstetter (Baden-Baden), Dr. Christoph Graf Douglas (Frankfurt a. M.), Herrn Dr. Suso Gartner (Bühl), Herrn Kurt Götz (Karlsruhe), Herrn Patrick Götz (Rheinmünster-Söllingen), Frau Dr. Wiltrud Heber (Karlsruhe), Herrn Dr. Ing. Peter Marzolff (Heidelberg), Herrn Gerd Overlack (Obertsrot-Ebersteinschloß), Herrn Jürgen Pfetzer (Ottersweier), Frau Emilie Ruf (†), Herrn Karl Schwab (Baden-Baden-Steinbach), Herrn Prof. Dr. Wolfgang Stopfel (Freiburg) und Herrn Dr. Markus Zepf (Karlsruhe).

Die Stadt Baden-Baden und der Landkreis Rastatt gewährten für die Drucklegung des Bandes einen großzügigen Zuschuß. Kostenfreie Publikationsgenehmigungen für entsprechendes Bildmaterial erteilten das Badische Landesmuseum Karlsruhe, die Bibliothèque municipale d’Arras (Médiathèque), das Forschungszentrum für mittelalterliche Glasmalerei in Freiburg i. Br. (Corpus Vitrearum Deutschland), das Generallandesarchiv Karlsruhe, das Historische Museum Basel, die Markgräflich Badische Verwaltung (Salem), Herr Dr. Ing. Peter Marzolff (Heidelberg), The Pierpont Morgan Library (New York), das Regierungspräsidium Karlsruhe (Referat Denkmalpflege), die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe, das Stadtmuseum Baden-Baden und die Württembergische Landesbibliothek Stuttgart. Allen genannten Institutionen und Personen gilt auch im Namen der Heidelberger Akademie der Wissenschaften mein verbindlicher Dank.

Die vor allem in der Schlußphase recht zeitintensive Arbeit an diesem Band hat meiner Familie immer wieder Geduld und Nachsicht abverlangt. Gleichwohl nahm meine Frau Katharina Hinz daran großen gedanklichen Anteil; vor allem im Bereich der Paramentik und Textilkunde verdanke ich ihr viele fachkundige Ratschläge. Von ihrer Hand stammen überdies etliche Buchstabenumzeichnungen. Richtungsweisende Anregungen für die Gestaltung des Schutzumschlages erhielt ich von Herrn Jakob Hinz M.A., Halberstadt. Am unentbehrlichsten aber waren mir die herausfordernde Neugier und die unbeirrbare Zuversicht meiner Kinder Leonard und Albrecht.

Heidelberg, im August 2009

Ilas Bartusch

1. Vorbemerkungen und Benutzungshinweise

Der vorliegende Band enthält den noch nachweisbaren Bestand an mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften, die bis zum Jahre 1650 im heutigen Bereich der Stadt Baden-Baden und des Landkreises Rastatt entstanden sind oder hierher gelangten. Unter Inschriften werden dabei sämtliche Notizen – von einzelnen Buchstaben bzw. Ziffern bis hin zu umfangreichen Texten – verstanden, die nicht auf Papier oder Pergament geschrieben, sondern mittels verschiedener handwerklicher Techniken auf dauerhaftem Material wie Stein, Metall, Holz, Glas, Leinwand, Leder etc. ausgeführt wurden.1) Ziel der Edition ist es mithin, dem Nutzer sämtliche Schriftquellen aus dem Mittelalter und der Frühen Neuzeit, die neben den handschriftlichen Aufzeichnungen und Druckerzeugnissen überliefert sind, in wissenschaftlich erschlossener Form zur Verfügung zu stellen. Ausgespart bleiben Inschriften auf Siegeln, Münzen und Medaillen sowie Bucheinbänden, die größtenteils aus serieller Produktion stammen und deren Erforschung Aufgabe anderer Disziplinen ist (Sphragistik, Numismatik, Einbandkunde). Auch Steinmetzzeichen und Hausmarken wurden nur dann aufgenommen, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit einer den Erfassungskriterien genügenden Inschrift stehen. Um innerhalb dieser Beschränkungen eine größtmögliche Vollständigkeit zu erreichen, fanden nicht nur die noch im Original erhaltenen Texte, sondern auch abschriftliche Überlieferungen bereits verlorener Inschriften Berücksichtigung, sofern diese in der Literatur mitgeteilt werden oder in den Archiven in vertretbarem Aufwand zu recherchieren waren.

Die wissenschaftliche Bearbeitung erfolgt nach den Editionsrichtlinien des deutschen und österreichischen Inschriftenwerkes, die hier – soweit deren Kenntnis für die Benutzung des Bandes erforderlich ist – kurz vorgestellt werden sollen.2) Als grundsätzliches Kriterium für die Eingliederung einer Inschrift in den Katalog gilt das Provenienzprinzip, d. h. unter den Inschriftenträgern wurden nur solche aufgenommen, die sich vor 1650 im Bearbeitungsgebiet nachweisen lassen und somit einen ursprünglichen bzw. gewachsenen Teil der Geschichte und Kultur der Region bilden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie hier entstanden sind oder von auswärts importiert wurden. Inschriften, die indessen erst nach 1650 hierher gelangten, bleiben ausgenommen, da sie innerhalb der DI-Reihe unter ihrem ursprünglichen Standort zu finden sind bzw. sein werden. Eine differenzierte Behandlung erfahren jene beschrifteten Objekte, deren Herkunft unbekannt ist und die erst nach 1650 im Bearbeitungsgebiet bezeugt sind.3)

Der vorliegende Katalog besteht aus 541 chronologisch geordneten Einzelartikeln, die sich jeweils nur einem Inschriftenträger widmen. Nur bisweilen erwies es sich als sinnvoll, mehrere Inschriften auf verschiedenen Trägern unter einer Nummer, die stets links oben in der Kopfzeile erscheint, zusammenzufassen. Ein beigesetztes lateinisches Kreuz gibt an, daß die Inschrift heute verloren und lediglich kopial überliefert ist. Steht es in Klammern, so existieren noch Teile des Trägers, aber ohne jegliche Inschriftenreste. Innerhalb von Sammelnummern kann die Einklammerung auch bedeuten, daß nur ein Teil der darin ausgewerteten Inschriftenträger verloren ist. In der Mitte der Zeile folgt die Angabe zum heutigen bzw. zum letzten nachweisbaren Standort der Inschrift. Diejenigen Ortschaften, die bereits vor der 1975 abgeschlossenen Gemeindereform in Baden-Württemberg4) ihre Selbständigkeit verloren hatten, werden stets durch einen Bindestrich an den Ort gekoppelt, dem sie ehemals politisch zugeordnet waren. Kam es im Zuge der administrativen Neuregelungen zwischen 1968 und 1975 zu weiteren Zusammenschlüssen, so wird die heute selbständige Gemeinde, die den betreffenden Ort mitverwaltet, in Klammern nachgestellt. Demgemäß erscheinen z. B. die Inschriften des Schlosses Neueberstein unter „Obertsrot-Ebersteinschloß (Stadt Gernsbach)“. Nach einem [Druckseite X] Komma folgt nun die Adresse des betreffenden Gebäudes, in oder an dem sich die Inschrift befindet. Zentrale öffentliche Einrichtungen, wie Kirchen, Rathäuser und Museen, werden ohne genaue Anschrift aufgeführt. Maßgeblich ist stets diejenige Standortbezeichnung, die zum Zeitpunkt des letzten Nachweises der betreffenden Inschrift gültig war. Insofern kann die Benennung desselben Gebäudes durchaus schwanken, z. B. Pfarrkirche (nr. 500) vs. Stiftskirche (nr. 501). Die Jahresangabe am rechten Zeilenende datiert die Entstehung der Inschrift. In vielen Fällen kann sich die zeitliche Einordnung auf die inschriftlichen Angaben berufen, sie berücksichtigt jedoch stets auch den stilistischen, philologischen und paläographischen Befund. Die Datierung von Grabmälern orientiert sich in der Regel am Sterbejahr der jeweiligen Person, wenngleich die tatsächliche Herstellung geringfügig davon abweichen kann. Liegen indessen konkrete Indizien für eine deutlich frühere oder spätere Anfertigung vor, trägt der Zeitansatz dem Rechnung. Geht dieser aus anderen Quellen exakt hervor, wird er in Klammern gesetzt. Die Eckdaten größerer Datierungszeiträume verknüpft ein Bindestrich. Behandelt der Katalogartikel mehrere Inschriften aus verschiedener Zeit, so erscheinen sämtliche Datierungsansätze durch Komma abgetrennt in der Kopfzeile. Für die Einordnung im Katalog ist jedoch nur die früheste Zeitstellung ausschlaggebend. Sofern die jüngeren Datierungen davon nicht nur geringfügig abweichen, wird an entsprechender Stelle im Katalog auf die Existenz der bereits in anderem Zusammenhang abgehandelten Inschrift verwiesen. Die chronologische Einordnung nicht exakt datierter Inschriften richtet sich nach dem letztmöglichen Termin innerhalb des ermittelten Zeitraums, wobei die längeren Datierungsspannen den kürzeren folgen. Unsichere Zeitansätze sind mit einem Fragezeichen gekennzeichnet und nach den sicheren eingereiht. Bei identischen Datierungen richtet sich die Ordnung nach der alphabetischen Abfolge der Standortbezeichnungen.

Unter der Kopfzeile schließt sich eine kurze Vorstellung des Inschriftenträgers und seiner Geschichte an. Gegebenenfalls werden zunächst die ehemaligen Standorte oder die Verlustumstände mitgeteilt. Nach der Materialangabe erfährt das Objekt eine knappe Beschreibung, die die einzelnen Inschriften am Träger aus der Perspektive des Betrachters genau lokalisiert, die Herstellungstechnik ausweist und Beschädigungen vermerkt. Hinweise auf Wappen erfolgen den heraldischen Regeln gemäß stets aus der Sicht des Wappenträgers. In Klammern beigefügte Referenzbuchstaben stellen die Beziehung zum jeweiligen Inschriftentext im Editionsteil her. Handelt es sich um eine Sammelnummer, die mehrere Inschriftenträger vereint, werden diesen römische Ziffern zugeordnet, die zugleich die Untergliederung des Artikels bestimmen. Ist die Inschrift nicht mehr im Original erhalten, so benennt der letzte Abschnitt die maßgebliche Quelle, auf die sich die Edition stützt.

Nach einer Leerzeile erscheinen die Maßangaben, die hinsichtlich der Länge (L.), Höhe (H.) und Breite (B.) jeweils die größte Ausdehnung des Inschriftenträgers angeben. Die Buchstaben- bzw. Zifferngröße (Bu./Zi.) orientiert sich bei den Gemeinen der Minuskelalphabete an m oder n. Die Zifferngröße wird nur gesondert ausgewiesen, wenn sie sich von der Höhe der Buchstaben unterscheidet oder die Inschrift lediglich aus einer Zahl besteht. Schwankt die Zeichengröße innerhalb desselben Textes, so werden die die Extremwerte vermerkt. Absichtlich überhöhte Anfangsbuchstaben oder Zahlzeichen eines Chronogramms bleiben hierbei unberücksichtigt; dies geht aus den Ziffern-Anmerkungen hervor. Nach einem Gedankenstrich folgen die Schriftarten, in denen die einzelnen Inschriften ausgeführt sind. Am Rand außerhalb des Satzspiegels erscheint auf gleicher Höhe gegebenenfalls ein Hinweis auf die entsprechende(n) Abbildung(en) im Tafelteil.

Der etwas eingerückte Editionsteil führt Prosa-Inschriften in der Regel im Blocksatz, metrische Texte hingegen versweise an. Die Transkription bedient sich verschiedener Zeichen und Klammern in folgender Bedeutung:

(…) Runde Klammern enthalten die nach Auflösung einer Abkürzung hinzuzufügenden Buchstaben. Besondere Kürzungszeichen finden innerhalb der Buchstaben-Anmerkungen Erwähnung. Abkürzungen werden grundsätzlich aufgelöst. Ausnahmen bilden der Kreuztitulus INRI5) sofern er in Verbindung mit dem Kreuz erscheint, und in der Schreibung nicht eindeutig zu vervollständigende Bibelstellenangaben.
[…] Eckige Klammern kennzeichnen Textlücken, die durch Beschädigungen entstanden sind. Ist der verlorene Text nicht ergänzbar, so geben einzelne Punkte auf der Grundlinie in etwa die Anzahl der verlorenen Buchstaben an. Ist der Umfang des Schriftverlusts nicht abschätzbar, werden drei waagerechte Gedankenstriche auf halber Zeilenhöhe gesetzt: [– – –].
⟨...⟩ Erfuhr die Inschrift eine nachträgliche Ergänzung, die bereits a priori vorgesehen war (z. B. Todesdaten), steht der später hinzugefügte Text in spitzen Klammern. Unterblieb der Nachtrag, markiert eine entsprechende Anzahl an Punkten annähernd den Umfang der freigelassenen Lücke. [Druckseite VIII]
/ Einfache Schrägstriche kennzeichnen Zeilenumbrüche oder Richtungswechsel innerhalb der Inschrift.
// Doppelte Schrägstriche geben Unterbrechungen im Textfluß, beispielsweise durch hineinragende Bildelemente, oder den Übergang der Inschrift auf ein anderes Schriftfeld an.
= Waagerechte Doppelstriche entsprechen den auf dem Original ausgeführten Worttrennungsstrichen.
AB Bögen unter zwei oder mehreren Buchstaben verdeutlichen einen Nexus litterarum bzw. eine Ligatur.6) Verschränkungen und Enklaven werden indessen gesondert ausgewiesen. Y oder Ÿ bzw. y oder ÿ erscheinen in der Edition als Nexus litterarum (IJ bzw. ij), wenn damit die Phonemfolge /ii/ bezeichnet werden soll. Andernfalls übernimmt die Transkription den Einzelbuchstaben.
Ein Punkt unter einem Buchstaben zeigt einen unsicheren Schriftbefund an.
· Ein Punkt auf halber Zeilenhöhe entspricht einem Trenn- oder Interpunktionszeichen an gleicher Stelle in der Inschrift.
Änderung in der Onlineversion

Nicht Bögen, sondern Striche unter der Zeile (Unterstreichungen) bezeichnen eine Buchstabenligatur bzw. einen Nexus litterarum.

Unter dem Editionsteil folgt im Katalogartikel zunächst in kleinerem Schriftgrad die Übersetzung der Inschriften. Danach sind drei voneinander abgesetzte Zeilen vorgesehen, in denen Datumsangaben, Versmaße und Wappen identifiziert werden. Sofern geläufige Wappen in der vorgefundenen Form in den für die Region einschlägigen Standard-Wappenbüchern7) enthalten sind, entfällt eine Blasonierung oder ein expliziter Nachweis. Indessen werden alle unbekannten oder von der Normalform abweichenden oder auch nur in abgelegener Literatur bezeugten Wappen regelmäßig in einer Ziffern-Anmerkung blasoniert bzw. nachgewiesen.8)

Der Kommentar widmet sich zunächst der Schriftausführung. Hier finden charakteristische und besonders markante Buchstaben eine nähere Beschreibung,9) um den paläographischen Befund zu dokumentieren und daraus gegebenenfalls Werkstattzusammenhänge abzuleiten. Im Anschluß werden Personen nachgewiesen, Inhalt und Funktion der Inschrift erörtert sowie Argumente für die vorgeschlagene Datierung diskutiert.

Der Anmerkungsapparat gliedert sich in zwei Teile. Innerhalb der Buchstaben-Anmerkungen werden anderweitig überlieferte Lesarten zum edierten Text angegeben, formale Aspekte der Schriftausführung beschrieben und Fehler angemerkt. Ist die Inschrift noch vorhanden und eindeutig lesbar, bleibt die Parallelüberlieferung hier unberücksichtigt. Beruht die Edition auf einer unsicheren Lesung bzw. ausschließlich auf Kopialüberlieferungen, so werden lediglich sinntragende Abweichungen und unterschiedliche Namensschreibungen angeführt. Dabei bezieht sich die im Apparat ausgewiesene Lesung jeweils nur auf das einzelne Wort oder Zeichen, das in der Edition mit dem entsprechenden Anmerkungsbuchstaben versehen ist. Sind mehrere Wörter betroffen, so wird der gesamte fragliche Textabschnitt am Anfang der Fußnote wiederholt und durch eine eckige Klammer von den übrigen Lesarten abgesetzt. – Die Ziffern-Anmerkungen bleiben inhaltlichen Informationen vorbehalten. Der Nachweis von Zitaten aus antiken oder mittelalterlichen Quellen bedient sich der Kürzel, die im Thesaurus Linguae Latinae, im Mittellateinischen Wörterbuch bzw. im Greek-English Lexicon üblich sind.10)

Die den Katalogartikel abschließenden Literaturangaben verweisen in chronologischer Reihenfolge auf diejenigen Überlieferungen, in denen die Inschrift entweder zitiert oder erwähnt wird. Hier ist Vollständigkeit angestrebt, aber angesichts des immensen Schrifttums wohl nicht immer erreicht.

Die dem Katalogteil vorangestellte Einleitung nimmt eine Gesamtauswertung des edierten Inschriftenmaterials vor. In fünf großen Kapiteln (Einl. Kap. 2–6) werden Verbindungen zur Geschichte des Bearbeitungsgebietes aufgezeigt, die Hauptwerke der Kopialüberlieferung vorgestellt, die Entwicklungen [Druckseite XII] der Inschriftenformulare auf den einzelnen Trägergattungen nachvollzogen, die Schriftformen und Werkstattzusammenhänge analysiert und die im Katalog nicht berücksichtigten Inschriften11) aufgelistet.

Das Register am Ende des Bandes dient der schnellen Orientierung bei konkreten Fragestellungen. Der sich daran anschließende Abbildungsteil zeigt fast alle noch erhaltenen Inschriften. Ausgenommen sind isolierte Jahreszahlen und kleinere Fragmente. Die Abfolge der Bilder orientiert sich an der Reihenfolge der Katalognummern, weicht aber davon ab, wenn sich dadurch eine sinnvolle Gegenüberstellung stilverwandter Inschriften ermöglichen ließ. Werden mehrere Abbildungen in einer einzigen Bildunterschrift numeriert, so ist die Zuordnung zu den entsprechenden Photos stets von links nach rechts bzw. von oben nach unten vorzunehmen.

Zitationshinweis:

DI 78, Baden-Baden und Raststatt (Landkreis), Einleitung, 1. Vorwort, Vorbemerkungen und Benutzungshinweise (Ilas Bartusch), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di078h017e001.

  1. Zur Definition des Terminus „Inschrift“ vgl. Koch, Inschriftenpaläographie 24; Kloos, Einführung 2. »
  2. Die Veröffentlichung der Editionsrichtlinien ist geplant. Die derzeit gültige Fassung ist einsehbar in der Forschungsstelle Deutsche Inschriften der Heidelberger Akademie der Wissenschaften oder unter www.inschriften.net. »
  3. Siehe hierzu die Ausführungen in Einl. Kap. 6, XCIII–CXII. »
  4. Vgl. Land Baden-Württemberg, Bd. 1, 319–321. »
  5. Io 19,19. »
  6. Zur Unterscheidung von Nexus litterarum und Ligatur vgl. Terminologie 13. »
  7. Siebmacher (zitiert nach Jäger-Sunstenau, General-Index); Oberbad. Wappenbuch; Alberti, Wappenbuch. »
  8. Zu den Blasonierungsregeln vgl. Wappenbilderordnung, hg. v. HEROLD, Verein für Heraldik, Genealogie und verwandte Wissenschaften zu Berlin, bearb. v. Jürgen Arndt u. Werner Seeger, mit Wappenskizzen von Lothar Müller-Westphal, Bd. 1, 2. erg. u. berichtigte Aufl., Neustadt a. d. Aisch 1996, passim. »
  9. Vgl. zur Terminologie der Schriftbeschreibung Terminologie, passim. »
  10. Vgl. Thesaurus Linguae Latinae, ed. iussu et auctoritate consilii ab academiis societatibusque diversarum nationum electi Berlin etc., tom. 30: Index librorum scriptorum inscriptionum ex quibus exempla afferuntur, editio altera (5. Aufl.), Lipsiae 1990, passim; Mittellateinisches Wörterbuch bis zum ausgehenden 13. Jahrhundert, begr. v. Paul Lehmann u. Johannes Stroux, in Gemeinschaft mit den Akademien der Wissenschaften zu Göttingen, Heidelberg, Leipzig, Mainz, Wien u. d. Schweizerischen Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften hg. v. d. Bayerischen Akademie der Wissenschaften und der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Bd.: Abkürzungs- und Quellenverzeichnisse, 2. verb. u. erweit. Aufl., München 1996, passim; A Greek-English Lexicon, compiled by Henry George Liddell and Robert Scott, revised and augmented throughout by Sir Henry Stuart Jones, Roderick McKenzie u. a., Oxford 1996, XVI–XXXVIII. »
  11. Die Nummern der nicht aufgenommenen Inschriften sind zur besseren Unterscheidung von den Katalognummern mit einem Asterisk (*) gekennzeichnet. »